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Bericht

Zensurkammer LG Berlin (ZK 27)

Diestagd, 18 November 2008

Schälike - 21.11.08

Waren die Kläger diesmal Trittbrettfahrer?

In fünf Verfahren wurden vier Klagen zurückgewiesen.

Auch für diesen Bericht gilt, wie für alle anderen meiner Berichte: Alles, was hier steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen kann ich nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Pressekammer, waren meine Recherchen erbärmlich. Was hier in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft verwende ich falsche Zeichensetzung. Habe dafür schon einmal gesessen. Möchte für mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf meine während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als  Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen kann ich nichts. Auch Zeugen habe ich nicht. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung habe ich nicht. Es handelt sich um Verschwörungstheorien.

Terminrolle 18.11.08

Dr. Jussek vs. Tagesspiegel        

A. Sander

Richter:
Vorsitz: Herr Mauck
Frau Becker
Frau Dr. Hinke

11:30 Uhr   Dr. Jussek (RA Hr. Dr. Below) vs. Tagesspiegel (RA Hr. Reich)

In der Sache 27 O 735/08 stritt sich ein Arzt mit der Redaktion des Berliner Tagesspiegel wegen einer missverständlichen Erwähnung seiner Person in einem Fernsehbeitrag, wobei er sich als Nazi diffamiert sah. Dabei wird besonders abgestellt auf den Artikelteil, in dem eine ältere Dame beschreibt, wie sie ihn äußerlich (braunes Hemd, brauner Anzug) für einen Nazi gehalten habe, was aber im restlichen Artikel als reine Äußerlichkeit klargestellt wurde und die selbe Dame abschließend mit einem guten Werturteil über die menschlichen Eigenschaften des Klägers zitiert wird.

Es kann sich um den Dokumentarfilm Entschädigt von Lilly Engel gehandelt haben.

Beklagtenvertreter übergibt Schriftsatz.

Klägeranwalt Dr. Berlow: Beantrage Erklärungsfrist

Der Vorsitzende Richter Mauck:  .. Erklärungsschrift  ...   10.000 €  ...   im Tagesspiegel  ...   Bericht über Naziopfer  ...   Arzt im braunen Anzug.. Opfer sagt, sie könne nicht reden ...  sehe aus wie ein Naziführer ...  Gericht nicht den Eindruck ...  dass Kläger eine „Nazinähe" zugeschrieben wird … gegen Ende des Artikels ...  sagt Opfer ...  „stolz, einen solchen Menschen zu kennen" ...   wird sogar der Interviewten unterstrichen, sie sei stolz, einen solch [guten] Menschen zu kennen ...  Der Tagesspiegelartikel ist so verständlich, dass der Leser ohne weiteres verstehen kann, dass der Beschriebene kein Nazi, etc. sei. Außerdem ist der Tagesspiegel auch zu einer Richtigstellung bereit.

Klägeranwalt Dr. Below: ..Heute ist nicht zu sagen, ob der Mandant mit einer Richtigstellung zufrieden sein würde. Weitere Schritte könnten möglich sein. Der Mandant sieht seine Persönlichkeitsrechte verletzt  ...  will sein Recht versuchen ...

Beklagtenanwalt Hr. Reich:  ... schöne Drohung ...  was soll diese Aufbauschung … wir sind nicht in den USA

Klägeranwalt Dr. Below: ..Geld spielt für meinen Mandanten nicht die entscheidende Rolle, es kommt ihm auf die Durchsetzung einer Strafe an ...

Beklagtenanwalt Hr. Reich: ..Die Verletzung ist nicht so stark … im Artikel wird lediglich formuliert „sieht aus wie…" und dieser Formulierung dann entgegengesetzt "… ist es aber nicht … sondern ganz nett …"

Klägeranwalt Dr. Below: ..Mein Mandant ist 88 Jahre alt … gewisser Starrsinn vorhanden ...  es geht ihm um die Herbeiführung einer grundsätzlichen Entscheidung ... .

Der Vorsitzende: Die Entscheidung wird verkündet am Schluss der Sitzung.

Am Schluss der Sitzung: Die Klage wurde abgewiesen.

Schuster vs. Axel Springer Verlag AG u.a. - Die Geister die ich rief, werd´ ich nicht wieder los ...          

Zum Hintergrund der heutigen Verhandlung schadet es nicht, sich den Falls Franjo Pooth anzusehen.

Wir finden im Internet die Meldung: Franjo Pooth - Antrag auf Haftbefehl
Für den Ehemann von Verona Pooth kommt es zur Zeit knüppeldick. Nach dem Wirbel um die Insolvenz seines Unternehmens Maxfield meldet sich jetzt der ehemalige Bodyguard der Pooths, Marc Schuster, zu Wort. Dann erfahren wir Bodyguard verklagt Verona Pooth. Es erging eine einstweilige Verfügung vom Landgericht Düsseldorf: Das Landgericht Düsseldorf entschied:

Bezeichnung "Ex-Bodyguard meiner Frau" ist ausreichend, um die Erkennbarkeit zu begründen LG Düsseldorf, Urteil vom 01.10.2008, Az. 12 O 286/08

Die Bezeichnung "Ex-Bodyguard meiner Frau" ist geeignet, eine Person für eine nicht unerhebliche Zahl von anderen Personen, die damals mit dem Betreffenden zu tun hatten, erkennbar zu machen, wenn der Betroffene in der Vergangenheit in der Öffentlichkeit mehrfach als Leibwächter der Frau aufgetreten ist. Dabei ist es unschädlich, dass der Betroffene zu den Vorwürfen in Fernseh- und Zeitungsinterviews Stellung genommen und dabei möglicherweise eine noch weitergehende Erkennbarkeit seiner Person ermöglicht hat.

Danach kam  ...  die Pseudoöffentlichkeit und hörte sich die Geschichte in Berlin an.

10.30: In der Sache 27 O 788/08  klagte der Bodygard Marc Schuster gegen Axel Springer. Im Zusammenhang mit der Maxfield Insolvenz hatte der Bodygard gegenüber Bild ein Interview gegeben ...  Die Strategie heute vor Gericht schien so zu sein, dass der Eindruck erweckt werden sollte, dass es ein einmaliger „Ausrutscher" gewesen sei, und nun der Bodygard durch dieses eine unbedachte Interview, ohne zu wissen, dass die Tabloid-Presse das „ausschlachten" wird, seinen Job verloren hat und auf „Sozialem Abstieg aufgrund falscher Berichterstattung sei", aber ...  

Geldentschädigung wurde vom Kläger gefordert.

Richter;
Vorsitz: Richter Mauck
Frau Dr. Hinke
Frau Dr. Becker

Klägervertreter: RA Herr Klute
Beklagtenvertreter: RA Prof. Dr. Hegemann

Vorsitzender Herr Mauck:  ...  Beklagtenvertreter erhält Abschrift vom ...  Sache hat uns schon mal im Gegendarstellungsverfahren beschäftigt ... Frage, ob Kläger sich gegenüber Bildredakteur geäußert hat ...  Verdacht gegen Franjo Pooth  ...  Unterlassungs- und Schadensklage ... Um es vorwegzunehmen, wir sehen keinen Anlass zur Geldentschädigung ...  Sie als Bodyguard ...  dürfen sich nicht über Auftraggeber äußern ...  keine Rechtfertigung ...  Im Hinblick darauf, dass man sich der Presse gegenüber so umfassend äußert  ...  kann man nicht sagen, daß es persönlichkeitsrechtlich ...  Telefonate  ...  das erste war vor der Vernehmung ...  es kann nur auf das zweite Gespräch ankommen  ...  anders als wenn man allgemein etwas äußert.  ... Der Ablauf der Gespräche ist streitig ...  Sie haben sich auf den Redakteur bezogen  ...  Muss man Zeugen vernehmen ... . Können Sie sich eine gütliche Einigung vorstellen?

Beklagtenvertreter Prof. Dr. Hegemann:  ...  Darlegungslast ...  Der Kläger war auskunftsbereit ... ohne Vorbehalte und Hemmungen  ...  das 2. Gespräch  ...  da haben wir keine Zeugen, aber eine Fülle von Indizien. Wo kommt dann die Ladung zur Polizei her  ...  Wir haben die Notizen des Journalisten  ...  berichten über einen Vorgang von öffentlichem Interesse  ...  der Kläger ist volllastig  beweisverpflichtet  ...  etwas, daß gar nicht stattgefunden hat  ...  Negativbeweislast  ...   Zeugen vernehmen brauchen wir nicht.

Klägervertreter Herr Klute:   ...   Am Ende sind Sie es, die die Beweislast zu tragen haben  ...  Es macht einen Unterschied ob der Kläger sich der Polizei gegenüber äußert oder den Medien gegenüber  ...   Nachdem er öffentlich geschlachtet worden war, hatte er gar keine andere Wahl, als sich öffentlich dazu zu erklären  ...  . Er ist heute arbeitssuchend.   ...   Kein Personenschutz  ...  . Sozialer Abstieg aufgrund einer falschen Berichterstattung  ... 

Vorsitzender Herr Mauck: Dann müssen wir das beraten  ...  . Klägervertreter nimmt Bezug auf  ...   Beklagtenvertreter  ...  Die Entscheidung verkündigen wir am Schluss der Sitzung.

Am Schluss der Sitzung: Die Klage wurde abgewiesen. Keine Geldentschädigung.

Schuster  vs. Burda Senator Verlag GmbH - Personenschutz ist Vertrauenssache          

11.00: In der Sache 27 O 714/08  ging es gegen wie bereits in der vorhergehenden Sache 27 O 788/08 um den Impakt des Interviews gegenüber Bild auf das Leben des ehemaligen Bodygards Marc Schuster, daraus resultierenden Folgen für ihn und die Frage nach einem Anspruch auf Geldentschädigung gegenüber der Presse. Ausgabe 025/2008 Zeitschrift Freizeitrevue "Franjo und Verona haben mein Leben zerstört"

Richter:
Vorsitz: Richter Mauck
Frau Dr. Hinke
Frau Dr. Becker

Klägervertreter: RA Herr Klute
Beklagtenvertreter: RA Herr Berlinger

Vorsitzender Herr Mauck: ... Beklagtenvertreter erhält Abschrift des Schriftsatzes vom ... Hier geht's um Schadensersatz ..."Franjo und Verona haben mein Leben zerstört"... guter Ruf als Bodygard nun weg ... über Seiten hinweg ihr Verhältnis zu den Beiden besprochen... gehen mit Interna an die Presse ... warum Geld ... In dieser Weise hätten sie sich nicht äußern dürfen...

Klägervertreter Herr Klute:  ... Es macht einen qualitativen Unterschied... wenn man sich über das Verhältnis zu seinen Arbeitgebern äußert ... er hat keine....

Vorsitzender Herr Mauck: ... Da haben wir große Bedenken, ob Sie damit durchkommen.

Klägervertreter Herr Klute: ... Wir reden über den Feststellungsantrag...

Vorsitzender Herr Mauck: ...nicht über die Anwaltskosten ... Da sind wir noch nicht schlüssig...

Klägervertreter und Kläger in Person ziehen sich zur Beratung zurück.

Nach Wiedereintritt Klägervertreter Herr Klute: .... wollen Anträge 1 und 2 zurücknehmen...

Vorsitzender Herr Mauck: ..."Franjo und Verona haben mein Leben zerstört" ... Er hat es nicht so pathetisch gesagt ... Beklagtenvertreter nimmt Bezug auf ... und der Kostenantrag ... . Wir entscheiden am Schluss der Sitzung.

Am Schluss der Sitzung: Die Klage wurde wegen RA-Kosten abgewiesen.

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Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 21.08.08

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