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Aussenminister auf Mallorca von Paparazzi verfolgt

Joschka Fischers Freundin klagt gegen die "Bunte"

Dieser Artikel stellt eine am 27.08.04 um 14:21
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Hamburg (rpo). Privatsphäre hatten Joschka Fischer und seine Freundin während ihres Urlaubs kaum - für ein exklusives Foto verfolgten Paparazzi das Paar bis auf das Feriengrundstück.  Gegen die Veröffentlichung der Fotos klagt Minu Barati nun vor dem Hamburger Landgericht. Die Aussichten auf Erfolg stehen gut.

Der Münchner Zeitschrift "Bunte" könnte die Veröffentlichung der Bilder, die Außenminister Fischer und seine Freundin Minu Barati im Urlaub auf Mallorca zeigen, teuer zu stehen kommen. Die Pressekammer des Hamburger Landgerichts kündigte am Freitag bei einer ersten Verhandlung eine hohe Entschädigung für Barati an. "Wir sehen darin eine schwere Persönlichkeitsrechts-Verletzung", sagte der Vorsitzende Richter. "Jetzt kommt es nur noch auf die Höhe an." Die Entscheidung soll im Oktober verkündet werden.

Minu Barati hatte gegen die Bilder geklagt, die sie gemeinsam mit Fischer im Garten ihres Ferienhauses zeigten, und eine Summe von 25.000 Euro gefordert. Nach Überzeugung ihres Anwalts wurden die beiden aus rund 800 Meter Entfernung mit einem Teleobjektiv abgelichtet. "Fischer und meine Mandantin wurden während ihres Urlaubs permanent von Paparazzi verfolgt", sagte Anwalt Christian Schertz. "Nur auf diesem Grundstück waren die beiden überhaupt privat."

Die Fotos, die im April in der "Bunten" erschienen, stellten deshalb einen massiven Eingriff in die Privatsphäre von Minu Barati dar, betonte ihr Anwalt. Außerhalb des Grundstücks seien sich der Außenminister und seine Freundin aus Angst vor Fotografen gar nicht mehr nahe gekommen. Ziel der Klage sei, dass seine Mandantin demnächst von Paparazzi-Angriffen verschont bleibe. "Der 'Bunten' muss deutlich gemacht werden, dass Minu nicht die neue Caroline ist", sagte er in Anspielung auf zahlreiche Prozesse von Prinzessin Caroline von Monaco gegen die Zeitschrift.

"In jeder Hinsicht zufrieden"

Schertz zeigte sich nach der mündlichen Verhandlung "in jeder Hinsicht zufrieden". Das Gericht werde sicher eine sehr hohe Entschädigungssumme verhängen. Einen vom Richter vorgeschlagenen Vergleich über 17.500 Euro lehnte die "Bunte" ab, sie bot 10.000 Euro. Der Anwalt der Zeitschrift erklärte, die Redaktion habe zum Zeitpunkt der Veröffentlichung nicht gewusst, dass der Garten nicht von der Straße aus einsehbar war.

Der Vorsitzende Richter schloss sich weitgehend der Argumentation Baratis an. "Wenn man auf so einem privaten Grundstück befürchten muss, abgelichtet zu werden, kann man sich nicht frei bewegen", sagte er. Das Schutzschild werde heruntergerissen. Der Richter stellte in Aussicht, dass die Entschädigungssumme am Ende über den zunächst angebotenen 17.500 Euro liegen könnte. Er kündigte die Entscheidung der Kammer für den 15. Oktober an.