BUSKEISMUS

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Bericht
Pressekammer LG Hamburg
Sitzung, Freitag, den 25. August 2006

Rolf Schälike - 07.09.2006

Auch für diesen Bericht gilt wie für alle anderen meiner Berichte: Alles, was hier steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen kann ich nichts; geurteilt nach strengen Regeln der Pressekammer, waren meine Recherchen erbärmlich. Was hier in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft verwende ich falsche Zeichensetzung. Habe dafür schon einmal gesessen. Möchte für mangelnde Kenntnis von Grammatik und Syntax nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf meinen während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als  Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen kann ich nichts. Auch Zeugen habe ich keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung habe ich nicht; es sind bloß Verschwörungstheorien.

-> Terminrolle 25.08.2006

 

Öffentlichkeit

Die Öffentlichkeit war heute gegeben durch mehr als ein Dutzend Studenten.
Wir waren heute zu zweit, und Richter Dr. Weyhe war in Sachen Porsch Öffentlichkeit. Saß hinter mir. Herr H., ständiger Besucher vieler Verfahren, hielt es ebenfalls aus bis 19:00. So lange dauerte die heutige Sitzung.

Erstaunlich das Desinteresse der Presse.

Immerhin waren 6 Verhandlungen angesetzt wegen Klagen von Piëch gegen Focus und des Redakteurs in Hamburg. Alle wegen der Volkswagenaffären in Sachen Sex und Vergeudung von Geldern in Millionenhöhe.

Interessant auch der Fall Porsch.

Gysi, Stolpe, Wallraff haben vor Gericht gestritten, und der Bürger darf nicht ungestraft – im Gegensatz zu Bundestagsabgeordneten – diese Personen als Stasi-IM bezeichnen, nicht einmal behaupten, dass diese mit der Staatsicherheit zusammen gearbeitet haben. Unbestritten trafen sich Gysi, Stolpe und Wallraff mit Stasi-Mitarbeitern, wurden informativ abgeschöpft, was jedoch nicht genügt zu behaupten, sie seien Stasi-IM und hätten mit der Stasi zusammen gearbeitet.

Die Richter, speziell Richter Andreas Buske, haben für diese Begriffe ihre eigenen Definitionen.

Die Anwälte bemühten sich heute, im Rahmen dieser Definition – wissentlich und willentlich plus mit professionellen geheimdienstlichen Mitteln – Herrn Porsch nachzuweisen, dass er IM gewesen war, und darum, die Hauptzeugen - ehemalige Stasi-Führungsoffiziere - der Falschaussage zu überführen.

Für die Presse abgedroschenes Zeug, ohne zu begreifen, dass es denen bald an den Kragen gehen wird.

Wahrscheinlich lässt sich mit Stasi-Geschichten wenig verdienen. Auch die VW-Parties sind inzwischen langweilig geworden. Der deutsche Michel sucht andere Wege zu Klärung seiner Alltagsfragen. Irgendwie ist jeder IM und beteiligt an Parties auf Kosten anderer.

Wozu die Bewältigung unser Vergangenheit, weiter so leben, weiter so handeln. Hat doch mehr als 100.000 Jahre geklappt; die Menschheit hat sich sogar vermehrt bist fast an die Grenzen des Unerlaubten.

Wir berichten trotzdem weiter. Wir haben noch Vertrauen in die deutsche Intelligenz und deren Bedeutung.

 

Verkündungen

9:55 waren sieben Verkündungen angesetzt. Eine hat sich erledigt. Die Parteien haben sich verglichen. Bleibt zu hoffen, dass der Kläger, Prof. Dr. Hemmelrat nie wieder klagt und die Pressekammer arbeitslos macht.

Die anderen Verkündungen wurden verschoben.

Der Vertreiber von  Shirts und anderen Kleidungsstücken mit Nazisymbolen verlor gegen die TAZ.
Anwalt-Unikum Eisenfeld hatte obsiegt. Richter Buske hat bewiesen, dass er Nazis im Gegensatz zu den umstrittenen Stasi-Kontakteuren nicht bis zur rechtlich zulässigen Grenze unterstützt.

 

Sechs Piëch-Prozesse - VW-Sex-Affäre

Piëch klagte gegen Tomorrow Focus AG, Focus Magazin Verlag und Focus-Korrespondent, Herrn Kayhan Özgenc.

324 O 485/06,   324 O 383/06, 324 O 287/06, 324 O 327/06, 324 342/06, 324 O 370/06.

Vertreten wurde Herr Piëch von Promianwalt Prof. Dr. h.c. Prinz, welcher auch persönlich erschien. Die anderen Seiten wurden vertreten von der Kanzlei Prof. Schweizer, vertreten durch Anwalt Herrn Herrmann. Wahrscheinlich hat die Kanzlei wieder mal an einem Tag sechs Prozesse verloren. Prof. Prinz brauchte nicht viel zu sprechen.

Nicht bewiesene Tatsachenbehauptungen, Konsens zwischen den Parteien bei kleinen Fehlern in der Berichterstattung führt unweigerlich bei der Pressekammer Hamburg zu verlorenen Prozessen. Keine Chancen für die Presse.

Bei Meinungsäußerungen einen Tatsachenkern zu entdecken, ist Richter Buske Meister.

Wir hörten immer wieder aus dem Munde der Richterin Käfer, gegen die Inhalte sei nichts zu sagen, diese hätten sie anders formulieren müssen, dann wäre es erlaubt.

Wie anders zu formulieren sei, bleibt den Experimenten der Focus-Mitarbeiter vorbehalten. Die Richter werden sich hüten, rechtlichen Rat zu geben. Dürfen wohl auch gar nicht. Inzwischen kann Prof. Dr. h.c. Prinz sich tot und dusslig verdienen, bis die Meinungsfreiheit ganz vom Tisch ist.

Woher Herr Prof. Dr. h.c Prinz die Sicherheit hernimmt, diesen Prozess persönlich zu überleben, weiß ich nicht.

Worum ging es?

Um Sexparties und Verschwendung von VW-Geldern durch Volkert und Schuster. Die haben es zugegeben, was nicht bedeutet, dass Herr Volkert sowie Herr Schuster wirklich gegen die Gesetzte verstießen. Das dürfen nur die Gerichte entscheiden.

Jeder Versuch, die Öffentlichkeit in die Entscheidungsfindung mit einzubeziehen, wird hart bestraft.

Das haben wir an diesem Freitag sechs Mal erlebt.

324 O 327/06

Herr Piëch stellte mehrere Anträge. In Sachen 324 O 327/06 waren es gleich drei.

Es ging um pauschale Reisekostenabrechnung ohne individuellen Bezug. Bei Volkswagen AG war das schon seit Jahren so erlaubt. Die Aussagen von Herrn Schuster bei der Staatsanwaltschaft [Beschuldigtenvernehmung von Dr. Schuster am 19. u. 20.12.2005] erzeugen beim durchschnittlichen Leser den Eindruck, dass dies strafbar sei, und Herr Piëch wüsste über den strafbaren Missbrauch dieses erlaubten pauschalen Abrechnungsmodus. So zu berichten sei nicht erlaubt, meinte der Vorsitzende Richter Andreas Buske.

Der Einwand des Anwalts Herrn Herrmann von der Kanzlei des Prof. Schweizer, dass 5 Millionen EUR Schaden verursacht wurde, und das alles über das Vorstandskonto 1860,  half nicht.

Außerdem konnten die Beklagten das Konto aus bestimmten Gründen nicht vorlegen.

Über die Gründe konnten wir als Öffentlichkeit nur rätseln. Überlassen wird das den Auseinadersetzung des Prof. Selenz. Wir berichten an dieser Stelle lediglich über das Mosaiksteinchen Pressekammer Hamburg.

Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wegen Untreue gegenüber VW bedeuten nicht zwingend, dass Herr Piëch – der Kläger – involviert war.

Die Bemerkung des Anwalts Herrmann:

Ich bin nicht wegen der Ermittlungen hier.

konterte Anwalt Prof. Prinz überzeugend:

Sie sind da, weil Sie geladen wurden.


Ohne Titel
Lurusa Gross

Wir wurden erinnert an die Paragrafen. Nur diese spielten in dem Saal B335 eine Rolle.

Beklagtenanwalt Herrmann:

Muss nur 1 plus 1 zusammenzählen, dass Herr Piëch verhindern wollte, was Hartz passiert war. Man kann im Nachhinein eine Eidesstattliche Versicherung abgeben.

Es ging darum, dass Herr Piëch – genauer sein Anwalt Prof. Prinz bei der Staatsanwaltschaft Braunschweig -  am Montag anrief und schon am Donnerstag einen Termin zusammen mit seinem Anwalt hatte.

Nicht üblich. Eine Ladung gab es nicht. Allerdings stand Herr Piëch auf der Liste der zu Vernehmenden.

Anwalt Prof. Prinz:

So stehen die Dinge.

Der Vorsitzende:

Wie stehen die Dinge?

Anwalt Herr Herrmann:

Es geht darum, was wusste Herr Piëch.
Die fünf Millionen ergeben sich 200x.

Herr Özgens:

Man darf die Schusteraussage, dass die Privilegien Piëch bekannt waren, nicht ….

Der Vorsitzende:

Die Privilegien waren aber o.k. Laut Bericht des Wirtschaftsprüfers und des KPMG-Gutachtens.

Herr Özgens:

Die Privilegien galten nur für den Vorstand.

Anwalt Herr Herrmann:

Herr Volkert als Betriebsratsvorsitzender gehörte zum Vorstand.
Danach erhielten diese Privilegien Markenvorstände sowie andere.
Die Schleuse wurde geöffnet.
Die Ausgaben von Herrn Volkert seien extrem angestiegen.

Das habe einen kausalen Zusammenhang.

Richter Dr. Weyhe:

Doch es waren keine Unregelmäßigkeiten mit den Spesen. Der Vorwurf sei doch, dass er diese missbraucht hat.

Herr Özgens:

Er spricht  von Privilegien.

Richter Dr. Weyhe:

Es geht doch nicht um Privilegien. Missbrauch.

Herr Özgens:

Volkert hat in Saus und Braus gelebt.

Anwalt Herr Herrmann:

Was Volkert mit dieser Dame getrieben hat, gehört woanders hin.
Das haben andere genau so  ... .
Herr Piëch wusste, da gibt es einen Topf. Details haben ihn nicht interessiert.

Der Vorsitzende:

Wenn Herr Piëch sein Wochenendhaus übergibt, dann weiß er auch nicht, was da passiert.

Anwalt Herr Herrmann:

Es geht um die so genannten Vertrauensspesen. Das sei der Punkt.

Richter Dr. Weyhe:

Es gebe ein VW-System, und Herr Piëch habe davon gewusst. [Das sei der Punkt.]

Der Vorsitzende:

Spaßtreffen, Privatparties konnte Volkert nutzen. Er sei gelernter Schmied und habe das Herrn Hartz und Herrn Piëch zu verdanken.

Richterin Frau Käfer:

Piëch habe nicht die Möglichkeiten eröffnet. Tragen sie es anders vor, dann sei das erlaubt.

Anwalt Herr Herrmann:

Nur deswegen konnte man ….

Richter Dr. Weyhe:

Nicht Mal das hat Schuster ausgesagt.

Der Vorsitzende:

Müssen wir entscheiden, oder .. ..

Anwalt Herr Herrmann:

Piëch hielt die schützende Hand. Da müssen Sie entscheiden.

Die Entscheidung zur Klage vom 08.05.2006 in Sachen 324 O 327/06 werden wir hören am 29.09.2006, 9:55, Saal B335.

08.12.06: Der Beklagten werden verschiedene Äußerungen verboten: Schuster belastet ... ;VW-Affäre ... Angriff auf Piëch; Neue Fotos von Schuster belasten ... , sowie den Eindruck zu erwecken, .... Volkert in den Genuss ... privater .... .
Kostenentscheidung. Vorläufige Vollstreckbarkeit

324 O 370/06, 324 O 383/06

In den Sachen 324 O 370/06, 324 O 383/06 ging es um die möglichst schnelle Ausräumung des Verdachts, die Regelung mit der Staatsanwaltschaft.

Der Vorsitzende:

Der Antragsteller [Herr Piëch] hat uns glaubhaft gemacht … . Der erwähnte Grund erscheint uns plausibel.
Da besteht die Verpflichtung, das Ermittlungsverfahren zu fördern.
Zwischen geregelt und rechtsfehlerhaft bestehe ein erheblicher Unterschied.

Anwalt Herr Herrmann:

Arbeiten eng zusammen, sei geregelt und gerechtfertigt.
Sehe keinen Unterschied.

Der Vorsitzende:

Selbst, wenn man falsch zitiert, sei das eine Unterlassung wert.

Anwalt Herr Herrmann:

Wenn ich die Kosten trage, muss ich dagegen sein.

Ist Prinz  beteiligt?
Da legen Sie [Herr Buske] die Betroffenheit sehr weit aus.
Es sind Worte von Piëch, nicht die dessen Anwalts.
Da müssen Sie  [Herr Buske] nachdenken.

Der Vorsitzende:

Nachdenken muss man schon.

Müssen wir Punkt 1 auch entscheiden?

Anwalt Herr Herrmann:

Ja.

Richter Dr. Weyhe:

Es geht darum, warum geht Piëch hin vor der Vernehmung?

Anwalt Herr Prof. Prinz:

Herr … ist ebenfalls vor der Vernehmung hingegangen.

Herr Özgens:

Es war der öffentliche Druck.

Anwalt Herr Prof. Prinz

Öffentlicher Druck ist nicht das, was Sie geschrieben haben.

Anwalt Herr Herrmann:

Sie [Herr Prinz} kennen doch das Protokoll.

Anwalt Herr Prof. Prinz:

Ich war dabei. Habe auch veranlasst, dass … .

Es war das, was in der Eidesstattlichen Versicherung steht.

Der Vorsitzende:

Ist es eine Tatsachenbehauptung oder eine Meinungsäußerung?

Anwalt Herr Herrmann:

Das brauchen wir nicht. Es liegt in der Natur der Sache. Man kann doch nicht immer die inneren Tatsachen beweisen.

Richterin Frau Käfer belehrte Herrn Anwalt Herrmann wie einen kleinen Jungen:

Es ist Ihr Pech, prozessuales Pech.
Sie haben das prozessuale Problem.
Sie können es nicht widerlegen. Es gibt die Eidesstattliche Versicherung.

Anwalt Herr Herrmann:

B. ist nicht selbst [zur Staatsanwaltschaft] gegangen.

Richter Dr. Weyhe:

Über die Presse haben Sie sich gemeldet.

Ist doch keine Ladung zur Vernehmung:

Herr Özgens:

Der Anwalt von Herrn Piëch hat die Staatsanwaltschaft angerufen, wir möchten relaxen. Das war Montags.
Am Donnerstag war die Vernehmung.
Habe keine Kenntnis, kann mich nicht erinnern. Es ging aber um seine Person.

Richterin Frau Käfer bedauernd:

Wir müssen  dann sagen, der Antragsteller lügt. Zu diesem Ergebnis müssen wir kommen.
Sie müssen es anders darstellen. Dass der Verdacht vorliegt …

Der Vorsitzende:

Können wir entscheiden? Beide zusammen?

Richterin Frau Käfer:

Es ist unstrittig falsch zitiert worden.
….

Der Vorsitzende:

Dann werden wir den Streitwert auf 100.000,00 EUR erhöhen.

Alle Richter und Anwalt Prinz lachen laut.

Am Dienstag, 29.08.06, 12:00 werden wir die Entscheidung in der Geschäftsstelle im Tenor hören. (324 O 370/06, 324 O 383/06)

29.08.2006:

- 324 O 370/06 - Urteil: Die Einstweilige Verfügung vom 01.06.2006 wird bestätigt. Der Antragsgegner trägt die weiteren Kosten des Verfahrens.

- 324 O 383/06 - Urteil: Die Einstweilige Verfügung vom 08.06.2006 wird bestätigt. Der Antragsgegner trägt die weiteren Kosten des Verfahrens.

324 O 287/06

In Sachen 324 O 287/06 gab es Spaß.

Es ging um die Passivlegimitation von Tomorrow Focus als Internet-Anbieter.

Er sei Störer und Unterlassungsschuldner bei Internet-Veröffentlichungen.

Anwalt Herr Herrmann:

Er stehe zwar im Impressum, doch Herr ….habe keinen Einfluss auf die Inhalte.

Der Vorsitzende:

Gehört das Magazin zur GmbH, so stellen wir es ein.

Anwalt Herr Herrmann:

Die Inhalte macht die Redaktion. Wie bei Microsoft GmbH. Der Online-Dienst hat seine eigenen wirtschaftlichen Interessen.

Der Vorsitzende:

Für die Inhalte ist Focus Tomorrow verantwortlich.

Anwalt Herr Herrmann:

Seit zehn Jahren ist niemand auf die Idee gekommen, gegen [die zu klagen, welche im Impressum stehen.]

Anwalt Prof. Prinz:

Natürlich sind die verantwortlich. Ist unstrittig.

Der Vorsitzende:

Beschlossen und verkündet. …

Die Verkündung der Entscheidung im Tenor in Sachen 324 O 287/06 erfolgt am Dienstag, 29.08.06, 12:00 in der Geschäftsstelle der Klammer.

29.08.2006:

- 324 O 287/06 - Urteil: Die Einstweilige Verfügung vom 20.04.2006 wird bestätigt. Der Antragsgegner trägt die weiteren Kosten des Verfahrens.

324 O 342/06

In Sachen 324 O 342/06 setzte sich der Spaß fort.

Der Vorsitzende:

Hier haben wir die selbe Problematik mit der Passivlegimitation.

Hinzu kommt, dass die Anträge zu 2a und 2c gar nicht im Internet veröffentlicht wurden.

Das haben weder der Kläger noch der Beklagte mitbekommen, noch wir.

Jetzt haben wir uns die Sache genauer angesehen und das festgestellt.

Anwalt Herr Herrmann:

Entschuldigen Sie, [Herr Buske], bei welchem Verfahren sind wir jetzt?

Anwalt Prof. Prinz:

Ist ja unstrittig, dass es drin war.

Anwalt Herr Herrmann:

Jetzt ja. Ist doch gut, wenn die Kammer besser aufpasst als die Parteien.

Anwalt Prof. Prinz:

Dann nehme ich die Anträge zu 2a und 2c zurück. Wir machen einen Vergleich, und Sie [Beklagtenanwalt] erkennen das andere an.

Anwalt Herr Herrmann verneint.

Anwalt Prof. Prinz:

Die Kammer soll entscheiden.

Der Vorsitzende:

Wollen wir als erledigt betrachten und die Kosten aufteilen?

Anwalt Herr Herrmann:

Wenn ich aber zum Senat gehe und gewinne?

Anwalt Prof. Prinz:

Wenn Sie aber alles verlieren?.

Anwalt Herr Herrmann:

Wir können auch würfeln.

Der Vorsitzende:

Der Antragsteller nimmt die Anträge zu 2a und 2c zurück und verzichtet auf die Rechte aus der Einstweiligen Verfügung, beantragt die anderen Anträge und die Einstweilige Verfügung zu bestätigen.

Beschlossen und verkündet. …
Die Verkündung der Entscheidung im Tenor in Sachen 324 O 342/06 erfolgt am Dienstag, 29.08.06, 12:00 in der Geschäftsstelle der Kammer.

29.08.2006:

- 324 O 342/06 - Urteil: Die Einstweilige Verfügung vom 22.05.2006 wird in den Positionen I.1, 2b und 3 bestätigt. Der Antragsteller trägt 1/3 der Kosten, der Antragsgegner 2/3 der Kosten des Verfahrens.

324 O 485/06

Danach folgte die Sache 324 O 485/06

Der Vorsitzende:

Für eine Verdachtsberichterstattung reichen 2a und 2c aus. Für eine Unterlassung reichen diese ebenfalls aus.

Es geht hier um die Eilbedürftigkeit.

Anwalt Herr Herrmann:

Eilbedürftigkeit gegen den Richtigen.

Der Vorsitzende:

Gegen einen Richtigen.
Wenn wir die Eilbedürftigkeit verneinen, sagen wir, dass es für den Antragsteller nicht so eilig ist.
Das können wir nicht tun.

Anwalt Herr Herrmann:

Ein Schuldner oder zwei Schuldner … .

Richter Dr. Weyhe:

Die Kenntnis ist wichtig.

Anwalt Herr Herrmann:

Hat den nicht als Störer bewertet der Antragsteller.
Ist im Wettbewerbsrecht ebenfalls so.

Richter Dr. Weyhe:

Wenn es lange im Internet steht, aber der Antragsteller nichts tut. Dann gehen wir mit.
Aber wenn er nicht erkannt hat [wer Störer ist], wird das anders.

Richterin Frau Käfer:

Im Wettbewerbsrecht ist es genau so. Läuft eine Gerücht. Dass es dort anders sei.
Es wurde ein Impressum herangezogen, welches kein Impressum war.

Richter Dr. Weyhe:

Es stellt sich die Frage nach dem Verantwortlichen.

Der Vorsitzende:

Ich spüre, was Sie meinen. Für den Antragsgegner wurde geantwortet, wo die GmbH in Anspruch genommen wurde.
Einen Punkt gibt es noch, auf den der Antragsgegner noch nicht gekommen ist.
Wieso [soll] die AG antworten, wenn die GmbH angesprochen wurde?

Richter Dr. Weyhe:

Es ist etwas faul. So richtig deutlich wird es nicht. Hupe gleich, aber … .
Springt nicht ins Auge, wenn man liest.

Anwalt Herr Herrmann:

Muss man aber lesen im Rechtsverkehr.

Der Vorsitzende:

Der Antragsteller erklärt, er nehme die Anträge zu 2a und 2 c zurück und verzichtet auf die Rechte aus der Einstweiligen Verfügung.

Es werden die Anträge gestellt.
Beschlossen und verkündet. …
Die Verkündung der Entscheidung im Tenor in Sachen 324 O 485/06 erfolgt am Dienstag, 29.08.06, 12:00 in der Geschäftsstelle der Kammer.

29.08.2006:

- 324 O 485/06 - Urteil: Die Einstweilige Verfügung vom 20.07.2006 wird in den Positionen I.1, 2b und 3 bestätigt. Der Antragsteller trägt 1/3 der Kosten, der Antragsgegner 2/3 der Kosten des Verfahrens.

Das waren die 6 Piëch-Verfahren, von denen 5 verloren wurden. Weshalb die Verkündung der Entscheidung in Sachen  324 O 327/06 auf den 29.09.2006 gelegt wurde, wo es doch mehr oder weniger um die gleichen Inhalt ging, bliebt mir verschlossen. Hat es etwas mit Sex-Parties zu tun.

Im Zusammenhang mit diesen Sex-Parties wurde bei Marcel Bartels das folgende Bild vom Oktober 2005 von baseface veröffentlicht.

Die Herren Gabriel und Piëch haben etwas mit VW zu tun. Sie gehören zur Vorstandsetage. Die Sexparties sowie der Missbrauch des Betrages in Millionenhöhe war denen nicht bekannt. Zumindest sieht das die Pressekammer Hamburg so.

Was ist Schlimmes daran, wenn gewitzelt wird?

Damit müssen doch die Herren Gabriel und Piëch rechnen.

Warum versuchen diese Herren, über das Presserecht Humor zu verbieten?

Warum wird die Pressekammer mit diesem Sch ... belästigt?

Kritische Internet-Foren sollen Zensur einführen. Ist das der politische Wille von Herrn Sigmar Gabriel?

 

Sehr geehrter Frau Dr. Stephanie Vendt,
mahnen Sie mich bitte nicht ab, obwohl ich mich freuen würde, auch von Ihnen ein persönliches Schreiben zu erhalten. Lieber wäre mit jedoch ein Geburtstagsgruß am 13. September.

Vielen Dank!.

Bemerkung: Dieses Bild erscheint an dieser Stelle lediglich zum Zwecke der Dokumentation.

Andere Deutungen sehe ich AN als Verleumdung mir gegenüber. Ich selbst bin humorlos und würde keinesfalls auf die Idee kommen, dieses Bild witzig zu finden. Alle Frauen werden von mir geachtet.

 

First National Holding S.A. vs. FOCUS Magazin Verlag GmbH

Die Sache 324 O 384/06 war spannend, hätte ich bloß mehr verstanden.

Vom Vorsitzenden erfuhren wir, dass angeblich die Zwecke der Gesellschaftszwecke verheimlicht und ein anstößiges Ziel erreicht werden sollte.

Es sollte die Beteiligung an einer russischen Firmen verheimlicht werden.

Danach fiel der Name Rejmann, des russischen Telekommunikationsministers.

Das Urteil des Schweizer Schiedsgerichts konnte von Focus ebenfalls nicht herangezogen werden wegen der fehlenden Rechtskräftigkeit dieses Urteils.

Die IPOC sei eine Tarnfirma und Eigentümerin der Klägerin wurde behauptet.

Im Internet lesen wir zu IPOC z.B. : Der Streit wird fortgestezt.

http://russlandonline.ru/schlagzeilen/morenews.php?iditem=874 - 28.04.2004

IPOC mit Beschluss der Internationalen Handelskammer zu Aktien des russischen Mobilfunkanbieters Megafon zufrieden.

Die Fondsgesellschaft IPOC mit Sitz auf den Bermudas ist mit der Entscheidung des Schiedsgerichts der Internationalen Handelskammer zufrieden, mit der das Recht von IPOC auf einen Teil des umstrittenen Pakets von 25,1 Prozent der Aktien des russischen Mobilfunkanbieters Megafon bestätigt wird.

Das geht aus einer Pressemitteilung von IPOC hervor, über die RIA Nowosti verfügt. Megafon ist der drittgrößte Mobilfunkprovider in Russland.

Laut Gerichtsbeschluss ist die russische Alfa-Gruppe kein „gewissenhafter Käufer" von Megafon-Papieren. Die Internationale Handelskammer gelang zum Schluss, dass LV Finance und die Alfa-Gruppe ein Schema ausgearbeitet hatten, um Megafon-Aktien von der Bilanz von LV Finance in die Bilanz der Alfa-Gruppe aufzunehmen. Dabei seien die beiden darüber im klaren, dass diese Transaktion die in einem Optionsvertrag zwischen IPOC und LV Finance verbrieften Rechte von IPOC auf Megafon-Aktien schmälern wird.

„Der Beschluss des Schiedsgerichts in Genf, zu dem drei unabhängige angesehene Juristen aus Großbritannien, der Schweiz und Russland gehörten, ist die erste verbindliche Entscheidung im Streit zwischen IPOC, LV Finance und der Alfa-Gruppe. Der von IPOC erzielte Sieg wird von uns als ein wichtiges Ereignis bei der Wiederherstellung unserer Rechte auf das umstrittene Paket der Megafon-Aktien angesehen", heißt es in der Mitteilung.

IPOC strengte ein Verfahren vor einem Jahr an, nachdem sich herausstellte, dass LV-Finance-Chef Leonid Roschezkin und der Leiter der Alfa-Gruppe, Michail Friedman, „auf verschwörerische Weise versucht hatten, IPOC um das Paket der Megafon-Aktien zu bringen. Sie beide arbeiteten ein Schema zur Übereignung von Aktien an die Alfa-Gruppe über Offshore-Unternehmen ausgearbeitet und realisiert."

Für die zweite September-Hälfte soll in Zürich noch ein Schiedsverfahren aufgenommen werden, das ein anderes Optionsgeschäft zwischen IPOC und LV Finance betrifft, hieß es. (RIA)

Dazu schreibt  z.B. die Commerzbank:

https://www.commerzbank.de/presse/archiv/mitteilungen/2005/03/p050928.html

Commerzbank: BAFin legt Sonderprüfungbericht vor
Die Bank arbeitet an zügiger Verbesserung der Compliance-Strukturen

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat den von ihr bei der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG in Auftrag gegebenen Bericht über eine Sonderprüfung vorgelegt. Gegenstand der Untersuchung waren die Geschäftsbeziehungen der Commerzbank AG zur First National Holding S.A., Luxemburg, und zur OAO Telecominvest, St. Petersburg, vor dem Hintergrund der in Medien erhobenen Geldwäschevorwürfe.

Die Prüfung sollte klären, ob die Bank ordnungsgemäß gehandelt und ihre Pflichten nach Kreditwesen- und Geldwäschegesetz erfüllt hat. Sie erstreckte sich ausschließlich auf bankaufsichtsrechtliche Aspekte. Aufgabe war es nicht, einem strafrechtlichen Vorwurf der Geldwäsche gegen ehemalige und aktive Mitarbeiter nachzugehen.

In dem Prüfungsbericht wird für die Zeit von 1996 bis 2001 insbesondere in dem mittlerweile aufgelösten Bereich Mittel- und Osteuropa des früheren Geschäftsfelds Relationship Management ein unzureichender Umgang mit den damals gültigen Vorschriften des Geldwäschegesetzes festgestellt. Der Bericht enthält aber keine Hinweise auf Geldwäsche-Handlungen der Bank.

Wichtigste Mängel sind laut Bericht insbesondere:

- Die Organisationsstrukturen waren nicht auf die Besonderheiten der Tätigkeit des Bereichs und des Marktes Mittel- und Osteuropa abgestellt;
- Der Bereich wurde durch die vorgesetzten Stellen nicht hinreichend überwacht;
- Über die Geschäftspartner wurden nicht ausreichend Informationen eingeholt;
- Die Eigentümerstrukturen bei der FNH wurden nicht offen gelegt;
- Eine angemessene Risikobewertung der untersuchten Geschäfte fand nicht statt.

Die BAFin hat Missstände ermittelt, die aus ihrer Sicht zum Teil erhebliches Gewicht haben. Hierfür hat Andreas de Maizière die Verantwortung übernommen. Er ist bereits Mitte Juli 2005 aus dem Vorstand der Bank ausgeschieden.

Darüber hinaus kritisiert die BAFin die seinerzeitige Compliance-Kultur in der Bank mit der Folge einer unzureichenden Einbeziehung der Compliance-Bereiche in die Geschäftsabläufe sowie die personelle Ausstattung dieser Abteilung. Die Prüfung hat außerdem ergeben, dass die für den Vorgang verantwortlichen Vorstände auch durch Mitarbeiter getäuscht und nur unvollständig informiert wurden.

Klaus-Peter Müller, Sprecher des Vorstands der Commerzbank, kommentiert: „Der Abschlussbericht bestätigt im Wesentlichen unsere bisherige Einschätzung. Ich versichere, dass wir als Konsequenz der festgestellten Defizite und Schwächen alles daran setzen werden, unsere Compliance-relevanten Systeme und Strukturen weiter anzupassen und zu verbessern. Zu den von uns bereits eingeleiteten Maßnahmen gehören die Verstärkung des Personals im Bereich Geldwäscheprävention, die Verbesserung der systemseitigen Kontrolle des Kundenannahme- und Kundentransaktionsprozesses sowie die verstärkte Sensibilisierung der Mitarbeiter durch spezielle, mehr risikoorientierte Schulungen. Außerdem wurde ein Programm initiiert, mit dem die Werte der Bank, beruhend auf der nachhaltigen Verantwortung der Bank gegenüber der Gesellschaft, ethischen Prinzipien sowie den rechtlichen Rahmenbedingungen implementiert, gelebt und kontrolliert werden sollen.“

Die BAFin erkennt in ihrem Schreiben an, dass die Commerzbank zügig Maßnahmen zur Beseitigung der Mängel in die Wege geleitet hat und sieht deshalb keine Notwendigkeit für bankaufsichtsrechtliche Maßnahmen.

Zu Rejmann, dem russischnen Telkommunikationsminister, finden wir im Internet:

http://www.zeit.de/2005/32/Schwarzgeld_2fGeldw_8asche

Geschmiert und gereinigt

Korruption und Geldwäsche kosten Russland die Hälfte seiner Wirtschaftskraft

Ein bescheidenes Einkommen von umgerechnet rund 3000 Mark führte Ljudmila Putina in ihrer Steuererklärung für 1998 und 1999 auf. Gezahlt wurde das Geld von der Sankt Petersburger Telefonfirma Telekominvest. Viel tun musste Putina, die Gattin des heutigen Staatspräsidenten Russlands, dafür wohl nicht: In der Moskauer Dependance der Firma nahm sie Anrufe entgegen und organisierte Geschäftstreffen.

Seit kurzem steht Telekominvest im Mittelpunkt staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen in Deutschland, der Schweiz und Liechtenstein. Es geht um den Verdacht der unlauteren Privatisierung von Staatsfirmen, der Veruntreuung und Geldwäsche. In Frankfurt durchsuchten Beamte die Zentrale der Commerzbank, die bis vor vier Jahren Anteile der Telekominvest treuhänderisch verwaltet hatte. Deutsche Bankmanager könnten, so die Vermutung der Staatsanwaltschaft, dabei geholfen haben, illegale Gelder aus Russland beiseite zu schaffen. Andreas de Maizière, Vorstandsmitglied der Commerzbank und lange für das Geschäft in Osteuropa zuständig, übernahm die Verantwortung und trat zurück.

So korrupt wie Malawi oder Mosambik

Weiter im Amt ist Leonid Rejman, einer der Gründer von Telekominvest. Noch heute neigt er als russischer Telekommunikationsminister im Kabinett von Präsident Wladimir Putin ergeben den Kopf. Rejman und Putin sind alte Weggefährten: Als Rejman 1994 Telekominvest als Holding zweier Staatsfirmen schuf, erteilte der zuständige erste Stellvertreter des Petersburger Bürgermeisters die Genehmigung: Putin.

Es nimmt nicht Wunder, dass der russische Generalstaatsanwalt, der sonst schon mal großspurig eine »Aktion der sauberen Hände« nach italienischem Vorbild ankündigt, die westeuropäischen Ermittlungen bisher ignoriert. Die Zeitungen berichten nur in ihren Innenteilen, in kleinen Artikeln, die sich sichtlich aus Selbstschutz auf bekannte Fakten und westliche Quellen beschränken. Dennoch werfen die Ermittlungen ein helles Licht auf die Schattenseite der russischen Wirtschaft: die Korruption.

 

Alles unklar, muss also dem FOCUS verboten werden.

Passt alles in die Rechtssprechung der Pressekammer Hamburg.

Berichterstattung so gut wie nicht möglich. Die geringste Ungenauigkeit wird bedingungslos bestraft.

First National Holding S.A als ausländische Firma klagt gegen die Berichterstattung des Magazins Focus.  Schröder hat in Hamburg den juristischen Boden dafür bereitet.

Folgerichtig meinte Frau Richterin Käfer:

Wenn andere berichten, dann heißt das nicht, dass man selber berichten kann. Es sind keine privilegierten Quellen gewesen.

Hinzugezogen wird noch die Sache 324 O 685/05.

Die Entscheidung hören wir am 15.09.06, 9:55 im Saal B335.

Vorsorglich distanziere ich mich von den oben wiedergegebenen Berichten. Selbstverständlich habe ich keine Ahnung, was stimmt. Die Pressekammer kann es allerdings ebenfalls nicht wissen. Über die Wahrheit entscheiden Paragrafen.

15.09.06: Die Beklagte hat es zu unterlassen, die Firma als Tarnfirma zu bezeichnen

 

Rieger-Anwalt Fischer vs. TAZ

In der Sachen 324 O 198/06 Anwalt Fischer vs. TAZ ging es um die Berichterstattung zur Tätigkeit des Anwalts Fischer, welche den bekannten Neonazi, Herrn Rieger vertritt und mit diesem laut Beklagtenanwalt Eisenberg die Kanzlei Rieger in der Auguste-Bauerstraße 22 teilt.

Der Vorsitzende:

Der Kläger ist in erheblichem Maße öffentlich tätig.
Doch ob über einen Anwalt berichtet werden darf …
Den Eindruck, dass der Anwalt mit dem Beklagten etwas zu tun hat, haben wir überhaupt nicht.

Klägeranwalt Fischer:

Das Zitat stammt von Herrn Rieger. Wenn der Verteidiger dieses verwendet, heißt es noch lange nicht, dass die Äußerung [vom Anwalt] unterstützt wird.

Diese Verknüpfung wäre ungeheuerlich.

Die Entscheidung der Pressekammer hören wir am Freitag, den 15.09.06, 9:55, Saal B335.

15.09.06: Unterlassungsanerkenntnis. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

 

Sex obsiegt vermutlich wieder

In Sachen 324 O 261/06 ging es um einen sehr kurzen TV-Clip von ProSieben.

Weder der Kläger noch die Anwältin haben diesen TV-Clip gesehen, doch die Persönlichkeitsrechtsverletzung so weit empfunden, dass auf Geldentschädigung geklagt wurde.

Die 100,00 EUR, welche ProSieben zahlen wollte, waren dem Kläger zu wenig. Die Pressekammer wurde bemüht.

Richter Buske ließ sich nicht nehmen, das Band mit dem Clip in den Videorekorder des Gerichtsaals zu schieben. Anwältin Frau Hansen sollte erkennen, dass mit einer Geldentschädigung nicht zu rechnen sei.

Wir als Prozessbeobachter konnten nicht sehen, was den Kläger und die Anwältin empörte.

Dies konnten lediglich die Richter Buske, Dr. Weyhe sowie die Richterin Frau Käfer.

Ob Sex wirklich wieder einmal obsiegt, erfahren wir am 15.09.06, 9:55 im Saal B335.

 

Deutsche Sprache

 

Stolpe-Entscheidung

 

 

An diesem Freitag herausgehörte Leitsätze

Selbst, wenn man falsch zitiert, sei das eine Unterlassung wert.

 

Der Vorsitzende Richter an diesem Freitag im Gerichtssaal [keine wörtlichen Zitate; lediglich Wiedergaben meiner Notizen]

"Selbst, wenn er es gesagt hat, heißt es nicht, dass es wahr sei.
Es bleibt, der Vorwurf muss wahr sein.
"

"Nachdenken muss man schon."

Der Vorsitzende:
"Denkt an uns."
Anwalt Dr. Krüger:
"Ich denke sehr oft an Sie."

"Wir sind hier nicht auf Rekordjagd."

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Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 07.09.06
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