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Bericht

Pressekammer LG Hamburg
Sitzung, Freitag, den 05. Mai 2006 (Terminrolle)

Rolf Schälike - 09.05.2006

 

Auch für diesen Bericht gilt, wie für alle anderen meiner Berichte: Alles, was hier steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen kann ich nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Pressekammer, waren meine Recherchen erbärmlich. Was hier in Anführungszeichen steht,  ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft verwende ich falsche Zeichensetzung. Habe dafür schon einmal gesessen. Möchte für mangelnde Kenntnis von Grammatik und Syntax nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf meinen während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als  Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen kann ich nichts. Auch Zeugen habe ich nicht. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung habe ich nicht; es handelt sich um Verschwörungstheorien.

Öffentlichkeit

Öffentlichkeit war vertreten. Außer mir saßen auf den Zuschauerbänken zu früh gekommene Anwälte und bei einem Fall Journalisten vom NDR.

"Ist hier der Presserat?" fragte eine verspätet eintretende Journalistin, korrigierte ihren Versprecher jedoch sehr schnell . Der Vorsitzende bestätigte: PresseKAMMER.

Alles lief Locker vom Hocker.

Nach dem Obsiegen des Norddeutschen Rundfunks über die neosino nanotechnologies AG verschwanden die Journalisten recht vergnügt. Jedem ist das eigene Hemd am nächsten. Auch Panorama vom NDR bildet hier keine Ausnahme.

Örtliche Zuständigkeit

Gegen die österreichische Zeitschrift "WOMEN" kann geklagt werden, auch in Hamburg.

Das war der Fall in Sachen 324 O 671/05 - Frau Benczak gegen die Verlagsgruppe NEWS, die Herausgeberin der österreichischen Zeitschrift WOMAN.

Der Vorsitzende erklärte, dass vier Exemplare, welche nachweislich in Deutschland ausfindig gemacht worden waren, reichen würden, die Zuständigkeit der Pressekammer Hamburg auch hier zu begründen.

Bei Schadensersatzansprüchen allerdings gelte, dass in Hamburg nur der  Schaden in Hamburg eingeklagt werden kann, der auch in Deutschland entstanden ist.

neosino nanotechnologies AG vs. Norddeutscher Rundfunk (Panorama)

In Sachen 324 O 227/06 wurde verhandelt die Einstweilige Verfügung vom 20.03.2006 betreffend der Panorama-Sendung vom 09.03.2006.

Konkret verbietet die einstweilige Verfügung des Landgerichts Hamburg die Wiederholung der folgenden Passagen:

1. "'Die untersuchten Proben, es waren fünf verschiedene, sind aus mikrometer-großen Objekten, also tausendmal so großen Objekten zusammengesetzt. Wir haben auch nicht in einem Fall, wirklich einem, praktisch eine Gruppe von Teilchen gefunden, die so groß ist, wie auf der Packung angegeben [3 bis 10 Nanometer]. Das ist nicht enthalten.'" (Panorama v. 9. 03.06);

2. "Panorama vorliegende Studien offenbaren jedoch: Die Nanoteilchen in der versprochenen Größe [3 bis 10 Nanometer] finden sich in keinem der getesteten Mittel" (www.ndrtv.de);

3. "...offenbar Schwindel mit Nanoteilchen" (www.ndrtv.de, Presseerklärung);

4. "Die an der Börse notierte Firma Neosino AG vertreibt Nahrungsergänzungsmittel mit falschen Angaben. Das haben Recherchen des NDR Nachrichtenmagazins 'Panorama' und des NDR Hörfunksenders NDR Info ergeben..." (www.ndrtv.de, Presseerklärung).

Was finden wir im Internet:

Bei Heise:

Die an der Börse notierte Firma Neosino AG vertreibt Nahrungsergänzungsmittel mit falschen Angaben. Das haben Recherchen des NDR-Nachrichtenmagazins Panorama (Sendung: Donnerstag, 9. März, 21.45 Uhr, im Ersten) und des NDR-Hörfunksenders NDR Info bestätigt. Technology Review hatte bereits in seiner Februar-Ausgabe auf die fragwürdige Werbung des Unternehmens hingewiesen.

Das schöne Geld der Börse scheint Thema gewesen zu sein. Und ich hatte im Stillen angenommen, wissenschaftliche Auseinadersetzungen vor der Pressekammer zu erleben.

Im Presseportal von neosino nanotechnologies AG:

Am 29.03.2006 hat die neosino nanotechnologies AG eine einstweilige Verfügung beim Landgericht Hamburg erwirkt, wonach es dem NDR untersagt wird, bei Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000 Euro maßgebliche Aussagen der Panoramasendung vom 9. März sowie der begleitenden Berichterstattung in verschiedenen NDR-Medien und zu wiederholen. Über die u. a. im Hochleistungssport eingesetzten Produkte der neosino nanotechnologies AG wurde in einem PANORAMA-Beitrag vom 9. März behauptet, dass sie keine Mineralien in Nanogröße enthalten würden.

Konkret verbietet die einstweilige Verfügung des Landgerichts Hamburg die Wiederholung der folgenden Passagen:

1. "Die untersuchten Proben, es waren fünf verschiedene, sind aus mikrometer-großen Objekten, also tausendmal so großen Objekten zusammengesetzt. Wir haben auch nicht in einem Fall, wirklich einem, praktisch eine Gruppe von Teilchen gefunden, die so groß ist, wie auf der Packung angegeben [3 bis 10 Nanometer]. Das ist nicht enthalten.'" (Panorama v. 9. 03.06);

2. "Panorama vorliegende Studien offenbaren jedoch: Die Nanoteilchen in der versprochenen Größe [3 bis 10 Nanometer] finden sich in keinem der getesteten Mittel" (www.ndrtv.de);

3. "...offenbar Schwindel mit Nanoteilchen" (www.ndrtv.de, Presseerklärung);

4. "Die an der Börse notierte Firma Neosino AG vertreibt Nahrungsergänzungsmittel mit falschen Angaben. Das haben Recherchen des NDR Nachrichtenmagazins 'Panorama' und des NDR Hörfunksenders NDR Info ergeben..." (www.ndrtv.de, Presseerklärung).

Über die neosino nanotechnologies AG:

Die neosino nanotechnologies AG mit Sitz in Griesheim / Deutschland wurde im Dezember 2004 gegründet und wird seit Januar 2006 im Entry Standard an der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt. Den Vorstand bilden die Firmengründer Edmund Krix (CEO) und Bruno Wüthrich (COO). Die neosino nanotechnologies AG unterhält Tochterunternehmen in Österreich und der Schweiz.

Durch ein neuartiges Herstellungsverfahren ist es der neosino nanotechnologies gelungen, Stoffe wie Silizium, Magnesium, Calcium, Zink, Kupfer u.a.m. in eine Größe unter 100nm zu zerkleinern. Die Potenziale möglicher Anwendungen reichen von der Pharmaindustrie, zum Beispiel in Medizinprodukten und Medikamenten in der Krebsbekämpfung oder bei chronischen Hauterkrankungen über die Kosmetik, die Optimierung von Nutztierhaltung bis hin zu verschiedenen Industrieanwendungen in Bereichen wie Farbherstellung, Kunststoffen oder Straßenbau und Betonsanierung.

Sowie die Gegendarstellung:

Gegendarstellung zur NDR-Sendung „Panorama“ am 9. März 2006

neosino hält, was es verspricht

Griesheim, 10. März 2006:
Die Vorwürfe der „Panorama“-Redaktion gegen die Produkte der neosino nanotechnologies AG sind falsch. Diverse Untersuchungen namhafter und anerkannter Institute belegen das Gegenteil. Die neosino nanotechnologies AG wird gegen die Sendung „Panorama“ sowie die drei Redakteure Christoph Mestmacher, Christian Baars und Dietmar Schiffermüller wegen einseitiger Berichterstattung, Verletzung der journalistischen Sorgfaltspflicht und Zurückhaltung von Beweismaterial rechtlich vorgehen. Darüber hinaus hat die neosino nanotechnologies AG die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) um die Aufnahme von Nachforschungen gebeten.

 

Messungen des ZWL (Zentrum für Werkstoffanalytik Lauf GmbH, Lauf) bestätigen, dass die Produkte der neosino nanotechnologies AG Mineralien in Nanogröße enthalten. Im Gegensatz zu vielen anderen Instituten verfügt dieses über die notwendige neueste Technik, um überhaupt Messungen im Nanobereich durchführen zu können. Diese Untersuchungsergebnisse wurden „Panorama“ rechtzeitig zur Verfügung gestellt, in der Berichterstattung aber völlig ignoriert.

 

Der NDR-Bericht erhebt schwere Vorwürfe gegen die Produkte der neosino
nanotechnologies AG und stützt sich auf das Ergebnis verschiedener Messungen von Prof. Markus Antonietti des Max-Planck-Instituts, Potsdam. Prof. Markus Antonietti bot „Panorama“ auf den Vorschlag des Vorstandsvorsitzenden der neosino nanotechnologies AG, Edmund Krix, an, mit den von der neosino nanotechnologies AG beauftragten Unternehmen und mit deren Messgeräten Vergleichsuntersuchungen durchzuführen. Dies wurde seitens der Redakteure abgelehnt, da dies angeblich die weiteren Recherchen störe.

 

Aufgrund der verstärkten Handelsaktivitäten in der neosino-Aktie im Vorfeld des
„Panorama“-Berichtes hat die neosino nanotechnologies AG die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) um die Aufnahme von Nachforschungen
gebeten.

 

Über die neosino nanotechnologies AG
Im Dezember 2004 wurde die neosino nanotechnologies AG mit Sitz in
Griesheim / Deutschland gegründet. Dort befindet sich auch die Firmenzentrale. Der Vorstand setzt sich aus Edmund Krix (CEO) und Bruno Wüthrich (COO) zusammen. In den Folgemonaten expandierte das Unternehmen kontinuierlich. Weitere Tochterunternehmen in Österreich und der Schweiz folgten.

 

Für weitere Informationen, Bildmaterial oder Interviewwünsche wenden Sie sich bitte an:

Edmund Krix
neosino nanotechnologies AG
Bunsenstr. 5
64347 Griesheim
Telefon: +49 (0) 61 55 / 82 42 05
Telefax. +49 (0) 61 55 / 82 42 95
E-Mail: e.krix@neosino.com
Web: www.neosino.com

Anne Kröhl
Projects unlimited
Raiffeisenallee 16
82041 Oberhaching
Telefon: +49 (0) 89 / 63 89 99 20
Telefax. +49 (0) 89 / 63 89 99 29
E-Mail: anne.kroehl@projects-unlimited.de
Web: www.projects-unlimited.de

Bei Abdruck bitten wir um ein Belegexemplar. Vielen Dank.

Diese Angaben genügten mir zum Verständnis der heutigen Sitzung ohne Überprüfung des Wahrheitsgehalts obiger Aussagen. Mich von diesen Aussagen zu distanzieren, ist Gebot der Sicherheit. Die Pressekammer soll keine neuen Chancen erhalten, über mich zu richten.

Keinesfalls möchte ich Position beziehen zu neosino nanotechnologies AG, und behaupten, diese Firma verwende unlautere Mittel. Auch der NDR und dessen Berichterstattung bei panorama sind nicht der eigentliche Gegenstand meines Berichts.

Die Pressekammer Hamburg, deren Urteile wünsche ich einfach zu verstehen.

Eine neue Firma. Zauberwort Nanotechnologie. Vor zehn Jahren war es der Neue Markt, die IT-Technologien.

"Krebsbekämpfung", "chronische Hautkrankheiten", "Kosmetik", "Optimierung von Nutztierhaltung", "Osterreiseverkehr über den Brenner rollt dank Nanotechnologie" sind werbewirksam, wichtig für die Börse.

Da lohnt schon ein Streit über die Größe der Teilchen, den an diesen Tag die Firma neosino nanotechnologies AG verlor.

Denn deren Teilchen sind 100 nm groß, jedoch verpackt in wesentliche größere Kapseln, die sich irgendwann lösen. So verstand ich die Diskussion

Der Vorsitzende bat um eine Erklärung und versuchte zu resümieren:

"Wenn sie [die Teilchen] den Schluckmuskel passieren, dann trennen sich diese?" [kein wörtliches Zitat, bloß meine Notizen - RS]

Der Klägeranwalt erklärte,

die Nanoteilchen kämen in den Schluckmuskeln natürlich nicht sofort frei.

Wahrscheinlich erst im Darm, wollte man sich einigen, denn dort seien die 100 nm großen Teilchen von der wesentlich größeren Hülle endlich frei und losgelöst.

Das wurde dem Klägeranwalt zu wissenschaftlich, so verwies er schnell auf einen Bericht zum Trägermaterial.

Der wissenschaftliche Disput setzte sich fort.

"Soll ich den Bericht zur Akte nehmen?, fragte der Vorsitzende.

"Ich spüre, dass es darauf ankommen könnte," schlug der Vorsitzende vor.

Daraufhin wurde eine Erklärung von Bruno Wüthrich zu den Akten genommen.

Es stellte sich bald jedoch heraus, dass das nicht nötig war.

Der wissenschaftliche Disput mit neosino nanotechnologies AG scheiterte an der eindeutigen Aussage der Kammer, die Ziffer 2 der Gegendarstellung komme nicht durch.

Der NDR weigerte sich, die Gegendarstellung verbliebener zwei Ziffern zu senden.

Habe ich richtig verstanden, dann handelte es sich um die obige Gegendarstellung, und  die kritische Ziff. 2 war diejenige mit dem " ...Ergebnis verschiedener Messungen von Prof. Markus Antonietti des Max-Planck-Instituts, Potsdam .. "

Sitzungsergebnis:

-  Angesichts des Hinweises der Kammer nimmt der Kläger seinen Antrag auf eine einstweilige Verfügung zurück und verzichtet auf die Rechte aus der Einstweiligen Verfügung.

-  Die Kosten fallen dem Antragsteller zu.

-  Der Antragsteller-Vertreter erklärt, er nehme den Zwanggeldantrag vom 24.04.2006 ebenfalls zurück.

-  Die Kosten des Zwanggeldantrages trägt der Antragssteller.

-  Der Wert des Zwangsgeld-Verfahrens wird festgelegt auf 15.000,00 EUR.

Wir erfuhren bei dieser Gelegenheit, dass bei Zwangsgeldverfahren der Wert des Verfahrens über dem Wert des Zwangsgeld-Antrages liegt.

Dies sei immer so, im Gegensatz zum Ordnungsmittelgeld. Der Wert des Zwangsgeld-Verfahrens sei der Wert, welchen der Gegner vorhatte durchzusetzen, wurde der Kläger vom Vorsitzenden belehrt.

 

Kanzlei Prinz verliert gleich zweimal

Gleich vier Mal wurde die Kanzlei Prinz heute von einem Anwalt und zwei Anwältinnen vertreten.

Dr. Dirk Dünnwald vertrat neosino nanotechnologies AG (324 O 227/06), wie wir oben berichteten,  und verlor.

Schmiergelder zu Treuhand-Zeiten -  CSU-Politiker Josef Hollerith vs. Focus

Noch schwieriger war der Fall des Herrn Hollerith vs. Zeitschrift Focus (Az.: 324 O 616/05). Die Illustrierte wurde von der Kanzlei Prof. Schweizer vertreten.

Im Internet finde ich unter infolobby.de (18.6.2005, 22:53 Uhr):

CSU-Politiker unter Bestechungsverdacht

Der CSU-Politiker Josef Hollerith wehrt sich gegen Berichte, wonach er angeblich in eine Bestechungsaffäre verwickelt ist. Hollerith sagte am Samstag der Nachrichtenagentur ddp, die in dem entsprechenden "Focus"-Bericht genannten Behauptungen seien falsch. Er behalte sich eine Gegendarstellung in dem Blatt vor. 

Wie das Nachrichtenmagazin berichtet, soll Hollerith als Mitglied des Bundestages (1990-2002) in den 90er Jahren für politische Dienste von einem Lobbyisten des Thyssen-Konzerns mit mehreren hunderttausend Mark bezahlt worden sein. Über die Geldzahlungen an Hollerith habe der Thyssen-Berater Albert Schedl, ein ehemaliges CSU-Bundestagsmitglied (1971-1980), akribisch Buch geführt.

Detailliert ist laut "Focus" in den handschriftlichen Gesprächsnotizen zudem festgehalten, wie Hollerith als Mitglied des Bundestagsausschusses "Treuhandanstalt" das Schicksal ostdeutscher Großunternehmen wie Metallurgiehandel oder Leuna zu Gunsten von Thyssen zu manipulieren versuchte und vertrauliche Informationen an den Konzern weitergab. Weder Hollerith noch Schedl wollten sich zu den Vorwürfen äußern, schreibt das Magazin. Der ddp sagte Hollerith, er sei von den Journalisten nicht kontaktiert worden.

Heute erfuhr die Pseudoöffentlichkeit, dass Herr Josef Hollerith den Prozess vor der Hamburger Pressekammer in die Länge zieht, dass er erscheinen sollte, aber nicht das erste Mal verhindert war.

Ebenfalls erfuhren wir, dass die für eine Einstweilige Verfügung notwendige eidesstattliche Versicherung falsch war. 500.000,00 DM an Schmiergelder für Gutachten sind nachweislich geflossen. Herr Joseph Hollerith sei in der Tat der Fälschung überführt, führte der Vorsitzende aus.

Der Vorsitzende wusste nicht, was er Großartiges hätte sagen sollen. Das Verfahren sei derart holprig,. dass ... . Immer wieder hin und her. Wir würden mehr organisieren als eine Lösung finden.

Den Klägervertreter blieb keine andere Erwiderung als zu sagen, er könne nur das tun, was er tun könne. Die Gelder seien auch nicht im Zusammenhang mit Thyssen geflossen.

Auf das Argument, zwischen Vereinbarung und Überweisung sei ein langer Zeitraum gewesen, erwiderte der Vorsitzende wissend, dies sei bei Schmiergeldern zur Verwischung zeitlicher Zusammenhänge ganz normal.

An die Staatsanwaltschaft sei noch nicht die falsche eidesstattliche Erklärung Betreffendes übergeben worden, erklärte der Focus-Anwalt und legte Original-Dokumente vor, welche sich von denen dem Gericht durch den Kläger übergebenen darin unterschieden, dass nichts herauskopiert sei bzw. abgeschnitten.

Der Vorsitzende: es werde nichts einfacher, dieses Prozessverhalten; der Herr Schedl im Auftrag von Herrn Thyssen. Es ginge ums Schmiergeld. Herr Gierken [? - RS] kannte das Verhalten.

Herr Gierken [?] sei vor drei Tagen in seiner Hamburger Wohnung aufgefunden, und zwar TOT, überraschte der Fokus-Anwalt den Prinz-Anwalt.

Das Ergebnis stand fest:

Der Klägervertreter nahm die Klage zurück, dazu auch den Antrag vom 13.07.2005 auf Einstweilige Verfügung (Az. 324 O 495/05) zurück.

Die Kosten des Rechtstreits 324 O 616/05 und 324 O 495/05 fiele dem Antragsteller zur Last.

Der Streitwert im Hauptsacheverfahren festgesetzt auf glatte 360.000,00 EUR.

 

Ein weiterer Fall von Wirtschaftskriminalität

In Sachen Prof. Dr. Hemmelrath gegen das manager magazin ( 324 O 1000/05) ging es vermutlich um die Berichterstattung über den Rechtanwalt, Herrn Prof. Dr. Alexander Hemmelrath:

Im Internet finde ich dazu:

http://www.gomopa.net/Finanzforum/Kapitalanlage/Nepper-Schlepper-Bauernfaenger.html?highlight=darlehensgeber

Auch von ihren Anlagevermittlern und -beratern wurden die Anleger nicht auf diese Risiken hingewiesen. Die Fonds haben nun erhebliche Probleme, ihre Ansprüche auf den Erlösausfall gegen die Versicherung durchzusetzen. Rechtsanwalt Prof. Dr. Hemmelrath, soll die Versicherung vorher geprüft und für gut befunden haben. Die Staatsanwaltschaft München I hat Ermittlungen wegen des Verdachts des Betruges gegen den Initiator (Ohoven) und den Rechtsanwalt im Zusammenhang mit den Fonds Cinerenta II und III eingeleitet, für die 215 Millionen Euro eingesammelt worden waren.

Die Presserichter versuchten, Details zur Tätigkeit von Versicherungen zu erfahren: bezüglich der ausgestellten "Cover notes", der Vollmachten von Maklern eines Versicherers, zum Broker Stonehouse. Der Vorsitzender: "Wer ist denn Stonehouse?" etc.

Schließe man eine Fahrradversicherung ab, hieße dies noch lange nicht, das Fahrrad sei auch versichert. Es könnte sein, dass es beim Abstellen am Bahnhof nicht versichert sei, versuchte der Herr Richter Dr. Korte den Grund des Stellens von Fragen zu erläutern. Der Kläger-Anwalt eierte, denn die Details waren ihm unbekannt.

Sollen erstmal Stellung zu den Schriftsätzen abgeben. Die Entscheidung wird danach verkündet.

 

Erotik brachte die Richter nicht nur zum Lachen - fast zum Schunkeln!

Den ganzen Tag herrschte gute Laune.

"Schuld" daran war eine Frau Benczak, welche sogar persönlich erschien (Az.: 324 O 671/05).

Mit ihren dünnen, gut sichtbaren Beinen und langen kastanienbraunen Haaren hockte sie neben Dr. Krüger, welcher ansonsten fröhlich PDS-Herrschaften vertritt. Heute war er formaler. Sein sonstiges Lachen und legeres Auftreten hätte missgedeutet werden können. Er legte Wert darauf, gegenüber seiner Mandantin etwas ihn sonst eher Unwichtiges zu betonen: DISTANZ!.

"Ich bin eine Hure," prangte als Überschrift eines Interviews in der österr. Zeitschrift "WOMAN".

Das ganze Interview las der Vorsitzende drei mal laut und deutlich vor - mit sichtlichem Genuss.

Anlass war das Diktat des Vergleichs. Das Interview musste rein in den Vergleich. Getippt brauchte es während der Sitzung nicht werden. Da reichten Klammern.

Beim Vergleich kann man gar nicht rechtswidrig Klammern, erläuterte lächelnd der Vorsitzende. Sein Glück.

Das erste Mal wurde vorgelesen, um festzustellen, es handle sich um das strittige Interview. Das zweite Mal wurde vorgelesen aus rein formalen Gründen: zum Diktat des Vergleichs. Das dritte Mal, weil der diktierte Vergleich zur Bestätigung ein weiteres Mal verlesen werden musste.

Der Vorsitzende genoss drei Mal.

Uns als der Beklagten-Anwalt telefonieren wollte, freute sich der Vorsitzende, er solle schnell telefonieren gehen. Vor Freunde pendelte sein Oberkörper fast so, als wolle er schunkeln.

Manchmal schaute die Mandantin nach hinten als sei sie stolz.

Sie würde das Haarspray von Fernsehsendern nicht benutzen, das würde ihren Kunden nicht gefallen, war eine der Interview-Passagen. Die Kunden würden für ein paar Tage mit Privatjets nach London fliegen. Alles nachzulesen in der "WOMAN", vom 24.06.2005 auf Seite 43.

Das juristische Problem bestand nicht darin, dass das Interview falsch, beleidigend etc. sei bzw. bestimmte Passagen hätten nicht gedruckt werden sollen.
Nein, das nicht. Juristisch war alles klar: Unstrittig war  vereinbart, dass Frau Benczak das Interview vor dem Druck autorisiert. Diese Möglichkeit bekam sie von der Zeitschrift "WOMAN" jedoch nicht. Da spielen Inhalte - auch wenn diese besser als das Interview waren - keine Rolle.

Die Streitwerte waren krumme Zahlen: 72.245,18 EUR für den Beklagten zu 1.) und 12.245,18 für den Beklagten zu 2.). 20 Prozent der Prozesskosten trägt die Klägerin und 80 Prozent die Beklagte zu 2.).

Der Beklagte zu 2.) trägt seine außergerichtlichen Kosten selbst.

Am 13.04.07 erfuhren wir mehr über die Hintergründe, wie das Interview zu Stande kam.

Frau Benczak klagte gegen Herrn Rückerl, welche das Interview lieferte. So hatten wir es jedenfalls verstanden -> Bericht.

 

Presse gegen Bank

In der Sache M.M.Warburg & Co. Kommanditgesellschaft vs. FAZ (324 O 641/05) wurde die zweitgrößte Privatbank vertreten von der Schröder nahen Kanzlei Buse. Die Frankfurter Allgemeine von der Verlierer-Kanzlei in Sachen Schröder ./. Westerwelle.

Der Vorsitzende zur Einleitung [keine wörtlichen Zitate, lediglich meine Notizen, Irrtum sicherlich möglich - RS]:

Vergleich. Wollten noch mal versuchen, den Vergleich abschließen. Erst fanden wir den Fall als schwierig. Jetzt nicht mehr. ... Betrug wurde vorgeworfen ...
Einwände der Beklagten seien nicht überzeugend.
Für fehlerhafte Auskünfte ist der Informant nicht haftbar zu machen. Es sei denn, es handelt sich um ein Delikt.
Alternativverhalten beruht nicht auf der Grundlage, dass ich rechtswidrig handle ...
Bei einer Distanzierung sei die Veröffentlichung dagegen nicht rechtswidrig.

Zur Erläuterung diente folgendes Beispiel.

Man könne sich nicht bei einem Autounfall mit überhöhter Geschwindigkeit damit verteidigen, dass in Notfällen - Transport eines Kranken - mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren wird, und der Unfall dann auch passiert sei.
Wäre der Unfall auch beim langsamen Fahren passiert, so gelte in diesem Falle der Alternativgedanke.

Deswegen neigen wir dazu, der Klage stattzugeben.

Der Anwalt Jörg F. Smid verteidigte die Pressefreiheit.

Das Auto sei kein passendes Beispiel.
Der Pressesachverhalt bestehe darin, dass in vielen Fällen Verletzte gefahren werden. Die Presse habe auch darüber berichten, was im Ergebnis nicht erweislich wahr sein müsse.
Wenn die Presse über etwas berichtet, von dem sich erst hinterher herausstellt, dass es nicht erweislich wahr ist, gibt es in einem solchen Fall keinen Schadensersatz.
Es gibt Besonderheiten der Presse, da gelte nicht die Straßenverkehrsordnung.
...
Das geht nicht. Greift unverhältnismäßig in die Pressefreiheit ein.

Herr Richter Dr. Weyhe erläuterte:

Hätte ich mich rechtmäßig verhalten und den Schaden gäbe es auch, dann ist man raus aus der Haftung.
Es ist häufig lediglich ein schmaler Grat.

Aha, ging es durch meinen Kopf. Das sind die Ergebnisse der gemeinsamen Beratungen, wonach dann alles einfach wird.

Der Anwalt Jörg F. Smid konterte:

Sie müssen generalisieren.
Ein generalisierender Aspekt muss immer enthalten sein.

Herr Richter Dr. Weyhe erläuterte:

So hätten sie es nicht veröffentlichen dürfen. Marseille hat sich nicht so über den Kläger geäußert.

Anwalt Jörg F. Smid fragte:

Muss ich das beweisen?

Der Vorsitzende:

Könnte sein.

Anwalt Jörg F. Smid:

Könnte auch nicht sein.

Der Vorsitzende:

Habe gleich zu Anfang gesagt. Noch mal Vergleich. Deckel drauf.
Aber ohne Rücktritt.

Die Beklagten wollten nicht.

Termin der Verkündung am 09.06.06, 9:55, Raum 833.

Warum kapiert die Kanzlei Damm & Mann immer noch nicht, dass sie auf verlorenen Posten steht, wenn argumentiert wird mit Pressefreiheit, Generalisierung etc. und das bei der Pressekammer Hamburg?

23.06.06: Urteil: Die Beklagte zahlt an die Klägerin 14.000,00 EUR. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

 

Auch Springer war heute dran

Die Hamburger Bild veröffentlichte das Foto einer Person mit einem schmalen Balken vor den Augen.

Dieser verdecke lediglich die Augen, der Kläger sei trotzdem zu erkennen, hatte eine charakteristische Stirn, auch einen ausgefallenen Namen und sei zudem auch noch Malaysier.

Es gebe keine Zweifel daran, dass er das sei.

Es ist ein zeitgeschichtliches Ereignis und wird dem jungen Publikum vorgeführt.

Der Antrag gehe jedoch ein wenig zu weit. Wiederholungsgefahr gebe es lediglich für das konkrete Foto.
Geldentschädigung gebe es nicht. In der sozialen Sphäre gebe es in aller Regel keine Geldentschädigung.

Vergleichsvorschlag, es werden 305,00 EUR bezahlt. Die Kostenaufteilung: zwei Drittel die Beklagte, ein Drittel der Kläger.

Der Springer-Anwalt Jörg Thomas nahm den Vergleich nicht an. Auch wenn für ein Foto in der Bild  der Streitwert von 10.000,00 milde angesetzt sei.

Die Rechenaufgabe hat eine einfache Lösung: Der Kläger, ein Malaysier bekommt keinen Cent. Die 305,00 EUR gehen voll in das Drittel der Anwalts- und der Gerichtskosten.

Für den Kläger, einen Malaysier, blieb eine Menge verschwendeter Zeit und kaputter Nerven.

 

Deutsche Sprache

Nanoteilchen

Sind 100nm-Teilchen Nano-Teilchen oder nur 0,1µm-Teilchen?
Sind in eine  Hülle eingeschlossene Nanoteilchen noch Nanoteilchen oder macht die "Verpackung" diese zu großen Teilchen?
Darüber brauche die Kammer nicht zu entscheiden. Die deutsche Sprache erhielt hier heute leider keine neue Definition.

Baubeginn

Fortgesetzt wurde die Diskussion zum Begriff  Baubeginn (Az.: 324 O 699/05), welche bereits am 10.02.06 begonnen hatte. Die Prinz-Anwältin blieb stur. So erfahren wir das Endergebnis dieser linguistischen Diskussion am 27.07.06.

 

Stolpe-Entscheidung

Spielte heute keine Rolle

 

Was fehlte?

Der witzige Prof. Dr. Prinz und die Gehässigkeiten von Anwalt Helmuth Jipp durfte ich heute leider nicht genießen.

Die Rechten und die Linken hatten heute keine Plattform.

Bekannte Politiker kamen über ihre Rechtsvertreter diesmal nicht zu Wort.

Was fiel auf?

Die Richter hatten gute Laune. Es wurde viel gelacht.

Frau Käfer, die neue Richterin,  fiel aus der gewohnten Dreier-Symmetrie heraus: Andreas Buske als ruhiger Pol, symmetrisch verstärkt von zwei fleißig arbeitenden, Distanz haltenden Richtern.

Durch ihre Neugier und Unabhängigkeit setzte sich die Richterin Frau Käfer  stark nach vorne ab.

Der Vorsitzende Richter an diesem Freitag im Gerichtssaal [keine wörtlichen Zitate; lediglich Wiedergaben meiner Notizen]:

"Wenn sie [die Teilchen] den Schluckmuskeln passieren, trennenm die sich"

"Spüre, dass es darauf ankommen wird."

"Der reklamierte Eindruck ist ein möglicher, aber kein gewaltiger, dass eine Gegendarstellung nötig wäre."

"Das schönste Aktenzeichen, dass man bei uns bekommen kann." [zu 324 O 1000/05]

"Verstehe vom Strafrecht nicht viel, aber sieht so nach Betrug aus."

Dialog
Anwalt: "Danke für die Hinweise."
Vorsitzender: "Das sind keine Hinweise. Es sind Fragen. Hinweise haben wir keine."

"Wenn es so schwierig ist, machen wir es gleich."

"Aus dem Urheberrecht [?] kennen wir, dass Schlichte viel schöpferische Kraft bedarf."

"Deswegen haben wir mit 5.000,00 EUR bewertet, Da kommen einem fast die Tränen."

"Es gibt nur einen ersten Fall, egal was Sie erzählen."

"Wir schicken natürlich nur das raus, was wir haben."

"Beim Vergleich kann man gar nicht rechtwidrig klammern."

"Wusch!"

"Dadurch, dass man die Öffentlichkeit sucht, wird es zu einem zeitgeschichtlichen Ereignis."

"Viel neues gibt es eigentlich nicht."

"Auch ein Argument. Anschließend haben wir noch beraten."

"Ziemlich unsicher mit der Beweislastverteilung."

"Haben noch nicht einmal darüber nachgedacht."

"Ist für die Beklagten auch nicht so schwer, schreiben das nächste Mal etwas anders."

Disput:
Vorsitzender: Man kann ein Auto auch nicht anders bezeichnen
Anwalt: Die Bezeichnung machte der Kläger
Vorsitzender: Sie haben einen Punkt.

"Versuchen, ist nur ein Versuch."

"Das machen wir nie."

Disput:
Anwalt: Im Wettbewerbsrecht machen die es anders
Vorsitzender: Wie machen die es, müssen wir erst mal wissen.

"In DER sozialen Sphäre gibt es in aller Regel keine Geldentschädigung."
Kommentar - RS
Habe ich den Sinn richtig verstanden, so erhält die Klägerin in Sache 324 O 671/05 wegen der Überschrift in "WOMAN" "Ich bin eine Hure" keine Geldentschädigung, weil dies zur ihrer Sozialsphäre gehört.
Kann die Klägerin jedoch beweisen, dass wegen einer solchen Überschrift, ihr die guten bzw. weitere Kunden wegbleiben, weil diese z.B. überzeugt sein möchten, drei Tage in London wirklich geliebt zu werden, und nicht von einer Hure, so wäre eine Geldentschädigung möglich. Weil nicht Sozialsphäre, sondern geschäftliche Tätigkeit.

 

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Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 15.05.08
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