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Wir haben die Macht, und basta!

!! Das Internet ist furchtbar !!

Über die Kunstfreiheit entscheiden nur wir RichterInnen


Was man nicht vergessen sollte, Zensur


Verbrecherduo
  Lidiya Kogan 2007


Warum Nicht ?

 

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Bericht

Amtsgericht Berlin Tiergarten

Montag, 01.DFezember 2008

Rolf Schälike - 01.12.08

 

Auch für diesen Bericht gilt, wie für alle anderen meiner Berichte: Alles, was hier steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen kann ich nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Pressekammer, waren meine Recherchen erbärmlich. Was hier in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft verwende ich falsche Zeichensetzung. Habe dafür schon einmal gesessen. Möchte für mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf meine während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als  Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen kann ich nichts. Auch Zeugen habe ich nicht. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung habe ich nicht. Es handelt sich um Verschwörungstheorien.

Wir erlebten zum dritten Mal Richterinnen und Staatsanwälte des Amtgerichts Tiergarten in zwei Strafverfahren.

Was die Richterinnen  Frau Henke-Vollmer und Frau Müller sowie die Staatsanwältin Frau Kutschke und der Staatsanwalt Herr Unbekannt hinlegten, lässt nicht Gutes für die Zukunft Deutschlands erahnen.

Der Kritik aus China, Russland und der Türkei können wir nach diesen Erfahrungen wenig entgegenbringen.

 

Strafverfahren gegen Marcel Bartels eingestellt           

01.12.2008Sache (259 Cs) 3033 PLs 12748/06 - Bundesrepublik Deutschland vs. Marcel Bartels

Amtsgericht Berlin Tiergarten

Richterin: Frau Henke-Vollmer

Staatsanwältin: Frau Kutschke

Marcel Bartels erhielt vor gut zwei Jahren eine Vorladung als Beschuldigter wegen einer Strafanzeige des NVK-Verlages. Ein Strafverfahren wurde eingeleitet. Nach einigem Hick und Hack erging am 16. Mai 2008 ein  Strafbefehl über 1000,00 Euro bzw. 20 Tage Haft. Marcel Bartels legte Widerspruch ein.

Die erste Verhandlung am 13.08.08 war kurz:

In vorgefertigten Protokoll-Blatt, welches in der Regel der fließbandmäßigen Bestätigung des Strafbefehls dient, steht:

Nach Aufruf zur Sache musste festgestellt werden, dass erschienen waren: Der Angeklagte in Begleitung von Herrn Rolf Schälike, Hohenzollernring 90, Hamburg, der darum bittet, als Beistand im Sinne des § 138 II StGB zugelassen zu werden. Er legt seinen Ausweis des deutschen Fachjournalistenverbandes vor.

...

1) Die Hauptverhandlung wird ausgesetzt, da zuerst die notwendige Sachkunde des Herrn Schälike geprüft werden muss.

2) Neuer Termin von Amts wegen

Protokoll festgestellt am 13.08.08

Wir hatten den Eindruck, die Richterin, Frau Henke-Vollmer war befangen und überfordert.

Der nächste Termin wurde von Amts wegen auf den  01.12.09 Amtsgericht Tiergarten, 12:30, Raum 456 festgesetzt.

Gedächtnisprotokoll der nicht öffentlichen öffentlichen Verhandlung:

Draußen warteten ein gutes Dutzend Vertreter der Pseudoöffentlichkeit. Die öffentliche Verhandlung verlief nicht öffentlich.

Herr Bartels wurde in den Gerichtssaal gerufen, die Öffentlichkeit musste draußen bleiben. Marcel Bartels durfte zusammen mit seinem Beistand den Gerichtssaal betreten.

Richterin Frau Henk-Vollmer zu Herrn Schälike: Sie, Herr Schälike ... Wir haben über ihre Zulassung als Beistand noch nicht entschieden. Wir wollten allein mit Herrn Bartels sprechen.

Herr Schälike durfte trotzdem in Gerichtssaal verbleiben und sogar sprechen. Nichts Neues. So funktioniert die Macht: Drohen, einfach Behaupten, dann sich doch auf das gesetzlich Notwendige zurückziehen. Der Schutz der Öffentlichkeit wirkte.

Richterin Frau Henke-Vollmer: Wir wollen einen Vorschlag machen, zunächst jedoch zur Zulässigkeit des Strafverfahrens.

Richterin Frau Henke-Vollmer erläuterte umständlich und unverbindlich, dass eine Strafanzeige ein Strafantrag sein kann, auch wenn das nicht ausdrücklich in der Strafanzeige formal gefordert wird. Die freien und unabhängigen Richter dürfen entscheiden, ob eine Strafanzeige auch ein Strafantrag ist. Dann setzte Frau Henke-Vollmer fort:  Die Sache ist schon alt, die Strafanzeige wurde 2006 gestellt. Wir schlagen vor, das Strafverfahren auf Staatskosten einzustellen, die eigenen Kosten müssen Sie aber selbst tragen.

Frau Henke-Vollmer konnte es nicht lassen, zu belehren und das unsinnige Verfahren zu verteidigen: Wir haben einiges zu berücksichtigen. ... es ist zwar nicht das Gleiche, aber juristisch unterscheiden wir nicht zwischen Meinungsfreiheit und einem absolut anderem Delikt. Sie würde in diesem Fall nicht obsiegen, denn ...

Marcel Bartels: Entschuldigung, der Sachstand ist überhaupt nicht verhandelt und geprüft worden.

Richterin Frau Henke-Vollmer: Ist auch nicht nötig. "Über den Tisch ziehen," ist einem Beweis nicht zugänglich. Es ist Schmähkritik.

Frau Henke-Vollmer meinte wahrscheinlich, dass "über den Tisch ziehen" eine Formalbeleidigung sei. Dann stelle sich allerdings die Frage, weshalb die Klage auf "üble Nachrede" lautete, was ja einem Beweis wiederum zugänglich wäre. Wir kennen inzwischen genug Richter und Richterinnen. Für die ist das kein Problem:

Schreibfehler, der PS war schuld, wird von Amts wegen korrigiert auf Beleidigung, sehen und entscheiden wir anders, Sie können ja in Berufung gehen ...

Marcel Bartels: Darf ich mich beraten und rausgehen?

Richterin Frau Henke-Vollmer widerwillig: Ja ... .

Marcel Bartels und sein Beistand verlassen den Gerichtssaal. Nach Wiedereintritt voller Ekel: Ich bin einverstanden.

Richterin Frau Henke-Vollmer konnte es nicht dabei belasse, sie musste belehren und erklären: Ja. Das Internet ist was ganz Schreckliches. Wenn ein Mal etwas im Internet steht, dass bleibt es dort bis in alle Ewigkeit. Auch wenn der erste es bei sich löscht. Kopieren ..., verbreiten, weltweit, überall, in allen Sprachen. Wir haben das Beispiel der Kinderpornografie. Sie, Herr Bartels, sollten in Zukunft so etwas nicht mehr schreiben.

Herr Bartels schwieg angesichts dieser Peinlichkeit seitens dieser Vertreterin der Staatsmacht.

Rolf Schälike: Erlaube Sie mir, Ihnen mitzuteilen, dass ich der absolut entgegengesetzten Meinung bin. Auch in den Punkten der Anklage, die überhaupt keinen Bestand hat. Ich kann Ihnen das erläutern. Notwendig ist das hier nicht, nur wenn Sie an der Meinung Andersdenkender und Andershandelnder interessiert sind.

Die machtbesessene und machgeübte Richterin Frau Henke-Vollmer: Nein, ich möchte die anderen Meinungen nicht hören. So, jetzt sind wir uns einig. Die Öffentlichkeit kann reinkommen. Rufen Sie (Protokollführer) rein.

Frau Henke-Vollmer: Wir nehmen jetzt die Personalien auf. ... . Danach ...

Die Öffentlichkeit kam immer noch nicht herein.

Rolf Schlike öffnet die Tür zum Gang und teilt mit, dass die Öffentlichkeit in den Saal darf. Frau Richterin Henke-Vollmer führt unberührt die "Verhandlung" weiter. Die Pseudoöffentlichkeit bekommt nichts mit, denn ehe sie sich gesetzt hat, ist die Verhandlung beendet.

Von der in der ersten Verhandlung am 18.08.08 vorlauten und beleidigende Staatsanwältin Frau Kutschke hörten wir diesmal keinen Ton.

Die Justiz-Farce war damit beendet. Ein Fall für die Politik. Was ist los mit unsere Strafjustiz am Amtsgericht Berlin Tiergarten?

Der Justizwillkür konnte sich Marcel Bartels nur dank der vorhandenen Öffentlichkeit und Unterstützung seiner Freunde entziehen.

Die Politiker wird dieser Fall nicht interessieren. Es ist der Normalzustand in unsere Republik, welche zur Diktatur entartet.

Kriegsgerät interessiert uns brennend  

01.12.2008Sache 278 Ds 222/08 / 78 Js 99/08 Bundesrepublik Deutschland vs. Doris G. und Björn A.

Ein trauriger Fall, bei dem viel gelacht und geulkt wurde, seitens der Richterin und des Publikums. Die Anwälte und der Staatsanwalt blieben ernst.

Corpus Delicti

Verhandelt wird gegen die Berliner Doris G. und Björn A. Die beiden waren an einem sonnigen Sonntag im April dieses Jahres im Stadtteil Charlottenburg auf dem Weg zu einer Eisdiele, als sie von mehreren Polizeibeamten an die Hauswand gestellt, in Handschellen gelegt und für Festgenommen erklärt wurden. Das Duo soll der Aufkleber in Schokoladengröße mit dem Bild eines brennenden Bundeswehrjeeps und dem Slogan »Why not? – Warum nicht?« an mehreren Laternenmasten verklebt haben, lautet der schwere Vorwurf der Berliner Sicherheitsbehörden. Ein »engagierter Mitbürger« will Doris G. und Björn A. beim Kleben beobachtet und die Polizei alarmiert haben. Die Berliner Polizei hat offenbar so wenig zu tun, dass sie daraus einen dicken Fall von "Belohnung und Billigung von Straftaten" und, weil auf den Aufklebern kein Impressum war, einen "Verstoß gegen das Pressegesetz" machte.

Veranstaltung 23.02.2008

"Kriegsgerät interessiert uns brennend"

Die Verhandlung begann mit einer Stunde Verspätung, nachdem in der vorangegangenen Verhandlung ein von Polizisten zu Boden geworfener, gefesselter Diskothekbesucher, welcher vorab Hilfe bei der Polizei suchte, nun als Angeklagter wegen Widerstand gegen die Staatsgewalt vor der Richterin stand.

Richterin Frau Müller zu den in des Saal hinein strömenden Zuschauern: In dem Saal dürfen nur 24 Zuschauer sein. Nur diese Zahl ist genehmigt.

Ca. 15 Zuschauer können keinen Platz nehmen.

Richterin Frau Müller: Wenn Sie den Saal jetzt nicht verlassen, hole ich den Ordnungsschutz. Sie werden dann vom Ordnungsschutz heraus begleitet.

Ein Raunen unter den Zuschauern.

Richterin Frau Müller: Bei diesem Rauen werde ich heroisch. Die Zuschauer dürfen nichts sagen. Es gelten die Ordnungsregeln oder ich fackle nicht lange. Keine Kicherei, kein lachen. Mit dem Kopf dürfen sie wackeln. Ich setze meine Brille ab, und kann dann nichts sehen. Die Journalisten können vorne sitzen.

Rolf Schälike: Gut, dann komme ich auch nach vorne. Bin auch Journalist.

Staatsanwalt Unbekannt: Haben Sie einen Journalistenausweis.

Rolf Schälike macht einen Platz frei und setzt sich vor die Brüstung in die erste Reihe.

Richterin Frau Müller: Mitschreiben dürfen nur die Journalisten. Hinten darf nicht mitgeschrieben werden.

In der ersten Reihe ist noch ein Platz frei. Rolf Schälike: Hier sitzt eine Gerichtszeichnerin. Darf sie auch nach vorn.

Staatsanwalt Unbekannt: Hat sie einen Journalistenausweis? Nein? Dann darf sie nicht vorne sitzen.

Während die Justizschutzleute mit den stehenden Zuschauern rumwerkeln, die Richterin Frau Müller zu Rolf Schälike:  Ich möchte Ihren Journalistenausweis sehen.

Rolf Schälike geht nach vorn und zeigt seine Journalistenausweis.

Richterin Frau Müller wendet den Journalistenausweis mehrmals: Fachjournalistenverband? Was ist das? Gut, der gilt.

Staatsanwalt Unbekannt: Ich möchte den Ausweis ebenfalls sehen.

Rolf Schälike: Es reicht, dass die Richterin diesen gesehen hat. Sie kann Ihnen bestätigen, dass ich Journalist bin. Frau Richterin bestätigen Sie das bitte. Es wird alle im Internet stehen.

Staatsanwalt Unbekannt: Zeigen Sie mir ihren Journalistenausweis.

Richterin Frau Müller: Zeigen Sie dem Staatsanwalt den Ausweis!

Rolf Schälike zeigt auch dem Staatsanwalt den Ausweis. Staatsanwalt Unbekannt sieht sich diesen genau an.

Richterin Frau Müller: Ich möchte die Ausweise aller Journalisten sehen. Kommen sie nach vorn.

Die Journalisten halten ihre Journalistenausweise hoch und lehnen unter Protest es ab, nach vorn zu kommen. Wahrscheinlich sind es alles Westler mit wenig Diktaturerfahrung.

Richterin Frau Müller: Ich werde anweisen, sie aus dem Saal zu bringen.

Ein Journalist neben Rolf Schälike: Es ist eine Frechheit. Holen sie den Ordnungsdienst und verweisen sie uns des Saal. Unser Ausweis wurde unten geprüft. Ich erlebe so etwas zum ersten Mal. Sie könne sich die Ausweise hier holen oder hier ansehen.

Die Journalistenausweise werden von einem Bediensteten eingesammelt und nach vorn zur Richterin gebracht. Sie sieht sich diese an. Die Ausweise werden den Journalisten zurückgegeben.

Richterin Frau Müller zu einem Zuschauer in der ersten Reihen, welcher keinen Journalistenausweis hat: Ihren Ausweis bitte.

Der Zuschauer: Ich bin Referendar.

Richterin Frau Müller freudig zu ihrem zukünftigen Kollegen, die Privilegien und elitäres Verhalten fördernd: Dann können Sie selbstverständlich vorne sitzen bleiben.

Im Saal immer noch etwas Unruhe, Gelächter und Verwunderung.

Nachdem Ruhe eingetreten ist, belehrt Richterin Frau Müller gemeinschaftlich sieben Polizisten, welche als Zeugen geladen wurden. Sie müssen den Gerichtssaal verlassen.

Danach werden die Personalien und die Lebensverhältnisse der Angeklagten erfragt. Die Pseudoöffentlichkeit erfährt, dass die Angeklagte Krankenschwester ist und auch als Krankenschwester arbeitet. Der Angeklagte ist Schwede und arbeitet als Fahrlehrer.

Richterin Frau Müller, nachdem Sie das Monatseinkommen erfährt: Ist es bei Ihnen eine Freizeitbeschäftigung? Weshalb verdienen Sie so wenig?

Der Staatsanwalt Unbekannt beginnt mit der Verlesung der Anklageschrift. ... gemeinschaftlich ... § 26 StGB [Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten] ... Verbreitung einer Schrift. ...

Rechtsanwalt Herr Sven Lindemann: Ich beantrage den letzten Satz der Anklage nicht zu verlesen, weil dieser keinen Rückhalt in der Akte findet.

Rechtsanwalt Herr Stephan Schrage: Ich schließe mich dem Antrag an.

Richterin Frau Müller:  Ich muss mich zur Beratung mit mir selbst zurückziehen. Bin ja allein. Ich ziehe mich hier am Tisch zurück.

Zwei Sekunden Rückzugspause.

Richterin Frau Müller:  Beschlossen und verkündet: Die Anklageschrift soll vollständig verlesen werden, da sie in der vorliegenden Form zugelassen wurde.

Rechtsanwalt Herr Sven Lindemann: Es gibt aber auch fehlerhafte Zulassungen.

Richterin Frau Müller:  Ich begründe das nicht. Ich habe einen Grund, nenne den aber nicht.

Rechtsanwalt Herr Sven Lindemann: Das ist keine Begründung.

Richterin Frau Müller lacht: Es ist eine Begründung. Ich muss noch mal beschließen. Allein beschließen.

Im Zuschauerraum Lachen und Unruhe. Richterin Frau Müller: Seien sie hinten ruhig. Wir arbeiten seit neun Uhr. Ich möchte in Ruhe meine Verhandlung hier führen. Ihre Meinungen sind uns egal. Sie könne im Internet alles verbreiten, was sie wollen. Sie da ... Ich sage lieber gar nichts, sonst wird es noch lauter.

Richterin Frau Müller diktiert ins Protokoll:  Die Anklageschrift soll in vollständiger Form verlesen werden, das sie ohne irgendwelcher Korrektur zugelassen wurde.

Der Staatanwalt Unbekannt setzt mit der Verlesung der Anklageschrift fort: 12:00 ... Aufkleber 10,93 cm hoch ... W...straße ... brennender Jeep ... Bundesfahrzeug ... möchten Brand ... . Schlagen aufs Fahrzeug der Bundeswehr zugelassen. ... .

Richterin Frau Müller:  Da ist wirklich eine Fehler auf Blatt 48 unterlaufen. Das war der PC. Es muss heißen § 140, Abs. 1, Nr. 2 des StGB [Belohnung und Billigung von Straftaten], nicht der StPO.

Aus dem Zuschauerraum: Das ist doch egal.

Richterin Frau Müller an die Angeklagten:  Es steht Ihnen frei sich zu äußern.

Angeklagte Frau Doris G.: Wir möchte eine Erklärung abgeben.

Richterin Frau Müller: Haben Sie diese schriftlich, oder müssen wir mitschreiben? Wenn Sie vorlesen, muss die junge Dame alles mitschreiben, wenn sie das nicht zu der Akte reichen. Es wird nicht wörtlich mitgeschrieben.

Angeklagte Frau Doris G.: ... gemeinsam. Am 23.02.08 Aktion "Kriegsgerät interessiert uns brennend". Für diese Veranstaltung wurde mit dem Bild geworben.

Protokollführerin: Ich schaffe das mit dem Schreiben nicht.

Angeklagte Frau Doris G.: Gut. Ich wiederhole

Richterin Frau Müller: Nein, wiederholen Sie nicht. Das ist egal. Nur dass, was die Protokollführerin schafft, wird aufgenommen. Sie können ja die Erklärung zur Akte geben.

Angeklagte Frau Doris G.: Ich weiß nicht, wo ich aufgehört habe. Fange mit dem Absatz c an. Am 14.02.08 habe der Innensenator Herr Ehrhard Körting im Abgeordnetenhaus Berlin auf Anfrage des Abgeordneten Herrn Frank Henkel erklärt: Die Frage, ob strafrechtliche Relevanz vorliegt, ist von der Polizei in Rücksprache mit der dafür zuständigen Staatsanwaltschaft einstweilen so beantwortet worden, dass die noch keinen Straftatbestand sehen. Das ist erst einmal hinzunehmen. Damit waren wir völlig überrascht, dass im Widerspruch zu dem, was der Innensenator am 14.02.08 gesagt hat, wir wegen dem Aufkleber, der genau das zur Ankündigung der Veranstaltung benutzte künstlerische Motiv enthielt, angeklagt seien. Da verstehen wir nicht.

Angeklagter Herr Jörg A.: Ich schließe mich der Erklärung an.

Richterin Frau Müller: Ob Sie geklebt haben oder nicht, wollen Sie auch nicht sagen?

Rechtsanwalt Herr Sven Lindemann: Im Berliner Abgeordnetenhaus gab es eine politische Auseinandersetzung, bei der der Innensenator erklärte, dass es keine strafbare Handlungen sind.

Richterin Frau Müller tut überrascht: Also ein Verbotsirrtum. Der Innensenator ist ein Jurist. Dann ist es also ein Verbotsirrtum.

Es muss nicht jemand aufstehen, wenn ich hereinkomme. Wir sind hier nicht bei Barbara Salesch. Ich bin altmodisch, aber auch der Papst oder Wowereit müssten sich meinen Regeln unterordnen. Essen und Trinken ist im Gerichtssaal verboten. Die Mützen bitte ebenfalls absetzen, wenn es keine gesundheitlichen Gründe zum Tragen gibt. In der Sitzung müssen wir das nicht haben.

Es wäre gut, wenn Sie das schriftlich hätten, wenn das stimmt, was Sie sagen. Mein Herz hängt nicht so unbedingt an diesem Fall. Ich muss ja auch Geld verdienen, wie sie alle.

Rechtsanwalt Herr Sven Lindemann: Ich stelle den Antrag, zwei Zeugen zu laden. Es geht um die 24. Sitzung des Berliner Abgeordnetenhauses vom 14.02.08, wo zu der Veranstaltung "Kriegsgerät interessiert uns brennend" diskutiert wurde.Ees wurde gefragt, ob dem Senat die Veranstaltung bekannt sei. Für die Veranstaltung wird mit "Why not?" und dem brennenden Jeep geworben. Der Innensenator sagte, es ist schäbig, aber nicht strafrechtlich relevant. Die Angeklagten hatten von dieser Sitzung Kenntnis. Der Beweis ist erforderlich, weil der Senator zudem ein Jurist ist. Dass die Beklagten sich irrten, ist unerheblich. Der Senator ist oberster Verfassungsrichter von Berlin.

Richterin Frau Müller wiegelt ab: Ja, man muss dem nachgehen. Ein Verbotsirrtum liegt in jedem Falle vor ... auch wenn ... ,

Staatsanwalt Unbekannt: Ist es dasselbe Emblem, mit dem geworben wurde?

Rechtsanwalt Herr Sven Lindemann zeigt eine Broschüre: Haben mit ganz anders geworben.

Staatsanwalt Unbekannt schaut sich die Broschüre an.

Richterin Frau Müller: Kann die beiden Herren nicht so schnell hierher bekommen. Wenn er das bestreitet, dann muss ich die ´ganze linke Szene als Zeugen holen. Dann wird der Rücktritt gefordert. Es steht im Internet. Es wird Folgeverfahren geben.

Rechtsanwalt Herr Sven Lindemann möchte sich profilieren auf Kosten der Angeklagten: ... In meinen Augen wäre das ein Freispruch, der die Grundsatzfrage über die Zulässigkeit des Aufklebers nicht löst. Als ich die Klage gesehen habe, dachte ich ... über die Klage. Es geht um Kunstfreiheit. Beantrage einen Sachverständigen. In der Zeichnung ist ein Fragezeichen. Es geht um Diskussion, um die Meinungsbildung.

Staatsanwalt Unbekannt unterbricht: Im Rahmen der allgemeinen Gesetze. Darf ich was sagen?

Rechtsanwalt Herr Sven Lindemann: Sie können zum Ergebnis kommen, es ist verboten. Wir meinen, nein, es ist nicht verboten.

Richterin Frau Müller: Wir wollen den Plädoyers nicht zuvorkommen. Der Antrag ist klar. Es wissen alle .. Sie müssen ihre Arbeit machen. Ich muss meine Arbeit machen. Ich bin absolut leidenschaftslos. Je später die Anträge kommen ... kann verjähren. Ihr Interesse ist, dass das generell geklärt wird für die Meinungsfreiheit.  Oder Antrag ... kann verjähren. Mir ist es relativ egal.

Rechtsanwalt Herr Sven Lindemann: Ich stelle die Anträge ... Meinungsfreiheit ... Verbotsirrtum ... Einstellung wegen Verjährung .. Ich stelle den Antrag, dass ein Sachverständiger gehört wird. Begründe das. Es geht um die künstlerische Freiheit.  Professor ... aus Wien, N.. R...... Richter .. .

Staatsanwalt Unbekannt: Beantrage, die Anträge zurückzustellen und erst die Protokolle der Abgeordnetensitzung zu behandeln. Es stellt sich die Frage, welches konkrete Fahrzeug, welches konkretes Bild? Es gab kein Y.

Richterin Frau Müller: Die Kunstfreiheit darf nicht über unsere Rechtsprechung hier gehen. Am Ende müssen das die Juristen entscheiden, nicht die Künstler, nicht die Gutachter.

Rechtsanwalt Herr Sven Lindemann:  Es gibt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.

Richterin Frau Müller:  Ich habe meine Meinung gesagt. Herr Teuchert, weiß er dass? Die anderen Zeugen brauchen wir nicht.

Staatsanwalt Unbekannt: Wenn Sie aussetzen.

Richterin Frau Müller:  Sollte wir vor Weihnachten? Die Beweisanträge werden zurückgestellt.

Zeuge Herr Teuchert wird befragt.

Richterin Frau Müller:  Ich habe eine merkwürdige Frage an Sie. Dass es eine Veranstaltung der linken Szene am 23.02.08 gab, über die Herr Körting gefragt wurde .. und er gesagt hat, das wäre nicht strafbar. Ist Ihnen das bekannt?

Zeuge Herr Teuchert: Nein. Es ist mir nicht bekannt.

Richterin Frau Müller:  Sahen die Aufkleber genau so aus?

Staatsanwalt Unbekannt übernimmt die Frage der Richterin und präzisiert die Frage.

Zeuge Herr Teuchert: Es gab eine Anfrage der Staatsanwaltschaft, ob es zu einer Häufung von Angriffen auf Bundeswehrfahrzeuge nach der Aktion kam. Unsere Antwort war "Nein".

Staatsanwalt Unbekannt: Wissen Sie, mit welchem Emblem geworben wurde?

Richterin Frau Müller:  Der Zeuge ist mit Dank entlassen worden. Alle Zeugen werden mit Dank entlassen.

Die Zeugen werden in den Gerichtssaal gerufen. Fünf Polizisten und eine Polizistin stehen in Reihe locker aber stramm vor der Richterin. Sah ulkig aus in den Zivilklamotten

Richterin Frau Müller erklärt den Zeugen des Sachstand:  ... Wir werden Sie noch mal benötigen. Ich hoffe, dass das innerhalb der Verjährungsfrist geschieht. ich möchte zur Terminabstimmung wissen, wann Sie Urlaub haben.

Die Zeugen Herr Hehm, Herr Förster, Herr Dr. Fischer, Frau Bernhard, Herr Pupegart und die anderen erklären, dass sie im Prinzip zur Verfügung stehen.

Richterin Frau Müller:  Da zur Tat als solche noch nichts gesagt ist, kann ich es Ihnen nicht ersparen, dass Sie vielleicht noch Mal kommen müssen.

Die Zeugen verlassen den Gerichtssaal.

Richterin Frau Müller:  Mein Problem war nicht, was wir im Internet gesehen haben. Für mich stellt sich die Frage, ob bei diesem Gespräch auch die Aufkleber gezeigt wurden.

Wurden die Aufkleber mit einem Y oder ohne dem Y gezeigt. Das ist mein Problem. Wenn ein Verbotsirrtum im Raum steht, dann nur so, wenn die Angeklagten davon ausgehen mussten, dass es sich um die gleichen Aufkleber handelt. Dazu reichen die Protokolle eigentlich nicht aus.

Pause. Alle außer der Richterin, dem Staatsanwalt, der Protokollführerin, der Beklagten und den Anwälten müssen den Raum verlassen. Die Richterin nutzt die Zeit zum Essen.

Nach Wiedereintritt des Publikums in den Gerichtssaal Richterin Frau Müller:  Auf Anregung des Staatsanwalts ergeht der folgende Beschluss:  1. Die Verhandlung wird ausgesetzt. 2. Eine Entscheidung über die Beweisanträge wird zurückgesetzt. Die Beweisanträge müssen in jeder neuen Verhandlung wiederholt werden. 3. Es soll zunächst die Beiziehung der Protokolle der 24. Sitzung des Berliner Abgeordnetenhauses erfolgen, um zu klären, über welche konkreten Embleme eines brennenden Militärjeeps in der Sitzung mit Herr Dr. Körting diskutiert wurde und wie genau das Bild eines brennenden Militärjeeps aussah, mit dem in Internet für die Veranstaltung am 23.02.08 geworben wurde. Es geht los. Ich sagte, es wird schwer.

Rechtsanwalt Herr Stephan Schrage:  ....

Richterin Frau Müller:  Immer schwierig. Habe Januar/Februar Urlaub.

Aus dem Publikum: Oh, zwei Monate.

Richterin Frau Müller:  Nein, zwei Wochen. Der neue Termin wird von Amts wegen anberaumt. Wir werden einen größeren Raum bestellen. Ich wusste nicht, dass heute so viel Publikum kommt.

Rolf Schälike: Frau Richterin. Könnten Sie uns Ihren Namen nennen?

Richterin Frau Müller:  Ja, ich heiße Müller.

Rolf Schälike: Uns Sie, Herr Staatsanwalt. Könnten wir auch Ihren Namen erfahren.

Staatsanwalt Unbekannt: Nein, nenne ich nicht.

Rolf Schälike: Sie verlangten vorhin meinen Ausweis und lasen meinen Namen. Ich hätte Sie bitten können, sich ebenfalls auszuweisen.

Staatsanwalt Unbekannt lächelt und schweigt:

Berichte im Internet            

Böll schildert die einen Tag dauernde Verhandlung vor dem Amtsgericht. So werden durch die zahlreichen Zeugenaussagen das Leben und die Straftat der Gruhls differenziert dargestellt.

"Wie Böll die Gerichtsverhandlung einerseits zu einer Art von turbulentem rheinischen Familientreffen ausbaut, wie er ihr andererseits aber doch jenen Beisatz von Unheimlichkeit erhält, der ja auch die zur Beurteilung stehende Tat kennzeichnet, das ist erzählerische Regie großen Formats." (Süddeutsche Zeitung)

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Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 02.12.08
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