Buskeismus

Stasi-Fall  Gregor Gysi

 

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Dokument Nr.: 149

Das Testament soll nach der Haftentlassung von BAHRO hinfällig sein. Weiterhin fertigte BAHRO auf Drängen von Dr. GYSI ein Schreiben, in dem er erklärt, daß Dr. GYSI bevollmächtigt ist, auf eine Entlassung von BAHRO in die BRD hinzuarbeiten" [..]." Mit Datum vom 2. Oktober 1978 liegt eine "Information über ein geführtes Gespräch mit Rechtsanwalt Dr. Gysi" der "Hauptabteilung XX" (Dok. Nr. 149) vor. In der "Information" wird folgendes ausgeführt: "Am 28. 9. 1978 wurde in der Wohnung von Rechtsanwalt Dr. Gysi auf dessen Wunsch ein weiteres Gespr äch geführt. Nachdem Dr. Gysi anfangs persönliche Dinge mitteilte, informierte er anschließend über folgende Probleme: Nach der Überführung seines Mandanten Bahro in die Strafvollzugsanstalt Bautzen II führte er mit ihm bisher ein Gespräch und erhielt am 5. 8. 1978 einen Brief von Bahro. Wichtigste Ergebnisse des Gesprächs waren: (..) Bahro hatte die Absicht, ein Testament zu erarbeiten, um die ihm zustehenden 200 000,00 Mark von der Europäischen Verlagsanstalt seiner Familie zukommen zu lassen.

Die daraufhin gestellte Frage von Gen. Gysi, ob er denn selbstmörderische Absichten hätte, verneinte er entschieden und erwiderte, daß 8 Jahre Haft eine lange Zeit wären und er ja nicht wisse, ob er diese überlebe. Bahro würde es lediglich darum gehen, daß er in den Besitz der Gelder von der EVA kommt, wobei er nach Einschätzung von Gen. Gysi auch mit einer Transferierung in die DDR bei einem Umrechnungswert von 1:1 einverstanden wäre. Nach Einschätzung des G. konnte er Bahro überzeugen, daß dieser Abstand von dem Testament nimmt. G. erklärte sich bereit, entsprechend den politischen und gesellschaftlichen Interessen entweder Bahro weiterhin zu beeinflussen, um die notwendigen Schritte bei der EVA zur Transferierung der Gelder in die DDR einzuleiten bzw. ihn von diesem Gedanken abzubringen.

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