BUSKEISMUS

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Bericht

Pressekammer LG Hamburg
Verkündung, Dienstag, den 14. März 2006 (Terminrolle)

Vier EV´s von Bohlen und Küster

Rolf Schälike - 14.03.2006

Auch für diesen Bericht gilt, wie für alle anderen meiner Berichte: Alles, was hier steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen kann ich nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Pressekammer, waren meine Recherchen erbärmlich. Was hier in Anführungszeichen steht ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft verwende ich falsche Zeichensetzung. Habe dafür schon einmal gesessen. Möchte für mangelnde Kenntnis von Grammatik und Syntax nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf meinen während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als  Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen kann ich nichts. Auch Zeugen habe ich nicht. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung habe ich nicht; es handelt sich um Verschwörungstheorien.

Der Verkündungsplan hing an der Tür. Vier Urteile wurden bestätigt - in allen die Einstweiligen Verfügungen von Bohlen und Frau Küster.

Soweit, so gut.

Sicher, ob nun jeden Dienstag ein Verkündungsplan an der Tür hängen wird, bin ich mit selbstverständlich nicht. Aus fünf meiner Anwesenheit bei Verkündigungen der Verkündungsplan bis jetzt nur zweimal ordnungsgemäß aus. Zwei Verkündigungen fanden nicht statt, bei der dritten musste erst nach meiner Ankunft der Plan ausgedruckt, falls nicht geschrieben, werden. Mit Computer-Problemen wurde das begründet.

Dass das nicht nur mir so passiert, habe ich inzwischen ebenfalls erfahren. Ein Opfer des Buskeismus schrieb mir:

Nächster Teil des Dramas. Wir gehen zum Verkündungstermin. Es ist allerdings nicht zu erkennen, dass ein solcher stattfinden soll. Kein Aushang. Wir warten 10 Minuten, dann frage ich in der Geschäftsstelle.

Große Verwirrung, hektisches Suchen in Papieren, Ja doch, eigentlich solle dieser Termin tatsächlich stattfinden, allerdings seinen die Richter wohl nicht anwesend. Wir sollen draußen warten.

Nach 20 Minuten eilen dann tatsächlich die drei heran und verschwinden schleunigst in der Geschäftsstelle. Wir warten weiter.

Nach weiteren 6 Minuten erscheint einer der Drei mit dem scheinbar eben erst erstellten Aushang und versucht hektisch diesen an Rahmen der Tür zu befestigen - einen Kasten hat die Geschäftsstelle nicht.

Er klemmt diesen dann in die Türzarge und verkündet so der Öffentlichkeit ist die Verkündung damit bekannt.

Als wir das Geschäftszimmer betreten, löst sich allerdings der Aushang und fällt hinter uns in die Geschäftsstelle. So hatte die Öffentlichkeit also doch tatsächlich ungefähr 10 Sekunden Zeit, auf die Verkündung aufmerksam zu werden.

Dann folgte die Verkündung. Richter Buske Jeans und Pullover hielt die Akte in der Hand (ob es unsere war, konnte ich nicht erkennen) und erklärte, die 'Einstweilige Verfügung bleibt bestehen, eine Begründung erhalten Sie später'.

Uns wurde unmißverständlich klargemacht, dass wir keinerlei weitere Erklärung erhalten würden und dass wir nun gehen sollten.

2005 muss das gewesen sein. Beschwerden beim Präsidenten sind sinnlos. Ändert nichts am Stil der Urteilsfindung.

Noch schrecklichere Details erfuhr ich heute. Der Öffentlichkeit, falls nicht der vertretene Anwalt dabei ist und er nicht auf das "Protokoll verzichtet", braucht nur das Urteil verlesen zu werden, nicht einmal der Tenor.

Heute verlas der Richter mir als Teil der Pseudoöffentlichkeit mehr als nötig, auch den Tenor:

"In der Sache 324 O 1015/05 fällt das Urteil: Die Einstweilige Verfügung vom 30.12.2006 wird bestätigt."

Dann hörte ich noch mit sich selbst gesprochen: "Photos".

Gereicht hätte: "In der Sache 324 O 1015/05 fällt das Urteil: Der Antrag des Klägers wird bestätigt."

Mehr braucht auch dem Beklagten nicht vorgelesen werden. Nur der Beklagtenvertreter - der Anwalt - hat das Recht auf mehr, den Tenor, aber nicht auf eine Kurzbegründung.
Diese kann später folgen. So ist nun mal die ZPO.

Das Vorlesen daure ansonsten zu lange, wir würden mit unserer Arbeit nicht fertig werden können, begründete Richter Dr. Weyhe den Sinn dieser ZPO-Regelungen. Dass er mir mehr vorlas, wäre nicht seine Pflicht, kostete ihm aber auch keine zusätzliche Zeit.

"Das ist der Grund, warum ich mit Ihnen nicht einverstanden bin. Sie arbeiten und entscheiden zu oberflächlich," konnte ich nur antworten und verabschiedete mich höflich.

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Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 14.05.08
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