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Bericht
Pressekammer LG Hamburg
Sitzung, Freitag, den 26. Oktober 2007

Rolf Schälike - 28.10.07

Auch für diesen Bericht gilt, wie für alle anderen meiner Berichte: Alles, was hier steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen kann ich nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Pressekammer, waren meine Recherchen erbärmlich. Was hier in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft verwende ich falsche Zeichensetzung. Habe dafür schon einmal gesessen. Möchte für mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf meinen während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als  Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen kann ich nichts. Auch Zeugen habe ich nicht. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung habe ich nicht; es handelt sich um Verschwörungstheorien.

-> Terminrolle - 26.10.2007

Pfahlsitzen-Vizeweltmeister Herr Kümmerlehn vs. Neue Impuls Film GmbH      

Die Sache 324 O 654/07 Pfahlsitzen-Vizeweltmeister Herr Kümmerlehn vs. Neue Impuls GmbH

 

Im Einzelnen gibt es folgende Übereinstimmungen zwischen der Vita der Hauptperson im Film und des Klägers:

- Beide wachsen in ärmlichen Verhältnissen auf. Sowohl der Vater der Filmperson als auch der Vater des Klägers haben im Deichbau gearbeitet und waren an der Errichtung des Ledasperrwerks im Süden der Stadt Leer beteiligt.

- Der „FryskeRekord“ im Pfahlhocken im Film umfasst 23 Tage. Der Kläger hat im Jahre 1997 ebenfalls einen Rekord von 23 Tagen aufgestellt und damit den dritten Platz im Pfahlhockwettbewerb erreicht.

- Der nächste „FryskeRekord“ im Film war dann von einer Dauer von 60 Tagen. Der Kläger hat im Jahre 1998 ebenfalls den Rekord von 60 Tagen Pfahlhocken aufgestellt und damit den 2. Platz erreicht.

- Im Film finden „Friesische Wettbewerbe“ statt, die in so genannten Prielen im Watt mit Wasser und Booten abgehalten werden. Auch der Kläger hat an solchen Wettbewerben teilgenommen, u.a. sogar für einen NDR-Werbespot “Das beste am Norden“ in Sankt Peter-Ording am 12.02 2002.

- Die Hauptperson im Film setzt sich für die Unterstützung der Arbeiterklasse ein. Dies hat auch der Kläger in seiner Jugend getan. Hierzu werden in Leer Ostfriesland, der Heimat des Klägers, Szenen in der Begegnungsstätte „Zollhaus“ gedreht. Wie es auch der Kläger dort erlebte, werden Szenen einer Demonstration gezeigt, an denen Teilnehmer rote Fahnen der sozialistischen Jugend „Die Falken“ mit sich tragen.

- Während der im Film nachgestellten Demonstration mit den roten Fahnen taucht im Bild ein PKW Ford 17 M auf. Der Vater des Klägers, Hans-Theo Kümmerlehn, fuhr ebenfalls einen PKW exakt diesen Typs.

- Geschwächt durch schwere Arbeit hat der Vater der Hauptperson im Film den Tod gefunden und wurde tot in der Küche entdeckt. Im Film setzt die Hauptperson auch in Ansehung des Todes des Vaters den Pfahlhock-Wettbewerb fort. Dies hat auch der Kläger im Jahre 2003 nach dem Tod seines Vaters im August getan.

- Die Hauptperson im Film arbeitet teilweise als so genannter Schlöter in Form von Grabenreinigungsarbeiten. Auch der Kläger hat im Rahmen einer ABM exakt die gleiche Tätigkeit ausgeübt, außerdem im Deichbau gearbeitet.

- Etliche Szenen des Films sind in der Heimat des Klägers, in Leer und Umgebung, in Ostfriesland, gedreht worden.

- Darüber hinaus ist der Kläger der einzige Teilnehmer aus Ostfriesland, der mit Erfolg an den Pfahlsitzwettbewerben teilgenommen hat.

11.01.08: Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt der Klägern. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. Urteil

Kluth unterwirft sich, ohne es zu müssen

In der Sache 324 O 499/07 Gronemeyer vs. Kluth unterwirft sich der Beklagte, ohne es zu müssen.

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http://jetzt.sueddeutsche.de/texte/anzeigen/282324

29.03.2006 17:32

Gegendarstellung: Streit um geplante Rio Reiser Biografie Text: caroline-vonlowtzow In jetzt.sueddeutsche.de schreiben Sie in dem Artikel "Streit um geplante Rio Reiser Biografie":

"Monatelang, so der Verlag, sei vom Berliner Anwalt der Reiser-Erben, Christian Schertz, eine Verständigung über die Veröffentlichung der Reiser-Biografie und "alle angeblich bestehen Einwände" verzögert worden. Und das, obwohl die Erben offenbar grundsätzlich angetan gewesen waren von der Biografie, wie E-Mails belegen, die der SZ vorliegen. Einzig die Schilderung der letzten Lebensmonate Reisers erschien ihnen irreführend."

Hierzu stelle ich fest:
Die Reiser-Erben haben ab Kenntnis des Textes der Biografie diese von vornherein nicht nur wegen der von ihnen benannten Darstellung des Todes von Rio Reiser abgelehnt. Vielmehr haben die Reiser-Erben auf insgesamt 58 Seiten Beanstandungen zur Darstellung des Lebens von Rio Reiser erhoben.

Weiter schreiben Sie:
"Ein Treffen am 18. Januar diesen Jahres in den Berliner Räumen der Kanzlei Schertz-Bergmann sollte Klärung schaffen und dem Verlag etwaige Änderungen der Tatsachendarstellung ermöglichen. Dies allerdings, so der Heyne-Justitiar Rainer Dresen, habe Schertz verhindert, indem er die Liste mit den Anmerkungen der Erben (seiner Mandanten) an diesem 18. Januar an sich genommen habe mit dem Hinweis, als Anwalt der Familie zunächst einmal selbst einen Blick auf das Papier werfen zu wollen."

Hierzu stelle ich fest:
Die Liste lag mir bereits vor dem Treffen in der Kanzlei vor. Die Behauptung, ich hätte sie erst in Gegenwart von Herrn Dresen an mich genommen, ist falsch. Ich habe weiterhin nicht erklärt, dass ich zunächst einmal selbst einen Blick auf das Papier werfen wolle, sondern dass ich nach bereits erfolgter Sichtung der Punkte diese mit den Mandanten durchsprechen will.

Sodann schreiben Sie:
"Am selben Abend ging bei Heyne schließlich nicht die Liste mit den Änderungswünschen der Reiser-Erben ein, sondern ein Schreiben von Schertz, in dem er ein "Pauschalhonorar" von 5 000 Euro verlangt für "Lektoratstätigkeiten, Rücksprachen, Überprüfungen usw."."

Hierzu stelle ich fest:
In dem von Ihnen benannten Schreiben habe ich darauf hingewiesen, dass die ausgelösten Rechtsanwaltskosten nicht zu Lasten meiner Mandanten gehen können und bat insofern um Bestätigung der Kostenübernahme. Das Honorar sollte dafür geleistet werden, dass die von den Erben bereits festgestellten sachlichen Fehler durch mich auf ihre rechtliche Relevanz überprüft werden sollten.

Sodann heißt es:
"Anwalt Schertz weist den Vorwurf der Abzocke im Gespräch mit der SZ zurück."

Hierzu stelle ich fest:
Diese Erklärung erfolgte nicht in Bezug auf die erbetene Kostenübernahme für die rechtliche Überprüfung der von den Erben festgestellten Fehler, sondern in Bezug auf den Vorwurf, dass ich in der Vergangenheit bei anderen Buchbiografien nicht nur den Verlag selbst, sondern auch Dritte auf Unterlassung in Anspruch genommen habe, die das Buch vertrieben haben.

Berlin, 29. März 2006

Rechtsanwalt Dr. Christian Schertz

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http://www.riolyrics.de/artikel/id:766

Datum Medium Ausgabe Seite Autorin
14.03.2006 Der Tagesspiegel 61 16 Jens-Christian Rabe

Aus der Defensive

Streit um die bei Heyne erscheinende Biografie Rio Reisers

"Mich kümmert nicht, was sie über mich schreiben - ich messe es in Zentimetern." - Der Souveränität Andy Warhols im Umgang mit dem, was so über ihn verbreitet wurde, diese beinahe royale Lässigkeit gibt es nicht mehr. Heute gibt es dafür immer häufiger Anwälte, die im Auftrag Prominenter oder deren Nachkommen Veröffentlichungen verhindern oder wenigstens beklagen. Biografien etwa über Herbert Grönemeyer oder zuletzt die der Schauspielerin Hildegard Knef erschienen nie oder mussten nach kurzer Zeit vom Markt genommen werden. Dass es für die Anwälte dabei nicht immer nur darum geht, bestmöglich zum Schutz der Persönlichkeitsrechte ihrer Mandanten zu intervenieren, sondern vor allem darum, selbst zu profitieren - mit diesem Vorwurf hat sich der Münchener Heyne Verlag jetzt im Streit über seine für März angekündigte Biografie des legendären Ton-Steine-Scherben-Sängers Rio Reiser aus der Defensive gewagt.

Monatelang, so der Verlag, sei vom Berliner Anwalt der Reiser-Erben, Christian Schertz, eine Verständigung über die Veröffentlichung der Reiser-Biografie und "alle angeblich bestehenden Einwände" verzögert worden. Und das, obwohl die Erben offenbar grundsätzlich angetan gewesen waren von der Biografie, wie E-Mails belegen, die der SZ vorliegen. Einzig die Schilderung der letzten Lebensmonate Reisers erschien ihnen irreführend. Reiser sei nicht lange dahingesiecht, sondern vielmehr nach arbeitsamen Wochen eines plötzlichen Todes gestorben. Ein Treffen am 18. Januar dieses Jahres in den Berliner Räumen der Kanzlei Schertz-Bergmann sollte Klärung schaffen und dem Verlag etwaige Änderungen der Tatsachendarstellung ermöglichen. Dies allerdings, so der Heyne-Justitiar Rainer Dresen, habe Schertz verhindert, indem er die Liste mit den Anmerkungen der Erben (seiner Mandanten) an diesem 18. Januar an sich genommen habe mit dem Hinweis, als Anwalt der Familie zunächst einmal selbst einen Blick auf das Papier werfen zu wollen.

Am selben Abend ging bei Heyne schließlich nicht die Liste mit den Änderungswünschen der Reiser-Erben ein, sondern ein Schreiben von Schertz, in dem er ein "Pauschalhonorar" von 5000 Euro verlangt für "Lektoratstätigkeiten, Rücksprachen, Überprüfungen usw." Ansonsten "würde es darauf hinauslaufen, dass meine Mandanten mich mandatieren müssen zu einer Rechtsstreitvermeidung".

Anwalt Schertz weist den Vorwurf der Abzocke im Gespräch mit der SZ zurück: "Ich vertrete meine Mandanten im Rahmen ihrer rechtlichen Ansprüche." Heyne hat eine elektronische Version der Biografie, die die Anmerkungen der Erben berücksichtigt, jetzt im Netz zugänglich gemacht.

 

 

 

An diesem Freitag herausgehörte Leitsätze                    

Der Vorsitzende Richter an diesem Freitag im Gerichtssaal [keine wörtlichen Zitate; lediglich Wiedergaben meiner Notizen]                            

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Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 12.06.08
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