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Buskeismus

Aus dem Gerichtssaal zu Äußerungs- und Bildnisverfahren

Autor: Rolf Schälike


 
Pressekammer LG HH - Änderung / Veröffentlichung erlaubt
HansOLG: Bohlen gegen die Zeitschrift „neue woche“
LG HH Az.: 324 O 218/05 Haupsacheverfahren
Urteil vom 29.07.2005
Bohlen gewinnt.
HansOLG Az.: 7 U 101/05 Berufungsurteil,
verkündet am 22.11.2005
Bohlen verliert.
Die Pressekammer Hamburg gab Bohlen zunächst Recht. Bohlen gewann im Haupsacheverfahren.

Die Richter des Hamburger Oberlandesgerichts (OLG) urteilten am 22. November 2005 anders: „Durch die Verbreitung dieser Textpassagen wird nämlich nicht rechtswidrig in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Klägers eingegriffen.

.. Die ... Äußerungen sind harmlos und haben für den Kläger keinen herabsetzenden oder kränkenden Inhalt.

.. Bei einer solchen Konstellation kann sich dann aber der Kläger, der erkennbar seit vielen Jahren - zulässigerweise - sein Privatleben aus Publizitätsgründen in den Vermarktungsprozess mit einzubeziehen pflegt, jedenfalls hinsichtlich der streitgegenständlichen Äußerungen nicht auf den Privatsphärenschutz berufen

.. [auch wenn] sich der Kläger in der Tat nicht öffentlich zu den Auswirkungen der Aktivitäten des Herrn ... auf die Beziehung zu seiner Lebensgefährtin geäußert hat.”.
Die Zeitschrift „neue woche“ hatte am 5. Februar 2005 über Auswirkungen eines Streits zwischen Bohlen und dem Vater seiner Lebensgefährtin Estefania Küster, der sich im Wahlkampf in Schleswig-Holstein engagierte, auf seine Beziehung berichtet.

Die beim HansOLG obsiegede Zeitschrift wurde von der Kanzlei Prof. Schweizer juristisch vertreten.

Auch Bohlens Lebensgefährtin Estefania ging zunächst erfolgreich (324 O 219/05) gegen diese Berichterstattung vor – verlor jedoch im Berufungsverfahren am 22. November vor dem OLG Hamburg (7 U 106/85).

 2005-02-08 14:42:12
Pressekammer LG HH - Änderung / Veröffentlichung erlaubt
Verzeichnis
 324 O 2/06 Förtsch gegen Verlagsgruppe Handelsblatt - Förtsch hat eine Einstweilige Verfügung erwirkt; Im Widerspruchsverfahren wurde die EV aufgehoben.
 324 O 944/05 NewAdMedia gegen H2 media factory GmbH (Netzwelt) - Opferdatenbank gewann
 324 O 674/05 Prinzessin von Hohenzollern gegen "Freizeit Revue" - entblöste Brustwarze
 324 O 646/05 Prinzessin von Hohenzollern gegen "Viel Spass" - entblöste Brustwarze
 324 O 459/05 Stadt Gelsenkirchen gegen MLPD - Kläger har die Einstweilige Verfügung erhalten; Im Widerspruchsverfahren wurde die EV aufgehoben.
 324 O 219/05 HansOLG: Estefania Küster gegen "die woche" - Im Hauptverfahren gewonnen; Klägerin im Berufungsverfahren verloren Berufungsurteil
 324 O 218/05 HansOLG: Bohlen gegen die Zeitschrift „neue woche“ -> Kläger im Hauptverfahren gewonnen; im Berufungsverfahren verloren Berufungsurteil
 324 O 869/04 Prizessin Caroline gegen die Bunte
 324 O 868/04 Prinz Ernst August von Hannover gegen die Bunte
 324 O 838/04 Schauspieler Lade hatte gegen einen Artikel „Baby vom Casanova” -> Urteil
 324 O 702/04 Schröder gegen Associated Newspapers Ltd., "Mail on Sunday" - Schröder verlor
 324 O 593/03 entblöstes Bildnis -> Urteil
 324 O 421/03 Prinz August -> Urteil
 324 O 623/01 Urteil vom 30. Oktober 2001
 324 O 402/01 Stern, taz, Stasi - Stern vs. Axel Springer Verlag AG (Die Welt) u. Hubertus Knabe - Klage wird abgewiesen
 324 O 700/00 Tochter v. Prinzessin Calorine gegen "Bunte" (Schadensersatz) -> Urteil
 324 O 699/00 Tochter v. Prinzessin Calorine -> Urteil
 324 O 696/00 Tochter v. Prinzessin Calorine -> Urteil
 324 O 521/98 BVerfG: Prinz Ernst August v. Hannover gegen Focus -> Urteil
 308 0 351/98 Gysi gegen Ch. Links Verlag - Gysi verlor bis zum Bundesverfassungsgericht 1 BvR 1611/99
 324 O 591/94 Gysi gegen Jürgen Fuchs - Gysi verlor
 324 O 21/94 HansOLG: Scientologen gegen Caberta - LG Urteil -> HansOLG-Urteil