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Bericht
Pressekammer LG Berlin, Zivilkammer 18
Sitzungen
Dienstag, den 27.05.2008
Donnerstag, den 29.05.2008

Rolf Schälike - 04.06.2008

Gewidmet

zwei Creme de la Creme Zensuranwälten der deutschen Landschaft:

dem Guru aller Zensuranwälte Dr. Christian Schertz,

dem TAZ-, BND-, BGS-, Junge Welt, Corvin Fischer-Anwalt Johannes Eisenberg

Eine schwarze Woche für die Pressefreiheit in Deutschland

Auch für diesen Bericht gilt, wie für alle anderen meiner Berichte: Alles, was hier steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen kann ich nichts. Geurteilt nach den strengen Regeln der Pressekammer, waren meine Recherchen erbärmlich. Was hier in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft verwende ich falsche Zeichensetzung. Habe dafür schon einmal gesessen. Möchte für mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf meine während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, die nicht in Anführungszeichen stehen, als  Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen kann ich nichts. Ich habe auch keine Zeugen. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung habe ich nicht. Es handelt sich um Verschwörungstheorien.

Terminrollen - 27.05.2008 (Di); 30.05.2008 (Do)

Dr. Christian Schertz und Johannes Eisenberg hatten die 22. Zensurwoche des Landgerichts Berlin  2008 für sich allein

Beide Anwälte sind laut, schreien nicht selten, beleidigen nicht selten den Gegner,  erzeugen den Eindruck zu Anwaltselite zu gehören, sind verhasst und beliebt zugleich. Die 22. Woche der Zensurkammer des Landgerichts Berlin hatten sie für sich allein, fast ausschließlich auf der Kläger(Zensur)seite.

In dieser Woche gab es die folgenden sechs Äußerungsverfahren. Verhandelt wurden lediglich zwei.

       
       
  

29.05.08 (Do)      

Bericht

 

11:00
T

27 O 111/08
Deisler
RA Schertz Bergmann

<k>
Staltmaier
RA
Schweizer und Kollegen

29.05.08: ausgefallen und auf später verschoben. 
11:15
T

27 O 112/08
Deisler
RA Schertz Bergmann

<k>
Besirsky
RA Schweizer und Kollegen

29.05.08: ausgefallen und auf später verschoben. 
12:30
HT

27 O 264/08
Schweiger
RA Eisenberg, Dr. König, Dr. Schork

<k>
Kneissler
RA
Dr. Rehbock & Kollegen

29.05.08: ausgefallen und auf später verschoben. 
12:45
HT

27 O 315/08
Schweiger
RA Eisenberg, Dr. König, Dr. Schork

<k>
Kneissler
RA Dr. Rehbock & Kollegen

29.05.08: ausgefallen und auf später verschoben. 
            
       
  

27.05.08 (Di)      

Bericht

 

11:00
T

27 O 75/08
Burschenschaft Danubia
RA
Jung

<k>
Verlag 8 Mai GmbH
RA
Eisenberg

27.05.08: Der Klage wurde stattgegeben.
12:30
HT

27 O 265/08
Historische Straßenbahn Potsdam e.V.
RA Eisenberg, Dr. König, Dr. Schork

<k>
Otto
RA
Kube, Doege, Otten, Weiner-Marrs

27.05.08: Einstweilige Verfügung wurde bestätigt.
            
       
       

Bestimmt hat die Zensurkammer einige Einstweilige Verfügungen erlassen. Das erfährt die Pseudoöffentlichkeit allerdings erst später, falls überhaupt.

Da waren die Hamburger Zensoren fleißiger. Immerhin haben sie am Zensurfreitag der 22. Woche in elf Fällen verhandelt.

 

Investigativer Journalist sitzt seit dem 04.06.08 in Berlin ein

Dafür erlaubten die Berliner Zensoren Herrn in dieser Woche oder so drum herum, Herrn Herr Jürgen Külbel die Justizvollzugsanstalt Plötzensee für zehn Tage von innen zu betrachten und zu genießen.

Am 04.06,08 (Mittwoch) ist Jürgen Külbel exakt um 13.30 Uhr am Tor der Friedrich-Olbricht-Damm 16 gewesen, und hat um Einlass gebeten, für 10 Tage einzusitzen, um 1.000,00 Ordnungsgeld wegen einer Verlinkung zu sparen. Kläger war Said Dudin aus der "linken" Szene -> Details

Wer etwas mehr wissen möchte, weshalb in Deutschland Heute Journalisten einsitzen, kann mit dem Bericht in mein-parteibuch anfangen.

 

 

Freikauf ist möglich - kommt dem Steuerzahler zu Gute

http://www.berlin.de/jva-ploetzensee/antworten.htm#7

Was bedeutet Ersatzfreiheitsstrafe?

Voraussetzung für die Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe ist, dass jemand zu einer Geldstrafe verurteilt wurde, aber nicht gezahlt hat.

In § 43 Strafgesetzbuch (StGB) hat der Gesetzgeber dies folgendermaßen genannt:

„An die Stelle einer uneinbringlichen Geldstrafe tritt Frei­heitsstrafe. Einem Tagessatz entspricht 1 Tag Freiheits­strafe.“ Die Länge der Ersatzfreiheitsstrafe richtet sich also nach der Anzahl der verhängten Tagessätze.

Inhaftierte, bei denen nur Ersatzfreiheitsstrafe zu voll­strecken ist, werden in der Regel im offenen Vollzug unterge­bracht und unterliegen innerhalb der Justizvollzugsanstalt auch der Arbeitspflicht. Sie befinden sich nicht unter Verschluss und können sich tagsüber innerhalb des Gebäudes, in dem sie untergebracht sind, frei bewegen.

Sie haben jederzeit die Möglichkeit Ihre (ursprüngliche) Geldstrafe zu bezahlen (auch durch Familienangehörige oder Bekannte) und können dann sofort die Justizvollzugsanstalt verlassen. Personen, die Gefangene „auslösen“ wollen, können grundsätzlich Bareinzahlungen in der Zahlstelle der JVA Plötzensee in der Zeit von

montags, mittwochs, donnerstags 08.00 bis 16.00 Uhr,

dienstags 08.00 bis 17.35 Uhr

freitags  08.00 bis 14.30 Uhr

vornehmen.

Außerhalb dieser Zeiten sind keine Bargeldauslösungen möglich.

Bei Vorlage eines Einzahlungsbeleges (der Post oder einer Bank) erfolgt dennoch die Entlassung, da in diesen Fällen die Geldstrafe bereits bezahlt ist.

Hoffentlich kommt niemand auf die Idee und kauft Jürgen Külbel frei. Erlauben würde ich das nur dem Verursacher, dem Herr Said Dudin.

Bitte senden Sie Ihre Kommentare an Rolf Schälike
Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 09.06.08

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