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Buskeismus

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on Rolf Schälike - Mai 2005 -> heute

Pressemitteilung

Prof. Dr. Christian Schertz-Blamage

Der Berliner Urheber- und Medienfachanwalt Prof. Dr. Christian Schertz hat zusammen mit dem Berliner Urheber- und Medienfachanwalt Dominik Höch versucht, den Buskeismus-Betreiber über das Urheberrecht in die Knie zu zwingen. Das rein private Begehren wurde in Köln und Hamburg klagewütig verfolgt.

Dominik Höch ist als erster kläglich beim Landgericht Köln gescheitert. Dieser Fachanwalt meinte, seine trickreichen Antragschreiben seien ohne Wenn und Aber urheberrechtlich geschützt. Das Landgericht Köln sah es anders und musste den Berliner Fachmann belehren. Urteil 28 O 721/09 vom 07. Juli 2010.

Sein Lehrer Prof. Dr. Christian Schertz wollte es mit dem Urheberrecht besser machen. Er klagte in Hamburg. Der Verlierer Dominik Höch stand ihm als Prozessbevollmächtigter bei. Der im Internet veröffentlichte Lebenslauf des  Professors sei urheberrechtlich bestens geschützt, meinten die beiden Fachanwälte für das Urheberrecht. Die Klatsche erhielt der Professor vom Landgericht Hamburg am 13.03.2009 308 O 645/08. Bei der Berufung kniff diese Anwalt.

Sein Prozessbevollmächtigter Dominik Höch erklärte in der Verhandlung am 02.02.2011, er nehme die Berufung seines Mandanten zurück.

In der Sache LG Hamburg 308 O 343/09  erhielt der brave Professor am 27.05.2011 die nächste konsequente Klatsche. Teile seines BZ-Interviews  durften zitiert werden. Mehr als zwei Jahre hat es gedauert, bis der Groschen fiel. Der Professor nahm seine Berufung am 18.06.2013 zurück.

Hoffentlich sehen und nehmen dieser Professor und sein Prozessbevollmächtigter das ganze sportlich und vermeiden die nächsten Peinlichkeiten für sich und ihre Mandanten.

Dank gebührt meinem Hamburger Anwalt Dr. Ralf Oliver Graef, der fünf Angriffe des gefürchteten deutschen Urheber- und Mediananwalts  Prof. Dr. Christian Schertz und seines früheren Mitarbeiters Dominik Höch in Hamburg glänzend und souverän parierte.

18.06.2013 - Rolf Schälike

Diese unabhängige Web-Site dient zur Unterstützung der auf Dynamik und  Freiheit gerichteten Kräfte in der deutschen Justiz und bei der interessierten Öffentlichkeit , welche erkannt haben, dass der Wahrheit letzter Schluss nie zu finden ist.

Grundlage bildet die Beobachtung von Gerichtsverfahren. Die Gerichtsreportagen basieren auf eigenen Erlebnissen,  dem selbst Gehörten, den gesammelten Erkenntnissen und garantieren damit die Authentizität und gleichzeitig Fehler.

Schwerpunkt der Berichterstattung, der Analysen und Kommentare bildet das Äußerungsrecht. Ohne Meinungsfreiheit, keine gesunde Entwicklung, keine Zukunft, nur Stillstand, Sackgassen, Katastrophen.

Eine zentrale Rolle in der Rechtsprechung gegen die Meinungsfreiheit und zur massiven Einschränkung des Äußerungsrechts spielen die Pressekammern - genauer die Zensurkammern - der Landgerichte, allen voran  Zivilkammer 24 des Hamburger Landgerichts mit ihrem ehemaligen Vorsitzenden Richter, inzwischen Vorsitzenden des 7. OLG-Pressesenats, Andreas Buske.

Nach Diskussionen mit Rechtsanwälten, Literaturstudien, Internet-Rechnerchen sowie als Teil der Öffentlichkeit von Gerichtsverfahren führte ich 2005 den folgenden allgemeinen Begriff für die mich immer aufs neue erstaunende Art der Prozessführung ein:

Buskeismus

Die Juristen - Rechtsanwälte, Richter, Staatsanwälte besitzen Wissens-, Deutungs- und Handlungsprivileg. Sie sind eine in sich geschlossene, vom Gesetz her sich aufgebaute,  entscheidende Macht ausübende Gruppe. Richter haben das Recht, endgültige, verbindliche Entscheidungen zu treffen.

Anwälte bilden das Bindeglied zu dem übrigen Teil der Bevölkerung. Sie haben den Auftrag, den Herrschenden Korrekturen vorzuschlagen und der Bevölkerung die Notwendigkeit der bestehenden Herrschaftsstrukturen überzeugend rüberzubringen.

Nach wie vor gilt: obsiegen tun Geld, Macht, Beziehungen, Ideologien.

Sicherung der Herrschaftsstrukturen steht im Vordergrund.

Rolf Schälike

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Dieser Web-Auftritt  wurde zuletzt aktualisiert am 18.06.13
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