BUSKEISMUS

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Haben Hamburger Anwälte Lust, den Berliner Trotteln juristisches Paroli zu bieten, so meldet Euch bei Rolf Schälike

Fälle gibt es genug, zu Lachen noch mehr

 

Was ist los mit Rechtsanwalt Dominik Höch und der Kanzlei Schertz bergmann?

Über die blamable Rücknahme der Berufung durch Rechtsanwalt Dominik Höch für seinen Mandanten, die Kanzlei Schertz Bergmann, wurde berichtet:

Gerichtsblogger siegt erneut gegen Medienanwalt Dr. Schertz

Jens O. Brelle
14.02.2011

Erneuter Punktsieg für den Betreiber der Seite Buskeismus.de, Rolf Schälike, gegen die Medienrechtskanzlei Schertz Bergmann. Nachdem diese bereits in der 1. Instanz vor dem Landgericht Hamburg (Az. 308 O 645/08) unterlagen, verloren sie auch die Berufungsinstanz vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg (Az. 5 U 89/09). Was war geschehen? Schälike hatte den Lebenslauf von Christian Schertz auf seiner Webseite zugänglich gemacht und sich kritisch damit auseinandergesetzt. Dies gefiel Christian Schertz nicht und er ging gegen die Nutzung vor. Schälike verteidigte sich erfolgreich mit Hilfe des Medienanwalts Dr. Ralph Oliver Graef von der Medienrechtskanzlei GRAEF Rechtsanwälte. Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg hat dem streitgegenständlichen Lebenslauf von Schertz Werkqualität im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG abgesprochen, da es an einer persönlichen, geistigen schöpferischen Leistung fehle.

Hier lag nur eine banale Aneinanderreihung von Fakten vor. Im Übrigen hat das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg der Berufung keine Aussicht auf Erfolg beigemessen, da zugunsten von Schälike die Schranke des § 51 UrhG eingreife. Die Auseinandersetzung des Rolf Schälike mit dem Wirken des Medienanwalts Dr. Christian Schertz unterstehe dem Schutz der Presse- und Meinungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 GG und erlaube eine Auseinandersetzung durch Verwendung des gesamten Lebenslaufs. Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg hat somit auch die Verwendung des sog. „Großzitats“ gem. § 51 UrhG für rechtmäßig angesehen.

telemedicus.info v. 05.02.2011

Wir haben den Kläger aufgefordert, auf die Hauptsache zu verzichten und uns den Verzicht zu bestätigen.

Daraufhin erhielt eine ganz andere Anwaltskanzlei das folgende konfuse Schreiben vom Anwalt Dominik Höch im Auftrag der Kanzlei Schertz Bergmann:

 

Unabhängig davon, dass es in der Kanzlei Graf Strachwitz & Eckert keinen Kollegen Graef gibt, ist auch die Mutmaßung:

Im  Fall der Erhebung der Hauptsacheklage durch Ihren Mandanten

purer anwaltlicher Unsinn. Ein Antragsgegner kann keine Hauptsachklage erheben. Das wissen die meisten Jurastudenten.

Wenn Güntherchen Jauch und Joschka Fischer wüssten, mit welcher Qualität sie anwaltlich vertreten werden!!

Wissen sie vielleicht und sind zufrieden.

Bitte senden Sie Ihre Kommentare an Rolf Schälike
Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 16.02.
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