BUSKEISMUS

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Bericht

Pressekammer LG Hamburg
Sitzung, Freitag, den 21. April 2006 (Terminrolle)

Rolf Schälike - 21.-22.04.2006

 

Auch für diesen Bericht gilt, wie für alle anderen meiner Berichte: Alles, was hier steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen kann ich nichts; geurteilt nach strengen Regeln der Pressekammer, waren meine Recherchen erbärmlich. Was hier in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft verwende ich falsche Zeichensetzung. Habe dafür schon einmal gesessen. Möchte für mangelnde Kenntnis von Grammatik und Syntax nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf meinen während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als  Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen kann ich nichts. Auch Zeugen habe ich nicht. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung habe ich nicht; es sind bloß Verschwörungstheorien.

Mobbing

Die Verlesung der Urteilsbegründungen war angesetzt auf 9:55. Die erste Verhandlung auf 11:00.

Verkündungen dauern meist 5 Minuten und erfolgten freitags statt um 9:55 meist in einer Verhandlungspause.

Was war heute geplant?  Die Verkündung zu verlegen und mir mitzuteilen, dass die genaue Zeit noch nicht feststeht, hätte dem Gericht nicht geschadet. Ich hätte eine Stunde auf der Bank gesessen und gewartet. In vielen Firmen gehört so etwas zum Mobbing.

Ich hatte mich darauf vorbereitet. Doch:

Zur Verkündung kam auch ein Journalist von der dpa, interessiert an der Entscheidung Schröder-Köpf.

So saßen alle drei Richter, Dr. Korte, Andreas Buske und Dr. Weyhe am Richtertisch; verkündeten ihre Entscheidungen.

Der Journalist musste sich angemeldet haben, denn für ihn gab es das Verkündete auch schriftlich.

Für Sie liegt ein Exemplar in der Pressestelle bereit, sagte der Vorsitzende zu dem Journalisten.

Wir gingen zur Pressestelle, ich bat ebenfalls um eine Exemplar: Wer ich denn sei, wurde ich gefragt. Ein freier Journalist. Das genügte, noch ein zweites Exemplar wurde für mich ausgedruckt. Frau Westphalen fragte mich, für wen ich denn arbeite. Ich sagte, ich betreibe die Site www.buskeismus.de.
"Ja, dann weiss ich, wer Sie sind," mit einem Lächeln überreichte sie mir mein Exemplar.

Ich hatte damit gerechnet, gemobbt zu werden. Irrtum.

Sogar Zeit für ein ausgedehntes Frühstück hatten sie mir gelassen. In der Eck-Gastsstätte hinter dem OLG konnte ich mich stärken.

 

Öffentlichkeit

Die Anwesenheit des dpa-Journalisten war wichtig. Die Verkündungen erfolgten würdig und sachlich, obwohl in einem Fall lediglich mitgeteilt wurde, dass der Klage stattgegeben worden war. Diese knappe Form der Verkündung ohne Nennung inhaltlicher Bezüge sei unzulässig, habe ich aus dem Internet erfahren. Doch was bedeutet das Internet?

 

Lange Pause in der Berichterstattung - Fall Heise

Die letzte Sitzung fand statt am 7. April. Ostern lag dazwischen, und Dienstag, den 18. April, gab es keine Verkündungen.

Es waren trotzdem zwei interessante Wochen. Am 13. April, einen Tag vor Ostern erhielt die Welt eine schriftliche Begründung des Heise-Urteils, DEN Maulkorb für ganz Deutschland.

Der Fall Heise wurde über Ostern hinaus im Internet diskutiert. Das Urteil ist wegweisend. Hier scheiden sich die Geister. Die meisten sind davon überzeugt, dass das Urteil der Berufung und dem Hauptverfahren nicht standhält.

Diesbezüglich bin ich einer anderen Meinung. Mit dem sympathischen Rechtsanwalt Sebastian Wolff-Marting, welcher Marcel Bartels  am 20.04.06 erfolgreich vor dem Landgericht Berlin vertrat, habe ich 10:1 gewettet.

10 Flaschen Sekt im Wert von insgesamt mindestens 300,00 EUR wette ich gegen eine, wenn das HansOLG anders entscheidet, oder, falls Heise gleich ins Hauptverfahren einsteigt, Buske im Hauptverfahren sein Urteil revidiert.

Ich würde mich ärgern, keine 10 Flaschen  ausgeben zu dürfen auf das Obsiegen der Vernunft.

 

Landgericht Berlin

Zum ersten Mal erlebte ich das Landgericht Berlin. Zwei alte Bekannte stritten vor Gericht. Anwalt Jörg Thomas vertrat die Springer-Zeitung, und Anwalt Dr. Schertz vertrat Frau Sabine Christiansen.
Jörg Thomas war wie immer lustig aufgelegt, doch Dr. Schertz?

Nicht zu erkennen; er bat um Entscheidung wegen der unklaren Rechtslage. Er möchte nicht immer wieder hören müssen, alles was der Schertz mache, sei falsch. Er möchte nicht 180 Verfahren abwickeln. Seine Hamburger Sicherheit war verflogen.

In Berlin mussten die Anwälte und deren Begleitung stehen, auch wenn es einen Tisch gab und genug Stühle.

Die Richter waren ehrfürchtiger als die Hamburger in der Pressekammer, dafür jedoch realistischer und lebensnah.

In Hamburg geht es lockerer zu, das Publikum und die Anwälte stehen nicht auf , wenn die Richter reinkommen. Die Parteien sitzen, können sich etwas notieren.
Dafür sind Hamburger Urteile härter, für mich oft nicht nachvollziehbar.

 

Schröder-Köpf - der Doris-Faktor

Wir hatten berichtet über die heutige Hauptverhandlung am 10.03.06, bei der Frau Schröder-Köpf nicht die Ideenschöpferin gewesen sein wollte und Herr Müntefering behauptete, nicht zum umstrittenen Zeitpunkt bei Schröder gewesen zu sein (324 O 556/05).

Die Entscheidung der Pressekammer entsprach meiner Voraussage:

I. Die Beklagte [stern] wird verurteilt, die folgende Richtigstellung in der nach Rechtskraft dieser Entscheidung nächsten für den Druck noch nicht abgeschlossenen Ausgabe der Zeitschrift "Stern" abzudrucken:

"Richtigstellung

In unserer Ausgabe vom 23. Juni 2005 haben wir unter der Überschrift 'Der Doris-Faktor' über Doris Schröder-Köpf behauptet:

'Plötzlich wirft Doris den Begriff  >Vertrauensfrage< und die Idee von >vorgezogenen Wahlen< in die Runde ... (Gerhard Schröder) denkt eine Weile darüber nach und sagt dann: Ja, das ist der richtige Weg.'

Die Behauptungen sind, was wir hiermit richtig stellen, unwahr.

Der Verlag"

Die Richtigstellung ist im gleichen Teil des "Stern" und mit gleicher Schrift wie der beanstandete Text ohne Einschaltung und Weglassung zu veröffentlichen. Das Wort "Richtigstellung" ist durch drucktechnische Anordnung (Schrifttype und -größe wie die Worte "Brand im Betrieb" in der Überschrift auf Seite 40 der angegriffenen Ausgabe des "Stern") besonders hervorzuheben. Auf die Richtigstellung ist im Inhaltsverzeichnis hinzuweisen.

II. Im Übrigen wird die Klage zurückgewiesen.

III. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

IV. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckbaren Betrages vorläufig vollstreckbar.

Ob der 'stern' in Berufung geht, werden wir sehen.

Wie ich den Anwalt Helmuth Jipp kennen gelernt habe, wird er den 'stern'  versuchen zu überzeugen, die Sache dabei zu belassen. Schon allein die Entscheidung deutet darauf hin, dass diese zwischen den Parteien vereinbart worden war.

Alles nur Annahmen, Vermutungen und Verschwörungstheorien beruhen jedoch auf wissenschaftlicher Methodik: der Entwicklung von Thesen.

 

Stolpe-Entscheidung - der Vorsitzende heute einmal dagegen
oder
Diekmann vs. Prof. Dr. Weischenberg

Endlich kam wieder mal die Stolpe-Entscheidung ins Gespräch. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, mit der jede Meinungsäußerung Chancen hat, umgedeutet zu werden in eine Tatsachenbehauptung, die juristisch sauber nicht nachgewiesen werden kann. Honig für die Pressekammer.

Bei der Klage ging es wohl um das Unterlasssungsbegehren des Chefredakteurs der Bild-Zeitung, Kai Diekmann, wonach vom Prof. Dr. Weischenberg nicht der Eindruck erweckt werden sollte, dass Kai Diekmann in TV-Talkshows auftritt.

Klingt etwas kurios - und ist es auch.

Der Vorsitzende Richter, Herr Andreas Buske:

Diesen Artikel haben wird gestern so oft gelesen.

Der reklamierte Eindruck vom August-September 2005 kann schon deshalb nicht entstehen, weil diese Daten im Beitrag nicht auftauchen.

Das könnte man, ...

Aber maßgeblich sei, ob der Eindruck entstehe.

Sie Stolpe-Entscheidung möchten wir vermeiden. Nicht weil .... im Fernsehen aufgetreten, es sind wissenschaftliche Studien.

Im gedanklichen Fluss ist das nicht zusammengehören zu sehen. Bezogen wird das auf den Journalisten allgemein.

Mann kommt nicht dazu, ... .

Man kann es auch anders sehen.

In der Sache 324 O 91/ 06 Springer-Diekmann gegen Journalistik-Prof. Dr. Siegfried Weischenberg sprach der Vorsitzenden mal gegen die Stolpe-Entscheidung. Er wolle diese vermeiden, denn es seien wissenschaftliche Studien, dafür gelte diese nicht. Sie gelte nicht, weil der Professor im Fernsehen aufgetreten ist, sondern weil es wissenschaftliche Studien waren.

Wie schön, das Grundrecht auf Wissenschaft hat in der Pressekammer noch Schutz und steht möglicherweise über dem Persönlichkeitsrecht.

Hiermit erkläre ich der Öffentlichkeit, meine Site www.buskeismus.de dient der Wissenschaft.
Die Erscheinung Buskeismus wird öffentlich untersucht - nicht im Fernsehen. Fehler sind möglich, werden korrigiert, jeweils nach dem Stand der wissenschaftlichen Untersuchungen.

Dem, dass die Stolpe-Entscheidung für wissenschaftliche Äußerungen nicht gilt, widersprach natürlich die freie Presse, vertreten von Spaßvogel Springer-Anwalt Jörg Thomas, der meinte, gerade die Stolpe-Entscheidung müsse greifen. Nutzten das Fernsehen. Woher käme die Idee "vor der Wahl"?

Der Vorsitzende verunsichert: "Wo steht das mit der Bundestagswahl?"

Da musste der Anwalt des Professors auch einhaken, es habe sich seiner Meinung nach durch Stolpe nichts geändert.
Kann man daraus schließen, was an der Hamburger Universität zu Meinungsfreiheit gelehrt wird?

Richter Dr. Weyhe:

Das Bundesverfassungsgericht verlange den nahe liegenden Eindruck.

Die "freie" [Diese Anführungsstriche sitzen an der richtigen Stelle. Hoffentlich muss ich wegen dieser Anführungsstriche nicht wieder sitzen] Presse - Anwalt Jörg Thomas - bestand auf der Stolpe-Entscheidung, der Doppel-Sinnigkeit. Die [Wissenschaftler] POSITIONIEREN sich doch im Fernsehen; wurden in letzter Zeit besonders beachtet.

Der Vorsitzende gab nach und schlug eine Unterlassungserklärung vor. Für den Kläger eine einfache.

Mehr wollen wir nicht, war die prompte Antwort der "freien" Presse, die auf Beachtung der Stolpe-Entscheidung bestand.

Wie weit die so genannte "Stolpe-Entscheidung" am Ende in das Urteil des Hamburger Landgerichts einfließen wird, werden wir am 01.09.06, 9:55, Saal 833 nach viermaliger Verschiebung der Verkündung erfahren.

01.09.2006: Urteil: Klage wird abgewiesen; Kosten trägt der Antragsteller. Vollstreckbarkeit anwendbar bei 100 % Sicherheitsleistung.

Die "freie" Presse ist in Berufung gegangen. Die Verhandlung war am 27.02.2007, Az.: 7 U 139/06. Wie berichteten.

 

Anwälte und Juristen als Redakteure und Journalisten

Die Sache Ballack gegen Springer (Az.: 324 O 102/06) war die zweite Sache Ballack gegen Springer (Bild), welche ich miterlebte. Diesmal wurde Springer vertreten von Anwalt Dr. Mann, der seinerzeit Westerwelle gegen Schröder im Fall "Auftrag an Gazprom" nicht obsiegen ließ.

Es ging darum, dass 'Bild' berichtete, Ballack habe trotz Trauer bei einer Scheich-Party gefeiert bis tief in die Nacht. Das Wort "Trauer" kam zwar im Bericht, wie behauptet wurde,  nicht vor, doch alle Leser wussten, dass es ein Trauertag war.

Kein Mensch feiere an diesem Tag, der intelligente Leser wisse es, erläuterte die Anwältin von Ballack ihr Anliegen.

Was ist daran ehrverletzend, wenn berichtet wird, dass Ballack bis in die Nacht feiert, verstand Springer-Anwalt Dr. Mann nicht. Es gäbe falsche Tatsachenbehauptungen, die keinen Anspruch auf Unterlassung besitzen. Richter Dr. Weyhe belehrte, Ballack lebe davon, dass er in sportlicher Höchstform sei. Berichte über Feten, noch dazu vor dem Spiel, seien rufschädigend.

Ich fragte mich warum, wenn Ballack an einer Fete teilnahm und am nächsten Spieltag publikumswirksam Tore schießt, dann ist das doch Werburg: Der feiert und spielt. Muss das ein toller Kerl sein, würde der durchschnittliche Deutsche denken. Hat er wirklich die Nacht durchgemacht, ist dies ein Thema für den Trainer und kein Grund für weitere Einschränkung der Meinungsfreiheit.

Die Pressekammer sieht das anders. Diese arbeitet wie am Fließband, muss schnell entscheiden. Die Folgen für Meinungsfreiheit müssen andere tragen.

Nun fühlte ich mich in die Bild-Redaktions-Sitzung versetzt: Dr. Mann schwieg. Der Justitiar von 'Bild' konnte nicht verbindlich zusagen, dass eine Richtigstellung eine Bild-Meldung wert sei und damit unschädlich. Angesichts dessen, dass über Ballack in den nächsten Wochen vor der Weltmeisterschaft noch oft berichtet wird, können sich die Parteinen schon einigen, wie eine Richtig- bzw. Gegendarstellung an die Leserschaft verkauft werden soll, d.h. wir werden schon journalistisch einen Text zusammen mit dem Kläger schaffen, meinte Anwalt Dr. Mann. Als isolierte Meldung könne er eine Gegendarstellung an die Redaktion nicht verkaufen, präzisierte der Justitiar.

Man wurde sich einig. Die Anwälte haben gut gearbeitet. Die Rechtssprechung erhielt ein neues Beispiel, geschaffen vom Profisportler und der führenden deutschen Boulevardzeitung. Alle anderen müssen diesem Recht folgen, egal ob Superprofi oder Superzeitung. Gleiches Recht für alle.

Für alle Fälle wird am 26.05.06 eine Entscheidung verkündet, welche selbstverständlich den journalistisch zusammen geschaffenen Text berücksichtigen wird.

 

Internet als Gefahrenquelle - Aber die Masse ... ?

Es klagte eine im Internet gut bekannte berüchtigte Firma, die EUMedien GmbH gegen die Berichterstattung bei ProSieben über deren Geschäftsgebaren.

Wir lesen z.B. von einem Aufruf der  Verbraucherzentrale, sich von der EUMedien GmbH nicht einschüchtern zu lassen.

Anwalt Wolfgang Mews wies den Richtern, welche die Internet-Foren als eine "gefährliche Einrichtung" sehen, hoffnungsvoll darauf hin, dass es ja nur Internet-Meinungen seien. Und was diese bedeuten, sei bekannt. Kam nicht weit mit seinen Erläuterungen, denn Richter Dr. Weyhe unterbrach und klärte auf, sie haben genug mit dem Internet zu tun und wüssten Bescheid über die Qualität.

Aber die Masse ... ? Und hakte nach, wie viele Tester EUMedia denn habe?

Wie ich es verstand, waren früher die Kunden Tester und erhielten dafür als Belohnung einen Klebestift, dachten jedoch, sie erhielten die zu testende Kamera Minolta. Das zu testende Gerät mussten die Kunden jedoch bezahlen, ohne vorher davon gewusst zu haben. Natürlich kann ich auch etwas falsch verstanden haben. Liebe Leser, recherchiert selbst und macht Euch kundig. Siehe bei Google unter EUMedien GmbH

Jetzt hat EUMedien jedenfalls einen anderen Web-Auftritt und eigene Tester. Wie viele und für welche Geräte, konnte ich nicht verstehen, Anwalt Mews wusste es ebenfalls nicht. Konnte auch nicht sagen, ob es das Produkt EuCeVa®  dieser Firma schon 2005 gegeben hatte, als die ProSieben-Sendung lief.

Die Sendung ist mir nicht bekannt, jedenfalls handelte es sich um Aufnahmen innerhalb eines Privathauses. Schlecht für ProSieben. Die Aufnahmen auf dem Grundstück seien eindeutig unzulässig, war die Meinung des Gerichts, und die Chancen für EUMedien, aus der Sendung Kapital zu schlagen, wuchsen.

Der Vorsitzende schlug einen Vergleich vor und wies darauf hin, dass die von ProSieben vorgebrachten Verdachtsmomente von der Kammer für gewichtig erachtet werden. EUMedien müsse diese einzeln ausräumen. Das betreffe die beantragte Geldentschädigung. ProSieben müsse allerdings die Vermutungen konkret benennen. Deswegen der relativ kleine Generalvergleich von 8.000,00 EUR mit gegenseitiger Aufrechnung der Rechtsstreitkosten.

Die Seiten sollen sich vergleichen, ansonsten wird ein neuer Termin festgesetzt.

 

Islam

Hochbrisante politische Fragen werden juristisch entschieden. Nicht nur die Wortwahl bei Stasi-Verdächtigung, Warnung vor unseriösen Geschäftspraktiken und Bewertung von Politikern, auch das aktuelle Problem des Islamismus stand heute auf der Terminrolle.

Die "Islamische Gemeinschaft Milli Görüs e.V." (IGMG) klagte gegen eine NDR-Sendung.

Es ging wohl um abgespielte "Hetzreden" deutscher Politiker und das Verhalten der Organisatoren bezüglich Reaktionen auf diese Reden.

Das Gericht zog sich sogar zur Beratung zurück. Wie immer ging es nicht um Inhalte, sondern um Formalitäten.

Der Kläger habe einen Punkt, der wiege aber nicht so schwer, dass die Kammer die einstweilige Verfügung bestätigen würde. Das noch ein Ordnungsmittelverfahren anhängig sei, wird die Kammer berücksichtigen.

Die Entscheidung werden wir hören am 25.04.06, um 12:00 im Raum 822.

Auf beiden Seiten Unzufriedenheit. Wer das Recht besser kennt, obsiegt.

Dienstag, 24.05.06, 12:00, Saal 822: Die Einstweilige Verfügung v. 16.03.06 wird bestätigt. Der Antragsgegner hat die Kosten zu tragen.

 

Musik-Interna

324 O 105/04; 324 O 106/04

Die Rechtsanwälte Jens Michow und Dr. Johannes Ulbricht klagten gegen Theo Geißler, den Herausgeber der Neuen Musikzeitung (NMZ) sowie die ConBrio Verlagsgesellschaft, welcher die NMZ gehört.

Die Zuhörer erfuhren, dass falsche Berichterstattung die Tätigkeit von Jens Michow im deutschen Musikrat diskreditiert und zweiunddreißig Jahre Berufstätigkeit zunichte gemacht hat. Jens Michow als Lobbyisten und im Bundestag zur Anhörung Gerufenen stehe Entschädigung zu.

Es gibt noch mehr Prozesse.

Das Gericht schlug einen Vergleich vor. Da zu viele Verfahren und Komponenten im Spiel waren, konnte der Deckel nicht zugemacht werden.

Mehrmals verstand ich das Bedauern, dass alle der gleichen Partei angehören. Doch trotzdem... .

War ich in eine interne Gesellschaft geraten?

Entscheiden wollte der Vorsitzende nicht, denn falls wir durch unsere Entscheidungen nur stören, möchten wir nicht entscheiden.

Die Parteien sollen sich einigen. Die Verkündung einer Entscheidung erfolgt am 12.05.06 um 9:55 im Raum 833.

Deutsche Sprache

Neue Definition für "inzwischen"

Nach Richter Dr. Weyhe hat "inzwischen" einen Anfang und ein Ende.

Beispiel: Sagt jemand, dass er inzwischen etwas begriffen habe, dann bedeutet dies nach der Definition der Pressekammer, dass es nur einen  Zwischenzeitraum gab, in dem derjenige etwas begriffen habe. Für heute ist es nicht mehr gültig.

Drucktechnische Anordnung

Siehe dazu die Entscheidung Schröder-Köpf gegen 'stern'.

Scheint ein eigenwilliger Begriff der Gerichte zu sein. Gibt man in Google Drucktechnische Anordnung ein, so findet man bis zum Verfassungsgericht ca. 70 mal diesen linguistischen Fehler. Teilweise wörtlich voneinander abgeschrieben, basierend auf Beschlüssen der Pressekammer Hamburg.

Den Begriff "drucktechnische Anordnung" gibt es in der Drucktechnik nicht.

Warum die Pressekammer z.B. nicht das Wort "Aufmachung" bzw. "Gestaltung"  verwendet oder überhaupt auf  Erwähnung von  "drucktechnische Anordnung" verzichtet, bleibt deren Geheimnis als Wächter der deutschen Sprache.

Warum wird nicht einfach formuliert:

Das Wort "Richtigstellung" ist wie die Worte "Brand im Betrieb" in der Überschrift auf Seite 40 der angegriffenen Ausgabe des "Stern" besonders hervorzuheben, wobei die gleiche Schrifttype und -größe zu verwenden ist.

 

Was fehlte?

Krumme Streitwerte.

 

Der Vorsitzende Richter an diesem Freitag im Gerichtssaal [keine wörtlichen Zitate; lediglich Wiedergaben meiner Notizen]:

"Kaum ist er [Ballack] frei, geht`s zur Wüstenpartie"

"Wenn es zum Widerruf kommt, dann würden wir an der Formulierung etwas rumbasteln."

"Da haben wir noch die Anwaltskosten."

"Einen Vergleich haben wir noch nie wegen Verspätung zurückgewiesen."

"Schauen wir mal."

"Gelb - das ist die Beweisaufnahme
Rot - Klage minus ..."

"Jetzt spüre ich es doch."

"Egal, wie wir mit den Zahlen jonglieren, die Berichterstattung war falsch."

"Wenn wir mit unseren Entscheidungen nur stören, dann ..."

"Muss noch was fragen."

"Haben recht substantiiert Vortrag vom Kläger erhalten, jetzt

"... das wissen wir irgendwie ..."

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Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 15.05.08
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