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Bericht
Zensurkammer LG Hamburg (ZK 24)
Freitag, 08. April 2016

Rolf Schälike - 09.04.16

 

Auch für diesen Bericht gilt, wie für alle anderen meiner Berichte: Alles, was hier steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen kann ich nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Pressekammer, waren meine Recherchen erbärmlich. Was hier in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft verwende ich falsche Zeichensetzung. Habe dafür schon einmal gesessen. Möchte für mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf meine während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als  Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen kann ich nichts. Auch Zeugen habe ich nicht. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung habe ich nicht. Es handelt sich um Verschwörungstheorien.

Anwälte gewinnen, Mandanten sind die Dummen - so läuft das Zensurgeschäft

Was war heute Los

Die heutigen Akteure?

Das Feilschen

Was war heute los?                 

Zwei Verhandlungen, in denen das Anliegen der Kläger (Antragsteller) als Fassade für die Juristen in Robe - Richter und Anwälte - diente, um die den Anwälten zustehenden Honorare unbegründet der Gegenseite aufzuerlegen.

Vergleich war heute das Zauberwort, mit welchen die Vorsitzende Richterin Simone Käfer den Anreiz den Anwälten lieferte, schnell fertig zu werden.

Beim Vergleich können die Anwälte der Kläger-Antragsteller- und Beklagten-Antragsgegner-Seite ihr Gesicht gegenüber ihren Mandanten wahren und behaupten, die Richter hätten falsch entschieden, mehr war nicht drin. Dafür erhalten die Anwälte eine zusätzliche Gebühr.

Tatsächlich war heute für die Beklagten-Antragsgegner-Seite mehr drin, aber weniger für die Anwälte. Um zu obsiegen, müssen sich die Anwälte nämlich viel intensiver und gründlicher mit der Sach- und Rechtslage beschäftigen und dem Gericht und der Gegenseite zu verstehen geben, dass die Sache ausgefochten wird. Solch ein Beispiel gab es auch heute. Allerdings auf der Klägerseite. Dazu im Einzelnen unten.

Werden Anwälte nach Stundensätzen bezahlt, dann lohnt es sich in aussichtsloser Situation, Schriftsatznachlass zu erstreiten, um die Mehrstunden dem eigenen Mandanten berechnet zu können. Ein Schriftsatznachlass generiert einige Stunden mehr an Honorar und liefert zusätzliche "Argumente" für di Falschbehauptung, die Richter hätten falsch entscheiden.

All das konnten wir heute musterhaft beobachten.

Die heutigen Akteure?                 

Zwei Verfahren, zwei Betroffene - ein Porzellan-Antiquitäten-Händler und ein Fußballer, ein ehemaliger deutscher Nationalspieler.

Der Porzellan-Antiquitäten-Händler leidet   - wir wissen nicht ob tatsächlich und falls tatsächlich, kennen wir nicht sene psychologischen Hintergründe -  nach einer NDR-Berichterstattung über fallende Unsätze.

Der Fussballer Sami Khedira litt - zumindest behauptete dass die Rechtsanwältin Dr. Stephanie Vendt - wegen die Zitierung von Aussagen seiner früheren oder noch aktuellen Freundin. Auch hier hätten wir genügend Gründe zu zweifeln, denn so richtig nachvollziehen können wir es nicht, weshalb man gegen Äußerungen seiner früheren oder gar noch aktuellen Freundin juristisch vorgeht.

Der Porzellan-Antiquitäten-Händler klagte schon mal. War hatten darüber berichtet. Diesmal ging es in der Sache 324 O 594/15 nicht um Unterlassung, sondern um Richtigstellung, Geldentschädigung und Schadensersatz in Höhe an die 40.000,-€. Rechtsanwalt Dr. Stephan Engels von der renommierten Kanzlei Bird&Bird kämpfte zusammen mit seiner Kollegin Rechtsanwältin Verena Haisch verbissen für den Onkel seiner Ehefrau, obwohl die Vorsitzende Richterin entgegen ihrer Rechtsauffassung versuchte, den NDR zu überreden, zumindest etwas zu zahlen. Rechtsanwalt Dr. Stephan Engels ging es offenbar darum, seinem Verwandten aufzuzeigen, was für ein toller Anwalt er sei und wie falsch die Richter entscheiden. Das half auch nicht der Vergleichvorschlag der Vorsitzenden Richterin.

Rechtsanwältin Dr. Stephanie Vendt kämpfte in der Sache 324 O 101/16 weniger verbissen für ihren Fußballer, denn sie durfte gewusst haben, dass ihre Sache eigentlich verloren geht. Hilfe leistete die Vorsitzende Richterin Simone Käfer. In dieser Sacher fehlte es an der Passivlegitimation des Anraggegners. Die Kanzlei Nesselhauf, für welche Rechtsanwältin Dr. Stephanie Vendt feilschte, hatte schlecht recherchiert und gegen eine GbR geklagt, welche es aber seit 2013 nicht mehr gibt. Eigentlich nichts Überraschendes bei dieser renommierten Kanzlei. Rene Schütter, der Beklagte,  hätte voll und ganz gewonnen. Die Vorsitzender Simone Käfer schaffte es, diese in Hamburg einflussreiche Zensurkanzlei aus der Peinlichkeit herauszuretten. Die Rechtsanwältinnen auf der Antragsgegnerseite Barbara Rudnick und vor allem Nicole Hencinski machten mit.

Das Feilschen                

324 O 594/15  Jörg Heitmann vs. NDR

An die 40.000,- € wollte der Kläger haben, bekommen würde er nicht. Das gab die Vorsitzende Richterin klipp und klar zu verstehen. Gerichtskosten und fremde Anwaltskosten machen bei diesem Streitwert etwa 5.000,- € aus.

Das war auch der Betrag, den die Vorsitzende Richterin Simone Käfer versuchte dem NDR aufzuschwätzen, um offenbar den Neffen des Klägers, Rechtsanwalt Dr. Stephan Engels nicht allzu blöd im Familienkreis seiner Ehefrau aussehen zu lassen. Auch vom NDR-Anwalt Michael Fricke konnte diese Superzensorin erwarten, dass er mitmacht. Es ist ja ein Verfahren unter Kollegen sozusagen.

Nun sind beide Rechtsanwälte nicht sonderlich frei. Sie müssen das Verhandelte ihren Mandanten verkaufen können. Der NDR-Anwalt hat bestimmt schon so allerhand Probleme mit den Journalisten, welche er vertritt. Rechtsanwalt Dr. Stephan Engels kann sich verständlicherweise nicht damit einverstanden erklären, dass anstelle von 40.000,- nur 5.000,- fließen. Gerade so viel, wie sein Onkel der Gegenseite und dem Gerichte schulden. Da ist es offenbar besser zu pokern und später im trauten Kreise der Familie alles den Richtern in die Schuhe schieben, die wären zu sehr dem Boulevard hörig.

So kam es zu keinem Vergleich. Das Ergebnis werden wir am 03. Juni 2016 um 9:45 in der Geschäftsstelle erfahren.

324 O 101/16 Sami Khedira vs. Schütter Interaktiv GbR

In dieser Sache waren auf der Antragsgegnerseite Neulinge am Werk. Dem vermeintlichen Antragsgegner, Herrn Rene Schütter,  ging es darum zu erfahren, weshalb er auf seiner web-Site nicht die Erklärung einer Freundin des Fußballers über den Stand der Beziehungen veröffentlichen darf.

Es sei Privatsphäre, erklärte die Vorsitzende. Wenn berichtet wird, der Kläger sei mit dieser Frau noch zusammen, dann ist das zu verbieten. Das Gegenteil, er sei nicht mit ihr liiert, muss ebenfalls verboten werden, falls der gute Mann sich nicht selbst geöffnet hat. Die Privatsphäre sei sehr zu schützen vor der Öffentlichkeit.

Zu der Variante, ob es erlaubt wäre zu berichten, man wisse nicht, ob der Fußballer mit ihr noch liiert ist oder nicht, äußerte sich die Vorsitzende nicht.

Sie äußerte sich auch nicht dazu, ob sich der Fußballer mit seinem Antrag beim LG Hamburg gegenüber der Öffentlichkeit nun geöffnet hat, denn sein Anwältin Dr. Stephanie Vendt weiß ja, dass in Hamburg bei den Verhandlungen immer die Öffentlichkeit anwesend ist, und nicht selten darüber berichtet, was die Antragsteller in der Regel nicht veröffentlich wissen möchten. Leider leben wir noch in einen halbwegs funktionierenden Rechtsstaat. Interessant wäre deswegen zu erfahren, ob Rechtsanwältin Dr. Stephanie Vendt ihre Mandanten über dieses rechtsstaatlich geschützte Risiko aufklärt.

Aber wie gesagt, dazu wollte sich die Vorsitzende nicht äußern. Sie legte ausführlich dar, dass die Passsivlegitimation auf der Antragsgegnerseiteseite nicht gegeben sei. Inhaltlich wollte die Vorsitzende sich eigentlich in der Sache nicht auseinandersetzen.

Trotzdem wurde weiter verhandelt und der Antragsgegner einfach neu definiert. D.h., ein neuer Antragsgegner wurde herangezaubert, damit die Recherchefehler der Kanzlei Nesselhauf nicht so offensichtlich werden.

Um das Herrn Rene Schütter, der persönlich anwesend war, diesen Rechtsmissbrauch schmackhaft zu machen, behauptete die Vorsitzende einfach, wenn es heute zu keinem Vergleich käme, würde Frau Vendt morgen, vielleicht noch heute hier im Gerichtssaal vor dem Ende der Verhandlung eine Schadensersatzklage wegen dem falschen Impressum gegen Rene Schütter einreichen. Das würde teuer zu stehen kommen, denn diese würde Rene Schütter zweifelsohne verlieren.

Die Antragsgegnerseite zog sich daraufhin in den Gerichtsflur zur Beratung zurück. Was die Anwältinnen Barbara Rudnick und  Nicole Hencinski Rene Schütter im Gerichtsflur auftischten, bleibt deren Geheimnis. Sie erreichten jedenfalls eine zusätzliche Gebühr.

Widerrechtlich wurde das Passivrubrum geändert. Ein neuer Antragsgegner - nicht eine neue Adresse oder ein neuer Name für den juristisch alten Antragsgegner, nein, eine neue juristische Person für eine schon lange nicht bestehende juristische Person wurde das Recht eingeräumt, einen Vergleich zu treffen.

Zunächst wurde im Einvernehmen mit den Parteivertretern das Passivrumrum dahingehend geändert, dass der Antragsgegner nun Rene Schütter sei. D.h. im Namen einer seit 2013 nicht mehr bestehenden juristischen Person kann man einfach sagen, ich übernehme die Verantwortung.

Der Vergleich

1. Der Antragsgegner erkennt die einstweilige Verfügung vom 17.02.2016 in Ziffer 1 unter Verzicht auf die Rechte aus den §§ 924, 926, 927 ZPO als endgültige Regelung an.

2. Der Widerspruch wird insofern zurückgenommen.

3. Die Antragstellerin wird die vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten nicht geltend machen. Eine bereits übersandte Kostenrechnung ist als gegenstandslos zu betrachten.

4. Die Parteien tragen die Rechtsanwaltskosten für das Erlass- und Widerspruchsverfahren selbst.

5. Der Antragsteller hat die Gerichtskosten des Erlass- und Widerspruchsverfahrens zu tragen.

Die Anwältinnen Barbara Rudnick und  Nicole Hencinski dürfen nun eine Zusatzgebühr (Vergleichsgebühr)  von Rene Schütter verlangen.

Ob Herr Rene Schütter nun weiß, was er ungestraft in seinem Blog veröffentlichen darf und was nicht, glauben wir nicht.

Seinen Anwältinnen Barbara Rudnick und  Nicole Hencinski würde ich nicht vertrauen, insbesondere der Rechtsanwältin  Nicole Hencinski nicht. Sie erzeugte den schlechtesten Eindruck.

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Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisiert am  10.04.16

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