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Bericht
Pressekammer LG Berlin, Zivilkammer 27
Sitzung, Freitag, den 14. Juni 2007

Rolf Schälike - 18.06.2007

Auch für diesen Bericht gilt wie für alle anderen meiner Berichte: Alles, was hier steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen kann ich nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Pressekammer, waren meine Recherchen erbärmlich. Was hier in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft verwende ich falsche Zeichensetzung. Habe dafür schon einmal gesessen. Möchte für mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf meinen während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als  Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen kann ich nichts. Auch Zeugen habe ich nicht. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung habe ich nicht; es handelt sich um Verschwörungstheorien.

-> Terminrolle 14.06.2007

Korpus Delicti

ZDF WISO ermittelt Privileg Massivhaus  <- Video

 

 

 

 

Sieben Verhandlungen in gleicher Sache - Klägerismus in Aktion - Kanzlei Dr. Schertz ist dabei                    

Eine Stunde Zensur-Unterricht - Rundumschlag

Geklagt wurde gegen die gesamte Kette: Autorin, Produzent, Geschäftsführer des Produzenten, die Produktionsfirma - Klägerismus in Aktion - vertreten von der Kanzlei Dr. Schertz.

Privileg Massivhaus AG & Co. KG, Scheibe-Kieback auf der Klägerseite, ZDF, Autoren(werk) GmbH Co. & KG, Frau Helmer und Herr Lindemann auf der Beklagtenseite stritten um die ZDF-Sendung WISO vom 12.02.2007.

Frau Helmer schrieb den Text, Herr Lindemann  Geschäftsführer von Autoren(werk) GmbH Co. & KG produzierte den Film. Das ZDF strahlte diesen Film aus.

Es ging um die Geschäftspraktiken von Privileg Massivhaus AG & Co. KG. Gefilmt wurde u.a. mit versteckter Kamera, Frau Scheibe-Kieback, die Prokuristin von Privileg war aber zu erkennen.

Die Firma vertrat Herr Anwalt Dominik Höch von der Kanzlei Schertz, Frau Scheibe-Kieback wurde vertreten von Anwalt Marquert.

Auf der Beklagtenseite standen zwei Anwälte, Gernot Lehr, Christian Mensching.

27 O 158/07 Frau Scheibe-Kieback vs. ZDF

Der Vorsitzende Richter Herr Mauck:

Es geht um die Veröffentlichung von Fernsehaufnahmen, welche sich kritisch mit den Geschäftsgebaren der Klägerin, welche Prokuristin der Firma ist, befassten.

Nach BGH ist die Klägerin erkennbar durch Kollegen und Bekannte.

Es entsteht die Frage, was darf man überhaupt zeigen? Auf Fotos ist man immer erkennbar, auch wenn gepixelt wurde.

Die Klägerin ist nicht Mitarbeiterin, sie ist Prokuristin bei Privileg Massivbau.

Wenn sie gezeigt wird, stellt sich die Frage nach dem berechtigten Interesse.

Es stellt sich die Frage nach der Erkennbarkeit.

Im Text wurde von der Prokuristin gesprochen. Die von Massivhaus. Damit war die Klägerin erkennbar.

Wir haben darüber noch nicht endgültig entschieden.

Wäre ein Vergleich möglich?

27 O 217/07 Frau Scheibe-Kieback vs. autoren(werk)

In diesem anderen Verfahrnen geht es um die Störereigenschaft als Produzent des Beitrages.

Die haben den Beitrag zu verantworten. Sie wussten, dass die Klägerin erkennbar ist. Es ist eine Frage der Erkennbarkeit,. Die sind eigenständig verantwortlich.

Es handelt sich um Filmmaterial, welches heimlich gemacht wurde.

Rechtsanwalt der Beklagten:

Es ist eine unabhängige Produktionsgemeinschaft. Die haben keinen Einfluss auf die Sendung.

Vorsitzende Richter Herr Mauck:

Das ZDF strahlt das aus. Also müssen die Sorge dafür tragen, dass nichts passiert.

Eine andere interessante Frage ist die; kann man auch den Kameramann zur Verantwortung ziehen?

Den Geschäftsführer auf jeden Fall. Er ist der Handelnde                                                     Wir haben nicht den Fal;: Kameramann.

Klägerin-Anwalt:

Entscheidend ist nicht, was im ZDF passiert. Es geht um die Verbreitung, nicht um die Veröffentlichung.

Es ist verbreitet worden durch die Weitergabe an das ZDF. Die Pixel hätten aufgehoben werden können.

Was das ZDF gemacht hat, ist uninteressant.

Rechtsanwalt der Beklagten:

Das ist eine Rechtsfrage, die ungeklärt ist.

Vorsitzende Richter Herr Mauck:

Unsere Zweifel sind davon getragen, dass sie Prokuristin ist.

Rechtsanwalt der Beklagten:

Diese Meinung teilen wir.

Die Parteien gehen hinaus und beraten sich.

Es geht um Filmszenen mit der Klägerin im Gang, im Büro und in der Tür stehend.

Rechtsanwalt der Beklagten:

Wir wären bereit, ohne Präjudiz eine Unterlassungserklärung abzugeben, aber auch ohne Übernahme der Kosten.

Wir sehen darin ein Signal zum Frieden.

Sehen jedoch keine Rechtsgründe. Wir wollen der Antragstellerin entgegen kommen.

Vorsitzender Richter Herr Mauck:

Kostenaufhebung?

Rechtsanwalt der Beklagten:

Nein.

Klägerin-Anwalt:

Keine Kostenaufhebung.

Der Streitwert beträgt 100.000,00 EUR.

Vorsitzender Richter Herr Mauck:

Anträge werden gestellt. 12.06.07, 20.04.07.

Störerhaftung von autoren(werk). Verbreitet und haftet selbst.

27 O 182/07 Frau Scheibe-Kieback vs. Geschäftsführer von autoren(werk) Herr Marcus  Lindemann

Vorsitzender Richter Herr Mauck:

Sie, Herr Lindemann sind in der Lage, die Störung zu verhindern, wenn es eine Störung sein sollte.

27 O 173/07 Frau Scheibe-Kieback vs. Autorin Frau Helmer

Vorsitzender Richter Herr Mauck:

Sie haben den Beitrag verfasst.

Sie waren an einer solch maßgeblichen Stelle, dass Sie dafür Sorge tragen müssen, dass nichts passiert.

Beklagtenanwalt:

Man sollte aufpassen, dass Journalisten nicht zu sehr einbezogen werden in rechtliche Vorgänge, auf die sie keinen Einfluss haben.

Klägerin-Anwalt:

Es wurde heimlich aufgenommen, die Aufnahmen sind erschlichen worden.

Es ist eine Gratwanderung. Diese werden durch die Antragsgegnerin verbreitet.

Beklagtenanwalt:

Sehen Sie mir es nach, dass ich nicht mitmache.

Es ist eine erhebliche Beeinflussung der Informationsgewinnung.

Heimlichkeit ist  ... .

Das Fernsehen lebt vom Bild.

Wenn man noch die Cutter, oder die Postboten mit einbezieht, ... .

Klägerin-Anwalt:

Es betrifft die Weitergabe an Dritter. Betrifft die Cutter nicht.

Klägerin-Anwalt zwei:

Einschränkung der journalistischen Freiheit sehe ich nicht. In der Sendung werden die Personen nachgesprpchen. Die Personen sind schwarz und gar nicht erkennbar. Alles das ist notwendig und möglich.

Bilder von Privatpersonen sind nicht notwendig. Das Telefon klingelt. Ein leicht watscheliger Gang. Die Klägerin ist dadurch erkennbar.

Jeder wusste es ist Frau Scheibe-Kieback.

Es wurde auch aus gutem Grund sehr viel verpixelt.

Trotzdem: Die Fingernägel... .Die Statur konnte man sehen. Daran hat man die Frau erkannt an der Statur. Bei kräftigen Personen ist die Kleidung eher sackartig. Das war dadurch ganz klar zu sehen, um welche Person es sich handelt.

Wir machen noch keine Verfahren gegen Cutter oder Briefträger, sondern dafür, dass die Frau nicht erkannt wird.

Beklagtenanwalt:

Die Klägerin ist keine Privatperson. Sie ist Repräsentantin. Sie wird in ihrer beruflichen Stellung gezeigt.

Die Rechtsprechung spricht von einem nicht zu kontrollierenden Personenkreis, der sie erkennt.

Klägein-Anwalt unterbricht.

Beklagtenanwalt:

Es geht um Unterlassung nach § 1004. Welche Auswirkungen hat das?

Im Ergebnis wird die Berichterstattung an sich verboten.

Sie sagten, es gab Alternativen. Nachsprechen ist Verfremdung.

Vorsitzender Richter Herr Mauck:

Die eigentliche Frage: Ist es eine Verbreitung, wenn der Arbeitnehmer etwas weitergibt.

27 O 199/07, Privileg Massivhaus

Der Vorsitzende Richter Herr Mauck lachend:

Haben Sie Ihre Schriftsätze mitgebracht?

Klägeranwalt Dominik Höch:

Nein. Hatte 22 Seiten vor drei Tagen erhalten. In den anderen Sachen steht dasselbe drin.

Vorsitzender Richter Herr Mauck:

Das Material wurde mit einer heimlichen Kamera "erbeutet".

... .

Vorsitzender Richter Herr Mauck nach der Beratungspause der Antragsgegner :

Wir haben das Video der Sendung und das Original der Eidesstattlichen Erklärung von Berg und Wimmer.

Hier haben wir die Frage, Finanzierung des Bauherren. Woran ist diese gescheitert?

Es heißt, die Nachweise sind nicht erbracht worden. Die Selbstauskunft ergab 850,00 EURO.

Frage: Warum hat der Berater nicht nachgefragt?

850,00 EURO wurden angegeben, nachhaltig. Es wurde nicht nachgegangen.

Klägeranwalt Dominik Höch, diesmal ruhig:

Herr Berg gab die Auskunft. Es ist nicht so, Herr Vorsitzender, dass nicht nachgefragt wurde.

Es ist nicht so, dass danach nicht eine Nachfrage gemacht wurde.

Bei 850,00 EURO, [sagen Sie,] hätte man gleich nachfragen müssen.

Es sind glaubhaft gemacht worden, die 850,00 EURO.

Wenn dann Unterlagen angefordert wurden, dann wusste Herr Berg ... .

Daran ist die Finanzierung gescheitert.

Die Frage ist, haben Bern und Wimmer ... .

Borack, der bei der Postbank arbeitet ... . Was soll ich noch machen?

Für mich sind 3.600EURO kein Problem. Das wurde nicht nachhaltig belegt.

Der Vorsitzende Richter Herr Mauck:

Danach wurde der Preis erhöht.

Richter Herr von Bresinsky:

Im Erstgespräch hat er sich nicht dafür interessiert. Aber danach.

Ein neuer Vertrag. Hat höflich nachgefragt, dass er die Belege nicht gebracht hat.

Das Bauvolumen wurde runtergesetzt.

Am, 23.08.06 ist das Bauvolumen erhöht worden auf 187.000,00 EURO.

Wenn Nachweise nicht vorliegen? Kann das sein?

Klägeranwalt Dominik Höch, schon etwas lauter:

Ja. das Problem ist das Folgende: ... .

Er wehrt sich dagegen, dass der Antragsteller ... .

Ich erkläre es. Aber auch danach wird es Ihnen nicht einleuchten.

Zur Vollfinanzierung: Die Finanzierer bemühen sich, weil das ein wachsendes Geschäft ist für Menschen mit niedrigem Einkommen.

Es geht nicht darum, um an Leute mit Schufa- Eintrag heran zukommen.

Es ist so, dass Herr Berg nicht gesagt hat, es geht, ich bleibe in meiner Wohnung.

Priv ... waren Anbieter.

Es gab Probleme bei der Finanzierung. Und wenn das Haus größer ist, weil die Finanzierung leichter wird.

Beklagtenanwalt:

Berg hatte einen Beitrag zur fehlenden Finanzierung.

Es geht nicht darum, ob das rechtsmissbräuchlich war, sondern, ob von Anfang an klar war, dass die Finanzierung [nicht funktionieren wird].

Klägeranwalt Dominik Höch unterbricht.

Beklagtenanwalt:

Darf ich den Gedanken zu Ende führen?

Täuschung. Privileg hätte sagen sollen, es ist nicht an uns gescheitert, sondern an der fehlenden Auskunft.

Es gab kein Eigenkapital. es gab Schulden in Höhe von 38.000,00 EURO mit einer Abzahlungsrate von 500,00 EURO.

Herr Berg hat, wenn er gebeten wurde, die Unterlagen eingebracht.

Klägeranwalt Dominik Höch unterbricht erneut.

Der Vorsitzende:

Lassen Sie den Kollegen aussprechen.

Beklagtenanwalt:

Privileg hatte kein Interesse, dass die  Finanzierung scheiterte.

70-80% Eigenkapital.

Eine Vollfinanzierung erfolgt nicht  bei solchen Leuten wie Berg, sondern bei Leuten, welche Besitz haben.

Entschädigungsanspruch. Das ist das Modell.

Klägeranwalt Dominik Höch

Zwei Dinge.

Es spielt hier keine Rolle, wenn Leute Häuser haben. Die holen sich das Kapital über die Häuser.

Ich habe auch kein Eigenkapital. Ich möchte auch ein solches Haus nicht haben.

Die Vollfinanzierung ist gerade für solche Leute gedacht.

Sie können nicht ernsthaft sagen, wir streiten uns um 8.000,00 EURO.

Im ersten Gespräch wurde gefragt, haben sie einen Job?

Wenn nein, dann wird es schwieriger.

Danach die Schufa ... .

Die Frage ist, was kann Herr Berg Herrn Wimmers vorwerfen.

Ich bringe etwas bei, und wenn man sagt, es reicht nicht, und ich bringe nicht mehr bei, dann  ... . Es ist ein Ringen um die Finanzierung.

Beklagtenanwalt:

Wenn es um das Ringen zur Finanzierung geht, dann ... .

Es wird um die Prinzipien von Wohnungsfinanzierungen gestritten. Der Beklagtenanwalt wird ständig von Anwalt Dominik Höch unterbrochen.

Klägeranwalt Dominik Höch

Was wollen Sie jetzt angreifen? Wenn Privileg ein Schreiben erhält ... .

Beklagtenanwalt:

Es ging um Indizien.

Das Bauvolumen wird erhöht.

Der Vorsitzende an Dominik Höch gewandt:

Lassen Sie ihn ausreden.

Klägeranwalt Dominik Höch

Es ist nur ein Zwischenruf.

Beklagtenanwalt:

Mann hätte unterbrechen müssen.

Das Bild ist nicht richtig. Es gelingt Ihnen nicht ... .

Klägeranwalt Dominik Höch

Habe ein Problem ... . Es hat damit wenig zu tun.

Beklagtenanwalt:

Sagen Sie.

Klägeranwalt Dominik Höch

Ja. Lassen Sie mich mal kurz was sagen.

Es ging den ganzen Sommer um die Finanzierung. Der Nachweis war das Einkommen.

Kosten ... . Was kostet das Haus.

Privileg sucht eine Bank, wo möglicherweise das Haus größer sein sollte.

Dazu stehen sich die Vorträge gegenüber.

Sie können nicht sagen, im Ersten Gespräch.

Beklagtenanwalt:

Die ganzen Nachfragen zeigen ... .

Borack zählt eine ganze Reihe von Finanzierungshindernissen auf.

Es gibt eine Restverbindlichkeit von 30.000,00 EURO mit eine Rate von 500 EURO im Monat.

Klägeranwalt Dominik Höch unterbricht.

Beklagtenanwalt:

Darf ich den Gedanken zu Ende führen?

So kann es nicht gehen.

Der Vorsitzende:

Es ist alles vorgetragen worden.

Die zweite Frage ... ..

Beklagtenanwalt:

Das Gericht hat sich ausführlich mit den Geschäftsgebaren von Privileg beschäftigt.

Da wird auf die Sache 14 O 463/07 hingewiesen.

Der Vorsitzende:

Brauchen wir nicht. Lenkt uns ab.

Klägeranwalt Dominik Höch

Will nur meine Bestürzung zum Ausdruck bringen.

Der Vorsitzende:

Wir haben das in Ihrem Sinne verstanden.

Beklagtenanwalt:

Zeugen holen?

Haben Sie Zweifel?

Klägeranwalt Dominik Höch unterbricht:

Es sind reine Rechtsfragen.

Der Vorsitzende:

Wie versteht es der Zuschauer?

Klägeranwalt Dominik Höch:

Ich verweise auf Stolpe.

Der Vorsitzende:

Anträge werden gestellt.

Klägeranwalt Dominik Höch:

... mit der Maßgabe zu bestätigen, ... dass das Wort "soweit" reinkommen soll.

Der Vorsitzende:

... beantragt mit der Maßgabe zu bestätigen, ... doch soweit machbar ... .

Anträge ... zurückweisen.

27 O 198/07  27 O 164/07  Autorin Frau Helmer, ZDF

Der Vorsitzende:

Dazu brauchen wir nicht mehr viel zu sagen.

Dann haben wir noch 199/07.

Den Schriftsatz haben wir auch.

Eine Entscheidung erfolgt im Laufe des Tages.

Am Schluss der Sitzung: Alle Einstweiligen Verfügungen wurden aufgehoben.

13.03.08: Kammergericht 10 U 202/07 Von den Kosten tragen der Kläger 2/3, der Beklagte 1/3. Urteil

22.04.08: Wichtiger Hinweis!

Dankend erhielten wir heute vom Kläger die folgende Information zu Stand der Dinge und bitten diesen zu beachten:

Zwischenzeitlich hat das Kammergericht Berlin, in mehreren Berufungssverfahren die diesseits beantragten Verfügungen gegen das ZDF, die autoren(werk) GmbH & Co. KG und die Journalistin Helmer am 13.03.2008 in einem wesentlichen Teil bestätigt und vorgehende Entscheidungen abgeändert hat. Dem zugrunde lag ein Fernsehbericht des ZDF vom Februar 2007, dessen Weiterverbreitung das Kammergericht in der gesendeten Form nunmehr untersagt hat.

Unter Mißachtung dieser Rechtslage beziehen sich diverse anonyme Dritte im Internet auf den obigen Bericht, und zitieren diesen als Beleg dafür, dass gerichtlicherseits die hiesigen Verfügungsanträge gegen eine ZDF-Sendung angeblich erfolglos geblieben seien.

Durch diese Verfälschung - das vermutet der Kläger -  soll beabsichtigt werden, den Geschäftsbetrieb des Klägers zu beeinträchtigen und dem Kläger zu schaden. Diese Verweise kann der Kläger in tatsächlicher Hinsicht kaum eindämmen, da die betreffenden User stets nur anonym auftreten und der Kläger jedesmal genötigt ist, ein umständliches Ermittlungsverfahren einzuleiten. Bis es zur Ermittlung von Daten kommt, vergehen jedoch regelmäßig Monate, so dass der Kläger seine Rechte gegenüber derartigen Berichteverfassern nicht wirksam durchsetzen kann.

Der Kläger bittet daher darum, die betreffenden Passagen, die sich auf die privileg-Verfahren beziehen, von der Buskeismus-Seite zu löschen.

Die betreffenden Berufungsentscheidungen des Kammergerichts Berlin verspricht der Kläger bei Bedarf zur Verfügung zu stellen.

Wir haben diesen Bedarf angemeldet und werden die Kammergericht-Entscheidungen veröffentlichen.                                                        

24.04.08: Eine Nachfrage beim Gericht ergab: Klägeranwälte waren beim Kammergericht andere als in der ersten Instanz. Alle vom Landgericht erlaubten Äußerungen wurden auch vom Kammergericht erlaubt, außer einer (1b), dass der Geschäftsführer zugegeben hätte, dass ... . Urteil 10 U 204/07 [27 O 164/07] Von den Kosten tragen der Kläger 7/9, die Beklagte 2/9. Urteil 10 U 201/07 [27 O 198/07] Von den Kosten tragen der Kläger 2/3, die Beklagte 1/3.

31.10.08: Mail von Marcus Lindemann: Diese insgesamt sieben einstweiligen Verfügungen sind im Widerspruchsverfahren aufgehoben worden, in der Berufungsinstanz hat das Kammergericht Privileg Massivhaus in einem Punkt recht gegeben. Wir dürfen seither den Beitrag bis auf einen Satz in einem der O-Töne wieder in vollem Umfang verbreiten. Im Sommer nun hat Privileg uns gegenüber erklärt, gegen alle anderen Punkte dieses Beitrags nicht mehr juristisch vorzugehen.

Mit freundlichem Gruß
Marcus Lindemann
geschäftsführender Autor  

Tel.: +49-30-25 76 19 -12    Fax: +49-30-25 76 19 -90    mobil: +49-178-25 76 19 0

autoren(werk) GmbH & Co.KG    Weydingerstraße 20 - 22    10178 Berlin

Kommanditgesellschaft HRA 32448 Berlin, Geschäftsführer: Sabine Marx, Marcus Lindemann

persönlich haftende Gesellschaft: autoren(werk) Beteiligungsgesellschaft mbH HRB 81016 Berlin

www.autorenwerk.de

 

Der Klägerismus scheint sich fortzusetzen                                Top

 

Wir finden im Internet zu der Problematik Informationen bei den Anwälten Winter § Partner über die folgenden Prozesse:

 

Das LG Potsdam führt die PM Klage unter dem Az.: 2 O 297/08. PM hat unter dem 22.7.2008 Klage erhoben (Zustellung 24.9.2008). Die Klageschrift umfasste 18 Seiten. Zu Ziffer 1 wurden zu den Buchstaben a) bis l) insgesamt 12 Unterlassungsanträge gestellt. Anträge zu a) bis j) betrafen unsere Homepage und Anträge zu k bis l) betrafen gar Angaben, die wir für Mandanten im Schriftwechsel mit einer Bank (Commerzbank Filiale Potsdam) gemacht haben. Unsere Klageerwiderungsschrift umfasste 61 Seiten und viele Anlagen.


Am 9.12.2008 findet ein Termin um 10.30 Uhr vor dem AG Wedding, Brunnenplatz 1, 13357 Berlin im Saal 258 statt. Kläger ist der Vorstand von Finanz-Garant, der Unterlassung verlangt. Der Termin fand nicht statt. Wegen eines Verweisungsantrages ist für den Rechtsstreit nun das LG Berlin zuständig. Ein Termin ist noch nicht bekannt.

Am 20.02.2009 findet vor dem AG Charlottenburg (Zeit 9.15 Uhr, Saal 104) ein Verhandlungstermin statt. PM macht mit seiner Klage Schadensersatz (RA-Kosten wegen einer Abmahnung geltend).
 

 

LG 27 O 033/09 Winter & Partner GbR ./. Privileg Massivhaus
LG 27 O 034/09 Winter & Partner GbR ./. Privileg Massivhaus
LG 27 O 035/09 Winter & Partner GbR ./. Privileg Massivhaus
LG 27 O 036/09 Winter & Partner GbR ./. Privileg Massivhaus
LG 27 O 037/09 Winter & Partner GbR ./. Privileg Massivhaus
LG 27 O 038/09 Winter & Partner GbR ./. Privileg Massivhaus
LG 27 O 040/09 Winter & Partner GbR ./. Privileg Massivhaus
LG 27 O 041/09 Winter & Partner GbR ./. Privileg Massivhaus

 

19.01.2009--- LG Potsdam, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam (Zeit: 13.30 Uhr; Saal 11)
(vormals 8.12.2008)
9.12.2008 -- 10.30 Uhr - AG Wedding, Brunnenplatz 1, 13357 Berlin im Saal 258 (aufgehoben—LG Berlin ist nun zuständig)
5.2.2009 -- LG Berlin Tegeler Weg (Zeit: 9.00 Uhr, Altbau, Saal 17; Az 31 O 225/08).
20.2.2009 - AG Charlottenburg (Zeit 9.15 Uhr, Saal 104)

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Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 31.10.08
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