BUSKEISMUS

Sitemap        Home     Sitzungsberichte

Bericht
Amtsgericht Hamburg-Altona
Sitzung, Donnerstag, den 29. März  2007

Rolf Schälike - 29.-06.04.07

Auch für diesen Bericht gilt wie für alle anderen meiner Berichte: Alles, was hier steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen kann ich nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Pressekammer, waren meine Recherchen erbärmlich. Was hier in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft verwende ich falsche Zeichensetzung. Habe dafür schon einmal gesessen. Möchte für mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf meinen während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als  Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen kann ich nichts. Auch Zeugen habe ich nicht. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung habe ich nicht; es handelt sich um Verschwörungstheorien.

 

Öffentlichkeit

 

Es war der erste Fall, bei welchen gegen den Betreiber der justizkritischen Seiten www.buskeimsus.de  geklagt wurde.

Im Internet wurde darüber berichtet.

Im Zuschauersaal saßen zwei Damen.

 

Wieder einmal obsiegt Geld Anwalt Helmuth Jipp vs. Betreiber ´von www.buskeismus.de Rolf Schälike

319C C 257/06

Anwalt Helmuth Jipp klagte am 20. Oktober 2006 mit dem Antrag:

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger € 651,80 zzgl. Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 07.09.2006 zu zahlen.

Es gint um Anmahngebühren wegen der Passage "(Rechtsanwalt Helmuth Jipp) "Arbeitet als Einzelanwalt von zu Hause aus".

Rolf Schälike gab seinerzeit eine Unterlassungserklärung ab mit Zurückweisung der Kostenrechnung.

Am 22.11.2006 wurde die Klage erweitert und beantragt, zu entscheiden:

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger € 1000,00 zzgl. Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 17.11.2006 zu zahlen.

Es handelte sich um eine Vertragsstrafe wegen angeblichen Verstoßes gegen die Unterlassungsverpflichtungserklärung.

Inzwischen hat Rolf Schälike die Unterlassungserklärung angefochten und ist von dieser hilfsweise zurückgetreten. Anwalt Helmuth Jipp hat die Anfechtung nicht anerkannt und  dem Rücktritt nicht zugestimmt.

Am Richtertisch saß Richter Herr Dr. Nevermann mit zwei Referendarinnen.

Der Kläger Herr Anwalt Helmuth Jipp erschien persönlich.

Der Beklagte Herr Rolf Schälike war ebenfalls persönlich anwesend, und wurde vertreten von Anwalt Christoph Sperling.

Im Vorfeld erhielten die Parteien von Richter Dr. Nevermann das unverbindliche Zwischenergebnis als Vergleichsvorschlag.

Die Vertragsstrafe sei unbegründet und nicht zu leisten.

Die Abmahngebühren basierten auf einem zu hohen Streitwert und dürften lediglich 170,00 EUR betragen.

Der Kläger war nicht bereit, auf diesen Vergleichsvorschlag des Gerichts einzugehen.

Rolf Schälike schlug eine außergerichtliche einvernehmliche Lösung vor.

13:00
Richter Herr Dr. Nevermann:

Ein seltener Fall. Dieser ist nicht leicht zu bewerten.

Es gibt zwei Seiten:

Die Anwaltskosten.

Muss man nicht erst als Privatmann den Kläger anschreiben mit der Bitte, die Passage zu entfernen?

Oder ist es nicht einfach? Man muss als Medienanwalt seinen Verstand anwenden?

Wie wird die Äußerung bewertet? Ist es eine harmlose Information aus der Sozialsphäre?

Der Kläger hätte schreiben können: möchte nicht, dass diese Daten aus meinem Privatleben bekannt werden.

Die Vertragsstrafe

Ist der Brief an die Chefredaktion des Magazins "stern" eine Behauptung, der Kläger arbeite von zu Hause aus?

Im Schreiben an die Chefredakteure steht doch: Er [der Kläger] ist ein Profianwalt, das möchte ich Ihnen hiermit ausdrücklich bestätigen.

Ist es überhaupt eine Verbreitung?

Habe mich in der Literatur umgesehen. Unter Verbreitung wird immer die Veröffentlichung verstanden. Das ist mit diesem Schreiben nicht geschehen.

Vielleicht war das der erste Schritt der Verbreitung?

Wir haben es hier mit zwei unversöhnlich streitenden Parteien zu tun. Das erkennt man aus den Schriftsätzen.

Beide Seiten stehen sich feindlich gegenüber.

Was ist los? Beide Seiten haben mal zusammen gekämpft.

Es hat sich ein Leidensdruck aufgebaut.

Der Beklagtenseite will sich vergleichen. Der Kläger will sein Recht.

Kläger Herr Anwalt Helmuth Jipp:

Der Beklagte hat sich ins Unrecht gesetzt. Sie kennen die anderen Verfahren.

Der Beklagte hat eine gering entwickelte Einsichtsbereitschaft.

Es gibt einige Berliner Verfahren.

Der Beklagte schreibt im Internet, ich sei Mitarbeiter bei Schälike.

... .

Bin nicht bereit, zu dieser kleinen Münze mich zu vergleichen.

Sonst trifft das den Beklagten nicht wirklich.

Ich will nicht, dass er ... .

Eine Gesamtbereinigung ist ausgeschlossen.

Der Beklagte benutzt Kraftausdrücke, schreibt mir, ich sei ein Lügner, geistesgestört und geldgierig.

In meiner Berliner Klage nehme ich das nicht mit 'rein. Hier soll jedoch der Betrag, den er an mich zu zahlen hat, recht hoch werden.

Ich weiss nicht, wie weit Sie [Herr Richter] sich 'reingelesen haben in die Rechtssprechung.

Veröffentlichung ist untersagt, doch auch Verbreitung. Der Beklagte hat sich in der Unterlassungserklärung dazu unterworfen: nicht zu verbreiten und nicht zu veröffentlichen.

Lasse mich gern belehren. Wenn Sie bei Ihrer Meinung bleiben, dann gibt es keine Lösung.

Dort im Landgericht sitzen Drei Richter. Bin mir nicht sicher, wo das landet, in Hamburg oder ... .

Richter Herr Dr. Nevermann:

Wir können ebenfalls zu Dritt sitzen. Drei entscheiden besser als nur einer.

Unsere Entscheidung wird durchgegeben. Das hier ist nur eine Vorprüfung.

Herr Schälike, Ihre Meinung?

Beklagter Herr Rolf Schälike:

Auf meinen Web-Seiten www.buskeimsus.de behandle ich gerade solche Arbeitsweisen, wie die von Herrn Jipp. Picken sich Kleinigkeiten heraus und klagen da, wo sie meinen, die besten Chancen zu haben.

Über den Auftritt von Herrn Jipp bei der Pressekammer berichte ich viel. Er fällt auf durch seine spitzen Gehässigkeiten und Vorwürfe. So wirft er z.B. Herrn Müntefering vor, dass dieser lüge, ein Lügner sei.

Auch mir gegenüber log der Kläger, z.B. mit den grauen Kater. Mal ist es seiner, mal nicht.

Ich möchte Ihnen die Sitzungsberichte übergeben, in welchen Herr Jipp auf meiner web-Site vorkommt, damit Sie wissen, um was es eigentlich geht.

Kläger Herr Anwalt Helmuth Jipp:

Gegen die Berichte habe ich nichts, um diese geht es nicht.

Richter Herr Dr. Nevermann:

Haben Sie auch ein Exemplar für den Kläger?

Beklagter Herr Rolf Schälike:

Braucht er nicht zu bekommen gemäß § 133 ZPO. Habe ich erfahren von Anwalt Dr. Depken, welcher dem Gericht schrieb, ich brauche nicht die Anlagen zur Klage, seien mir alle ausnahmslos bekannt.

Herr Jipp kann alle Berichte im Internet lesen.

Richter Herr Dr. Nevermann:

$ 133 ZPO gilt nicht für das Internet.

ZPO § 133
Abschriften

(1) Die Parteien sollen den Schriftsätzen, die sie bei dem Gericht einreichen, die für die Zustellung erforderliche Zahl von Abschriften der Schriftsätze und deren Anlagen beifügen. Das gilt nicht für elektronisch übermittelte Dokumente sowie für Anlagen, die dem Gegner in Urschrift oder in Abschrift vorliegen.

(2) ... .

Kläger Herr Anwalt Helmuth Jipp:

Bin nicht bereit, alles von Herrn Schälike zu lesen.

Wir sind kein Kinderspielplatz.

Beklagter Herr Rolf Schälike:

Mit der Passage "arbeitet von zu Hause aus" sollte nichts Herabwürdigendes geäußert werden.

Herr Jipp ist ein angesehener Anwalt. Er ist bekannt. Hat seinerzeit mehr als 60 Klagen erfolgreich gegen "Bild" geführt. So finde ich es zumindest im Internet. Er vertrat Günther Wallraff  erfolgreich in zwei Aufsehen erregenden, richtungsweisenden Prozessen.

Seine Mandanten, z.B. das Magazin "stern", sprechen für sich.

Das stand und steht alles bei mir im Internet.

Die Passage "arbeitet von zu Haus aus" war nett gemeint als Hinweis und Mutmachen für andere Anwälte, welche meist in Partnerschaften, Assoziationen arbeiten, und zum Teil recht unsicher auftreten. Anwalt Helmuth Jipp sollte Vorbild sein.

Ich bin Vertreter des Einzelkämpfers. Auch mein justizkritisches Projekt Buskeismus betreibe ich allein von zu Hause aus.

Ich arbeite ebenfalls von zu Hause aus. Habe sehr gute Auftraggeber, noch stärkere als die vom Kläger.

Kläger Herr Anwalt Helmuth Jipp fällt Herrn Schälike ins Wort und wendet sich an den Richter:

Hier geht es um die Gebührenanforderung.

Nicht um Unfugreden. Das versteht man nicht als Nichtjurist.

Es sind schon zwanzig Minuten vergangen. Ich habe keine Zeit, mir noch mehr Unsinn anzuhören.

Richter Herr Dr. Nevermann:

Bis 14:00 habe ich die mündliche Verhandlung angesetzt.

Die Sach- und Rechtslage ist zu erörtern. Wer verwickelt wen?

Beklagter Herr Rolf Schälike:

Wollte noch was sagen. Ich stehe Herrn Jipp nicht feindlich gegenüber.

Mich sieht er als Feind, versucht, mich existentiell zu treffen, überzieht mich mit Prozessen. Man kann Herrn Jipp nicht stoppen. Es ist de facto eine Kampagne, die er führt. Allerdings auf dem Gerichtswege.

Seine Methoden sind bekannt. Er klagt auch gegen andere seine früheren Mandanten. Hat diese zum Teil schon kaputt gespielt.

Kläger Herr Anwalt Helmuth Jipp fällt Rolf Schälike ins Wort:

Richter Herr Dr. Nevermann:

Lassen Sie Herrn Schälike ausreden.

Beklagter Herr Rolf Schälike:

Hier in diesem Verfahren bringt der Kläger die Berliner Prozesse vor. Es sind alles Einstweilige Verfügungen. Kein Prozess ist abgeschlossen.

Sie, Herr Dr. Nevermann, wissen, dass Einstweilige Verfügungen  leicht zu erhalten sind, und nichts zu bedeuten haben.

Kläger Herr Anwalt Helmuth Jipp:

Die Sachlage ist nicht einfach. Die Unterlassung ist zugegangen.

Ich sage sehr freundlich, der Beklagte hätte anders formulieren sollen. Wer die deutsche Sprache nicht so wie jeder versteht, der sollte nicht öffentlich auftreten.

Die vorgelegte Statistik ist dabei belanglos.

Wir Juristen verstehen das eindeutig als Schmähung.

Beklagter Herr Rolf Schälike:

Ich habe den Eindruck, der Kläger beherrscht nicht das Internet. Er bekämpft dieses ihm unbekanntes, nicht zu beherrschendes Medium mit seinen alten Vorstellungen und versucht, seine alten Positionen zu halten.

Man kann das mit dem Internet lernen.

Zu der juristischen Seite.

Wir haben den BGH-Beschluss BGH VI ZR 175/05 (pdf) v. 12.12.2006, welcher besagt, dass die Erstattung von Anwaltskosten in eigener Sache für eine Abmahnung außerhalb des Wettbewerbsrechts unberechtigt sei.

Richter Herr Dr. Nevermann:

Herr Jipp, kennen Sie diesen Beschluss?

Kläger Herr Anwalt Helmuth Jipp:

Ja, ich kenne diesen.

Beklagter Herr Rolf Schälike:

Zur Vertragsstrafe.

Die dem Schreiben an die "stern"-Chefradaktion beigelegten Gerichtsunterlagen stellen eine referierende Wiedergabe des Vertragstenors dar. Die referierende Widergabe ist erlaubt.

Wie bewerten Sie, Herr Nevermann, das Urteil des OLG München 21 W 3313/00 "Referierende Wiedergabe eines Verbotstenors auf einer Internetseite" v. 01.03.2001?

Ich mache Herrn Jipp den Vorschlag, Gegendarstellungen bzw. Richtigstellungen zu veröffentlichen, und seine Wünsche jeweils zu berücksichtigen.

Kläger Herr Anwalt Helmuth Jipp:

Ich habe keine Absicht und Zeit, die Seiten von Herrn Schälike zu lesen.

Er muss wissen, was richtig ist, und was falsch.

Sonst erhält er von mir Abmahnungen.

Richter Herr Dr. Nevermann:

Wie wäre es mit einem Vergleich, Herr Schälike spendet einen Betrag von 500,00 EUR an eine gemeinnützige Organisation?

Kläger Herr Anwalt Helmuth Jipp:

An mich soll er zahlen. Ich entscheide selbst, wo das Geld hingeht.

Beklagter Herr Rolf Schälike:

Ich möchte nicht an Herrn Jipp zahlen, keinen Cent, dann geht er mit diesem Beschluss hausieren und behauptet bei den nächsten Gerichtsverfahren, er habe obsiegt.

Ebenso, wie er dieses Verfahren als Begründung für den in der Hauptklage erhobenen Antrag auf Verbot einer Berichterstattung gemacht, wie ich dies auf meiner Site unter "Fall Anwalt Helmuth Jipp" getan hatte.

Es gehe niemanden etwas an, diese privatrechtliche Auseinandersetzung, behauptet der Kläger.

Anwalt Herr Christoph Sperling:

Entweder geht das Geld an eine gemeinnützige Organisation oder es erfolgt eine Entscheidung.

Richter Herr Dr. Nevermann, an den Kläger gewandt:

Der Betrag ist schon ganz schön. 170 durch 2 mal 4, kommen wir auf diese  500.

Herr Jipp, seien Sie einsichtig.

Herr Sperling, können Sie sich mit Ihrem Mandanten nicht mal beraten?

Nach der Beratung.

Anwalt Herr Sperling:

Wir schlagen vor, die Hälfte an eine gemeinnützige Organisation.

Richter Herr Dr. Nevermann, beschwichtigend an den Kläger gewandt:

Die Hälfte macht 825,00.

Und der Kläger kann bestimmen, an wen gespendet wird.

Beklagter Herr Rolf Schälike:

Nein, das geht nicht. Dann nennt der Kläger eine seiner Firmen oder Freunde, vielleicht verdeckte.

Ich möchte mein Veto-Recht behalten, an wen gespendet wird.

Richter Herr Dr. Nevermann:

Sie haben Recht. Haben wir schon mal gehabt. Es ging um Stasi-Vorwürfe.

Dann hat der Kläger entschieden, es wird gespendet an die Organisation "Hilfe für Kinder in Kuba". Das war eine Organisation von denen.

Es gab danach weitere Prozesse.

Beklagter Herr Rolf Schälike:

Kann hier auch so passieren.

Richter Herr Dr. Nevermann:

Wir entscheiden, an wen gespendet wird.

Schlage vor, an amnesty international 825,00 EUR.

Sind Sie einverstanden, Herr Jipp?

Kläger Herr Anwalt Helmuth Jipp:

Ja, aber nicht, dass Herr Schälike direkt spendet, und das dann mit der Spendenquittung von der Steuer absetzt.

Er soll an das Gericht zahlen, und dieses soll überweisen.

Richter Herr Dr. Nevermann:

Ich weiss nicht, ob das geht, werde das persönlich garantieren, dass es funktioniert.

Danach wurde der Vergleich diskutiert.

Richter Herr Dr. Nevermann diktiert:

... der Beklagte verpflichtet sich ...

Beklagter Herr Rolf Schälike:

Bitte den Vorspann:

Ohne Präjudiz und Anerkennung der Rechtspflicht ... .

Ich möchte nicht, dass Herr Jipp damit hausiert und behauptet, er habe obsiegt.

Richter Herr Dr. Nevermann diktiert:

Ohne Präjudiz und Anerkennung der Rechtspflicht ....

... der Beklagte verpflichtet sich, an die Justizkasse für amnesty international 825,00 EUR bis zum 30.04.07 zu spenden.

Spendet er bis zu diesem Zeitpunkt nicht, erfolgt die Verkündung einer Entscheidung am 24.05.07 um 10:00 im Saal 214.

Einverstanden?

Beklagter Herr Rolf Schälike:

Bitte noch folgendes aufnehmen: Damit sind alle Forderungen aus diesem Rechtsstreit geregelt.

Ansonsten kommt Herr Jipp noch mit Entschädigungsforderungen; er habe wegen meiner Passage Mandanten verloren ... .

Kläger Herr Anwalt Helmuth Jipp murmelt schwer verständlich:

... .

Richter Herr Dr. Nevermann diktiert:

Kläger stellt die Anträge aus der Klage und der Klageerweiterung

Beklagtenvertreter beantragt die Klage abzuweisen

Die Sach- und Rechtslage wird ausführlich erörtert, diverse Varianten von Vergleichsmöglichkeiten werden diskutiert.

Dann schließen die Parteien ohne Präjudiz für die Sach- und Rechtslage und ohne Anerkennung von Rechtspflichten im Ausgangsverfahren folgenden

VERGLEICH

1.
Der Beklagte verpflichtet sich, EUR 825,00 an die Gerichtskasse Hamburg zu zahlen, mit der Auflage diesen Betrag an Amnesty International weiterzuleiten,

2.
Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

3.
Für den Fall, dass die Zahlung nicht bis zum 30.04.07 bei der Gerichtskasse Hamburg eingegangen ist, wird dieser Vergleich hinfällig.

4.
Mit diesem Vergleich sind alle Forderungen aus dem streitgegenständlichen Verfahren geregelt.

Das Protokoll wird vorgespielt und von den Parteien genehmigt.

Mit versteinerter Miene verließ der Kläger Anwalt Herr Helmuth Jipp den Gerichtssaal, niemanden eines Blickes würdigend.

 

Kommentar [RS]

Richter Herr Dr. Nevermann, Anwalt Christoph Sperling und Rolf Schälike waren zufrieden.

Der Rechtsprechung in der nächsten Instanz vertraue ich nicht. Habe zu viel Konkretes erlebt, und erlebe es immer noch.

Eine rechtliche Lösung, bei welcher Herr Jipp mit Sicherheit keinen Cent sieht, war vom Richter Herrn Nevermann angeboten worden.

Ein kluger Vorschlag.

Gern spende ich 825,00 EUR an amnesty international, und werde versuchen, dass es Gruppen erhalten, welche sich mit den Menschenrechtsverletzungen in Deutschland, speziell mit dem Schutz von Justizopfern, beschäftigen.

Anwalt Herr Helmuth Jipp hat sich selbst vertreten. Tut man als Anwalt in der Regel nicht. Es fehlt die notwendige Distanz. Vermutlich wollte er Kosten sparen. Auf der Hälfte der Gerichtskosten bleibt er trotzdem sitzen.

Wer hat ihn bloß beraten, welcher Teufel hat ihn geritten?

Dieses positive Ergebnis ist leider nur zu erreichen, wenn man Geld hat, und bereit ist, dieses gegen unsinnige Abmahnungen und Versuche des Mundtotmachens zu investieren.

 

Welches Gedankengut vertritt Herr Anwalt?

Herrn Anwalt Helmuth Jipp ist bekannt, dass die deutsche Sprache für den Beklagten de facto Zweitsprache ist.

Wie ist unter diesen Umständen seine Meinung:

Ich sage sehr freundlich, der Beklagte hätte anders formulieren sollen. Wer die deutsche Sprache nicht so wie jeder versteht, der sollte nicht öffentlich auftreten.

anders zu verstehen, als

Wer in Deutsch in der Schule keine Eins hatte, haltet die Schnauze!

Öffentliche Auftritte sind euch verboten, es sei denn, ihr riskiert Prozesse. Lernt Deutsch bis zu meinem, des Herrn Anwalt Helmuth Jipp, sprachlichen Wissensstand.

Äußert ihr euch im Internet auf Deutsch im Ausland mit euren Fehlern im Deutschen, werde ich euch - betrifft es mich oder meine Mandanten - juristisch verfolgen.

Ihr wisst, für das Internet gilt als Gerichtsstand - immer wenn man es möchte - Deutschland.

Deutschland, Deutschland über alles, über alles in der Welt.

 

Meldungen des Tages -  29.03.2007

Der heutige Tag muss stressig gewesen sein für den Kläger.

Wir finden im Internet in fast allen Medien die folgenden Meldungen:

Mohnhaupt will nicht mehr "Mörderin" genannt werden.

Brigitte Mohnhaupt geht juristisch gegen ihre Bezeichnung als "Mörderin" vor.

Ihr Anwalt Helmuth Jipp sagte heute (29.03.07) der Nachrichtenagentur dpa, er habe die "Bild"-Zeitung wegen der Bezeichnung als "schlimmste Terroristin" und als "Mörderin" abgemahnt. "Bild" findet das "absurd".

Abgemahnt ist ebenfalls Franz Joseph Wagner.

Nach ihrer Freilassung vor fast einer Woche möchte Frau Mohnhaupt - nach mehr als 24 Jahren Haft - ihre Resozialisierung beginnen.

Als nächsten juristischen Schritt erwägt Anwalt Helmuth Jipp  mit seiner Mandantin den Antrag einer Einstweiligen Verfügung gegen das Blatt.

Wir haben die Richtigkeit dieser Meldungen nicht überprüft. Wie auch? Diese Meldungen können durchaus falsch sein.

Sollten die Informationen richtig sein, stellt sich für uns die Frage: Ist Frau Mohnhaupt gut beraten, bei Ihrer Resozialisierung mit Abmahnungen und Einstweiligen Verfügungen zu beginnen?

Wer waren ihre Ratgeber 1980?

Welches Ziel verfolgen die heutigen Anwälte?

Können wir davon ausgehen, dass über die privatrechtlichen Auseinandersetzungen zwischen Frau Brigitte Mohnhaupt und der Presse nicht mehr berichtet werden darf, wie das Herr Anwalt Helmuth Jipp bei mir versucht?

Für Frau Mohnhaupt würde sich eine Geldquelle erschließen durch Anzapfung der Boulevardpresse sowie anderer Berichterstatter, welches sie nach Berichterstattung auf Schadensersatz bzw. Geldentschädigung verklagen kann.

Auch darüber wird namentlich nicht berichtet werden dürfen.

Frau Mohnhaupt taucht wieder ab. Diesmal in  in die informative Illegalität; rechtlich abgesichert durch Anwälte, wie Helmuth Jipp.

Bitte senden Sie Ihre Kommentare an Rolf Schälike
Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 14.04.07
Impressum