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Buskeismus

Aus dem Gerichtssaal zu Äußerungs- und Bildnisverfahren

Autor: Rolf Schälike


 
Sonstige Gerichte
Strafanzeige eines Redakteurs der Wochenpost gegen Gysi - Verfahren eigestellt
LG HHAz.: 141 Js 569/95
Ermittlungsverfahren, eingestellt nach § 170 Abs. 2 StPO

Ursprüngliche http Adresse:
http://www2.pds-online.de/bt/presse/1995/06/19950622-007.htm
Datum : 22.06.1995
Nr. : 382
Thema : Medien / Stasi
Erklärung zur "Berliner Zeitung" und zur "Wochenpost"
Zur Klage der "Berliner Zeitung" und zur Strafanzeige eines Redakteurs der "Wochenpost" gegen seine Person erklärt der Vorsitzende der PDS im Bundestag, Dr. Gregor Gysi:
1. Bislang wurde mir vorgeworfen, mit der Einleitung rechtsstaatlicher Verfahren meinen politischen Gegnern "Maulkörbe" verpaßt zu haben. Jetzt leiden bestimmte Presseorgane offensichtlich darunter, daß ich mich entschieden habe, künftig auf solche Prozesse zu verzichten. Das Bild, das die Verantwortlichen des Gruner & Jahr-Verlages mit ihrer Klage vermitteln, ist eindeutig: Ein zu Unrecht Beschuldigter hat vor ihren Medien zu kuschen, auf jeden Fall soll er nicht das Recht haben, sich gegen üble Nachrede zu wehren.
Der Chefredakteur der »Berliner Zeitung«, Herr Eggert, übte diese Funktion bekanntlich in verschiedenen gesellschaftlichen Systemen aus. Insofern verwundert es nicht, daß er den Artikel über die Klage mit "Die Redaktion" unterschreiben ließ: Damit nimmt er sämtliche Redakteure der "Berliner Zeitung" in Mithaftung, unabhängig davon, ob sie eine solche Klage wollten. Sollten Journalistinnen oder Journalisten der "Berliner Zeitung" mit diesem Vorgehen gegen mich nicht einverstanden sein, dürfte es ihnen ein erhebliches Maß an Zivilcourage abfordern, sich jetzt noch dagegen zu stellen - müßten sie doch mit beruflichen Schwierigkeiten, wenn nicht sogar mit Entlassung rechnen. Angesichts dessen kann man nicht davon sprechen, daß der Chefredakteur dazugelernt hat. Er hat früheres Wissen und frühere Methoden schlicht bewahrt.


2. Bemerkenswert ist die Behauptung der "Berliner Zeitung", daß durch das Gauck-Gutachten eine neue Situation eingetreten sei. Mit dieser Aussage unterstützt sie unfreiwillig alle Bedenken gegen die Art und Weise der Tätigkeit der Gauck-Behörde. Denn tatsächlich gibt es keine neue Aktenlage, keine neue Sachlage und auch keine neue Rechtslage. Wenn allein deswegen von einer neuen Situation ausgegangen wird, weil die Gauck-Behörde die gleichen Umstände anders bewertet, dann wird Herrn Gauck damit eine Richterrolle zugeschoben, die er selbst bislang bestritten hat.


3. Was die Strafanzeige betrifft: Auch heute würde ich jede eidesstattliche Versicherung, die ich in diesem Zusammenhang abgegeben habe, genau so abgeben und unterschreiben. Ich war mir damals und bin mir heute darüber bewußt, daß die Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung strafbar ist. Meinetwegen kann diesbezüglich ermittelt werden. Solange Rechtsstaatlichkeit gilt, wird der Wunsch der »Wochenpost«, mich hinter Gittern zu sehen, unerfüllt bleiben.


 2006-07-20 16:50:43
Sonstige Gerichte
Verzeichnis
 VG 1 A 173.05 Gysi vs. Bundesrepublik Deutschland - Gysi verlor - Urteil
 nicht 324 O Unbekannt gegen Unbekannt - mögl. verlogene Gegendarstellung
 Gysi Sep 2005 Gysi gegen FAZ.NET - Gegendarstellung erreicht
 VG 1 A 173. 05 Gysi gegen Bundesbehörde für die Stasi-Unterlagen - Gysi verlor [nocht nicht rechtskräftig]
 Gericht 2003 Wallraff gegen DIE WELT: Morgenpost - Gegendarstellung erreicht
 BGH VI ZR 298/03 Wiedergabe (ungenaue) eines Zitats als Meinungsäußerung
 OLG Rtck 2 U 69/01 Einstellen originaler Geschäftspost ins Internet - verboten
 312 O 85/98 Haftung von Betreibern für Links
 141 Js 569/95 Strafanzeige eines Redakteurs der Wochenpost gegen Gysi - Verfahren eigestellt
 VG Bln 1995 Gregor Gysi gegen Bundesbeauftagten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes - Gysi verlor