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Bericht
Zensurkammer LG Köln, Zivilkammer 28
Sitzung, Mittwoch, den 06. und 13.02.2008

Rolf Schälike - 13.-20.02.2008

Auch für diesen Bericht gilt, wie für alle andere meiner Berichte: Alles, was hier steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen kann ich nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Pressekammer, waren meine Recherchen erbärmlich. Was hier in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft verwende ich falsche Zeichensetzung. Habe dafür schon einmal gesessen. Möchte für mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf meine während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als  Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen kann ich nichts. Auch Zeugen habe ich nicht. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung habe ich nicht; es handelt sich um Verschwörungstheorien.


Pseudoöffentlicher Spaßvogel


Übertriebene klagende Empfindlichkeit


Pseudoöffentlichkeit

Entdeckung                

Dass das Landgericht Köln tolle Fälle behandelt, hätte ich nicht gedacht. Die Creme de la Creme Anwälte laufen alle zu Buske, war mein Eindruck. Irrtum.

Die Zensurkammer des Landgerichts Köln steht der aus Hamburg nicht nach. Der Unterschied könnte am OLG Köln liegen. Wir werden es erleben und sehen.

Vielleicht bewegt sich Deutschland Heute in einer dem Mittelalter nahe stehenden Richtung. Allen voran die Zensurkammern.

Pseudoöffentlichkeit                               

Am 06,.02.08 war die Vorsitzende Richterin Frau Margarete Reske nett und mutig: Sie können diese Terminrolle mitnehmen. Sie haben diese aus dem Papierkorb genommen.

Eine Woche später, am 13.02.08 war es schon anders: Ich habe Bauchschmerzen, ihnen die Terminrolle zu geben. Die anderen Journalisten erhalten diese auch nicht. Ich kann es nicht, Ihnen diese Terminrolle geben und den anderen Journalisten verweigern. Sie können sich diese abschreiben. Sie haben ja einen Helfer [gemeint war mein Zeuge in der eigenen Sache.] mit.

Diskutieren war zwecklos gegen diese Art von Bauchschmerzen. Das passte besser zum Fluidum des Landgerichts Köln: Eingangskontrollen wie in den Flughäfen mit magnetischen Schleusen. Fotoapparate werden verwahrt, Messer ebenfalls. Die Terminrolle hängt in einem Glaskasten, schlecht zum Fotografieren.

Die Zuschauer bleiben auch in Köln die Pseudoöffentlichkeit.

Eva Herman vs. dpa Deutsche Presse-Agentur GmbH   -  Versicherungen bestimmen die Rechtsprechung bei den Zensururteilen             

Sache 28 O 10/08, verhandelt am 06.01.08.

Vorsitzende Richterin Frau Reske: Ja, die Sache Herman dpa. Haben es im Grunde mit zwei Fragen zu tun. Die eine Frage, ist die Frage der Eilbedürftigkeit. Wir haben so terminiert, weil damals zum Anspruch selbst ... . Den Verlauf der Sendung können wir uns nur Notansehen. Die Klägerin hat nicht selbst die Verbindung zwischen Familienpolitik und Nazionalsozialismus und der Autobahn hergestellt. Irgendwann hat Kerner etwas gesagt, dann ein Sachverständiger. Dann kam das mit der Autobahn. Man kann im Grunde genommen sagen, die dpa-Meldung ist im Kern wahr. Da besteht kein Anspruch. Aber hier handelt es sich um ein Zitat. Da meinen wir, das kann man anders sehen. Die Klägerin hat den Zusammenhang zwischen der Familienpolitik und der Autobahn nicht hergestellt. Sie hat sich vielleicht mehrdeutig geäußert. Aber das gibt nicht das Recht, sie so zu zitieren. Der Idee mit der Stolpe-Entscheidung wollen wir nicht folgern. Die Stolpe-Entscheidung wird damit eigentlich umgekehrt genommen. Schlage vor, dass eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben wird und man sich über die Kosten einigt.

dpa-Anwalt Herr Prof. Weberling: Ja. Aber wo ist das Rechtsschutzbedürfnis.  ... . Die Klägerin kennt die Medienlandschaft, das Internet. Die Verfügungs-Klägerin weiß ganz genau, dass diese Meldung nicht wörtlich genommen wurde. Die Meldung hat eine Serie verursacht. Danach gab es Folgezitate. Wenn man das als Zitat nimmt, wo die Anführungsstriche fehlen. Die Meldung war am 10.10.07 um 10:00. Die Meldung wird aus der Nähe der Sache weiter getrieben. Was die Agentur auch macht. Weshalb jetzt die Unterlassungserklärung, noch dazu strafbewehrt. Im Januar im Archiv. Was im Archiv ist, ist ganz anders zu bewerten. Das mit den Archiven ist bekannt.

Die Vorsitzende: Die Klägerin hat von der Meldung jetzt erst erfahren. Haben Sie den Schriftsatz erhalten?

Richter Herr Büch: Was Sie ansprechen, das ist die Eilbedürftigkeit. Aber über die Wiederholungsgefahr brauchen wir nicht zu streiten.

dpa-Anwalt Herr Prof. Weberling: Aber es ist eine Folgemeldung. Es geht um die Tagesberichterstattung. Daraus wird eine Archiv gemacht. Es ist ein Sonderfall. Die Wiederholungsgefahr ist fraglich. Herr Schur mit Frau Herman ... kann sein. Sie nehmen den 17.10.07 Sie hat jetzt erst erfahren. Es ist ein einziger Vortrag.  Die Antragstellerin schreibt dann am 06.12.07. Es geht um die Glaubhaftmachung. Die Antragsstellerin hat ein Problem mit dem Gedächtnis. Am 08.01.08 - es ist ein Schriftsatz aus Textbausteinen des NDR.

Anwalt der Klägerin Herr Eintmeyer: Herr Kollege.

dpa-Anwalt Herr Prof. Weberling: Zur Eilbedürftigkeit hat die Vorsitzende was gesagt. Wir erklären, ...  sagen noch nicht, dass wir die Kosten tragen.

Anwalt der Klägerin Herr Eintmeyer: ... .

Die Vorsitzende: Vielleicht sollten Sie nicht gleichzeitig reden.

dpa-Anwalt Herr Prof. Weberling: Wer sich so kritisch ausdrückt, der muss sich gefallen lassen, so verkürzt zitiert zu werden. Mein Vorschlag zur Güte, wir lassen es. Nehme das zu Protokoll.

Anwalt der Klägerin Herr Eintmeyer: Sie geben eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab. Wir kennen die Regeln. Es ist unfair, was Sie machen, Herr Kollege. Dieser fragliche Satz bezieht sich auf die Zeit vor dem Nazionalsozialismus.

Die Vorsitzende: Die Beklagte vergibt sich nichts, wenn sie ... .

Anwalt der Klägerin Herr Eintmeyer: Habe ein Problem. Die Antragstellerin ist Rechtsschutz versichert. Ich kann mich nicht einigen.

Die Vorsitzende: Ich kann das ins Protokoll diktieren.

Anwalt der Klägerin Herr Eintmeyer: Verstehe, was Sie meinen. Können wir uns nicht einigen, mit Widerruf?

dpa-Anwalt Herr Prof. Weberling: Ich mache nur einen formalen Vergleich. Können Sie auch der Versicherung verkaufen. Das Einzige: Unsere Mandantin hatte das auch weiter verbreitet. Im Archiv bleibt es. Es ist gesperrt.

Anwalt der Klägerin Herr Eintmeyer: Mit dem Archiv haben wir kein Problem. Es geht darum, dass Sie nicht erneut verbreiten.

dpa-Anwalt Herr Prof. Weberling: Sie haben eine Erklärung gegenüber der Rechtschutzversicherung. Sie haben die Ziffer: Ohne Präjudiz verpflichten wir uns, diese Meldung nicht weiter zu verbreiten. Diese bleibt im Archiv. Die Kosten gegeneinander aufheben.

Anwalt der Klägerin Herr Eintmeyer: Ich brauche eine Vertragsstrafe.

dpa-Anwalt Herr Prof. Weberling: Vertragsstrafe machen wir nicht. Ordnungsgeld, ja. Sie haben aber das Gleiche.

Die Vorsitzende: Teilanerkennungsurteil. Einigung in der Kostenfrage. Die Sach- und Rechtslage wurde erörtert ... . Das Gericht ... .

Richter Herr Büch: Wenn Sie anerkennen, ob dann die Versicherung bereit ist, die Hälfte der Kosten zu übernehmen, weiß ich nicht.

Anwalt der Klägerin Herr Eintmeyer: Werden schon übernehmen.

Die Vorsitzende: Das Gericht schlägt gleichzeitig eine gütliche Einigung vor. Der Antragsgegner meint, die Veröffentlichung war zulässig wegen Eindruck nicht gegen ... . Der Antragsgegner wird diese Passagen nicht weiter verbreiten, diese verbleiben jedoch im Archiv.

Anwalt der Klägerin Herr Eintmeyer: Weshalb im Archiv? Kann man sie nicht löschen, einfach auf den Knopf drücken?

dpa-Anwalt Herr Prof. Weberling: Für die Historie.

Die Vorsitzende: Diese Äußerungen werden vor unbefugten Zugriff gesperrt. Laut diktiert und genehmigt.

Der Prozessbevollmächtigte der Klägerin stellt den Antrag aus dem Schriftsatz vom 15.01.08, Blatt 92 der Akte. Der Prozessbevollmächtigte der Beklagten erkennt den Antrag an. Es soll  ein Teilanerkennungsurteil ergehen.

Beschlossen und verkündet: Es ergeht ein Teilanerkennungsurteil.

Anwalt der Klägerin Herr Eintmeyer: Bis das Protokoll da ist, ist die Sache erledigt.

Die Vorsitzende: ... im Kern wahr ... oder nicht .. .Im Hinblick darauf, schließen die Parteien den folgenden Vergleich:

1. Die Kosten des Verfügungsverfahrens und des Vergleichs werden gegeneinander aufgehoben.

2. Beide Parteien können von dem Vergleich durch Einreichen eines Schriftsatzes bis zum 20.02.08 zurücktreten.

Vorgelesen und genehmigt. Beschlossen und verkündet: Der Streitwert beträgt 25.000,00 Euro. Der Streitwert des Vergleichs ... . Können wir lassen.

Beschlossen und verkündet: 25.000,00 Euro für das Verfahren. Die für den Vergleich entstehenden Kosten des Verfahrens. Im Falle des Rücktritts vom Vergleich erfolgt die Verkündung einer Entscheidung am 05.03.08 um 15:00 im Raum 2020

Anwalt der Klägerin Herr Eintmeyer: Vielen Dank.

Deutsches Komitee für UNICEF e.V. vs. Druck- und Verlagshaus Frankfurt am Main GmbH u.a. /  Druck- und Verlagshaus Frankfurt am Main GmbH u.a. vs.  Deutsches Komitee für UNICEF e.V.                             

Sache 28 O 40/08 und 28 O 34/08, verhandelt am 06.02.08. Antragssteller und Antragsgegner waren zugleich Antragsgegner und Antragssteller. Schöner kann Filz nicht demonstriert werden.

Das Verlagshaus bringt die Frankfurter Rundschau heraus, das Deutsches Komitee für UNICEF wehrte sich gegen den Imageverlust.

Dass vor Gericht, erst recht nicht vor den Zensurkammern, die materielle Wahrheit obsiegt, ist unwahrscheinlich und hinlänglich bekannt.

Die Vorsitzende Richterin Frau Reske: Wir haben heute richtig interessante Seiten. Fange an mit der 40. Wir haben es mit der Äußerung zu tun, die unterlassen werden sollte. Die andere Äußerung ist für erledigt erklärt worden. KPMG habe ... .Es stellt sich die Frage, ist es eine Meinungsäußerung mit einem Tatsachenkern. Haben auch den bewertenden Charakter. Was hier begehrt wird, steht so nicht in der Zusammenfassung. ... Der Artikel selbst geht von Prämissen aus: undurchsichtige Geschäftspraktiken. Insbesondere seien Millionen Summen an Berater gegangen. Wie wird das der Durchschnittsleser verstehen? Kann sagen, so geht das nicht in der Summe der Kritik ... .Beruft sich auf die Vergangenheit. Es gibt keine schriftlichen Verträge. Ob man hier Stolpe heranziehen kann? Stellt sich die Frage, treffen die Vorwürfe im Kern zu?

Mangelnde Haushaltstransparenz und eine nicht nachvollziehbare Mittelverwendung. Vielleicht können wir die zweite Sache mit verhandeln, mit Erlaubnis der Parteien. In dieser Sache wird nur die nicht nachvollziehbare Mittelverwendung im Zusammenhang mit den fehlenden Unterlagen behandelt.

UNICEF-Anwalt Herr Winfried Seibert: Die zweite Sache. Haben heute Morgen geschrieben. Ich bleibe dabei. Für KPMG war alles nachvollziehbar. Es gab die fehlende Unterschrift in der Vereinbahrung. Ist aber nachvollziehbar. Das hat KPMG nicht bemängelt. Man landet immer bei Stolpe.

Bei der Sache 34 [UNICEF ist die Beklagte] bin ich bereit, einen Mittelweg zu akzeptieren.

Verlagshaus-Anwalt Herr Christian Musiol: Sie [Richterin] sprachen von Prämissen. Sie haben den streitgegenständlichen  ... genommen, und dann aufgehört ... . Der andere Punkt: Habe es gestern Abend nicht geschafft. Das Ordnungsmittelverfahren.

UNICEF-Anwalt Herr Winfried Seibert: Haben Sie das verstanden?

Verlagshaus-Anwalt Herr Christian Musiol: Ja. Wenn Verträge fehlen, dann fehlt die Nachvollziehbarkeit.

UNICEF-Anwalt Herr Winfried Seibert: Wir haben das Problem, UNICEF ist ein Verein, keine Kapitalgesellschaft. Da ist es nicht notwendig, ... . Keine Buchung ohne Beleg gibt es bei UNICEF nicht. Diese Äußerung kann nicht untersagt werden.

In vier oder fünf von uns untersuchten Fällen .. .

Verlagshaus-Anwalt Herr Christian Musiol: Hier habe ich keine Schriftlichkeit. ... Rahmenbedingungen. Da ist vertretbar zu sagen, nicht ordnungsgemäß.

Es gibt die Mail von Herrn ... : Bitte die UNICEF-Erklärung sofort aus dem Netz nehmen. Die aufgeführten Verstöße sind Unregelmäßigkeiten. Somit gibt es einen Widerspruch zwischen unseren Feststellungen und der Presseerklärung der UNICEF.

Die Vorsitzende: Darf ich ankündigen, was ich, was wir die Musketiere von der anderen Sache halten? Es ist eine Auslandsmeldung. Herr [Oberstaatsanwalt] Feld sagte: Keine Ermittlungen. Dann die Äußerung, das ist frei erfunden, stark; es heißt, die Meldung hat keine Substanz. Der Oberstaatsanwalt Feld hat jedoch ... . Meinen schon, dass die Eidesstattliche Versicherung des Chefredakteurs ... . Meinen, wenn das von der journalistischen Sorgfaltspflicht gedeckt war, dann kann man trotzdem das jetzt ´rausnehmen.

In 34 ist UNICEF Antragsteller. Unterbreiten einen Vergleichsvorschlag: Die Beklagte verpflichtet sich das "frei erfunden" 'raus zu nehmen, und in dieser Sachen nehmen Sie das "nicht nachvollziehbar" zurück.

UNICEF-Anwalt Herr Winfried Seibert: Kann damit leben.

Verlagshaus-Anwalt Herr Christian Musiol: Ursprünglich konnte man sich auf die Aussage von Herrn Feld verlassen. Vielleicht doch strafbewehrt. Vielleicht aufzuheben wegen veränderter Umstände.

Die Vorsitzende: Ihr Zeuge, Herr Frank, versuchte Herrn Feld zu erreichen. Konnte ihn am 21. nicht erreichen. Dann hat Herr Feld, Herr Jensch den Anruf abgewimmelt. ... Handwerker.

Verlagshaus-Anwalt Herr Christian Musiol: Herr Thieme sagt in der Eidesstattlichen Versicherung, er habe Herrn Staatsanwalt Jenisch ...  Handwerker, die beim Umbau des UNICEF-Gebäudes beteiligt waren .. am Privathaus von Garlichs ... .

Richter Herr Büch: Im Hauptsacheverfahren ... Aussageerlaubnis ... .

UNICEF-Anwalt Herr Winfried Seibert: ... .

Die Vorsitzende: Die Frage wäre ... Die ganze Sache ist hoch gekocht. Muss man ... ? Unser Vorschlag war gewesen, in der einen Sache ... und in der anderen, Sie nehmen es 'raus.

Die Verlagsvertreter verlassen den Gerichtssaal zwecks Beratung. Im Saal wird sich über den Kölner Karneval unterhalten und die damit einhergehenden Verstöße.

Verlagshaus-Anwalt Herr Christian Musiol nach Widereintritt: Vorschlag. Sie dürfen sagen, keine

UNICEF-Anwalt Herr Winfried Seibert: Kein Problem.

Verlagshaus-Anwalt Herr Christian Musiol: Auch Punkt .. . Kein Problem. Habe ein praktisches Problem mit dem Redakteur. Die Kammer macht einen Vorschlag, diesen können wir möglicherweise ... .

Die Vorsitzende: Wollen beide heute erledigen. Es geht ja um das geschriebene, und geben die Artikel die Bedeutung her?. Muss das mit der Redaktion ... ?

Verlagshaus-Anwalt Herr Christian Musiol: Aber untere ... geht weiter.

Die Vorsitzende: Wenn der Ausgangspunkt 'raus ist, dann gibt es keine Wiederholungsgefahr.

UNICEF-Anwalt Herr Winfried Seibert: Es wird so formuliert, wie es die Journalisten eigentlich wollten.

Die Vorsitzende: Schlage vor, die Streitwerte in den beiden Sachen sollen gleich sein.

Verlagshaus-Anwalt Herr Christian Musiol: Es haben verschiedene Zeitungen das aufgegriffen. Haben diese Formulierung  ... .

UNICEF-Anwalt Herr Winfried Seibert: ... Wo sind wir?

Die Vorsitzende: O.k. Gut, welchen hatten Sie zuerst? Sie Sach- und Rechtslage in der ersten Sache wurde erörtert. Das Gericht schlägt vor, dass die Parteien eine friedliche Einigung anstreben. Der Prozessbevollmächtigter der Verfügungsbeklagten [Verlag] zu 1erklärt, dass die Mitteilung vom 15.01.08: "UNICEF gab hohe Summen ohne Verträge aus" und der "Die Wirtschaftsprüfer haben mangelnde Haushaltstransparenz und nicht nachvollziehbare Mittelverwendung festgestellt", sich darauf bezieht, dass die Verfügungsklägerin [UNICEF] kein schriftlichen Vertrag aufgesetzt hat.

Über diesen Vorschlag entfacht sich eine Diskussion.

... dass die  KPMG im Wesentlichen das Fehlen schriftlicher Verträge bemängelt hat.

Jetzt nehmen Sie den Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung zurück. Zurück ist nicht zurück. Vorgespielt und genehmigt.

UNICEF-Anwalt Herr Winfried Seibert: Weg ist weg.

Die Vorsitzende: Kostenanträge für das Verfügungs- und Berufungsverfahren.

Beschlossen und verkündet: 1. Die Kosten des Verfügungsverfahrens [28 O 40/08] werden dem Kläger [UNICEF] auferlegt. Der Streitwert wird auf 60.000,00 Euro festgelegt.

In der anderen Sache [28 O 34/08] Druck- und Verlagshaus Frankfurt am Main GmbH u.a. vs.  Deutsches Komitee für UNICEF e.V. 

Die Sach- und Rechtslage wurde erörtert. Die Prozessbevollmächtigten nehmen Stellung. Das Gericht schlägt eine gütliche Einigung vor.

UNICEF-Anwalt Herr Winfried Seibert: Es geht nur um die Worte "frei erfunden".

Die Vorsitzende: Wir sollten das ganze Passiv... ... . Das hat die Staatsanwaltschaft Köln erklärt, dass es eine telefonische Meldung gegeben hat.

UNICEF-Anwalt Herr Winfried Seibert: Es geht nur um "frei erfunden".

Die Vorsitzende: Ich muss sagen dürfen, fand nicht statt. Darf aber nicht sagen, "frei erfunden".

UNICEF-Anwalt Herr Winfried Seibert: Es gab keine förmliche Vernehmung. Es gab aber einen Anruf.

Die Vorsitzende: Müssen wir gleich diktieren. Ich habe gedacht, dass die folgende Erklärung abgegeben wird:

Der Prozessvertreter des Verfügungsbeklagten erklärt, die Beklagte verpflichtet sich, in der streitgegenständlichen Gegendarstellung den Satz, diese Meldung sei  "frei erfunden" herauszunehmen. Ferner teilt er mit, es hat keine förmliche Vernehmung gegeben, und er hat auch niemals zu den genannten Ermittlungsverfahren etwas ausgesagt. Es hat aber lediglich einen Anruf bei der Staatsanwaltschaft gegeben.

Jetzt nicht? Laut diktiert und genehmigt. Der ... nimmt den Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung zurück. Die Kosten des Verfügungsverfahrens fallen zu je 50 Prozent jeder Seite zu. Der Streitwert wird auf 60.000,00 Euro festgesetzt.

Gut, da können Sie jetzt alle weitermachen.

ID Medien Verwaltungsgesellschaft GmbH vs. Peter Niehenke                        

Am 13.02.08 war die Sache 28 O 580/07 ID Medien Verwaltungsgesellschaft GmbH vs. Peter Niehenke nicht unbedeutend.

Zum Kläger finden wir im Internet so gut wie Nichts. Dafür eine nette verdächtige Google-Meldung

Aus Rechtsgründen hat Google 1 Ergebnis(se) von dieser Seite entfernt. Weitere Informationen über diese Rechtsgründe finden Sie unter ChillingEffects.org.

Über den Klägeranwalt Herrn Christian Mensching  von der Kanzlei  Prof. Dr. Redeker kommen wir ebenfalls nicht zum Ziel. Die im Rahmen der Buskeismus-Berichterstattung erlebten Begegnungen mit Anwälten dieser Kanzlei erlauben ebenfalls keine bewertenden Schlussfolgerungen.

Anders bei Peter Niehenke. Er ist keine unbekannte Person, und es ist mehr als verständlich, dass Klagen gegen ihn ins Blickfeld des Buskeismus gelangen.

Die Vorsitzende Richterin Frau Reske: Habe in der Sache, die wir gleich verhandeln, die 580, noch was gekriegt. Bestimmt haben die Beklagten keine Durchschriften. Was ich eben angedeutet habe. ... zu Protokoll. Lege der Akte bei. Ich zeuge das dem Prozessbevollmächtigten zur Einsicht. Dann habe ich von der Klägerseite gestern einen Schriftsatz erhalten.

Beklagtenanwalt Herr Tamm: gestern abend .. ..

Die Vorsitzende: Erübrigt sich vielleicht. Wir wollen Hinweise geben.

Beklagtenanwalt Herr Tamm: Muss anfragen. Rüge .. .

Die Vorsitzende: Seien Sie ruhig. Wir sind erstmal in der Güteverhandlung. Schreiben vom 07.02.08 ... . Es ist beabsichtigt, dieses als Anlage 2 heute zu Protokoll zu geben. Es wird sehr beharrlich gestritten um die Passivlegitimation.

Wir hatten die Einstweilige Verfügung- Die Einstweilige Verfügung ist so gut wie sie gut ist. Jetzt erst zur Frist gekommen. Zur Passivlegitimation brauchen wir  nicht mehr als die Störereigenschaft. Da sind wir schneller dabei. Woraus die Parteien erst später ... sind die es selbst? Es ist nicht so eindeutig. Steht nicht auf der Stirn, es ist Schmähkritik. Die Äußerungen sind gefallen. Das steht außer Frage. "www.deutsches-handwerk.de ist völlig wertlos"

RS: Ich habe getestet mit der Suche eines Heizungsfachmanns in meiner Umgebung. Das Ergebnis:
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Ort: Hamburg
PLZ: 22763
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Die Vorsitzende: Es wird Stellung zum Formular genommen. So wie Sie es gestalten, ist es keine Schmähkritik. Es ist eine Meinungsäußerung. Die anderen Äußerungen sind solche, über die man streiten kann.

In Bezug auf Tourismus-Abzocker. Das ist der Antrag zu 1. Es ist eine Meinungsäußerung. Ist es aber so, wie gestaltet, zulässig? Wir vermuten, wie das die Beklagtenseite darlegen sollte ... . Abzocke. Dass das eine Straftat ist, sehen wir nicht so. Abzocke kann überteuert heißen. Aqua .. . Die zu Grunde liegenden Tatsachen-Konstruktionen werden nicht bestritten.

Antrag zu 2. Herr While. Da wird die Nähe zum Strafbestand hergestellt. Die Äußerungen sind alle Strafbestand. Wenn wir dazu kommen, dann ist die Beweislast bei dem Äußernden.

Der Antrag zu 4 ist schon ein Aufruf zum Boykott. Kann man so sagen. Ist aber unter bestimmten Umständen zulässig. Das Bundesverfassungsgericht hat gesagt: Je weniger der Aufruf eigene Wirtschaftsinteressen betrifft, um so mehr Meinungsäußerung. Frage, die man stellen kann. Das ist die Frage der Aktivlegitimation. Ist der Kläger für alle Äußerungen aktiv legitimiert? Wir meinen, ja.

Greifen die Güteverhandlungen? Vielleicht eine gütliche Einigung? Sie sind der gegenüber völlig verschlossen?. Eine nicht strafbewehrte  Unterlassungserklärung zur Tourismus-Abzocke. Die Seite mit den Raubzügen völlig 'rausnehmen.  Strafbewehrte Unterlassungserklärung. Übereinstimmend für erledigt erklären. Über die Kosten Einigung erzielen.

Wenn es nicht dazu kommen wird, werden wir heute einen Hinweisbeschluss fassen.

Klägeranwalt Herr Christian Mensching: Vielen Dank Frau Vorsitzende. Man muss das im Zusammenhang mit der ganzen Seite sehen. Tourismus-Abzocke steht in der Domain www.adressbuchbetrug.de unter dem Eindruck Betrug.

Die Vorsitzende: Wertlos. Ist sicherlich nicht schön. § 186.

Klägeranwalt Herr Christian Mensching: www.adressbuchbetrug.de

Die Vorsitzende: Ach! www.deutsches-handwerk.de macht Gegenleitung für Adressbuchbetrug. Abzocke, Raubzug. Dazu gab es eine Frage: Gibt es Anknüpfungstatsachen? Hat der Beklagte jetzt genannt. Aber die Anknüpfungspunkte sind falsch. Das kann dann zum Streit führen.

Frage: Wäre man bereit, sich zu einigen?

Klägeranwalt Herr Christian Mensching: Habe das mit meinem Mandanten besprochen. Er hatte einen erheblichen personellen und finanziellen Aufwand betreiben müssen. Deswegen gibt es keine große Neigung zum Vergleich. Sie aber Frau Vorsitzende meinen, ein Vergleich wäre sinnvoll. Meine Partei ist einer Einigung gegenüber nicht abgeneigt.

Die Vorsitzende: Führen nun ein Gerichtsverfahren. Aach! Das Strafverfahren ist doch nicht zugestellt. Gibt uns nichts in die Hand, was wir prüfen können. Wir sehen schon den Zusammenhang. Die Seite ist so gestaltet. Ist nun mal so wie es ist. Beiziehung der Akte des Amtsgerichts Aachen. Haben wir nicht. Berufung darauf allein reicht nicht.

Klägeranwalt Herr Christian Mensching: Das OLG Köln hat am 16.01.08 das Ordnungsmittelverfahren im vollen Umfang bestätigt. Koblenz, Staatsanwaltschaft Aachen. Das Ergebnis war immer das gleiche. Gesteigert war ... .

Die Vorsitzende: ...  aber die Meinungsfreiheit hat ... .Frage, wie sind die Anknüpfungspunkte?

Beklagtenanwalt Herr Tamm: Wenn Herr Niehenke eine Unterlassungsverpflichtung abgibt, so hat dies auf die Seite keinen Einfluss.

Die Vorsitzende: Das ist Ihr Standpunkt.

Beklagtenanwalt Herr Tamm: Wir meinen, es sind Äußerungen, die zulässig sind. Tourismus-Abzocke. Datensätze gelten für ein Jahr, aber auf der Rückseite des Formulars steht, zwei Jahre. Muss der Kläger sich schon dazu äußern. Die Datensätze gelten ein Jahr. Dann kann man nicht damit rechnen, dass auf der Rückseite zwei Jahre stehen. Das sind Tricks. Tricks sind Abzocke. Hinsichtlich der Hinweise zu Herrn While bezüglich des Versteckens ... . Dienstleister Bochner hat festgestellt ... Deutschland ... Arbeiten mit der so genannten "Kölner Masche"  Fotos von Wohnhäusern werden aus Fremdprospekten' rein kopiert. Der Empfänger erkennt sein Foto und unterzeichnet. Das kann durchaus als Raubzug bezeichnet werden.

Die Vorsitzende: Ist die Kölner Masche in Köln bekannt?

Beklagtenanwalt Herr Tamm: Ja.

Die Vorsitzende: Das heißt also, Sie wollen sich nicht vergleichen? Man kann eine Unterlassungserklärung abgeben ohne Präjudiz. Sie, Herr Niehenke, haben einen guten Draht zum Betreiber der Site. Sie können Einfluss ausüben

Herr Niehenke: Darf ich etwas sagen?

Die Vorsitzende: Ja.

Herr Niehenke: Es geht nicht darum, dass ich bitte. Bei einer Unterlassungsverpflichtungserklärung stehe ich in der Pflicht.

Die Vorsitzende: Das ist nicht so selten. Bei Ebay zum Beispiel. Man ist ..., der es macht. Wenn Sie alles getan haben, geht es dann darum, sind Sie schuldhaft oder nicht. Dann muss ich die Frage des Verschuldens prüfen.

Herr Niehenke: Deswegen bin ich hier. Wegen der Ordnungshaft.

Beklagtenanwalt Herr Tamm: Es gibt ein ganzes Konsortium von Firmen in Köln, Koblenz, ... , .. .

Die Vorsitzende: Es sind andere Äußerungen. Auch wenn wir im Zeichen des Wassermanns verhandeln.

Herr Niehenke: Für mich ist es was Einheitliches. Es gab persönliche Bedrohungen. Kosten. Es geht um sehr viel.

Klägeranwalt Herr Christian Mensching: Möchte ... .

Herr Niehenke: Deswegen ist es für mich ganz schwer, sich zur Unterlassung für etwas zu verpflichten, was ich nicht machen kann. Der Verein betreibt die Site nicht. Es gibt die Eidesstattliche Versicherung der Person, die die Site eigenverantwortlich betreibt und technisch selbständig betreut.

Die Vorsitzende: Wir haben ... . Bei einer Unterlassungserklärung haftet man, wenn man Störer ist. ... Das andere ist, kriege ich das beseitigt oder nicht, soweit man Störer ist und das veranlasst hat.

Herr Niehenke: Inwieweit bin ich Störer?

Die Vorsitzende: Spricht vieles dafür, dass Sei dahinter stecken. Vorbehaltlich des Beweises, kann sich das in der Hauptsacheverhandlung ändern. Sie möchten keine gütliche Einigung?

Herr Niehenke: Zuerst wurde bestritten, dass es den Verein nicht gibt. Jetzt haben wir die Person, die die Site betreibt. Bis ... .

Die Vorsitzende: Wir waren im Einstweiligen Verfügungsverfahren.

Herr Niehenke: Ich kann Bitte, Bitte machen. Es gibt einen Beschluss des Vereins, einer solchen Bitte nicht nachzukommen.

Die Vorsitzende: ...   www.touristenauskunft.de ... . Schreiben ... Bochum ... 20.01.07. www.reiseauskunft-bayern.de. Es ergibt sich, dass eine gütliche Auskunft nicht möglich ist.

Beklagtenanwalt Herr Tamm: Zur Anschrift des Klägers. Alle Klagen haben die Anschrift: Heidelberg. Dort sitzt ein Bürodienstleister. Er leitet die Post weiter. Es gibt keine wirksame Klageanschrift.

Die Vorsitzende: O.k. Sie sagen, das genügt nicht.

Beklagtenanwalt Herr Tamm: Bestreite das. Es ist alles konstruiert.

Die Vorsitzende: Ändert nichts an der Sache.

Klägeranwalt Herr Christian Mensching: Wassermann, Aschenbach ... .

Die Vorsitzende diktiert: Die Anschrift des Klägers zu 3, 4 und 5 ist unzutreffend, wie er das aus anderen Verfahren erfahren hat. Der Kläger bestreitet das. Jetzt haben wir die mündliche Verhandlung. Die Anträge werden gestellt. Es wurde zur Sache verhandelt. Es erfolgt ein Hinweisbeschluss.

Beklagtenanwalt Herr Tamm: Zur Prozesskostenhilfe .. .

Die Vorsitzende: Ja. Die Sache hat spät an Fahrt gekriegt.

Beklagtenanwalt Herr Tamm: Habe mehr vorzutragen. Bin vor weniger als einer Woche mandatiert worden. Herr Niehenke und sein Prozessbevollmächtigter konnten das gar nicht wissen.

Richter Herr Büch: ... .

Die Vorsitzende: Kein Problem.

Charité Universitätsmedizin Berlin, Gliedkörperschaft  des öffentlichen Rechts vs. Deutscher Ärzte-Verlag GmbH                             

Am 13.02.08 gab es auch die bemerkenswerte Sache 28 O 712/07  Charité Universitätsmedizin Berlin, Gliedkörperschaft des öffentlichen Rechts vs. Deutscher Ärzte-Verlag GmbH.

Wir kennen vier Prozesse bei der Zensurkammer des Landgerichts Berlin.

29.01.08: 27 O 25/08 gegen den Berliner Verlag

22.01.08: 27 O 1217/07 gegen den Berliner Verlag

15.012.07: 27 O 1159/07 gegen den Berliner Verlag

15.01.07:  27 O 1189/07 gegen den Berliner Verlag

Unbekannt sind uns die vielen Verfügungsverfahren, bei denen es noch zu keiner Verhandlung kam. Anwalt Johannes Eisenberg bewährt sich als Massenabmahner.

In zwei Sachen wurde die Forderung nach Gegendarstellung zurückgewiesen. In den beiden anderen Sachen ist das Widerspruchsverfahren gegen die Einstweilige Verfügung noch nicht verhandelt worden.

Ob es sich um den gleichen oder einen ähnlichen Sachverhalt handelte, kann die Pseudoöffentlichkeit jedoch nicht sagen.

Die Charité vertat Anwalt Johannes Eisenberg, bekannt als Schreier, Beleidiger, der ständig den Richtern und der Gegenpartei ins Wort fällt. Wir waren gespannt, wie die resolute Vorsitzende Frau Reske auf Herrn Johannes Eisenberg reagiert.

Die Vorsitzende Richterin Frau Reske: Ja. Wir haben die Einstweilige Verfügung erlassen, und die Frage, die hier behandelt wird, ist die Entwicklung der Rechtssprechung durch das Bundesverfassungsgericht mit der Entscheidung vom Dezember 2007, veröffentlich am 22.01.08. Es geht um die Verschärfung der Voraussetzungen im Falle eines Eindrucks. Damals - bei dem Erlass der Einstweiligen Verfügung - entsprach das der Rechtssprechung. Es stellt sich die Frage, ist eine Änderung eingetreten. Ist die Veröffentlichung außerhalb des Textes ... .

Klägeranwalt Herr Johannes Eisenberg fällt der Vorsitzenden ins Wort.

Die Vorsitzende: Ich gebe Ihnen das Wort!

Klägeranwalt Herr Johannes Eisenberg unbeeindruckt: ... Es gibt keine anerene Möglichkeiten, als dass Frau Prof. Dr. Frauke Zipp und Herr Prof. Robert Nitsch als die pikanten Details des Helios-Klinikums ... . Erst wenn man versteht, dass gegenteilige Tatsachen bestehen, dann versteht man ... . Weil sie die Ehefrau von Prof. Robert Nitsch ist, wird Heilios quersubventioniert. Aber er entscheidet. Es besteht kein Neopotismus. So hat es das Landgericht Berlin verboten.

Die Vorsitzende: Unterlassung? Ich frage nur nach.

Klägeranwalt Herr Johannes Eisenberg: Unterlassung. Wurde verboten. ... Korruptive Zusammenarbeit.

Die Vorsitzende: Wir sind uns einig, dass dies zu diskutieren ist.

Beklagtenanwalt Herr Köhler: Das Bundesverfassungsgericht hat sehr deutlich gemacht, dass viele Sachverhalte vollständig dargestellt werden, und dabei andere Eindrücke entstehen können. Es gibt den Artikel der Welt über den vermeintlichen Charité-Skandal. Die letzten Säulen in der Krankenversicherung sind tätig geworden. Es gab einen Kooperationsvertrag mit eigenen Interessen der Cecilie-Vogt-Klinik. Der Vertrag hat mit unserer Klinik nichts zu tun. Frau Professor ... kann nur mit Zustimmung ... angestellt werden.

Klägeranwalt Herr Johannes Eisenberg: Haben wir vorgetragen.

Die Vorsitzende: ... har Grenzen überschritten ... .

Klägeranwalt Herr Johannes Eisenberg: Dativ.

Die Vorsitzende: Natürlich.

Klägeranwalt Herr Johannes Eisenberg: Am Standort Buch gibt es verschiedene Kooperationen. Helios Kliniken sind davon erfasst. Frau Prof.Zipp ist Beamtin. Sie schreiben pikante Details. Ihre Mandantin ... . Die Welt schrieb zuletzt über die familiären Verquickungen, weil sie die Ehefrau von ihm, dem Prodekan gewesen sei. Zur Bundesverfassungsgericht-Entscheidung hat in der Sache Spiegel der Klägeranwalt Herr Dr. Sven Krüger gesagt: Ich hatte überlegt, ob ich den Mut habe, mit solch einem Ding zu kommen.

Die Vorsitzende: Dass sie sich darüber streiten ... . Ich wollte den pragmatischen Weg vorschlagen. Es geht um die Zeitnähe. Warten wir, bis das OLG entschieden hat.

Beklagtenanwalt Herr Köhler: Wir haben drei Hauptsache-Klagen.

Klägeranwalt Herr Johannes Eisenberg:  Habe geschrieben, das Charité möchte sich nicht mit ... streiten. Wenn wir uns einigen auf den Text, nicht "Gegendarstellung", sondern aus "aus aktuellem Anlass" im Spiegel gibt es While .. . Drucken nur noch die Gegendarstellung, und es ist aus der Welt. Ein Urheberrecht hat die Welt nicht. Die Rechte liegen bei mir.

Beklagtenanwalt Herr Köhler: Der Kollege hat gesagt, wir sollen alle Kosten übernehmen.

Die Vorsitzende: Vorschau. Wir streiten nun vor dem Landgericht Berlin, wenn Sie Lust haben. Gegendarstellung aus der Welt. Kostenaufhebung. Mit dem Unterlassungsverfahren in Berlin fahren Sie keine gute Sonne.

Die Vorsitzende: So viel Jursiten, so viel Meinungen.

Beklagtenanwalt Herr Köhler: Wenn wir uns einigen, dann über alles.

Klägeranwalt Herr Johannes Eisenberg: ... .

Die Vorsitzende: Unterbrechen Sie und telefonieren Sie bitte.

Beklagtenanwalt Herr Köhler: Gesamtlösung aller Verfahren, auch in Berlin. Kostenaufhebung.

Klägeranwalt Herr Johannes Eisenberg: Sie muss eine Erklärung abgeben.

Beklagtenanwalt Herr Köhler: Kostenneutral.

Klägeranwalt Herr Johannes Eisenberg: Sie verpflichten sich, auch im Internet ... Die Welt hat die folgende Gegendarstellung abgedruckt:

09.02.2008
Lokales - Seite 21
In der Berliner Zeitung vom 13.12.2007 verbreiten Sie unter der Überschrift "Die Charité ist in Buch überflüssig" Darstellungen des ehemaligen Verwaltungsdirektors Motzkus:
Sie zitieren Herrn Motzkus mit den Worten: "Doch der eigentliche Skandal ist, dass nach 2003 weiterhin Angestellte der Charité in Buch (gemeint ist die Helios-Klinik, d.Uz.) tätig sind. Nach der Übernahme durch den privaten Helios-Konzern im Jahr 2001 gab es keinen Grund mehr für die Charité, in Buch weitere Forschung zu betreiben." Dazu und zu der Überschrift stellen wir fest: Der Kooperationsvertrag mit Helios ist 2001 geschlossen worden. Er ist erstmals zum 31.12.2021 kündbar. Motzkus war seinerzeit als Mitglied des Klinikumsvorstandes Beauftragter für den Haushalt. Der Vertrag ist Herrn Motzkus im Vorfeld der Beurkundung zugeleitet worden. Er vertrat als Verwaltungsdirektor den medizinischen Bereich (Charité) der Humboldt-Universität zu Berlin.
Sie zitieren Herrn Motzkus mit den Worten: "Es war von Anfang an geplant, dass wir uns nach dem Verkauf an Helios zurückziehen." Dazu stellen wir fest: In dem Kooperationsvertrag ist festgelegt, "dass durch den Teilbetriebsübergang der bisherigen Fachabteilung der RRK und der FVK der ordnungsgemäße Forschungs- und Wissenschaftsbetrieb nicht gefährdet werden soll." Der Kooperationsvertrag ist darauf angelegt und regelt gerade, dass auch nach 2003 (nämlich bis zum Jahre 2021) weiterhin Angestellte der Charité in Berlin-Buch in der Forschung tätig sind.
Sie zitieren Herrn Motzkus mit den Worten: "Bis zum Verkauf an Helios im Jahr 2001 kooperierte die Charité mit dem MDC, um zu gewährleisten, dass dieser Großforschungseinrichtung eine Klinik mit Betten zur Verfügung stand. .... Aber mit der Übernahme von Helios waren das keine Charité-Kliniken mehr. Das MDC hatte von da an nicht mehr die Charité als den kooperierenden Klinikpartner, sondern den Helios-Konzern. Damit war eine wesentliche Geschäftsgrundlage für die Kooperationsidee zum MDC entfallen." Dazu stellen wir fest: Der Kooperationsvertrag mit dem MDC besteht nach wie vor und sollte ausdrücklich nach dem Kooperationsvertrag beibehalten werden. Der Vertrag regelt insoweit, dass der Träger (Helios) ..... die Fortführung der bestehenden Zusammenarbeit zwischen der Humboldt-Universität zu Berlin und dem Max-Delbrück-Centrum (MDC) Berlin-Buch ..... ermöglichen und fördern sollte.
Berlin, den 21.12.2007
RA Johannes Eisenberg für
Prof. Dr. Detlev Ganten,
Vorstandsvorsitzender der Charité Universitätsmedizin Berlin Gliedkörperschaft des öffentlichen Rechts
Prof. Ganten hat recht, die Redaktion

Beklagtenanwalt Herr Köhler: Kann ich nicht zumuten.

Klägeranwalt Herr Johannes Eisenberg: Sind nur 1,5 Seiten.

Die Vorsitzende: Den Redaktionsschwanz lassen wir weg.

Klägeranwalt Herr Johannes Eisenberg: Ärzteblatt Dezember 2007

Politik 17.12.07
Wirtschaftsprüfung soll Geldfluss zwischen Charité und Helios untersuchen
Berlin – Eine unabhängige Wirtschaftsprüfung soll untersuchen, ob klinisch tätiges Personal der privaten Helios-Kliniken seit 2001 von öffentlichen Geldern der Charité bezahlt wurde. Das gab der Vorstand der Universitätsklinik am Montag bekannt.
Hintergrund: Rund 15 Millionen Euro sollen Ärzte der Charité aus dem Budget der Universitätsklinik erhalten und dafür Krankenhausleistungen in den Helios-Kliniken geleistet haben. Die Charité-Führung bestreitet dies. „Es gibt keinen Millionenskandal an der Charité“, so der Vorstand der Klinik. Nach Angaben des Charité-Dekans Martin Paul habe die Charité jährlich sechs Millionen Euro an das Experimental and Clinical Research Centers ECRC in Berlin-Buch gegeben. 
Charité und Max Delbrück-Centrum hatten das Forschungszentrum 2007 neu eingerichtet. Von diesem Geld sei unter anderem das Charité-Personal des ECRC-Forschungszentrums bezahlt worden. Dieses sei jedoch ausschließlich in der klinischen Forschung tätig. Paul bestritt, dass Charité-Kräfte für die Helios-Krankenversorgung eingesetzt wurden und werden. © hil/aerzteblatt.de

Meine Idee war, man nimmt Ihnen die Unannehmlichkeiten der eigenen Gegendarstellung. Sonst lasse ich das, und Sie verlieren den Prozess.

Beklagtenanwalt Herr Köhler: Wir werden keine Gegendarstellung abdrucken. Nur Kostenaufhebung.

Die Vorsitzende: Wenn ich das richtig verstehe .. ..

Klägeranwalt Herr Johannes Eisenberg: Es gibt drei Einstweilige Verfügungen in Berlin. Die Beklagte verpflichtet sich zu veröffentlichen, dass Sie die folgende Gegendarstellung zu den Artikeln in der Welt vom 19.12.07 gefunden hat.

Die Vorsitzende: Wenn abgedruckt wird, sollte Sie Ihren Namen drin haben.

Klägeranwalt Herr Johannes Eisenberg: Mir ist es egal. Machen Sie einen Punkt hin.

Die Vorsitzende: Die Sach- und Rechtslage wurde erörtert. Das Gericht schlägt eine gütliche Einigung vor.

Beratungspause der Parteien.

Klägeranwalt Herr Johannes Eisenberg nach Wiedereintritt: Kommen nicht zusammen.

Beklagtenanwalt Herr Köhler: Dem Verfügungs-Beklagten ist es unbekannt, dass Frau Prof. Zipp im Beamtenverhältnis steht. Bestreitet das mit Nichtwissen. Es gibt das Medizingesetz.

Die Vorsitzende: Da werden wir uns einarbeiten. Der Beklagten-Vertreter bestreitet, dass was die Cecilie-Vogt Klinik betrifft.

Jetzt die Anträge.

Klägeranwalt Herr Johannes Eisenberg: Darf ich einen Antrag stellen.

Die Vorsitzende: Klar, bis zur letzten Minute.

Klägeranwalt Herr Johannes Eisenberg: Trage anwaltlich vor ... .

Die Vorsitzende: Der Verhandlungsbevollmächtige des Verfügungsklägers versichert anwaltlich, dass ihm der Dienstvertrag vorliegt. Hieraus ergibt sich, dass Frau Prof. Zipp ... .

Beklagtenanwalt Herr Köhler: Anwaltlich versichern können Sie das, was Sie selbst gesehen haben.

Klägeranwalt Herr Johannes Eisenberg schreit los: Sie können mich wegen Prozessbetrug anzeigen. Im Rahmen der Glaubhaftmachungsklage. Sie haben gedroht.

Sehr laut: Ich kann anwaltlich versichern. Ich kann anwaltlich versichern. Ich tue das jetzt. ... .

Die Vorsitzende: Wir verlieren uns in Kleinigkeiten.

Liest im Vertrag

Klägeranwalt Herr Johannes Eisenberg entreisst der Vorsitzenden den Vetrag: Das reicht.

Die Vorsitzende: Es ist Ihre Erklärung.

Klägeranwalt Herr Johannes Eisenberg: Das müssen Sie auch lesen.

Und reicht der Vorsitzenden den vertag zurück.

Die Vorsitzende: Wusste ich doch.

Klägeranwalt Herr Johannes Eisenberg: Da waren Sie schlauer als ich.

Die Vorsitzende diktiert den Ausschnitt aus dem Dienstvertrag: Laut diktiert und genehmigt. Anträge werden gestellt. Der Spruch erfolgt am 27.02.08, 15:00 im Raum 2020.

Klägeranwalt Herr Johannes Eisenberg: Danke.

Die Vorsitzende: Bitte

Spruch: Die  Einstweiligen Verfügung wird aufgehoben.

Aus dem Internet zum Charité-Skandal

http://www.charite.de/de/vmeldung-20071207-01_0.html - 18.02.2008

Der Vorstand wehrt sich gegen die Angriffe der Morgenpost

Eine Journalistin der "Berliner Morgenpost" hatte in einem Artikel am 5. Dezember unterstellt, die Berufung von Frau Professor Frauke Zipp auf den Lehrstuhl für Molekulare Neurologie am Charité Campus Berlin-Buch stehe im Geruch der persönlichen Bevorzugung. Als Grund für diese Unterstellung genügt der Journalistin die Tatsache, dass Frau Professor Zipp mit Prof. Robert Nitsch, dem Prodekan für Forschung der Charité verheiratet ist.

Wir sehen nicht den geringsten Anlass, an der Integrität von Frau Professor Zipp und der des Prodekans für Forschung zu zweifeln. Unterstellungen einer etwaigen Bevorzugung auf Grund familiärer Beziehungen halten wir für böswillig. Falsch ist auch die Behauptung, dass die Vergabe von Forschungsmitteln in der alleinigen Verantwortung des Prodekans liege. Forschungsmittel an der Charité werden nach einem transparenten und jederzeit überprüfbaren System vergeben.

Das Berufungsverfahren von Frau Professor Zipp auf den Lehrstuhl für Molekulare Neurologie war in jeder Hinsicht vorschriftsmäßig. Der Prodekan für Forschung war an der Berufungskommission nicht beteiligt und hatte keinerlei Einfluss auf die Entscheidung. Das international besetzte Berufungsgremium sah Frau Professor Zipp uneingeschränkt auf Platz 1 der Liste vor weiteren sieben Bewerbern. Bereits seit 2006 leitet sie eine Arbeitsgruppe am MDC. Hierfür gab es ebenfalls ein unabängiges internationales Begutachtungsverfahren. Dieses Engagement von Frau Prof. Zipp ist für die Kooperation am Standort Buch ausgesprochen wichtig. Zur Weiterentwicklung der klinischen Forschung hat die Charité mit dem HELIOS-Klinkum einen zweiten eigenständigen Charité-Lehrstuhl für Neurologie eingerichtet. Diesen hat Frau Prof. Zipp inne. Für Ihre Position in Berlin lehnte Frau Professor Zipp den zuvor an sie ergangenen Ruf an die renommierte "Queen Mary" Universität von London auf den "Chair in Neurology" ab.

Wir betrachten die Äußerungen der Morgenpost als in unerträglicher Weise frauen- und leistungsfeindlich. Auf solche Weise werden alle Bemühungen der Charité um die Berufung hoch qualifizierter Frauen in Leitungspositionen konterkariert, wenn leichtfertig der Generalverdacht geäußert wird, dass Frauen nur durch Manipulation Spitzenstellungen erreichen!

Wir sind froh, in Frau Professor Zipp eine international renommierte Wissenschaftlerin für die Charité gewonnen zu haben. Ihre Qualifikation war von großer Bedeutung für die Aufgabe, dass mit dem Max Delbrück-Centrum für Molekulare Medizin (MDC) neu organisierte Experimental and Clinical Research Center (ECRC) in Berlin Buch zu etablieren und Drittmittel in zweistelliger Millionenhöhe einzuwerben.

Der Vorstand

Kölner Karneval-Nachwehen                           

Zwei Sachen hatten etwas mit dem Karneval zu tun. Nicht nur lustig.

Enders vs. ProSieben Television GmbH - Das Krankenhaus sah sich blamiert                            

In der Sache 28 O 514/07 erfuhr die Pseudoöffentlichkeit, dass ProSieben sich "hinterlistig" an das ZDF-Team ranmachte und ein zentral gelegenes Krankenhaus zur Karneval-Zeit im Fernsehen zeigt. Die Klägerin, eine Mitarbeiterin des Krankenhauses, gab bereitwillig ein Interview und zeigte das Krankenhaus. Das gefiel der Krankenhausleitung nicht, es folgten personelle Konsequenzen und die heutige Verhandlung auf Schmerzensgeld und Unterlassung.

... .

Die Vorsitzende Richterin Frau Reske: Haben Sie eingewilligt? Es gilt auch die konkludente Einwilligung. Wir haben uns gestern den Film angesehen. Der Inhalt ist unstreitig. Brauchen heute nicht abspielen. Lächeln in die Kamera heißt nicht unbedingt Einwilligung. Grundsätzlich haben Medien im Krankenhaus nichts zu suchen. Im Film wird eine Flasche mit dem Tropf gezeigt. Dann wie die Klägerin mit einem Begleiter das Krankenhaus verlässt. Ebenfalls eine Karneval-Feier. Können das nicht anders verstehen, als dass Sie einverstanden waren. Das es professionelle Filmemacher waren, war klar. Sie dachten, es wäre der WDR und nicht ProSieben, dass es eine politische Sendung wird, aber gezeigt wird eine Partyfeier. Sie sagen ProSieben ist nicht so seriös wie der WDR. Kann sein, es ist Geschmackssache. Ist das so, so muss man das erkennen. Foto wird für Werbung genommen, für pornografische Seiten. Ist hier nicht so. Das sind die typischen Dinge, die in der Literatur zitiert werden. Der WDR hätte genau so ausstrahlen können. Bei immateriellem Schadensersatz muss es eine schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung geben. Haben sich nicht anders ausgegeben. Insgesamt können wir nicht furchtbar viel Chancen geben. Ihre Klage.

Frage, ob Sie weiter verfolgen möchten?

Anwalt der Klägerin Herr Stefan Schlöffel: Haben nicht die Absicht. Man hat der Klägerin gesagt, hier filmt der WDR. Sie wusste nicht, dass es ein anderes Team gibt. Hätte sie gewusst, mit welchem Inhalt gefilmt wird, ... . Wenn man sich den Filmbeitrag ansieht. Es war keine übliche ... .

Die Vorsitzende: Karneval.

Richter Herr Büch: Standen die Betten auf dem Flur?

Anwalt der Klägerin Herr Stefan Schlöffel: Kann die Kammer so sehen, aber die Kollegen sahen es anders. Die Klägerin ist Personalreferentin. Man hat ihr auf Grund dieses Beitrages diese Funktion entzogen.

Die Vorsitzende: Hätte man nicht entzogen,. wenn der WDR ausgestrahlt hätte? Nun war es Karneval. Die Klinik steht mitten in der Stadt. Da wird gezeigt, wie sie die Klinik verlassen.

Anwalt der Klägerin Herr Stefan Schlöffel: Mit was muss sich das Krankenhaus rumschlagen. Mit Besoffenen. Auch dieses Jahr Auszubildende waren [geschockt].

Die Vorsitzende: ... .

Anwalt der Klägerin Herr Stefan Schlöffel: Durch welche konkludente Einwilligung hat Sie die Ausstrahlung genehmigt?

Richter Herr Büch: ... roter Teppich ... . Lachen in die Kamera. Wenn ich bei einer privaten Party mit dem Handy filme, dann kann ich daraus nicht schließen, dass eine inkludive Einwilligung vorliegt. Hier haben wir die Situation: Kamera, Mikrofon, mit allem, was dazu gehört. Wenn ich mich hinstelle und äußere, ... . Mann muss wissen, dass das Team nicht kommt, um sich danach ein Hausvideo anzusehen. Wenn ich das nicht möchte, muss man sich äußern.

Anwalt der Klägerin Herr Stefan Schlöffel: ... musste sie wissen ... . Ohne Wissen keine konkludente Einwilligung.

Die Vorsitzende: Beim Interview. Entweder ich schreibe alles auf, oder sage, nur einen Teil. Das sagt man, man möchte es vor der Veröffentlichung sehen.

Anwalt der Klägerin Herr Stefan Schlöffel: Das wissen Fachleute. Man musste aufklären.

Die Vorsitzende diktiert: Die Klägerin behauptet, nicht aufgeklärt worden zu sein. Das wird von der Beklagten bestritten. Wollen Sie weiter kämpfen? Sehen Sie Erfolgschancen in einer höheren Instanz. Sie brauchen nicht heute, nicht sofort zu entscheiden. Sie können  ... oder verhandeln.

Die Parteien stellen die Anträge. Sie können innerhalb der Spruchfrist die Anträge zurücknehmen.

Anwalt der Klägerin Herr Stefan Schlöffel: Die Klägerin ist bereit. Frage, ist die beklagte ... . Vorprozessual ist ein Entschädigungsbetrag genannt worden. 

ProSieben-Anwältin Frau Verena Grenzenberg: Völlig ausgeschlossen. Strafbewehrte Unterlassungserklärung. Das ist das Ende. Man kann es so machen. Dieser Prozess war überflüssig.

Die Vorsitzende: Die Kosten sind nicht das Problem.

ProSieben-Anwältin Frau Verena Grenzenberg: Die Zustimmung würden wir erteilen.

Anwalt der Klägerin Herr Stefan Schlöffel: Wozu dann entscheiden?

Die Vorsitzende: Jetzt sitzen wir, um zu sitzen. Frage: Sieht man das gegebenenfalls anders?

Anwalt der Klägerin Herr Stefan Schlöffel: Vergleich in beiden Sachen.

Die Vorsitzende: Haben Klagerücknahme vorgeschlagen. Man kann entgegenkommen.

ProSieben-Anwältin Frau Verena Grenzenberg: Tut mit leid. Liegt nicht an unserem Mandanten. Es liegt am Fehlverhalten.

Richter Herr Büch: Streitwert 9.000,00 Euro. Sie würden 192,00 Euro sparen.

Die Vorsitzende: Keine ... . Wiederholungsgefahr liegt nicht vor. Konkludente Einwilligung liegt vor.

Anwalt der Klägerin Herr Stefan Schlöffel: Die Klage aus Ziffer 2. nehme ich zurück.

Die Vorsitzende: Vorgesprochen und genehmigt. .. angemessene Geldentschädigung ... . Der Prozessbevollmächtigte der Klägerin stellt den Antrag aus Ziffer 1. mit konkreter ... . Die Prozessbevollmächtigte der Beklagten ... .

Beschlossen und verkündet: Spruch am 05.03.ß8, 15:20 in Zimmer 2020.

Brauchen Sie nicht zu kommen. Ihr Anwalt kann anrufen.

Das Europäische Prinzenpaar klagt   -  Der 11.11.2008 ist gerettet                        

wdr.de - 24.01.08

Aus Hürth (Rhein-Erft-Kreis) zum Landtag angereist ist das Europa-Prinzenpaar: Prinzessin Hendrina I. (Waffenschmidt) und Prinz Peter I. (Waffenschmidt). Sie regieren unter dem Motto: "Europäische Narretei macht Grenzen frei."

Heute klagte das sympathische Europäisches Prinzenpaar in der Sache 20 O 705/07 gegen Herrn Scheling.

Kläger und Beklagter waren persönlich anwesend.

Die Vorsitzende Richterin Frau Reske: Es reicht nach der BGH-Rechtsprechung nicht aus, und wir schließen uns dem an. Unterlassungsanspruch zu Ziffer 3. dürfte nicht gegeben sein. Nur zur Ziffer 2. Im Übrigen würden wir die Einstweilige Verfügung aufheben. Sie sind am 11.11.08 das Prinzenpaar. Ist die Sache nicht ohnehin erledigt? Kostenausgleich.

In mancher Hinsicht ist es sehr eng und knapp.

Ein Vergleich wurde getroffen.

Um was es ging konnte die Pseudoöffentlichkeit nicht verstehen. Der 11.11.08 schien für Europa gerettet zu sein.

Der Rest                       

Auch die anderen Sachen am 13.02.08 waren interessant. Ein Besuch der Zensurkammer Köln ist keinesfalls weniger lohnend als der der Zensurkammern in Hamburg und Berlin.

28 O 579/97 - Frau Blume vs. Heinrich Bauer Verlag (Dar Neue Blatt)

Neben der Werbung für ein medizinisches Produkt gegen Pilze in der Scheide war das Bild der Klägerin. gestritten wurde um den Eindruck, ob die Werbung die Klägerin betrifft.

... .

Bitte senden Sie Ihre Kommentare an Rolf Schälike
Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 10.05.08

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