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Bericht

LG Berlin, Zivilkammer 27
Sitzung, 26. April 2007 (Do)

Rolf Schälike - 30.04.-02.05.2007 - 

Auch für diesen Bericht gilt wie für alle anderen meiner Berichte: Alles, was hier steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen kann ich nichts; geurteilt nach strengen Regeln der Pressekammer, waren meine Recherchen erbärmlich. Was hier in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft verwende ich falsche Zeichensetzung. Habe dafür schon einmal gesessen. Möchte für mangelnde Kenntnis von Grammatik und Syntax nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf meinen während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als  Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen kann ich nichts. Auch Zeugen habe ich nicht. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung habe ich nicht; es sind bloß Verschwörungstheorien.

 

Hartmut Wellner vs. ddp Deutscher Depeschendienst                  

In der Sache 27 O 1336/06 Wellner vs. Deutsche Depeschendienst dürfte es sich um Meldungen der Art wie die Folgende handeln.

30.11.2006 - Wie Dokumente der Stasi-Unterlagen-Behörde belegen, war der Geschäftsführer des Berliner Fernsehturm-Restaurants zu DDR-Zeiten als Inoffizieller Mitarbeiter (IM) tätig. Laut der über 100 Seiten starken Stasi-Akte hat Hartmut Wellner Kollegen bespitzelt und umfangreiche Berichte über so genannte “Treffen” angefertigt; außerdem beinhaltete sie auch die Verpflichtungserklärung. – Fernsehturm-Chef Wellner wollte zu den Vorwürfen keine Erklärung abgeben, sondern ließ durch seinen Anwalt rechtliche Schritte ankündigen. Laut der Nachrichtenagentur ddp arbeitete der Beschuldigte unter dem Decknamen “Hans Grobert”. Chef des TV-Turm-Restaurants wurde er 1989 direkt nach dem Mauerfall.

Wellners Anwalt war Johannes Eisenberg. Diesmal vertrat er wieder mal den Kläger.

Beklagtenanwalt Prof. Weberling:

... ob man berichten  darf?

Wir haben einen Sachverständigen.

Es war ein Zusammenschnitt für den internen Gebrauch.

... .

Gut, nehmen wir an und werden das in  Zukunft berücksichtigen.

Der Kläger hätte sagen können, wir sollen warten, es kommt mehr.

Schadensersatz? Das macht jemand freiwillig.

Arbeitsgeber, ... , Drecksack... , Arsch ... .

Wenn er dann kündigt, kann er nicht Schadensersatz fordern.

Wie gehen wir in der Zukunft damit um?

Was denken Sie, Herr Eisenberg darüber?

Klägeranwalt Johannes Eisenberg laut:

Zunächst nehme ich Stellung zu Ihren Äußerungen.

Danach können wir über die Zukunft sprechen.

Beklagtenanwalt Prof. Weberling:

In Zukunft könnte das einfacher erledigt werden.

Klägeranwalt Johannes Eisenberg:

Den Schriftsatz habe ich erst gestern Morgen lesen können. Bitte um Kopie des ... . können wir über die Zukunft sprechen.

Dann setzt sich der Klägeranwalt und beginnt mit seiner geschichtlichen geheimdienstlichen Erläuterung:

Herr Vorsitzender, K 1 soll Ministerium der Staatssicherheit gewesen sein?

Johannes Eisenberg besinnt sich:

Da sitzt einer und schreibt da. Morgen ist es m Netz

Er meinte mich. Ich bat ihn:

Passen Sie auf, was Sie sagen.

Klägeranwalt Johannes Eisenberg gab unbeeindruckt folgende Wahrheiten von sich:

Krawalle ... . Polizeiliche Aktionen ... . Wenn man sich abschöpfen lässt ... . Hat man mit dem Berliner Staatsschutz nichts zu tun.

Es gibt eine große Zahl von Polizeispitzeln. Vielleicht nicht im Berliner Landgericht:

Aber ... .

Ich habe Mandanten, die sich offenbarten.

DDR ... . DDR-Verfassung. Strukturen sind nicht vergleichbar mit einigermaßen rechtstaatlich organisiertem.

Aber auch da musste es eine Gefahrenabwehr geben.

BStU ... . Die K 1-Akten in BStU und MfS ... . Aber organisatorisch waren es unterschiedliche Strukturen.

Die Organisationsstrukturen reichten bis ins Innenministerium, und dann wollte das MfS es wissen ... , um gegenseitige Störungen zu vermeiden.

Das waren Kriminalbeamte. Viele IM's haben sich als Kriminalbeamte ... .

Aber viele waren keine IM's. Sie waren echte Kriminalbeamte.

Neunzig Prozent sind übernommen worden aus der K 1.Wieso sollten die IM's so schlimme Finger gewesen sein?

... .

Der Gesetzgeber hat festgelegt, was Journalisten wissen durften.

Thierse ist sehr unsicher in den demokratischen Verfassungsstrukturen. Kann er nicht mal einen Tippberater holen, was das staatstheoretisch bedeutet?

Auch Thierse hat nicht gesagt, dass man jeden Polizeispitzel namentlich nennen kann.

Wissen Sie nicht, ob Herr Wellner nicht weiter abgeschöpft wird?

Es kommt beim G8-Gipfel zu Zusammenrottungen. Ich hatte Bedenken. Sie waren der Erste, der das ... .

Das war keine Tätigkeit für den MfS.

Es ging um Vorbereitung zur DDR-Flucht. Es war keine Rechtsbeugung.

Grundsätzlich durfte der Staat solche Beschränkungen treffen, durfte aber nicht so sanktionieren.

Es ist etwas anderes, wenn man das der Kriminalpolizei erzählt und nicht dem MfS.

Wird in die Kasse gegriffen, so wird das gemeldet. Auch bei Coca Cola. Der Staat schützt das.

Geschäftsführer ist er nicht.

Wenn Sie das Ansinnen und die feste Mitteilung machen, dass sie ihn kündigen werden über einen komplizierten Zivilprozess - keinen Arbeitsrechtsprozess - mit entsprechenden Laufzeiten und Nebengeräuschen, so ist er anwaltlich beraten worden, selbst zu kündigen.

Ich habe versucht, weiteren Schaden abzuwenden.

War selbst beteiligt.

Diese Gesellschafter waren nicht umzustimmen. Wenn die Beratungslage von Herrn Wellner so war, so hat er versucht, eine einvernehmliche Lösung zu finden.

Deswegen schulden Sie Schadensersatz.

Eine Frau wird vergewaltigt, dann erscheint ihr Bild in der Zeitung. Da gibt es Schadensersatz. Hier ist es genau so.

Er kann Details sagen, dann sagt die Kammer, hast Dich selbst geöffnet.

Den Grundmakel kann er nicht zivilrechtlich beseitigen.

ddp wusste es vorher.

Geschäftsbeziehungen zwischen dem Autor und ihm bestanden. Das ist niederträchtig.

Alle haben geglaubt, er war Stasi - IM. Er wurde von der Stasi an K 1 übergeben. Das stimmt nicht.

Er ist umgezogen. Er hat nicht das getan, was die wollten.

Hat an eigener Person ... .

Ketwurst. Weiß nicht, was das ist. Habe das in der Eile nicht klären können.

Alexanderplatz - Hätte die Hütchenspieler melden können ... gewalttätige Menschenrechtsverletzungen.

Bin nicht berufen, über IM -K 1 zu berichten, Günter Grass-artig. War selbst nicht dabei.

Wagenbach hat gewusst, dass er als 16jähriger in der SS war.

Es war ein Unrechtsystem. Es gibt die Aufarbeitungsindustrie, die sich um die DDR-Geschichte rauft.

Das Reataurant ist 45 Meer hoch. Er war da gewesen, es war eine Art Staatsrestaurant.

Kann man nicht vergleichen mit ... , wo Sie Herr Weberling sind, und ich auch manchmal.

Frau Merkel ihren Gatten habe ich den ganzen Abend dort rumlungern gesehen. Adlon.

Es hat keinen  anprangernden Einfluss auf die Industrieszene.

Wer nicht ständig in den Medien ist. Da sind Sie mehr in den Medien. Wenn irgendwo ein Mikrophon steht, da gehen Sie [Herr Weberling] gleich hin. Rechtlich ist das alles rein privat.

Hat Sie nicht zu interessieren, mit wem ich einen Mietvertrag habe, oder ob ich in der Stasi war.

Geht Sie einen Scheißdreck an.

Er steht am Abgrund, er wird geschoben.

Herr Wellner, wenn das passiert, kommt es nicht so schlimm, habe ich hm gesagt.

Er ist todkrank, gesellschaftlich vernichtet.

Es ist eine vorsätzliche Verletzung.

Es gibt bestimmt Stellen, wo es weh tut, weil das Individuum nicht geschützt ist. Habe versucht, die Einstweilige Verfügung vor der Veröffentlichung zu erhalten.

Was haben Sie gemacht?

Sie haben es durchkreuzt, Herr Weberling.

Die Mandatschaft kann sich so bei Ihnen schadlos halten.

... .

Bedarf einer massiven Leistung. Es war für die nicht folgenlos.

Versetzen Sie sich in seine Lage. Sie können es nicht.

Was haben wir alles machen müssen, um das aus den Spitzenmeldungen von Google ' heraus zunehmen.

Dem Vorsitzenden Richter Herrn Mauck wird das zu lang. Er unterbricht:

Die Argumente sind ausgetauscht.

Beklagtenanwalt Prof. Weberling muss trotzdem etwas sagen:

Wir haben bestritten, das es wahr ist.

Der Arbeitgeber wusste seit November 2005.

Wenn der Arbeitgeber meint, dass er mit Erfolg kündigen kann, dass die Kündigung nach § 626 BGB durchgehen kann.

BGB § 626
Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund

(1) Das Dienstverhältnis kann von jedem Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, auf Grund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu der vereinbarten Beendigung des Dienstverhältnisses nicht zugemutet werden kann.

(2) Die Kündigung kann nur innerhalb von zwei Wochen erfolgen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Kündigungsberechtigte von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis erlangt. Der Kündigende muss dem anderen Teil auf Verlangen den Kündigungsgrund unverzüglich schriftlich mitteilen.

Eine normale Kündigung geht soundso.

Diese Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Position klappt nicht.

Die besondere Gunst der Stunde, dass man das erst später erfahren hat.

Dass die ganze Sache in die Öffentlichkeit gerät, gehört dazu.

Im Einigungsvertrag ... öffentliches Interesse ... Folge.

Herr Wellner hatte nicht die Google - Spitze, dass er gekündigt hatte.

Klägeranwalt Herr Johannes Eisenberg:

Mittlerweile nicht mehr.

Beklagtenanwalt Prof. Weberling:

Sie wissen es doch.

Klägeranwalt Herr Johannes Eisenberg:

Im Dezember war es anders.

Beklagtenanwalt Prof. Weberling:

Der Eindruck in der Öffentlichkeit ist so, dass Schmerzensgeld angesagt ist, sagen Sie. Wo ist das?

Sie haben versucht, die K 1 von dem MfS abzugrenzen.

Klägeranwalt Herr Johannes Eisenberg übergibt die Google - Ergebnislisten.

Beklagtenanwalt Prof. Weberling:

Mann muss unterscheiden, die offizielle und die nicht offizielle Tätigkeit für den MfS.

Sie können das nicht vergleichen mit dem Bundesnachrichtendienst.

Die K 1 ist für politische Ziele eingesetzt worden.

Es ist nicht so mit dem IM's,  um Störungen zu vermeiden.

Heute ist es die erste Ausrede, ich wusste nicht, mit wem ich es zu tun hatte.

Zu Wellner. Er wusste. Sie bringen es selbst vor. Wenn es um seine Freunde gibt, hat er nicht berichtet. Über andere hat er berichtet.

Es gibt ein Indiz für das öffentliche Interesse: Bericht in einer seriösen Presse.

Er ist dauernd präsent im Fernsehen.

Da muss er damit rechne, dass andere Informationen kommen, auch wenn das Restaurant unbedeutend ist.

Auch wenn Sie einen Brief geschrieben haben. Darüber darf nicht berichtet werden.

Auf die Fragen, die wir gestellt haben, wurde nicht geantwortet.

SAT1 - Wellner.

Klägeranwalt Herr Johannes Eisenberg:

Sie behaupten K 1 und MfS haben die gleichen Aufgaben.

Habe eine Broschüre des BStU mitgebracht.

... .

Wirtschaftkriminalität. Es war sozusagen eine Wirtschaftsstrafabteilung.

Das mit der Aufgabenidentität stimmt nicht. Das Gegenteil steht in der Broschüre.

Interessant dazu die folgende Meldung [RS]:

Thüringer Linkspartei-Abgeordnete "parlamentsunwürdig"
Datum: 04.05.2006
Der Thüringer Landtag hat die Linkspartei-Abgeordnete Ina Leukefeld offiziell für parlamentsunwürdig erklärt. Landtagspräsidentin Dagmar Schipanski verlas das Ergebnis der Stasi-Überprüfung, demnach Leukefeld in den achtziger Jahren in Suhl als IM für die politische Kriminalpolizei gearbeitet und dabei Informationen über Ausreisewillige und andere Personen weiter gegeben habe. Mit der Erklärung des Landtages sind keine Konsequenzen verbunden. Leukefeld selbst lehnte es in einer Stellungnahme ab, ihr Mandat niederzulegen. Sie verwies darauf, dass sie sich für ihre IM-Tätigkeit bereits entschuldigt habe.
MDR 1 Radio Thüringen

Beklagtenanwalt Prof. Weberling:

IM und K 1 gleichzusetzen geht zu Recht nicht. In welcher Richtung wurde gearbeitet, das ist wichtig. 

Klägeranwalt Herr Johannes Eisenberg:

Neunzig Prozent wurden übernommen.

Beklagtenanwalt Prof. Weberling:

Sechsundreißig Prozent wurden übernommen

Richterin Frau Becker:

Er hat über Bahro, Schnitzler berichtet. Das ist nicht relevant.

Das hat er machen müssen.

Klägeranwalt Herr Johannes Eisenberg:

Wir haben nicht behauptet, dass der Mann ein Widerstandskämpfer war.

Aber Ausreisewillige, Bahro ... . Was er der Polizei berichtete ... .

Nicht in der Art und Weise in die Öffentlichkeit stellen.

Beklagtenanwalt Prof. Weberling:

Zu Ihrer [Herr Eisenberg] anwaltlichen Tätigkeit ... . 

Klägeranwalt Herr Johannes Eisenberg:

Möchte ich ... .

Beklagtenanwalt Prof. Weberling:

Seine Akte ging bis 1989. Die Akte läuft bis 1989

Klägeranwalt Herr Johannes Eisenberg:

Stimmt nicht. Nur bis 1979.

Die Akte hört 1979 auf, so steht es im Bericht an den Arbeitgeber.

Beklagtenanwalt Prof. Weberling:

Bis 1989 war diese im Archiv. Ihr Mandant hätte was sagen können.

Richterin Frau Becker:

Darauf kommt es nicht an.

Klägeranwalt Herr Johannes Eisenberg:

Das schreiben Sie bitte ins Urteil. Ich habe das nicht bestritten. Es gibt keine Treffberichte.

Vorsitzender Richter Herr Mauck:

1979 war der letzte Treffbericht. Der Kläger bestreitet, dass nach 1980 es irgendwelche Treffberichte mit dem Kommissariat 1 gibt.

Beklagtenanwalt Prof. Weberling:

Er hat keine Auskunft gegeben.

Klägeranwalt Herr Johannes Eisenberg:

Man kann ihn nicht mehr anrufen. Er ist reiner Privateur.

Der Vorsitzende:

Seit dem 1. April 2007 ist er für diese Firma nicht mehr tätig.

Beklagtenanwalt Prof. Weberling:

Im Eingangsbereich hängt aber noch sein Bild.

Der Vorsitzende:

Anträge ... .

Der Beklagten-Vertreter schließt sich der Teil-Erledigung unter Verwahrung der Kostenanträge an.

Die Entscheidung erfolgt am Schluss der Sitzung.

Klägeranwalt Herr Johannes Eisenberg verlässt mit verbittertem Gesicht den Gerichtssaal. Weg ist er.

Dabei wollte ich wegen meiner TAZ - Spende etwas fragen.

 

Frau Jeannette Koplin vs. RTL Television                    

In der Sache 27 O 1334/06 Frau Jeannette Koplin  vs. RTL Television ging es um Filmaufnahmen mit einem Lockvogel bei dem Angebot von Verwöhnung durch natürliche Kosmetik, Massagen, Maniküren und Make Up oder mit Entspannungsbehandlungen und chinesischer Kosmetik.

Frau Koplin wollte ihr Interview nicht mehr gesendet wissen und meinte, es gebe eine Persönlichkeits- rechtsverletzung durch nicht genehmigte Aufnahmen mit der versteckten Kamera in ihren Privaträumen.

Sollte jemand einen ausführlichen Bericht wünschen, so werde ich meine Notizen ins Netz stellen.

An dieser Stelle möchte ich es dabei belassen zu berichten, dass die Fernsehsendung im Richterzimmer zwecks Beurteilung der Sachlage angesehen wurde.

Auch die Pseudoöffentlichkeit durfte in das bescheidene Zimmer mitkommen und sich den Film ansehen. Das war eine positive Überraschung, denn in Hamburg wird der Fernseher an den Richtertisch gezogen  und lediglich die Richter und die am Richtertisch sitzenden Parteivertreter haben die Möglichkeit, die streitgegenständlichen Passagen zu sehen.

Es war ein s/w-Fernseher. Wir konnten erfahren, dass es sich um eingezogene Geräte von Straftätern handelt und die Zivilkammer 27 somit auf das Wohlwollen der Strafjustiz angewiesen ist.

Der Vorsitzende Richter Herr Mauck hat sich de facto für diese alte Technik entschuldigt.

 

Linkspartei.PDS vs. Gerald Lukas

In der Sache 27 O 76/07 Linkspartei PDS vs. Gerald Lukas, Vorsitzender der Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Sexualpolitik mit seiner Partei.

Auf der BAG-Site finden wir:

Ein paar Wochen vor der Fusion mit der WASG geht die Linkspartei.PDS gerichtlich gegen eines ihrer Mitglieder vor. Dieses habe - so schreibt der von Lothar Bisky beauftragte Anwalt in der Klageschrift - gegen Namensrechte verstoßen, indem es sich öffentlich als Parteimitglied zu erkennen gibt. Denn das sei ihm - so die offizielle Parteimeinung - von der Bundesschiedskommission der Partei bereits im Jahre 2004 verboten worden. Der Beklagte sieht das anders, er leitet das Recht auf seine politische Arbeit aus dem Inhalt des Parteistatutes her. Er stellt sich der Auseinandersetzung, und man darf gespannt sein, wie das Berliner Landgericht entscheiden wird.

Der Hintergrund dieser Meinungsverschiedenheit ist eine schon seit mehreren Jahren andauernde Parteiintrige. Gerald Lukas ist der Sprecher einer Gruppe von Mitgliedern der Partei, die der Meinung sind, daß eine Partei heutzutage nicht umhin kommt, sich mit dem Thema Sexualpolitik zu befassen. Schon im Jahre 2002 machte er den Vorschlag, daß die PDS das vorhandene Defizit auf diesem Gebiet zu schließen versucht. Als Reaktion wurde eine Verleumdungskampagne gegen ihn gestartet - man behauptete, er wolle für Rechte von Pädophilen auf eine straffreie Ausübung sexuellen Missbrauches eintreten.

Der Vorsitzende Richter Herr Mauck:

Die Kammer soll entscheiden zur Prozesskostenhilfe.

... .

Der Beklagte hält auf seiner Site Sexualpolitik das PDS-Logo bereit. Das kann verwechslungswürdig sein, dass die Bundesarbeitsgemeinschaft im Rahmen der Linkspartei sich betätigt.

Dass kann so aufgefasst werden, dass diese BAG eine offizielle BAG der Partei ist.

Das Andere halten wir für zulässig. Es gibt die Stuttgarter Erklärung: Bundesarbeitsgemeinschaft für Sozialpolitik.

Sie haben schon vor der Schiedskommission ein Verfahren gehabt.

Haben Sie hergereicht.

Durch den Link wird der Eindruck erweckt, dass das eine PDS-Seite ist.

Herr Gerald Lukas:

Wir machen Dialogangebote. Diese werden ausgeschlagen.

Beklagtenanwalt Herr Kliem:

Für eine wirksame Darstellung ist es schon notwendig, dass das Parteisymbol auf der Seite steht.

Solange er Mitglied der Partei ist, ist das rechtlich zulässig.

Herr Gerald Lukas:

Habe das Parteisymbol zeitweilig 'runter genommen.

Klägeranwalt Herr Heuselmann:

Mein Mandant möchte nicht, dass er sich offiziell als Struktur der Partei bezeichnet.

Alles ist gedeckt, aber Bundesarbeitsgemeinschaft ... ?

Im Statut steht, dass gegen die Bundesarbeitsgemeinschaft widersprochen werden kann.

Wir haben auch widersprochen.

Wir können uns einigen. habe alle Vollmachten, uns zu einigen.

Der Vorsitzende:

Nur die konkrete Aufmachung der Seite ... .

Streiten über den Begriff "Bundesarbeitsgemeinschaft". Andere Parteien, so die FDP und die CDU, stören sich nicht an der Nutzung derer Parteisymbole, wurde behauptet.

Richterin Frau Becker:

"Bundesarbeitsgemeinschaft aus Mitgliedern der CDU" - geht.

Der Vorsitzende:

Habe eine Problem, das zu untersagen.

Verstehe nicht, weshalb das vor Gericht ausgetragen wird.

Herr Gerald Lukas:

Ein Dialog innerhalb der Partei war nicht möglich. Weshalb ... .

Der Vorsitzende:

Wir denken darüber nach.

Die Sach- und Rechtslage wurde erörtert.

Es soll verboten werden, das Symbol der Linkspartei.PDS und ein Link zur Linkspartei.PDS auf der web-Site http://www.sexualpolitik.de/ zu setzen, wie geschehen.

Es gibt den Beschluss der Schiedskommission von 2004.

Die Entscheidung erfolgt am Schluss der Sitzung.

Kommentar [RS]:

Gibt man bei Google Gerald Lukas ein, so stößt man auf bezeichnende Seiten:

Nur eine Beispiel:

PDS oder aber Unterwanderung durch Kinderschänder

Dass die Linkspartei.PDS sich von diesem Herren und seiner Bundesarbeitsgemeinschaft distanzieren möchte, ist verständlich.

Dass Richter Mauck den Eindruck, dass es sich um eine Linkspartei.PDS-Bundesarbeitsgemeinschaft handelt, belassen möchte, ist ebenfalls verständlich.

Die Gesetze lassen beides zu.

 

Kargo vs. MDR - Fotos des Privathauses

In der Sache 27 O 1227/06 Kargo vs. Mitteldeutscher Rundfunk (MDR) klagte Kargo, bekannt als großer Kamin- und Ofenbauer. Wir finden im Internet auch viel Kritisches zu dieser Firma.

Das war jedoch nicht Gegenstand des Verfahrens.

Der WDR berichtete über diese Firma, zeigte das Haus von Kargo und teilte mit, dass Kargo in diesem auch wohne. Gegen diese Mitteilung aus dem Privatbereich klagte Kargo.

Der Vorsitzende Richter Herr Mauck:

So. Wir haben Schriftsätze. Vom Antragsteller einen Schriftsatz vom 24.04.07.

Der Antragsteller sagt, das er selbst seine privaten Wohnverhältnisse nicht in die Öffentlichkeit gebracht hat.

Es steht aber am Haus "Kargo". Man sieht, dass es ein Privathaus ist. Das ist keine Persönlichkeitsrechtsverletzung.

Es kommt keiner auf die Idee nachzuforschen.

Die Anonymität bei dieser Größe des Schildes ist nicht gegeben.

Klägeranwalt Herr Dominik Höch:

Das ist alles nicht unbekannt.

Es ist das Firmenlogo.

Wenn ich vorbeigehe und sage, da wohnt der Kargo, ... .

Das Portal des Firmengebäudes verfügt über Säulen. Unterscheidet sich nicht vom Bürogebäude.

Es ist in der Tat eine prominente Firma.

Die Leute wissen nicht, dass es das Privathaus ist.

Das ist die Aufhebung der Anonymität der Privatverhältnisse.

Es deutet in diesem konkreten Fall nichts darauf, dass es das Privathaus ist.

Beklagtenanwalt Herr Heymann:

Wasserschloss Kargo ist seitdem ... .

Der Vorsitzende Richter Herr Mauck:

Das ist etwas anderes. Das ist das Wohnhaus von Kargo.

Klägeranwalt Herr Dominik Höch:

Das Kammergericht und das Oberlandesgericht ... .

Es geht nicht darum, dass Touristen dort hinwandern.

Sobald sie das durch einen Beitrag öffentlich machen ... .

Es ist aber, dass es auf das Privathaus hindeutet. Ist aber nicht so.

Bitte bis zu Ende schauen ... .

"Aus der Gestaltung des Firmengeländes ergibt sich das ... ."

Ist nicht so.

Es kann genau so gut ein Teil des Firmengeländes sein. Der Vorbeigehende kann assoziieren, dass es ein Teil des Kargo-Gebäudes ist.

Die Parteien streiten, ob das denn so sei.

Klägeranwalt Herr Dominik Höch:

Um die Persönlichkeitsrechtsverletzung wegzubekommen, muss jeder, der dort vorbeikommt sagen, da wohnt er.

Wenn Sie, die Kammer, das gesehen haben ... Louis XIV lässt grüßen ... Kaminbaufirma ... .

Es ist kein Unterscheid für den, der vorbeigeht.

Richterin Frau Becker:

Der Passant weiß nicht, wie seine Firmenräume aussehen.

Der Zuschauer wird eher sagen, dass sind seine Privaträume.

Klägeranwalt Herr Dominik Höch:

Firma hat den Hang, die Räume dekorativ zu gestalten.

Es könnte das Verwaltungsgebäude der Firma sein.

Der Vorsitzende Richter Herr Mauck:

Habe Schwierigkeiten mit dem OLG und dem Kammergericht.

Der Vorsitzende meinte die Urteile: 1. Unzulässige Veröffentlichung von Fotos des Privathauses eines prominenten Sängers; Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg  vom 28.09.2004 — 7 U 60/04; 2. Urteil des Kammergerichts Berlin vom 14.04.2005 – 10 U 103/04;

3.  BGH-Urteile vom 09.12.2003 VI ZR 373/02 und 404/02 - Luftbildaufnahmen ja, Wegbeschreibung nein [RS]

Reicht schon aus, wenn ein zufällig vorbeikommender meint, da wohnt er.

In der Gegend müsste es bekannt sein.

Es müsste ein gewisses Gewicht haben.

Es ist ein Grenzfall. Das Schild ist sehr groß.

Es ist ein Aspekt, über den Sie, Herr Höch, nachdenken sollten.

Klägeranwalt Herr Dominik Höch:

Welches öffentliches Interesse gibt es?

Es gibt trotzdem welche, die es nicht wissen.

Dem Grunde nach die alleinige Aufhebung der Anonymität braucht er nicht zu dulden.

Der Vorsitzende Richter Herr Mauck:

Soweit ist der BGH nicht gegangen.

Klägeranwalt Herr Dominik Höch:

Das Bundesverfassungsgericht hat im Fall Regina Ziegler anders entschieden.

Der Vorsitzende Richter Herr Mauck:

Müssen darüber nachdenken.

Die Sach- und Rechtslage wurde erläutert.

Der Antragsteller beantragt, die Einstweilige Verfügung zu bestätigen.

Die Entscheidung wird am Schluss der Sitzung verkündet.

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Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 1
7.11.07
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