Home

Sitemap

Impressum

Kontakt

Alle Verfahren


Pressekammer LG HH - Änderung / Veröffentlichung erlaubt
 Alle Verfahren  (Kurzinfo)
 
Pressekammer LG HH - Änderung / Veröffentlichung verboten
 Alle Verfahren  (Kurzinfo)
 
Pressekammer LG HH - Sonstige Verfahren
 Alle Verfahren  (Kurzinfo)
 
Interneturteile der Pressekammer LG Hamburg
 Alle Urteile  (Kurzinfo)
 
BGH Urteile
 Alle Urteile  (Kurzinfo)
 
Kammergericht Berlin
 Alle Verfahren  (Kurzinfo)
 
Sonstige Gerichte
 Alle Urteile  (Kurzinfo)
 
Bundesverfassungsgericht
 Alle Urteile  (Kurzinfo)
 
Europäischer Gerichtshof für Menschnerechte
 Alle Urteile  (Kurzinfo)
 
Verfahren Gysi  Fall
 Alle Verfahren  (Kurzinfo)
 
Verfahren Wallraff  Fall
 Alle Verfahren  (Kurzinfo)
 
Verfahren Schröder  Fall
 Alle Verfahren  (Kurzinfo)
 
Verfahren Porsch
 Alle Verfahren  (Kurzinfo)
 
Verfahren Stolpe
 Alle Verfahren  (Kurzinfo)
 
Verfahren von Bedeutung
 Alle Verfahren  (Kurzinfo)
 
Landgericht Berlin
 Alle   (Kurzinfo)
 

Buskeismus

Aus dem Gerichtssaal zu Äußerungs- und Bildnisverfahren

Autor: Rolf Schälike


 
BGH Urteile
Person der Zeitgeschichte (absolute -; schutzwürdiges Publikationsinteresse)
BGHR Zivilsachen>Bundesrecht>K>KUG>§ 23
KUG § 23 Abs. 1 Nr. 1
Person der Zeitgeschichte
absolute -; schutzwürdiges Publikationsinteresse
BGH, Urt. v. 14. November 1995 – VI ZR 410/94

Die Ausgabe einer »Abschiedsmedaille« als Sammlermünze anläßlich des Todes eines bekannten Staatsmannes, dessen Bildnis auf der Münze erscheint, kann im Hinblick auf die Eigenschaft des Abgebildeten als »absoluter« Person der Zeitgeschichte im Sinne des § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG auch ohne die in § 22 Satz 3 KUG geforderte Einwilligung seiner Angehörigen (hier des überlebenden Ehegatten) zulässig sein.
Die Revision beanstandet ... mit Recht, daß das Berufungsgericht die Voraussetzungen als nicht erfüllt angesehen hat, unter denen gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG die Verbreitung des Bildnisses einer Person auch ohne Einwilligung des Berechtigten zulässig ist.
a) Auch das Berufungsgericht geht allerdings zutreffend davon aus, daß es sich bei Willy Brandt um eine »absolute« Person der Zeitgeschichte handelt, die es sich grundsätzlich gefallen lassen muß, auch ohne Einwilligung der Öffentlichkeit im Bild vorgestellt zu werden; zu Recht weist das Berufungsurteil darauf hin, daß diese Duldungspflicht andererseits auch nicht schrankenlos ist. § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG will dem Interesse der Allgemeinheit an einer Unterrichtung über Persönlichkeiten der Zeitgeschichte dienen, weil und soweit die Öffentlichkeit sie als der Beachtung besonders wert empfindet.
Der Schutzzweck dieser Regelung erfaßt daher nicht auch Veröffentlichungen, an denen ein schutzwürdiges Interesse der Allgemeinheit nicht anzuerkennen ist. Da auch Personen der Zeitgeschichte Anspruch darauf haben, daß die Allgemeinheit Rücksicht auf ihre Persönlichkeit nimmt, darf nicht außer acht gelassen werden, daß das in § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG geschützte allgemeine Publikationsinteresse in einem Spannungsverhältnis zum Persönlichkeitsrecht des Abgebildeten steht (vgl. hierzu BGHZ 20, 345, 350 f; 49, 288, 292; Senatsurteil vom 6. Februar 1979 - VI ZR 46/77 - NJW 1979, 2203). Daher kann sich auf § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG nicht berufen, wer nicht einem schutzwürdigen Informationsinteresse der Allgemeinheit nachkommen, sondern durch Verwertung des Bildnisses eines anderen zu Werbezwecken allein sein Geschäftsinteresse befriedigen will (st. Rspr., vgl. z.B. Senatsurteile vom 26. Juni 1979 - VI ZR 108/78 - NJW 1979, 2205, 2206; vom 14. April 1992 - VI ZR 285/91 - VersR 1993, 66, 67 und vom 14. März 1995 - VI ZR 52/94 - VersR 1995, 667, 668).
b) Entgegen der Auffassung der Revision werden mit diesem bei der Auslegung und Anwendung des § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG berücksichtigten Erfordernis eines schutzwürdigen Publikationsinteresses und eines Informationsbedürfnisses der Allgemeinheit nicht die verfassungsrechtlichen Grenzen überschritten, welche Art. 20 Abs. 3 GG durch Bindung des Richters an Recht und Gesetz zieht. Das Recht am eigenen Bild genießt als Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts dessen verfassungsrechtlichen Grundrechtschutz (vgl. hierzu z.B. BVerfGE 30, 173, 193; 35, 202, 224). Als eine das Recht am eigenen Bild einschränkende gesetzliche Regelung muß § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG daher unter Berücksichtigung der grundrechtlichen Position des Betroffenen ausgelegt werden. Dem dient die in jedem Einzelfall vorzunehmende Prüfung eines schutzwürdigen Informationsinteresses der Allgemeinheit.
c) Dem Berufungsgericht kann nicht darin gefolgt werden, daß im vorliegenden Fall beim Vertrieb der »Abschiedsmedaille« der Zweck der Informationsvermittlung im Hinblick auf ein schutzwürdiges Publikationsinteresse völlig hinter anderen Beweggründen zurücktrete. aa) Das Berufungsgericht geht insoweit zutreffend davon aus, daß in diesem Sinne schutzwürdig grundsätzlich bereits das Interesse der Öffentlichkeit sein kann, die Person der Zeitgeschichte als solche im Bild vorgestellt zu bekommen. Dabei liegt ein derartiges zu berücksichtigendes Interesse der Öffentlichkeit umso näher, je stärker sich die allgemeine Aufmerksamkeit auf die betreffende Person richtet. Bei einer Persönlichkeit wie Willy Brandt ist letzteres in besonders hohem Maße der Fall, so daß bei der Veröffentlichung seines Bildes jedenfalls dann in der Regel ein schutzwürdiges Publikationsinteresse vorliegt, wenn sein Bild in einen für den Betrachter deutlichen Zusammenhang mit seinen Leistungen als Politiker und Staatsmann gestellt wird. Der Öffentlichkeitswert des Bildnisses wird wesentlich erhöht, wenn es den Abgebildeten im Rahmen der Tätigkeit zeigt, durch welche er die Öffentlichkeit auf sich besonders aufmerksam gemacht hat (vgl. Senatsurteil vom 6. Februar 1979 - VI ZR 46/77 - aaO, 2204; siehe hier auch OLG Frankfurt, NJW 1989, 402, 403); dieser Rahmen kann bei einem Politiker gerade auch durch Beifügung aussagekräftiger Symbole und durch schlagwortartige verbale Umschreibungen seiner Leistungen und Ämter geschaffen werden.
bb) Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts kommt der hier zu beurteilenden »Abschiedsmedaille« der Beklagten ein in diesem Sinne für ein schutzwürdiges Publikationsinteresse hinreichender Aussagegehalt zu. Entsprechend der Eigenart von Münzen, deren Vorder- und Rückseite für den Betrachter gleichermaßen von Bedeutung sind, ist die Gestaltung beider Seiten der »Abschiedsmedaille« zu berücksichtigen. Auf der Vorderseite wird die Person Willy Brandts als solche durch Bild, Namen, Geburts- und Todesjahr vorgestellt; auf der Rückseite werden die wichtigsten Stationen seines Lebens als Politiker und Staatsmann verbal und durch zugehörige, für den Betrachter ohne weiteres einzuordnende Symbole (Bundesadler, Brandenburger Tor, Friedenstaube) illustriert. Diese Art der Darstellung ist dazu geeignet, in kurzer, aber einprägsamer Form über die Person und die Verdienste des Verstorbenen zu informieren.
cc) Einem schutzwürdigen Publikationsinteresse steht hier auch nicht entgegen, daß das Bild Willy Brandts auf einer Sammlermedaille erscheint. Gewiß kommt Abbildungen von Personen auf heute hergestellten Münzen nicht mehr der Informations- und Dokumentationswert zu, den Münzen in früheren geschichtlichen Zeiträumen gehabt haben. Indessen können auch in der Gegenwart informative Aussagen über bedeutende Persönlichkeiten einschließlich ihres Bildes in der Form von Medaillen, die zu besonderen Anlässen ediert werden, weitergegeben werden. Dabei bedarf es zur Annahme eines Informationswertes nicht unbedingt eines »Gesamtkonzepts« (vgl. dazu Senatsurteil vom 6. Februar 1979 - VI ZR 46/77 - aaO, 2204), wie es etwa bei der Herausgabe von Münzserien (z.B. »Die deutschen Kanzler«) vorliegen könnte; auch eine einzelne, einem historischen Ereignis, wie dem Tode eines bedeutenden Staatsmannes, gewidmete Medaille kann einem schutzwürdigen Publikationsinteresse dienen.
dd) Ein solches Interesse ist vorliegend auch nicht deswegen zu verneinen, weil für die potentiellen Erwerber der Medaille großenteils auch ein Sammlerinteresse gegeben sein wird. Zwar weist das Berufungsgericht zu Recht darauf hin, daß die Beklagte, wenn sie die Medaille als »Sammlerstück« und »numismatische Rarität ersten Ranges« bewirbt und ihre Auflage limitiert, gerade dieses Sammler- und Anlageinteresse ansprechen will. Indessen schließen sich ein Interesse, als Sammler eine wertvolle Medaille zu erwerben, einerseits und die - auch für den Münzsammler beachtliche - Bedeutung der Münze als Träger von Informationen über den Abgebildeten als historische Persönlichkeit andererseits nicht aus, sondern können ohne weiteres nebeneinander stehen. Der Wertung des Berufungsgerichts, gegenüber der Motivation der Erwerber, ihrer Münzsammlung eine wertvolle Medaille hinzuzufügen oder sich ein Anlageobjekt zu verschaffen, trete das Informations- und Dokumentationsinteresse am Bildnis Willy Brandts völlig in den Hintergrund, vermag der Senat nicht zu folgen; gerade auch die Gestaltung der Medaille durch die auf ihr enthaltenen informativen Aussagen über den Verstorbenen ist untrennbarer Teil der Münze, und zwar auch in ihrer Eigenschaft als Sammler- und Anlageobjekt.

Carl Heymanns Verlag

 2006-02-22 16:00:00
BGH Urteile
Verzeichnis
 BGH VI ZR 13/06 u.a. Neue Entscheidungen zur Veröffentlichung von Bildern prominenter Personen
 BGH, VI ZR 204/04 Unterlassungsanspruch, unvollständige Berichterstattung
 324 O 554/03  Oskar Lafontaine - fiktive Lizenzgebühr - vor dem BGH verloren
 BGH, VI ZR 305/03 Person der Zeitgeschichte (absolute; Zugehörigkeit zu einer Herrscherfamilie)
 BGH, VI ZR 305/03 Interessen, berechtigte (Ereignisbezug, fehlender)
 BGH, VI ZR 38/ 03 Persönlichkeitsrecht (Tatsachenbehauptung in Fragesatz)
 BGH, VI ZR 38/03 Persönlichkeitsrecht (Richtigstellungsanspruch und Zeitablauf)
 BGH VI ZR 298/03 Wiedergabe (ungenaue) eines Zitats als Meinungsäußerung
 BGH, VI ZR 404/02 Persönlichkeitsrecht (Lichtbildaufnahmen eines Grundstücks; Eingriff in Privatsphäre)
 BGH, VI ZR 373/02 Persönlichkeitsrecht (Luftbildaufnahmen eines Grundstücks; Eingriff in Privatsphäre)
 BGH, VI ZR 373/02 Persönlichkeitsrecht (Luftbildaufnahmen eines Grundstücks; Abwägung mit Pressefreiheit)
 BGH, VI ZR 373/02 Persönlichkeitsrecht (Weitergabe einer Wegbeschreibung)
 BGH, VI ZR 366/02 Persönlichkeitsrecht (»rechtswidrige Abtreibungen«)
 BGH, VI ZR 226/02 Ehrverletzung (Tatsachenbehauptung; Meinungsäußerung; kein Verschweigen von Fakten)
 BGH, VI ZR 226/02 Persönlichkeitsrecht (Ermittlung des Aussagegehalts einer Äußerung)
 BGH, VI ZR 89/02 Bildnis (satirische Fotomontage)
 BGH, VI ZR 89/02 Bildnis (satirische Fotomontage)
 BGH, VI ZR 89/02 Person der Zeitgeschichte (relative; satirische Fotomontage)
 BGH, VI ZR 89/02 Interessen, berechtigte (Abwägung gegen Meinungsfreiheit) - Rechtsmäßigkeit einer satirischen Fotomontage
 BGH, VI ZR 89/02 Verbreitung des Bildnisses - Rechtsmäßigkeit eine satirischen Fotomontage
 BGH, I ZR 304/01 Internet-Auktionshaus haftet auch bei Fremdversteigerungen für Markenverletzung - Urteil (pdf)
 BGH, VI ZR 220/01 Persönlichkeitsrecht (Recht am eigenen Bild; Eigenwerbung der Presse)
 BGH, VI ZR 51/99 Persönlichkeitsrecht (Verdachtsberichterstattung; Abgrenzung Satire/Schmähkritik ) - Urteil
 BGH VI ZR 51/ 99 Abgrenzung zwischen Satire und Schmähkritik
 BGH, VI ZR 322/98 Persönlichkeitsrecht (Ehrverletzung durch bewußt unvollständige Presseberichterstattung)
 BGH, VI ZR 264/98 Persönlichkeitsrecht (Schutz gegenüber wahrem Pressebericht über Scheidungsgrund )
 BGH, VI ZR 140/98 Ehrverletzung (Sachverständiger; Tatsachenbehauptung)
 BGH, I ZR 226/97 Bildnis (Schauspieler in seiner Rolle)
 BGH, I ZR 226/97 Persönlichkeitsrecht (Bildnis eines Schauspielers in seiner Rolle)
 BGH, I ZR 226/97 Person der Zeitgeschichte (Werbezwecke)
 BGH, VI ZR 205/97 Ehrverletzung (Abwägung, Recherchepflicht) - Stolpe; "IM-Sekretär"; Siehe so genannte Stolpe-Entscheidung 1 BvR 1696/98
 BGH, VI ZR 72/97 Persönlichkeitsrecht (Recht am eigenen Wort)
 BGH, I ZR 49/97 Persönlichkeitsrecht (Schadensersatzanspruch bei Verletzung )
 BGH, I ZR 49/97 Persönlichkeitsrecht (Vererblichkeit der vermögenswirksamen Bestandteile)
 BGH, I ZR 49/97 Persönlichkeitsrecht (Namensverwendung zu Werbezwecken)
 BGH, I ZR 49/97 Person der Zeitgeschichte (Werbezwecke)
 BGH, VI ZR 102/96 Persönlichkeitsrecht (keine Aufteilung einer komplexen Äußerung)
 BGH, VI ZR 323/95 Persönlichkeitsrecht (Abgrenzung; Tatsachenbehauptung, Werturteil)
 BGH, VI ZR 206/95 Bildnis (Person der Zeitgeschichte; Werbezwecke)
 BGH, VI ZR 206/95 Persönlichkeitsrecht (Fotos auf Tonträgerhülle; Werbezwecke)
 BGH, VI ZR 15/95 Persönlichkeitsrecht (Bildnisse aus privatem Bereich von Personen der Zeitgeschichte)
 BGH, VI ZR 410/94 Interessen, berechtigte (Abwägung gegen Publikationsinteresse)
 BGH, VI ZR 410/94 Person der Zeitgeschichte (absolute -; schutzwürdiges Publikationsinteresse)
 BGH, VI ZR 386/94 Persönlichkeitsrecht (Tatsachenbehauptung; pressemäßige Sorgfalt)
 BGH, VI ZR 386/94 Persönlichkeitsrecht (Verletzung durch Zitat)
 BGH, VI ZR 386/94 Persönlichkeitsrecht (Geldentschädigung; nicht feststehende Unwahrheit )
 BGH VI ZR 386/94 Leiter der Polizei a.D. gegen das Buch "Der Lohnkiller" - Urteil
 BGH, VI ZR 332/94 Persönlichkeitsrecht (Geldentschädigung; Schutzzweck, Bemessung )
 BGH, II ZR 298/94 Objektiv unrichtige Urteil ist vollsteckbar
 BGH, I ZR 272/91 Persönlichkeitsrecht (unbefugter Namensgebrauch, mittelbarer)
 BGH, VI ZR 272/94 Persönlichkeitsrecht (Videoüberwachung)
 BGH, VI ZR 223/94 Bildnis (allgemeines Persönlichkeitsrecht; »harmlose« Abbildungen)
 BGH, VI ZR 223/94 Persönlichkeitsrecht (Geldentschädigung bei Verletzung des Rechts am Bild)
 BGH, VI ZR 223/94 Person der Zeitgeschichte (absolute -; Kinder von Prominenten)
 BGH, VI ZR 74/94 Persönlichkeitsrecht (Ehrenschutz gegen Erstbericht des Konkursverwalters)
 BGH, VI ZR 56/94 Persönlichkeitsrecht (Widerruf auf Titelseite einer Illustrierten)
 BGH, VI ZR 56/94 Persönlichkeitsrecht (Geldentschädigung; Voraussetzungen; Bemessung )
 BGH, VI ZR 52/94 Bildnis (Person der Zeitgeschichte; Werbezwecke)
 BGH, VI ZR 52/94 Persönlichkeitsrecht (Abdruck des Fotos eines Schauspielers in Kundenzeitschrift)
 BGH, VI ZR 1/94 Persönlichkeitsrecht (Namenslisten von »informellen Mitarbeitern des MfS«)
 BGH, VI ZR 286/93 Persönlichkeitsrecht (von Unternehmen; veröffentlichte Jahresabschlüsse)
 BGH, VI ZR 274/93 Ehrverletzung (Tatsachenbehauptung; Äußerungen Dritter; »versteckte« Behauptung einer Pflichtwidrigkeit)
 BGH, VI ZR 273/93 Ehrverletzung (»versteckte« ehrenkränkende Behauptung)
 BGH, VI ZR 252/93 Persönlichkeitsrecht (Abgrenzung; Tatsachenbehauptung, Werturteil )
 BGH, – V ZR 98/93 Abwehranspruch (Genehmigungsbedürftigkeit)
 BGH, VI ZR 23/93 Bildnis (Recht am eigenen Bild; allgemeines Persönlichkeitsrecht)
 BGH, III ZR 15/93 Persönlichkeitsrecht (Presseinformationen der Staatsanwaltschaft)
 BGH, VI ZR 344/91 Ehrenkränkende Äußerungen - Wahrnehmung berechtigter Interessen
 BGH, VI ZR 285/91 Persönlichkeitsrecht (Veröffentlichung eines Fotos zu Werbezwecken; Verschulden)
 BGH, I ZR 272/91 Persönlichkeitsrecht (unbefugter Namensgebrauch, unmittelbarer)
 BGH, VI ZR 169/91 Ehrenschutz (Rechtsschutzbedürfnis für Ehrschutzklage)
 BGH, VI ZR 169/91 Ehrverletzung (Rechtsschutzbedürfnis für Ehrschutzklage)
 BGH, ZR 169/91 Ehrverletzung (Tatsachenbehauptung; Meinungsäußerung)
 BGH, VI ZR 169/91 Abwehranspruch (Ehrverletzung; Tatsachenbehauptung; Meinungsäußerung)
 BGH, VI ZR 169/91 Ehrenschutz (Rechtsschutzbedürfnis für Ehrschutzklage) - Ehrenkränkungen im Gerichtsverfahren
 BGH, VI ZR 104/90 Persönlichkeitsrecht (Veröffentlichung des ärztlichen Notfalldienstes )
 BGB - VI ZR 104/90 Arzt; Persönlichkeitsrecht; Pressefreiheit; Name; Schutzgesetz; Unterlassungsklage
 BGH, VI ZR 241/89 Persönlichkeitsrecht (Öffnen eines Briefes im Postgang )
 BGH, VI ZR 293/88 Persönlichkeitsrecht (Geldentschädigung )
 BGH, ZR 135/87 Persönlichkeitsrecht (postmortaler Schutz eines Künstlers )
 BGH, 135/87 Postmortaler Persönlichkeitsschutz (Schutzdauer)
 BGH, VI ZR 83/87 Abwehranspruch (Persönlichkeitsrecht; Tonaufzeichnung)
 BGH, VI ZR 83/87 Abwehranspruch (Persönlichkeitsrecht; Widerrechtlichkeit )
 BGH, VI ZR 83/87 Ehrenschutz (ehrkränkende Äußerungen; heimliche Tonaufzeichnungen)
 BGH, VI ZR 83/87 Ehrverletzung (heimliche Tonaufzeichnungen; Geschäftsverkehr)
 BGH, VI ZR 83/87 Persönlichkeitsrecht (Widerrechtlichkeit; heimliche Tonaufzeichnungen)
 BGH, I ZR 54/87 Persönlichkeitsrecht (Fotografieren eines fremden Hauses)
 BGH, VI ZR 42/87 Persönlichkeitsrecht (Gerichtsberichterstattung; Identifizierbarkeit )
 BGH, VI ZR 35/87 Persönlichkeitsrecht (Geldentschädigung; Pressebericht; Recherchierungspflicht)
 BGH, VI ZR 35/87 Persönlichkeitsrecht (Geldentschädigung; Pressebericht; Recherchierungspflicht )
 BGH, VI ZR 35/87 Persönlichkeitsrecht (Pressebericht; Herausforderung )
 BGH, VI ZR 57/86 Ehrverletzung (Rufschädigung durch Zeitungsartikel)
 BGH, VI ZR 57/86 Ehrverletzung (Zeitungsartikel, Meinungsäußerung; »Oberfaschist« )
 BGH, – VI ZR 10/86 Persönlichkeitsrecht (Recht am eigenen Bild, Ãœbertragbarkeit, Verwertbarkeit )
 BGH, VI ZR 244/85 Persönlichkeitsrecht (Veröffentlichung vertraulicher Gespräche)
 BGH, VI ZR 154/85 Ehrverletzung (Geldentschädigung)
 BGH, VI ZR 154/85 Ehrverletzung (Zeugenaussage)
 BGH, VI ZR 102/85 Persönlichkeitsrecht (juristische Person)