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Bericht

LG Berlin, Zivilkammer 27
Sitzung, 17. April 2007

Rolf Schälike - 21.04.2007

Auch für diesen Bericht gilt wie für alle anderen meiner Berichte: Alles, was hier steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen kann ich nichts; geurteilt nach strengen Regeln der Pressekammer, waren meine Recherchen erbärmlich. Was hier in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft verwende ich falsche Zeichensetzung. Habe dafür schon einmal gesessen. Möchte für mangelnde Kenntnis von Grammatik und Syntax nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf meinen während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als  Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen kann ich nichts. Auch Zeugen habe ich nicht. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung habe ich nicht; es sind bloß Verschwörungstheorien.

 

Dr. Ulfkotte vs. Deutsch-Arabische Gesellschaft e.V.                   

27 S 7/06

Zum Kläger Udo Ulfkotte finden wir einiges im Internet. Die Deutsch-Arabische Gesellschaft hat ihre eigene Internet-Site.

Dass Udo Ulfkotte gegen die Gesellschaft klagt, ist fast selbstverständlich.

Von der Beklagtenseite war anwesend, Herr Harald Moritz Bock, Vorstandsmitglied der Gesellschaft.

Am 31.11.06 entschied ein Amtsgericht, dass die Abmahnkosten Herr Udo Ulfkotte zu tragen habe, weil sein Anwalt keine Vollmacht bei der Abmahnung vorgelegt hatte.

Udo Ulfkotte ging in Berufung. Die Verhandlung hatten wir an diesem Dienstag erlebt.

Der Vorsitzende Richter Herr Mauck:

Hier geht es um den Ersatz der Abmahnkosten von ca. 600,00 EUR.

Der Streitwert beträgt 50.000,00 EUR.

Eine Vollmacht ist für die Abmahnung nicht erforderlich.

Das ist allgemeine Rechtssprechung.

Aus der vorformulierten Unterlassungserklärung ergibt sich, was unterlassen werden soll.

Formell ist das kein Problem.

Schwieriger wird es zu entscheiden, ob die Äußerungen zu verbieten waren.

Teilweise sind es Wahrheiten, die sie abgegeben haben, und die zu äußern erlaubt sind.

Ein Handbuch für Islamophile ist eine klassische Meinungsäußerung.

Der Vergleich mit den Protokollen der_Weisen von Zion  ist schon herber, wie "Mein Kampf" von Hitler.

Kann man schon davon ausgehen, das sei Schmähkritik.

Wir haben nicht alles vor beraten. Eine bestimmte Unterlassung wäre schon drin.

Wir können Punkt für Punkt durchgehen.

Beklagtenanwalt:

Das Buch ist angeblich verboten.

Der Vorsitzende Richter Herr Mauck:

Dass das Buch verboten ist, werden wir verbieten.

Klägeranwaltin Frau Laura Walter

Meinungsäußerung darf nicht Schmähkritik sein.

Die Tatsachen im Buch ... .

Der Vorsitzende Richter Herr Mauck:

Hetzschriften mit gefälschten Übersetzungen.

Ob eine Beweisaufnahme notwendig wird?

Die Beklagte hat eine Abschlusserklärung abgegeben.

Helmut Kirchner. Hat Familiengründung.

Wollte aus Angst abwenden.

Herr Harald Moritz Bock:

Ich wollte mich nicht mit Kinkerlitzen beschäftigen.

Der Vorsitzende Richter Herr Mauck:

Es gibt die verschiedensten Gründe, sich zu unterwerfen.

Irgendetwas wird hängen bleiben.

Die Sach- und Rechtslage wurde erörtert.

Schriftsatzfristen ... .

Die Entscheidung erfolgt am Schluss der Sitzung.

 

Uwe Krüger vs. Reimers und Ullstein GmbH                  

27 O 1358/06 und 27 O 18/07

Zum Hintergrund:

In der Moskauer "Deutsche Zeitung" wird am 02.05.2005 berichtet, dass ein Tatarisches Gericht einen Deutschen verurteilt.

Das Gericht in Tatarstan hat Uwe Krüger, einen ehemalige Profi-Eishockeyspieler, zu einer Haftstrafe von 19 Monaten verurteilt. Die Festnahme des damals 37-Jährigen erfolgte im Mai 2003, als er 20 Kilogramm Sprengstoff [angeblich] kaufen wollte.

Schon Monate zuvor war ihm der FSB (russischer Geheimdienst ) [angeblich] auf der Fährte. Es bestand der Verdacht, dass Krüger mit dem Sprengstoff sein Haus in Berlin in die Luft sprengen lassen wollte. Versicherungsbetrug in Höhe von mehreren hunderttausend Euro war [angeblich] geplant. Die Staatsanwaltschaft in Nizhnekamsk hatte, wie die Medien berichteten, eine Haft von fünf Jahren gefordert. Krüger lebte seit 2000 ständig  in Nizhnekamsk. Das erste Mal kam er 1998 als Trainer einer Nachwuchsgruppe nach Tatarstan.

Quelle: http://62.5.183.114/print.php?date=1115035302&gid=4

Mehr zum Kläger im Berliner Kurier.

RS: Was wirklich davon wahr ist, können wir nicht beurteilen. Es gab ein Ermittlungsverfahren in Deutschland. Das hat nichts zu bedeuten. das wissen wir. Es wurde gegen die Berichterstattung prozessiert. Darüber wissen wir ebenfalls nichts.

An diesem Dienstag haben wir folgendes gehört:

27 O 1358/06 Uwe Krüger vs. Reimers

Der Vorsitzende Richter Herr Mauck:

Das Ganze hat uns schon 2004 beschäftigt.

Das Wohnhaus in die Luft jagen, durfte berichtet werden.

Es ist der Beklagten erlaubt, sich in der Presse zu äußern.

Berliner Kurier. Die journalistische Freiheit geht sehr weit.

Klägeranwalt Herr Renner:

Er hat mit der Presse gesprochen.

Im Rahmen der zulässigen Berichterstattung ... .

Es wird ein Foto gezeigt des Beklagten und er wird zitiert.

Richter Herr Böhmer:

Haben Sie mit dem Redakteur gesprochen?

Der Vorsitzende Richter Herr Mauck:

Beweislast für die Zitate hat der Kläger.

Nach § 170 Abs. 2 sind die Ermittlungen eingestellt worden.

In Russland war ein eigenartiger Prozess.

Der Kläger muss beweisen. Der Beklagte kann es vorläufig dabei belassen.

Nehme an, eine gütliche Einigung ist nicht möglich.

Hab wie gesagt, die Bemerkung vom Kläger. Der Kläger sei merkwürdig. Der Kläger habe kein Telefon.

Ohne Präjudiz?

Die Entscheidung erfolgt am Schluss der Sitzung.

 

27 O 18/07 Uwe Krüger vs. Ullstein GmbH                  

Der Vorsitzende Richter Herr Mauck:

Haben uns schon  2004 damit beschäftigt.

Es wurde ein unsäglicher Vergleich getroffen.

"Morgenpost", "BZ".

Damals wurde sehr viel schwerwiegender verglichen.

Es sollte schon eine Gesamtregelung erfolgen.

Man hatte sich geeinigt, eine Geldentschädigung zu zahlen.

In der Bild-Zeitung war alles aufgebauscht.

Man hat nicht sämtliche Veröffentlichungen in der Formulierung gewählt.

Jetzt, drei Jahre später, nachdem das Verfahren eingestellt ist, stellt sich die Frage, welcher Schaden soll da entstanden sein, der von der Bild und der BZ veranlasst wurde?

Weshalb die Morgenpost?

Klägeranwalt Herr Renner:

Der Kläger will klarstellen, dass es eine andere Stoßrichtung ist.

Massive Überschuldung.

Es ist eine andere Stoßrichtung unter dem Deckmantel einer seriösen Berichterstattung.

Es ist auch ein anderer Kreis an Rezipienten. Es ist der Arbeitgeberkreis.

Der Kläger saß im Gefängnis in Russland. Die Kanzlei hat ihn schlecht vertreten.

Beklagtenanwalt Herr Prof. Jan Hegemann:

Wenn dem so ist, hätte man die Kanzlei in Regress nehmen müssen.

In die Vollmachten wurde später 'rein geschrieben: prozessbetrügerisches Verhalten..

Mit der Boulevardpresse gab es eine Einigung über 7.500,00 EUR wegen des Sprengstofferwerbs.

Er konnte aus dem russischen Knast heraus Prozesse führen.

Wenn jemand drei Jahre wartet, dann ist die Persönlichkeitsrechtsverletzung nicht so getroffen.

... .

Der Vorsitzende Richter Herr Mauck:

Die Sach- und Rechtslage wurde erörtert.

Schriftsatzfristen.

Die Entscheidung erfolgt am Schluss der Sitzung.

 

Haben Sie etwas verstanden? Ich nicht [RS].

 

Der Vorsitzende Richter im Gerichtssaal [keine wörtlichen Zitate; lediglich Wiedergaben meiner Notizen]                  

"Es gibt die verschiedensten Gründe, sich zu unterwerfen."

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Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 1
8.11.07
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