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Bericht
Pressekammer LG Berlin, Zivilkammer 18
Sitzungen
Dienstag, den 03.06.2008
Donnerstag, den 05.06.2008

Rolf Schälike - 10.06.2008

Gewidmet

Johannes Eisenberg, dem Berliner Klägerkönig dieser Woche

dem TAZ-, BND-, BGS-, Junge Welt, Corvin Fischer-Anwalt Johannes Eisenberg

Dieser laute, oft schreiende und beleidigende Creme de la Creme Anwalt vertritt die Taz meist als Beklagtenvertreter, so auch gegen das BKA. Johannes Eisenberg vertritt auch den BDN und den Anwalt Corvin Fischer, einen Vertreter Rechter bei den Zensurkammern.

Wir treffen diesen auffallenden Anwalt in Hamburg, Berlin und Köln.

Beim Berliner Landgericht scheint er beliebt zu sein zum Neid anderer Zensuranwälte. Ihm geht der Ruf eines Linken voraus. Wir wundern uns und würden nicht stauen, wenn Geheimdienste die vorrangigen Auftraggeber dieses Anwalts sind.

Eine überraschende Woche für die Pressefreiheit in Deutschland !

Auch für diesen Bericht gilt, wie für alle anderen meiner Berichte: Alles, was hier steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen kann ich nichts. Geurteilt nach den strengen Regeln der Pressekammer, waren meine Recherchen erbärmlich. Was hier in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft verwende ich falsche Zeichensetzung. Habe dafür schon einmal gesessen. Möchte für mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf meine während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, die nicht in Anführungszeichen stehen, als  Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen kann ich nichts. Ich habe auch keine Zeugen. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung habe ich nicht. Es handelt sich um Verschwörungstheorien.

Terminrollen - 03.06.2008 (Di); 05.06.2008 (Do)

Die Eisenberg-Woche

In dieser Woche gab es in Berlin die folgenden neun Äußerungsverfahren. Davon sechs mit der Kanzlei Johannes Eisenberg und eine mit der Kanzlei Dr. Christian Schertz.

In Hamburg waren es in dieser Woche einunddreißig Äußerungsverfahren. Die Kanzlei Johannes Eisenberg war nicht dabei.

       
       
  

05.06.08 (Do)

 

 

10:00
T

27 O 34/08
Schl.
RA Eisenberg, Dr. König, Dr. Schork
RA Johannes Eisenberg

<k>
Axel Springer AG
RA Hogan & Hartson Raue L.L.P.
RA Dr. Amelung

05.06.08: Der Klage wurde stattgegeben. Bericht
10:15
T

27 O 33/08
Kos.
RA Eisenberg, Dr. König, Dr. Schork
RA Johannes Eisenberg

<k>
Axel Springer AG
RA Hogan & Hartson Raue L.L.P.
RA Dr. Amelung

05.06.08: Der Klage wurde stattgegeben. Bericht
10:30
T

27 O 232/08
Rechtsanwalt Eisenberg
RA Eisenberg, Dr. König, Dr. Schork
RA'in Dr. Schork
RA Johannes Eisenberg

<k>
Dr. Siegmund.
RA Dr. Schertz
RA Dr. Christian Schertz

05.06.08: Die Klage wurde  abgewiesen. Bericht
11:00
T

27 O 217/08
Bachmann
RA Freyer

<k>
Bachmann u.a.
RA
GÖRG u.a.

05.06.08: Klage wurde stattgegeben.
11:30
HT

27 O 295/08
Simonis
RA Eisenberg, Dr. König, Dr. Schork
RA Johannes Eisenberg

<k>
stern.de GmbH
RA
Dr. Schulte-Franzheim und Kollegen
RA Winfried Seibert

05.06.08: Die Einstweilige Verfügung wurde aufgehoben.
Bericht
11:30
HT

27 O 287/08
Ministerpräs. a.D. Simonis
RA Eisenberg, Dr. König, Dr. Schork
RA Johannes Eisenberg

<k>
Gruner + Jahr AG & Co. KG
RA Dr. Schulte-Franzheim und Kollegen
RA Winfried Seibert

05.06.08: Die Einstweilige Verfügung wurde aufgehoben.
Bericht
       
  

03.06.08 (Di)      

 

 

11:30
T

27 O 188/08
Daimler AG u.a.
RA Schertz Bergmann u.a.

<k>
Grässlin
RA
Bauschr und Kollegen

03.06.08: Die Klage wurde zurückgenommen - Bericht
12:00
HT

27 O 112/08
Dr. Brack
RA Eckart, Köster & Kollegen

<k>
be.bra Verlag GmbH u.a.
RA Boehmert & Boehmert

03.06.08: Die Einstweilige Verfügung wurde bestätigt.
13:00
T

27 O 264/08
Torsten Birlem
RA Severin
RA Severin

<k>
Susanne Herm u.a.
RA
Eisenberg u.a.

03.06.08: Die Klage wurde abgewiesen. Bericht
       

Schlimmes konnte man ahnen, überraschendes kam heraus.

03.06.08: Das interessanteste und wohl wichtigste Ereignis war die Sache 27 O 188/08 Daimler AG und Zetsche vs. Jürgen Grässlin. Der Anwalt Dr. Christian Schertz muss die Klage zurücknehmen. Uns bleibt deswegen nur übrig auf andere Quellen zurückzugreifen:

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe FreundInnen,

man soll die Siege feiern, wie sie kommen, und wir feiern sie gerne! Dieter Zetsche, Vorstandsvorsitzender des Auto- und Rüstungsriesen Daimler AG, und der Konzern haben ihre beiden Klagen gegen mich vor dem Landgericht Berlin – auf Unterlassung – und vor dem OLG Hamburg – zur Zahlung von Schmerzensgeld – kurz vor Prozessbeginn zurückgezogen. Offenbar hat sich in der Konzernzentrale die Erkenntnis durchgesetzt, dass nach Zetsches Niederlage vor dem Landgericht Hamburg im Januar 2008 auch die beiden anstehenden Verfahren mit großer Wahrscheinlichkeit verloren worden wären.

Nahezu alle renommierten Online-Dienste und Zeitungen berichteten, teilweise umfassend, über die »Überraschende Wende im Dauerstreit zwischen Daimler und Konzernkritiker Jürgen Grässlin: das Unternehmen gibt den juristischen Kampf gegen den Autor und Sprecher der Kritischen Daimler-Aktionäre auf« (Stuttgarter Zeitung), zumeist gemäß dem Motto »Zetsche erleidet Schlappe« (HANDELSBLATT).

Dieser bedeutende Etappensieg im Zetsche-Verfahren ist auch ein beachtlicher Erfolg für die Kritischen AktionärInnen Daimler (KAD), den Verband der Kritischen AktionärInnen in Köln und für die Friedensbewegung, allen voran für die DFG-VK und das RüstungsInformationsBüro (RIB e.V.). Er ist das Ergebnis konsequenter Standhaftigkeit trotz harter Repressionen bei gleichzeitig breiter Solidarität vieler persönlicher und politischer Mitstreiter/innen. An dieser Stelle sei Ihnen und euch von Herzen gedankt.

Das Jahr 2008 ist das Jahr der Entscheidungen. Mit großer Spannung werden die Ergebnisse der – meinen Strafanzeigen folgenden und noch immer laufenden – staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen gegen Dieter Zetsche und weitere Daimler-Manager erwartet. Gegen den amtierenden Daimler-Vorstandsvorsitzenden und früheren -Vertriebsvorstand ermittelt die Staatsanwaltschaft Stuttgart u.a. in der Frage seiner möglichen Kenntnisse umfassend betriebener Graumarktgeschäfte und der möglichen persönlichen Verwicklung. Diese hatte Zetsche bei einer Zeugenaussage vor Gericht bestritten (siehe hierzu »ABGEWIRTSCHAFTET?! DAS DAIMLER-DESASTER GEHT WEITER« auf meiner Website http://www.juergengraesslin.com/index.php?seite=info_abgewirtschaftet.htm). Mittlerweile hat die Staatsanwaltschaft die von mir vorgelegten Daimler-internen Dokumente ausgewertet und eine Vielzahl von Zeugen vernommen.

Mit dem neuerlichen juristischen Sieg verbindet sich auch die Hoffnung, dass die Maulkorbstrategie des Konzerns letztlich zum Scheitern verurteilt sein wird. Entschieden ist mit dem Daimler-Rückzug vor den Gerichten in Berlin und Hamburg, dass zu den bereits bezahlten 55.000 Euro Prozesskosten keine weiteren 50.000 Euro »Schmerzensgeld« hinzukommen. Damit wir die juristischen Auseinandersetzungen – vor allem den Meinungsfreiheitsprozess gegen Jürgen E. Schrempp – weiterführen können, bitten die Kritischen AktionärInnen Daimler (KAD) um finanzielle Unterstützung.

Seit mehr als zweieinhalb Jahren klagt neben Zetsche auch dessen Vorgänger, der frühere Daimler-Chef Schrempp, auf Unterlassung von Aussagen meinerseits zu den Umständen seines Rücktritts und seinen Geschäftspraktiken. Das Bundesverfassungsgericht wird entscheiden müssen, ob Artikel 5 des Grundgesetzes in Deutschland noch gilt oder das Recht auf Meinungsfreiheit weiter ausgehöhlt wird. Dieser Prozess war und ist äußerst kostenintensiv.

Das Unterstützerkonto und viele weitere Informationen zu besagten Daimler-Prozessen, darunter auch ein aktuelles Interview meines Rechtsanwalts Holger Rothbauer (»Zetsche wird noch mehr Niederlagen erleiden«), finden Sie auf der Website daimler-prozesse.net

Die gerichtlichen Auseinandersetzungen mit Deutschlands mächtigstem Konzern gehen in die entscheidende Phase. Ich bin, inzwischen mehr denn je, der festen Überzeugung, dass wir sie erfolgreich bestreiten werden – im Übrigen auch in Bezug auf die Streumunitionsbeteiligung von Daimler/EADS.

Mit friedlichen und zugleich kämpferischen Grüßen

Jürgen Grässlin

Umfassende Hintergrundinformationen zu den genannten Themen und Aktivitäten finden Sie auf den Websites www.juergengraesslin.com, daimler-prozesse.net und
www.wir-kaufen-keinen-mercedes.de.

 

Birlem vs. Herm u.a.                       

03.06.08: Sache 27 O 264/08 Herr Torsten Birlem vs. Susanne Herm u.a.

Zum Hintergrund: Tödlicher Rausch

Der Vorsitzende Richter Herr Mauck: Die Beklagten haben sich an das Bezirksamt mit einer Eingabe gewandt. Es geht um das Begleitschreiben.


Beklagtenanwalt Johannes Einsenberg: Das Recht hat jeder, sich an das Bezirksamt zu wenden. Kläger ist Bauunternehmer.

Der Vorsitzende: Problem ... .

Klägeranwalt Herr Severin: Dürfen die Beklagten die Äußerungen, die sie getätigt haben, in Zukunft wiederholen?

Der Vorsitzende: Falsche Tatsachenbehauptungen sind zu untersagen. .... Es gibt Räume der Priveligierung.

Kläger Herr Birlem: Es sind Tatsachenbehauptungen... . Diese Tatsachenbehauptungen sind falsch.

Beklagtenanwalt Johannes Einsenberg: Wenn die erste Äußerung priveligiert war, dann war es nicht rechtswidrig. Es gibt keinen Grund für den Beklagten, es wieder in die Welt zu setzen.

Klägeranwalt Herr Severin: Es gibt eine Grenze der falschen Verdächtigungen.

Beklagtenanwalt Johannes Einsenberg: Das Ganze dient der Entscheidung des Verwaltungsrechts.... . Privatperson.... Bezirksamtshandlung ist Verwaltungsrecht. Die Beklagten haben durch die Teilnahme am Bürgerbegehren öffentlich rechtlich gehandelt. Bürgerbeteiligungsverfahren ... . Wenn ich daran als Bürger teilnehmen kann, kann es nicht zivilrechtlich behandelt werden. ... ....sind Teil des Verwaltungsverfahrens.

Der Vorsitzende: Wir nehmen das jetzt auf ... Schriftsatz vom 14.5.08....

Beklagtenanwalt Johannes Einsenberg:  Können Sie mir sagen, welcher Beklagte mit dem Interview mit dem Inforadio ... .

Eisenberg wird unterbrochen.

Beklagtenanwalt Johannes Einsenberg: Sie wehren sich... . Das wird nicht bestritten. Wenn Sie zweimal die Gelegenheit erhalten, sich zu dem Sachverhalt zu äußern ... sie aber über das    Bundesgericht sprechen ... .

Klägeranwalt Herr Severin: .... Internetausdruck, die Firma...... er nimmt Bezug auf Absatz 1.4, wobei die Klageschrift vom .... nicht zurückgenommen wurde, und stellt.....

Beklagtenanwalt Johannes Einsenberg: Abgesehen von den Inhalten, ist der Fall interessant: alle Bürger, die aufgefordert sind, Vertrauensleute zu sein, sind in dieser Funktion ... . Ob die dann für den Inhalt der Papiere zivilrechtlich haften ist die Frage. Müssen Vertrauensleute zivilrechtlich haften? ...Teilhabegesetz ... .

Der Vorsitzende: Gut. Die Sach- und Rechtslage wurde besprochen. Eine Entscheidung erfolgt am Schluss der Sitzung.

Am Schluss der Sitzung: Die Klage wird abgewiesen.

 

Schl. und Kos. vs. Axel Springer (Bild)                       

05.06.08: In den Sachen 27 O 34/08  und 27 O 33/08 Schl. und Kos. vs. Axel Springer (Bild) ging es um eine Rufmordkampagne der Springerpresse.

Beklagtenanwalt Dr. Amelung verspätet sich um Minuten. Klägeranwalt Johannes Eisenberg verschwindet. Dr. Amelung kommt in den Gerichtssaal. Johannes Eisenberg fehlt.

10:03: Der Vorsitzende Richter Herr Mauck: Der Beklagtenvertreter übergibt den Schriftsatz vom 04.06.08.

10:10: Klägeranwalt Herr Johannes Eisenberg betritt erneut den Gerichtssaal. Der Vorsitzende: Der Klägervertreter übergibt das Original der Zeitung "Bild".

Klägeranwalt Johannes Eisenberg: Die Zeitung möchte ich wiederhaben. Besitze nur das eine Exemplar. Der Beklagtenvertreter beantragt Erklärungsfrist?  ... Er [der Zeuge] hat die Spritze gesehen. Da kann man nicht über die gesamte Gerichtsverhandlung schreiben,  [wenn man nicht bis zum Schluss dabei war]. Der Reporter war nicht bis zum Schluss da. Kann dann nicht über alles berichten.

Es ging über Bilder der Kläger in der Bild.

Klägeranwalt Johannes Eisenberg: Es gibt die Anweisung des  Amtsgerichtspräsidenten, dass gefilmt werden darf, wenn die Betroffenen einverstanden sind. Die Einwilligung der Betroffenen gab es nicht. Es stellt sich die Frage: Darf man Bilder veröffentlichen von Leuten, welche unter Zwang [Zeugen] zum Gericht gegangen sind.

Beklagtenanwalt Herr Dr. Amelung: Es ging um .. Kindesmisshandlungen. ... Es gibt die Zeugenaussage des Arztes, des Herrn Eichholz. Entscheidend ist, was der Kläger selbst vorträgt. ... ist ausgeräumt. Am Rande hat der .... gesagt, dass man nicht davon ausgehen kann, dass nicht gespritzt wurde. War nicht öffentlich .. nicht in der Verhandlung. Als der Artikel geschrieben wurde, war es unklar. Die Anklage sagt, dass ... . Das konnte die Presse nicht wissen.

Der Vorsitzende: Der Artikel sagt, ... sicher, wenn die Notaufnahme von nur ... .

Klägeranwalt Johannes Eisenberg: ... andere Presse ... . Aussage von Dr. Eichholz. Wann war die Reporterin weg. Luft war sie. Rechtsanwalt Rene ... Damit war das klar. Habe das vorgetragen. Allen Anwesenden war es klar. Die Bild hat danach nicht mehr berichtet. Es war ein Allerweltsfall. Nicht berichtenswert. Von der Strafkammer zum Amtgericht. Die Bildberichtigungstante ist gegangen.

Beklagtenanwalt Herr Dr. Amelung: Es gibt Protokolle ... .

Klägeranwalt Johannes Eisenberg: Das Landgericht führt keine Protokolle. Dafür dürfen die Landrichter lügen wie gedruckt. Heute bin ich ruhig. Erst, wenn Magensäurekrämpfe entstehen ... .

Richterin Frau Becker: Waren keine Journalisten anwesend?

Beklagtenanwalt Herr Dr. Amelung: Die Journalistin hat das berichtet, wie es war, und das, was in der Anklageschrift stand.

Klägeranwalt Johannes Eisenberg sagt wohl die Unwahrheit: Die Anklageschrift wird nicht verlesen. Es gibt die abstrakte Anklage plus das Wesentliche der Ermittlungen. Die Anklage ist gar nicht vorgelesen worden. Die Pressestelle gibt den Journalisten, weil sie faul sind,  unter dem Tisch Informationen.

Beklagtenanwalt Herr Dr. Amelung: ... .

Klägeranwalt Johannes Eisenberg: ... er hatte bestätigt. Solch ein Mist steht da drin.

Richter von Bresinsky: ... dass Morphium gespritzt wurde, stand nicht ... fast totgespritzt.

Klägeranwalt Johannes Eisenberg: Wurde gar nicht versucht, auf Mord oder Totschlag zu klagen,. sondern lediglich auf Körperverletzung. Herr Amelung hat keine Ahnung von Strafverfahren.

Beklagtenanwalt Herr Dr. Amelung: Zum Glück.

Klägeranwalt Johannes Eisenberg: Weiß nicht, ob zum Glück.

Beklagtenanwalt Herr Dr. Amelung: ... .

Der Vorsitzende: Ist nicht bestritten worden.

Dann zitiert der Vorsitzenden den Notarzt und ergänzt:  Die Einstiche kamen nicht von mir, hat der Arzt nicht gesagt.

Beklagtenanwalt Herr Dr. Amelung: .Der Notarzt und der behandelnde Arzt sind gehört worden.

Richter von Bresinsky korrigiert: Der aufnehmende Arzt.

Klägeranwalt Johannes Eisenberg: Sie müssen nicht korrigieren. In der Anklageschrift steht nicht, dass gespritzt wurde.

Klägeranwalt Johannes Eisenberg liest die Anklageschrift vor und sagt danach: Da steht überhaupt nichts von der Spritze. Das steht in den Ermittlungsakten. Diese dürfen Sie gar nicht lesen vor der Verhandlung. Es war eine Strafsache.

Der Vorsitzende: Das wäre zur Textberichterstattung ... oder ... rechtfertigt die Verurteilung ... Waffenbesitz.

Klägeranwalt Johannes Eisenberg: Wenn Sie eine Pistole besitzen, dann erhalten Sie mindestens ein Jahr. Er saß ein Jahr auf Grund des Zeugenkomplotts. Da saß er wegen der Pistole, braucht deswegen nicht ... .

Beklagtenanwalt Herr Dr. Amelung: Es ging ums Komasaufen. Vielleicht war es eine nicht besonders schwere Tat, aber eine Aufsehen erregende. Das Kammergericht-Urteil ... 54/08 ist inzwischen bestätigt.

Klägeranwalt Johannes Eisenberg: Sie wissen nicht, wovon Sie reden. Ich verstehe zufällig, was damals passierte, im Gegensatz zu Amelung.

Richter von Bresinsky korrigiert: Weshalb lassen Sie Herrn Amelung nicht aussprechen.

Klägeranwalt Johannes Eisenberg: Das war ein Bild außerhalb des Gerichts. Ihre Schmiere steht überall. ... zentrale Häscher von Havemann ... Stasimajor ... wurde von mir verteidigt. Wurde freigesprochen. ....kowsky hat nur einen verpasst ... .Das Kammergericht hat gesagt, wenn er dahin geht, dann darf das Bild nicht verwertet werden. § 176 des GVG [Gerichtsverfassungsgesetz § 176 - Die Aufrechterhaltung der Ordnung in der Sitzung obliegt dem Vorsitzenden]. Die Sitzungsgewalt bezieht sich auf einen räumlichen und zeitlichen Zusammenhang: Gerichtsraum, Flur. Da muss er alles schützen, die Pressefreiheit. Danach greift das Hausrecht. Natürlich muss jemand sagen könne, möchte keine Tumulte, keinen Eisenberg, der gleich schlägt, wenn er fotografiert wird. .... oder ich bin gerade entspannt. Ist Viertel vor Neun. Es geht um das Fotografieren im Gerichtsgebäude. Noch ein Gesichtspunkt, dann verstehen Sie [Amelung] es in Zukunft.

Beklagtenanwalt Herr Dr. Amelung: Habe immer noch nichts verstanden.

Klägeranwalt Johannes Eisenberg: ... dann mache ich das einfach so. Schwere Straftat ... Kindermisshandlung. Das Kind ist infolge eines Unfalls oder einer Lungenentzündung gestorben. Haben nicht gleich einen Arzt geholt. Es kann eine kinderreiche Familie sein. Holen nie einen Arzt. Frau Becker, die mich nicht leiden kann ... .

Richter von Bresinsky: Der Beklagte wirft nicht mehr vor. Keine Luft wegen dem Erbrochenen. Dieses Geschehen kann nicht jedem passieren, wie Sie [Herr Eisenberg] es sagen.

Beklagtenanwalt Herr Dr. Amelung: Amtsgericht ... Dann gibt es gegen den Verstoß eine Rechtsfolge. Unzulässig hätten die Bildveröffentlichungen nach den KUG sein können.

Der Vorsitzende: KUG § 23, 2 [Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden: 1. ... . 2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;]. Weil man darauf vertrauen darf, dass nicht fotografiert wird.

Klägeranwalt Johannes Eisenberg: Der Vizepräsident ist ein Organ ... .

Der Vorsitzende: Es war kein Reporter der Bild-Zeitung.

Klägeranwalt Johannes Eisenberg: Die anderen durften gar nicht fotografieren. Das war eine Ordnungswidrigkeit.

Der Vorsitzende: Anträge werden gestellt. Der BGH hat eindeutig erklärt, dass dass die Abschlusserklärungen eindeutig nicht zum Verfügungsverfahren gehören.

Nach einer kurzen Denkpause: Eine Entscheidung wird am Schluss der Sitzung verkündet.

13:00, am Schluss der Sitzung: Der Klage wurde stattgegeben.

Rechtsanwalt Johannes Eisenberg vs. Dr. Siegmund                      

05.06.08: Die Sache 27 O 232/08 Rechtsanwalt Johannes Eisenberg vs. Dr. Siegmund war eine Art Wiederholung des seinerzeitigen Musterprozesses 27 O 605/98, den Johannes Eisenberg in eigener Sache stolz gewann. Er verkündet auf seiner Web-Site die folgenden Leitsätze:

1. Rechtsanwalt muß weder Bildveröffentlichungen hinnehmen, noch darf aus zum Zwecke der Rechtewahrnehmung übermittelten Schriftsätze in der Presse zitiert werden.

2. Hartnäckige Verstöße der Presse gegen dieses Verbot, die sich über den erklärten Willen des Rechtsanwalt hinwegsetzen, lösen einen Anspruch auf Zahlung eines empfindlichen Schmerzensgeldes aus.

Der heutige erneute Versuch scheiterte.

Der Vorsitzende Richter Herr Mauck: So. Der Beklagtenvertreter [Herr Dr. Christian Schertz] übergibt den Schriftsatz vom 04.06.08 an Gericht und Gegner

Eisenberg steht abseits am Fenster, Klägeranwältin Frau Dr. Schork: Beantrage eine Erklärungsfrist.

Der Vorsitzende: Es geht um Film- und Tonaufnahmen von Zeugen in einem Hauptsachverfahren. Der BGH hat gesagt, es können keine Fotos verboten werden, die wir gar nicht kennen. Es gibt kein Verbot in die Zukunft.

Eisenberganwalt Johannes Eisenberg unterbricht den Vorsitzenden.

Der Vorsitzende setzt sich durch: Ich sehe ein, Sie möchten nicht fotografiert werden, wissen nun nicht wie und wann Fotos veröffentlicht werden.

Eisenberganwalt Johannes Eisenberg unterbricht den Vorsitzenden erneut.

Beklagtenanwalt Dr. Christian Schertz ist lauter:  Wem haben Sie [Herr Mauck] das Wort erteilt? Ihr [Frau Dr. Schork] oder ihrem Kollegen?

Der Vorsitzende darf weiter sprechen: Die Frage ist, ob sich Medien schon jetzt verpflichten müssen, nicht zu veröffentlichen. Das Problem ist nicht die Vorstellung des Antragstellers. Unser Problem ist der BGH.

Eisenberganwalt Johannes Eisenberg: Der Herr Siegmund sagt ja heute noch, er darf es. Viertel vor neun war ich im Saal. Er hat die Anweisung gegeben, dass gefilmt werden darf. Es besteht damit das berechtigte Interesse, festzustellen, dass die Fotos nicht verwendet werden dürfen. Ich habe meine Methoden zu verhindern. Ich komme sozusagen, wenn ich weiß, dass da die Meute steht. Die Verhandlung war noch dazu nicht öffentlich. Ich haue ihm eine in die Fresse. War noch nicht [so weit]. Später hätte ich zugeschlagen.

Beklagtenanwalt Dr. Christian Schertz protestiert:  Geht nicht. Er läuft raus, dann .. . Dazu ist Frau  Schork hier.

Eisenberganwältin Frau Dr. Schork: Es ist sein Recht, dass verboten wird, seine Bilder anzufordern. Dass kann ich nicht anders sagen, als Herr Eisenberg es jetzt gesagt hat. Da hilft nicht der BGH. Dann gilt es nicht, was ... . Herr Eisenberg trat als Zeugenbeistand auf. Wortschnipsel, ... zusammengebunden. Hier lag der Fall etwas anders.

Der Vorsitzende: Ja. Gut. Jetzt können Sie sprechen, Dr. Schertz.

Beklagtenanwalt Dr. Christian Schertz: Was ich vom Vorherigem nicht begreifen kann ist, dass die Bilder nicht gefertigt wurden. Die Almsick-Entscheidung, ich war deren Vertreter, heißt: du darfst nur das konkrete Foto in der konkreten Form und konkreter Verwendung verbieten. Wir sind jetzt damit beim Bundesverfassungsgericht. Aber heute. Nirgends wird eine Verbreitung vorab verboten. § 201 StGB (Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes]. Aber es gibt keine Vorschrift, dass die Herstellung verboten wird, weil die Folgen so massiv sein können. Das geht nur bei Eingriff in die Intimsphäre. Da lassen wir eine vorherige Zensur zu. Es geht hier nur um eine Entscheidung zur Frage, wann die bloße Herstellung verboten werden kann. Vor unserer eigenen Tür wird der Betroffene nicht... .  Heimliches Bild einer Person, wo ich nach Hause gehe. Materiell rechtlich gibt es keinen Anspruch. Der Gesetzgeber hat gesagt, verbiete nicht die einfache Herstellung. Jetzt, wo jeder eine Kamera hat, hat der Gesetzgeber ... . Tatsachenbestand geschaffen. Das ermöglicht nicht mehr für den investigativen Journalisten, keine Bilder herzustellen, z.B. beim Aufdecken von Behörden.... .Rechtsanwälte, die prominente Personen vertreten, sind relative Personen der Zeitgeschichte. Darunter habe ich zu leiden. Es war hier der Komawirt-Prozess. Eisenberg ist ein, wenn nicht der bekannteste ´Rechtsanwalt in Berlin. Er läuft durch die Gänge. Hat 2005 ein Interview gegeben als Zeugenbeistand. Eisenberg ist eine relative Person der Zeitgeschichte.

Komnentar RS: Beim Mohnhaupt-Stern-Wallraff-Anwalt, Helmuth Jipp, sieht das Dr. Christian Schertz  allerdings anders und stufte die zivilrechtlichen Auseinadersetzunge des Anwalts Helmuth Jipp mit seinen frühren Mandanten als eine Privatsache ein. Schwer nachzuvollziehen dieses krankhafte Denkverhalten.

Beklagtenanwalt Dr. Christian Schertz: Komawirt-Prozess: Wenn er [Eisenberg] dann brüllend in den Saal geht, ist das schon berichterstattungswert. Ich selber freue mich nicht über Bilder von mir, die in der Bild veröffentlicht werden. Dasselbe bei Jauch. Meine Tätigkeit im Jauch-Prozess ist in den Medien: Und das ist der Anwalt, der Jauch vertritt. Es war ein Foto aus dem Archiv. Die Kammer hat es verboten. Der 9. Senat des Kammergerichts, Herr Nippel, hat gesagt, dass sogar altes Bildmaterial verwendet werden darf.

Richterin Frau Becker: Könnten Sie ... .

Beklagtenanwalt Dr. Christian Schertz fällt Frau Becker ins Wort: Erkläre ich gern.

Der Vorsitzende: Habe gerade ich erklärt.

Beklagtenanwalt Dr. Christian Schertz: Trotzdem. Wenn der 9. Senat sagt, die Verbreitung von alten Bildnissen ist zulässig, dann ... .Ist ja nicht ... .

Eisenberganwalt Johannes Eisenberg: Bin mal Journalist. ...

Beklagtenanwalt Dr. Christian Schertz: ... .

Eisenberganwalt Johannes Eisenberg: Sie [Schertz] sind auch Opfer der Bildungsreform.

Beklagtenanwalt Dr. Christian Schertz: Dann kommt die Almsick-Entscheidung des BGH dazu. Entschieden ist, dass es nur um die Verbreitung geht. Noch ein anderer Gedanke. Die Situation vor Ort. Es standen auch Kameras da. Egal wer kommt, geht die Halogenlampe an. Hier wird der zuständige Redakteur verklagt, der eindeutig nicht fotografiert hat. Eisenberg kommt, drückst selbst auf den Knopf .

Der Vorsitzende: Ist streitig.

Beklagtenanwalt Dr. Christian Schertz: Dann muss der Beweis erhoben werden. Störer im Rechtssinne kann nur der Kameramann sein.

Der Vorsitzende: Frau Schork.

Eisenberganwalt Johannes Eisenberg: Ich möchte was sagen. Es heißt nicht, dass alles, was außerhalb des strafbewehrten Verbots liegt, erlaubt ist. Zum Beispiel ist das Persönlichkeitsrecht strafbewehrt. Wir [die Anwälte] sagen, wir müssen, wir haben das Recht, ungestört unseren Beruf ausüben zu können. Dr. Dieckmann hat damals gegen ... geklagt. Er war nicht Verfahrensbeteiligter. Die Angeklagten waren Jugendliche. Ich war privat da. Mir ist nicht gesagt worden, dass fotografiert wird. Kammergericht zu Til Schweiger ... . Sogar Selbstwehrung. Gerichtsreporter ... Deckwerte

Beklagtenanwalt Dr. Christian Schertz: Geht mit einer Rolle unter dem Arm im Gerichtsflur. Er sagt, war privat da. Ist derart absurd. Spieker, Wenzel, können Sie nachlesen. Die Herstellung von Bildnissen ist eine ganz wichtige Recherchemethode. Wir es verboten, dann ... .

Eisenberganwalt Johannes Eisenberg: War Vertreter von ...

Beklagtenanwalt Dr. Christian Schertz: Sie waren Verfahrensbeteiligter.

Eisenberganwältin Frau Dr. Schork zu Johannes Eisenberg: Lass mich was sagen.

Beklagtenanwalt Dr. Christian Schertz: Das war ein guter Satz.

Eisenberganwältin Frau Dr. Schork schreit: Er war nicht Verfahrensbeteiligter. Die Rolle war nicht für das Verfahren.

Richter von Bresinsky: Wir können selbst lesen.

Eisenberganwältin Frau Dr. Schork: Weiß ich nicht. Es ist eine Unverschämtheit.

Beklagtenanwalt Dr. Christian Schertz: Darf ich was sagen?

Eisenberganwältin Frau Dr. Schork: Sie reden schon über eine halbe Stunde.

Beklagtenanwalt Dr. Christian Schertz unbeeindruckt: Sie haben das Presserecht nicht verstanden, Frau Doktor Schork,

Der Vorsitzende: Gut. Anträge werden gestellt. Erklärungsfrist. Eine Entscheidung erfolgt am Schluss der Sitzung.

13:00, am Schluss der Sitzung: Die Einstweilige Verfügung wird aufgehoben. Urteil

 

Ministerpräsidentin a.D. Frau Simonis vs. stern.de GmbH und Gruner + Jahr AG & Co. KG                       

In den beiden Sachen 27 O 287/08 und 27 O 295/08 Ministerpräsidentin a.D. Frau Heide Simonis vs. stern.de GmbH und Gruner + Jahr AG & Co. KG wurde die Ministerpräsidentin a.D. vertreten vom Zensuranwalt Johannes Eisenberg.

Der Vorsitzende Richter Herr Mauck: Der Antragsteller erhält das Schreiben vom 04.06.06. Wir haben die Eidesstattliche Versicherung von Herrn Boss. Dann stellt sich die Frage, ... . Wir haben die Berichterstattung, dass Frau Simonis was damit zu tun hat, dass die Geschäftsleitung der Unicef bespitzelt werden sollte. ... wurde nicht bestätigt. Folgende Frage:  Weshalb darf das nicht veröffentlicht werden.

Simonisanwalt Johannes Eisenberg::... Wahrheit ... . Januar 2008. Unsicherheiten sind dahingestellt. Es gibt keinen Versuch, die Anwerbung zur Bespitzelung durchzusetzen. Dazu gibt es nichts bei dem Beklagten. Der Unicef-Geschäftsführer Dr. Garlichs ... 1. Es wird verschwiegen, dass die angeworbene Bespitzelung ... Schon die Überschrift: Bespitzelung ... Es wird behauptet ... Inkompetenz von Frau Simonis.

Richter Herr von Bresinsky: Habe nichts verstanden.

Simonisanwalt Johannes Eisenberg erläutert es noch einmal: Die Überschrift: "Simonis stürzt über Spitzelvorwürfe". Sie sagt stimmt nicht. ... Dann gibt es noch andere Gründe. Es kommt das mit Garlichs. Es wurde berichtet über Anwerbeversuche. Es wird nicht gesagt, wann. Dann wird noch gesagt, denunziatorische Berichte. Der zeitliche Zusammenhang wird verschwiegen. Frau Simonis hatte überhaupt kein Interesse zu bespitzeln. Bross sagt, es gab überhaupt kein Bespitzeln, und es war der Zeitpunkt, wo das Verhältnis voll ungetrübt war. Kann das nicht beim Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung. ... leitender Mitarbeiter der Unicef. Wir sagen unter den Umständen war es höchstens ein gescheiterter Anwerbeversuch.

Sternanwalt Winfried Seibert: Es wird über Kontroverse berichtet. Der eine sagt das, der andere das.

Simonisanwalt Johannes Eisenberg versucht sein Glück::Wer das weiß, weiß Frau Simonis wollte das nicht. Wer den Artikel liest, denkt, Frau Simonis könnte ... .Der Artikel lässt es offen. Im Artikel heißt die Überschrift: Frau Simonis stürzte über die Spitzelvorwürfe. Weigel ... Verdacht, sie ... war dann weg. Das Offenhalten der Möglichkeit, dass Simonis Spitzeltätigkeit wollte.

Richter Herr von Bresinsky::.. oder sie hat es unterlassen, weil sie nicht selbst anweisen wollte. Auch diese Möglichkeit gibt es: Wollte sich selbst nicht die Hände schmutzig machen.

Simonisanwalt Johannes Eisenberg:: ...

Sternanwalt Winfried Seibert: Aus den Berichten kommt heraus, dass man es nicht weiß.

Simonisanwalt Johannes Eisenberg:: Wenn Simonis es wollte, hätte sie kein Problem. Sie war weisungsbefugt.

Eine heftige Diskussion entfachte sich.

Richter Herr von Bresinsky: Ist ungewöhnlich.

Der Vorsitzende: Gut. Die andere Sache ist die mit den Briefen vom 03.12.2007.

Richter Herr von Bresinsky: Hat bei Beckmann was anderes gesagt.

Sternanwalt Winfried Seibert: Bei Beckmann zu 03.12.06. Ja, hat nur vergeben.

Simonisanwalt Johannes Eisenberg: Sie können doch schreiben, dass sie den Brief kannte.. Sie wendet sich in der EV dagegen, sie habe versucht zu leugnen, dass sie die Briefe kannte.

Richter Herr von Bresinsky: Simonis hat gesagt, sie kennt nicht den Inhalt der Briefe. Bei Beckmann hat sie gesagt, wurde vorgelesen. Dann später, es gab nur einen Vermerk.

Simonisanwalt Johannes Eisenberg: Das ist aber ... wird behauptet, hat sich von den Briefen distanziert. Simonis .. Habe alles nach Köln geschickt. In der Ausgangsberichterstattung entsteht der Eindruck, hatte damit, mit den Briefen, nichts zu tun.

Richter Herr von Bresinsky: Kannte den Inhalt der Briefe nicht. Zur Kenntnis des Inhalts sagt sie Unterschiedliches.

Simonisanwalt Johannes Eisenberg: Gut. Haben ihr keine Briefe gezeigt. Hat nie gesagt, zeigen mir nicht. Hat gesagt, zeigen wir nicht. ... Die Wahrheit ist ... . stehe hinter jedem einzelnen Brief. Ich habe alle Briefe hier. Da sehen sie, es sind keine Ekel erregenden Briefe. Ein komischer Verein, der mit den Spendengeldern so umgeht. ... den müssen sie ... .

Der Vorsitzende: Anträge werden gestellt. Antragsteller stellt hilfsweise den Antrag, den Hilfsantrag zu erlassen. Gut. Wir haben noch das Parallelverfahren. Da brauchen wir  nur die Anträge. Anträge, wie gehabt. Eine Entscheidung erfolgt am Schluss der Sitzung.

13:00, am Schluss der Sitzung: Die beiden Einstweiligen Verfügungen werden aufgehoben.

Meldung des Tages

Simonis verliert gegen "Bild" auf Kosten des Steuerzahlers

Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle


Nr. 120/2008, 24.06.08

Bundesgerichtshof weist Klage im Fall Simonis vollständig ab

Die Klägerin schied am 27. April 2005 aus dem Amt der Ministerpräsidentin von Schleswig-Holstein aus. Sie beanstandet, an diesem Tag und am Folgetag von Reportern der Beklagten verfolgt und fotografiert worden zu sein. Ferner beanstandet sie die Veröffentlichung einiger Fotos in der von der Beklagten herausgegebenen "Bild"-Zeitung, mit denen der Artikel vom 28. April 2005 "Danach ging Heide erst mal shoppen" illustriert war; die beanstandeten Fotos zeigen die Klägerin bei privaten Einkäufen.

Das Landgericht Berlin hat die Beklagte zur Unterlassung der Bildveröffentlichung verurteilt. Es hat sie ferner verurteilt, darüber Auskunft zu erteilen, welche Bildnisse der Klägerin sie in Besitz hat, die sie aufgrund der Beobachtung der Klägerin am 27. und 28. April 2005 von drei Fotografen erhalten hat. Schließlich hat das Landgericht die Beklagte verurteilt, die Klägerin von Anwaltskosten für die Rechtsverfolgung freizustellen.

Auf die Berufung der Beklagten hat das Kammergericht die Unterlassungsklage abgewiesen; der Auskunfts- und Freistellungsklage hat es nur teilweise bezogen auf die am 28. April 2005 gefertigten Fotos stattgegeben. Dagegen haben beide Parteien Revision eingelegt.

Der u. a. für Fragen der Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts zuständige VI. Zivilsenat hat die Klage nunmehr vollständig abgewiesen.

Der Klägerin steht kein Unterlassungsanspruch hinsichtlich der am 27. April 2005 gefertigten Fotos zu. Bei den Fotos handelt es sich um Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte, die ohne Einwilligung der Klägerin veröffentlicht werden durften. Für Personen des politischen Lebens ist ein gesteigertes Informationsinteresse des Publikums anzuerkennen. Die Fotos, welche die Klägerin in unverfänglichen Situationen in einem frequentierten Einkaufszentrum zeigen, wurden an dem Tag gefertigt, als die Klägerin nach rund zwölfjähriger Amtszeit unter spektakulären Umständen als Ministerpräsidentin abgelöst wurde. Im Hinblick darauf ist ein erhebliches Interesse der Öffentlichkeit an dem Verhalten der Klägerin unmittelbar nach ihrem Amtsverlust anzuerkennen. Die Information darüber, wie sich die bisherige Regierungschefin in dieser Situation präsentierte, hatte einen Bezug zur politischen Debatte. Ein Politiker kann sich in einer Situation, wie sie damals gegeben war, nicht ohne Weiteres der Berichterstattung unter Berufung auf seine Privatheit nach dem Amtsverlust entziehen.

Der Bundesgerichtshof hat auch einen Auskunftsanspruch verneint, soweit es um Fotos vom 28. April 2005 geht. An diesem Tag bestand das Informationsinteresse der Öffentlichkeit noch fort, sodass dem Persönlichkeitsschutz der Klägerin kein Vorrang vor dem Berichterstattungsinteresse der Beklagten zukam. Ein Vernichtungs- oder Herausgabeanspruch – der grundsätzlich einen schweren Eingriff in das Recht der Presse zur Vorhaltung eines Pressearchivs darstellt – wäre unter diesen Voraussetzungen nur in Betracht gekommen, wenn eine Veröffentlichung der Bilder unter keinen Umständen zulässig wäre, wie etwa bei Fotos aus dem Bereich der Intimsphäre oder bei rechtswidriger Fertigung oder Erlangung der Fotos. Das war vorliegend nicht der Fall, sodass auch kein vorbereitender Auskunftsanspruch bestand, ebenso wenig wie ein Anspruch der Klägerin auf Freistellung von Anwaltskosten.

Urteil vom 24. Juni 2008 - VI ZR 156/06

LG Berlin - 27 O 787/05 - Urteil vom 22.11.2005

KG Berlin - 9 U 251/05 - Urteil vom 13.6.2006

Karlsruhe, den 24. Juni 2008

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501

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Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 29.06.08

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