BUSKEISMUS

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Bericht
Zensurkammer LG Hamburg (ZK 24)
Freitag, 06. Juni 2008

Rolf Schälike - 11.-14.06.08

Gewidmet
all den gern klagenden Anwälten, die es nicht schaffen, außergerichtlich Einvernehmen zu erreichen

An diesem Freitag waren es mehr als zwanzig.

Ein Beklagter war persönlich anwesend und wehrte sich vehement.

Der andere ließ sich vertreten von einem Anwalt.

Auch für diesen Bericht gilt, wie für alle anderen meiner Berichte: Alles, was hier steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen kann ich nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Pressekammer, waren meine Recherchen erbärmlich. Was hier in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft verwende ich falsche Zeichensetzung. Habe dafür schon einmal gesessen. Möchte für mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf meine während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als  Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen kann ich nichts. Auch Zeugen habe ich nicht. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung habe ich nicht. Es handelt sich um Verschwörungstheorien.

Terminrolle 06.06.2008

 

Anwalt Steinhöfel vs. Marcel Bartels                      

Die Sache 324 S 2/08 Anwalt Steinhöfel vs. Marcel Bartels war vorverhandelt beim Richter Dr. Steinmetz am 11.09.08 im Amtsgericht-Mitte. Es verhandelt ebenfalls im Gebäude des Landgerichts. Wir hatten seinerzeit berichtet. Dr. Steinmetz erließ am 08.01.08 ein ungewöhnliches Urteil. Steinhöfel ging in Berufung. Die Zensurkammer versuchte, der Berufung stattzugeben. Das Ergebnis werden wir hören am 11.07.08. Der Fall scheint nicht einfach zu sein.

Der Vorsitzende Richter Andreas Buske: Wollen Sie sich vergleichen?

Klägeranwalt: Hat Herr Steinhöfel sicher vorgesehen.

Beklagtenanwalt: Wir würden mit fünf Prozent entgegenkommen [RS: Das wären ca. 50,00 Euro, die gereicht hätten, das Ganze vorgerichtlich einvernehmlich zu lösen.]

Der Vorsitzende: Meinen, könnte man, kann man nicht ... . Finden, dass es ein sehr schwieriger Fall ist. Man muss sich Gedanken zu dem Äußerungstyp machen. Ist es eine Tatsachenbehauptung Marce oder eine Meinungsäußerung. Aber die Äußerung in ihrer Gesamtheit hat bewertende Teile. Da muss man sich die Fragen stellen, zwei Fragen stellen.
Die erste Frage: Zulässige Äußerung oder nicht.
Die zweite Frage: Haftung. Dass es eine Äußerung eines Dritten ist, ist unstreitig, sie wurde runtergenommen, nachdem abgemahnt wurde. Andererseits ist die Aufmachung im Internets, die eigene Aufmachung so, dass angenommen werden kann, es ist eine euigene Äußerung. Wir haben OLG Köln 2002, AfP S. 40.  Entsteht aus der Sicht eines fremden Nutzers der Eindruck, dass es sich um eine Äußerung des Beklagten handelt, dann kommt man zum Ergebnis, dass er sich die Äußerung eigen macht . Bei Fragen ums Geld (Koisten) geht, entsteht die Frage des Verschuldens.
Drittens: Der Kläger, Dr. Steinhöfel hätte selbst abmahnen können. War aber nicht in Deutschland.

Klägeranwalt: War in Kapstadt.

Marcel Bartels: Das ist ein Widerspruch zum Vortrag. Er hat gesagt, er wäre in den USA.

Klägeranwalt: Wo ist der Unterschied?

Marcel Bartels: Glaube nicht, dass Ihr Mandant im Ausland war, als er die Äußerung sah.

Der Vorsitzende: Der Zeitraum in Kapstadt ... . Der Beklagtenvertreter bestreitet, dass es der Beklagte war. Er rügt den Vortrag Kapstadt als verspätet. Wir meinen, es kommt entscheidend darauf an, ob man die Maßstäbe des OLG Köln anwendet oder nicht. Der durchschnittliche Besucher kann annehmen, es sind Äußerungen des Beklagten. Wir meinen das ist ein Tagebuch.

Marcel Bartels: Es ist ein Wiki, kein Tagebuch.

Der Vorsitzende ungläubig: Ja? Es ist so, wenn wir es richtig verstanden haben. Ich sage ein Stück, was wir so dachten. Klar ist, das Dritte aufgefordert werden, das [Tagebuch zu füllen]. Es gibt aber keine Distanzierung. Mitwirken, heißt gemeinsam handeln. Ob selber oder durch Dritte verfasst, ist egal. Wir haben nicht erkennen können, dass es Dritte waren. Das OLG könnte die Verbreitung ... eigene Meinung.

Es beginnt eine Diskussion, was ein Wiki ist.

Richterin Frau Dr. Goetze: Warum haben Sie die Startseite nicht vorgelegt?

Der Vorsitzende: Sieht man das jetzt? Was sagt mir das jetzt?

Marcel Barterls: Es ist kein subjektives Tagebuch. Im Saal sitzt Herr Schälike. Er kann bezeugen, dass er das Wiki füllt, ohne, dass ich es prüfe und auch, dass ich nicht mit allem einverstanden bin. Beantrage ihn als Zeugen zu hören.

Der Vorsitzende: Wollen Sie [Beklagtenanwalt] das bestreiten?

Marcel Bartels: Kostenrüge. Es gab einhundertundacht Zugriffe. .... Die Streitwerthöhe 10.000 bedeutete einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes. Die Bildzeitung hat 7,26 Millionen Leser. Da werden Streitwerte in gleicher Größenordnung festgesetzt. Über die Gerichts- und Anwaltskosten werden heute Meinungsäußerungen unterdrückt und Leute in die Pleite getrieben. Das ist ein Verstoß gegen das Gleichheitsprinzip. Es gibt das Recht auf Meinungsäußerung. ... .

Der Vorsitzende: Haben wir gesehen. Deswegen der Vorschlag, die Kosten zu teilen.

Marcel Bartels: Lächerlich.

Der Vorsitzende scheint es nicht verstanden zu haben: Die Unterlassung geht in die Zukunft.

Marcel Bartels: Der Streitwert entspricht dem Verbreitungsgrad der Bildzeitung. Hier handelt es sich um eine Verbreitung, wie bei den Kneipengesprächen.

Der Vorsitzende, bekannt als Internetgegner: Ist in Wirklichkeit ein Unterschied. Wolle Side [Klägeranwalt] zum Streitwert etwas sagen?

Klägeranwalt begründet die Furcht vor dem Internet: ... . Die Mechanismen werden verbreitet. Dann haben wir vorgetragen, dass es nicht der direkte Zugriff auf diese Seite ist.

Marcel Bartels: Was haben Sie vorgetragen? Blogs verbreiten gegenseitig?

Es entfacht eine Diskussion über die Blogs und deren Gefahren für die Zensoren in richterlicher und anwaltlicher Robe.

Marcel Bartels: Das Sie [der Beklagtenanwalt] das Internet nicht verstehen, habe ich schon gesagt. Google hat nichts zu sagen. Die Zahlen bei Google sind falsch.

Beklagtenanwalt: Sie müssen Steinhöfel in Anführungsstrichen eingeben. Beantrage festzustellen, dass der Streitwerk von 10.000 gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstößt.

Der Vorsitzende: Mit den Parteivertretern wurde die Sach- und Rechtslage ausführlich und umfassend erörtert. Klägervertreter stellt den Antrag ...Blatt ... . Der Beklagtenvertreter stellt den Antrag aus dem Schriftsatz vom 14.04.,08 und beantragt hilfsweise die Feststellung, dass die unrelativierte Feststellung des Streitwertes grundgesetzwidrig ist (Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz). Er beantragt, dass der Streitwert auf 1 Euro festgesetzt wird. Nein, dass vorliegend bei dem zu Grunde liegenden Unterlassungsbegehren ein Streitwert von 1 Euro festgelegt wird.

Klägeranwalt: Den ersten Teil rügen wir als unzulässig. Die Streitwertbeschwerde ist unzulässig. Zweitens ist die Streitwertbeschwerde unbegründet.

Der Vorsitzende: Es wird beantragt, die Revision zuzulassen. Der Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Freitag, den 11.07.08, 9:55 in diesem Saal. Ich wünsche Ihnen ein sonniges  Wochenende.

11.07.08, der Vorsitzende, Verkündung: Es ertgeht ein Urteil: Der Beklagte wird verurteilt, an den Klägern 644,46 Euro zu zahlen. Von den Kosten des Verfahrens hat der Kläger 15% und der Beklagte 85 % zu tragen.

Die Richter und Richterinnen sind geil!

Zwanzig Kläger gegen Dietrich Klabunde  - Offen demonstrierter Klägerismus             

In den Sachen gab es nur einen Beklagten. Ein schlimmer Mensch muss er sein, wenn gleich einundzwanzig Kläger gegen ihn Zensur üben wollen. Wir wissen nicht, wer es ist. Ein interessanter Kerl jedenfalls, wenn sich gleich zwanzig Anwälte auf ihn schmeißen.

Dr. Wesener, Prof. Dr. Korte, Höll, Butterweg, Brauße, Dr. Mühl, Münster, Dr. Kiebs, zu Grünberg, Dr. Birnbaum, Dr. Leupolt, Oehmichen, Pichon, Karasek, Meyer-Sand, Huster, Krull, Stegmaier, Pichon, Mohr

gegen

Herrn Dietrich Klabunde

Die Anwälte haben wir im Internet gefunden. Deren Einzugsbereich reicht von Köln bis München, da müssen sie natürlich in Hamburg klagen. Jeder mit einem Streitwert von 10.000 Euro. Macht zusammen lächerliche 200.000.

Richter Andreas Buske, als ob er diese Verfahren nicht zu einem vereinigen könnte: Dass es so viele Verfahren sind, liegt nicht in unserer Hand.

Und verhandelte diese zwanzig Sachen schneller als die eine zuvor.

       
11:45
<h> 

324 O 51/08 
Dr. Wesener 
RA Unverzagt pp.

<k>
Dietrich Klabunde
RA Dr. Caspers pp.

06.06.08: Termin zur Verkündung einer Entscheidung am 04.07.08, 9:55, Saal B335
11:45
<h> 

324 O 62/08 
Prof. Dr. Korte 
RA Unverzagt pp.

<k>
Dietrich Klabunde
RA Dr. Caspers pp.

06.06.08: Termin zur Verkündung einer Entscheidung am 04.07.08, 9:55, Saal B335
11:45
<h> 

324 O 63/08 
Höll 
RA Unverzagt pp.

<k>
Dietrich Klabunde
RA Dr. Caspers pp.

06.06.08: Termin zur Verkündung einer Entscheidung am 04.07.08, 9:55, Saal B335
11:45
<h> 

324 O 90/08 
Butterweg  
RA Unverzagt pp.

<k>
Dietrich Klabunde
RA Dr. Caspers pp.

06.06.08: Termin zur Verkündung einer Entscheidung am 04.07.08, 9:55, Saal B335
11:45
<h> 

324 O 67/08 
Brauße 
RA Unverzagt pp.

<k>
Dietrich Klabunde
RA Dr. Caspers pp.

06.06.08: Termin zur Verkündung einer Entscheidung am 04.07.08, 9:55, Saal B335
11:45
<h> 

324 O 61/08 
Dr. Mühl  
RA Unverzagt pp.

<k>
Dietrich Klabunde
RA Dr. Caspers pp.

06.06.08: Termin zur Verkündung einer Entscheidung am 04.07.08, 9:55, Saal B335
11:45
<h> 

324 O 54/08 
Münster  
RA Unverzagt pp.

<k>
Dietrich Klabunde
RA Dr. Caspers pp.

06.06.08: Termin zur Verkündung einer Entscheidung am 04.07.08, 9:55, Saal B335
11:45
<h> 

324 O 52/08 
Dr. Kiebs 
RA Unverzagt pp.

<k>
Dietrich Klabunde
RA Dr. Caspers pp.

06.06.08: Termin zur Verkündung einer Entscheidung am 04.07.08, 9:55, Saal B335
11:45
<h> 

324 O 55/08 
zu Grünberg  
RA Unverzagt pp.

<k>
Dietrich Klabunde
RA Dr. Caspers pp.

06.06.08: Termin zur Verkündung einer Entscheidung am 04.07.08, 9:55, Saal B335
11:45
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324 O 59/08 
Dr. Birnbaum  
RA Unverzagt pp.

<k>
Dietrich Klabunde
RA Dr. Caspers pp.

06.06.08: Termin zur Verkündung einer Entscheidung am 04.07.08, 9:55, Saal B335
11:45
<h> 

324 O 50/08 
Dr. Leupolt  
RA Unverzagt pp.

<k>
Dietrich Klabunde
RA Dr. Caspers pp.

06.06.08: Termin zur Verkündung einer Entscheidung am 04.07.08, 9:55, Saal B335
11:45
<h> 

324 O 58/08 
Oehmichen  
RA Unverzagt pp.

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Dietrich Klabunde
RA Dr. Caspers pp.

06.06.08: Termin zur Verkündung einer Entscheidung am 04.07.08, 9:55, Saal B335
11:45
<h> 

324 O 69/08 
Pichon  
RA Unverzagt pp.

<k>
Dietrich Klabunde
RA Dr. Caspers pp.

06.06.08: Termin zur Verkündung einer Entscheidung am 04.07.08, 9:55, Saal B335
11:45
<h> 

324 O 66/08 
Karasek  
RA Unverzagt pp.

<k>
Dietrich Klabunde
RA Dr. Caspers pp.

06.06.08: Termin zur Verkündung einer Entscheidung am 04.07.08, 9:55, Saal B335
11:45
<h> 

324 O 56/08 
Meyer-Sand  
RA Unverzagt pp.

<k>
Dietrich Klabunde
RA Dr. Caspers pp.

06.06.08: Termin zur Verkündung einer Entscheidung am 04.07.08, 9:55, Saal B335
11:45
<h> 

324 O 54/08 
Huster  
RA Unverzagt pp.

<k>
Dietrich Klabunde
RA Dr. Caspers pp.

06.06.08: Termin zur Verkündung einer Entscheidung am 04.07.08, 9:55, Saal B335
11:45
<h> 

324 O 60/08 
Krull 
RA Unverzagt pp.

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Dietrich Klabunde
RA Dr. Caspers pp.

06.06.08: Termin zur Verkündung einer Entscheidung am 04.07.08, 9:55, Saal B335
11:45
<h> 

324 O 16/08 
Stegmaier  
RA Unverzagt pp.

<k>
Dietrich Klabunde
RA Dr. Caspers pp.

06.06.08: Termin zur Verkündung einer Entscheidung am 04.07.08, 9:55, Saal B335
11:45
<h> 

324 O 68/08 
Pichon  
RA Unverzagt pp.

<k>
Dietrich Klabunde
RA Dr. Caspers pp.

06.06.08: Termin zur Verkündung einer Entscheidung am 04.07.08, 9:55, Saal B335
11:45
<h> 

324 O 49/08 
Mohr  
RA Unverzagt pp.

<k>
Dietrich Klabunde
RA Dr. Caspers pp.

06.06.08: Termin zur Verkündung einer Entscheidung am 04.07.08, 9:55, Saal B335
       

Der Vorsitzende Richter Andreas Buske: Jetzt haben wir viele Verfahren. Beginnen wir mit der 324 O 51/08 und 324 O 59/08. Der Antragsgegner ist ja identisch. Wir haben zwanzig Verfahren. Sie sprechen von einundzwanzig. Habe ich mich verzählt?

Beklagtenanwalt: Das eine ist ein Ordnungsmittelverfahren.

Klägeranwalt: Es sind weite Aussagen aus der Internetseite.

Der Vorsitzende: Der Antragsteller hat .... gefressen.

Klägeranwalt: Kann man sagen, der eine unter dem anderen, wenn ... .

Der Vorsitzende: Wir haben das Pilotverfahren 324 O 16/08. Es sind die Anlagen Ast 7 und Ast 8. ... wer so aufträgt .. .  Frau Dr. O. hat kein Benehmen, ist zickig. Erotik ... werde ich nicht .... mich befassen .... Fasse keinen Kugelschreiber an, um eine Unterlassungsverpflichtungserklärung zu unterschreiben. Da meinen wir, muss man nicht nochmal abmahnen. Das bringt er klar zum Ausdruck.

RS [Kommentar]: Unterscheidet Herr Buske nicht Worte und Taten? Sieht das die allgemeine Rechtsprechung so, dass Worte gelten und nicht erst durch Taten zu Tatsachen werden?

Der Vorsitzende: Er bringt zum Ausdruck, dass er Abmahnungen nicht [ernst nimmt].

Beklagtenanwalt: Möchte eine Eidesstattliche Versicherung abgeben von Herrn Dietrich Klabunde.

Der Vorsitzende: Was steht da drin?

Beklagtenanwalt: Bezieht sich auf Frau Oehmischen. Hat auch eine weitere ... Dr. Korte. Es sind ausschließlich gleichgeartete Verfahren. Wenn sich diese Personen mit deren Bildanzeige in den öffentlichen Raum begeben, dann darf diese Anzeige ... wiedergegeben werden. Hier ging es um etwas anderes. ... Hätten die Abmahnungen anders bewertet.

Klägeranwalt: Wer mit Schmähkritik um sich wirft .... irgendwelche vertraglichen Beziehungen zu Ihnen oder Ihresgleichen gehe ich nicht ein. Eine Anzeige mit Bildern geht nicht ... . Auch gilt nicht das Zitatrecht. Hat sich nicht ... Schmuddel... Schmähkritik ... Hochschuldozent Prof. Korte.

Beklagtenanwalt: ... zumindest bezeichnend ... .Zunächst sollte abgemahnt werden. Zunächst müsste ein Notverfahren durchgeführt werden.

Klägeranwalt: Ihr Mandant hätte eine Unterlassungserklärung abgeben können.

Beklagtenanwalt: Es gibt kein weitergehendes Verfahren durch die Rechtsanwälte ... .

Der Vorsitzende: Wir wollen bei diesen Verfahren keine Rechtsgeschichte schreiben.

Beklagtenanwalt: Es geht um die Kosten.

Der Vorsitzende: Wir haben überall den gleichen Streitwert.

Beklagtenanwalt: Es ist Rechtsmissbrauch. Warum fasst man nicht alle Verfahren zusammen?

Klägeranwalt: Das haben wir im Wettbewerbsrecht. Hier haben wir das Presserecht. Der Streitwert 20.000 ist doch gut.

Beklagtenanwalt: Sie versuchen Kosten zu produzieren.

Klägeranwalt: Sie verkehren Opfer und Täter.

Beklagtenanwalt: Sieht sich im Prinzip einem System gegenüber ausgesetzt. Es ist eine legitime Tätigkeit der Anwälte. ... zwei Monate im Jahr ... .

Richterin Frau Dr. Goetze: ... bleibt ihm unbenommen ... .

Beklagtenanwalt: ... hier geht es nur um eine Seite. Es ist eine ganz andere Art des Verbreitens.

Der Vorsitzende: Können Sie kostenmäßig entgegen kommen.

Beklagtenanwalt: Was schlagen Sie vor?

Der Vorsitzende: Ein Viertel.

Ehe die ganze Arbeit.

Beklagtenanwalt: Es ist serienmäßig [Anträge gestellt worden].

Der Vorsitzende: Dass es so viele sind, liegt nicht in unserer Hand. Wir würden bestätigen. Vielleicht ein bisschen Milde walten lassen?

Klägeranwalt: Habe ... . Was wir sehen, befindet sich immer noch im Internet.

Beklagtenanwalt: Diese Seite ist komplett abgeschaltet.

Klägeranwalt: Haben keinen bösen Brief geschrieben. Haben diese Milde walten lassen.

Der Vorsitzende: Also den Streitwert auf 7.500 runtersetzen.

Klägeranwalt: ... .

Der Vorsitzende: Den Streitwert können wir auch auf Amtswege runtersetzen. Was meinen Sie?

Beklagtenanwalt: Hatte angenommen, wir werden den Widerspruch gewinnen.

Der Vorsitzende: Den Streitwert auf 7.500 setzen und Sie nehmen den Widerspruch zurück. Lohnt sich das rechnerisch?

12.34, Beklagtenanwalt verlässt den Saal zum Telefonieren.

Zwischendurch wird eine andere Sache verhandelt.

13:41: Beklagtenanwalt nach Wiedereintritt: Habe niemanden erreicht.

Der Vorsitzende: Mit den Parteivertretern wurde die Sach- und Rechtslage ausführlich und umfassend erörtert. Anträge werden gestellt. Der Beklagtenvertreter beantragt, die Einstweilige Verfügung hinsichtlich des Kostenanspruchs aufzuheben und die Kosten des Verfahrens der Antragstellerseite aufzuerlegen. Der Antragsteller beantragt, die Kosten zu bestätigen. Beschlossen und verkündet: Der Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Freitag, den 04.07.08, 9:55 in diesem Saal.

04.07.08: Die Einstweilige Verfügung vom 28.01.08  wird bestätigt. Der Antragsgegner hat die weiteren Kosten das Verfahrens zu tragen

Kommentar überflüssig.

Der Beklagte hat sich zu dem Verfahren geäußert -> rechtso

Bitte senden Sie Ihre Kommentare an Rolf Schälike
Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 23.08.06

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