BUSKEISMUS

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Buskeismus-Forschung

Aktionskunstprojekt

Realsatire

Bausteine der Hamburger rechtsstaatlich organisierter Justizkriminalität

Hamburg strahlt ab nach Dresden

Am 10.05.2016 wurde beim Landgericht Dresden die Einstweilige Zensurverfügung  3 O 925/16 von einem Einzelrichter erlassen.

Die qualifizierte juristische Öffentlichkeit diskutierte kontrovers, ob es zulässig sei, dass ein Einzelrichter, noch dazu ein AfD-Mitglied, in einem Verfahren, in dem die NPD Antragstellerin ist, entscheiden darf. Die Pressestelle des Landgerichts Dresden stellte dazu eine zynische Pressemitrteilung ins Netz und verwies auf die Möglichkeit eines Befangenheitsantrages gegen den Richter, den man vor dem Erlass einer Verfügung  ohne einer mündlichen Verhandlung gar nicht kannte. Man konnte vor dem Erlass der einstweiligen Verfügung auch nicht wissen, wer diese erlässt.

Stein des Anstoßes war der Artikel eines Wissenschaftlers in DIE ZEIT "NDP-Verbot: ausgrezen, bitte"

Am 10.06.16 konnte Richter Jens Maier die Antragsteller-Seite "überzeugen", dass die Eilbedürftigkeit fehle. Die NPD nahm der Antrag zurück und wird im Hauptsacheverfahren ihr Zensurziel verfolgen.

Die deutsche Elite diskutiert die juristischen Formalitäten, ohne zu erkennen, geschweige denn zu thematisieren, wie willkürlich die Justiz Entscheidungen fällt.

Dass sich die Jusriz in wissenschaftliche Auseinandersetzungen einmischt und anmaßt Zensur zu üben, wird als zulässig betrachtet, obwohl nach dem Grundgesetz nicht zulässig. Wir kennen das schon aus vielen Zensurverfahren in Hamburg, in denen Käfer&Buske&Co. Wissenschaftlern aus Medizin, Wirtschaft, Medien, Umweltschutz  u.a. Maulkorb erteilen, als ob wissenschaftliche Fragen die Juristen in Robe lösen können. Über natur- und gesellschaftswissenschaftliche Fragen entscheiden  Rechtswissenschaftler, die tatsächlich keine Wissenschaftler, sondern Vertreter der Macht sind.

Von den Medien unterschlagen und verschwiegen wurde ebenfalls die Tatsache, dass am 10.06.2016 einige Dutzend Interessierte der Öffentlichkeit nicht in den Gerichtssaal, in dem die Widerspruchsverhandlung stattfand,  reingelassen wurden, weil dieser zu klein war. Reingelassen wurden nur Medienvertreter mit einem Presseausweis. Die unabhängige Öffentlichkeit wurde ausgeschlossen.

Das erinnert mich an meine von der Stasi vorbereitete Gerichtsverhandlung vor dem Landgericht Dresden 1984, die nicht öffentlich war, jedoch nach DDR-StPO der Urteils-Tenor öffentlich verkündet werden musste. Als der damalige Richter Hettmann sah bzw. ihm die Stasimitteilte mitteilten, dass ca. dreißig Leute die Verkündung hören wollten, beschloss dieser, die Verkündung in einen kleineren Saal zu verlegen. Nach einer halben Stunde war der Saal des Bezirksgerichts - heute Landgericht - Dresden gefüllt mit Stasi-Mitarbeitern. Nur meine Frau und mein Sohn durften zuhören und erfahren, nach welchen Paragraphen ich verurteilt wurde. Bei der Begründung mussten sie den Saal allerdings verlassen. Das sah die DDR-StPO so vor. Der Richter Hettmann wurde nach 1990 wegen diesem Vergehen von der gesamtdeutschen Justiz in Dresden verurteilt.

Diesmal, 2016, war es in Dresden im Detail etwas anders, im Prinzip das Gleiche. Der zunächst für die Verhandlung vorgesehen Saal des Landgerichtsb Dresden war zu klein, die Verhandlung wurde in einen Saal mit ca. dreißig Plätzen für die Öffentlichkeit verlegt. Rein wollten aber an die sechzig Besucher. Obwohl beim Landgericht Dresden es einen Saal für mehr als sechzig Besucher gibt und dieser am 10.06.16  frei war, erfolgte keine Verlegung der Verhandlung in den großen Saal.

Von den anwesenden, reingelassenen ca. dreißig Journalisten hat das niemanden gestört, wie es auch keinen Stasi-Mitarbeiter 1984 störte, dass meine Freunde und Unterstützer draußen bleiben mussten. Auch den Richter Jens Maier hat es nicht gestört. Der tat überhaupt erstaunt, dass so viele Zuhören zur Verhandlung kamen.

Der Richter Jens Maier wird von der gesamtdeutschen Justiz bestimmt nicht belangt. Müsste eigentlich von Amts wegen. Die Staatsanwaltschaft ist gefragt.

Rolf Schälike (r.schaelike@schaelike.de)

Hamburg, den 31. Juli 2016

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Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisiert am  31.07.16

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