Buskeismus

Fall Guntermann

 

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Fall Guntermann

Rolf Schälike - 11.06.2006

Am 02. Juni 2006 hörte ich das erste Mal den Namen Rainer Guntermann während einer Verhandlung (Az.: 324 O 147/06) und berichtete.

Rainer Guntermann betreibt eine eigene Web-Site mit dem Titel:

Das schmutzige Geschäft mit dem Polizeistern
Polizei warnt!
Dubiose Werbemethoden

Es ist nicht nötig an dieser Stelle, Details der dubiosen Werbemethoden, vor denen Rainer Guntermann warnt, darzulegen.

Interessant auch die Seite der Kanzlei Dorell & Collegen zu diesem Thema.

Wer kennt nicht Enttäuschung nach Unterzeichnung von Verträgen, bei denen die Versprechungen des Werbers weit entfernt sind von der Wirklichkeit, bei denen das Kleingedruckte gilt.

In den von Rainer Guntermann beschriebenen Fällen geht es nicht einmal um das Kleingedruckte, sondern um Bedingungen, welche auf der Rückseite eines einfachen Auftrages stehen, und welche mit der Beauftragung ohne bewussten Willen des Auftragsunterzeichners Gültigkeit gewinnen.

Aus einem Auftrag über ca. 150,00 EUR wird schnell einer über 2.000,00 EUR.

Das alles angeblich im Namen der Polizei oder im Namen von Gewerkschaften.

Die Gerichte entscheiden unterschiedlich. Viele sehen in der Art und Weise des Zustandekommens eines Vertrages arglistige Täuschung. Solche Urteile hat Rainer Guntermann ins Internet gestellt.

Andere Gerichte entscheiden gegen die Auftraggeber, diese seien Geschäftsleute und müssten wissen, was sie unterzeichnen.

Zum ersten Mal hörte ich die Namen folgender Altonaer Anwälte:

Reinhard Berkau - Verenise Schank - Barbara Lobeck-Isensee

Alle drei irgendwie miteinander bekannt und verbunden.

Anwalt Reinhard Berkau veröffentlicht stolz im Internet Urteile, die Anzeigekunden verpflichten, Kosten für Leistungen zu tragen, welche diese meinten, nicht bestellt zu haben. Als Beispiel das Urteil (Az.: 62 C 233/04 v. 07.02.2006) - veröffentlicht auf der eigenen Web-Site des Anwalts. Es spricht Bände.

Anwältin Verenise Schank finde ich als Abmahnanwältin gegen den Aufklärer und Warner Rainer Guntermann, und sie verliert.

Anwältin Barbara Lobeck-Isensee vertrat Verenise Schank am 02.06.06 im Verfahren Az. 324 O 147/06 und gewann im Widerspruchsverfahren vor der Pressekammer Hamburg. Wir berichteten darüber. Das Verfahren ist jedoch noch nicht abgeschlossen.

Danach haben wir recherchiert und stellen fest, dass Anwalt Reinhard Berkau mit weiteren Partnern in den USA einsitzt, und von Geschworenen eines Gerichts in Fort Lauderdale (Florida) wegen räuberischer Erpressung schuldig gesprochen wurde. Ihm drohen 25 Jahre Haft.

Wir lesen in der Mopo - Erpresser aus Altona in Florida verurteilt

und

finden einen Artikel im Altonaer Wochenblatt.

Siehe auch die offizielle Pressemitteilung des U.S. Department of Justice aus den USA.

NEU! Erhalten hat er 37 Monate zusammen mit seinen Partnern wegen Erpressung und anderen Schandtaten. Klagen und Rechtbekommen darf er in Deutschland weiter, direkt und über Stellvertreter.

Info zur Verurteilung von Reinhard Berkau in den USA.

Wir vermuten, auf ein neues

Netz von Buskeiten

mit Ausgangspunkt in Hamburg-Altona gestoßen zu sein.

Warum hat alles das die Pressekammer des Landgerichts Hamburg nicht berücksichtigt?

Warum geht sie das nichts an? Werden wieder Täter zu Opfern?

Oder obsiegen wieder Juristen, weil diese die juristischen Winkelzüge besser beherrschen, und denen der Markt dank den hitlerschen Gesetzen gesichert zu sein scheint.

Gespannt bin ich auf die Berufungsverhandlung vor dem Hanseatischem Oberlandesgericht am 21.11.2006, 10:30, Saal 210  - Az. 7 U 92/06.

21.11.2006: Im Berufungsverfahren wurde die Berufung abgewiesen. Wir berichteten.

Zur Klarstellung:

Ich bin kein unbedingter Freund der Polizei. Verurteile konsequent deren ungerechtfertigte Übergriffe und deren Missbrauch.

Vor Gericht haben Aussagen von Polizisten mehr Gewicht als die Aussagen anderer Zeugen. Damit habe ich Probleme.

Umso unverständlicher ist es, warum gerade auf dem Gebiet, auf welchem allgemeiner Konsens gegenüber der Polizei besteht, sich Anwälte und Personen tummeln dürfen, und mit Kleingedrucktem oder Überraschungen den Namen der Polizei beschmutzen.

Das gleiche gilt auch bezüglich der Gewerkschaften.

Warum wird es Rainer Guntermann so schwer gemacht, die ungeschützten Namen "Polizei" und "Gewerkschaft" sauber von Machenschaften anderer zu halten?

Eine kleine Genugtuung für Herrn Rainer Guntermann.

Er obsiegte am 09.03.2006 mit Urteil vom 30.03.2006 im Verfahren der Polizei-Basisgewerkschaft, vertreten von der Anwältin Verenise Schank, vor den Landgericht Frankfurt 2-03 O 661/05 (pdf) bis auf eine Ziffer, und im Berufungsverfahren vor dem Oberlandgericht Frankfurt  16 U 96/06 (pdf) am 24.08.2006 mit Urteil vom 14.09.2006 vollständig.

Urteile

OLG Franfurt 16 U 96/06 (2-03 O 661/05) v . 14.09.06 - Rainer Guntermann vs. Bundesvereinigung des Polizei-Basisgewerkschaft

 

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Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 31.12.06
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