BUSKEISMUS

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Gerichtspräsidenten/Innen und Rechtsanwälte vereinigt Euch in Eurer dreisten Gefährlichkeit

Wir können nur lachen

Hinweis der Präsidentin des LG Hamburg Sybille Umlauf unter den Terminaushängen (2014):

"Aus gegebenem Anlass bitte ich Besucher des Landgerichts Hamburg darum, die ausgehängten Sitzungsübersichten ("Terminrollen") während des gesamten Sitzungstages nicht zu entfernen Die Sitzungsübersichten in den Aushängetafeln sind für einen geordneten Sitzungsbetrieb unverzichtbar. Sie dienen insbesondere der Orientierung der Parteien, der Parteivertreter und der Öffentlichkeit im Gebäude.

Wer Sitzungsaushänge unbefugt entfernt oder sonst unbrauchbar macht, muss damit rechnen, ein Hausverbot zu erhalten und ggf. angezeigt zu werden."

Frage: Sind Richter und Beschäftigte des Gerichts, welche die Terminrollen nach der Verhandlung, d.h. noch vor Ende des Sitzungstages (19:00 Uhr), entfernen, Kriminelle?
Welches Rechtsverständnis besitzt diese Gerichtspräsidentin?
Welcher Floh hatte diese Präsidentin des Landgerichts ins Ohr gebissen?

RA Dr. Sven Krüger fordert Hausverbot für den Buskeismus-Betreiber (DRIZ 3-2012, S. 79-80):

"Kann eine fortgesetzt Rechte von Prozessbeteiligten verletzende Gerichtsberichterstattung wirklich nie i.S. d. § 177 GVG den störungsfreien Ablauf der Verhandlung gefährden? Kann sie in krassen Fällen nicht doch ein vom Gerichtspräsidenten als Inhaber des Hausrechts zur Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung auszusprechenden Hausverbot rechtfertigen?"

Frage: Weshalb nicht gleich in Ketten legen? Kriminelle stehen Dr. Sven Krüger als Mandanten bekanntermaßen im ausreichenden Maße zur Verfügung.
Meinung: Dieser Anwalt setzt die Gericht-Berichterstattung gleich mit einer Nichteinhaltung von Anordnungen. Wie verkommen muss der juristisch krankhaft verseuchte Kopf des Rechtsanwalts Dr. Sven Krüger sein?
Dieser Rechtsanwalt mit einem Doktortitel dürfte flohfrei sein. Irrtum vorbehalten. Vielleicht liebt er seine Flohquelle.

Schreiben des Präsidenten des LG Lübeck Dr. Ole Krönert (2015):

"Weder das Verbot der Mitnahme von (Getränke-)Flaschen in das Gerichtsgebäude in der Hausordnung des Amtsgerichts Ahrensburg noch die Anwendung dieser Regelung der Hausordnung (auch) auf Sie sind zu beanstanden. Mit dem Verbot soll die Sicherheit im Gerichtsgebäude gewährleistet werden. So sollen etwa Gefährdungssituationen für andere Personen im Gericht, die durch den Missbrauch von mitgebrachten (Getränke-)Flaschen zum Werfen oder Schlagen - durch wen auch immer - entstehen können, minimiert werden."

Frage: Was ist mit den Flaschen aus der Gerichtskantine?
Was ist ab 12:00, nachdem am Eingang die Taschenkontrolle entfällt?
Sind nicht Schuhe ebenfalls gefährliche Werkzeuge?
Hüpfen und beißen auch bei diesem Präsidenten des Landgerichts die Flöhe in den Ohren?

Rolf Schälike
Hamburg, 20.07.2015

 

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Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 20.07.15

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