Pressemitteilung
Prof. Dr. Christian Schertz-Blamage
Der Berliner Urheber- und Medienfachanwalt
Prof. Dr. Christian Schertz hat zusammen mit dem Berliner
Urheber- und Medienfachanwalt
Dominik Höch versucht, den Buskeismus-Betreiber über das
Urheberrecht in die Knie zu zwingen. Das rein private Begehren wurde
in Köln und Hamburg klagewütig verfolgt.
Dominik Höch ist
als erster
kläglich beim Landgericht Köln gescheitert.
Dieser Fachanwalt meinte, seine
trickreichen Antragschreiben seien ohne Wenn und Aber urheberrechtlich geschützt. Das
Landgericht Köln sah es anders und musste den Berliner Fachmann belehren. Urteil
28 O 721/09
vom 07. Juli 2010.
Sein Lehrer
Prof. Dr. Christian Schertz
wollte es mit dem Urheberrecht besser machen. Er klagte in Hamburg. Der
Verlierer Dominik Höch
stand ihm als Prozessbevollmächtigter bei.
Der
im Internet veröffentlichte Lebenslauf des Professors sei urheberrechtlich
bestens
geschützt, meinten die beiden Fachanwälte für das Urheberrecht. Die Klatsche erhielt der Professor vom Landgericht
Hamburg am
13.03.2009
308 O 645/08. Bei der Berufung kniff diese
Anwalt.
Sein Prozessbevollmächtigter
Dominik Höch
erklärte in der
Verhandlung am
02.02.2011, er nehme die
Berufung seines Mandanten zurück.
In der Sache
LG Hamburg
308 O 343/09 erhielt
der brave Professor am 27.05.2011 die nächste konsequente Klatsche. Teile seines
BZ-Interviews
durften zitiert werden. Mehr als zwei Jahre hat es gedauert, bis der
Groschen fiel. Der Professor nahm seine Berufung am 18.06.2013 zurück.
Hoffentlich sehen und nehmen dieser Professor und sein Prozessbevollmächtigter
das ganze sportlich und vermeiden die nächsten Peinlichkeiten für
sich und ihre Mandanten.
Dank gebührt meinem Hamburger Anwalt
Dr. Ralf
Oliver Graef, der fünf Angriffe des gefürchteten deutschen
Urheber- und Mediananwalts Prof. Dr.
Christian Schertz und seines früheren Mitarbeiters Dominik Höch
in Hamburg glänzend und souverän parierte.
18.06.2013 - Rolf Schälike
Diese unabhängige Web-Site dient zur Unterstützung der auf Dynamik
und Freiheit gerichteten Kräfte in der deutschen Justiz und bei der
interessierten Öffentlichkeit , welche erkannt haben, dass der Wahrheit
letzter Schluss nie zu finden ist.
Grundlage bildet die Beobachtung von Gerichtsverfahren. Die Gerichtsreportagen basieren auf eigenen Erlebnissen,
dem selbst Gehörten, den gesammelten Erkenntnissen und garantieren damit die
Authentizität und gleichzeitig Fehler.
Schwerpunkt der Berichterstattung, der Analysen und Kommentare bildet
das Äußerungsrecht. Ohne Meinungsfreiheit, keine gesunde Entwicklung,
keine Zukunft, nur Stillstand, Sackgassen, Katastrophen.
Eine zentrale Rolle in der Rechtsprechung gegen die Meinungsfreiheit
und zur massiven Einschränkung des Äußerungsrechts spielen die
Pressekammern - genauer die Zensurkammern - der Landgerichte, allen
voran
Zivilkammer 24 des Hamburger Landgerichts mit ihrem ehemaligen Vorsitzenden Richter, inzwischen Vorsitzenden des
7. OLG-Pressesenats, Andreas Buske.
Nach Diskussionen mit Rechtsanwälten, Literaturstudien,
Internet-Rechnerchen sowie als Teil der Öffentlichkeit von Gerichtsverfahren führte ich
2005 den folgenden allgemeinen Begriff für die mich immer aufs neue erstaunende Art der
Prozessführung ein:
Buskeismus
Die Juristen - Rechtsanwälte, Richter, Staatsanwälte besitzen Wissens-,
Deutungs- und Handlungsprivileg. Sie sind eine in sich geschlossene, vom
Gesetz her sich aufgebaute, entscheidende Macht ausübende Gruppe.
Richter haben das Recht, endgültige, verbindliche Entscheidungen zu
treffen.
Anwälte bilden das Bindeglied zu dem übrigen Teil der Bevölkerung. Sie
haben den Auftrag, den Herrschenden Korrekturen vorzuschlagen und der
Bevölkerung die Notwendigkeit der bestehenden Herrschaftsstrukturen
überzeugend rüberzubringen.
Nach wie vor gilt:
obsiegen tun Geld, Macht, Beziehungen, Ideologien.
Sicherung der
Herrschaftsstrukturen steht im Vordergrund.
Rolf Schälike
___________________