BUSKEISMUS

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Bericht
Pressekammer LG Hamburg
Sitzung, Freitag, den 12. Januar 2007

Rolf Schälike - 13.-14.01.2007

Auch für diesen Bericht gilt wie für alle anderen meiner Berichte: Alles, was hier steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen kann ich nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Pressekammer, waren meine Recherchen erbärmlich. Was hier in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft verwende ich falsche Zeichensetzung. Habe dafür schon einmal gesessen. Möchte für mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf meinen während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als  Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen kann ich nichts. Auch Zeugen habe ich nicht. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung habe ich nicht; es handelt sich um Verschwörungstheorien.

-> Terminrolle 12.01.2007

Das neue Jahr 2007

Weshalb denken so viele, ich sei Fan eines Hamburger Richters? Liegt vielleicht daran, dass ich keine PR-Aktionen starte.

Bin zufällig auf diesen Hamburger Richter gestoßen, und untersuche als Wissenschaftler eine Erscheinung unseres Rechtssystems.

Der bekannte Richter gab lediglich den Namen und hat offensichtlich nichts dagegen. Dafür bin ich ihm dankbar. Brauche mich bei meinen Untersuchungen nicht um Namensrechte zu streiten.
Ich sammle zunächst einmal Material.

Die Hamburger Pressekammer ist als Informations- und Materialquelle nicht zu übertreffen. Habe einfach Glück. Sammle jedoch inzwischen auch Material beim HansOLG und plane, Berlin mit einzubeziehen.
Die Namen des Vorsitzenden Richters des LG Bln bzw. Richterinnen des HansOLG eignen sich schlecht als Namensgeber für die von mir untersuchte Erscheinung. Hatte einfach Glück mit dem Namen des Vorsitzenden Richters der Pressekammer Hamburg.

Gleich zu Beginn des Jahres mehrere denkwürdige Ereignisse:

1. Der Physiker Dr. Ulrich Brosa wird wie ein Schwerstverbrecher behandelt, nur weil er mit naturwissenschaftlichen Methoden seine Umwelt beschreibt und verantwortungsvoll tätig ist.
Juristen sind keine Naturwissenschaftler, liegt darin das Problem des Buskeismus begraben? Kaum.
Richter Eckhart Laudi vom Amtsgericht Kirchhain erhält bei mir einen Seite.

2. Erst dieses Jahr bin ich mir des Falles Walter Orlean bewusst geworden.
Der Oberbürgermeisterin Bärbel Dieckmann werden finanzielle Verstrickungen und Korruption vorgeworfen. Der Tod von Walter Orlean, für viel noch ungeklärt, spielt eine wichtige Rolle.


Es gibt keine Folter
Lurusa Gross

Nicht zu vergessen, der Vorsitzende Richter der Berliner Pressekammer, Herr Michael Mauck. Auch er ist eindeutig ein Buskeit.

In Hamburg sitzt das Buskeiten-Zentrum am Sieverkingplatz. Beim Amtgericht Hamburg ist zweifelslos der Richter Herr Steinmetz, beim Landgericht Hamburg sind es neben dem Vorsitzenden Richter  noch drei weitere Richjter. Im Hanseatischem Oberlandesgericht mit der Vorsitzenden Frau Dr. Marion Raben, ist es sicher der Richter Herr Enno Kleffel. Richterin Frau Lemcke und Richter Herr Meyer schweigen meistens.

Wenden wir uns nun endlich dem letzen Freitag zu.

 

Öffentlichkeit - zweimal des Saales verwiesen

An diesem Freitag war die Öffentlichkeit nicht schlecht vertreten. Allerdings, wie sich herausstellte, die geschlossene. Ungefähr neun Studenten saßen um den Richtertisch, und bei mehreren Sitzungen anderthalb Dutzend Schweizer Richter.

"Sie dürfen dann auch Fragen stellen," hörte ich den Vorsitzenden freudig sagen.

Als es so weit war, bat der Vorsitzende mich freundlich, hinauszugehen.

"Gern würde ich zuhören und lernen, warum dürfen die Herren bleiben?" fragte ich naiv.

"Die Herren sind Kollegen, Schweizer Richter. Aber Sie müssen den Saal verlassen," erklärte der Vorsitzende die Situation.

"Sie dürfen doch entscheiden, dass ich im Saal bleibe?" gab ich nicht auf.

"Ja, das darf ich, aber die Öffentlichkeit wird jetzt ausgeschlossen," verkündete der Vorsitzende.

Ich musste gehen, meine Sache durfte ich auf Nachfrage im Gerichtssaal lassen.

"Wir werden in diesen nicht lesen," schien ein Richter gesagt zu haben. Na und, ging es mir durch den Kopf.

Ob der geschlossene Teil der Sitzungen mit meinem Antrag auf Öffentlichkeit im Sitzungsprotokoll erwähnt wird, wage ich zu bezweifeln. Wozu die Formalität mit der Pseudoöffentlichkeit?

Als ich etwas später das zweite Mal freundlich des Saales verwiesen wurde, verzichtete ich das Stellen eines förmlichen Antrages, die Öffentlichkeit zuzulassen. Was soll´s?

 

Zur Person der Zeitgeschichte gehört die politische Komponente

In Sachen Hansi Hinterseer vs. Pabel-Moewig Verlag KG - 324 O 604/06

Am 03.11.2006 sagte der Vorsitzende:

... Popmusik hat mich sehr beeindruckt. Mozart ... .

Es ist schwieriger, als wir dachten. Es geht um die örtliche Abgeschiedenheit. Bei 100 Personen kommt das nicht in Betracht.

... Kleidung? Fließt bei uns in die Abwägung ein.

Wir finden, dass im Grundsatz auch ein Informationsinteresse besteht.

Für mich war es neu, dass es solche Fanreisen gibt.

Könnte auch öffentliches Interesse bestehen.

Hängt alles davon ab, ob er eine absolute Peron der Zeitgeschichte ist.

Wenn wir an den Europäischen Gerichtshof, und ein bisschen an unseres Verfassungsgericht denken.

Sein eigene Homepage hat er: am 25.08.06 erscheint meine neuen CD.

Klägeranwältin Stephanie Vendt möchte jedoch viel vernieten:

Kahn, Ballack sind keine absoluten Personen der Zeitgeschichte.

Wenn man unter den 14-Jährigen fragt, dann kennt keiner den Kläger.

Eine absolute Person der Zeitgeschichte muss allen Altersgruppen bekannt sein.

Und wie ist es mit Trotzki, Turgenew, Kautsky und anderen. Diese werden kaum den 14-Jährigen bekannt sein. Auch den Älteren wenig bekannt. Nun sind diese schon lange tot. Was ist dann mit Jelzin. Auch diesen absolute Person der Zeitgeschichte werden die meisten 14-Jährigen nicht kennen.

Der Vorsitzende erwiderte:

Es ist nicht zwingend miteinander verbunden.

Das Hansiphänomen hat eine Massenbewegung ausgelöst.

Tausende ... pilgern.

Klägeranwältin Stephanie Vendt schützt ihren Mandanten:

Wenn man sich die Klatschzeitschriften ansieht.

Es entfachte sich ein gesellschafts-politische Streit, was eine Person der Zeitgeschichte ist. Anwälte und Richter haben das das entscheiden.

Der Vorsitzender schaut traurig:

Wir finden nicht, dass er eine absolute Person der Zeitgeschichte ist.

Jetzt springt Beklagtenanwalt Dr. Engels ein:

Wie weit trägt er selbst dazu bei?

Caroline wehrt sich gegen die Berichtserstattung Bei Hinterseer ist es anders. Er ist an unserer Berichterstattung interessiert. Er macht auch mit. Er fördert seine Popularität.

Es geht um ein Foto im Umgang mit seinen Fans.

Wer muss sich rechtfertigen? Was ist wichtiger? Der Schutz oder die Freiheit?

Richter Dr. Korte, bekannt als Persönlichkeits-Schutzpatron:

Es geht um den Aktualitätsbezug. Das Foto war nicht mehr aktuell.

Wenn in zwei Wochen es wieder eine Fanreise gibt, und es erscheint ein Foto mit Badehose ... ?

Beklagtenanwalt Dr. Jürgens:

Der Kläger zeigt sich sehr offen.

Richter Dr. Korte:

Es muss ein dauerhaftes Ereignis sein.

Sind aber 30 Jahre alte Kamellen.

Dann wäre ... .

Das Antragsstellerfoto war vor 20 Jahren.

Beklagtenanwalt Dr. Jürgens:

Ja.

Klägeranwältin Stephanie Vendt legt zu:

Keine Fettröllchen. Wie schafft er das bloß?

Beklagtenanwalt Dr. Jürgens:

Das Informationsinteresse leitet sich ab auch aus dem Text, nicht nur aus dem Foto.

Beklagtenanwalt Dr. Engels:

Wenn ich ein aktuelle Foto veröffentliche, dass wäre es erlaubt.

Warum kein älteres Foto?

Richter Dr. Korte:

Es gibt eine Hürde: es muss ein aktuelles Ereignis sein.

Beklagtenanwalt Dr. Engels:

Nur, weil das Foto älter ist?

Richter Dr. Korte:

Es muss kontextgerecht sein.

.... .

Der Vorsitzende:

Ein bisschen trinkt er schon. Das Wort Fanreise taucht nicht auf in diesem Bericht.

Wir sind nut für die massenmediale Verbreitung zuständig.

Die Recht- und Sachlage wurde erörtert. Die Anträge werden gestellt.

Beklagtenanwalt Dr. Engels:

Wir möchten eine Studie zur Bekanntheit abliefern.

Belaste Ihre Akten nicht einfach so.

Ich muss Möglichkeiten haben, weiter vorzutragen.

Der Vorsitzende:

Wir kennen uns. Sie kennen uns.

Das empirische Experiment reicht uns nicht.

Wir wollen das mit der Person der Zeitgeschichte nicht inflationär machen.

Franziska van Almsick ist keine Person der Zeitgeschichte. Nicht mehr.

Richter Dr. Korte:

Wenn er Bundeskanzler wird, dann reicht es.

Politische Dimensionen reichen.

Beklagtenanwalt Dr. Engels:

Wirtschaftsleute ... , Jauch, Gottschalk können mehr bewegen.

Möchte nicht, dass die zweite Instanz mir abgeschnitten wird.

Der Vorsitzende diktiert den Antrag des Beklagtenanwalts Dr. Engels:

Mit Rücksicht auf den Hinweis der Kammer, dass der Kläger nach dem Verfahrensstand nicht als absolute Person der Zeitgeschichte gesehen wird, bitte ich um eine Schriftsatzfrist.

Der Beklagtenvertreter erhält eine Schriftsatzfrist bis zum 24.11.06, die Klägervertreterin kann bis zum 15.12.06 erwidern.

Ein neuer Verhandlungstermin wird festgelegt auf Freitag, 12.01.07, 10:00 in diesem Saal.

Diesen Freitag, am 12.01.07 war die Fortsetzung der Verhandlung.

Hat sich an den Ansichten der Kammer etwas geändert?

Der Vorsitzende:

Ja, ist nochmals nachgelegt worden.

Es geht um die absolute Person der Zeitgeschichte.

Anne-Sophie Mutter? Das sehen wir nicht so.

Wir möchten das nicht so inflationär betreiben.

Zur absoluten Person der Zeitgeschichte gehört das Interesse der Gesamtgesellschaft,  Segmente der Gesellschaft reichen.

Eine politische Komponente, Dimension müsste drin sein.

Thomas Gottschalk ist nicht wahnsinnig politisch.

Wir bewegen uns mit Krücken fort.

Sehen das bei Hansi nicht so.

Beklagtenanwalt Dr. Jürgens:

Wie ist das mit der Gesellschaft gemeint?

Der Vorsitzende:

Roy Black  ist keine absolute Person der Zeitgeschichte.

Beklagtenanwalt Dr. Jürgens:

Alle Menschen, welche an Volksmusik interessiert sind, ab fünfunddreißig, oder ab fünfzig Jahren, kennen ihn.

Unter zwanzig Jahren lässt das Interesse nach.

Madonna ist der gleiche Fall.

Die Hilton-Menschen ... .

Richter Dr. Korte:

Die Hiltons sind keine absoluten Personen der Zeitgeschichte.

Beklagtenanwalt Dr. Jürgens:

Ich müsste die politische Komponente unterstreichen.

Richter Dr. Weyhe:

Die Bekanntheit allein genügt nicht.

Heinz K... . Jeder kannte den. Er war aber keine absolute Person der Zeitgeschichte.

Eine absolute Person der Zeitgeschichte muss über die Bekanntheit hinaus eine Stellung haben, etwas gemacht haben.

Beklagtenanwalt Dr. Jürgens:

... politische Komponente.

Es muss eine normative Komponente geben nach § 23.

Offensives Herangehen an die Öffentlichkeit.

Es ist die Schattenseite der Gesellschaft, dass sie sich dafür interessiert.

Der Vorsitzende:

Wir wissen es auch nicht so genau.

Bei Thomas Gottschalk würden wir eher von einer absoluten Person der Zeitgeschichte sprechen, auch wenn die politische Komponente nicht so ausgeprägt ist.

Neigen dazu, den Kläger als absolute Person der Zeitgeschichte zu sehen.

Endlich sagt auch Klägeranwältin Frau Dr. Stephanie Vendt etwas:

Es ist nicht vergleichbar mit damals.

... .

Wenn er jede Woche bei RTL auftreten würde, könne man nachdenken darüber, ob er eine absolute Person der Zeitgeschichte ist.

Man muss etwas finden, wovon alle gemeinsam Kenntnis haben.

Der Vorsitzende:

Wenn er in die österreichische Regierung eintreten würde ... .

... die kannte ich gar nicht.

Die Sache sollen wir entscheiden, befürchte ich?

Die Parteienvertreter nickten.

Die Sach- und Rechtslage wurde ausführlich erörtert.

Beschlossen und verkündet, die Entscheidung wird verkündet am Freitag, den 23.02.07, 9:55, in diesem Saal.

Kommentar (RS):

Was heißt "politischen Komponente", welche für die Zugehörigkeit zur absoluten Person der Zeitgeschichte unabdingbar sei? Alles ist Politik. Wo und wie verläuft der Grenzstrich?

Die politischste Bewegung in der DDR waren der Ausreisewille, die Ausreiseanträge und die Ausreisewelle.

Für Veränderungen in der Sowjetunion spielten die Bücher von Solshenizyn, Sacharow u.a. eine wesentlich geringere Rolle als der Quelle- und Otto-Kataloge.

Was ist mit Wolf Biermann, dem Sänger, Dichter, Schriftsteller. Politisch tätig, im Sinne organisatorisch tätig, war er zu keinem Zeitpunkt und ist er auch heute nicht?

Was ist mit den Beatles, deren Einfluss in Richtung Veränderungen auf die real sozialistischen Länder größer war als die eines beliebigen Politikers?

Wie sieht es mit dem Karikaturenstreit aus und den Schöpfern sowie Verbreitern der Karikaturen?

Widerspricht nicht die unterschiedliche Behandlung der Persönlichkeiten nach deren Stellung dem Grundgesetz, Artikel 3 "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich"?

Bewirkt nicht eine solche Rechtssprechung eine Aufteilung der Gesellschaft in Untertanen und Herrscher?

Widerspricht das nicht dem Persönlichkeitsrecht des Bürgers?

Was ist das Interesse der Öffentlichkeit?

Was ist das Interesse der Medien?

Bestimmen die [wirtschaftlichen] Interessen der Medien das Interessen der Öffentlichkeit?

02.03.07: Urteil. Der Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, vier verschiedene Fotos erneut zu veröffentlichen. Der Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Beschluss über die vorläufige Vollstreckbarkeit. Streitwert 80.000,00 EUR.

 

Kontraste vs. Ärztekammer - Was ist eine Lüge?

Weshalb das Fernsehen gegen die Ärztekammer klagt, bleibt mir verschlossen.

Wissen denn die Verantwortlichen von Kontraste nicht, dass die Pressekammer wenig zur materiellen Wahrheitsfindung beiträgt?

Kontraste werden selbst oft genug verklagt und zur Unterlassungserklärungen verurteilt.

In der Sache 324 O 812/06 Rundfunk Berlin-Brandenburg vs. Ärztekammer trat der Anwalt Dominik Höch für die Kläger auf. Seine Kanzlei vertritt bekannte Fernsehmoderatoren Jauch, Gottschalk, Christiansen, Maischberger, und selbstverständlich nicht gegen die Fernsehanstalten sondern gegen die Presse.

Nur einmal habe ich Dr. Schertz als Klägeranwalt gegen den WDR erlebt.

In der Sache interessiert mich vor allem die Definition des Wortes "Lüge". Das warf die Ärztekammer dem RBB vor.

Richter Buske sollte fachlich entscheiden.

Der Vorsitzende erkannte das Problem:

Ja, hier wird auf hohem Niveau argumentiert. Wir sind eher schlicht und haben uns auf die Überschrift konzentriert.

Der Antragsteller wird der Lüge bezichtigt.

Das ist eine Tatsachenbehauptung. Der Antragsteller habe bewusst die Unwahrheit gesagt.

Eine Überschrift kann punktiert den Inhalt wiedergeben.

Wir wollen dem Antrag stattgeben.

Gut, dass wir nur darüber entscheiden, was wir haben.

Die anschließende Diskussion war wenig ergiebig.

Noch am gleichen Freitag zwischen zwei Verhandlungen verkündete der Vorsitzende:

Die Einstweilige Verfügung wird bestätigt.

 

Bürgermeister der lettischen Hafenstadt Ventspils Aivars Lembergs vs. FAZ - Ausland klagt in Deutschland

Die Sache 324 O 507/06 war insofern interessant, als jemand aus dem Ausland klagte. Der Bürgermeister der lettischen Hafenstadt Ventspils, Aivars Lembergs klagte gegen die FAZ wegen möglicher falscher Berichterstattung.

Die FAZ, das erfuhren wir, gab seinerzeit eine Unterlassungsverpflichtung ab. In der heutigen Verhandlung begehrte der Antragsteller einen Widerruf.

Wir erfuhren so nebenbei, dass in Lettland gegen den Antragsteller ermittelt wird wegen möglicher mafiöser Taten. Spielt in Deutschland keine Rolle. Das wissen wir inzwischen. Außerdem bestreitet der Antragsteller alle Vorwürfe.

Den vom deutsche Gericht erstrittenen Widerruf benötigt der Kläger für die Auseinandersetzungen zu Hause.

Nach Deutschland darf er nur gegen Kaution kommen wegen des laufenden Ermittlungsverfahren. Ob das stimmt, haben wir  nicht recherchiert, und haben uns diese Information auch nicht schriftlich geben lassen.

Zu Aivars Lembergs gibt es vieles im Internet zu erfahren. Noch mehr auf lettischen Internet-Seiten. Auch der FAZ-Text ist noch im Internet.

Der Vorsitzende:

Vorliegend können wir sagen, dass kein Aktualitätsbezug [für einen Widerruf] vorliegt.

Klägeranwalt Philippi dazu:

Dazu haben wir geschrieben.

Der Vorsitzende:

Habe mir das gedacht.

Klägeranwalt Philippi dazu:

Es heißt, der Oligarch von ... .

Herrscht mit Drogen, Geld und Versprechen. Hat sich beim Übergang vom Kommunismus zum Kapitalismus nach fester Mafiamanier reingerückt.

Der Artikel ist sogar auf lettisch übersetzt worden.

Auch deutsch noch in Lettland zu finden.

Der Artikel ist außerdem im Internet verbreitet worden, nicht nur in der FAZ.

... .

Wenn alles stimmt, dann müsste der Mann schon längst im Gefängnis sitzen.

Gestritten wurde über die juristische Notwendigkeit eines Widerrufs.

Darauf sagte der Beklagtenanwalt Dr. Smid

Zum Gefängnis:

Es gibt Leute in Lettland, die meinen, er gehöre ins Gefängnis.

Zum Beispiel, die Staatsanwaltschaft meint das.

Zur Bedeutung des Widerrufs

Der Vorsitzende:

Im Internet war es nur noch im FAZ-Archiv.

... .

Hat der Widerruf für ihn noch eine solche Bedeutung?

Klägeranwalt Philippi :

Ja.

Der Widerrufsanspruch geht auch nach Lettland. Für den Kläger ist das von ganz aktueller Bedeutung.

... .

Der Vorsitzende:

Die FAZ hat immerhin eine Unterlassungsverpflichtung abgegeben.

Klägeranwalt Philippi :

Reicht nicht.

Der Vorsitzende:

Wir wollen dem Widerruf nicht zusprechen.

Klägeranwalt Philippi :

Kann meinen Mandanten nicht sprechen.

Hält es die Kammer nicht für erforderlich, dies in der Sache zu erörtern?

Sie glauben doch nicht im Ernst, dass ich innerhalb einer Woche mit meinem Mandanten sprechen kann.

Die Beweise der Beklagtenseite müssen übersetzt sein.

Dies gefiel mir. Das Äußerungsrecht als potentielle Geldquelle unseres Übersetzungsbüros.

Der Vorsitzende:

Der Beklagtenvertreter erhält eine Schriftsatzfrist bis ... .

Der Klägervertreter bittet ebenfalls um eine Schriftsatzfrist.

Der Klägervertreter rügt, dass Dokumente eingereicht wurden, bei denen die Übersetzungen fehlten.

Sollten diese nachgereicht werden, dann wird eine Fristverlängerung beantragt.

Rügt jetzt schon die Nachreichung der Übersetzung als verspätet.

Anträge ... .

Der Klägervertreter wird binnen einer Woche mitteilen, ob die Sache nichtstreitig erledigt werden kann.

Die Schriftsatzfristen beginne nach der Mitteilung.

Beide Parteien können auf den letzten Schriftsatz bis zum 02.03.07 erwidern.

Termin für die Verkündung einer Entscheidung 30.03.07, 9:55 in diesem Saal.

30.03.07: Die Klage wird abgewiesen. Kostenentscheidung. Vorläufige Vollstreckbarkeit. Urteil

 

Schauspiel mit den lustigen Spielern Jipp und Höch unter Regie des Vorsitzenden Richters Herrn Buske

In der Sache Dr. Thomas Middelhoff vs. Gruner + Jahr AG & Co.KG - 324 O 902/06 - war ich gespannt, ob es wieder zum Schauspiel mit den Anwälten Jipp und  Dr. Schertz kommt.

Es wurde lustiger. Von der Kanzlei Dr. Schertz erschien für den Kläger der Anwalt Herr Dominik Höch. Vor dem Eintreffen der Anwälte in den Gerichtssaal hörte ich das kurze Gespräch: "Schälike ist auch da!" "Trotzdem ... ."

Der Vorsitzende:

Der Antragsgegner erhält Durchschriften der Schriftstücke vom ... .

Anwalt Herr Dominik Höch entschuldigt sich bei Anwalt Helmuth Jipp:

Es war keine Absicht, [dass Sie die Schriftstücke noch nicht erhalten haben].

Anwalt Herr Helmuth Jipp doppeldeutig:

Absicht war es schon.

Anwalt Her Dominik Höch:

Ich gebe das meiner Sekretärin, danach ... .

Anwalt Herr Helmuth Jipp deutlich:

Sie müssen es überwachen.

Anwalt Herr Dominik Höch:

Mich ahnen jetzt schon schlechte Gefühle.

Anwalt Herr Helmuth Jipp:

Kommt später.

Das 21-izger (?) Verfahren ist abgeschlossen. Haben wir zu Recht zurückgewiesen.

... .

Geht am Verständnis der Leser vorbei. Dass das der Kammer nicht aufgefallen ist?

Anwalt Her Dominik Höch:

Sie meinen, Middelhof gibt Capital auf.

Anwalt Herr Helmuth Jipp:

Das meine ich nicht.

Anwalt Her Dominik Höch:

Es gibt eine Gegendarstellung.

Anwalt Herr Helmuth Jipp:

Die deutsche Sprache vermittelt gelegentlich falsch. Ich werde Ihnen keinen Deutschunterricht erteilen.

Anwalt Herr Dominik Höch:

Haben Sie schon gemacht.

Anwalt Herr Helmuth Jipp unterbricht:

... .

Anwalt Herr Dominik Höch:

Sie müssen lesen, was da steht.

... .

Anwalt Herr Helmuth Jipp:

Was ich davon halte?

Wir haben nicht die Entscheidungskompetenz.

Der Vorsitzende greift das erste Mal ein:

Herr Jipp, Sie haben Recht.

Anwalt Herr Helmuth Jipp:

Recht habe ich.

Der Vorsitzende:

Kommen nicht mehr danach runter.

Anwalt Herr Helmuth Jipp:

Das müsste eine Parallelkammer ... .

Der Vorsitzende greift das erste mal ein:

Dazu geht es noch um das Datum der Gegendarstellung.

... .

Die zuständige Staatsanwaltschaft hat uns erklärt ... . Das ist eine höchstpersönliche Erklärung, und nicht ... .

Anwalt Herr Dominik Höch:

So ist es erklärt worden.

Der Vorsitzende:

Darf ich trotzdem [fortsetzen]?

Steht jedes Mal Thomas Middelhoff drunter.

Der nächste Punkt: Die Erwiderung ist falsch.

... .

Dem wollen wir nicht näher treten, weil der Antragsteller selbst ... .

Es ist eine rechtswidrige Erwiderung, aber eine rechtskräftige Ergänzung.

... .

Ist das so?

Anwalt Herr Dominik Höch:

So ist es erklärt worden.

Der Vorsitzende:

Bleiben Sie dabei?

Anwalt Herr Dominik Höch:

Ja.

Gruner+Jahr-Justiziarin Frau Dr. Hendricks:

Bleiben Sie dabei?

Herr Middelhoff wusste nichts von der Anzeige. Erklärt hatte er, wir wüssten nichts von einer Anzeige.

Hier in der Gegendarstellung wird erklärt, man wusste und habe präventiv eine Gegenanzeige gestellt.

Anwalt Herr Dominik Höch unterbricht:

Darf ich auch mal kurz was sagen?

Es liegt in der Natur der Sache, dass die bearbeitende Staatsanwältin etwas anderes sagt als ein Presseorgan.

Was Herr Kassenböhmer (?) meint ... . Dazu sagt er gar nichts.

Anwalt Herr Helmuth Jipp unterbricht seinem Kollegen:

Es geht um die Passage ... .

Das wissen Sie doch. Schertz sagte: Diese Staatsanwaltschaft ... .
Darunter steht dann nicht, die Aktionärsinitiative, sondern eine konkrete Person.

Es kommt zum Wortgefecht.

Anwalt Herr Helmuth Jipp:

Das ist nicht wahr. Wer spinnt?

Gruner+Jahr-Justiziarin Frau Dr. Hendricks bemüht sich um Sachlichkeit:

Es ist irreführend. Es hießt, Stand der Ermittlungen sei, dass es nicht eine Aktionärsinitiative war, sondern eine Person.

Anwalt Herr Dominik Höch unterbricht:

Was stimmt nicht?

Gruner+Jahr-Justiziarin Frau Dr. Hendricks setzt fort:

Staatsanwalt Kassenböhmer (?) sagte, es sei nicht bekannt, ob dahinter eine Privatperson stehe.

Anwalt Herr Dominik Höch unterbricht erneut:

Wir sind im neuen Jahr und wollen versuchen, unsere Manieren zu verbessern. Ich zumindest.

... .

Der Vorsitzende:

Lassen Sie mal Frau Dr. Hendricks aussprechen.

Anwalt Herr Dominik Höch lässt sich nicht unterbrechen:

Wir wollen Ihnen dazu nichts sagen.

Wir können lange reden. Ich verstehe die Mitteilung so, Sie anders.

Das Gericht muss entscheiden.

Es kommt zu einem erneutem Wortgefecht zwischen den Partnern Jipp und Höch.

Der Vorsitzende:

Sollen wir 'rausgehen?

Anwalt Herr Helmuth Jipp:

Sie interpretieren das großzügig.

Es gibt gar keine Erkenntnis, sondern lediglich Spekulationen.

Anwalt Herr Dominik Höch:

Ist auch so.

Wenn Herr Kassenböhmer (?) nicht sagen will oder nicht kann ... .

Wenn das so geschrieben stehen würde, dann ... .

Aber so steht es nicht.

Die Streithähne hören nicht auf zu streiten. Ich verstand nichts. Die Richter haben sicherlich mehr verstanden.

Anwalt Herr Dominik Höch:

Es handelt sich um den Sprachduktus. Wie das Schreiben ist, so ist das ein Verrückter.

Anwalt Herr Helmuth Jipp:

Es kommt auf die Semantik an.

Meine Semantikbemühungen haben ein Ende.

Gruner+Jahr-Justiziarin, Frau Dr. Hendricks:

Interessant, wie viel Kontakt Dr. Schertz mit der Staatsanwaltschaft [inzwischen] hat.

.Hatte sonst gewettert, dass er niemanden erreicht.

Steht doch darunter: Einzelperson, steht unter Betreuung.

Das stimmt aber nicht.

Anwalt Herr Helmuth Jipp:

Jetzt schreiben Sie, die Staatsanwältin ... .

Diese Person, deren Identität wir noch gar nicht kennen ... .

Noch eine Knaller.

Anwalt Herr Dominik Höch:

Sie haben immer Knaller.

Anwalt Herr Helmuth Jipp:

Sie will ich nicht überzeugen.

Der Vorsitzende:

Mich haben Sie noch nicht überzeugt.

Anwalt Herr Helmuth Jipp:

Wir können niemanden identifizieren.

Anwalt Herr Dominik Höch:

Ist Ihr Problem.

Der Vorsitzende lächelnd:

Soll noch was vorgetragen werden.

Anwalt Herr Dominik Höch gewandt an Anwalt Jipp:

Wenn Sie einen Antrag stellen, dann stelle ich auch einen.

Anwalt Herr Helmuth Jipp:

Habe Sie nicht um eine Antwort gebeten.

Der Vorsitzende lächelnd:

Die Sach- und Rechtslage wurde ausführlich erörtert.

Anträge werden gestellt.

Im Einvernehmen mit den Parteien erfolgt die Verkündung im Tenor am Dienstag, 16.01.07, 12.00, Raum 332.

16.01.07: Die Einstweilige Verfügung vom 06.12.200 wird bestätigt. Der Antragsgegner hat die weiteren Kosten des Verfahrens zu tragen.

Der Streitwert dieses Verfahrens beträgt 10.000,00 EUR. Es ging um eine Gegendarstellung, welche voraussichtlich  gedruckt werden muss.

 

An diesem Freitag herausgehörte Leitsätze

Zur absoluten Person der Zeitgeschichte gehört unbedingt eine politische Komponente.

Der Vorsitzende Richter an diesem Freitag im Gerichtssaal [keine wörtlichen Zitate; lediglich Wiedergaben meiner Notizen]

"Wir bewegen uns mit Krücken fort."

"Ja, hier wird auf hohem Niveau argumentiert. Wir sind eher schlicht."

"Es ist eine rechtswidrige Erwiderung, aber eine rechtskräftige Ergänzung."

"Wir wissen es auch nicht so genau."

"Gut, dass wir nur darüber entscheiden, was wir haben."

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Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 30.03.07
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