Home

Sitemap

Impressum

Kontakt

Alle Verfahren


Pressekammer LG HH - Änderung / Veröffentlichung erlaubt
 Alle Verfahren  (Kurzinfo)
 
Pressekammer LG HH - Änderung / Veröffentlichung verboten
 Alle Verfahren  (Kurzinfo)
 
Pressekammer LG HH - Sonstige Verfahren
 Alle Verfahren  (Kurzinfo)
 
Interneturteile der Pressekammer LG Hamburg
 Alle Urteile  (Kurzinfo)
 
BGH Urteile
 Alle Urteile  (Kurzinfo)
 
Kammergericht Berlin
 Alle Verfahren  (Kurzinfo)
 
Sonstige Gerichte
 Alle Urteile  (Kurzinfo)
 
Bundesverfassungsgericht
 Alle Urteile  (Kurzinfo)
 
Europäischer Gerichtshof für Menschnerechte
 Alle Urteile  (Kurzinfo)
 
Verfahren Gysi  Fall
 Alle Verfahren  (Kurzinfo)
 
Verfahren Wallraff  Fall
 Alle Verfahren  (Kurzinfo)
 
Verfahren Schröder  Fall
 Alle Verfahren  (Kurzinfo)
 
Verfahren Porsch
 Alle Verfahren  (Kurzinfo)
 
Verfahren Stolpe
 Alle Verfahren  (Kurzinfo)
 
Verfahren von Bedeutung
 Alle Verfahren  (Kurzinfo)
 
Landgericht Berlin
 Alle   (Kurzinfo)
 

Buskeismus

Aus dem Gerichtssaal zu Äußerungs- und Bildnisverfahren

Autor: Rolf Schälike


 
Pressekammer LG HH - Änderung / Veröffentlichung erlaubt
Schauspieler Lade gegen einen Artikel „Baby vom Casanova”
LG HH Az.: 324 O 838/04 Urteil
Kanzlei Prof. Schweizer
Schauspieler Lade hatte gegen einen Artikel „Baby vom Casanova” auf eine Geldentschädigung geklagt. Das Landgericht Hamburg hat jetzt in einem hier erstmals veröffentlichten Urteil gegen Lade entschieden und in der Urteilsbegründung einige Grundsätze herausgestellt und angewandt, die jeder kennen muss, der mit Äußerungen zu tun hat. Die vom LG Hamburg herausgestellten Grundsätze betreffen nicht nur Fragen der Geldentschädigung.
Hier eine Zusammenstellung:

1. Den vom LG Hamburg vorangestellten - allgemein anerkannten - Grundsatz zur Geldentschädigung kennt jeder Äußerungsrechtler: „Ein Anspruch auf Geldentschädigung wegen einer Veröffentlichung besteht nur, wenn ein schwerwiegender und schuldhafter Eingriff gegeben ist, und die Beeinträchtigung nicht in befriedigender Weise auf anderem Wege kompensiert werden kann. Zudem muss eine Gesamtabwägung ergeben, dass für die Zahlung einer Geldentschädigung ein unabwendbares Bedürfnis besteht. Hierfür ist auf die Schwere der Beeinträchtigung, deren Anlaß und Beweggrund, das Maß des Verschuldens und die Nachhaltigkeit einer Rufschädigung abzustellen.”

2. Auch wenn die Passage „... und noch während er mit seiner letzten Frau ..., der Mutter von ..., 5, zusammen war, stürzte er sich in eine neue Affäre und wurde zum dritten Mal Vater” auch wertende Anteile enthält, überwiegt doch der Tatsachenkern dieser Aussage.

3. Die Bezeichnung als „Casanova” bewertet, ist deshalb eine Meinungsäußerung und folglich nur, rechtswidrig, wenn geschmäht wird. im konkreten Fall bieten jedoch schon die unstreitigen Tatsachen genügend tatsächliche Anhaltspunkte, um sagen zu können, dass die Bewertung nicht gänzlich unvertretbar ist.

4. Der Kläger als bundesweit bekannter Schauspieler muss jedenfalls weit eher als ein „Normalbürger ” eine Berichterstattung hinnehmen. In einem solchen Falle ist die Berichterstattung als weniger intensiv einzustufen.

5. „Auch die Tatsache, dass seine Partnerin, die ebenfalls eine bekannte Schauspielerin ist, schwanger ist, ist von keineswegs ganz geringem öffentlichen Interesse.”

6. Soweit eine Zeitschrift zeitnah eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben und ein Gegendarstellung publiziert hat, ist der Betroffene - was die Frage einer Geldentschädigung betrifft - ganz erheblich geringer beeinträchtigt.
Urteil des Landgerichts Hamburg, Az.: 324 0 838/04,

 2004-02-03 13:01:01
Pressekammer LG HH - Änderung / Veröffentlichung erlaubt
Verzeichnis
 324 O 2/06 Förtsch gegen Verlagsgruppe Handelsblatt - Förtsch hat eine Einstweilige Verfügung erwirkt; Im Widerspruchsverfahren wurde die EV aufgehoben.
 324 O 944/05 NewAdMedia gegen H2 media factory GmbH (Netzwelt) - Opferdatenbank gewann
 324 O 674/05 Prinzessin von Hohenzollern gegen "Freizeit Revue" - entblöste Brustwarze
 324 O 646/05 Prinzessin von Hohenzollern gegen "Viel Spass" - entblöste Brustwarze
 324 O 459/05 Stadt Gelsenkirchen gegen MLPD - Kläger har die Einstweilige Verfügung erhalten; Im Widerspruchsverfahren wurde die EV aufgehoben.
 324 O 219/05 HansOLG: Estefania Küster gegen "die woche" - Im Hauptverfahren gewonnen; Klägerin im Berufungsverfahren verloren Berufungsurteil
 324 O 218/05 HansOLG: Bohlen gegen die Zeitschrift „neue woche“ -> Kläger im Hauptverfahren gewonnen; im Berufungsverfahren verloren Berufungsurteil
 324 O 869/04 Prizessin Caroline gegen die Bunte
 324 O 868/04 Prinz Ernst August von Hannover gegen die Bunte
 324 O 838/04 Schauspieler Lade hatte gegen einen Artikel „Baby vom Casanova” -> Urteil
 324 O 702/04 Schröder gegen Associated Newspapers Ltd., "Mail on Sunday" - Schröder verlor
 324 O 593/03 entblöstes Bildnis -> Urteil
 324 O 421/03 Prinz August -> Urteil
 324 O 623/01 Urteil vom 30. Oktober 2001
 324 O 402/01 Stern, taz, Stasi - Stern vs. Axel Springer Verlag AG (Die Welt) u. Hubertus Knabe - Klage wird abgewiesen
 324 O 700/00 Tochter v. Prinzessin Calorine gegen "Bunte" (Schadensersatz) -> Urteil
 324 O 699/00 Tochter v. Prinzessin Calorine -> Urteil
 324 O 696/00 Tochter v. Prinzessin Calorine -> Urteil
 324 O 521/98 BVerfG: Prinz Ernst August v. Hannover gegen Focus -> Urteil
 308 0 351/98 Gysi gegen Ch. Links Verlag - Gysi verlor bis zum Bundesverfassungsgericht 1 BvR 1611/99
 324 O 591/94 Gysi gegen Jürgen Fuchs - Gysi verlor
 324 O 21/94 HansOLG: Scientologen gegen Caberta - LG Urteil -> HansOLG-Urteil