Buskeismus

Stasi-Fall  Gregor Gysi

 

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Dokument Nr.: 214

Aus mehreren Telefonabhörprotokollen (Dok. Nr. 211, 213, 214, 215) geht hervor, daß sich Dr. Gysi tatsächlich am 24. April 1980 bei Robert Havemann aufhielt, „um ihm mitzuteilen, daß er mit seiner Ehefrau am 26. 4.1980 gegen 9.00 Uhr zur Teilnahme an den Feierlichkeiten in Brandenburg mit seinen damaligen Kameraden zusammentreffen kann.“ (Dok. Nr. 216).
Das Protokoll eines abgehörten Telefonats der Ehefrau Havemanns vom selben Tag (Dok. Nr. 215) dokumentiert ebenfalls die Anwesenheit Dr. Gysis bei Havemann. In Bezug auf die bevorstehende Veranstaltung heißt es dort u. a. „Er (Gysi) hat ja nun auch den Ablauf geschildert (...)“.
Bei der Anhörung durch den 1. Ausschuß am 11./12. Juni 97 bestritt der Abg. Dr. Gysi auf Fragen nicht, an diesem Tag nicht die von Robert Havemann gewünschte schriftliche Einladung, sondern Anstecknadeln überbracht und die Instruktionen abgeliefert zu haben. Diese Einladung fand Frau Havemann später in den MfS-Akten ihres Mannes (Anhörungsprotokoll S. 67/68.
Der Abg. Dr. Gysi behauptet auch in diesem Fall, lediglich Instruktionen vom ZK der SED bekommen zu haben. Er räumte im Rahmen der Anhörung allerdings ein, daß aufgrund der Brisanz des Ereignisses „Erich Honecker und Robert Havemann auf der Tribüne“, es „hier durchaus möglich“ war, „die Instruktionen sowohl von den einen [MfS], als auch von den anderen [ZK] zu bekommen.

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