BUSKEISMUS

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Bericht
Zensurkammer LG Hamburg (ZK 24)
Freitag, 11. Januar 2007

Rolf Schälike - 22.01.08 - 

Auch für diesen Bericht gilt wie für alle anderen meiner Berichte: Alles, was hier steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen kann ich nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Pressekammer, waren meine Recherchen erbärmlich. Was hier in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft verwende ich falsche Zeichensetzung. Habe dafür schon einmal gesessen. Möchte für mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf meinen während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als  Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen kann ich nichts. Auch Zeugen habe ich nicht. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung habe ich nicht; es handelt sich um Verschwörungstheorien.

Terminrolle - 11.01.2008

 

Wie heiß ist das Wasser schon? (◄Video)

Fünf Mal saß Anwalt Herr Reich von der Kanzlei Dr. Schertz vor den Richtern

Die erste Verhandlung begann um 9:45 Uhr mit Anwalt Herrn Reich von der Kanzlei Dr. Schertz. Er musste schon Donnerstag anreisen und ein schwerer Arbeitstag stand ihm bevor.

Fünf Verhandlungen und vier Urteile musste der Mitarbeiter von der Kanzlei Dr. Schertz über sich ergehen lassen.

Eine kleine Sensation war die Entscheidung zu der Geldentschädigungsforderung von Daimler-Chef Zetsche gegen den Daimler-Kritiker Herrn Jürgen Grässlin: Die Klage des großen deutschen Managers, vertreten vom Dr. Christian Schertz persönlich wurde abgewiesen, die Kosten hat Herr Zetsche ebenfalls zu tragen. Wehren kann er sich mit Sicherheitsleistung und Berufung beim OLG. Jürgen Grässlin kann unterstützt werden durch den Kauf seiner Prominenten-Bilder.

Romy Haag, vertreten ebenfalls vom Meister persönlich, obsiegte: Den Beklagten - Rowohlt Verlag GmbH und Moon Suk - wird verboten, zwei näher bezeichnete Gedichte zu verbreiten. Als Gesamtschuldnerin haben die Beklagten an die Klägerin 2.500,00 Euro zu zahlen. Auch hier können die Beklagten Sicherheitsleistung erbringen und in Berufung gehen.

Günther Jauch, vertreten vom Jünger des Meister verlor gleich zwei Mal.

Dafür obsiegte Sihler-Jauch. Diese wurde auch vom Meister persönlich vertreten

Die Kanzlei Dr. Christian Schertz war bei den Urteilsverkündungen zwei Mal  auf der Siegerseite, dafür drei Mal auf der Verliererseite. Wir sind gespannt, was davon beim "lieben OLG", wie es Richter Buske so nett formuliert, landet. Angekündigt hat der Meister so einiges.

Fünf weitere Sachen wurden heute verhandelt. Bei zwei Sachen vertrat Herr Reich die Beklagten, bei drei anderen die Kläger. Können wir auf die Prominenz der Kläger und die Bedeutung der Beklagten schließen, wenn der Jünger Herr Reich diese vertritt, oder hat es etwas mit den Erfolgsaussichten zu tun, welche die Kanzlei Dr. Schertz diesen Verfahren beimisst?

Kramm vs. Berliner Kurier                                          

In der Sache 324 O 725/07 Heinz-Georg Kramm  (Heino) vs. Berlin Verlag GmbH (Berliner Kurier) war Herr Anwalt Reich auf der Beklagtenseite.

Im Berliner Kurier stand am 13.07.07: Angelika Milster will Heino retten

Nur böse Menschen haben keine Lieder, dachte sich Heino und kündigte Ende vorigen Jahres sein großes Bühnen-Comeback an. Eine gigantische Deutschland-Tournee sollte das werden. Mit einem karitativen Hintergrund. ...

Der Vorsitzende Richter Herr Andreas Buske: An der Passivlegimation gibt es keinen Zweifel. Späte Vollstreckung oder nicht? Ob die Klage durchgeht, werden wir später sehen. Dass er als Autor passiv legitimiert ist, ist klar.

Klägeranwalt Herr Mertin: Wissen Sie [Herr Reich] es?

Beklagtenanwalt Herr Reich: Nein.

Klägeranwalt Herr Mertin blättert und sucht: Kann sein, dass ich davon ausgegangen bin dass es im Print erschienen ist. Das ist unstrittig.

Der Vorsitzende: Sie wollen das auch im Print widerrufen?

Klägeranwalt Herr Mertin blättert: Glaube, in diesen Dreien war es nicht.

Der Vorsitzende: Dann hätten wir ... .

Klägeranwalt Herr Mertin blättert: Frau Milster war sauer. Hat überhaupt nicht mit der Redaktion gesprochen. Alles ist von A bis Z erlogen.

Der Vorsitzende: Hat an der Tournee teilgenommen.

Klägeranwalt Herr Mertin: Die Tournee ist ausgefallen. Milster hat nie mit dieser Redakteurin gesprochen.

Der Vorsitzende: Das mit Handy angerufen wurde, ist es so?

Beklagtenanwalt Herr Reich: So ist es. Habe eine Eidesstattliche Versicherung.

Der Vorsitzende: Könnte auf eine Beweisaufnahme hinauslaufen.

Beklagtenanwalt Herr Reich: Im voraus: unser Mandant hat keine Probleme inhaltlich, mit einer Richtigstellung. Widerruf kommt aber nicht in Frage. Über den Text müssen wir uns einigen.

Der Vorsitzende: Man kann eine redaktionelle Stellungnahme ohne der unangenehmen Überschrift: Widerspruch oder Richtigstellung. Frau Milster, Heino hat mich gebeten mitzunehmen.

Klägeranwalt Herr Mertin: So können wir es machen. Müssen den Text jetzt festlegen.

Beklagtenanwalt Herr Reich: Mit Widerruf.

Klägeranwalt Herr Mertin: Die Kosten übernehmen Sie.

Beklagtenanwalt Herr Reich: Nein. Kosten aufteilen.

Klägeranwalt Herr Mertin: Gut. Mache ich auch mit. Aber Widerruf.

Der Vorsitzende: Mit den Parteivertretern wurde die Sach- und Rechtslage ausführlich und umfassen erörtert. Darauf hin schließen die Parteien ohne Präjudiz für den Sach- und Rechtsstand den folgenden Vergleich:

1. Die Beklagte zu 1. verpflichtet sich in der nach Rechtskraft dieses Vergleiches in der nächsten erreichbaren Ausgabe des Berliner Kurier in dem gleichen Teil, wo die angegriffene Äußerung stand, sowie im Internet in www.berlinonline.de an entsprechender Stelle den folgenden Beitrag zu veröffentlichen:

Klägeranwalt Herr Mertin: Nicht gefleht. Nein. Heino stellt richtig.

Beklagtenanwalt Herr Reich: Nein.

Der Vorsitzende: 1. Heino stellt richtig als Überschrift. ... 14.07.2007 ... . Angelika Milster will Heino retten. Anlässlich der bevorstehenden Deutschlandtournee. Heino hat mich angefleht, mitzumachen.

Heino legt Wert auf die Feststellung, dass das nicht zutrifft.

2. Damit sind die Ansprüche gegen die Beklagte zu 2 erledigt.

3. Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

4. Beiden Parteien wird nachgelassen bis zum 25.01.08 den Widerruf anzuzeigen .... .

Vorgelesen und genehmigt.

Dann ins Protokoll: Es gab kein Gespräch zwischen Heino und Frau Milster, nur zwischen Mannequin  und ... .

Klägeranwalt Herr Mertin: Mein Wissensstand.

Richter Dr. Korte: Wenn, dann in der Printausgabe.

Der Vorsitzende: Beschlossen und verkündet: Bei Widerruf wird die Entscheidung verkündet am Freitag, den 15.02.08, 9:55 Uhr in diesem Saal.

Streitwert? Denke mehr, weil auch in der Printausgabe.

Klägeranwalt Herr Mertin: 50.

Der Vorsitzende: Der Streitwert wird auf EUR 50.000 festgelegt. Der Wert des Vergleichs entspricht dem Wert der Hauptsache.

Kanthak vs. Heinrich Bauer Zeitschriften Verlag 
Kanzlei Dr. Schertz erwartet den Erlass einer Verfügung und Zahlung einer Vertragstrafe für das gleiche Ereignis                          

In der Sache 324 O 689/07 Kanthak vs. Heinrich Bauer Zeitschriften Verlag versuchte sich Anwalt Herr Reich, Vertreter der Kanzlei Dr. Christian Schertz

Der Vorsitzende Richter Herr Andreas Buske: Diesen Fall wollen wir mit der Volksweisheit lösen..

Beklagtenanwalt Herr Dr. Engels: Mit Volksweisheit?

Der Vorsitzende: Die Unterlassungs-Verpflichtungserklärung stammt vom 17.10.2002 (!). Wurde von dem damaligen Anwalt der Beklagten abgegeben. Dann gab es eine Forderung am 23.10.2006 und eine zweite Unterlassungserklärung am 31.10.2006. Das, was die Anwälte so tun, muss der Kläger so hinnehmen.

Der Anwaltswechsel führte zu Informationsverlust. Wenn zwei Unterlassungserklärungen verlangt werden, dann sind die Forderungen nicht kerngleich. Der Beklagte meint und sagt o.k., dass die nicht kerngleich sind. Der Beklagte kann nicht sagen, habe eine Unterlassungserklärung 2002 abgegeben, möchte jetzt Vertragsstrafe zahlen.

Klägeranwalt Herr Reich: Die Rechtssprechung ist unabhängig von den Unterlassungserklärungen.

Der Vorsitzende: Wofür denn, wenn Sie meinen, die wären kerngleich.

Klägeranwalt Herr Reich: Es gibt einen Verstoß., d.h., man sieht, dass dieser von der Kerntheorie erfasst ist. So gibt es den weiteren Bedarf, eine Unterlassungserklärung zu erhalten.

Der Vorsitzende: Wir finden, es kann nicht eine Unterlassungserklärung und Vertragsstrafe für den gleichen Fall geben.

Klägeranwalt Herr Reich als Zensurspezi: Kleines Wort umgetauscht, und der Gegner kann sagen, die Kerngleichheit gibt es nicht. Man hat den Vorteil, dass es von der Kerntheorie erfasst ist, man hat aber auch den Vorteil einer neuen Unterlassungserklärung.

Der Vorsitzende: Kann in zehn Fällen gleich tauschen, oder in einhundert. Und erhalte die Abmahngebühr gleich drauf.

Klägeranwalt Herr Reich: Ja, ja, ja.

Beklagtenanwältin Frau von Bassewitz: Wir meinten, es wird nicht gegen die erste Unterlassungserklärung verstoßen. Deswegen haben wir die Unterlassungserklärung abgegeben.

Klägeranwalt Herr Reich: Da haben wir gleich das Argument.

Der Vorsitzende: Dass man sich eine Unterlassungserklärung holen kann, weil der Vertrag nicht sicher ist? Bekomme ich auch 100 Einstweilige Verfügungen, wenn ich 100 Mal verstoßen habe?

Richter Dr. Korte: Entweder kerngleich oder ein neues Verfügungsverfahren. Ansonsten einen Bestrafungsantrag stellen.

Klägeranwalt Herr Reich: Der Mandant steht rechtlos da, wenn es die erste Weigerung gibt.

Der Vorsitzende: Sie können sich eine Unterlassungserklärung holen, und er ist mit einer Vertragsstrafe abgesichert und zufrieden.

Klägeranwalt Herr Reich: Es sind die gleichen Argumente.

Der Vorsitzende: Nee, es geht nicht mit gleichen Argumenten. Einstweilige Verfügung und Vertragsstrafe.

Richter Dr. Korte: Es ist keine zweckmäßige Verfolgung. Zuerst ist die Vertragsstrafe oder eine neue Einstweilige Verfügung.

Klägeranwalt Herr Reich: Immer wieder ... .

Richter Dr. Korte seiner Macht als Richter bewusst: Das Problem ist, ob kerngleich. Das Risiko gibt es immer. Das Gericht kann sagen, es ist kerngleich. Die haben erhebliche Nachteile. Zwei schizophrene Vertragsstrafen wegen Verstoß gegen die Unterlassungserklärungen, weil nicht kerngleich.

Klägeranwalt Herr Reich wehrt sich gegen die Argumente der Richter: ... um das erstmal zu verhindern. Der Beklagte kann ja sagen, es sei keine neue Verletzung, deswegen Vertragsstrafe.

Der Vorsitzende ironisch: [Der Beklagte soll sagen], bitte lassen Sie uns eine Vertragsstrafe zahlen. Man kann das Risiko nicht verlagern.

Klägeranwalt Herr Reich: ..., weil er schon eine Unterlassungserklärung abgegeben hat?

Der Vorsitzende: Die Klägerseite gibt zu erkennen, dass der Kläger das nicht als kerngleich sieht, und meinte gleichzeitig, wir haben das Gleiche gehabt. Dann kommt er und verlangt eine Vertragsstrafe. Das kann nicht sein. Kann 670,00 Euro zahlen, Kosten ... .

Wollen Sie eine Grundsatzentscheidung?

Beklagtenanwalt Dr. Engels: Ein Scherz.

Der Vorsitzende: Ping Pong Spiel: Entscheidung des Landgerichts Hamburg zur Vertragsstrafe. Sollen wir entscheiden?

Klägeranwalt Herr Reich: Ja.

Der Vorsitzende: Ja, sollen wir entscheiden?

Klägeranwalt Herr Reich: Ja.

Der Vorsitzende: Wir finden es, dass es nicht kerngleich ist.

Beklagtenanwältin Frau von Bassewitz: Wir auch.

Der Vorsitzende: Auch wenn [die Passagen] kerngleich sind, ist es ein Ding, welches nicht entschieden werden muss.

Mit den Parteivertretern wurde die Sach- und Rechtsfrage ausführlich und umfassen erörtert. Anträge werden gestellt.

Beschlossen und verkündet: Termin für die Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Freitag, den 01.02.08, 9:55 Uhr in diesem Saal.

01.02.08: Urteil: Der Beklagter wird verurteilt an den Kläger 604,71 € mit Zinsen zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage zurückgewiesen. Von den Kosten trägt der Kläger 9/10, der Beklagte 1/10. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. Streitwert wird auf 5.604,71 € festgelegt.

Der Kläger ging in Berufung.

11.11.08: Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Hamburg, Geschäftsnummer 324 O 689/07, vom 01.02.2008 abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger weitere 5.000 € nebst 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 11.8.2007 zu zahlen.
Die Anschlussberufung der Beklagten wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Berufungsurteil

Christiansen vs. Heinrich Bauer Zeitschriften Verlag und  Freizeitwochen Verlag GmbH & Co.                                          

In den Sachen 324 O 675/07 Christiansen vs. Heinrich Bauer Zeitschriften Verlag und 324 O 840/07 vs. Freizeitwoche Verlag GmbH & Co.

Der Vorsitzende Richter Herr Andreas Buske nach der Verhandlung der Sache 324 O 689/07: Habe bei Christiansen nicht ein Schema. Können wir nicht nachher zusammen verhandeln?

Klägeranwalt Herr Reich: Ja.

Der Vorsitzende: Fangen wir mit der 675 an. Für die Beklagte ist Dr. Mai dazugekommen. Wir haben ja zwei Parallelfälle, welche gleich sind, und 40.000,00 Euro zu Gunsten der Klägerin ausgeurteilt werden, weil in anderer Konstellation, wie wir es meinen. B15: Hat ihren Urlaub angekündigt, die Klägerin. Was ist mit der angeblichen Hochzeit in der Karibik? und ... . Reist mit ihren Norbert und den Kindern nach St. Barths. Möchte nicht mit vierhundert Fotografen [zusammen sein]. Wie war es, hat er gesagt, sie fährt nach St. Barths oder ... .

Klägeranwalt Herr Reich: ... dann kam die Anfrage wegen der Hochzeit in der Karibik. Ob sie in den Ferien in der Karibik heiraten möchte.

Beklagtenanwältin von Bassewitz: Hätte nicht sagen brauchen, wo sie Urlaub machen. Sie hätten sagen können, möchten Urlaub machen, aber keine zweihundert Fotografen dabei haben. Wird Überraschungen geben im Jahr 2008. Sie tragen vor, sie würde das Privatleben völlig abschaffen.

Beklagtenanwalt Dr. Engels: Der Artikel wurde nicht beanstandet. Es muss als wahr unterstellt werden, was Bild am Sonntag berichtete.

Klägeranwalt Herr Reich: Tragen Sie vor?

Beklagtenanwalt Dr. Engels: Ist gemacht worden.

Richter Dr. Korte: Ist von der Redaktion gestellt ... . Es ist ein Unterscheid, hat sie sich aktiv eingebracht, oder wurde ihr vorgebracht, dass sie Urlaub in St. Barths macht.

Klägeranwalt Herr Reich: Es war immer die Rede von der Hochzeit in der Karibik. Das Wort St. Bath ist nicht gefallen.

Der Vorsitzende: Deswegen kommen wir hier zusammen. "macht Urlaub in St Barths" oder "macht Urlaub" ist ein Unterschied.

Beklagtenanwältin von Bassewitz: Wie ist das in die Presse gekommen?

Klägeranwalt Herr Reich: Weiß ich nicht.

Beklagtenanwalt Dr. Engels: Wir wissen von Ihnen, dass Sie alles abmahnen, was sich bewegt. Sie ist in der Öffentlichkeit. 

Klägeranwalt Herr Reich: Weiß nicht, wie das in die Presse kommt.

Beklagtenanwalt Dr. Engels: Wir haben den Artikel. Der ist nicht angegriffen worden. Warum haben Sie  nichts gemacht?

Beklagtenanwältin von Bassewitz: Hat mehrmals erzählt, dass sie Weihnachten auf Mallorca sein wird. Weshalb erzählt sie immer, wo sie Urlaub macht.

Der Vorsitzende: Machen wir anders. Sie tragen vor, das die Klägerin gesagt hat, sie mache Urlaub in St. Barths.

Beklagtenanwalt Dr. Engels: Wie es da steht.

Richter Dr. Korte: Es ist ein Unterschied, ob aktiv oder passiv. ... Sie sind am Zug. Sie müssen vortragen, ist das aktiv. Die Klägerseite ist klug zu sagen, dann sage ich gar nichts.

Der Vorsitzende: Nehmen nur ins Protokoll: Die Anlage B40 wird als Anlage genommen. ... Das ist ja schick bei Ihnen, ... jeder Schriftsatz ... . Da findet sich das Mallorca-Problem. Bin ich sehr glücklich. Das letzte Mal war ich sehr glücklich als ich Vanilleeis gegessen habe. Es ist nicht ein solches Pfund, dass es gleich auf Null fährt. Dann die Superfotos auf Blatt 22. Macht aber einen Unterschied zu dem Fall, den wir eben hatten. Cheeseburger für 18 Euro. Salat für 16 Euro.

Beklagtenanwalt Dr. Engels: Andere Länder, andere Sitten.

Der Vorsitzende: Muscheln. In beiden Fällen von Bedeutung, wie sah es aus am Strand? Die Bilder auf Blatt 12, 13. Da ist richtig was los. Wie bei uns auf dem Dom, Familiensonntag, Cheeseburger.

Klägeranwalt Herr Reich: ... sieht aus ... . Haben zehn Menschen gesagt.

Beklagtenanwältin von Bassewitz: Meinen Sie, es ist eine Fotomontage? Es macht den Eindruck, der Strand ist knacke voll.

Der Vorsitzende: Sie sagen K 22 war ein Urlaubsfoto. 10 people rings herum, 20 people rings herum. Das müssen Sie uns genauer sagen.

Klägeranwalt Herr Reich: Ist irgendein Foto. Kann vor zehn Jahren gewesen sein.

Beklagtenanwältin von Bassewitz: Die Fotos stammen vom 23.12.2006.

Beklagtenanwaltl Dr. Mai: Cheeseburger kaufen viele Leute.

Der Vorsitzende: Haben Caroline. [Caroline von Monaco Urteil]

Beklagtenanwalt Dr. Engels: Zwei Instanzen.

Der Vorsitzende: Habe das verdrängt.

Beklagtenanwältin von Bassewitz: Die Sonne ist untergegangen. Spielen noch Tischtennis. Sie haben vorgetragen, dass Sie extra im Bikini abgereist ist.

Klägeranwalt Herr Reich: Weiß nicht, von wann die Fotos sind.

Der Vorsitzende: Wir laufen auf die Beweisaufnahme hinaus.

Richter Dr. Korte: Meinen, die Beklagte habe, die Beklagten haben gut dargelegt.

Klägeranwalt Herr Reich: Was haben wir? Wir wissen nicht, wann die Fotos gemacht wurden.

Beklagtenanwalt Dr. Engels: Wir haben vorgetragen, Sie bestreiten, also kommt es zur Beweisaufnahme.

Klägeranwalt Herr Reich: Es gibt kein Datum.

Der Vorsitzende: 23.12.2006.

Richter Dr. Korte: Die Beklagten sagen, so sah es aus auch bei den anderen Fotos.

Klägeranwalt Herr Reich: ... .

Der Vorsitzende: Ein typisches Strandfoto. So sieht der Strand im Dezember 2006 aus.

Richter Dr. Korte: Wir wissen 23.12.06, 16:00 Uhr. Wir können sagen, ... . So können wir es uns gut vorstellen. So sah es aus.

Beklagtenanwalt Dr. Engels: Hier sind andere Personen in dichter Nähe zu ihr.

Richter Dr. Korte: Wir tendieren dazu, dass die Beweislast sich nicht umdreht, und die Substantierung bei Ihnen bleibt.

Der Vorsitzende: ... Caroline kann nicht mal eine Protokollführerin neben sich laufen lassen.

Klägeranwalt Herr Reich: Das wäre ein Ausforschungsbeweis. Ist nicht zulässig.

Der Vorsitzende: Kann man sich denn nicht einigen? Kann sein, es bleibt. Trotz alledem.

Längeres Schweigen im Saal.

Der Vorsitzende: Wollte fragen, ob man sich nicht einigen möchte? Restgeldentschädigung. Frage, wie hoch? 40.000,00 gibt es nicht. Würde trotz alledem etwas bleiben.

Beklagtenanwalt Dr. Engels: Würde den Grund für die besondere Schwere wissen wollen. Möchte lernen.

Klägeranwalt Herr Reich: Schriftsächlich.

Der Vorsitzende: Etwas dezenter beschreiben. Dieses Foto greift schon sehr in die Persönlichkeitssphäre. Da ist sie in Urlaub, fühlt sich am Wochenende unbeobachtet.

Beklagtenanwalt Dr. Engels: Auch nicht da, wo sie lacht?

Der Vorsitzende: Ah, ja. Gibt es Einigungsmöglichkeiten?

Klägeranwalt Herr Reich: Wie würde es aussehen?

Der Vorsitzende: 20.000,00, quoteln.

Beklagtenanwalt Dr. Engels: Der Grund unseres Zögerns liegt nur in der alten Geschichte. Rechtsgeschichte für Sie: Prinz August. Sehen Caroline ... Band. Eintritt schon 100,00 Euro. Sehen sie in einer unglücklichen Situation: stolpert. Sehe keinen Unterschied. Sie [Herr Buske] wissen, was die Kammer entschieden hat. Und später das Bundesverfassungsgericht?

Der Vorsitzende: Ja, ja. Sucht sich Bilder aus. Will diese zurückgeben. Zeitungsbericht: Ernst August ... auf den ... .

Beklagtenanwalt Dr. Engels: Können Sie behalten. Sind nicht mal verboten worden., Ist zum EGMR gegangen. Habe eine Aufnahme. Jetzt ... . Nach der Veröffentlichung dieser Aufnahmen ... .

Richter Dr. Korte: Haben keinen Strand, keinen Bikini.

Beklagtenanwalt Dr. Engels: Das Bundesverfassungsgericht hat gesagt, sind alles rechtmäßige Bildberichterstattungen. Wie kann ich jetzt vom Verlag 20.000,00 Euro verlangen?

Richter Dr. Korte: Die Bilder sind identisch.

Beklagtenanwalt Dr. Engels: Jeder Fall ist nicht identisch.

Richter Dr. Korte als Risikoberater : Strand. Haben nicht so viele Leute gesehen, die hier rum stehen. Können verdammt wenig Leute gewesen sein, die rum stehen. Barths aktive ... . Kann ganz schön nach oben kippen.  Kann aber auch ganz schön nach unten kippen. Es gibt eine große Spanne.

RS: Als Pseudoöffentlichkeit empfinden wir diese Argumente als Erpressung. Keiner kann und möchte im Voraus sagen, wie die Rechtslage aussieht. Die Richter möchten sich Mühe mit dem Treffen einer Entscheidung und Arbeit mit dem Schreiben einer Begründung sparen. Sie nutzen die ihnen gegebene Macht als frei und unabhängig entscheidende Personen zur Erpressung eines Vergleichs. Den Anwälten kann ein Vergleich nicht egal sein. Sparen sich ebenfalls Arbeit und können eine Zusatzgebühr berechnen. Das  Ganze hat wenig mit einer Rechtsicherheit zu tun.

Klägeranwalt Herr Reich: Es ist rechtswidrig. Schon damals war es so gewesen. Es gilt die neue Rechtslage.

Der Vorsitzende: Sie haben alle recht.

Beklagtenanwalt Dr. Engels: Wir haben alle gute Argumente. Recht hat das Gericht.

Der Vorsitzende als freier und unabhängiger Richter: Wir wissen es noch nicht.

Beklagtenanwalt Dr. Engels: Hat Herr [Prof.] Prinz auch alles damals vorgetragen. ... wie Sie jetzt wissen ... . Klar, es gibt Unterschiede. Der einzige Unterschied ist zu begreifen, was in dieser Situation besonderes Intimes ist. Küsst in der Öffentlichkeit, und macht dasselbe am Strand. Meine Frau macht das auch oft so.

Klägeranwalt Herr Reich: Bikini, Unterhose macht sie im Kaufhaus ... .

Der Vorsitzende: Unterhose möchte die Klägerin nicht hören.

Klägeranwalt Herr Reich: Gut, Bikini, Unterhose.

Beklagtenanwalt Dr. Engels: Wenn jemand ein Kussfoto oder ein Fußmassagenfoto ... .

Richter Dr. Korte: Die Vorlage vom Kussfoto ... . Das Fußmassagenfoto spielt in diesem Fall eine wesentlich wichtigere Rolle.

Der Vorsitzende: Unterscheidet sich schon sehr gravierend. Was Dr. Korte sagt, alle diese Fotos.

Richter Dr. Korte: Etwas höhere Verbreitung, jetzt einen Tick höher, kann aber auch weiter runter gehen.

Beklagtenanwalt Dr. Engels: Sage ich immer. Sollten das Ergebnis intern beraten. Freizeit ... . Habe die Richtlinie gesehen. Haben beide Parteien gehört. Da wir weiter vorlegen müssen, ... .

Der Vorsitzende: Wir müssen nur weiter vorgehen ... . Die erste halbe Stunde 14, dann 32. Muss schon etwas präziser sein.

Klägeranwalt Herr Reich: ... .

Richter Dr. Korte: Wenn da nichts kommt, gehen wir eher von einer Passivsituation aus..

Der Vorsitzende: ... schriftliches Verfahren macht keinen Sinn. ... Gibt es jetzt für beide Seiten Titelankündigungen. Was hätten wir da? Hatten nur die 75 im Auge gehabt. Also machen wir so,  die 675 ist fertig.

Mit den Parteivertretern wurde die Sach- und Rechtslage ausführlich und umfassend erörtert. Wollen Sie Anträge stellen?

Beklagtenanwalt Dr. Engels: Nee.

Der Vorsitzende: Lassen wir die Anträge stellen. Die Anträge werden gestellt.

Beschlossen und verkündet: 1. Beide Parteien können im Sinne der heutigen Erörterung weiter vortragen.

Klägeranwalt Herr Reich: Drei Wochen noch.

Der Vorsitzende: Bis zum 1. Februar 2008. Sie können bis zum 12.02.08 erwidern. Weitere Festlegungen erfolgen auf dem Amtswege.

Die Vergleichsanregungen bewegen Sie bitte auch im Herzen.

Jetzt kommen wir zu 324 O 840/07

Der Vorsitzende: Machen nur den Hinweis damit das klar ist, dass Sie [Herr Reich] am Zuge sind.

Die Sach- und Rechtslage wird ausführlich und umfassend erörtert. Anträge werden gestellt.

Machen wir hier völlig gleich. Erstens, Zweitens, Drittens. Können Sie [Herr Mai] noch zur Großveranstaltung. Wünsche Ihnen einen schönen Urlaub.

Märkisches Verlags- und Druckhaus u.a. vs. Zimmermann                   

In der Sache 324 O 799/07 Märkisches Verlags- und Druckhaus u.a. vs. Zimmermann wurde der Beklagte vertreten vom Anwalt Herrn Reich von der Kanzlei Dr. Christian Schertz. Auf der Klägerseite stand für die Kanzlei Weberling Rechtsanwältin Frau Dr. Kleinke, Ungünstig für den Beklagten, denn seine Anwaltskanzlei gehört zu den gefürchteten Zensoren, welche würde Sie auf der Klägerseite stehen, den Fall längst erledigt hätte. Die Klägerseite vertrat eine erfahrene Kanzlei, welche meist die Beklagtenseite vertritt. Sie weiß, was die Hamburger Zensoren hören wollen.

Beklagtenanwalt Herr Reich: Bin schon gestern angereist.

Der Vorsitzende Richter Herr Andreas Buske diktiert in die Maschine und blättert in den Akten: Na, was da an Nebenschauplätzen eröffnet wird, finden wir nicht so bestechend. Mit dem Problem mit dem § 308 ZPO kennen wir uns aus.

ZPO § 308 Bindung an die Parteianträge

(1) Das Gericht ist nicht befugt, einer Partei etwas zuzusprechen, was nicht beantragt ist. Dies gilt insbesondere von Früchten, Zinsen und anderen Nebenforderungen.

(2) Über die Verpflichtung, die Prozesskosten zu tragen, hat das Gericht auch ohne Antrag zu erkennen.

... nehmen davon Abstand, den konkreten Beitrag in Bezug zu nehmen. Frau Dr. Kleinke sollte die Bestätigung der Einstweiligen Verfügung beantragen. In der Sache finden wir, dass es sich um Schmähkritik handelt, besonders was die Äußerung betrifft, der Bürgermeister sei zu alt, und die Anwendung von Stasimethoden.

Beklagtenanwalt Herr Reich: ... .

Der Vorsitzende: Es ist auf jeden Fall eine Meinungsäußerung, aber eben Schmähkritik. Nicht ansatzweise gibt es eine Verfälschung. Nicht jede Verfälschung bedeutet Stasimethoden. Wenn es eine Verfälschung gab, dann nicht bewusst. ... alles ...

Der Vorsitzende zitiert: Finde, das sind Stasimethoden, empfehle dem Lesern, sich ein eigenes Bild zu machen. Frau Vogt ist schon mehrfach durch unseriöse ... aufgefallen. Trage ihr nach, dass sie Stasimethoden anwendet. Offenbar gilt, gelernt ist gelernt.

Beklagtenanwalt Herr Reich: Wenn er gegen jemanden anderes sich so geäußert hätte, dann ja, aber .... es sind gerade diese Methoden, die in der Presse ... . Sachen werden verdreht.

Klägeranwältin Frau Dr. Kleinke: ... wir bestreiten ... . Habe das heute Morgen erhalten.

Der Vorsitzende: Der Antragsteller erhält den Schriftsatz vom 09.01.08. Es ist eine theoretische Auseinandersetzung.. Aber für die hier in Rede stehende Meinungsäußerung ... . Ob jede Verfälschung dafür ausreicht? Der Bürgermeister geht auf die 68 zu. Findet den Bürgermeister zu alt.

Beklagtenanwalt Herr Reich: In der Pressemitteilung steht nichts unseriöses. So zu suggerieren. Wenn man die Pressemitteilung so verdreht.

Klägeranwältin Frau Dr. Kleinke: Unseriös... geht alles. Aber Stasimethoden.

Beklagtenanwalt Herr Reich: Stasimethoden? Was steht dahinter? Es ist nicht nur bespitzeln, es ist auch Verdrehung der Wahrheit.

Klägeranwältin Frau Dr. Kleinke: Das kann man anders formulieren. Nicht als Stasimethoden. Die MOZ hätte Monopolstellung in der Gegend. Mann kann sich anders wehren. Mit einer Gegendarstellung.

Der Vorsitzende: Was machen wir?

Beklagtenanwalt Herr Reich: Entscheiden.

Der Vorsitzende: Will er das wieder sagen?

Beklagtenanwalt Herr Reich: Habe Vergleichsmöglichkeiten.

Der Vorsitzende: Mit den Parteivertretern wurde die Sach- und Rechtslage ausführlich und umfassend erörtert. Anträge werden gestellt.

Beschlossen und verkündet. Der Termin für die Verkündung einer Entscheidung im Tenor wird anberaumt auf Dienstag, den 15.01.08, 12:00 Raum B332.

15.01.08: Urteil: Die Einstweilige Verfügung vom 19.09.07 wird bestätigt. Der Antragsgegner hat die weiteren Kosten des Verfahrens zu tragen.

Der Vorsitzende Richter an diesem Freitag im Gerichtssaal [keine wörtlichen Zitate; lediglich Wiedergaben meiner Notizen]                            

"Diesen Fall wollen wir mit der Volksweisheit lösen.."

"Das, was die Anwälte so tun, muss der Kläger so hinnehmen."

"Es ist nicht ein solches Pfund, dass es gleich auf Null fährt."

"Die Bilder Blatt 12, 13. Da ist richtig was los"

"Habe das verdrängt."

"Caroline kann nicht mal eine Protokollführerin neben sich laufen lassen."

"Sie haben alle recht."

Klägeranwalt Herr Reich: Bikini, Unterhose macht sie im Kaufhaus ... .
Der Vorsitzende: Unterhose möchte die Klägerin nicht hören.

 

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