BUSKEISMUS

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Bericht
HansOLG, Zivilsenat 7, Zensursenat

Dienstag, den 06. November 2007

Rolf Schälike  - 16.11.07 - 

  • Messner vs. Max von Kienlin - Wieder wurde ganz unauffällig ein Buch verboten:                               "Die Überschreitung" von Max von Kienlin

    • Video - Hitlers letzte Tage

  • Meldungen des Tages - Leidet Hamburgs Image dank der Zensurrichter- und -Richterinnen? "Versuchen Sie sich in Hamburg zu bewerben."

Auch für diesen Bericht gilt wie für alle anderen meiner Berichte: Alles, was hier steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen kann ich nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Pressekammer, waren meine Recherchen erbärmlich. Was hier in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft verwende ich falsche Zeichensetzung. Habe dafür schon einmal gesessen. Möchte für mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf meinen während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als  Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen kann ich nichts. Auch Zeugen habe ich nicht. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung habe ich nicht; es handelt sich um Verschwörungstheorien.

Messner vs. Max von Kienlin -  Wieder wurde ganz recht unauffällig ein Buch verboten: "Die Überschreitung" von Max von Kienlin              

Was am Nanga Parbat passierte, erfahren wir verbindlich
von Richterin Frau Dr. Raben

Die Verhandlung in 1. Instanz 324 O 553/03 fand am 01.12.06 statt. Wir berichteten. Von 13 beanstandeten Äußerungen wurden 12 verboten. Urteil.

Der Herbig-Verlag akzeptierte die Unterwerfung und die Entscheidungen der Hamburger Zensoren. Max von Kienlin gab nicht auf. Er weiß nicht, dass Frau Dr. Raben mit nichten dem Richter Andreas Buske nachsteht, und keine Probleme besitzt über etwas zu urteilen, von dem sie nichts versteht.

Reinhold Messner steht hoch in den Bergen, an seiner Kanzlei Prof. Prinz wird er nichts auszusetzen haben, auch nicht an seinem Anwalt, dem Herrn Philippi. Das über die Wahrheit, was im Hochgebirge geschehen ist, entschieden werden soll hoch im Norden, im Flachland nicht weit von der Nordsee, stört Reinhold Messner nicht. An seinem Image wird es wenig kratzen. Zum Streitgegenstand genügt die kurze Beschreibung im Hamburger Abendblatt vom 27.06.2002. Auch die Info von RA Jürgen Arnold ist recht interessant.

Die Vorsitzende Richterin Frau Dr. Raben als Querulantin: Wir sind die weitere Instanz, welche sich mit den Vorgängen beschäftigt, welche weit zurück, 1970 liegen, die wir selbst nicht gesehen haben.

Nach der Vorberatung folgendes.

Zu Pkt. 1: "Die Überschreitung hatte Messner immer im Kopf. Grundsätzlich war er darauf programmiert, hatte alle Umstände dafür im Kopf, Ausrüstung, kleinste Überlebensbasis, beste Konditionen, gesparte Kräfte. Sein Plan war kein 'auf jeden Fall'  aber stets eine bereite Option "für den Fall". Wir lesen das so, wie das Landgericht, dass er bereits beim Aufbruch zum Gipfel diesen Plan gehabt hat. Nur wenn das Wetter es nicht zugelassen hätte. Nun stellt sich die Frage bei dieser Äußerung, ist diese ehrenrührig? Eher nicht ehrenrührig. Aber hier ist was vom Plan, der was Negatives, Expeditionswidriges bedeutet. Es gibt diesem eine besonders negative Note: selbst auf Kosten des Bruders. Ein konkreter Plan hat auch etwas Negatives. Deswegen liegt die Beweislast auf Seiten des Beklagten. Es stellt sich die nächste Frage: Ist ein solcher Plan beweisbar? Es ist eine innere Tatasche? Wir haben nur Indizien.

Max von Kienlin: Habe detailliert dargestellt, wie er absteigt. Der Plan war gefährdet als der ... da sah er seinen Plan sehr gefährdet. Wo er im Lager IV war. Mit Herrligkoffer hat er über die Eventualitäten gesprochen, wenn es drohte, dass das Wetter sich verschlechtere. Herr Herrligkoffer zu  Reinhold nach Besprechung des Plans an diesem Tag: Du sprichst mir aus der Seele. Er war auch für diesen Fall legitimiert. Jetzt kommt der Prozess mit der roten Rakete. Im Lager II und III wusste man, dass diese nicht stimmt. Im Lager IV waren wir baff. Messner und Gerhard Bauer kannten nicht die Berichte. Mussten verwirrt gewesen sein.  Messner war klar, dass er den Alleingang versuchen muss. Mit der roten Rakete war er legitimiert.

Die Vorsitzende: Hier verstehen wir das so ... .

Max von Kienlin: In dieser Situation konnte er das nicht wissen. ... die anderen dösten noch. Es war eindeutig. Es war ein heller, wunderbarer Morgen. Blauer Himmel, Man sah 200 km ins Tal. Wenn ich das nicht sagen darf, aber Reinhold ... .

Die Vorsitzende als Oberzensorin: Habe Ihr Buch gelesen. Auch der Berichterstatter hat es gelesen. Sie können sich bei der Sachlage, die Sie kennen, nur auf Vermutungen stützen. Sie können nicht sagen, so war es. Sie können nur den Schluss ziehen. Sie sagen aber, das wollte er, hatte das im Kopf.

Max von Kienlin: Das steht in der Rubrik Hypothese. Es wird beschrieben, wo es sich um meine Kenntnis und wo es Schlussfolgerungen sind, nur so kann es gewesen sein, ...gezogen wurden.

Die Vorsitzende erläutert die Zensurregeln: Ja, das ist ... .

Max von Kienlin: Ungeheuerlich, was mir vorgeworfen wird. Ich hätte Betrug begangen. Auch ich habe innere Tatsachen. Wenn er sagt, er will, er macht es, dann glaube ich daran, und Bauer sagt das auch.

Die Vorsitzende queruliert überzeugend: Aber er [Messner] sagt, das hätte er nicht gesagt. So wird das zu einem Problem.

Max von Kienlin: Messner sagt, der einzige, mit dem ich gesprochen habe, war ich.

Klägeranwalt Herr Philippi: Die weiße Einsamkeit.

Max von Kienlin: Habe viel später geschrieben. Ich war auf der Seite von Reinhold, war sein Bewunderer. Argumente, persönliche Gespräche, Feindschaften, Neid. Hatte mir es leicht gemacht. Habe mich daran gehalten bis 2001. Es ist zu trennen zwischen persönlicher Freundschaft und Kameradschaft, die man nicht aussucht. Schulfreunde sucht man aus. Was Bergkameradschaften betrifft, da unterscheide ich mich von Reinhold.

Beklagtenanwalt Herr Riegl: ... . Der Entschluss wurde erst oben gefasst? Das ist besonders unsinnig. Ist gar nicht nachvollziehbar. Nur wenn er einen Plan hatte, und hat das auf Kosten des Bruders getan. War völliger Wahnsinn, auf der anderen Seite runter zu steigen. Hat sich nicht davon abbringen lassen, auch als sie mit dem Bruder dort oben ankamen. Es gibt Indizien. Die anderen Kameraden vermuten, .. . Da kann man sagen, er hatte einen Plan bei diesem Wetter ohne Logistik. Dass er das überlebt hat, ist der Beweis dafür, wie präzise er sich dafür vorbereitet hat.

Die Vorsitzende: Aber, dass er das jetzt oben umsetzen wollte, dass er es früher wollte. Nur die Frage, ob er an diesem Tag, bei diesem Wetter. Nur das ist der Punkt.

Max von Kienlin: Habe ihm das nie n diesem Sinne unterstellt. Fehler sind immer schwer ... . Dass er nicht den Tod des Bruders wollte. Natürlich hat er den Bruder sehr geliebt. Anders Herrligkoffer. Mein Vorwurf ist der, dass das was auf der Höhe Hamburg, München gesagt wurde, keine Höhenkrankheit ist.

Klägeranwalt Herr Philippi: Möchte auch was sagen. Schön, was Sie alles sagen. Finde das aber nicht in Ihrem Buch. Steht, wie angenommen, dass er den Bruder in Stich gelassen hat.

Max von Kienlin: Es ist nicht meine Einlassung, es sind Messners eigene Aufzeichnungen.

Die Vorsitzende: Sagt er aber nicht ... . Tagebuch ist nicht .. .

Max von Kienlin: Aber jenseits des Tages. Ich spreche von seinem Bruder, nicht vom Tagebuch. Im Gipfel im Stich gelassen. Habe das mehrmals geschrieben.

Beklagtenanwalt Herr Riegl: ... .

Die Vorsitzende: Mindestens mit den Tagebuchaufzeichnungen. ... wird gesagt, am nächsten Morgen. wo Reinhold auf dem Gipfel steht ... war allein dort, hätte Günther sehen müssen. Heißt, Günther war verlassen worden.

Max von Kienlin: Nein, nein. War nach eigener Einlassung 60 m entfernt. Hat dann Günther verloren.

Die Vorsitzende: Es war schon der Abstieg.

Max von Kienlin: Zwei Etappen des Abstiegs. Point of ... . Der war weiter unten als die ... . Zwar war es Reinhold möglich gewesen, 200 Meter weiter zu ... und das Seil zu übernehmen. Messner hat am Tag zuvor gewusst. Wieso ruft er drei Stunden ... .

Die Vorsitzende: Wir wollen alle Äußerungen durchgehen.

Die vierte Äußerung, Messner habe 1971 nicht Ski fahren können, verstehen wir so, dass er überhaupt nicht Ski fahren kann..

Max von Kienlin: Mein Satz war bezogen auf dieses eine Rennen.

Richter Herr Meyer: Wir müssen den einfachen Leser sehen.

Die Vorsitzende: Konnte nicht Ski laufen ist für einen alpinen Menschen erstaunlich.

Max von Kienlin: Langlauf ... . Sagte mir, ich kann nicht Ski fahren. Es ging um ein schwerstes Amateur-Abfahrtrennen.

Die Vorsitzende: Wir können nicht nachvollziehen, dass es erstaunlich ist.

Klägeranwalt Herr Philippi: Er ist Skirennen als Jugendlicher gefahren.

Max von Kienlin: Ich kenne dieses Rennen. Es war nur dieses Rennen gemeint.

Die Vorsitzende: Diese Kenntnis [dass nur dieses Rennen gemeint war] können Sie hier in  Hamburg nicht erwarten.

Max von Kienlin: Das heißt nicht, dass Messner überhaupt nicht Ski laufen kann.  Das ist überhaupt kein Problem. Konnte zum Beispiel auch nicht schwimmen.

Klägeranwalt Herr Philippi: Zum Glück ist das nicht Gegenstrand dieses Verfahrens.

Die Vorsitzende: Kommen wir zur Ziffer 5. Rufkontakt

Beklagtenanwalt Herr Riegl: Er sagt, das Wetter war gut.

Klägeranwalt Herr Philippi: Von seiner Sicht.

Die Vorsitzende: ... sein Einzelerfolg war in Frage.

Max von Kienlin: Der Bruder sagt mit der roten Rakete, die anderen werden kommen.

Die Vorsitzende: Jetzt muss er eins draufsetzen. Sein Ehrgeiz war nicht zu ... .

Klägeranwalt Herr Philippi: ... . Wenn ich einhaken kann. Günther Messner ist Opfer des enormen Ehrgeizes von Reinhold Messner, als er im Gipfel unerwartet entgegenkam. Das ist eine Ruf schädigende Äußerung. Hatte alles im Kopf. Da entsteht die Frage, weshalb so wenig Gepäck?

Max von Kienlin: Kann ich dazu was sagen? Hat bei mir dafür seine Kamera gelassen. Er sagte, das ist so kompliziert, darf ich Deine Minox ausleihen? Er hat jede Winzigkeit berücksichtigt. Fand das faszinierend. Wäre toll gewesen, wenn nicht das Unglück mit dem Bruder passiert wäre.

Die Vorsitzende: Haben keinerlei Kenntnis, was da eigentlich gerufen worden ist, gerufen sein sollte. Westlich wesentlich kürzer als östlich? Finden das  per se nicht ehrenwürdig, wenn wir nicht wissen, was er gerufen hat. In der Eidesstattlichen Erklärung von Messner beim Landgericht heißt es, hatte keine Sinn, hatte keine Chance zu uns zu kommen. Sehen nicht, dass die Beweislast beim Beklagten liegt.

Beklagtenanwalt Herr Riegl: Das Landgericht hat die örtliche Situation leider nicht verstanden. Auch sieht man das aus dem Urteil des Landgerichts. Hatte den Weg nicht wissen können, weil es ein anderer Weg war.

Die Vorsitzende: Sehen das nicht als ehrenrührig an.

Richter Herr Meyer: Dass etwas gerufen wurde, ist unstrittig. Das verstanden wurde, ebenfalls.

Klägeranwalt Herr Philippi: ... Der Leser fragt sich, warum hat er nicht gesagt. Günther braucht Hilfe.

Die Vorsitzende: Hatte längeres Seil.

Richter Herr Meyer: Steht in anderen Büchern.

Max von Kienlin: Unstreitig hat er gerufen, es ist möglich.

Die Vorsitzende: Merkl-Charte ...  war nicht klar, dass die Ausrüstung ausreichend war, uns zu helfen ... völlig ausgeschlossen war ... Aufstieg wäre völlig unmöglich gewesen. ... Sagt, Hilferufe wären sinnlos. Wenn ... , wären sie nicht zu mir gekommen. Deswegen finden wir, gehen links, rechts rum , nicht besonders ehrenrührig.

Klägeranwalt Herr Philippi: Habe das noch in Erinnerung, wie mir das Messner sagte: hat gerufen, gewunken.

Die Vorsitzende: Wozu eigentlich, wenn so und so nicht geholfen werden konnte.

Klägeranwalt Herr Philippi: Ist klar.

Beklagtenanwalt Herr Riegl: Ist nicht klar, was wirklich war.

Die Vorsitzende: Uns interessiert nicht, was Messner Ihnen erzählt hat. Wir sind im zivilrechtlichen Prozess. Es muss Bezug haben zu der Eidesstattlichen Versicherung.

Klägeranwalt Herr Philippi: ... .

Richter Herr Meyer: Hat er ihm eine Wegbeschreibung zugerufen?

Beklagtenanwalt Herr Riegl: Natürlich hat er eine Wegbeschreibung zugerufen. Deswegen sind sie höher gestiegen. Die beiden anderen sind hochgestiegen.

Richter Herr Meyer: Ist aber nicht zwingend, dass er das gerufen hat. So haben sie es verstanden.

Max von Kienlin: Reinhold hat nach eigener Beschreibung  ... . Sah er ... , konnte aber nicht erkennen. Deswegen hat er zur Sicherheit beschlossen, den weiteren Weg zu gehen, und dort konnte er sehen, dass der Weg möglich ist. Hat gerufen und ging weiter. Der ist auch diesen Weg gegangen.

Die Vorsitzende: Das ist nicht ehrenwidrig. Was ehrenwidrig ist, bleibt uns verschlossen.

Ziffer 7. Die Gesamtdarstellung soll Erfindung. Lüge sein. Ohne beiziehung der Akte. Sie haben den Schriftsatz in der Akte ... und haben sich das zu eigen gemacht. Ist eigentlich nicht zulässig.

Beklagtenanwalt Herr Riegl: Das Gericht hat sogar die Protokolle.

Die Vorsitzende: Mache manchmal fünf Parallelverfahren. Es fehlt an den Voraussetzungen. ... . Nicht nötig mit der Beweislast.

Beklagtenanwalt Herr Riegl: ... .

Die Vorsitzende zum Risiko bei der Zensur: Das nimmt das Gesetz in Kauf.

Beklagtenanwalt Herr Riegl: Zum Inhalt sollte .... .

Die Vorsitzende: Es ist eine Erfindung, dass die beiden Brüder die Besteigung erreicht haben.

Beklagtenanwalt Herr Riegl: Lügt nicht bewusst.

Die Vorsitzende: Dass die Lawinengeschichte vom Beklagten stammt ... . Wenn nicht, wurde nicht vorgetragen.

Klägeranwalt Herr Philippi, Kenner für Verbote: Ein bisschen spät.

Die Vorsitzende: Steht nicht Lawine, steht Unglücksfall.

Max von Kienlin: Er weiß es selbst nicht. Wenn er Günther in relativer Talnähe sitzen ließ ... . Haben wieder nur seine eigenen Einlassungen ... rote Rakete ... . Vielleicht ist Günther weggestolpert. Jetzt kam er zu uns zurück. Gefunden ... . Waren alle zur Stelle. Wenn er Günther verlassen hat in einer unklaren Situation. Warum nicht ... .

Die Vorsitzende: Das sind alles Schlussfolgerungen.

Klägeranwalt Herr Philippi: War fast tot.

Max von Kienlin: Es war die Höhe 2000. Natürlich war er körperlich am Ende, aber nicht im Kopf getrübt. Er lügt nicht, sondern er war verwirrt. Muss gesagt werden zu seinen Gunsten.

Die Vorsitzende erklärt noch einmal, worauf es ankommt: Wir haben das Wort "Erfindung". Erfindung bedeutet, dass eine Geschichte bewusst erfunden ist.

RS: Wir lesen in der Wikipedia: Heute ist aus der Zoologie sehr gut bekannt, dass sogar auch "einfache" Tiere, wie Vögel, die erforderlichen kognitiven Fähigkeiten besitzen (Beobachten, Reflektieren, Lernen, Sprache), um Erfindungen zu machen und diese an Artgenossen weiterzugeben. Höhere Säugetiere (Schimpansen, Gorillas) sind hierin sogar sehr gut.
Wir wissen aber genau so gut, dass Frau Dr. Raben als Vorsitzende des Queruliersenats das Recht und die Macht besitzt, die deutsche Sprache rechtskräftig zu definieren.

Max von Kienlin: Er hat gesagt, es gehe nicht, dass er ... eine solche Leistung vollbringen, wie ein Schwerkranker keinen Marathonlauf absolvieren kann.

Die Vorsitzende: Etwas weich, erfinden ... .

Max von Kienlin: Er hat gesagt Lawine. Ist für mich eine Erfindung. Dass er es nicht wusste, ist bekannt. Jede detaillierte Darlegung ist eine Erfindung.

Die Vorsitzende: Das durften Sie jetzt nicht sagen.

Klägeranwalt Herr Philippi: ... .

Max von Kienlin versucht die Querulantin zu überzeugen: Schizophrenie nenne er das, wenn es ihm zu Gunsten kommt. Wenn ich das aber sage, dann heißt es, es wäre eine Lüge.

Die Vorsitzende: Das ist nicht eine Lüge. Wenn er ein Buch schreibt, eine beleidigendes, hätten Sie Recht bekommen. Wenn nicht beweisbar, wir wissen es nicht. Dann verliert man.

Max von Kienlin versucht es anders. Er kenne die Zensurregeln nicht: 1971 war die Freundschaft beendet. Was ich alles gemacht habe, hohe See, Flüsse ... . Prozess mit Herrligkoffer. Habe mich hinter Reinhold gestellt, auch vor Gericht, wo es ging. Danach habe ich mich nicht mehr darum gekümmert. War für mich vorbei. Plötzlich 2004 kam es wieder. Hast Du gehört, was er uns vorwirft. jetzt musst Du für uns etwas tun.

Habe mich an Zeitschriften gewandt. Niemand wollte ... . Wiener Blatt, Profix ... Dann ... . Man hat mir gesagt, ich solle mit Messner eine Rücksprache führen. Stand dann auch im Interview so. Da hat er mit der Peitsche ausgeholt, ... Trittbrettfahrer ... . Da habe ich das Buch geschrieben.

Klägeranwalt Herr Philippi der Quertreiber: Sie haben es aber so, als ob es wahr ist, geschrieben.

Max von Kienlin: Macht doch jeder. Habe meine tiefe Überzeugung dargelegt.

Die Vorsitzende: Der nächste Punkt. Verlassen ... .

Beklagtenanwalt Herr Riegl: ... . 2004 ein Interview. Verlassen war nicht bis unten mit ihm ... .

Max von Kienlin: Hat er selbst gesagt. Wird immer wieder zitiert.

Zensurfachanwalt Herr Philippi: Das, was ihn im Geist verfolgt. Aber wie Sie es bringen, dass er sich das ausgedacht hat .. . Das ist etwas ganz Anderes.

Max von Kienlin: Das ist legitim. Dass er es ohne verfolgt, ist nicht negativ.

Die Vorsitzende: Hat sich vielleicht eingebildet, mit Günther runter zusteigen. Wir müssen nachdenken.

Hakenkreuz, Ornament-Detail HansOLGNun, die Hitleräußerung ist eine Geschmackssache. Ist hinzunehmen. Es gibt einen Anhaltspunkt, den Selbsterhaltungstrieb. Da oben ist man nur auf sich selbst gestellt.

RS: Wie Hitler in seinen letzten Tagen allein war, beweist  Berlin, 30. April 1945.

Die Vorsitzende: Humanität, Dummheit, Feigheit.  Nicht wie Messner. Es wird eine Parallele gezogen. Das ist geschmacklos. Wir sind nicht dafür da, Geschmack zu zensieren.

Beklagtenanwalt Herr Riegl: So hat es auch das Landgericht gesagt. Waren überrascht über das Urteil.

Zensurfachanwalt Herr Philippi muss protestieren: ... die Kameradschaft sieht ... . Schmähung, Bemäkelung. Es ist im Grunde genommen die gleiche Geisteshaltung, wird behauptet. Da bewegen wir uns nicht mehr im GG 5, sondern im Schmähbereich.

Beklagtenanwalt Herr Riegl: Es  geht nicht um die gleiche Geisteshaltung, sondern um die gleiche Wertewahl.

Zensurfachanwalt Herr Philippi: Mann muss den Gesamtkontext des Buches sehen. Ist das zulässig?

Die Vorsitzende: Das Buch ist nicht über Adolf Hiller, sondern über Messner.

RS: Ansonsten müssten die Erben von Adolf klagen, ging mir durch den Kopf.

Zensurfachanwalt Herr Philippi kennt das Hochbebirge: Wenn jemand überhaupt in der Todesgrenze in Höhe von 8.000 m sich befindet, dann kann er nicht ... . Kann nicht tragen. Kann nur zurücklassen.

Max von Kienlin: Kann das nicht zum Prinzip machen. Als Adolf Hitler "Mein Kampf" geschrieben hat ... . Trotzt Kenntnis des Buches ... . Es geht nur um die Vorsicht, solche Ideen zu den Gründen ... . Gelegentlich wird die Kameradschaft ... . Aber nicht als Prinzip ... .

Die Vorsitzende: Finden als Meinungsäußerung zulässig. Auch wenn die Kammer schwankend war. Wir überlegen uns das noch einmal.

Nun kommen wir zur Ziffer 10: Getroffen hat er diese Entscheidung früher. ist wie Ziffer ... .

In der Ziffer 11 geht es um die Suchexpedition. Der Kläger [Herr Messner] hat gesagt, es waren vier ... . Dass diese nicht stattfinden, ist nicht bestritten worden.

Beklagtenanwalt Herr Riegl: Eine Suchexpedition muss anders finanziert und vorbereitet werden.

Richter Herr Meyer: ..., dass nicht gesucht worden ist ... .

Max von Kienlin: Ist nicht gezielt gesucht worden. Dann waren Sie im Bereich der Meinungsäußerung.

Klägeranwalt Herr Philippi: ... Schutz ... .

Die Vorsitzende weise: Wir wollen das mit dem Schutz außen vor lassen.

Klägeranwalt Herr Philippi als Hochgebirgsfachmann: Wie lässt man jemanden am Gipfel, und findet ihn dann auf der Rückseite.

Die Vorsitzende queruliert: Wollen wir nicht verwerten, weil nicht klar ist, ob es sein Knochen ist.

Klägeranwalt Herr Philippi: Liegt im gerichtsmedizinischen Institut.

Die Vorsitzende: Können ... . Aber hier jetzt [hat es keine Bedeutung].

Klägeranwalt Herr Philippi: Der Beklagte hat gesagt, wenn der gefunden wird, dann muss ich mich Lügner schimpfen lassen, wo sein Bruder glaubte, ihn verloren zu haben.

Max von Kienlin: Der Knochen ist ohne Stiefel. Schutz später .. . Dieser Knochen ... . Ein anderer Bruder, ein Arzt, hat den Knochen genommen und gesagt, ist er nicht. Dann blieb der Knochen in der Bibliothek von Messner. Dann gab es einen Gerichtsprozess. Dann DNA-Analyse. Der Professor hat gesagt, wäre nicht mehr möglich. 60:1 ... .

Die Vorsitzende: Wollen wir nicht berücksichtigen.

Max von Kienlin: Bin ich Ihnen dankbar.

Die Vorsitzende: Nun wissen wir, dass der Knochen noch da ist. Brauchen ihn aber nicht. In hilfloser Lage im Stich gelassen, heißt für immer da lassen.

Max von Kienlin: ... hat unten gewartet. Dann hat er nach zwei Stunden festgestellt, dass der Bruder nicht da ist. Wollte wieder hoch. Man lässt einen Kameraden nicht allein zwei Stunden.

Die Vorsitzende: Ich werde das schon als etwas endgültiges sehen. Purer Egoismus ist Meinungsäußerung. Da fehlen aber die hinreichenden Anknüpfungspunkte. Abstieg allein genügt nicht.

Im Ergebnis war die Berufung in zwei Punkten begründet. In den anderen nicht.

Was tun? Das Buch wird nicht wieder verlegt.

Max von Kienlin: Die Äußerungen sind raus. Aber der Sinn ist geblieben.

Richter Herr Meyer: Haben wir auch ... .

Max von Kienlin: Vielleicht die Klage zurücknehmen?

Klägeranwalt Herr Philippi: Habe kein Mandat dafür. Könnte allenfalls machen, wenn wir den Verkündungstermin hinaus schieben. Könnte das in einer Woche klären. Die Klage wird ... .

Die Vorsitzende: Kann sich der Beklagte auf den Kopf stellen bei Rücknahme. Es wird Schwierigkeiten geben mit den Eidesstattlichen Versicherungen.

Max von Kienlin: Was mir tief in der Seele brennt, das ist das Tagebuch. Er behauptet, ich hätte in Wut und Ärger auf ihn, dieses nachgeschrieben. Mir lag nicht daran, Herrn Messner zu beleidigen. Nur zu den aus der Luft gegriffenen Angriffen gegen die Kameraden, die zum Teil nicht mehr leben, konnte ich nicht schweigen.

Die Vorsitzende erläutert erneut die Zensurregeln: Gerichte müssen sich an Fakten halten. Einer sagt nicht die Wahrheit. Wir haben ab Dezember 2002 ... .

Beklagtenanwalt Herr Riegl: 1996, 1997 sind ausgeschlossen worden.

Die Vorsitzende: Insgesamt sind es 37 Jahre.

Beklagtenanwalt Herr Riegl: Zu 75 Prozent wird angenommen, dass diese 1970 geschrieben wurden. Es geht mir darum, dass diese damals geschrieben wurden. Wenn ausgeschlossen ist, dass diese später geschrieben wurden, was der Lebensnähe widerspricht, dann muss der Kläger sagen, was er gesagt hat.

Die Vorsitzende: Es geht um ein Dokument.

Beklagtenanwalt Herr Riegl: Das Landgericht hat erkannt, dass schlichtes Bestreiten nicht ausreicht. Es spricht alles dafür, dass dies 1970 geschrieben wurde.

Die Vorsitzende: Weshalb nicht 1971?

Beklagtenanwalt Herr Riegl: Nach 2001 wäre sinnvoll. Wird aber ausgeschlossen.

Klägeranwalt Herr Philippi: Kann relativ deutlich sagen ... . Kann die Sturheit nachvollziehen. Es gibt keinen schlimmeren Vorwurf, als seinen Bruder auf dem Gewissen zu haben.

Beklagtenanwalt Herr Riegl: Soll aber nicht behauptet werden, dass nachträglich manipuliert wurde.

Klägeranwalt Herr Philippi: Menschlich viel gesehen. Wie soll der Kläger ... ?

Beklagtenanwalt Herr Riegl: Mir ist ja auch einiges verboten worden. Der Kläger sagt, diese Dinge, die in meinem Tagebuch stehen, habe er nicht gesagt. Andererseits sagt er, er weiß nicht was war. War wie Schizophrenie. Er kann nicht sagen, hat das nicht gesagt. Wenn er sagt, ich weiß nicht, was ich damals gesagt habe ... .   

Klägeranwalt Herr Philippi: Schizophrenie ist verständlich.

Beklagtenanwalt Herr Riegl: Ich weiß, was er gesagt hat. Wie vor ein paar Tagen, weil das für mich .... mich sehr beeindruckt hat.

Richter Herr Meyer: Wenn er in der Öffentlichkeit sagt, das Tagebuch wäre gefälscht, dann darf er das nicht.

Beklagtenanwalt Herr Riegl: Ich möchte Gleichberechtigung.

Die Vorsitzende: Sie haben vorgelegt. Wir geben eine Anregung.

Klägeranwalt Herr Philippi: Tagebuch ... .

Die Vorsitzende: Nicht in der Öffentlichkeit.

Klägeranwalt Herr Philippi: Praktisch ... .

Die Vorsitzende: Nicht außerhalb dieses Gerichtssaals. Im Rahmen eines Prozesses ist es was anderes. Zumindest in der Öffentlichkeit hat er nicht das Recht, dieses zu sagen.

Klägeranwalt Herr Philippi: Kann es versuchen, glaube es aber nicht.

Richter Herr Meyer: Wie wollen Sie die Fälschung beweisen?

Klägeranwalt Herr Philippi: Habe viele ... .

Die Vorsitzende: Wir sind auch ein Familiensenat.

Klägeranwalt Herr Philippi: Das Urteil wird in den Medien bekannt Von dem Einen und Anderen wird berichtet. Es bleibt nicht im Gericht. Anregung des Beklagten.

Die Vorsitzende: Ja. Das Gericht regt an, dass die Parteien sich dahin gehend einigen könnten, dass der Kläger bezüglich des Antrages zur  Ziffer 6 und Ziffer 9 zurück nimmt, und der Beklagte dem zustimmt. Der Beklagte nimmt im Übrigen die Berufung zurück. Beide Parteien werden gebeten, binnen einer Woche zu erklären, ob ... .

Der Beklagten-Vertreter regt an, dass der Kläger es unterlässt, in der Öffentlichkeit die Behauptung aufzustellen, die in dem Buch des Beklagten dargestellte Tagebuchaufzeichnungen seien nachträglich angefertigt worden.

Max von Kienlin: Mir wird Betrug unterstellt.

Die Vorsitzende: Das ist in jedem Prozess so. Sie unterstellen auch dem Kläger ... .

Max von Kienlin: Nein, ich unterstelle, dass er sich nicht erinnert.

Die Vorsitzende: Dies konnte bezüglich der Äußerungen außerhalb des Prozesses gesagt werden.

Klägeranwalt Herr Philippi als Zensurvertreter klagt sein Leid: Habe das Problem, dass die Prozesse immer öffentlich sind.

Die Vorsitzende mütterlich: Wenn Sie sich einsetzen würden. Es geht um eine gute frühere Freundschaft.

Gehen wir weiter. Anträge werden gestellt. Antragsgegner-Vertreter stell die Anträge aus dem Schriftsatz vom 19.04.07, der Kläger-Vertreter aus dem Schriftsatz vom 16.03-07.

Der Termin für die Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Dienstag, den 27.11.07, 10:00 in diesem Saal.

Der Wert der Berufung wird festgelegt auf 195.000,00 Euro.

Es wäre gut, wenn innerhalb einer Woche .. .

Beklagtenanwalt Herr Riegl: Was ist mit den Kosten der ersten Instanz?

Die Vorsitzende: Bei uns wird es anders werden.

18.12.07: Rheinhard Messner und Max von Kienlin haben einen Vergleich getroffen.

RS: Verloren haben die Bergfreunde, die Extremsportler und die Erstendecker. Gewonnen haben die Anwälte. Ein gutes Geschäft bei einem Streitwert von 195.000,00 Euro. Schlecht vorstellbar, dass ein außergerichtlicher Vergleich nicht von Anfang an möglich gewesen wäre.

Was am Nanga Parbat wirklich passierte, werden wir nie erfahren. Brauchen wir auch auch. Die materielle Wahrheit hat immer viele Facetten. Die Richter sind die Schlechtesten Wahrheitssucher, die mir begegnet sind.

 

Meldungen des Tages - Leidet das Hamburger Image dank der Hamburger Zensurrichter und - Richterinnen? - "Versuchen Sie sich in Hamburg zu bewerben."               

Frage eines Jurastudenten im Internet:

Ich studiere Jura im 5. Semester, bin 23 Jahre alt. Alles super und es läuft gut.
Aber letzte Woche hab ich in einem Elektromarkt eine Mouse für 9,95 geklaut und bin natürlich erwischt worden.
Ich hab den Diebstahl zugegeben und warte nun auf den Anhörungsbogen von der Polizei, dem sich ja dann das Verfahren gegen mich anschließt.
Das Problem ist aber auch eine evtl. Vorstrafe wegen Diebstahl als ich 13 war. Ist sie noch relevant?
Aber es geht ja eigentlich nur um mein Jurastudium. Werde ich es fortsetzen können? Bzw. ist es sinnvoll, wenn ich weiter studiere? Ich meine, als Vorbestrafter werde ich wohl keine Chancen mehr haben.

Kommentare zu dieser Anfrage:

Naja, zumindest nicht Anwalt werden, als Versicherungssachbearbeiter kann das noch klappen ...
#1axel pöppel (Homepage) am 11.11.2007 13:06 (Antwort)

oder in Hamburg bewerben?
 #2 PeZe am

Quelle: http://www.jurabilis.de/index.php?/archives/1341-Kompetenz-allerorten.html

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Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 18.12.07
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