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Bericht
Zensurkammer LG Hamburg (ZK 24)
Freitag, 27. Mai 2016

Rolf Schälike - 28.05.16

Auch für diesen Bericht gilt, wie für alle anderen meiner Berichte: Alles, was hier steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen kann ich nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Pressekammer, waren meine Recherchen erbärmlich. Was hier in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft verwende ich falsche Zeichensetzung. Habe dafür schon einmal gesessen. Möchte für mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf meine während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als  Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen kann ich nichts. Auch Zeugen habe ich nicht. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung habe ich nicht. Es handelt sich um Verschwörungstheorien.

Immer wieder lachte die Vorsitzende Richterin Simone Käfer

Was war heute Los

Die heutigen Akteure (Zensoren)?

324 O 109/15  -  Johannsen GmbH Gartenbaumeisterbetrieb, Werner Johannsen und ADL Lebno  vs. Spiegel TV GmbH

Was war heute los?                 

Eigentlich nichts Besonderes. Neun Verkündungen, davon drei Verbotsurteile und sechs Aussetzungsbeschlüsse. Arbeitssoll erfüllt. Das wären im Jahr an die 150 öffentlich nicht am Verhandlungstag verkündete Verbote. Geht man davon aus, dass es ebenfalls 150 geheime Verfügungen gibt, welche nicht mehr verhandelt werden, ca. 70 Vergleiche und genauso viele (70) Verbote, welche am Schluss der Sitzung verkündet werden, dann wären das insgesamt jährlich ca. 440 Verbote. Bei ca.750 Zensurbegehren im Jahr, wäre das  immerhin eine Rate von ca. 60 Prozent.

Wir wissen nicht, ob Erdogan mit seinen Wünschen eine höhere Rate erreicht. Putin, keinesfalls. Putins Macht ist geringer als die der in Deutschland rechtsstaatlich eingesetzten und aufs Volk losgelassenen Zensoren. Allerdings angenehmer, weil den Gelüsten des Volks mehr nachgegeben wird als in Russland.

Verhandlungen gab es zu wenige, nur eine Verhandlung gegen Spiegel TV. Das wären im Jahr 52 Verhandlungen. Entspricht natürlich dem Geheimhaltungswunsch der Zensoren in Robe, nur etwas weniger als10 Prozent der Verbote öffentlich zu verhandeln.. Aber auch die Macht der rechtsstaatlichen Zensoren ist noch nicht so unermesslich. Wahrscheinlich müssen noch einige Köpfe in diesem Mafiabereich rollen, bis auch hier endlich die rechtsstaatliche Diktatur obsiegt.

Die Vorsitzende Richterin zur Eröffnung der einzige Verhandlung laut und ausgiebig lachend: Wie haben (heute) viel Zeit, eigentlich nicht.

Verkündet wurde in der Geschäftsstelle von Richterin Barbara Mittler, wie so oft gegen die ZPO § 331:

(4) Wird das Urteil nicht in dem Termin verkündet, in dem die mündliche Verhandlung geschlossen wird, so kann es der Vorsitzende in Abwesenheit der anderen Mitglieder des Prozessgerichts verkünden.

Auf diesen Paragraphen der ZPO wird gesch...en. Steht ja nicht in der ZPO, dass andere - nicht der Vorsitzende - nicht verkünden dürfen. Was nicht verboten ist, ist erlaubt, zumindest für die Vorsitzende Richterin Simone Käfer. Außerdem gibt es bei der Zivilkammer 24 des LG Hamburg keinen Vorsitzenden, es gibt nur eine Vorsitzende, die Richterin Simone Käfer. Eine Verkündung seitens einer Vorsitzenden ist im Gesetz nicht vorgesehen.

Die Ergebnisse sind in der Terminrolle 27.06.16 zu finden.

Die Jauchs erhielten 50.000 EUR Geldentschädigung. Zwei nicht prominente Frauen konnten ebenfalls gegen den Boulevard obsiegen. Die mit dem Pelz allerdings nur zu 4/23.

Die heutigen Akteure (Zensoren)?                 

Richterinnen der Zensurkammer LG HH: Simone Käfer (Vorsitzende), Barbara Mittler (stellv. Vorsitzende), Dr. Kerstin Gronau.  Dr. Thomas Linke war nicht zun sehen, entweder in Urlaub oder auf einem Fortbildungskurs oder eben wo anders.

Rechtanwalte und Rechtsanwältinnen: Rechtsanwalt Bold und Dr. Marc Oliver Srocke.

Eine schüchterne Referendarin oder Praktikantin musste heute dazulernen. Das durfte sie in der Verhandlung aber auch im Richterzimmer.

324 O 109/15   Johannsen GmbH Gartenbaumeisterbetrieb, Werner Johannsen und ADL Lebno  vs. Spiegel TV GmbH

Den Inhalt der Auseinadersetzungen kann man bei Spiegel  - Ausbeutung ist Alltag - 24.11.2014 - lesen.

Es muss auch eine Sendung bei SpiegleTV gegeben haben

Heute war es eine Hauptsacheverhandlung, der eine Vefü+gung voranging.Das ASktenzeichen der Verfügung ist uns unbekannt. Bei Spiegel lesen wir:

Aus rechtlichen Gründen wurde dieser Artikel nachträglich bearbeitet.
Von Bartsch, Matthias, Fischer, Manfred, Fröhlingsdorf, Michael, Gezer, Özlem, Latsch, Gunther, Popp, Maximilian

Die vielen Journalisten-Namen dienen offenbar dem Schutz vor Zensur, denn die Zensoren können nicht beweisen, wer für welche zu verbietende Äußerung verantwortlich ist.

Gestritten wurde über konkrete Äußerungen, wie Scheinfirma, denn tatsächlich kostete das Vertrags-Splitting-Schema den Klägern mehr, um auf das von den polnischen Arbeitern gewünschte Nettoeinkommen zu kommen, als bei nur einem Vertrag für alles. Zumindest behauptete das der Klägeranwalt.

Simone Käfer verstand das nicht. Genauso wenig verstand die Richterin, was alles dazu gehört, um zu behaupten, die Kläger würde einen Gartenbaubetrieb betrieben.

Es stritten die realen Welten aus dem Wirtschaftsbereich mit den Meinungen der Journalisten, was Ausbeutung ist, und deren juristischen Vertreter im Zensurgeschehen.

Dien Richterinnen und der Beklagtenvertreter meinten,, einem Betrieb geht es bei den Arbeitsverträgen nur ums Geld.

Die Kläger suchten formale Fehler, Peanuts, um Spiegel zu schaden. Alle Zensoren in Robe diskutierten formal, die Zensoren auf der Richterseite waren sichtlich inhaltlich überfordert und damit auch formal sehr unsicher.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer, immer wieder vom eigenen Lachen unterbrochen:

- Ein Verdacht wird erweckt. Die Nachbarn wurden gefragt. Kein Zweifel, dass der Verdacht erweckt wird.

- Öffentliches Interasse, ja. Mindestbestand an Tatsachen, ja.

- Aber, es fehlt die Ausgewogenheit. Von den Antworten des Klägers (K7) hätte in den Bericht mehr aufgenommen werden müssen.

- Man mag alles offen kritisieren. Hätte beim Lesen ein anderes Bild erzeugt, wenn alles dargelegt worden wäre, auch wenn der Zuschauer zur gleiche Meinung gekommen wäre, wie jetzt.

- Einstellung eines Betriebleiters macht noch keinen Betrieb aus.

- Uns ist ein Fehler unterlaufen ... Haben auch nicht verstanden. Es geht nur um die Lohnkostenersparnis.

Dann wurde über die Abmahnkosten gestritten, zur s.g.  Degression. Wie soll gerechnnet werden, wenn z.B. für 100.000 EUR abgemahnt wird aber nur die Hälfte verboten wird.

Hat der Antragsgegner die Hälfte der Kosten bei einen Streitwert von 100.000 (1953,90/ 2 = 976,95 EUR)  zu zahlen oder die Kosten bei einem Streitwert von 50.000 (1.511,90).  Immerhin eine Differenz an die  530 EUR.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer lachend: Bei Degression entscheiden wir immer zu Gunsten des Verletzten.

Die Vorsitzende Richterin Simone Käfer fügte dann Falsches hinzu: Das ist feste Rechtsprechung.

Es wqrude beschlossen: Die Klägerseite kann auf die Hinweise des Gerichts weiter vortragen. Weitere prozessleitende Maßnamen von Amts wegen.

24.02.17, erneute Verhandlung am 24.02.17, 10:00. Allerdings unter dem Aktenzeichen 324 O 189/15
Die Kammer regte einen Vergleich an.

21.04.17, Verkündung, Ri'in Dr. Kerstin Gronau: Es ergeht ein Urteil mit vielen Äußerungsverboten gegenüber den einzelnen Beklagten bezüglich der einzenen Kläger. Meist wegen Verdacht. Komplizeirte Kistenentscheidung

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Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisiert am  21.05.16

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