Buskeismus

Stasi-Fall  Gregor Gysi

 

Home        Sitemap

INFO
Blatt: << 105 106 107 108 109 128 129 130 131 132 deckblatt1 deckblatt2 >>
INFO
 
Dokument Nr.: 289

Eine „Rechtliche Stellungnahme“ der Hauptabteilung IX vom 22. Februar 1989 (Dok. Nr. 289) läßt erkennen, daß Bärbel Bohley „in der Schrift „Grenzfall" Nr. 1-12/88 als Verfasserin des mit „DDR-Zwischenzeiten" überschriebenen Textes“ ausgewiesen war. Dieser Text war nach der „rechtlichen Einschätzung der HA IX/2 (...) inhaltlich geeignet (...), die Tatbestandsanforderungen einer Straftat der Öffentlichen Herabwürdigung gemäß Â§ 220 Abs. 2 StGB objektiv zu erfüllen“.

Zurück zum Bericht des Ausschusses für Wahlprüfung Teil 4/6.