BUSKEISMUS

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Die Site www.buskeismus.de zählt möglicherweise zu einer  -> Gefahrenquelle und zu einer besonders gefährlichen Einrichtung.

Uns sind leider keine Institutionen bekannt, welche die Site abnehmen dürfen und können.

Insofern verlassen wir uns auf die Selbstzensur, eine Art "Maulkorb-TÜV" bzw. "TÜV für sichere Meinungsäußerung".

Wir unternehmen alles, um keine Gefahren entstehen zu lassen, und dass diese besonders gefährliche Einrichtung stets unter verantwortungsvoller Kontrolle betrieben wird.

Verantwortlich im Sinne des Gesetzes für alle Seiten von www.buskeismus.de ist

Rolf Schälike
Bleickenallee 8
22763 Hamburg
Tel. 040 / 390 97 18

Die Verantwortung gilt in den Grenzen der von Rolf Schälike abgegebenen Kommentare und selbstgestalteten Seiten.

Diese unabhängige Web-Site ist keine Web-Site der Pressekammer Hamburg oder des Vorsitzenden Richters Andreas Buske. Diese Site ist vom Richter Andreas Buske weder autorisiert noch gebilligt, weder wissentlich noch willentlich gewollt. Eine Abstimmung mit der Pressekammer erfolgt nicht bzw. nur gelegentlich, auch wenn die Site der Pressestelle des Landgerichts / Hanseatischen Oberlandesgerichts bekannt ist.

Aus dem Internet übernommene Informationen - Urteile, Beschlüsse, Kommentare, Berichte u.a. - wurden nach bestem Wissen und Gewissen auf deren Richtigkeit überprüft. Eine Garantie für die Vollständigkeit und Richtigkeit kann jedoch nicht gegeben werden.

Fühlt sich jemand durch die Veröffentlichung in seinen Rechten - Copyright, falsche bzw. ungenaue Zitierung, unberechtigte Namensnennung, Recht am eigenen Bild, Beleidigung, Verleumdung,  üble Nachrede u.a. -  beeinträchtigt, so bitten wir um umgehende Mitteilung an Rolf Schälike, um im Interesse aller Beteiligten eine sofortige außergerichtliche Lösung zu finden.

In der Regel (prinzipiell) berücksichtigen wir alle sachlichen sowie berechtigten Forderungen und Wünsche.

Wir empfehlen den Betroffen nicht, Anwälte einzuschalten, denn bekannter Weise sind die eigenen Mandanten die schlimmsten Feinde eines Anwalts. Den Anwälten geht es in der Regel lediglich um ihre Honorare. Aus Missverständnissen entfachen die Anwälte ein Feuer, die Kluft zwischen den Betroffenen und dem Antragsgegner wächst. In der Wunde wird gestochert. Mit den Argumenten der Würde des Betroffenen wird der Gegner entwürdigt. Nicht wenige Anwälte haben daran einen tierischen Spaß.

Lohnen tut sich das für keine der Parteien.

Unsere wissenschaftlich-publizistischen Untersuchungen und Analysen möchten wir nach Möglichkeit ohne Einschaltung von Richtern, die in der Regel keine Wissenschaftler und lebensfremd sind, ungestört führen können und dürfen.

Abmahnungen

Abmahnungen werden im Allgemeinen folgendermaßen nicht strafbewehrt anerkannt:

"Im Hinblick auf das publikatorische Interesse verpflichtet ich mich ohne Präjudiz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht gleichermaßen rechtsverbindlich es zu unterlassen zu behaupten, behaupten zu lassen und/oder sonst zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen:

1. Gewünschte Unterlassung Nr. 1

2. Gewünschte Unterlassung Nr. 2

3. ... .

Hamburg, Datum

Rolf Schälike"

Namensnennung

Wird die Nennung Ihres Namens nicht gewünscht, dann gilt die folgendes Unterlassungsverpflichtungserklärung ab Kenntnis Ihres Wunsches:

Ich, Rolf Schälike, berichte ausschließlich über öffentliche Gerichtsverhandlungen, bei denen die Namen der Parteien für jedermann sichtbar am Gerichtssaal ausgehängt sind. Ich veröffentliche also nur das, was prinzipiell jeder, der die Gerichtsverhandlung besucht, lesen könnte.

In der Vergangenheit gab es eine Reihe von gerichtlichen Auseinandersetzungen ausschließlich um die Frage der "Namensnennung".

In vielen Fällen sind die Namen ohnehin bekannt, in anderen Fällen kommt es allerdings für die von mir mitgeteilten Beobachtungen nicht entscheidend auf die Mitteilung des Namens an. Wenn Sie also etwas dagegen haben, dass Ihr Name in meinen Berichten erscheint, so schicken Sie mir bitte nur eine kurze Mail, Sie können regelmäßig davon ausgehen, dass ich den Bericht dann anonymisieren werde.

Ich verpflichte mich, nach Kenntnis Ihres Wunsches strafbewehrt nach dem Hamburger Brauch, allerdings ohne Anerkenntnis der Sach- und Rechtslage und der Kostenpflicht, Ihren Namen zu anonymisieren.

Es ist nicht erforderlich, dass Sie deswegen eine Rechtanwältin oder einen Rechtsanwalt einschalten. Es ist nicht ausgeschlossen, dass angesichts dieser Erklärung Gerichte später die Einschaltung eines Rechtsanwaltes nicht als notwendig ansehen, so dass Sie dann die Kosten des Anwaltes selber bezahlen müssen.

Achtung!

Möchte ich Ihren Namen belassen oder mich nicht strafbewehrt zu Anonymisierung verpflichten, dann erhalten Sie nach Äußerung Ihres Wunsches auf Anonymisierung umgehend Bescheid. In diesem Fall anonymisiere ich in der Regel zwar ebenfalls, aber lediglich vorläufig, nicht strafbewehrt.

Wir können darüber diskutieren und Sie können mich überzeugen, oder Sie können einen Anwalt einschalten.

Versuchen Sie bitte nicht, mir zu drohen, ich zu beleidigen, Unwahres zu behaupten. Ein solcher Umgangsstil geht in der Regel nach hinten los. Die Gerichte haben das nicht gern.

Kopien

Wird kopiert, so bitten wir um Quellenangabe.
Die Genehmigung für das Kopieren von Fremdbeiträgen ist einzuholen bei den Autoren.

Bitte senden Sie Ihre Kommentare an Rolf Schälike
Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 18.01.10
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