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Bericht
Amtsgericht Marburg

Sitzung, Mittwoch, den 25. Juli  2007

Rolf Schälike  - 01.-03.08.07

SKANDAL

Auch für diesen Bericht gilt wie für alle anderen meiner Berichte: Alles, was hier steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen kann ich nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Pressekammer, waren meine Recherchen erbärmlich. Was hier in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft verwende ich falsche Zeichensetzung. Habe dafür schon einmal gesessen. Möchte für mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf meinen während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als  Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen kann ich nichts. Auch Zeugen habe ich nicht. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung habe ich nicht; es handelt sich um Verschwörungstheorien.

DER SCHEIN TRÜGT

Kichhain / Marburg                           

Der Anlass, Marburg kennen zu lernen, war ein beschämender. Leider war die Wirklichkeit noch schlimmer, als meine Phantasie. Die Marburger werden es mit verzeihen müssen.

Die Deutsche Bahn war am 24.07.2007 pünktlich. Die Züge waren sauber, die Schaffner waren höflich. Meine Bahncard haben sie nicht verlangt.

Aber was musste ich auf dem Bahnhof Kirchhain sehen: Nachbarschaftsgeplänkle, kein Grund zur Aufregung, alles übertrieben.   ►

Kritiker müssen kriminalisiert werden.


Foto: Rolf Schälike 24.07.2007 - Bahnhof Kirchhain


Foto: Rolf Schälike 25.07.2007 - Marburg

Marburg ist eine schöne Stadt, auch Amöneburg. Davon haben wir uns überzeugen können.

Die netten und fröhlichen Studentinnen, welche an unseren Tisch nach der Verhandlung mit uns schäkerten, halfen uns, nicht zu verzweifeln. Schade, dass ich heute fast siebzig und nicht fünfundzwanzig bin.

Jedem kann ich nur empfehlen: fahrt nach nach Marburg. Es wird euch nicht leid tun.

Die Marburger Schande, das Amtsgericht mit dem Richter Herrn Mirko Schulte und dem Staatsanwalt, dem Herrn Franosch, haben wir hautnah erlebt.

Noch vor zwei Jahren dachten wir, dass die Gerichte Recht sprechen. Heute wissen wir, dass die Gerichte Angst und Schrecken verbreiten müssen. Überall, wo diese verbieten können, wird verboten; wo diese normale und biedere Bürger kriminalisieren können, wird kriminalisiert.

Demonstriert wurde uns das durch die Ausstellung im Gerichtsgebäude der schönen Stadt Marburg.

Diese Ausstellung im Gerichtsgebäude von Marburg dürfte kein Zufall sein.

Kaum anzunehmen, dass die Verantwortlichen kein Feeling haben, dass eine solche Ausstellung Angst und Furcht erzeugt.

Ich kann nur sagen, auch hinter einer Zellentür mit Gittern vor dem Fenster lässt es sich gut leben. Man wird bedient und versorgt rund um die Uhr.


Foto: Rolf Schälike 25.07.2007 - Ausstellung - Gerichtsgebäude Marburg


Foto: Rolf Schälike 25.07.2007 - Ausstellung - Gerichtsgebäude Marburg

 

Meineid - andere bekannten Fälle: Hans-Jürgen Uhl; Müntefering                           

Meineid ist schrecklich; bei Meineid wird man Verbrecher. Man darf nicht lügen, erst recht nicht durch Meineid. Diese heuchlerische Volksverdummung greift. Am besten können mit Lügen und Betrug die Anwälte und Richter leben. Sie sind sich ihre falschen Urteile bewusst. Darüber gibt es Konsens unter den Juristen.

Verlogene Meineidverfahren müssen trotzdem herhalten wie Vorwürfe der Kinderschändung, des Terrorismus. Früher mussten auch Homosexuelle diese Rolle spielen. Wehe man ist Kommunist, Faschist, Kinderficker oder Terrorist. Das Volk muss geschützt werden vor diesen Verbrechern, notfalls mit Verbrechen.

Wo Holz gefällt wird, fällt auch Späne. Heute interessiert uns der Meineid.

Wir haben Glück. Es gibt in Deutschland einen Hans-Jürgen Uhl. Er hat nachweislich fünf Mal Meineid geschworen, vor Gericht. Er hat damit anderen geschadet. Mehrere Prozesse haben Presseorgane verloren auf Grund seiner Meineide, geleistet allerdings mit Unterstützung seiner Anwälte des ehrenhaften Hamburger Verfassungsrichters Herrn Nesselhauf und der hübschen Anwältin Frau Dr. Stephanie Vendt.

Hans-Jürgen Uhl ist Politiker, war Mitglied des Bundestages, als Betriebsrat des Volkswagens tätig. Vorbild für ganz Deutschland.


Lurusa Groß - 2006

Inhaltlich waren seine Meineide nachvollziehbar, Privatsache. Er war nicht beteiligt bei den kollektiven Feten mit Prostituierten. Er klagte auch dagegen, dass er sich diese angeblich besorgen ließ. Als Prozessbeobachter war ich dabei.

Hans-Jürgen Uhl erschien in Hamburg nicht selbst vor Gericht. Die Drecksarbeit überließ er seinen Anwälten und den Richtern. Die Herren und Damen machten lediglich ihren Job, musste ich nicht selten hören.

Alles Richtung weisend  für Deutschland Heute. Schaut ins Internet, und ihr wisst, dass eidesstattliches Lügen Pipifax ist. Jedenfalls für die Politiker.

Hans-Jürgen Uhl kam mit einer Geldstrafe davon. Kann das sein? Ja, das kann sein.

Wir lesen zwar in § 154 des SDtGB

§ 154 Meineid

1) Wer vor Gericht oder vor einer anderen zur Abnahme von Eiden zuständigen Stelle falsch schwört, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.

(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.

erfahren aber, dass man auch straflos ausgehen kann, denn in § 156 StGB heißt es:

§ 156 Falsche Versicherung an Eides Statt

Wer vor einer zur Abnahme einer Versicherung an Eides Statt zuständigen Behörde eine solche Versicherung falsch abgibt oder unter Berufung auf eine solche Versicherung falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Bis zu kann auch Null sein, d.h. keine Strafe. Hans-Jürgen Uhl kam allerdings nicht ohne Strafe davon, musste jedoch nur blechen. Ins Gefängnis musste er nicht, auch nicht auf Bewährung.

Noch besser erging es Hans Müntefering, der ebenfalls eidesstattlich log. Passiert ist ihm nichts. Er hat sich bei der Zeugenvernehmung korrigiert. Das war's. Nicht eine Zeile berichtungswert in der staatstragenden Presse.

Alles nach Gesetz, denn § 158 des StGB lautet:

§ 158 Berichtigung einer falschen Angabe

(1) Das Gericht kann die Strafe wegen Meineids, falscher Versicherung an Eides Statt oder falscher uneidlicher Aussage nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2) oder von Strafe absehen, wenn der Täter die falsche Angabe rechtzeitig berichtigt.

(2) Die Berichtigung ist verspätet, wenn sie bei der Entscheidung nicht mehr verwertet werden kann oder aus der Tat ein Nachteil für einen anderen entstanden ist oder wenn schon gegen den Täter eine Anzeige erstattet oder eine Untersuchung eingeleitet worden ist.

(3) Die Berichtigung kann bei der Stelle, der die falsche Angabe gemacht worden ist oder die sie im Verfahren zu prüfen hat, sowie bei einem Gericht, einem Staatsanwalt oder einer Polizeibehörde erfolgen.

Diese Paragraf hat wohl bei unserem Arbeitsminister gegriffen, denn er berichtigte sich bei seiner Zeugenvernehmung. Wir hatten darüber seinerzeit berichtet.

Es kann auch der § 163 gewesen sein

§ 163 Fahrlässiger Falscheid, fahrlässige falsche Versicherung an Eides Statt

(1) Wenn eine der in den §§ 154 bis 156 bezeichneten Handlungen aus Fahrlässigkeit begangen worden ist, so tritt Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe ein.

(2) Straflosigkeit tritt ein, wenn der Täter die falsche Angabe rechtzeitig berichtigt. Die Vorschriften des § 158 Abs. 2 und 3 gelten entsprechend.

 

Zur Vorgeschichte                           

Wir verweisen auf den Bericht des Beklagten auf seiner Internet-Site: http://www.althand.de/meineid.html sowie http://www.althand.de/sskir.html .

Gegenstand des Meineid-Verfahrens war Einzig und Allein das Vernehmungsprotokoll vom 06.07.2004. Die Vernehmung erfolgte auf Antrag des Staatsanwalts des Herrn Rainer Franosch:

Beim Zeugen Dr. Brosa wird eidliche Vernehmung gem. § 65 Nr.1 StPO beantragt. Beweisthema ist die Frage, wann er Kenntnis von der Täterschaft des Beschuldigten C.A. hatte, d.h. ob der Strafantrag binnen der 3-Monats-Frist gestellt wurde. Angesichts Bl.12 bestehen erhebliche Zweifel am Wahrheitsgehalt der Aussage Bl.19.

Nach einem solchen Antrag, bei dem erhebliche Zweifel an der Aussage bestehen, darf keine Eid abgenommen werden bzw. der vernehmende Richter - es war Laudi - auf diesen Widerspruch durch Vorlage von der Staatsanwaltschat bekannten Unterlagen hinweisen muss.. Haben sich Staatsanwalt Herr Franosch und der vernehmende Richter Laudi nicht damit strafbar gemacht?

Das Vernehmungsprotokoll vom 06.07.2004 beweist eindeutig, dass um die Drei-Monats-Frist gestritten wurde, dass es sich beim Zeugen, den Herrn Dr. Brosa um eine Meinungsäußerung - juristische Wertung - handelte. Dr. Brosa sagte eindeutig: Das habe ich, wie gesagt, erst mit Übersendung des urteile zur sicheren Kenntnis erhalten. Sagt doch eindeutig aus: Ich habe es vorher gewusst, jetzt weiß ich es sicher.

Was ist das gelogen?

Haben wir eine Auseinandersetzung zwischen Neonazis und einem sich kritisch wehrenden Bürgern erlebt?

Oder war es viel einfacher?

Was es möglicherweise die ewige Differenz im Denken und Handeln zwischen Physikern und Juristen? Rächen sich jetzt die Juristen für ihre schlechten schulischen Leistungen in den Naturfächern an denen, den es leichter fiel?

Was es ... ? Oder vielleicht.. ?  Jeder kann sich seinen Teil denken.

Das war nicht der erste Versuch der Marburger Staatsanwaltschaft, Dr. Ulrich Brosa zu kriminalisieren. Über einen anderen - allerdings erfolglosen - Versuch wird z.B. im Rundfunk berichtet.

 

WIE WIRD RECHT GEBROCHEN?

Verhandlungsbericht                           

Wir waren gespannt: Stellt sich das Marburger Amtgericht über die Paragrafen und die Rechtsprechung in den bekannten schweren Fällen des Meineids, oder werden Richter Herr Mirko Schulte und Staatsanwalt Herr Rainer Franosch vom Provinzgericht Marburg Rechtsgeschichte schreiben?

In der Sache 51 Ls 2 Js 9569/07 klagte Staatsanwalt Herr Rainer Franosch  und der Richter Herr Mirko Mirko Schulte mit den Schöffinen Frau Hildrun Drother, Apothekerin  und Frau Frau Annelot Gücker-Büchner, Verwaltungsangestellte mussten urteilen.

Im Zuschauerbereich saßen ein Dutzend Interessierte, alles Menschen, welche immer noch an eine ordentliche Rechtssprechung glauben und die Hoffnung nicht aufgegeben hatten, dass auch Richter Herr Mirko Schulte sich an die Gesetze hält.

Auch der Angeklagte, Herr Dr. Ulrich Brosa hat seine Hoffnung auf Recht nicht verloren. Für ihn ist es unvorstellbar, dass gelogen, manipuliert und vorab Absprachen in der Justiz getroffen werden.

Anders für mich, einen ehemaligen DDR-Bürger. Wir sind so einiges gewohnt, kommen so zusagen aus der Zukunft. Mich, in der DDR 1966 als Physiker mit Berufsverbot belegt, 1984 zu sieben Jahre Zuchthaus verurteilt, durch einen Meineid leistenden Hamburger Anwalt 2005 eine Woche Haftstrafe im UHA-Holstenglacis absitzend, in den Zensurkammern Hamburg und Berlin am laufenden Band mit falschen und gelogenen Eidesstattlichen Erklärungen Prominenter und hemmungslos lügenden Anwälten sowie ihren Job ausführenden Richtern konfrontiert, kann nichts mehr erschüttern.

Eine kleine Episode, in einem kleinen Provinzgericht, gespielt von kleinen Männern und unprofessionellen Schöffinnen könnte man eigentlich vergessen und beiseite legen, wenn die Marburger Ereignisse nicht Zeichen wären für den schleichend wachsenden alltäglichen Faschismus. Die deutsche Geschichte scheint sich zu wiederholen.

Die Marburger Erlebnisse entsprachen meinen Vorstellungen, wie der Faschismus seinerzeit an Macht gewann, das Volk ergriff, nach 1933 Deutschland kleiner machte und nach 1945 Millionen Opfer und Zerstörung hinterlassend in den Untergrund ging. Der alltägliche Faschismus ist nicht überwunden.

KANN DAS WAHR SEIN?

Eine Schande für die Demokratie in Deutschland                          

Richter Herr Mirko Schulte begann: Guten Tag meine Herren. Nehmen Sie bitte Platz.

Dass es auch Damen im Saal gab und ich sitzen geblieben war, als das hohe Gericht den Saal betrat, muss dem kleinen Mann entgangen sein.

Richter Herr Mirko Schulte klärte erstmal die Formalitäten: Es gibt ein Fax vom geladenen Zeugen Dr. Albrecht. Wir haben die Zeugen vorsorglich geladen. Im Fax steht, dass er um 12:00 Uhr nicht erscheinen kann. Hat die Ladung wohl erst heute früh erhalten. Sie sind Herr Haferbeck, der Zeuge?

Herr Haferbeck: Ja.

Richter Herr Mirko Schulte: Könnten Sie dann bitte den Saal verlassen und Sie, Herr Zeuge Laudi ebenfalls. Und wer sind Sie? Sind Sie auch Zeuge?

Richter Herr Mirko Schulte meinte mich: Nein, ich bin ein Journalist aus Hamburg.

Richter Herr Mirko Schulte: Dann müssen Sie aber nach hinten in den Zuschauwerbereich. Ich ging durch die eine Tür in den gang und durch die andere Tür in den Zuschauerbereich.

Richter Herr Mirko Schulte: Herr Rechtsanwalt Sie können jetzt vortragen.

Rechtsanwalt Herr Döhmer verliest seinen Vortrag: Zeugenanträge ... . Es war eine gezielte Tatprovokation. Stelle den Antrag, den Staatsanwalt Herrn Franosch als zeugen zu vernehmen. Anträge auf Einsicht in die Unterlagen der Staatsanwaltschaft. Zwei Schreiben befinden sich nicht in den Akten.

Hintergrund dieser Anträge könnte der § 160  des StGB sein, welcher die Verleitung zur Falschaussage unter Strafe stellt

§ 160 Verleitung zur Falschaussage

(1) Wer einen anderen zur Ableistung eines falschen Eides verleitet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; wer einen anderen zur Ableistung einer falschen Versicherung an Eides Statt oder einer falschen uneidlichen Aussage verleitet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

Wir erlebten jedoch das Umgekehrte. Keine Rede von Verleitung seitens des Staatsanwalts Franosch und des seinerzeit vernehmenden Richters Laudi. Wir konnten nicht erfahren, weshalb die richterliche Vernehmung des Angeklagten durch Richter Laudi unter Eid erfolgte.

Rechtsanwalt Herr Döhmer setzt fort:

An dieser Stelle möchte ich eine Erklärung des Angeklagten abgeben.

Weshalb diese Distanzierung vom Mandanten?. Der Anwalt gibt damit kund, dass er den Argumenten des Staatsanwalts und den Vorabsprachen juristisch folgt. Meineid liegt des Anwalt Meinung nach vor, lediglich der Angeklagte weiß es nicht, ist uneinsichtig und möchte es nicht begreifen.

Ist das die richtige Verteidigungsstrategie? Der Angeklagte schwieg. Er stellte keine Fragen an die Zeugen. Das riet ihm sein Anwalt. Der brave Dr. Ulrich Brosa folgte diesem Anliegen ohne zu wissen, dass das ein Schuldzugeständnis ist, und dass er sich damit in die Fänge der Juristen hilflos begibt.

Wir werden das noch bei der Zeugenbefragung erleben.

Rechtsanwalt Herr Döhmer setzt fort, er spricht von Neonazis, von dem Berger-Verein-88 und nennt diesen Heil-Hiltler-Verein wissend, dass das alles keine Bedeutung in diesem Schauprozess hat. Wozu all diese Farce seitens der Juristen?

Für den Staatsanwalt nichts Neues, auch der Richter und die Schöffen kennen das alles. Die Öffentlichkeit ist auch informiert von den Neonazis in Amöneburg, unterstützt von den Behörden und der Regierung in Hessen. Es sind alles einface Nachbarschaftsstreite, ist die offizielle Version. Der alltägliche Faschismus hat seinen Namen: Nachbarschaftsstreitigkeiten. Wer das anders sieht und sich wehrt, muss ins Gefängnis, falls ihn die Neonazis nicht schon vorab umgebracht haben. Er ist eine Querulant, stört den Nachbarschaftsfrieden. So einfach ist es.

Richter Herr Mirko Schulte hält sich konsequent an die Formalitäten der StPO:

Beabsichtigt die Staatsanwaltschaft eine Stellungnahme

Staatsanwalt Herr Franosch: Herr Haferbeck ist da. Wir können ihn vernehmen. Die Aussagen von Dr. Albrecht halte ich für unerheblich. Wenn es weitere Termine geben wird, dann können wir ihn hören. Ist aber unerheblich.

RS: Weshalb eigentlich unerheblich? Gerade Herr Dr. Albrecht könnte vieles sagen zu der Tatsache, ab wann der Beklagte wusste, dass Herr A. anzeigewürdig sein.
Unerheblich. Dem folgten der Richter, die Schöffen und der Anwalt.
Man sollte vielleicht wissen, Anzeige erstatten darf jeder immer und zum beliebigen Zeitpunkt. Wenn eine Anzeige zu wenig Substanz enthält, ermittelt die Staatsanwaltschaft jedoch nicht. Dafür kann man sogar bestraft werden, wenn die Anzeuge Unsinn war. Die Frage ist: Wann enthält eine Anzeige genug Substanz, so dass § 160 StPO (Ermittlungspflicht der Staatsanwaltschaft) greift? Der klagende Staatsanwalt Franosch meinte wohl, dass die Anzeige des Angeklagten genug Substanz besaß, weil er Kenntnis von Tat und dem Täter hatte. Ob das zu Eröffnung eines Strafverfahrens jedoch genügt hätte, ist einzig die Aufgabe der Staatsanwaltschaft.
Der Angeklagte hatte wiederholt Eingaben an das Hessische Justizministerium geschickt, z.B. am 15.3.2003 und am 19.5.2003, aber auch etliche andere. Von der Eingabe vom 19.5.2003  ist aktenkundig, dass sie vom Justizministerium zur Generalstaatsanwaltschaft und von der Generalstaatsanwaltschaft zur Staatsanwaltschaft Marburg geleitet wurde. Diese Eingabe wurde - nach Aktenlage - geprüft und befunden, sie enthalte für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens A. zu wenig Substanz.
In diesem Meineid-Verfahren behaupten der Staatsanwalt Herr Franosch und Richter Mirko Schulte, dass die Eingabe vom 19.5.2003 den Beweis dafür gebe, dass der Angeklagte "Kenntnis von Tat und Täter" hatte. Das ist der Konstrukt des Meineid-Prozesses. 

Staatsanwalt Herr Rainer Franosch setzt fort: Zum Schreiben vom 23.03.03, welches in der Zeugenvernehmung seinerzeit genannt wurde.Das Schreiben ist aktenkundig. Die Zuordnung ist ausreichend geklärt.

Zur Tatprovokation [StGB § 160 Verleitung zur Falschaussage]:

Es lag in der Hand des vernommenen auf dieses Schreiben hinzuweisen. Die Schreiben lagen nicht. Sind später gefunden worden. Es könnte ein Verfahrensmangel sein. Dann ist es ein minderschwerer Fall. Damit habe ich kein Problem.

Das Schreiben war bekannt, befand sich in einer anderen Handakte. Das war nicht die Hauptakte.

Ist aber unerheblich. Sie Alte ... ist beigezogen worden. Das ist unerheblich für den Tatvorwurf.

Das Konzentrationsmaximum kann durch die Vorlage der Akte erfüllt und nicht erfüllt werden. Für den hier in rede stehenden Vorgang ist das unerheblich.

DEMONSTRATION DER BLINDEN MACHT

Zeugenvernehmung des Richters a.D. Herrn Laudi                            

Richter Herr Mirko Schulte: Herr Zeuge Laudi bitte in den Zeugenstand. Frage an Herrn Dr. Brosa. Weshalb haben Sie dem Ermittlungsrichter nicht das Schreiben erwähnt?

Angeklagter Herr Dr. Ulrich Brosa plappert das von seinem Anwalt Döhner eingeübte. Das ist gut für Verbrecher, welche etwas zu verbergen haben: Mein Anwalt, Herr Dr. Döhmer rät mir, nur ihn reden zu lassen.

Rechtsanwalt Herr Döhmer: Gebe dazu keine Erklärung ab.

Weshalb nicht? Gibt es keine Erklärung?

Zeuge Richter a.D. Herr Laudi: Ich heiße Eckhard Laudi, bin 65 Jahre alt, bin von beruf Richter und wohne in ... .

Richter Herr Mirko Schulte: Sie sind geladen worden als Ermittlungsrichter, welcher seinerzeit den Auftrag erhielt, Herrn Dr. Brosa im Zusammenhang mit seinem Strafantrag zu vernehmen?

Zeuge Richter a.D. Herr Laudi: Als ich die Ladung bekam dachte ich spontan daran, dass es sich um eine Zeugenvernehmung handelt. Datum der Wahrnehmung ... . Ich habe die Vernehmung in Erinnerung, weil es eine der wenigen Vernehmungen war, bei der an Eid verlangt war. Außerdem hatte der Zeuge das Vorspielen verlangt. Deswegen habe ich die Vernehmung behalten. Habe mir eine Kopie für zu Hause gemacht. Nach meinem Ausscheiden habe ich diese weggeschmissen.

Richter Herr Mirko Schulte: Sind Sie im Besitz dieser Protokolle?

Zeuge Richter a.D. Herr Laudi: Ja.

Richter Herr Mirko Schulte: Wie sind Sie weiter vorgegangen. Hat der Zeuge berichtet oder haben Sie ihn geleitet?

Zeuge Richter a.D. Herr Laudi : Habe die Verfügung vorgelesen und gesagt, jetzt geht es los..

Richter Herr Mirko Schulte: Haben Sie die Verfügung voll vorgelesen?

Zeuge Richter a.D. Herr Laudi: Ja.

Richter Herr Mirko Schulte: Hat er den ersten Absatz von sich aus erzählt oder ist dieser von Ihnen ausgegangen?

Zeuge Richter a.D. Herr Laudi: Habe ihn reden lassen.

Richter Herr Mirko Schulte: Wörtlich?

Zeuge Richter a.D. Herr Laudi: Nein, immer ... .

Richter Herr Mirko Schulte: Hat Dr. Brosa Fehler oder Schwächen beanstandet, die repariert werden mussten?

Zeuge Richter a.D. Herr Laudi: Nein. Am Ende hat er alles vorspielen lassen. Sie haben den wörtlichen Absatz.

Richter Herr Mirko Schulte: Hier ist das Blatt 31 oder 19. Das ist für die Kenntnis der Straftat von Bedeutung. Lesen Sie das.

Zeuge Richter a.D. Herr Laudi: Er hat immer wieder betont, dass er die sichere Kenntnis erst mit der Übersendung des Urteils erhielt. Er musste selbst ermitteln, weil die Staatsanwaltschaft nicht ermittelte. Er sagte: Die sichere Kenntnis hatte ich erst mit der Übersendung des Urteils.

Richter Herr Mirko Schulte: Zur Protokollierungstechnik. Wenn mir vorgehalten wird ... . Wenn ich nochmal ... . Hat er das von sich aus angesprochen oder von Ihnen?

Zeuge Richter a.D. Herr Laudi: Vielleicht habe ich einen Fehler gemacht, dass ich einen Absatz gemacht habe. Zusammenfassend erst nach Erhalt des Vorhalts.

Richter Herr Mirko Schulte: Viele Richter stellen die Frage: Falls Ihnen noch etwas einfällt ... . Haben Sie noch was zu sagen?

Zeuge Richter a.D. Herr Laudi: Kann sein, dass ich diese Fragen stellte.

Richter Herr Mirko Schulte: Haben Sie Dr. Brosa belehrt?

Zeuge Richter a.D. Herr Laudi: Dr. Brosa wurde als zeuge befragt.  Auch die uneidliche Aussage ist ebenfalls ... . Hier ging es um die eidliche Vernehmung.

Richter Herr Mirko Schulte: Ist das sie Standardbelehrung? Ist diese wörtlich wiedregegeben?

Zeuge Richter a.D. Herr Laudi: Ja.

Richter Herr Mirko Schulte: Wie fand die Vereidigung statt?

Zeuge Richter a.D. Herr Laudi: Sie sollen vereidigt werden. Sie schwören? Heben Sie die rechte Hand. Vorher habe ich gefragt mit ... oder ohne. Vermute, es wurde auf die religiöse Verankerung verwiesen. Weiß nicht mehr.

Richter Herr Mirko Schulte: Erläuterten Sie die Bedeutung der eidlichen Vernehmung?

Zeuge Richter a.D. Herr Laudi: Mit oder ohne ... .

Richter Herr Mirko Schulte: Mit welcher Zeremonie?

Zeuge Richter a.D. Herr Laudi : Dürfte ich Sie auffordern, sich zu erheben?

RS Kommentar: Ha, ha, ha. Ich werde oft bei Gericht als Dolmetscher vereidigt. Erheben brauchte ich mich bis jetzt nie. Was ist los im Land Hessen?

Richter Herr Mirko Schulte: Sie haben das in Erinnerung, weil der Zeuge darum bat, das vorzuspielen. Wie viele Male wurde das vorgespielt? Einmal, zweimal?

Zeuge Richter a.D. Herr Laudi : Nachdem das Ganze vorgespielt wurde,  wurde lediglich der letzte Satz vorgespielt. Ob ich das Ganze nochmals vorgespielt habe , weiß ich nicht meh.

Richter Herr Mirko Schulte: Hat der Beklagte etwas moniert?

Zeuge Richter a.D. Herr Laudi : Nein.

Richter Herr Mirko Schulte: Der Beklagte lässt seine Veteidigung anmerken, dass sprachlich nicht seine Worte dargelegt sind

Zeuge Richter a.D. Herr Laudi : Nur der letzte Satz ... ..

Richter Herr Mirko Schulte: Ist Ihnen die Geschichte, die Historie bekannt, wie es zu der richterlichen Vernehmung kam?

Zeuge Richter a.D. Herr Laudi : Wieso, wann die Strafanzeige gemacht wurde, wusste ich nicht. Chr. A., Broda, Amöneberg waren mir schon bekannt. Wie es zu dieser Vernehmung kam, wusste ich nicht.

Richter Herr Mirko Schulte: Lagen ihm die Akten vor?

Zeuge Richter a.D. Herr Laudi : Ja.

Richter Herr Mirko Schulte: Hat her Brosa beanstandet? Gab es einen Befangenheitsantrag

Zeuge Richter a.D. Herr Laudi : ... erschien unfair .... . bei Klassentreffen ... wurde von Klassenkameraden angemacht. Da war .... .

Richter Herr Mirko Schulte: Mich interessiert nur dieser Fall. Hat er die Zuständigkeit angezweifelt?

Zeuge Richter a.D. Herr Laudi : Mit fällt ein Schreiben ein. Herr Laudi war befangen, weil er mich immer verfolgen will. Ob in diesem Verfahren, weiß ich nicht.

Richter Herr Mirko Schulte: Das ist nicht drin.

Zeuge Richter a.D. Herr Laudi : Dann war es ein anderes Verfahren.

Richter Herr Mirko Schulte: Gibt es Fragen?

Staatsanwalt Herr Franosch: Keine Fragen.

Zeuge Richter a.D. Herr Laudi : Unser Sohn macht seinen Dienst im Ausland in Iran oder Irak. Ich hatte immens viel zu tun. Auch am Wochenende. Der Besuch bei meinem Sohn war war seit langer Zeit geplant. Bis Sonntag, letzten Dienstag war ich in Berlin. Nachdem ich die Ladung erhalten habe. Bin bereit. Musste von Berlin anreisen.

Rechtsanwalt Herr Döhmer: Wann haben Sie die Ladung bekommen?

Zeuge Richter a.D. Herr Laudi : Am ... .

Rechtsanwalt Herr Döhmer: Sie waren in Berlin, 20.07.07 bis Sonntag. Stimmt das? Wann haben Sie erfahren ... ?

Zeuge Richter a.D. Herr Laudi : Anruf von Herrn Mirko Schulte am Montag morgen, am 23..

Rechtsanwalt Herr Döhmer: Was hat Ihnen Herr Mirko Schulte gesagt?

RS Kommentar: Was soll diese Fragerei des Anwalts Döhmer? Es ist nicht verboten, dass Zeugen sich mit dem Richter unerhalten und mit anderen ebenfalls. Das könnte lediglich Einfluss haben auf die Glaubwürdigkeit.

Zeuge Richter a.D. Herr Laudi : Beweisantrag ... . Mittwoch um 12:00. Sind sie in Wiesbaden. Die Tochter hat Geburtstag. ... .

Rechtsanwalt Herr Döhmer: Sie haben sich zufällig mit Herrn Staatsanwalt Franosch getroffen?

Zeuge Richter a.D. Herr Laudi : Zufällig im Gericht. Zwischen 10 und 11 Uhr. Es war eine Gelegenheit, die alten Kollegen zu treffen. Ist alles nicht verboten.

Rechtsanwalt Herr Döhmer: Das war Montag?

Zeuge Richter a.D. Herr Laudi : Am 23 oder 24.

Rechtsanwalt Herr Döhmer: Solange zurück, dass Sie sich nicht mehr erinnern können?

Zeuge Richter a.D. Herr Laudi : Das war im Juni als ich die Ladung bekam. Der 23.06. Da bin ich entweder gleich hier ins Büro gegangen. Habe beim Herrn Koch nachgefragt. Traf Herrn Mirko Schulte auf dem Flur. Er sagte: Lade Dich vorsorglich vor. Am 24 zwischen 10 und 11 Uhr habe ich in der Kantine Herrn Franosch getroffen. Frage nach Kopien. Franosch sagte, kann ich gleich geben.

Rechtsanwalt Herr Döhmer: Nach dem 23. Juni haben Sie ihn nicht mehr getroffen?

Zeuge Richter a.D. Herr Laudi : Nein, nicht mehr.

Rechtsanwalt Herr Döhmer: Sie hatten schon mit Herrn Brosa zu tun? Gibt es eine Erinnerung?

Zeuge Richter a.D. Herr Laudi : Dass er kein einfacer Zeuge ist. Angeklagter. Wolfsangel entdeckt.  Weil er der Polizei vorgeworfen hat, dass diese nicht ausreichend ermittelt. Er ist Eigentümer des Hauses. Hakenkreuzzeichen ... .Rottenführer des HJ. Totenkopf mit Lang... . SS-Division Totenkopf. Alles war falsch.

Richter Herr Mirko Schulte unterbricht. Nach dem 23. Juni haben Sie ihn nicht mehr getroffen?

Rechtsanwalt Herr Döhmer: Er war kein einfacer Zeuge, sagten Sie.

Zeuge Richter a.D. Herr Laudi : Wollte sich alles vorlesen lassen.

Rechtsanwalt Herr Döhmer: Hat er auch das Verhalten am 16.07. gezeigt?

Zeuge Richter a.D. Herr Laudi : Ja.

Rechtsanwalt Herr Döhmer: Ist darber diskutiert worden?

Zeuge Richter a.D. Herr Laudi : Diskutiert habe ich nicht. Ich habe den Weg des geringeren Übels genommen.

Rechtsanwalt Herr Döhmer: Wir lange waren Sie Ermittlungsrichter?

Zeuge Richter a.D. Herr Laudi : Vom 1. Juli 1995 bis 2007.

Rechtsanwalt Herr Döhmer: Sie waren zehn Jahre Ermittlungsrichter? Wie oft ist es vorgekommen, dass ein Eid abgenommen wurde? Der Beklagte sagt, dass er auf sein Scheiben an den Generalstaatsanwalt verweist.

Zeuge Richter a.D. Herr Laudi : Ich habe ihn belehrt.

Rechtsanwalt Herr Döhmer: War das hier so?

Zeuge Richter a.D. Herr Laudi : Nein.

Rechtsanwalt Herr Döhmer: Warum nicht? Jetzt sagt er nicht im Zusammenhang. Er verweist auf das Schreiben vom 16.02.06. Haben Sie den Inhalt angesprochen?

Zeuge Richter a.D. Herr Laudi : Habe besprochen. Kenntnis seit Übersendung des Urteils..

Rechtsanwalt Herr Döhmer: Hat er begründet?

Zeuge Richter a.D. Herr Laudi : .... .

Rechtsanwalt Herr Döhmer: Er bezog sich auf ein Urteil, was Sie selbst am 15.07.03 gesprochen haben? Es ist Ihr Urteil.

Zeuge Richter a.D. Herr Laudi : Weiß ich nicht.

Rechtsanwalt Herr Döhmer: Haben Sie mit dem Beklagten gesprochen?

Zeuge Richter a.D. Herr Laudi : Er sagte, dass er die sichere Kenntnis erst seit dem Erhalt des Urteils hat.

Rechtsanwalt Herr Döhmer: Da frage ich doch nach?

Zeuge Richter a.D. Herr Laudi : Es ging nur darum, seit wann er die Kenntnis hat?

Es waren Hinweise, Vermutungen, keine sichere Kenntnis.

Rechtsanwalt Herr Döhmer: Sichere Kenntnis?

Zeuge Richter a.D. Herr Laudi:

Kann nur Herr Chr. A. gewesen sein.

Rechtsanwalt Herr Döhmer: Das Verfahren kenne ich, hätte Sie sagen müssen, und fragen, wie kommen Sie darauf?

Zeuge Richter a.D. Herr Laudi : Klar. Weil niemand ... .

Rechtsanwalt Herr Döhmer: Wo steht das im Protokoll?

Zeuge Richter a.D. Herr Laudi sucht im Protokoll.

Rechtsanwalt Herr Döhmer: Haben Sie in Erinnerung. Kann es sein, dass er es gesagt hat und Sie haben es in Erinnerung und sagen, es steht nicht im Protokoll?

Zeuge Richter a.D. Herr Laudi : Wenn es im Protokolle nicht steht, dann hat er es auch nicht gesagt.

Rechtsanwalt Herr Döhmer:

Wir sprechen von Juristen zu Juristen, Drängt sich doch auf, dass es deiner Erörterung bedurfe.

Zeuge Richter a.D. Herr Laudi : Am Schluss steht das.

Rechtsanwalt Herr Döhmer: Auch das hätte mich veranlasst, sofort nachzufragen. Er war Zeuge. Saß nie draußen

Zeuge Richter a.D. Herr Laudi : Aus dem Urteil ... .

Rechtsanwalt Herr Döhmer:

Hätte man fragen können, woher er das weiß. Lag das nicht nahe, danach zu fragen.

Es wird ein Antrag auf Unterbrechung der Zeugenbefragung gestellt. Nach der Pause.

Richter Herr Mirko Schulte: Zu der Zeugenladung. Nicht am Montag. Dauer des Gesprächs.

Zeuge Richter a.D. Herr Laudi : Meine Frau ging ans Telefon. Wenn es hoch kommt, zwei Minuten.

Richter Herr Mirko Schulte: Haben wir über die Sache hier gesprochen?.

Zeuge Richter a.D. Herr Laudi : Nein.

Richter Herr Mirko Schulte: Haben wor über das Protokoll gesprochen?.

Zeuge Richter a.D. Herr Laudi : Nein.

Richter Herr Mirko Schulte: Haben Sie mit Franosch gesprochen?.

Zeuge Richter a.D. Herr Laudi : Habe nur nach dem Aktenzechen gefragt. Wir haben bewusst nicht über die Sache gesprochen.

Richter Herr Mirko Schulte: Blatt 24 der Akte. Strafantrag an das Hessische Ministerium der Justiz.

Ist Ihnen das Schreiben bekannt?

Zeuge Richter a.D. Herr Laudi : Bekannt, dass Herr Dr. Brosa ... .

Richter Herr Mirko Schulte: In welchem Zusammenhang?

Zeuge Richter a.D. Herr Laudi : Ich glaube, er wollte eine Stellungnnahme.

Richter Herr Mirko Schulte: Kannten Sie das Schreiben zum Zeitpunkt der Vernehmung?

Zeuge Richter a.D. Herr Laudi : Weiß nicht.

Richter Herr Mirko Schulte: Wenn es im Protokoll nicht steht, hat er das auch nicht gesagt. Gibt es etwas, was er gesagt hat, was aber nicht im Protokoll steht?

Zeuge Richter a.D. Herr Laudi : Hatte ihn rein gerufen, genau so wie der letzte Satz.

Richter Herr Mirko Schulte: Hatte Herr Dr. Brosa etwas gesagt, dass er solch einen Antrag an das Hessische Ministerium der Justiz gestellt hat? Während der Vernehmung?

Zeuge Richter a.D. Herr Laudi : Konkrete Erinnerung habe ich nicht. Hätte er das gesagt, hätte ich gesagt, Akte zu.

RS: Es ging also nur um den Termin der Kenntnis. Das war der einzige Grund der Vernehmung. Der Zeuge Richter a.D. wusste also um die Brisanz der Aussage. Ich einem solchen Fall wird nicht vereidigt. Man lässt einen Zeugen nicht auflaufen, es sei denn man möchte eine Falle stellen und nutzt die unterschiedliche Denk-, Sprach- und Auffassungsweise.

Richter Herr Mirko Schulte: Wir haben keine weiteren Fragen.

Staatsanwalt Herr Franosch: Als ich Ihnen die Kopie ausgehändigt habe, haben wir über die Sache gesprochen?

Zeuge Richter a.D. Herr Laudi : Nein.

Staatsanwalt Herr Franosch: ... .

Zeuge Richter a.D. Herr Laudi : Ja.

Staatsanwalt Herr Franosch: ... .

Zeuge Richter a.D. Herr Laudi : Nein.

Staatsanwalt Herr Franosch: ... .

Zeuge Richter a.D. Herr Laudi : Ja.

Rechtsanwalt Herr Döhmer: Sie hatten sich vorsorglich Kopien gemacht und im Ruhestand vernichtet. Jetzt taucht das wieder auf und Sie treffen Herrn Franosch bei Gericht, und das zufällig. Schon damals als Her Franosch den Antrag stellte, haben Sie gefragt, warum einEid. War doch ungewöhnlich?

Zeuge Richter a.D. Herr Laudi : Habe nicht gefragt. Es war ungewöhnlich.

Rechtsanwalt Herr Döhmer: Kann mir vorstellen, man fragt, warum denn das?

Zeuge Richter a.D. Herr Laudi : Dazu war ich zu sehr Richter. Habe mich veranlasst gesehen, sich an die Anweisung zu halten.

Rechtsanwalt Herr Döhmer: Es gab aber die Möglichkeit zu versuchen, dass Herr Franosch an der Zeugenbefragung teilnimmt

Zeuge Richter a.D. Herr Laudi : Wieso?

Rechtsanwalt Herr Döhmer: Weil das ein ungewöhnlicher Vorgang war.

Zeuge Richter a.D. Herr Laudi : Hatte keinen Anlass.

Rechtsanwalt Herr Döhmer: Seit wann kennen Sie Herrn Brosa aus Ihrer beruflichen Tätigkeit?

Zeuge Richter a.D. Herr Laudi : 2002, 2001.

Rechtsanwalt Herr Döhmer: Sie haben als Richter die Registertätigkeit ausgeübt?

Zeuge Richter a.D. Herr Laudi : Ja.

Rechtsanwalt Herr Döhmer: Haben Sie den Berger-Heil-Hiltler-Verein registrieren lassen?.

Richter Herr Mirko Schulte: Kommen Sie zur Sache.

Rechtsanwalt Herr Döhmer: Gehört alles zusammen. Das ist der Kernpunkt. Dort ist er .. siebzehn Gewaltattacken ... .

Richter Herr Mirko Schulte: Mache den Vorschlag. Es hat sich das Schöffengericht damit befasst. Wir können das besprechen. Für viele wird es eine Warnung sein. Aus prozesswirtschaftlichen Grund frage ich, weshalb wird das Registergericht als Gegenstand gesehen?

Rechtsanwalt Herr Döhmer: Es gibt eine Registerakte. Das hat bundesweites Interesse. Wichtig ist auch die Registertätigkeit des Zeugen. Es ist das Interesse des Geschädigten, des Angeklagten. Der Hintergrund ist der Nazistreit. Wurde halbherzig behandelt. Berger-88 heißt Eintrag von Berger-Heil-Hitler.

Richter Herr Mirko Schulte: Ist für dieses Verfahren unerheblich. Ist auch keine Frage der Wahrnehmung. Lassen Sie mich aussprechen. Bringen Sie es auf den Punkt. Ist der Zeuge Laudi gesteuert?

Rechtsanwalt Herr Döhmer: Ist die Frage zulässig?

Richter Herr Mirko Schulte: Die Frage ist unzulässig.

Staatsanwalt Herr Franosch: Halte die Frage als unzulässig. Wenn er im Zeugenstand stehen würde über seine Registertätigkeit zu sprechen, wäre die Frage zulässig. Als Feststellung zu sprechen, was nicht besteht.

Zeuge Richter a.D. Herr Laudi : Ist er der Registerrichter, der Berger-Heil-Hitler-Verein eingetragen hat?

Zeuge Richter a.D. Herr Laudi : Nach meiner Kenntnis war ich das nicht. Es war Richter Korepkat.

RS Kommentar: Dass der Zeuge sein Vorgesetzter war, hat er nicht erwähnt. Könnte das nicht Grund zur Anzeige wegen Falschaussage vor Gericht sein, folgt man der juristischen Logik des Staatsanwalts Franosch und des Richters Mirko Schulte?

Erneute Unterbrechung.

Staatsanwalt Herr Franosch zu Laudi in der Pause: Sie können Verfahren einleiten, die Leute sind unzufrieden. Sie können Verfahren einstellen, die Leute sind unzufrieden.

Nach Widereröffnung der Verhandlung Richter Herr Mirko Schulte: Kurz zur Ergänzung. Bei der breiten Verhandlungsthematik, die hier steht, können wir nicht jeden einzelnen Punkt, jeden einzelnen Zeugen ... .

Rechtsanwalt Herr Döhmer: Wir verzichten auf weitere Fragten an Herrn Laudi und wünschen ihm einen ruhigen Ruhestand.

Richter Herr Mirko Schulte: Die Ladung haben Sie wohl erst heute bekommen. Hatten Sie Ausgaben? Frau Schäfer wird Ihnen das aushändigen.

Zeuge Richter a.D. Herr Laudi : Viel Spaß noch.

Staatsanwalt Herr Franosch: In dem vorgelegten Beweisantrag wird behauptet, Herrn Dr. Brosa würde eine Falle gesetzt. Wir hatten das Verfahren eingestellt. Mann kann eine Beschwerde einleiten. Das Schreiben von Dr. Albrecht haben wir in einer anderen Akte gefunden. Das Schreiben war vom 19.02.06, und das wusste ich, dass die Beschwerde nicht stimmt. Meine vorgesetzte Behörde hat das leider anders gesehen. Es gibt eine Handakte für den innerdienstlichen Verkehr. Bei Beschwerden kommt es zu einer Überprüfung. Der Antrag ist zur Handakte genommen worden. Das ist der Grund, weshalb eine Vernehmung erfolgte.

Richter Herr Mirko Schulte: Kann man verlesen?

Staatsanwalt Herr Franosch: Nein.

Richter Herr Mirko Schulte: Weshalb nehmen Sie den Antrag nicht zum ... .

Staatsanwalt Herr Franosch: § 154 umfasst nicht ... . Grund des Eides.

Richter Herr Mirko Schulte: Die Vernehmung gab nichts anderes, als schon bekannt war. Hier gibt es einen Unterscheid zwischen dem Verteidiger und dem Beklagten. Das kann aber nicht Gegenstand eines Meineids sein.

Staatsanwalt Herr Franosch: Nicht die Rechtsauffassung ist Gegenstand des Verfahrens. Es sind falsche Aussagen. Es gibt die Prozessnotizen von Prof. Schauer. Brauchte er ... . Sind im Internet immer noch.

Richter Herr Mirko Schulte: Hat auch Sinn. Wir sprechen wie die Katze um den heißen Brei herum. Ins Protokoll geben wir unsere vorläufige Re3chtsauffasng bekannt, die aussagt, ... stellt. Vorläufig, nicht abschließend. Das Gericht hat im früherem Stadium bei der Eröffnung des Verfahrens gesagt, kann nicht oder kann falsch sein, und hat das verfahren eröffnet. Frage: Warum hat der Angeklagte das Schreiben an das Hessische Ministerium der Justiz vom 25.05.03 nicht erwähnt. Hätte er es erwähnt, säßen wir nicht hier. Teile die Auffassung der Staatsanwaltschaft. A. über Tumult und Gewalt vor der Haustür. Das ist Verdacht oder Verleumdung. Hätte der Angeklagte dieses Schreiben erwähnt, dann gäbe es den Verdacht der uneidlichen Aussage nicht. Wir hätten das Verfahren eingestellt. Strafantrag gegen Chr. A.. Wenn gesagt worden wäre, den Strafantrag habe ich schon gestellt. Das ist die Arbeitshypothese. Dann ist der Angeklagte frei zu sprechen. Ansonsten Bewährung.

RS Kommentar: Weshalb lügt Herr Staatsanwalt Franosch, dass der Staatsanwaltschaft vor der Befragung von Dr. Ulrich Brosa das Schreiben an das hessische Ministerium der Justiz bekannt war?

Rechtsanwalt Herr Döhmer: Ich kann dazu keine Erklärung abgeben. War nicht anwesend. Laudi kann sich nicht erinnern. Könnte sich nicht vorstellen. Wäre sonst im Protokoll. Für mich kommt es auf das Schreiben nicht an. Allein das Protokoll. Falsche Tatsachen hat der Angeklagte keine genannt. Er hat nur bewertet. Sie, Herr Staatsanwalt, vertreten eine andere Auffassung. Diese Auffassung teile ich nicht. Man kann das nicht wirklich diskutieren.

Staatsanwalt Herr Franosch: Erst durch das Urteil wusste ich, was der Zeuge gesagt hat. Das stimmt nicht. Wenn das im Internet stand, dann ist das falsch.

RS Kommentar: Haben der Richter, die Schöffen und der Staatsanwalt eine Erklärung dafür, weshalb der Angeklagte soviel Beweise - Prozessbericht im Internet, Schreiben an das Hessische Ministerium der Justiz u.a. - hinterlässt, mit welchen ihm einen Strick wegen Meineid gedreht werden kann?

Rechtsanwalt Herr Döhmer: Selbstverständlich haben wir Ende Dezember gewusst.

Richter Herr Mirko Schulter: Da sind wir nur im Bereich des Verbotsirrtums.

Rechtsanwalt Herr Döhmer: Kann niemals strafbar sein.

Staatsanwalt Herr Franosch: Habe aus dem Urteil genommen ... .

Rechtsanwalt Herr Döhmer: Es ist so klar, dass es seine Auffassung ist.

Richter Herr Mirko Schulter: Wenn es so klar ist, dass Herr Brosa sich entschließt, beim Hessischen Ministerium Strafantrag zu stellen.

Rechtsanwalt Herr Döhmer: Es gab Null Reaktion. Es passiert wieder nichts. Bewertet die Fakten neu.

Richter Herr Mirko Schulter: Warum erwähnt er nicht, was vorher war? Es ist doch Aufgabe der Staatsanwaltschaft zu bewerten, ob etwas ausermittelt wird oder nicht.

Rechtsanwalt Herr Döhmer: Es ist klar, dass er nur Ansichten vertritt. Aus all dem ergibt sich, dass die sichere Kenntnis erst mit dem Urteil vorhanden war. Es ist schlicht unrichtig, .... ist aber unerheblich.

Staatsanwalt Herr Franosch: Es ist eindeutig bekannt. Er ist in Google gegangen. Fragte, welche Daten hatte er? Am 16.12.06 war mit klar, dass ... recherchie rt hat, und mir war es klar, dass es Herr Chr. A. war.,

Rechtsanwalt Herr Döhmer: Das muss gefragt werden.

Staatsanwalt Herr Franosch: Muss der Zeuge von sich aus beantworten.

Rechtsanwalt Herr Döhmer: Er hat klar seine Auffassung dargelegt..

Staatsanwalt Herr Franosch: Er ist belehrt worden, nichts wegzulassen. Tatsachen, das sind Fakten. Wurde dazu gehört. Hat bewusst weggelassen.

Rechtsanwalt Herr Döhmer: Woher wissen Sie das? Er konnte gar nicht wissen, dass es sich nicht in der Akte befindet.

Staatsanwalt Herr Franosch: An wen war das Schreiben? Kann ja in ihn nicht reinschauen. Natürlich kannte ich es.

Rechtsanwalt Herr Döhmer: Eigentlich geht es um eine Rechtsfrage Inwieweit eine Notwehrsituation auch eine Rolle spielte. Die Gesamtumstände kommen bei der Strafbemessung ... . Die Fakten sind allen bekannt. Wenig ergiebig. Hat er Ansichten wiedergegeben oder Tatsachen?

Richter Herr Mirko Schulter: Die Frage stellt sich nach den rechtsnormativen Merkmalen. Es stellt sich die Frage, wie hat der beklagte, die Fragen aufgefasst?

Rechtsanwalt Herr Döhmer: Weiß nicht, mit welchem Interesse das Gericht dieses Gespräch führt. Verteidige jede Beendigung dieses Verfahrens ohne jede Diskussion.

Staatsanwalt Herr Franosch: Die Generalstaatsanwaltschaft hat einen anderen Weg gesehen als ich.

Rechtsanwalt Herr Döhmer: Nach § 154, Abs. 2 beenden. Das wäre vernünftig.

RS Kommentar: Was für ein Unsinn. Der Verteidiger meint doch nicht ernsthaft, dass eine Strafe von mindestens 6 Monaten angebracht wäre? § 163 müsste angewendet werden, falls die Juristen einen Meineid sehen wollne. Bis zu heiß auch Null. Null wäre die richtige Entscheidung. Alle wären zufrieden. Die Juristen hätten keine Kopfschmerzen. Für Sie bleibt es Meineid. Für uns Physiker ist es egal, was die Juristen denken. Auf die Ergebnisse kommt es an. Jedem das was ihm lieb ist.

Richter Herr Mirko Schulter: Bewusst platte Formulierung. Dieses Verfahren ist überflüssig, weil es andere Wege gibt.

Nach § 154 hätte ich es eingestellt, hätte der beklagte nicht den Strafantrag an das Hessische Ministerium der Justiz gestellt.

Bein Meineid ist ein bisschen falsch Meineid.

Es gibt Situationen wo man als Physiker der Anklagebank sitzen muiss.

Ohne den Angeklagten zu viel oder zu wenig ... habe ich ein Foto gefunden. Da steht jemand vermummt vor dem Haus mit einer Axt. Und wenn sich da jemand wehrt, da gelangt man in einen Bereich mit der Justiz, wo das nicht gehört worden ist.

Meinen, obwohl das ein verbrechen ist.

Jetzt hat Dr. Brosa darauf bestanden, dass der Meineid behandelt wird.

Wir hatten § 154 eingestellt. Der Angeklagte hatte keine Möglichkeit, wieder ... .

Er hat ins Internet Franosch eingestellt, weil ... gefälscht war.

Der Angeklagte wollte die Fortsetzung, der Staatsanwalt Franosch wollte das.

Wenn der Angeklagte erklären würde, weshalb? Ich habe damals gesagt, es solle kein Nachtreten geben. Sie haben nachgetreten. Wir wollten es nicht. Jetzt sind wir hier.

Staatsanwalt Herr Franosch: Es kann passieren, dass man sich vergaloppiert. Auch der beklagte kann sich vergaloppieren.

Rechtsanwalt Herr Döhmer: Kann alles verstehen. Bin nicht dabei gewesen, um den Vorwurf wegen dem Prozessverhalten zu bezeugen. Die richterliche Vernehmung war nicht notwendig. Allemal war sie überflüssig. Wenn Sie dort leben würden und beauftragt wären, der rechten Szene nachzugehen. Sie werden mit einem Beil angegriffen, Sie hatten persönlich Gefahr für Leib und Leben, plus Zerstörung Ihres Eigentums. Dann würden Sie es auch anders sehen. Wenn dann die Rechtsmittel nicht greifen und Sie als Querulant abgestempelt werden. Kann mir gut vorstellen, dass die Nerven blank liegen. Gesamtpolitisch gibt es im Mittelhessen keine Gruppe, ... . Hardrock-Cafe, Diskio ....  war mal Bundesmitglied der Grünen. Bedauerlicher Weise innerhalb der Behörde wohlwollendes Verhalten.

Staatsanwalt Herr Franosch: Möchte mich dagegen verwahren.

Rechtsanwalt Herr Döhmer: Können Sie so nicht sagen. Manfred Röder ... Warum sitzt sein rechtsradikaler Richter ... . Ich sehe das so, dass der Angeklagte eine Person ist, welche von allen Seiten angegriffen wird. Deswegen seine Attacken gegen das Gericht, gegen die Justiz. Bin nicht immer mit allem einverstanden, was der Angeklagte macht. Das Bild, die Person wurde gesagt, ist angeblich nicht erkennbar. Habe Herrn Brosa gesagt, er soll in diesem Verfahren nichts sagen. Die Situation ist sachlich. Dahinter verbirgt sich keine kriminelle Energie. Man kann sagen, es war kein Meineid. Letztendlich, wenn er auf die Einstellung des Verfahrens nicht ruhen wollte, weil er ein anderen Horizont hat ... . Wir sind alles Volljuristen. Hier haben wir einen Naturwissenschaftler. Er ist politische und persönlich betroffen. Er bewertet es anders als wir. Kein Verfahren macht das deutlicher als dieses Meineidverfahren. Man kann das abstimmen. Hängt aber ab von der Staatsanwaltschaft. Der kleine Mann Staatsanwalt Herr Franosch demonstriert die juristische Macht: Muss mich verwahren. Rollenverteilung ... .politisch, Rechtsradikalismus. Bin in einem Fall von einer hohen Instanz korrigiert worden. Lege großen Wert darauf. Die erste Verurteilung von Chr. A. ist mir zu verdanken. Wenn eine Entscheidung getroffen wird, soll sie getroffen werden.

Richter Herr Mirko Schulte sagt es, aber handelt anders: Herr Brosa hat die Zusage, dass er nicht verurteil wird, wenn es eine andere Rechtsauffassung war. Das Gericht hat nichts dagegen, wenn das private Geschützt eingeführt wird ins Verfahren. Diese Aufnahme ... . Hier geht es um andere Sachen, um das persönliche Verhältnis.

Rechtsanwalt Herr Döhmer: Kann ich nicht riskieren.

Richter Herr Mirko Schulte sagt es, aber handelt anders: Können einfließen lassen.

Staatsanwalt Herr Franosch forsch uns sicher: Was ist die Verfahrenssituation. Es ist eingestellt worden. Wenn es stimmt, so hat das Amtsgericht Kirchhain die Klage nicht zugelassen. Hätte Beschwerde eingelegt werden müssen.

Rechtsanwalt Herr Döhmer: Muss die Staatsanwaltschaft machen.

Richter Herr Mirko Schulte beschwichtigend: Reicht doch aus, dass das sich 2003 vor der Haustür ereignete.

Rechtsanwalt Herr Döhmer: Ich denke ... .

Staatsanwalt Herr Franosch unterbricht: Können darüber reden. Die Staatsanwaltschaft ist nicht befangen. Es geht nicht, die Staatsanwaltschaft stellt wegen Entgegenkommen das verfahren ein, dann ... .

RS Kommentar: Weshalb geht das nicht? Weshalb kann man nicht darüber stehen, dass nach einem entgegenkommen trotzdem gestänkert wird? Denk Staatsanwalt Franosch, das er jetzt die die Welt überzeugt hat von seiner sauberen angeblich nicht braun befleckten Weste, wie er das vorgibt?

Rechtsanwalt Herr Döhmer: Verstehen Sie das. Das,  was Sie als Entgegenkommen sehen, ist ... . Der Angeklagte hat einen anderen Wahrnehmungshorizont.

Staatsanwalt Herr Franosch stolz: Das Gespräch hat mir auch mein Horizont erweitert.

Rechtsanwalt Herr Döhmer: Ich führe andere Verfahren. Wenn nur einer das anders empfindet, dann ist es keine Lösung. Es muss eine Lösung gefunden werden. Als Ergebnis könnte ich mir nur vorstellen, dass die Staatsanwaltschaft ihren Blick auf die rechtsradikale Szene schärft, und Dr. Brosa nimmt zur Kenntnis, dass Physik und Physik anders herangehen.

Staatsanwalt Herr Franosch sicher: Rücknahme der Anklage kommt nicht in Frage. Herr Dr. Brosa ... wenn diese Verwarnung ... . Diese Lösung scheidet aus. Bin auch für eine vernünftige Lösung. Was den Blick auf die rechtsradikale Szene betrifft, das wäre ich vorsichtiger.

Richter Herr Mirko Schulte ganz Papa: Herr Brosa schüttelt den Kopf.

Rechtsanwalt Herr Döhmer: Fragte mich, was stellt sich Herr Franosch vor? Dann das Gericht? Der Angeklagte? Ich kann nicht ernsthaft erwarten, dass Herr Franosch die Klage zurück nimmt.

Staatsanwalt Herr Franosch: Ich sage es klar und deutlich. Rechtlich ist das schwierig. Ob man den Weg in die Geldstrafe sucht. Hatte Einstellung erreicht, und dann wurde wieder behauptet, alles wäre gefälscht.

Rechtsanwalt Herr Döhmer: Geldstrafe setzt Schuldfeststellung voraus. Verfassungsrechtlich ... .

Richter Herr Mirko Schulter: Ja.

Rechtsanwalt Herr Döhmer: Sie ... . Es ist eine Verfassungsbeschwerde unterwegs.

Richter Herr Mirko Schulte setzt die Steine: Wir wollen prozessual folgendermaßen vorgehen. ... .

Pause

RICHTER Mirko Schulte VERSPIELT VERTRAUEN

Richter Herr Mirko Schulte entschuldigt sich                           

Richter Herr Mirko Schulte kommt auf mich zu: Ich möchte mich bei Ihnen entschuldigen, dass ich Sie gebeten hatte, in den Zuschauerbereich zugehen. Für unsere Arbeit ist das wichtig. Wir können uns besser auf den Prozess und die Prozessbeteiligten konzentrieren.

Was sollte ich Herrn Mirko Schulte sagen: Kein Problem. Ich habe Sie verstanden. Ist schon o.k. so. Sie brauchen sich bei mir nicht zu entschuldigen. Wenn Sie sich aber schon entschuldigen, dann möchte ich mich ebenfalls entschuldigen dafür, dass ich nicht aufstehe, wenn alle anderen aufstehen.

Richter Herr Mirko Schulte hatte das wohl nicht mitbekommen, zu konzentriert seine Arbeit gegen Dr. Ulrich Brosa: Weshalb stehen Sie denn nicht auf?

Was sollte ich Herrn Mirko Schulte sagen: Bei uns in Hamburg und auch in Berlin braucht man nicht aufzustehen. Es gibt überhaupt keine Probleme.

Richter Herr Mirko Schulte etwas entschlossener: Das Argument erkennt ich nicht an. Bei uns müssen Sie trotzdem aufstehen, es sei den Sie sind krank

Es begann spannend zu werden: Ich bin krank und werde das auch Ihnen als Grund sagen. Der wahre Grund ist jedoch ein anderer. Diesen sollen Sie wissen: Ich kann dieses Gericht hier nicht leiden. Bleibt aber unter ns, erfährt niemand. Nur Sie werden die Wahrheit wissen. Lassen Sie es bitte nicht drauf ankommen.

Nach der Pause. Richter, die Schöffinnen und der Staatsanwalt treten in den Saal. Alle Zuschauer, der Beklagte und sein Anwalts stehen auf. Nur ich bleibe sitzen.

Richter Herr Mirko Schulte setzt sich und fragt mich: Weshalb sind Sie nicht aufgestanden?

Die Antwort hatte ich ihn doch in Korridor gesagt: Ich bin krank.

Richter Herr Mirko Schulte setzt sich und fragt mich: Sie haben mit vorhin gesagt, dass Sie aus einem anderen Grund nicht aufstehen. Sie sagten, sie könne das Gericht hier nicht leiden.

Das war eine Überraschung. Diese Ehrlichkeit hätte ich Herrn Richter Mirko Schulte nicht zugetraut. Ich musste auf die Dialektik zurück greifen: Das habe ich nicht gesagt. Es ist eine Unterstellung, was Sie behaupten.

Richter Herr Mirko Schulte gab nicht auf: Was hatten Sie den gesagt?

Was sollte ich gesagt bzw. gemeint haben: Ich finde das hier alles sehr verwunderlich.

Richter Herr Mirko Schulte gab zunächst auf. Die Verhandlung konnte fortgesetzt werden.

Nach Abschluss der Plädoyer als alle im Korridor standen und ich mit dem Richter Herrn Mirko Schulte begannt der Richter im Stehen: Wir ... .

Ich wollte keine Diskussion. Die Sache war für mich erledigt und lästig: Ich bin wirklich krank. Und wen ich stehen muss, kann es schnell passieren, dass eine Pissepfütze unter mir entsteht.

Richter Herr Mirko Schulte wollte mich trotzdem aufklären: Wir verlangen das Aufstehen nicht als Aufforderung zur Achtung uns sondern als Achtung dem Gericht an sich gegenüber.

Was sollte ich sagen: Meine Meinung ist Ihnen bekannt.

Richter Herr Mirko Schulte gab nicht auf: Sagen Sie mir diese bitte?

War das eine Falle: Ich werde Ihnen nochmals meine Meinung sagen. Ich hatte wirklich im Korridor gesagt, dass ich das Gericht nicht leiden kann. Sie haben das wörtlich genommen und damit mir die Worte im Munde verdreht. Ich bin ebenfalls Physiker. Sie werden mich nicht verstehen. Sage ich Ihnen meine Meinjung, dann definieren Sie diese nach Ihrem juristischen Gutdünken.

Richter Herr Mirko Schulte wurde wohl neugierig: Sagen Sie mit bitte Ihren wahren Grund. Es wird nichts passieren.

Ich glaubte dem Richter Herrn Mirko Schulte: Was hier abläuft, ist eine Schande für die Demokratie in Deutschland.

Richter Herr Mirko Schulte: Das müssen wir später privat besprechen.

Richter Herr Mirko Schulte verließ den Saal.

Wozu der ganze Disput? Wem wurde damit geholfen?

Weiter - Teil 2 - Zeugenvernehmung des Herrn Dr. Haferbeck; Plädoyers; Urteilsverkündung       

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Einige Monate später:

19./20.10.2007: Nach eigenen Monaten ohne Randale (zuletzt am 04.oder 05.04.2007) haben in der Nacht vom 19. zum 20.10.2007 bislang unbekannte Täter mit großen schwarzen Buchstaben  "MEINEID -->" auf die Wand des Hauses von Herrn Dr. Brosa in Amöneburg gesprayt.

Das waren nicht die ersten Belästigungen nach Verurteilungen durch den Richter Herr Mirko Schulte.

Wir fragen uns: Wie möchte Herr Richter Mirko Schulte Rechtfrieden erreichen?

Bitte senden Sie Ihre Kommentare an Rolf Schälike
Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 20.10.07
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