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Buskeismus

Aus dem Gerichtssaal zu Äußerungs- und Bildnisverfahren

Autor: Rolf Schälike


 
Verfahren Gysi
Gysi gegen Kontraste - Gegendarstellung erreicht
Berlin Az.: Gysi/Kontraste Gegensdarstellung
In der Kontraste-Sendung vom 21.06.2001 wurde über den Verdacht der Zusammenarbeit von Gregor Gysi mit dem Ministerium für Staatssicherheit zu Zeiten der DDR berichtet.

Gegen diesen Beitrag erwirkte Gregor Gysi eine Gegendarstellung. Sie wurde in der Kontraste-Sendung am 4.Oktober. 2001 ausgestrahlt.

In der selben Sendung beschäftigte sich Kontraste mit dem Thema Gysi und die Pressefreiheit.

Rundfunk Berlin Brandenburg - Kontraste (Auszüge) Beitrag vom 04.10.2004

Alles Stasi, oder was? Gregor Gysi und der Stasi-Verdacht Der Stasi-Verdacht, die Medien und Gysis Reaktionen

In unserer Sendung am 21. Juni hatten wir über den Kandidaten für das Amt des Regierenden Bürgermeisters in Berlin, über Gregor Gysi berichtet. Berichtet, dass es noch einen Stasiverdacht gibt, den jetzt, vor der Wahl, zu klären, er seinen Wählern schuldig sei. Nach diesem Bericht hat Gregor Gysi vor einem Berliner Gericht eine Gegendarstellung erwirkt.

Eine Gegendarstellung zu erwirken ist relativ einfach und sagt nichts, aber auch gar nichts über den Wahrheitsgehalt des jeweiligen Berichts. Medienalltag. Dieser Fall jedoch liegt anders: Gregor Gysi beschäftigt wie kaum ein anderer die Gerichte mit Gegendarstellungsbegehren, Unterlassungsklagen. Wer sich mit seiner Vergangenheit als Anwalt in der DDR beschäftigt, riskiert einen Rechtsstreit.

Stefan Hilsberg. Der Bundestagsabgeordnete hatte in KONTRASTE vom 21. Juni ein Statement gegeben. Gegen dieses Statement hat Gregor Gysi eine Gegendarstellung erwirkt.

Hilsberg war Mitglied des Immunitätsausschusses des Deutschen Bundestags. Dieser Ausschuß hatte sich mit Gysis Stasi-Verdacht jahrelang beschäftigt und 1998 einen Bericht veröffentlicht. Hilsberg hatte sich in Kontraste auf diesen Bericht berufen. Denn da steht wörtlich:
Der Ausschuß hat
"....eine inoffizielle Tätigkeit des Abgeordneten Dr. Gregor Gysi für das Ministerium für Staatssicherheit der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik als erwiesen festgestellt."

Auch Marianne Birthler, die Bundesbeauftragte für Stasi-Unterlagen, hatte in Kontraste vom 21. Juni ein Statement gegeben. Gegen dieses Zitat hat Gysi ebenfalls eine Gegendarstellung erwirkt.

Auch Marianne Birthler hatte die Erkenntnisse ihrer Behörde im Fall Gregor Gysi lediglich zusammengefasst. Nach gründlicher Prüfung der Akten kam die Birthler-Behörde im Fall Gysi in ihrem Gutachten zu dem Schluß:
"Diese Unterlagen belegen, daß Dr. Gysi von 1978 bis 1989 inoffiziell mit der Hauptabteilung XX....zusammengearbeitet hat."

Beide Berichte sehen Gysis Stasi-Tätigkeit als erwiesen an. Beide Berichte liegen in schriftlicher Form vor, und aus beiden Berichten dürfen die Medien zitieren.

Gregor Gysi hat gegen beide Berichte geklagt. In einem Fall ging er bis zum Bundesverfassungsgericht - ohne Erfolg. Bis heute sind beide Berichte weltweit im Internet einzusehen.

Gysi versucht es nun mit einem neuen Trick: Er geht nicht mehr gegen die Berichte vor, sondern gegen die Medien, die über den Stasi-Vorwurf berichten und die Äußerungen von Birthler und Hilsberg veröffentlichen.

Nicht nur KONTRASTE, sondern auch die Welt und die Berliner Morgenpost hatten das Zitat von Marianne Birthler veröffentlicht.

Gysis erster Schritt: Gegendarstellung.

Gegendarstellungen kann man vor Gericht leicht erwirken, weil es keine Rolle spielt, ob die angegriffene Sachverhaltsdarstellung wahr ist oder nicht.

Richter:
"So, dann wollen wir die Sache Dr. Gysi gegen Sender Freies Berlin verhandeln."

Jedoch: Gysi hat schon eine Flut von Gegendarstellungen durchgesetzt. Das fängt an, Wirkung zu zeigen, gerade jetzt im Wahlkampf. Redakteure von Presse, Rundfunk- und Fernsehen sind verunsichert.

Dr. Jan Hegemann, "Morgenpost"-Rechtsanwalt:
"Jeder Redakteur überlegt sich ganz genau, was schreibe ich, oder laufe ich schon wieder Gefahr, eine Gegendarstellung zu kassieren, ganz unabhängig von Wahrheit oder Unwahrheit."

Gysis zweiter Schritt: Er versucht zu erreichen, dass die persönliche Stellungnahme der Bundesbeauftragten für die Stasiunterlagen nicht mehr veröffentlicht werden darf. Einstweilige Verfügungen sind vor Gericht relativ einfach zu erreichen. Dagegen gerichtlich vorzugehen ist für die Medien schwer. Die Gerichtsverfahren sind sehr aufwendig und kosten viel Zeit.

Dr. Jan Hegemann, "Morgenpost"-Rechtsanwalt:
"Dadurch wird meines Erachtens die Presse- und Meinungsfreiheit dramatisch eingeschränkt."

Und außerdem wird der gesetzliche Auftrag der Bundesbeauftragten für die Staatssicherheits-Unterlagen unzumutbar eingeschränkt, meint der renommierte Verwaltungsrechtler Prof. Ulrich Battis.

Prof. Ulrich Battis, Verwaltungsrechtler:
"Die Volkskammer und später der Bundestag haben ausdrücklich durch Gesetz eine Behörde eingerichtet, die den Auftrag hat, die Vergangenheit von Tätern aufzuklären, insbesondere in Zusammenarbeit mit der Stasi. Und wenn nun die Behörde zu dem Ergebnis gekommen ist, dass Herr Gysi hier als Täter tätig geworden ist, dann ist es ihre Aufgabe, dieses auch der Öffentlichkeit mitzuteilen."

Wenn Gysi die Bewertung der Behörde als falsch ansieht, könnte er gegen Marianne Birthler direkt klagen. Das tut er aber nicht.

Marianne Birthler, Bundesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen: "Ich bin nicht auf Unterlassung verklagt worden oder auf andere Weise veranlasst worden, mich nicht zu äußern."

Naheliegender Grund: Dann müßte Gysi selbst der Birthler-Behörde fachliche Fehler nachweisen.

Prof. Ulrich Battis, Verwaltungsrechtler:
"Dann muß er der Bundesbeauftragten gegenüber den Beweis erbringen, daß wirklich diese Tatsache falsch ist. Das werden dann letztlich die Verwaltungsgerichte entscheiden."

Doch diesen Weg geht Gysi nicht. Statt dessen Gegendarstellungen und Unterlassungsklagen gegen alle Medien, die über eine Stasi-Verstrickung Gysis berichten.

Dr. Jan Hegemann, "Morgenpost"-Rechtsanwalt:
"Er geht derart breit gegen die berichtende Presse vor, daß natürlich jeder hier in Angst versetzt wird, was kommt als nächster gerichtlicher Schritt."

Doch Stefan Hilsberg, Mitverfasser des Bundestagsberichts, will wie Marianne Birthler nichts zurücknehmen. Er appelliert an die Presse, sich nicht einschüchtern zu lassen.

Stefan Hilsberg, ehem. Mitglied Immunitätsausschuss:
"Ich kann auch heute noch mit gutem Gewissen sagen: In meinen Augen ist Gregor Gysi ein Staatssicherheits-Spitzel gewesen. Die Aktenlage gibt das her, dass man das mit gutem Gewissen sagen kann. Es liegt im Interesse der Medien hier gegenzuhalten, weil ein solcher Anschlag auf die Meinungsfreiheit erhebliche negative Folgen insgesamt auf das öffentliche Klima in unserem Lande hätte. Denn wenn das wieder so weit kommt, dass Stasi-Spitzel in der Lage sind, anderen Leuten das Wort zu verbieten, dann ist es nicht mehr weit zu solchen Verhältnissen, wie sie in der DDR bestanden haben."

Beitrag von Roland Jahn und Detlef Schwarzer

Rundfunk Berlin Brandenburg
Kontraste
Beitrag vom 22.08.2002
Gegendarstellung von Gregor Gysi
In unserer Kontraste-Sendung vom 21.Juni. 2001 hatten wir über den Verdacht der Zusammenarbeit von Gregor Gysi mit dem Ministerium für Staatssicherheit zu Zeiten der DDR berichtet.

Gegen diesen Beitrag erwirkte Gregor Gysi eine Gegendarstellung. Sie wurde in unserer Sendung am 4.Oktober. 2001 ausgestrahlt. In der selben Sendung hatten wir uns mit dem Thema Gysi und die Pressefreiheit beschäftigt.

Dies habe seine Gegendarstellung abgewertet - meinte Gregor Gysi. Wir sind laut gerichtlichem Beschluss aufgefordert, sie noch einmal auszustrahlen.

In der Sendung "Kontraste" wurde am 21. Juni 2001 unter dem Titel "Der Kandidat und seine Vergangenheit: War Gregor Gysi Zuträger der Stasi?" über mich berichtet.

1.
Stefan Hilsberg (SPD, ehemaliges Mitglied des Immunitätsausschusses des Deutschen Bundestages) kam mit der Behauptung zu Wort: "Es lässt sich direkt nachweisen, dass Gregor Gysi Einfluss auf seine Mandanten genommen hat, im Interesse der Staatssicherheit".

Hierzu stelle ich fest:
Ich habe niemals Einfluss auf meine Mandanten genommen, im Interesse der Staatssicherheit der ehemaligen DDR.

2.
In dem Beitrag kommt schließlich Marianne Birthler, Bundesbeauftragte für Stasi-Unterlagen, mit der Behauptung zu Wort: "Da Dr. Gysi sich konspirativ mit der Stasi getroffen hat, da er Aufträge entgegengenommen und umgesetzt hat, da er Informationen geliefert hat, können wir davon sprechen, dass über Jahre hinaus er wie ein IM gearbeitet hat."

Hierzu stelle ich fest:
Ich habe mich niemals konspirativ mit der Stasi getroffen. Ich habe niemals Aufträge von der Stasi entgegengenommen und diese umgesetzt. Ich habe der Stasi niemals Informationen geliefert.

Berlin, den 25. Juni 2001
Dr. Gregor Gysi

 2006-03-20 17:30:39
Verfahren Gysi
Verzeichnis
 27 O 428/06 Jenny Gröllmann ("Liebling Kreuzberg") vs. Ulrich Mühe ("Das Leben der Anderen")
 VG 1 A 173.05 Gysi vs. Bundesrepublik Deutschland - Gysi verlor - Urteil
 Gysi Sep 2005 Gysi gegen FAZ.NET - Gegendarstellung erreicht
 324 O 728/05 Gysi gegen ZDF - Einstweilige Verfügung - wurde von ZDF (FRONTAL 21) akzeptiert
 324 O 718/05 Gysi gegen ZDF Magazin Frontal 21 - Gegendarstellung erreicht
 27 O 532/05 Gysi gegen Bild - Gysis Hirn - Gegendarstellung erreicht
 VG 1 A 173. 05 Gysi gegen Bundesbehörde für die Stasi-Unterlagen - Gysi verlor [nocht nicht rechtskräftig]
 xxx/01 Gysi gegen Kontraste - Gegendarstellung erreicht
 324 O 495/01 Gysi gegen DIE WELT - Auch BVerfG befürwortet Gegendarstellung: Beschluss 1 BvQ 36/1 vom 30.08.2001
 324 O 488/01 Gysi gegen DIE WELT - Auch BVerfG befürwortet Gegendarstellung: Beschluss 1 BvQ 35/01 vom 24.08.2001
 324 O 329/00, 1 BvQ 22/00 Gysi gegen Spiegel -  1 BvQ 22/00 Antrag von Spiegel auf Aussetzung abgelehnt
 27 O 609/99 Gysi gegen Junge Union Berlin - Gysi hat beim Landgericht verloren, beim Kammergericht obsiegt
 324 O 304/99 Gregor Gysi gegen Frankfurter Allgemeine Zeitung - HansOLG Urteil
 308 0 351/98 Gysi gegen Ch. Links Verlag - Gysi verlor bis zum Bundesverfassungsgericht 1 BvR 1611/99
 2 BvE 2/98 Gysi gegen den Bundestag - Gysi verlor - Beschluss vom 27.05.1998; Beschluss vom 30.06.1998
 324 O 98/97 Gysi gegen Spiegel - Gysi gewann
 141 Js 569/95 Strafanzeige eines Redakteurs der Wochenpost gegen Gysi - Verfahren eigestellt
 324 O xxx/95 Gysi gegen Wochenpost
 VG Bln 1995 Gregor Gysi gegen Bundesbeauftagten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes - Gysi verlor
 27 O 275/95 Berliner Zeitung vs. Gysi - Urteil des LG Bln
 2 BvE 1/95 Gysi gegen Bundestag - Organstreitverfahren wegen Stasi-Überprüfung - Gysi verlor
 324 O 741/94 Gysi gegen Freya Klier - Gysi gewann;; Einstweilige Verfügung 324 O 588/94; 1 BvR 1322/00
 27 O 733/94 Freya Klier gegen Gregor Gysi - Gysi verlor und blieb auf den Kosten sitzen
 324 O 729/94 Gysi gegen Bärbel Bohley - Hauptsacheverfahren - Einstweilige Verfügung; Urteil; Presserklärung des Verfassungsgerichts - Gysi gewann
Folgeverfahren: 3 U 61/94; 3 W 187/94; 324 O 729/94; 7 U 110/95; 1 BvR 195/96; 1 BvR 146/96 (Presse)
 324 O 591/94 Gysi gegen Jürgen Fuchs - Gysi verlor
 324 O 578/94 Gregor Gysi gegen taz - Bespitzelung von Mandanten
 324 O 768/93 Gysi gegen Bärbel Bohley - Einstweilige Verfügung; Urteil - Siehe auch Hauptsacheverfahren 324 O 729/94