Offener Brief an eine Person der ZeitgeschichteRolf Schälike - Hamburg, 02.02.09 - laufend
Drei zuvor ins Netz gestellt offene Brief
wurden zensiert, Landgericht Berlin, Zensurkammer (ZK 27) Person der Zeitgeschichte ./. Rolf Schälike Begründung:
Es besteht überhaupt keinerlei Veranlassung, gegenüber der Öffentlichkeit in einem "offenen Brief" zu thematisieren, wie die Person der Zeitgeschichte ihre Selbstdarstellung juristisch durchsetzt. Es ist das gute Recht dieser schönen Peron der Zeitgeschichte, selbst darüber zu entscheiden, ob und wie ihre Persönlichkeit für öffentlich verbreitete Darstellungen genutzt wird. Dieses Selbstbestimmungsrecht der Person der Zeitgeschichte wird dadurch verletzt, indem ein an diese Peron der Zeitgeschichte gerichteter persönlicher Brief ungefragt und gegen ihren Willen öffentlich gemacht wird. ___________________________________ Die Zensurrichter/Innen waren dieses Mal Herr Mauck, Frau Becker, Herr von Bresinsky. Wer denkt, in dem offenen Brief gab es Beleidigungen, Schmähungen und andere unanständige Dinge, irrt. Sich davon persönlich zu überzeugen, wie die Zensur in Deutschland Heute funktioniert, verbietet die Zensur inzwischen ebenfalls. Tatsachen und Fragen Die Person der Zeitgeschichte führte die Auseinadersetzung vor der Zensurkammer Berlin nicht direkt, sie ließ sich von ihrem Anwalt vertreten. Inhaltlich ist es eine Lächerlichkeit. Unterwerfung wurde verlangt. Sich unterwerfen zu müssen, ist allerdings nicht lächerlich, sondern entwürdigend. Es begann mit einem Bericht über eine Gerichtsverhandlung zur Ereignissen, mit denen die Person der Zeitgeschichte nicht in Zusammenhang gebracht werden wollte. Dürfte eigentlich vom öffentlichen Interesse sein, was aus der Gerichtsberichterstattung folgte. Es dürfte auch vom öffentlichen Interesse am Beispiel dieser Peron der Zeitgeschichte sein, wie die öffentliche Darstellung von Prominenten über deren Anwälte und die Zensurkammern "gemanagt" wird, wie "Vorbilder" geschaffen werden, wie die "Vorbilder" ihr Image "pflegen". Es dürfte auch vom öffentlichen Interesse sein, auf konkrete Widersprüche in der persönlichen Darstellung dieser Prominenten und den tatsächlichen Handlungen dieser schönen Peron der Zeitgeschichte hinzuweisen, als abschreckendes Beispiel für andere Prominente. Es dürfte vom öffentlichen Interesse sein, wie unter dem Vorwand einer privatrechtlichen Auseinandersetzung die Gerichtsberichterstattung durch Zensoren versuchen, die Gerichtsberichterstattung über die Verhandlungen vor den Zensurkammern de facto zu unterbinden. Zensur Verlangen immer konkrete Menschen, konkrete Anwälte und beschließen konkrete Richter. Das ist die Minderheit unter den Personen der Zweitgeschichte, den Anwälten und in den meisten Fällen der Zensur auch der Richter. Dass der "offene Berief" an die Person der Zweitgeschichte persönlich gerichtet war, ist eine Unterstellung. Die Peron der Zeitgeschichte zog es vor, sofort über ihren bekannten Zensuranwalt zu "kommunizieren". Damit gab die Person der Zeitgeschichte kund, nicht direkt kommunizieren zu wollen. Dem kann ein Nichtjurist lediglich mit einem offene Brief entgegentreten, möchte er sich nicht gedemütigt, sinnlos und verlogen unterwerfen. Juristisch nennt man so etwas "Gegenschlag". Die Zensoren sehen das anders. Sie zementieren ihre Macht durch die verschiedensten Zensurregeln. Die Erfahrungen mit Zensuranwälten schließen nicht aus, dass schon nach dem ersten direkt an die Klägerin gesandten Brief mit einer Aufforderung zur Unterlassung mit strafbewehrter Unterwerfung gedroht worden wäre. Wo nehmen die Prominenten das Recht her, sich lediglich über Anwälte vor Gericht mit ihren Faxen und Allüren auseinander setzen zu dürfen, und das, was öffentlich diskutiert wird, über Zensuranwälte und die Zensurkammern mit ihren Zensurrichtern verbieten zu lassen? Klappt die Zensur mal nicht, werden neue Zensurregeln von den Zensuranwälten gemeinsam mit den Zensurrichern erarbeitet. Wie das konkret funktioniert, darf am Beispiel konkreter Prominenter der Öffentlichkeit aufgezeigt werden. Die Zensurgerichte verbieten das allerdings. Die konkrete Person der Zeitgeschichte gehört zu solchen Prominenten, welche mit ihrem Körper und Anwälten die öffentliche Meinung formt. Da sollte man schon Mal sehr konkret berichten dürfen, auch über privatrechtliche Auseinandersetzungen wegen der Gerichtsberichterstattung (Zensur), die angeblich niemanden in der Öffentlichkeit etwas angehen, mit namentlicher Nennung aller beteiligten Zensoren.. Was ist bloß los mit den Händen?
Die Zensoren verboten die Verlinkung auf die Bilder der schönen Person der Zeitgeschichte. Zensoren ware wieder mal Anwälte einer prominenten Kanzlei sowie die Richter Herr Mauck, Herr von Bresinsky und die Richterin Frau Dr. Hinke.
Ficken und zensieren ist im Zensurstaat erlaubt, sogar ausdrücklich erwünscht. Darüber namentlich berichten dürfen nur die Ficker (Gefickten) und Zensoren selbst. In der beschränkten Öffentlichkeit der Gerichte, der Anträge und Klagen, in den Beschlüssen auf Erlass einer Einstweiligen Verfügungen, in den Schriftsätzen ist die namentliche Nennung allerdings erlaubt. Macht offenbar Spaß, zu ficken, gefickt zu werden und als Ausgleich zu zensieren ! De Zensuranwälten bring das klingende Münzen in die Kassen.
Bitte senden Sie Ihre Kommentare an Rolf Schälike Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 19.03.09 Impressum |