Buskeismus
Thesen
von Rolf Schälike
Merkmale
eines Zensur-Richters
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Arbeit wie am
Fließband; die Folgen für die Antragsgegner / Beklagten spielen keine
Rolle;
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Entschieden
wird nach der juristischen, nicht nach der materiellen Wahrheit;
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Rechtssicherheit ist nicht das Ziel der Zensurrechtsprechung;
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jeder Fall wird
als Einzelfall behandelt;
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Wenn der
Antragsgegner / Beklagte ein Recht verletzt hat, muss er unabhängig von
den Folgen für den Verletzenden bestraft werden;
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eine Abwägung
erfolgt lediglich im Rahmen des Persönlichkeitsrechts und der
berechtigten Interessen des Verletzenden, allerdings nicht mit
Berücksichtigung der Unangemessenheit des Verbots und der Strafe;
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unter dem Schirm der richterlichen
Unabhängigkeit wird Recht im Sinne eines eigenen
Gesellschaftsverständnisses gesprochen;
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Entwicklung
ausgeklügelte Argumente zu Begründung von verboten;
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Nutzung von
Kriterien, wie Eindruck, Verdacht, Mehrdeutigkeit u.a. zur Begründung
willkürlicher Entscheidungen
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Kriminelle
haben Vorteile; diese können besser lügen, haben weniger Bedenken um
ihren Ruf, bei Korruption und Bestechung, besitzen mehr Geld, können
sich teurere Anwälte und lange Prozesse leisten.
Entscheidungskriterien
Prozessführung
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Verhandlung trägt Züge eines Theaters
und erinnert an Kafka;
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die
Gerichtsöffentlichkeit erfährt nur Details, diese ist de facto eine
Pseudoöffentlichkeit;
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berücksichtigt
wird nur das, was die Parteien vortragen; andere Erkenntnisse dürfen
nicht berücksichtigt werden:
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offenes, aber auch verdecktes
kumpelhaftes Verhalten zu den Anwälten;
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Urteile werden schon nach der ersten
Verhandlung gefällt, ohne der unterliegenden Partei vorab schriftlich
richterliche Hinweise auf Mängel des Vortrags und damit Gelegenheit zur
einer auf den Hinweis bezogenen Stellungnahme zu geben;
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Prozesse, die auf Zeugenaussagen
beruhen, werden auf Kosten der vorab schon bestimmten unterlegenen
Partei in die Länge gezogen;
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Ausschöpfung der ZPO zum Nachteil der
unterliegenden Partei;
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schriftliche Urteilsbegründungen
erfolgen erst Monate nach der Urteilsverkündung zum Nachteil der
Befragung von Zeugen der unterlegenen Partei;
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Richter werden als Zeugen - obwohl im
eigenen Haus tätig - zum Nachteil der unterlegenen Partei nur
schriftlich befragt;
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Vermeidung bzw. Missachtung von
Gutachten;
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Festlegung des Streitwertes erfolgt zu
Gunsten der von Richter favorisierten Partei
Merkmale
Gesellschaftlicher Hintergrund
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Herrschaftsicherung;
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Mainstream-Medien dürfen nicht in den Ruin gebracht werden; anders bei
den Bloggern;
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Reduzierung des gesellschaftlichen
Lebens aufs Individuum und abstraktes Recht;
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Autonomie und
Selbstbestimmung des Menschen sind gefährlich;
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Kriminalisierung
von Personen, die kritische Meinungen äußern;
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Tendenz zur strengen Regulierung der
Gesellschaft;
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Tendenz zur Regulierung durch
Selbstzensur;
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Stabilität durch Spaßgesellschaft (Sex,
Drogen u.a.);
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Mehrung des gesellschaftlichen Reichtums
durch Verselbstständigung des Kapitals
Folgen
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Erzeugung von Rechtsunsicherheit;
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die Menschen suchen Auswege und
missachten die Justiz;
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Stärkung der Willkür in der Politik;
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Radikalisierung der Gesellschaft;
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Schwächung und Verhöhnung der Demokratie;
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Zusammenbruch der gesellschaftlichen
Strukturen;
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Beseitigung des
Rechtsstaates mit rechtsstaatlichen Mitteln
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Rolf Schälike
Dieser mein Web-Auftritt wurde zuletzt aktualisiert am 09.08.12
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