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Bericht
Pressekammer LG Berlin, Zivilkammer 27
Sitzung, Donnerstag, den 29.11.2007

Rolf Schälike - 06.12.2007

Auch für diesen Bericht gilt, wie für alle anderen meiner Berichte: Alles, was hier steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen kann ich nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Pressekammer, waren meine Recherchen erbärmlich. Was hier in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft verwende ich falsche Zeichensetzung. Habe dafür schon einmal gesessen. Möchte für mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf meinen während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als  Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen kann ich nichts. Auch Zeugen habe ich nicht. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung habe ich nicht; es handelt sich um Verschwörungstheorien.

-> Terminrolle - 29.11.2007

 

Jack White Production AG vs. Nussbaum, alias Jack White  - Zensurregel: Betriebsgeheimnisse  dürfen nicht preisgegeben werden              

Weshalb die Sache 27 O 855/07 Jack White Production AG vs. Nussbaum, alias Jack White vor das Zensurgericht kam, blieb der Pseudoöffentlichkeit verschlossen. Obwohl diese bei der Zensurkammer Berlin mehr erfährt als in der Zensurkammer Hamburg.

Der Vorsitzende Richter Herr Mauck: Der Antragsgegner-Vertreter erhält den Schriftsatz vom 28.11.07. Der Antragsgegner-Vertreter überreicht den Schriftsatz vom 29.11.07.  So, wollen Sie kurz unterbrechen, lesen oder gleich verhandeln? Bei der Bestimmtheit des Antrages haben wir keine Bedenken. Es gibt die Presseerklärung des Antragstellers, dass man sich vom Antragsgegner getrennt hat. Aber es ist ein Unterschied, wenn man als Vorstand in die Öffentlichkeit geht. Das wiegt schwer. Es geht um die  nachvertragliche Treue. Wenn der Mensch, der das Unternehmen verlässt, nun gewisse ... . schmutzige Wäsche zu waschen ist eines Vorstandsmitgliedes nicht würdig. Auch, wenn alles schon bekannt war.

Klägeranwalt Dr. Christian Schertz: Noch dazu in der Boulevard-Presse.

Der Vorsitzende: Es geht um das Persönlichkeitsrecht des Unternehmens.

Klägeranwalt Dr. Christian Schertz: Kreditschädigung. Kennen das vom Unternehmen nicht. Gegen sachliche Sachen bin ich nicht vorgegangen. Geben Sie eine Unterlassungserklärung ab und alles ist erledigt. Sie werden auch in der nächsten Instanz nicht obsiegen.

Der Vorsitzende: Man weiß nie.

Beklagtenanwalt Herr Dr. Sturzebecker: Im letzten Schriftsatz, den wir heute Morgen erhalten haben, ... . Natürlich gibt es ad hoc Meldungen. Der  Antragsgegner hat massiven Vertrauensbruch in die Öffentlichkeit gebracht. Hätte Herr Stern neutral, .... der Vortrag hat geändert gebracht werden können. Herr White hat ordnungsgemäß ... .

Klägeranwalt Dr. Christian Schertz: Bestreite ich.

Beklagtenanwalt Herr Dr. Sturzebecker: Im lassen Sie mich in Ruhe aussprechen. ... Der Antragsgegner veröffentlicht nichts zur Beendigung der Beraterverträge. ... wird nicht veröffentlicht. Die fristlose Kündigung erfolgte mit dem Vorwurf des massiven Vertrauensbruchs. Das ist ein Hirngespenst. Konkurrenzverbot. Stimmt aber nicht bei seiner Tätigkeit als Verleger. ... Dass er bis Jahresende dem Konkurrenzverbot als Produzent unterlag, stimmt nicht. Ist alles Lüge, Lüge, Lüge. Jetzt sagen Sie [Herr Mauck], muss er dulden. Aber er sieht sich einer riesigen Pressewelle ausgesetzt. Sage einfach, die fristlose Kündigung ist unwirksam. Aber ein paar Sachen, die Deutschland weit bekannt sind, darf er nicht äußern? Dieser Mann kann mir keinen Vorwurf machen. Wir sind auf dem Gebiet der Popmusik. Angeblich hatte er einen Konkurrenzplan, ... vom Markt zu fegen.

Klägeranwalt Dr. Christian Schertz: Zum Wettbewerbsverbot. Hat mit diesem Verfahren nichts zu tun. ... als Anlass, dass er in den Medien trotz Verschwiegenheitspflicht ... . Fasse es zusammen. ... Der Antragsgegnerin hat sich geäußert. Dazu ist sie verpflichtet.

Der Vorsitzende: Gut. Das müssen wir uns durch den Kopf gehen lassen. Wenn Herr Stein und Herr Bohlen in der unsäglichen Sendung saßen, wo Leute beleidigt werden, dann muss er mehr ertragen.

Beklagtenanwalt Herr Dr. Sturzebecker: Stein, der ehemalige Manager von Bertelsmann, nachdem er rausgeschmissen wurde.

Klägeranwalt Dr. Christian Schertz: Da war er noch Vorstandsmitglied.

Beklagtenanwalt Herr Dr. Sturzebecker: ... natürlich wird Herr Stein die Schadensersatzforderungen aufbauen und in der Buchhaltung ... . Es wird versucht hier in Berlin [zu behaupten] Herr White hat die Firma diskreditiert.

Klägeranwalt Dr. Christian Schertz unterbricht ständig.

Der Vorsitzende: Herr Schertz.

Klägeranwalt Dr. Christian Schertz lässt sich nicht bremsen.

Beklagtenanwalt Herr Dr. Sturzebecker: Dagegen hat sich Herr White gewehrt.

Klägeranwalt Dr. Christian Schertz hat sich endlich durchgesetzt: ... hat. Meine Aufgabe ist, Herrn White zu verbieten, sich weiter in der Boulevardmedien negativ über das Unternehmen zu äußern. Er hat eine Verschwiegenheitspflicht.

Beklagtenanwalt Herr Dr. Sturzebecker: Das Ordnungsmittelverfahren zeigt, wie breit gestreut wird. Er weiß nicht, was er nicht mehr sagen darf.

Klägeranwalt Dr. Christian Schertz: Da müssen Sie ihn beraten. Herr Stein hat nur eine Pressemitteilung abgegeben.

Der Vorsitzende winkt ab: Die Sach- und Rechtslage wurde erörtert. Anträge werden gestellt. Beraten uns und entscheiden am Schluss der Sitzung.

Am Schluss der Sitzung: Die Einstweilige Verfügung vom 06.09.11 wird bestätigt. Der Antragsgegner hat die weiteren Kosten des Verfahrens zu tragen. Zum Ordnungsgeldantrag ist binnen 10 Tagen Stellung zu nehmen.

 

Freizeitwoche Verlag GmbH & Co. vs. Sabine Christiansen - Kanzlei Dr. Schertz verliert als Vertreterin von Sabine Chistiansen              

Die Sache 27 S 9/07 Freizeitwoche Verlag GmbH & Co. vs. Sabine Christiansen war die Freizeitwoche Verlag GmbH & Co. Berufungsklägerin und verlangte von Sabine Christiansen Kostenerstattung.

Der Vorsitzende Richter Herr Mauck: Wir haben das Urteil des Amtsgerichts Charlottenburg 207C 73/07 vom 20.06.07. Es geht um die Kostenerstattung für die vorgerichtliche Tätigkeit der Berufungsklägerin. Die Sache war nicht so einfach. Der Anwalt von Frau Sabine Christiansen hat eine Einstweilige Verfügung erwirkt. Aber es gab schon am gleichen Tag die Unterlassungserklärung . Dann  kam der Widerspruch. Die Antragstellerin hat die Kosten des Widerspruchverfahrens aufgebrummt bekommen. Sie hatten Frau Christiansen die Kosten des Widerspruchs erspart.

Christiansenanwalt Herr Reich: Es war ein Geschäft ohne Auftrag (GOA)

Der Vorsitzende: GOA führt nie dazu, dass beim Gegner mehr Kosten entstehen. Anhörungsverfahren, Widerspruchsverfahren.

Anwalt Herr Stulz-Herrenstedt: Wir reden nur, was nach dem Anhörungsverfahren passiert ist. Im Amtsgericht Potsdam ....

Der Vorsitzende: Gut. Denken darüber nach. Wollen Sie [Herr Stulz-Herrenstedt] das Versäumnisurteil aufrecht erhalten?

Anwalt Herr Stulz-Herrenstedt: Habe das diskutiert.

Der Vorsitzende: Wenn das Amtsgericht falsch entschieden hat .... . Das Versäumnisurteil müsste weiter gelten. Habe gesicherte Positionen. Ich halte das für logisch.

Anwalt Herr Stulz-Herrenstedt: Haben das in der Filiale diskutiert. Der Fall ist selten.

Richter Herr von Bresinsky: Ist auch kein Urteil zweiter Klasse.

Der Vorsitzende: Die Sach- und Rechtslage wurde erörtert. Der Berufungskläger beantragt, das Versäumnisurteil aufrecht zu erhalten. Wie beraten und und entscheiden am Schluss der Sitzung. Es wird eine Erklärungsfrist beantragt. Die Parteien beantragen jeweils eine Erklärungsfrist zu den Schriftsätzen der Gegenseite.

Am Schluss der Sitzung: Das Versäumnisurteil wird aufrecht erhalten. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt trägt Frau Sabine Christiansen. Der Streitwert der Berufung beträgt 1.540,00 Euro. Die Revision wird nicht zugelassen.

RS: Der Fall war für die Pseudoöffentlichkeit noch schwieriger zu verstehen, noch absurder als die sonstigen Theatervorstellung mit den Anwälten von der Kanzlei Dr. Christian Schertz. Ich garantiere bei diesem Bericht besonders viele Fehler, erst recht juristische. Ich hatte zunächst in der Überschrift geschrieben "Kanzlei Dr. Schertz kann es nicht sein lassen, nicht zustehende Kosten einzuklagen", was in dieser konkreten Sache so nicht stimmt. Hier klagte der Freizeitwoche Verlag auf Kostenerstattung. Das möchte ich hiermit in aller Förmlichkeit richtig stellen.

Meldungen des Tages - Pseudoöffentlichkeit beim LG München ausgeschlossen         

05.12.2007; 20:22 Uhr
Schmerzensgeld-Prozess gegen Biller verzögert sich LG München I schließt Öffentlichkeit von der Verhandlung aus Nachdem das Bundesverfassungsgericht das Verbot des Romans »Esra« des Autors Maxim Biller letztlich aufrecht erhalten hatte, wird nun vor dem Landgericht München I die Schmerzensgeldklage der Ex-Freundin Billers und deren Mutter auf jeweils 50.000 EUR verhandelt. Die Klägerinnen lassen sich als Vorbilder für zwei Romanfiguren identifizieren, weshalb sie sich durch die Darstellung in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt sehen. Wie die »Welt-Online« meldet, schloss nun das Gericht - wie schon bei dem früheren Verbotsverfahren vor dem Oberlandesgericht München - die Öffentlichkeit von der mündlichen Verhandlung am 5.12.2007 aus, da persönliche Umstände aus dem persönlichen Lebensbereich der Klägerinnen behandelt würden. Zugleich ließ der Vorsitzende Richter der 9. Zivilkammer offen, wann mit einem baldigen Urteil zu rechnen sei.

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Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 14.06.08

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