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Bericht
Zensurkammer LG Hamburg (ZK 24)
Freitag, 23. Januar 2009

Rolf Schälike - 27.01.09

Korrekte Verkündung ->

Ein kleines ergänzendes Erlebnis ->

Auch für diesen Bericht gilt, wie für alle anderen meiner Berichte: Alles, was hier steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen kann ich nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Pressekammer, waren meine Recherchen erbärmlich. Was hier in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft verwende ich falsche Zeichensetzung. Habe dafür schon einmal gesessen. Möchte für mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf meine während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als  Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen kann ich nichts. Auch Zeugen habe ich nicht. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung habe ich nicht. Es handelt sich um Verschwörungstheorien.

Verkündung

Es wird Zeit, wieder ein Mal etwas zu den Verkündungen der Zensurkammer des Landgerichts Hamburg zu schreiben.

Die meisten, die das erste mal etwas mit dem Gericht zu tun bekommen, warten sehnsüchtig auf die Verkündung der Entscheidung des Gerichts. Die Beteiligten - nicht den Anwälten - ergeht es, wie es den meisten Häftlingen der Stasi-U-Haft erging: möglichst bald alles hinter sich zu bekommen, sei es durchs  Singen, braves Verhalten, Danksagungen. Und ab geht es in den Vollzug.

Die Verkündung liefert Klarheit. Man weiß, was der Staat verlangt.

Die meisten Kläger und Beklagten wissen nicht, dass es praktische keine öffentlichen Verkündungen gibt, denn zu den Verkündungen kommt in der Regel von den Parteien niemand, die Anwälte als allerletzte, denn für diesen Termin sind in RVG keine Honorare vorgesehen.

Ist ein Anwalt zufällig zum angesetzten Verkündungstermin im Gerichtssaal, dann verzichtet dieser in der Regel auf die Aufnahme ins Protokoll. Er hört das Ergebnis, kann das seinem Mandaten nach Lust und Laune mitteilen, wartet meist ab, bis das Urteil schriftlich eintrudelt.

Oft wird am Schluss der Sitzung verkündet. Die Richter sagen den betroffenen, man braucht zur Verkündung nicht zu kommen. Das Ergebnis kann in der Geschäftsstelle telefonisch abgefragt werden.

Bei der Zensurkammer 24 des Landgerichts Hamburg wird selten am Schluss der Sitzung verkündet.

Verkündet wird immer pünktlich am Freitag um 9:55 im Gerichtssaal oder manchmal am Dienstag um 12:00 in der Geschäftsstelle. Ein mal war es auch ein Mittwoch.

Sich ihrer Macht bewusst, machen sich die Richter offenbar wenig Gedanken über den psychischen Zustand der Beklagten. Sie vertreten die Menschenwürde der Kläger, entwürdigen die Beklagten und die Pseudoöffentlichkeit.

Nicht wenige Richter greifen zur Droge und zum Alkohol. Bei den Zensurrichtern wissen wir es nicht, und vermuten das nicht einmal.

An diesem Freitag empfang die Pseudoöffentlichkeit die Form der Verkündung als albern und für die Richter demütigend. Notwendig war das nicht.

Wie immer saßen am Richtertisch die drei Kammerrichter und verkündeten dem einzigen Zuhörer von der Pseudoöffentlichkeit. Der Witz: Die erste Verhandlung begann erst um 10:30, die Schell-Verkündung - so stand es auf der Terminrolle - war auf 9:55 angesetzt.

Die Beobachtungen kurz vor 9:55 möchte ich an dieser Stelle nicht detailliert beschreiben. Die Tatsachenbeschreibung  verschiebt  möglicherweise die Handlungen von der  Sozialsphäre in die Privatsphäre der Richter. Wen geht in der weiten Welt des Internets auch an, dass jemand noch schnell dem vor der Verkündung an jedem Freitag dem WC einen Besuch abstattet. Die Uhr kann danach gestellt werden. Niemanden in der Welt geht es etwas an, wie die Richterinnen ohne Robe aussehen, wie deren Haar außerhalb des Gerichtssaals geordnet ist,  welchen Ausdruck das Gesicht verleiht, ob die Richterinnen geschminkt sind oder nicht. Was in den Köpfen der Richter und Richterinnen vor sich geht, greift ein auf die Zensurregel der inneren Tatsachen. Spekulationen können unweigerlich zum Berichtsverbot führen. Bleiben wir bei den erlaubten Tatsachen und stellen die folgende Frage:

Was würde ein durchschnittlicher Rezipient  tun, wenn auf der Terminrolle die Verkündung auf 9:55 angesetzt ist, aber der erste Verhandlung erst um 10:30 beginnt und draußen im Gerichtsflur wartet die Pseudoöffentlichkeit in einer Person und möchte vor der Verhandlung eine Etage höher noch in die Kantine ?

Der durchschnittliche Michel würde der Pseudoöffentlichkeit mit höchster Wahrscheinlichkeit sagen, wir verkünden erst um 10:25. Die Pseudoöffentlchkeit würde sich freuen, braucht die Richter nicht zu demütigen, gewinnt Zeit und das Gericht an Menschlichkeit.

Fehl gedacht bei unseren Zensurrichtern.

Zunächst sieht die Pseudoöffentlichkeit auf dem Flur den einen und anderen Richter und Richterinnen ohne Robe. Die Richter wissen nun, die Öffentlichkeit ist anwesend und erhält den Eindruck, dass versteckte Hektik herrscht.

Die Richter verschwinden wieder in ihren Zimmern, kommen wieder heraus in den gang, um in das Richterzimmer des Gerichtssaal zu gelangen.

9:54: Die Protokollführerin kommt aus der Geschäftsstelle, schließt die schließt die Tür zum Gerichtssaal auf. Die Pseudoöffentlichkeit betritt den Gerichtssaal. Drei Richter - Dr. Korte als Vorsitzender, Richterin Ritz und Richter Dr. Link -  sitzen am Richtertisch. Die Protokollführerin setzt sich hinter ihren PC. Die Pseudoöffentlichkeit hängt ihren Anorak auf den Garderobenständer und setzt sich auf den Zuchauerstuhl, holt Papier aus der Tasche und den Schreibstift aus der Jackentasche.

9:55: Der Vorsitzende verlässt der Richtertische, geht zur Tür, öffnet diese und ruft laut in den leeren Flur: Verkündung der Zivilkammer 24. dann kehr Herr Dr. Korte an den Richtertisch, setzt sich, nimmt die erste Akte und verkündet:

Richter Dr. Korte In der Sache 324 O 745/08 AOK gegen Gruner und Jahr wird die Einstweilige Verfügung vom 25.09.08in den Punkten 1c, 1f, 1g aufgehoben. Die Kosten des Widerspruchsverfahrens fallen zu 80 % dem Antragsteller und zu 10 % dem Antragsgegner zur Last. Der Streitwert des Widerspruchsverfahrens wird auf 15.000,00 EUR festgelegt. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.

Das Verkündungsformular wird ausgefüllt, unterschrieben, die Protokollführerin tippt was in den PC.

Richter Dr. Korte: In der Sache 324 O 919/08 Win24 Gewinnspielservice GmbH gegen NDR wird die Einstweilige Verfügung vom 12.11.08 wird mit der Maßgabe bestätigt, dass es verboten wird, den Eindruck zu erwecken, die Antragstellerin habe mehr als vereinbart abgehoben, obwohl sie wusste, dass der vertag gekündigt war. Im Übrigen wird die Einstweilige Verfügung aufgehoben. Die Kosten des Widerspruchsverfahrens werden gegeneinander aufgehoben. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. Die Sitzung beginnt um 10:30.

Kommentar RS: Was tun sich die Richter an? Für meine Verständnis funktioniert ein solches Verhalten nur dann, wenn man kein tiefes Selbstwertgefühl entwickelt hat, bereit ist sich zu demütigen zu lassen bzw. nicht fühlt, gedemütigt zu werden.

Welche Entscheidungen könne solche Richter treffen? Verstehen diese Richter und Richterinnen, wie sie andere demütigen, oder entwürdigen sie andere wegen der eigenen alltäglichen Entwürdigung?

Ein kleines ergänzendes Erlebnis - Mißachtung der Öffentlichkeit

In der heutigen Verhandlung erklärte Richter Dr. Korte, wie die Streitwerterhöhung beim Hauptsacheverfahren gegenüber dem Widerspruchsverfahren steigt. Dr. Korte begründete das. Die Pseudoöffentlichkeit hat die Begründung akustisch nicht verstanden.

Frage an den amtierenden Vorsitzenden Richter Dr. Korte im Gerichtsflur: Herr Korte, darf ich eine Frage stelle?

Richter Dr. Korte: Sie wissen, dass ich keine Auskunft gebe

Pseudoöffentlichkeit: Sie hatten die Streitwerterhöhung begründet. Ich habe das akustische nicht verstanden. Was war der Grund?

Richter Dr. Korte: Ich spreche nur im Gerichtssaal. Sage nicht mehr.

Pseudoöffentlichkeit: Betrifft das allgemein die Öffentlichkeit oder ... ?

Richter Dr. Korte eilt in das Richterzimmer: Sie wissen doch, dass ich Ihnen keine Auskunft geben tue ... .

Erinnerrungen werden wach. Die Stasi-Aufseher im Dresdner Stasiknast antworten auf die Frage, weshalb man in die kalte Badezelle zur Strafe geführt wurde: Sie wissen schon warum?

Ja, ja, wir die Untertanen, haben  es zu wissen.

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Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 27.01.09

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