BUSKEISMUS

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Bericht
Zensurkammer LG Hamburg (ZK 24)
Freitag, 23. Mai 2008

Rolf Schälike - 26.05.08

 

Auch für diesen Bericht gilt, wie für alle anderen meiner Berichte: Alles, was hier steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen kann ich nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Pressekammer, waren meine Recherchen erbärmlich. Was hier in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft verwende ich falsche Zeichensetzung. Habe dafür schon einmal gesessen. Möchte für mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf meine während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als  Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen kann ich nichts. Auch Zeugen habe ich nicht. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung habe ich nicht. Es handelt sich um Verschwörungstheorien.

 

Terminrolle - 23.05.2008

Sanofi-Aventis Deutschland GmbH vs. Südwestrundfunk                        

Die Sache 324 O 1146/07  Sanofi-Aventis Deutschland GmbH vs. Südwestrundfunk war ein Lehrstück dafür, wie der Vorsitzende Richter Andreas Buske dem Kläger half, wirksame Zensuranträge zu stellen.

Der Vorsitzende Richter Andreas Buske lacht: ... Wir müssen. 2/3 könnten möglicherweise drin sein. Ganz sicher sind wir nur, dass eine Bezugnahme erfolgen muss, um [das Verbot aufrecht zu erhalten]. ... die entscheidende Passage ... Betroffenheit ... K3. Bevor ... künstliche Insolvenz wie Lantus, dass man das ... .

Klägeranwalt Herr Michael Nesselhauf: Sie wollen den Eindruck erwecken. Wollen ... a und b ... ,.

Der Vorsitzende: ... .

Klägeranwält: Der zweite Teil ist viel präziser.

Klägeranwalt Herr Michael Nesselhauf: Es sind innere Tatsachen. Das war der Grund.

Der Vorsitzende: Es ist ein Vorschlag, wir machen nur Vorschläge. Im Zusammenhang mit dem Zitat von Ernst Chantelau ... .

RS [Kommentar]: Gemeint dürften die folgenden Passagen sein:

Wurde der Tumor durch das Medikament ausgelöst?
Der Diabetologe Professor Ernst Chantelau aus Düsseldorf hat den Fall an das Arznei-Telegramm zur Veröffentlichung weitergeleitet. Chatelau selbst ist von der Frau des Patienten angeschrieben worden. Solche Hinweise auf mögliche Nebenwirkungen eines Medikaments werden stets veröffentlicht. Wir fragen den Mediziner, ob der bösartige Tumor durch Lantus ausgelöst wurde. Das kann Prof. Chantelau zwar nicht bestätigen, "(...) aber es ist immerhin möglich, dass es durch Lantus ausgelöst worden ist. Und zwar aus drei Gründen: Zum einen hat in Tierversuchen die Anwendung von Lantus bei den Experimentaltieren Ratten solche Tumore ausgelöst. Dann sind in der Zulassungsstudie, die dann für Lantus durchgeführt wurde, beim Menschen häufiger unter Lantus als unter dem Vergleichsinsulin, also einem natürlichen Insulinpräparat, Infektionen an der Infektionsstelle aufgetreten - Entzündungen an der Stelle, wo das Insulin injiziert wurde. Und diese Entzündungen können eine Vorstufe zu Tumoren sein." Hinzu kämen noch Hinweise aus Zellversuchen.

Der Vorsitzende: Jetzt würden wir dazu neigen, dass der Eindruck erweckt wird. Dann wäre der Antrag in der Tat Erfolg versprechend. Die Diabetiker werden vom patentrechtlich geschützten Produkten abhängig gemacht.

SWR-Anwalt Michael Fricke: ... dieser neue Antrag geht weiter .. . Selbst, wenn Sie jetzt umstellen und einen Schritt zurück gehen. Es ist ein Kostenpunkt. Es ist nett, wenn man sich hier beraten lassen kann. Kosten ... .

Der Vorsitzende: Was Ihnen zu Gute kommt.

SWR-Anwalt Michael Fricke: Ja.

Der Vorsitzende: ... es geht eine innere Tatsache einher. Dann kommt das Erfolg versprechende. Einigen können Sie sich nicht? Ich dachte, Sie geben eine Unterlassungsverpflichtungserklärung ab und Sie [Herr Nesselhauf] übernehmen die Kosten.

Klägeranwalt Herr Michael Nesselhauf: ... .

SWR-Anwalt Michael Fricke: Das ist auch ein guter Gedanke.

Klägeranwalt Herr Michael Nesselhauf: Der Vorschlag wäre eine Unterlassungsverpflichtungserklärung, wie gesagt. Volle Kostenübernahme. Das wäre für uns nicht möglich.

Der Vorsitzende: Dass Professor Ernst Chantelau in zukünftiger Zeit Forschung in dieser Richtung betreiben darf, steht außer Frage.

SWR-Anwalt Michael Fricke: ... .

Der Vorsitzende: Eine Beweisaufnahme wäre überflüssig. Der Beitrag ... . Wie sollen wir verfahren?

Klägeranwalt Herr Michael Nesselhauf: Beweisaufnahme.

SWR-Anwalt Michael Fricke: Können heute hören. Haben den Zeugen dabei.

Klägeranwalt Herr Michael Nesselhauf: Nein.

Der Vorsitzende: Es gibt zwei verschiedene Angebote. Sie stellen heute die Anträge, wie auch immer. Wenn Sie meinen, so können wir auch ohne Beweisaufnahme entscheiden.

Richterin Frau Dr. Goetze: ... .

Der Vorsitzende: Der Vorsitzende. Schriftlich ... .

Klägeranwalt Herr Michael Nesselhauf: Hauptsacheverfahren.

Der Vorsitzende: Die Hauptsache ist schwierig. Es ist ein schmaler Grad.

Klägeranwalt Herr Michael Nesselhauf: ... .

Der Vorsitzende: Das wäre schön.

SWR-Anwalt Michael Fricke: Ja.

Der Vorsitzende: Noch schöner wäre, wenn Sie Ihre gesamte Klage auf einen Vergleich richten würden.

Klägeranwalt Herr Michael Nesselhauf: Da müssen wir zweigleisig fahren.

Der Vorsitzende: Mit den Parteivertretern wurde die Sach- und Rechtslage ausführlich und umfassend erörtert. Anträge werden gestellt. Der Beklagtenvertreter bittet mit Rücksicht auf den Schriftsatz vom ... und die angekündigte Antragsmodifizierung durch den Kläger um Schriftsatzfrist. Die Kammer unterbreitet eine Vergleichsanregung. Die Parteivertreter sagen zu, binnen einer Woche mitzuteilen, ob eine nichtstreitige Regelung in Frage kommt. Der Antragstellervertreter teilt die Antragsmodifikation ebenfalls in einer Woche mit.

Beschlossen und verkündet: Der Beklagtenvertreter kann bis zum 13.06.08 auf den Schriftsatz erwidern. Der Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Freitag, den 04.07.08, 9:55 im Saal B335.

20.05.11: Beweisverhandlung

22.07.11. Der Vorsitzende: Perle des Tages. Die Beklagte wird verurteilt es zu unterlassen, durch bestimmte Passagen den Verdacht sowie den Eindruck zu erwecken, ...  Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. Streitwert 100.000 Euro.

Schornsteinfeger Thorsten Grimmstein (Name geändert)  vs. Herr Fred Sammet  - Schornsteinfeger haben Privilegien zur Schnüffelei                              

Die Sache 324 O 91/08 Schornsteinfeger Thorsten Grimmstein (Neme geändert)  vs. Herr Fred Sammet haben wir erfahren, dass der Beklagte seine Domain http://www.schornsteinfegerlein.de/ zum Verkauf anbietet. Zu viel Arbeit für einen Ingenieur, noch dazu, wenn kritische Berichterstattung einer verschärften Selbstzensur unterliegen muss.

Kläger Thorsten Grimmstein ist Schornsteinfegermeister und kommt aus Hamburg, wie der Beklagte. Es gab Streit. Im Internet wurde ein Schreiben an den klagenden Schornsteinfegermeister mit seiner Rechnung auf dem Briefbogen seiner Schornsteinfegerinnung  veröffentlicht. Geht natürlich nicht.

Den Beklagten ging es um mehr, um das alte Schornsteinfeger-Gesetz der Nazis, welches gesetzwidrigen Zutritt in den Privatbereich den Schornsteinfegern erlaubt. Spielt im Zensurverfahren natürlich keine Rolle. Ein Betrüger darf fünf Mal pupsen. Schreibt man der vier Mal pupsende Betrüger hat den und jenen betrogen, Millionen Schaden erzeugt und Firmen in die Insolvenz getrieben. So erlaubt die Zensurkammer alles, nur nicht das vier Mal Pupsen. Der Äußernde muss vierstellige Beträge an Anwälte zahlen wegen diesem einen falsch gezählten Pups.

Der Vorsitzende Richter Herr Andreas Buske schnell und sicher: Es ist eines meiner Lieblingsprobleme: Beziehung zwischen dem Öffentlichkeits- und Privatrecht. Wir haben dazu die Interessentheorie.  Diese hat drei Bestandteile: Subjektstheorie Subjektionstheorie [genant auch Subordinationstheorie] und die Sonderrechtstheorie.  Die Subjektionstheorie ist auf Kritik gestoßen wegen dem Gleichordnungsprinzip des  Privatrechts in der ... . Da ist es offensichtlich, dass es sich um das Privatrecht handelt. Nach allen drei Theorien sind wir hier im Privatrecht. Frage: Soll die Rüge auf das Recht erhalten bleiben?

Der Vorsitzende diktiert zu Protokoll: Die Rüge soll gleichwohl erhalten bleiben.

Der Vorsitzende setzt fort: Wir wollen uns kurz beraten. Gibt es eine Einigungsmöglichkeit? Dass aus den K1 bis K4 Name, Adresse, Kontonummer, Steuernummer, Bankverbindung gestrichen werden ... .

Rechtsanwältin des Klägers Frau Gesine Mielke: ... .

RS [Kommentar]: Wir erhielten am 28.10.08 von der Anwältin Frau Gesine Mielke den Hinweis, dass die Berichterstattung, welche über Google bei Eingabe von "Gesine Mielke" Schornsteinfeger zu finden ist, nicht mehr aktuell ist. Wir danken Frau Gesine Mielke für diesen Hinweis und den Beweis für die Gefährlichkeit der Google-Suchergebnisse sowie des damit zusammenhängenden sehr fragwürdigen Geschäftsmodells von Google, welches auf den täglich millionenfachen Rechtsverletzungen beruht.

Der Vorsitzende: Habe das von der Urheberrechtskammer erhalten. Wir kommen nicht weiter.

Rechtsanwältin des Klägers Frau Gesine Mielke: Was kann veröffentlicht werden?

Der Vorsitzende: Im Grunde genommen all das, was ihn nicht identifizierbar macht.

RS [Kommentar]: Frau Mielke darf ihre Gegner - nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auf ihrer Homepage einstellen und namentlich benennen. Die Beklagten dürfen jedoch nach Auffassung von Herrn Buske, Frau Dr. Goetze und Frau Ritz aus dem Gesichtspunkt des Persönlichkeitsrechts keine Daten des Mandanten von RA'in Mielke ins Internet einstellen. So zu entscheiden, steht den freien und unabhängigen Richtern und Richterinnen allerdings frei.

Beklagtenanwalt Herr Hans-Georg Heinichen: Nein. Nur wenn der Kläger als Privatperson aufgetreten wäre.

Die Richter ziehen sich zur Beratung zurück. Nach zwei Minuten treten sie wieder in den Gerichtssaal ein.

Der Vorsitzende möchte die Sache an sich ziehen und darf es: Haben uns mal beraten, nochmals beraten. Wir sehen keinen Grund, die Sache an das Verwaltungsgericht zu geben.

Beklagtenanwalt Herr Hans-Georg Heinichen: ... Jägermeister ... .

Der Vorsitzende: Aber die Beklagten äußern sich nicht hoheitlich. Wir müssen in der Tat entscheiden. Keine Anträge heute? Der Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Freitag, den 06.06.08, 9:55 im Saal B335.

06.06.08: Der Vorsitzende Richter Andreas Buske verkündet lachend: Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Die Verhandlung vor dem Zivilgericht ist zulässig.
Anwalt Dr. Engels lacht mit.

Wijnands  vs. Kassen - Bin aus dem Fall raus, sagt der Anwalt                        

In der Sache 324 O 704/07 Wijnands  vs. Kassen wurde Herr Kassen vertreten vom Anwalt Herrn Dr. Smid von der Kanzlei Damm & Mann. Herr Dr. Smid vertritt in der Regel Kläger. Dürfte deswegen nicht gut aussehen für Herrn Kassen.

Der Vorsitzende Richter Andreas Buske: Herr Böhmer möchte nicht kommen. Der Klägervertreter erhält die Durchschrift des Schriftsatzes vom 21.05.08. Möchten Sie dazu Stellung nehmen? Warum haben Sie sich nicht verglichen?

Klägeranwalt Herr Dr. Walter Scheuerl: Der Beklagte wollte nicht. Werde Anträge stellen. Verweise auf .. .

Beklagtenanwalt Herr Dr. Smid: Das ist das, was ich erwartet habe. Habe gestern die Sache bekommen. Ich habe keine Vollmacht, Erklärungen abzugeben.

Der Vorsitzende denkt nach.

Klägeranwalt Herr Dr. Walter Scheuerl: Anträge stellen.

Beklagtenanwalt Herr Dr. Smid: Stelle ich auch.

Der Vorsitzende: Würden Sie mitmachen und einer Unterlassungsverpflichtungserklärung abheben?

Klägeranwalt Herr Dr. Walter Scheuerl: Weiß nicht, weshalb der Beklagte so sperrig ist.

Richterin Frau Ritz: Vielleicht geht es um die Kosten. Ich habe es so verstanden, dass ... .

Klägeranwalt Herr Dr. Walter Scheuer: Herr Kassen möchte hoch pokern. Es war noch auf der Web-Seite.

Richterin Frau Ritz: ... .

Der Vorsitzende: Wir haben auch alles getan, um Kosten zu ersparen. Was haben wir davon?

Klägeranwalt Herr Dr. Walter Scheuerl einen leidenden Eindruck erweckend  : Muss sich mit der Tierschutzorganisation auseinandersetzen.

Der Vorsitzende: Was wollen wir machen?

Klägeranwalt Herr Dr. Scheuer: Unterlassungsanträge stellen. Zahlungsantrag 50.000 plus Auslagen. Beim Schadensersatz auf das zuständige Gericht verweisen.

Der Vorsitzende: Dann sollen wir ihn verurteilen. Bei Verweisen brauchen wir viel Papier.

Klägeranwalt Herr Dr. Walter Scheuerl: Wird alles rübergeschickt.

Der Vorsitzende: Wenn die Beklagte, was zulässig ist, in die Berufung geht ... . Das mit der PKH haben wir noch nicht gehabt.

Beklagtenanwalt Herr Dr. Smid: Bin da nicht so firm.

Der Vorsitzende: Der Beklagte sucht in Duisburg .. . Weiß nicht, was dabei rauskommt. Mit den Parteivertretern wird die Sach- und Rechtslage ausführlich und umfassend erörtert. Es ist ein Fall, der nach einem Vergleich schreit. Der Antrag 3 wird zurückgenommen.

Klägeranwalt Herr Dr. Walter Scheuerl: Es nur ist eine Teilrücknahme.

Der Vorsitzende: Der 11. Mai, weil die Bilder noch am 11.Mai gefertigt wurden.

Beklagtenanwalt Herr Dr. Smid: Ist das nicht eine Klageerweiterung? Das muss ich fragen. Benötige eine Anregung des Gerichts.

Der Vorsitzende: Es ist nur präziser. 11.05. ist es nur [einschränkender].

Beklagtenanwalt Herr Dr. Smid: Muss die Zuständigkeit bei Antrag zu 2 rügen.

Der Vorsitzende: Der Klägervertreter stellt den Klageantrag zu 1 mit der Maßgabe, dass er sich auf das Bildmaterial beziehen soll, welches am 11. Mai gefertigt wurde. Darüber hinaus stellt der Klägervertreter den Klageantrag zu 3 mit der Maßgabe, dass 1.641,96 Euro verlangt werden. Den weitergehenden Antrag zu b3 nimmt der Kläger zurück. Vorgelesen und genehmigt. Hinsichtlich des Klageantrages zu 2 beantragt der Kläger die Verweisung an das zuständige Landgericht Duisburg. Kommen wir noch mal zur Unterlassungsverpflichtungserklärung.

Beklagtenanwalt Herr Dr. Smid: Gucke alles selber gerne an. Aber ... .

Der Vorsitzende: Wollen Sie die Verweisung nach Duisburg zurückweisen? So viel Geld wollen Sie haben?

Klägeranwalt Herr Dr. Walter Scheuerl: So viel Schaden ist entstanden. Die Hälfte ... .

Der Vorsitzende: Schluss mit 1.600 Euro?

Klägeranwalt Herr Dr. Walter Scheuerl: Es ist eine unendliche Zwangsvollstreckung. Es hat in der Szene einen erzieherischen Effekt.

Beklagtenanwalt Herr Dr. Smid: 5. Ist das ein Thema?

Klägeranwalt Herr Dr. Walter Scheuerl: Natürlich ist das ein Thema.

Der Vorsitzende: 5 plus 1.600. Können wir einen etwas weiträumigeren Verkündungstermin nehmen?

Klägeranwalt Herr Dr. Walter Scheuerl: Ja. Aber nicht zu lang. Sonst kümmert sich Herr Kassen nicht darum, zu antworten.

Der Vorsitzende: 4. Juni?

Beklagtenanwalt Herr Dr. Smid: Bin aus dem Fall raus.

Udo Voigt  vs. Spiegel-Verlag Rudolf Augstein                                          

Die Sache 324 O 38/08 Udo Voigt  vs. Spiegel-Verlag Rudolf Augstein war nicht ganz neu. Schon in Berlin hat es der Kläger versucht. Allerdings gegen die TAZ. (Az. 27 O 1015/07). Nun hat der Kläger sein Glück bei Buske versucht.

Der Vorsitzende Richter Herr Andreas Buske: Die Antragsteller-Vertreterin übergibt den Schriftsatz von 21.05.08 für Gericht und Gegner. Ja, der BGH hat in der ..-Entscheidung u.a. gesagt, beruft sich der Kläger beim Einbruch auf die Vertraulichkeitssphäre, weil der Beklagte die e-Mails rechtwidrig erlangt habe ... . Sind der Beklagten aber zugespielt worden. Hat nicht ..., nicht nur die e-Mails, sondern eine Menge anderer Unterlagen. Der Antragsteller muss beweisen, dass der Beklagte die Informationen rechtswidrig erlangt hat. Dr. Seelmann-Eggebert wird sagen, darauf kommt es nicht an. Die Beklagte sagt, sie hat die e-Mails nicht rechtswidrig erlangt, sind ihr zugespielt worden.

Udo Voigt Anwältin Frau Gisa Pahl: Da entscheiden Sie. ...Aus dem Dateieinbruch ist es hervorgetragen worden. Es ist wie im Strafrecht, was die Verwertung von auf solche Art erlangtes Material betrifft. Hier führt es zu einem Verwertungsverbot. Es ist eine Rechtsfrage. Wenn Sie [Herr Buske] eine andere Meinung haben ... .

Der Vorsitzende: Wir können nicht sicherstellen, dass die Mitarbeiter der Beklagten Zugriff hatten. Es kann auch ein NPD-Mann gewesen sein.

Udo Voigt Anwältin Frau Gisa Pahl: ... hat diese e-Mails bekommen. Man kann mir und meinem Mandanten nicht vorwerfen, wir hätten verzögert. Der Termin war vorige Woche. ... Schweigen ... . Mein Mandant tappte bisher im Nebel. NPD-Mannheim-Mails sind angezapft worden.

Spiegel-Anwalt Dr. Seelmann-Eggebert: Bestreite das jetzt. Ihr Mandant sagt, er hat ein Sicherheitsprogramm. Habe nachgeschaut, es ist kein Sicherheitsprogramm. Jeder, der e-Mails verschickt, weiß, dass diese abgefangen werden können.

Udo Voigt Anwältin Frau Gisa Pahl: Rüge diesen Vortrag als verspätet. Mussten Mitarbeiter der Zentrale befragen. Alle Techniker wurden befragt. Weshalb NPD-Mannheim? Spiegel hat nicht geantwortet. Hat vier Monate gewartet. Jetzt zwei Tage vor dem Termin hat er sechzig Seiten geschrieben. Bitte das ins Protokoll aufzunehmen. Jeder Mensch weiß, wie toll und sicher und unsicher das Telefonieren ist. Trotzdem ist das Bundesverfassungsgericht vom Grundsatz der Vertraulichkeit des Wortes ausgegangen.

Der Vorsitzende: Antragsgegner-Vertreter erklärt, ich nehme in Abrede, dass der Spiegel an die e-Mails über die Hacker der NPD-Mannheim gekommen ist. Dies wird wird mit Nichtwissen bestritten.

Protokollführerin: Ich verstehe den Satz nicht.

Der Vorsitzende: Dann kriegen wir ihn hin. Dann bestreite ich, dass .... ein Sicherheitsprogramm ist. Ferner bestreite ich, dass auf dem Computer des Antragstellers ein Sicherheitsprogramm installiert war. Die Antragsteller-Vertreterin rügt diesen Vortrag als verspätet. Im übrigen beantragt sie eine Schriftsatzfrist von zwei Wochen.

Udo Voigt Anwältin Frau Gisa Pahl: Mehr als zwei Wochen. Vier Wochen.

Der Vorsitzende: Vier Wochen. Dürfen wir am Dienstag verkünden?

Udo Voigt Anwältin Frau Gisa Pahl: Ich weiß, was Sie verkünden.

Der Vorsitzende: Sollen wir heute verkünden?

Udo Voigt Anwältin Frau Gisa Pahl: Ja, aus ...Grundgesetz.

Der Vorsitzende: Anträge werden gestellt. Die Verkündung erfolgt am Schluss der Sitzung.

Am Schluss der Sitzung: Die Einstweilige Verfügung vom 11.04.08 wird aufgehoben und die zu Grunde liegenden Anträge zurückgewiesen. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfügungsverfahrens zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit,

D.F.  und B. vs. Stern.de GmbH - Das stern-Diskussionsforum hat es ebenfalls erwischt                                         

Die Sachen 324 O 1022/07 D.F.  vs. Stern.de GmbH und 324 O 1021/07 B. vs.  Stern.de GmbH waren insofern interessant, als dass der die Beklagte, die Stern.de GmbH nicht vom Anwalt Helmuth Jipp oder dem noch brutaleren Zensuranwalt Dr. Christian Schertz, sondern vom Anwalt Dr. Jörg F.Smid  von der Kanzlei RA Damm & Mann vertreten wurde.

Das sind alles Creme de la Creme Presseanwälte, keinesfalls Küchenanwälte, arbeiten nicht von zu Hause aus, obwohl der Anwalt Helmuth Jipp das Einstellen des Hausfotos seiner Kanzlei bei der Zensurkammer Berlin, vertreten vom Anwalt Dr. Christian Schertz, hat erfolgreich verbieten lassen. Das Kammergericht gab ihm sogar Recht.

Der Chefredakteur des Stern, Herr Andreas Petzold leitete ein an ihn gerichtetes Schreiben über seine Rechtsabteilung an den Stern-Anwalt Helmut Jipp, der seinerseits nichts besseres zu tun hatte, als eine Ordnungsgeldstrafe von 1000,00 Euro zu verlangen. So sieht der Informationsschutz bei Stern aus. Denunziation gehört wohl zum Geschäft. Wir können es uns schlecht vorstellen, dass den Stern-Verantwortlichen unbekannt ist, dass ihr neuer Anwalt Herr Dr. Jörg F. Smid in der Westerwelle-Finanzmagazin-Handelsblatt-Kanzlei gerade zu den Zensuranwälten gehört und meist die Klägerseite recht erfolgreich vertritt.

Mal sehen, ob dieses Wissen www.stern.de heute geholfen hat.

Vor dem Beginn der Verhandlung wurde über das Supernativ-Urteit 324 O 600/06 gefachsimpelt.

Der Vorsitzende Richter Andreas Buske begann: Haben Sie [Herr Millgramm] die Originale des Schriftsatzes mitgebracht? Der Antragsteller überreicht den Schriftsatz vom 21.05.08 für Gericht und Gegner in beiden Sachen.

stern.de-Anwalt Herr Jörg F. Smid: Ich möchte eine Lesepause.

Der Vorsitzende: Wie lange?

stern.de-Anwalt Herr Jörg F. Smid: Zehn Minuten.

Der Vorsitzende: Gut.

11:37: Lesepause.

11:44, stern.de-Anwalt Herr Jörg F. Smid: Bin nicht bereit.

Der Vorsitzende: Also. Was halten Sie von dem Gedanken, wenn ein Beitrag, der ersichtlich mit dem Diskussionsforum nichts zu tun hat, auch wo anderes ohne Verbindung herkommt?

stern.de-Anwalt Herr Jörg F. Smid: Es kommt nicht die Vermutung ... . Es gibt keinen Ansatzpunkt, dass dieser Beitrag auch in anderen Foren auftauchen wird. Müsste Erfahrungswerte haben.

Der Vorsitzende: Ein schlechter Gedanke. Der Beitrag hat nichts mit dem Forum zu tun, könnte wo anderes stehen.

stern.de-Anwalt Herr Jörg F. Smid eiert: stern.de hat tausende von Einträgen in dem Forum. Wenn man von dem Rechtsgedanken ausgeht, den das OLG entwickelt hat, dass der Betreiber nicht verpflichtet ist, nach einer [Abmahnung alle Foren durchzugehen], .. . Wenn man das ernst nimmt.

Der Vorsitzende: Nehmen wir immer ernst. Ist was dran. Was meinen Sie [Herr Millgramm]? Der zweite Gedanke: Das e-Mail war vom 10.10.2007 [Mi]. Noch eine e-Mail am 18.10.2007 [Do]. Dann wird das am 30.10.2007 [Di] 'rausgenommen.

stern.de-Anwalt Herr Jörg F. Smid: Es gab den Hinweis auf Google-Cache.

Klägeranwalt Herr Millgramm: ... .

stern.de-Anwalt Herr Jörg F. Smid: Unterbrechen Sie mich nicht. Es ging um den Artikel. Bauunternehmer, Aufklärer ... .

Richterin Frau Ritz: Jetzt haben wir das Problem, dass wir es nicht haben.

stern.de-Anwalt Herr Jörg F. Smid: Es ist gelöscht worden.

Richterin Frau Ritz: Es ist nicht gelöscht worden.

Der Vorsitzende: Wo war er bei den Hornissen ... . ... oder Insolvenz.

Klägeranwalt Herr Millgramm: Der Beitrag ist über zwanzig Tage im Netz gewesen. Der Notar hat es ausgedruckt.

Herr D.F., der Kläger: Ich war beim Notar, damit ich einen Beweis habe.

Richterin Frau Ritz: ... Insolvenz der Sprachschule. Am 10.10.2007 wurde abgemahnt. Darauf wird der gesamte Diskussionsstrang abgestellt.

stern.de-Anwalt Herr Jörg F. Smid: Ja. Es war eine Übererfüllung.

Richterin Frau Ritz: Dann gab es den Artikel zu den Hornissen bei den Pferden. Dann am 30.10.2007 oder danach ist auch der Kommentar gelöscht worden.

Der Vorsitzende: Wann wird der Artikel gesperrt? Am 18.10.2007?

stern.de-Anwalt Herr Jörg F. Smid: Weshalb.

Der Vorsitzende: Weil, ... .

stern.de-Anwalt Herr Jörg F. Smid: 18.10.2007 war der Hinweis. Da hatten wir gelöscht.

Richterin Frau Ritz: Aber die Kommentare blieben.

stern.de-Anwalt Herr Jörg F. Smid: ... .

Klägeranwalt Herr Millgramm: Das ist dumm. Das ist ein unwahrer Vortrag.

stern.de-Anwalt Herr Jörg F. Smid: Bitte Vorsicht mit irgendwelchen Unterstellungen.

Der Vorsitzende diktiert zu Protokoll: Der Antragsteller überreicht die notarielle Urkunde ... . Sollen wir entscheiden?

stern.de-Anwalt Herr Jörg F. Smid: Sie sollen entscheiden.

Herr D.F., der Kläger: Habe gebeten, die F5-Tatse zu drücken, damit es nicht heißt, es ist ein alter Ausdruck.

Richterin Frau Ritz: Hornissen gegen Pferde. Wurde am 30.10.2007 gelöscht.

stern.de-Anwalt Herr Jörg F. Smid möchte etwas sagen, wird unterbrochen, wird rot im Gesicht: Muss schwer sein, nicht zu unterbrechen. Kann nicht sagen, wann dieser Ausdruck gemacht wurde.

Herr D.F., der Kläger: Lesen Sie doch. Es ist kaum noch erträglich, dass man hier die Unwahrheit erzählt. Die Post ist am 27.10.08 [Snb] zugestellt worden. Da können Sie nicht sagen, erst am 30.10.2007 zugestellt worden.

stern.de-Anwalt Herr Jörg F. Smid: Woran wir uns orientieren konnten, ist der Eingangsstempel.

Richterin Frau Ritz: ... .

Der Vorsitzende: Damit ist für uns ... . Muss dieser Einzelfall auch entschieden werden? Benötigen Sie ein Grundsatzurteil?

Richterin Frau Ritz: Wenn wir uns entscheiden, so wird das kein Grundsatzurteil.

stern.de-Anwalt Herr Jörg F. Smid: ... .ste.

Der Vorsitzende: Das wäre das Schönste

stern.de-Anwalt Herr Jörg F. Smid: Dass es nicht heißt, ich kann nicht argumentieren. Ich muss den Punkt in der Tat noch aufklären.

Der Vorsitzende: In beiden Sachen. Die Sach- und Rechtslage wurde ausführlich und umfassend erörtert. Anträge werden gestellt. Der Antragsteller-Vertreter erklärt, dass für den Fall dass der Widerspruch noch zurückgenommen werden wird, so sollen dem Antragsgegner die weiteren Kosten des Verfahrens auferlegt werden. 27 ist auch ein Punkt. 18 auch. Nicht, dass Sie den 18en geschlossen haben, Sie im trockenen ... sitzen. Der Streitwert in der Sache 324 O 1022/07 wird festgelegt auf 10.000 Euro, in der Sache 324 O 1022/07 auf 20.000,00 Euro.

Klägeranwalt Herr Millgramm: Wir haben in der Sache 324 O 1022/07 10 Tatsachenbehauptungen. Haben deswegen 50.000 angesetzt, 5.000 pro Tatsache. In der Sache 324 O 1021/07 gibt es nur zwei Tatsachenbehauptungen.

Der Vorsitzende: Brauche Hinweise. Von alleine ändern wir nicht. Der Streitwert wird noch ein Mal beraten. Haben wir alles zusammen? Beschlossen und verkündet: Im Einvernehmen mit den Parteivertretern ... reicht der Dienstag? Wir wollen weiter gehen und beraten. Der Termin für die Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Mittwoch, den 28.05.07, 12:00 Raum B 332.

Wir bedanken uns und wünschen Ihnen ein schönes Wochenende.

28.05.08: Der Beklagte hat den Widerspruch zurück genommen.

Neosteel GmbH vs. Ortmanns

Die Sache 324 O 1093/07 Neosteel GmbH vs. Ortmanns

Der Vorsitzende Richter Andreas Buske: Was machen wir jetzt?

Beklagtenanwältin Frau Simone Heyer: Inwiefern?

Der Vorsitzende: Gut. Ich fange mit den presserechtlichen Fragen an. Die jetzt noch in der Hauptsache befindlichen zwei Punkte hielten wir für ausreichend, und haben die Meinung immer noch. Die erste Äußerung ist ein Verdacht. Es ist keine Meinungsäußerung sondern ein Verdacht: Wird in Osteuropa produziert? Bei der zweiten Äußerung haben wir es mit einer Meinungsäußerung zu tun. Wenn diese keinen Tatsachenhintergrund hat und Schmähkritik ist, muss sie verboten werden. Beispiel: irgend jemand hat gestern schlecht in der Oper gesungen. Das ist eine Meinungsäußerung. Sie kann trotzdem verboten werden, wenn der irgend jemand gestern gar nicht gesungen hat. Es stellt sich die Frage, ob man wirklich streiten will, an diesem Sonnentag, an dem Tag des Grundgesetzes?

Beklagtenanwältin Frau Simone Heyer: Der Kläger geht gegen jeden vor, der Kritik übt. Wir haben acht Abmahnungen. Kann man das so auf die Goldwaage legen? So ganz ohne Anknüpfungspunkte ist es nicht.

Klägeranwalt Herr Jochen Jüngst:: Wir hatten Abmahnungen geschickt. Sie sollen das aus dem Netz nehmen.

Beklagtenanwältin Frau Simone Heyer: Wenn man anwaltlich droht, dann entsteht ein Kostenrisiko. Nur wenige sagen, ich kämpfe weiter. Sie sind gleich anwaltlich vorgegangen. OLI.P, darauf bezog sich das. Thomas Mössner ... .

Richterin Frau Ritz: Das war 2001.

Beklagtenanwältin Frau Simone Heyer: Er heiß ... . In den letzten Monaten gab es acht Abmahnungen, weil bei Google ... Neostil nicht als Negativwort eingegeben haben. Sie greifen überall, wo sie können, rechtlich ein.

Klägeranwalt Herr Jochen Jüngst: Das ist abwegig.

Der Vorsitzende: Wollen Sie weiter streiten?

Beklagtenanwältin Frau Simone Heyer: Mir ist es egal, ob in Osteuropa produziert wird oder nicht. Das ist nach wie vor offen.

Klägeranwalt Herr Jochen Jüngst: Der Beklagte hat eine Unterlassungserklärung abgegeben.

Beklagtenanwältin Frau Simone Heyer: Ja, unter der Bedingung, dass ihm nachgewiesen wird, dass nicht in Osteuropa produziert wird.

Klägeranwalt Herr Jochen Jüngst: ... .

Beklagtenanwältin Frau Simone Heyer: Wir haben nur fünf Aussagen.

Der Vorsitzende: Hier a und b.

Beklagtenanwältin Frau Simone Heyer: Also nur zwei.

Der Vorsitzende: Na ja, wenn für b auch eine Unterlassungserklärung abgegeben wird, kommen Sie dann mit den Kosten entgegen?

Klägeranwalt Herr Jochen Jüngst: Ist möglich.

Der Vorsitzende: Wie weit kommen Sie entgegen?

Klägeranwalt Herr Jochen Jüngst: Kostenaufhebung.

Der Vorsitzende: Kostenaufhebung ist in Ordnung.

Beklagtenanwältin Frau Simone Heyer: Vor dem Landgericht Hamburg kommen wir nicht weiter. Neustens in M... und Bonn.

Der Vorsitzende: Wir können nichts dafür.

Klägeranwalt Herr Jochen Jüngst verlässt den Gerichtssaal.

Der Vorsitzende diskutiert mit Frau Simone Heyer über einen möglichen Vergleich.

Richterin Frau Ritz: Aufhebung ist nicht gerade wenig.

Beklagtenanwältin Frau Simone Heyer: Probieren wir es mit der Kostenaufhebung in zwei Wochen.

Der Vorsitzende: Am Besten wäre eine Unterlassungsverpflichtungserklärung und Kostenentscheidung.

Beklagtenanwältin Frau Simone Heyer: E-Mail ginge vielleicht.

Richter Herr ... : Wenn er eine Reaktionszeit von einer Minute hat.

Beklagtenanwältin Frau Simone Heyer: Da es keine persönliche Ladung gab, bin ich nicht davon ausgegangen, dass ich seine Handynummer brauche. Ist das der letzte Termin?

Der Vorsitzende: Ja. Ein Vergleich am Ende des Tages wäre schön zum Wochenende.

Nach Widereintritt des Klägeranwalts, des Herrn Jochen Jüngst: Mein Mandant möchte nicht, zumindest im amerikanischen Forum ... . Es gibt dadurch Umsatzeinbrüche.

Der Vorsitzende: Entscheidung?

Klägeranwalt Herr Jochen Jüngst: Im Streitwert kann 'runter gegangen werden.

Beklagtenanwältin Frau Simone Heyer: Dann gibt es Folgeanträge.

Klägeranwalt Herr Jochen Jüngst: Wir haben uns entschlossen, es nicht zu tun. Hätten auch gegen das amerikanische Forum vorgehen können.

Klägeranwalt Herr Jochen Jüngst: ... .

Der Vorsitzende: Wenn Sie [die Beklagte] anerkennen, dann muss der Kläger anerkennen. Dann wird im Kostenpunkt nach 91a entschieden. Ist das klar? Habe heute schon so viel Überflüssiges gesagt. Die Sach- und Rechtslage wurde ausführlich und umfassend erörtert. Schriftsätze ... .Wie lange brauchen Sie?

Beklagtenanwältin Frau Simone Heyer: Zwei Wochen.

Der Vorsitzende: Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Freitag, den 04.07.2008, 9:55 im Saal B335.

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Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 09.06.08

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