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Bericht

AG Hamburg
Sitzung, Dienstag, den 16. Mai 2006 (Terminrolle)

Abmahnwahn - Fall Mario Alka

Rolf Schälike - 17.05.2006

Auch für diesen Bericht gilt, wie für alle anderen meiner Berichte: Alles, was hier steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen kann ich nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Pressekammer, waren meine Recherchen erbärmlich. Was hier in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft verwende ich falsche Zeichensetzung. Habe dafür schon einmal gesessen. Möchte für mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf meinen während der Verhandlung geschriebenen handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als  Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen kann ich nichts. Auch Zeugen habe ich nicht. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung habe ich nicht; es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

Statt einer Einleitung -  Dienstag-Verkündungen der Pressekammer Hamburg

Der zweite Dienstag ohne Verkündungen der Pressekammer Hamburg.

Befürchtete, den ganzen Tag gegen Entzugserscheinungen ankämpfen zu müssen.

Wieder mal typisch: habe mich gründlich geirrt.

Eine Amtsgericht-Verhandlung am gleichen Tag bot mir mehr als Ersatz.

 

Bernhard Kümstedt (Kanzlei Pötzl & Kirberg) vs. Mario Alka

Amtsgericht Hamburg, 16.05.06, 12:45, Az.: 36A 339 05

Richter Dr. Steinmetz.

Nach dieser Verhandlung kann man Angst bekommen, jemals vor einem solchen Richter in eine Verhandlung verwickelt zu sein.

Selbstgefällig bis geht nicht mehr. Nachdenklichkeit zeigen, doch keinen Deut Abstand zu vorgefertigter und zu Beginn der Verhandlung geäußerter Meinung.

Die stalinistischen Musterprozesse waren für mich ein Rätsel, was Richter, Staatsanwälte und Anwälte betraf sowie die politisch herrschende Klasse.

Vor dem gleichen Rätsel stehe ich heute, auch wenn ein direkter Vergleich offensichtlich Unsinn ist.

In einem Musterprozess war ich allerdings gelandet.

So stellt sich mir die Sache dar

Die Anwältin Scheel-Pötzl von der o.g. Kanzlei klagte als Vertreterin des bekannte Fotografen Bernhard Kühmstedt aus München gegen einen Siebzehnjährigen auf 738,90 EUR Anwaltsgebühren für die Abmahnung sowie 600,00 EUR Lizenzgebühren für die Nutzung zweier Bilder.

Mario Alka hatte - gerade siebzehn Jahre alt geworden - drei Fotos auf seiner Web-Site veröffentlicht.

Die Agentur bzw. der Fotograf bzw. deren Anwälte hätten anstatt diesen jungen Mann abzumahnen kurz anrufen bzw. anmailen können und ihn bitten, diese Fotos, da sie urheberrechtlich geschützt sind, von der Web-Site zu entfernen. Mann sollte wissen, dass die steitgegenständlichen Fotos nach wie vor im Internet kostenlos und ungeschützt runterladbar sind.

Während drei Bilder abgemahnt wurden, werden die Kosten bei Gericht nur für zwei Fotos eingeklagt, da der Fotograf das dritte Bild nicht selbst gefertigt hat und die eigentliche Fotografin nicht erreichbar sei.  Der Abmahn-Gegenstandswert der drei Bilder wurde von der Kanzlei zunächst auf 16.500,00 EUR festgelegt, später etwas herab gesetzt, da bei Gericht nur die Kosten für zwei Bilder geltend gemacht wurden.

Damit konnte ein Schadensersatz  begründet werden von 1.338,90 EUR.

Alles mit der Vollmacht des Fotografen Bernhard Kühmstedt.

Es entzieht sich meiner Vorstellung, ob Herr Bernhard Kühmstedt wirklich darauf angewiesen ist, über Abmahnungen sein Einkommen zu verbessern und sein Image zu schützen.

Der Amtsgericht-Richter Dr. Steinmetz ist nicht unbekannt. Es genügt die Suche in Google - solange noch erlaubt -, um mitzubekommen, dass dieser Richter umstritten ist.

Was ich mir während der Verhandlung notiert habe

"Sie sind schon achtzehn. Herzlichen Glückwunsch," waren die ersten an Zynismus nicht zu übertreffenden Worte des Richters.

Dies sei der zweite Fall wegen Veröffentlichung des Beklagten im Internet. Der Streitwert sei wesentlich geringer als in dem anderen Verfahren, setze der Richter seinen zynischen Vortrag fort.

Wir wissen, dass im ersten Prozess, gegen welchen inzwischen Berufung eingelegt wurde, mehr als 4.500,00 EUR Kosten auf den Computerfreak zukommen aus zeitgleicher zuerst verhandelter Abmahnung.

Der Richter des Amtsgerichts, zuständig für Urheberechtsverletzungen, wusste nicht, was ein Negativ und ein Positiv ist. Konnte dies auch nicht unterscheiden von einem Dia. Seine Protokollantin musste ihm die Unterschiede erklären. Ob das geholfen hat, konnten und durften wir als Zuhörer nicht entscheiden.

Zur Aktivlegitimation genügte dem Richter ähnliche Bilder des Fotografen. Die Autorenschaft für die abgemahnten Bilder war damit nicht endgültig zu klären. Entscheiden darf dies der Richter. Legitimation nach dem Ähnlichkeitsprinzip.

Offen sagte der Richter, dass es inzwischen um den Druck geht, welchen die Anwältin als vermeintliche Abmahnanwältin erhält und er als Richter durch einen Drohbrief erhalten habe.

Soll das etwa heißen, dass, wenn sich zu öffentlichen Verhandlungen die Öffentlichkeit kritisch äußert und die dem Richter genehmen Anwälte sowie der Richter selbst  - sagen wir - unangemessen, unsachlich  kritisiert werden, in einem solchen Falle der Beklagte schärfer zu verurteilen sei?

Der Zivilprozess entartete zu einem Gesinnungsprozess. Nicht verwunderlich in einem solchen Fall des Richters Worte: "Weiß doch nicht, wie das gelaufen ist. Brauche das auch nicht aufzuklären."

Mario Alka müsse als Jugendlicher - so der Richter - erkennen, dass Bilder, an denen er keine Rechte habe, nicht runtergeladen werden dürfen.

Hier verwechselt der Urheberecht-Richter offensichtlich "runterladen" mit "veröffentlichen".

Dann fragte der Richter: "Was ist eine Public Domain?"

Dass die Bilder sich nach wie vor von anderen Sites runterladen lassen und der Kläger die Betreiber dieser Sites nicht abmahnt, hatte für Richter Dr. Steinmetz eine einfache Erklärung: Die Server stünden in den USA oder Rumänien. Es sei schwer, an diese heranzukommen. Der Fotograf [Bernhard Kühmstedt] brauche sich nicht zu rechtfertigen.

Es ginge um Fahrlässigkeit, ergänzte der Klägervertreter. Sehe man sich die Bilder an, dann wisse man, dass Bernhard Kühmstedt kein Hobbyfotograf sei.

Der Klägeranwalt beleidigte damit all diejenige Profifotografen, die anders als Bernhard Kühmstedt sowie die Anwältin Scheel-Pötzl entscheiden und auch handeln. Interessant in diesem Zusammenhang ist die Stellungnahme zu diesem Fall von dem Fotografen Mike Schnoor.

Tausende Menschen - falls nicht hunderttausende und noch mehr - in Deutschland verurteilen die Geschäftsgebaren der Kanzlei Scheel-Pötzl und des Fotografen Bernhard Kühmstedt, Jugendliche aus heiterem Himmel abzumahnen. Die Justizministerin beschäftigt sich mit dieser zweifelhaften Art des Geldverdienens. Doch der Klägeranwalt wagt zu behaupten, Bilder von Profifotografen dürfe man nicht einfach ungefragt runterladen.

Ohne Wissen über die Erstellung von Web-Sites, oder noch schlimmer, das Unwissen unseres Profirichters Dr. Steinmetz ausnutzend, behauptete der Klägeranwalt frech, Mario Alka habe ein Rechtswissen weit über des eines durchschnittlichen Siebzehnjährigen hinaus. Dies beweise der Copyright-Text auf seiner Site und der seines Vaters.

Dass die Sites automatisch generiert wurden, einschließlich der sinnlosen Copyright-Texte, hat der Anwalt nicht verstanden, oder wollte dies nicht verstehen.

Zu Copyright lesen wir in Wikipedia:

"Ein Copyright-Vermerk ist nicht erforderlich. Der Hauptzweck des Vermerks liegt in der Kommunikation der Aussage, dass jemand Urheberrechte für sich oder andere reklamiert. Der Vermerk selbst führt jedoch nicht zum Bestehen von Urheberrechten."

Warum dann immer wieder der Verweis auf diesen unsinnigen Hinweis auf der Web-Site des Beklagten mit der falschen Behauptungen, der Hinweise beweise die überdurchschnittliche Kenntnisse Mario Alkas bezüglich der  Urheberrechte?

Der Richter und der Kläger bewiesen mehrmals die eigene Unkenntnis, behaupten jedoch Falsches vom Beklagten.

So etwas das ist typisch für Gesinnungsprozesse.

Zwei Welten

Im Gerichtssaal trafen sich zwei Welten.

Hintergrund sind die wirtschaftlichen Probleme Deutschlands, die Umverteilung der Besitzverhältnisse, Neudefinition von Arbeit etc.

Extrem ausgedrückt

Mario Alka vertritt  - ob er es möchte oder nicht - die Freiheit des Internets; das Recht, alles runter zu laden, was runtergeladen werden kann.

Die Wirtschaft sowie die Geschäftswelt hat diese neue Technologien zu beachten, und technisch - nicht durch Kleingedrucktes, juristische Tricks und Winkelzüge - dafür Sorge zu tragen, dass nur Ungeschütztes runtergeladen werden kann.

Die Jugend darf kreativ arbeiten auf allen Gebieten und nicht verpflichtet werden, sich zunächst in Rechtsfragen, welche sogar Anwälte und Richter nicht richtig verstehen, nicht selten genug fehlinterpretieren, zu bilden.

Deutschland braucht kreative Menschen wie Mario Alka, welche auf konstruktive Weise besessen sind von ihrem Hobby.

Die Kanzlei Pötzl & Kirberg, die Anwältin Scheel-Pötzl und der Fotograf Bernhard Kühmstedt sowie Richter Dr. Steinmetz vertreten - ob diese es möchten oder nicht - die Welt derer, die ihren Besitz wahren möchten, sich an die neuen Technologien über Gerichte und Prozesse anpassen, und Arbeit sowie Einkommen durch neue Praktiken - massenweise Abmahnungen - zu sichern versuchen.

Diese zweite Welt wird nicht funktionieren, und wenn Deutschland sowie seine Politiker nicht bald Grenzen setzen für die zweite Welt der "Arbeitsplatzsicherung" und der "Geschäftstätigkeit", wird Deutschland im Zug der Globalisierung noch mehr abgehängt, als es ohnehin schon ist.

Meine Vorschläge

Mario, qualifiziere Dich, lerne Englisch sowie andere Sprache, und wandere aus.

Herr Profifotogtraf, Bernhard Kühmstedt, nehmen Sie die Vollmacht Ihrer Anwälte zurück. Zahlen Sie die Anwaltskosten, lassen Sie die Jugendlichen in Ruhe.

Deutsche Geschäftsleute und Manager - gehören Sie zur ersten Welt des Denkens und des Handelns -, übernehmen Sie die Kosten des Verfahrens. Meinetwegen, inkognito. Helfen Sie Deutschland und seiner Jugend, unserer Zukunft.

Lassen Sie Mario Alka und die anderen von der gleichen Kanzlei Scheel-Pötzl abgemahnten Jugendlichen und Studenten sich ruhig einbilden, der Fotograf Bernhard Kühmstedt habe begriffen; seine Klagen zurückgenommen.

Scheel-Pötzl, besinnen Sie sich. Schädigen Sie nicht weiter Ihren Ruf. Suchen Sie unter den neuen Bedingungen andere Wege.

Lassen sie es nicht so weit kommen, dass solche Geschäftsgebaren gleichgesetzt werden mit Kinderarbeit und Menschenhandel. Verhindern Sie den Wunsch, gegen die daran beteiligten Unternehmen und Geschäftsleute Aufrufe zum Boykott ins Internet zu stellen.

Schonen Sie die ohnehin überlastete Staatsanwaltschaft und die Gerichte vor Verfahren im Zusammenhang mit diesen durchaus als kriminell anzusehenden Geschäftsgebaren.

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Siehe auch

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Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 15.05.08
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