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DIE ZEIT 28/2003

Dunkelgrau auf Hellgrau

von Toralf Staud

War Günter Wallraff IM?

Endlich interessiert sich der Westen Deutschlands für die eigenen Stasi-Verstrickungen. Weitere Enthüllungen folgen.

Weit geht die Aussicht aus dem Großraumbüro über den Alexanderplatz. Aber der Blick auf die Monitore ist spannender. Seit Monaten sichten hier, im neunten Stock der Birthler-Behörde, Mitarbeiter von früh bis spät die so genannten Rosenholz-Akten. Eine Unmenge von Informationen ist zu verarbeiten, exakt 352719 Datensätze: Scannerabzüge von Mikrofilmen von alten Karteikarten. In den vergangenen drei Jahren sind die Bildchen auf fast 400 CD−ROMs gebrannt von der CIA an Deutschland übergeben worden, dazu eine Recherchedatenbank, in die der amerikanische Geheimdienst die Daten übertragen hat. Bei nahezu jeder dritten Karte wurden Fehler gemacht. Die Amerikaner hatten keine Umlaute auf der Tastatur und kein ß. Geburtsnamen werteten sie als Vornamen. Deshalb wird jedes einzelne Kärtchen erneut entziffert: undeutliche Schreibmaschinentypen und Handschrift mit blasser Tinte auf grobem Papier. Geblieben ist häufig bloß Dunkelgrau auf Hellgrau Schattierungen, die über den Unterschied zwischen Opfer und Täter entscheiden können. So auch im Fall Wallraff (siehe auch Seite 45). Vor ein paar Wochen wurde ein so genannter Statistikbogen eines IM Wagner genauer betrachtet. Die Registriernummer oben rechts war bisher als XV/485/63 gelesen worden und führte ins Leere. Liest man die letzte Ziffer als 8, führt sie zu einer Personenkarte, der von Wallraff. Und seitdem meint auch die Birthler-Behörde, der Starautor sei vom Ministerium für Staatssicherheit als Inoffizieller Mitarbeiter geführt worden. Und jetzt, endlich, interessiert sich die westdeutsche Gesellschaft für ihre Stasi-Verstrickungen. Bisher hatte sie sich zwar lustvoll angewidert über die IM-Akten von DDR-Bürgern gebeugt. Doch nur Experten lasen die akribischen Forschungsberichte der Birthler-Behörde über die West-Arbeit des MfS. Nur in Ausnahmefällen erregten die Prozesse gegen bundesdeutsche Spione Anfang der neunziger Jahre öffentliches Aufsehen. Seit im Juni die Geheimhaltung der Rosenholz-Daten aufgehoben wurde, hat sich das geändert. Plötzlich denkt der Berliner Senat darüber nach, sich selbst und alle West-Angestellten birthlern zu lassen. Der gerade fusionierte Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) hat die Überprüfung bereits beschlossen.

Ein Labyrinth von Karteikarten

Der Fall Wallraff zeigt, welch schwierige Debatten die Republik vor sich hat. Die Informationen der Birthler-Behörde über West-IM sind bruchstückhaft; die Hauptverwaltung Aufklärung, kurz HV A, durfte im Winter 1989/90 ihre Akten vernichten. Was sich heute noch rekonstruieren lässt, ergibt zwar präzise Umrisse, aber kein detailliertes Bild. Es bleibt Raum einerseits für Verdächtigungen, andererseits für Ausreden. Jeder Fall muss genau geprüft werden eine Selbstverständlichkeit, auf die sich die Ostdeutschen nach 1989 nicht verlassen konnten. Jeder Fall führt in ein Labyrinth von Karteikarten und Datenbankauszügen. Gewissheit wird es selten geben, und die Ausrede, man habe keine Verpflichtungserklärung unterschrieben, gilt nicht. Sie war bei West-IM nicht üblich.

Was die Öffentlichkeit als Rosenholz kennt, sind drei separate Karteien mit spröden Bezeichnungen. Erstens die F-16-Personenkartei der HVA. In ihr sind nicht nur Agenten erfasst, sondern auch Personen, die aus verschiedenen Gründen interessant waren: als Quelle oder als Kontaktperson, die abgeschöpft werden sollte, als Kollege oder Verwandter einer Zielperson, als Kurier oder Deckadressengeber. Etwa 290000Namen umfasst diese Kartei samt der dazugehörigen Registriernummer und der führenden Diensteinheit. Bei Wallraff war es die Abteilung X, zuständig für Aktive Maßnahmen, die bei anderer Gelegenheit schon mal dem Stern gefälschte Abhörprotokolle von Helmut Kohl und Kurt Biedenkopf zuspielte. Mit der Registriernummer bei Wallraff XV/485/68 lässt sich in der F-22-Vorgangskarteirecherchieren, dem zweiten Teil von Rosenholz. Sie umfasst knapp 58000 Einträge und enthält jeweils den Decknamen und Hinweise auf die Art des Vorgangs. Dritter Teil von Rosenholz sind die Statistikbögen mit Daten von Personen, die im Kriegs- oder Spannungsfall für die HV A von besonderem Interesse sein sollten. Sie enthalten zum Beispiel das Geburtsjahr, Fremdsprachenkenntnisse oder Vermögensverhältnisse. Von diesen Dokumenten gibt es lediglich 2037 Stück. Ein aus Sicht des MfS also exklusiver Personenkreis. Zu dem, wie man jetzt weiß, eben auch Wallraff zählte. Von all diesen Karteien fertigte die HVA zu Beginn des Jahres 1988 routinemäßig eine Sicherheitskopie auf Mikrofilm. In den Wendewirren wurde sie von der CIA erbeutet bis heute ist unklar, wo und wie. Den Namen Rosenholz dachten sich übrigens nicht die Amerikaner aus, sondern der Bundesverfassungsschutz. Unter diesem Codewort liefen die Bemühungen, in den USA Einsicht in die Karten zu erhalten. Ab 1993 durften sich die deutschen Ermittler schließlich die Daten von Personen abschreiben, die noch 1988 aktive IM waren. Gegen 1553 Bundesbürger wurden Anfang der neunziger Jahre Ermittlungsverfahren eröffnet. 189 endeten mit Verurteilungen, 66 Personen mussten für zwei Jahre oder länger in Haft. Im März 2000 übergab die CIA die erste CD-ROM mit Daten und druckte wohl um den Deutschen eine Freude zu machen groß Rosenholtz darauf. Wie viele nicht enttarnte Agenten die Dateien noch bergen, ist indes unklar. Die deutschen Behörden ermittelten Anfang der neunziger Jahre nur, wenn die Taten noch nicht verjährt waren. Es dürften einige tausend historisch interessante Fälle geblieben sein. Es gibt aber auch noch einige wahrscheinlich sehr aktuelle Fälle: IM, die sich erst 1988/89 anwerben ließen. Zu mehr als tausend Vorgängen nämlich gibt es keine F-16-Personenkarten. Die aktuellste Personenkarte, die sich in Rosenholz findet, datiert vom 7. Januar 1988, wie Helmut Müller-Enbergs von der Birthler−Behörde herausgefunden hat. Statistikbögen hingegen sind bis November 1988 überliefert. Und Vorgänge aus der F-22-Kartei konnten gar bis Mai 1989 rekonstruiert werden. Zwar haben die Staatsanwälte einen Großteil auch dieser IM identifizieren können. Aber, so heißt es in Sicherheitskreisen, eine zweistellige Restmenge von Agenten ist bis heute nicht enttarnt.

Kuriertreff in Kopenhagen

Zurück zu Günter Wallraff. Was genau hat er getan? Darauf gibt nicht Rosenholz Antwort, sondern die Sira-Dateien, das elektronische Posteingangsbuch der HV A, das 1998 von Tüftlern der Birthler-Behörde entschlüsselt wurde. Unter Wallraffs Registriernummer sind dort zwischen 1968 und 71 sechs Einträge vermerkt. Wallraff bestreitet, je Dokumente geliefert zu haben, gibt aber Naivität im Umgang mit der Stasi zu. Lediglich bei Recherchen in DDR−Archiven habe er sich helfen lassen. Wallraff behauptet bis heute, unwissentlich abgeschöpft und registriert worden zu sein. Der jetzt gefundene Statistikbogen belegt nach Einschätzung der Birthler-Behörde das Gegenteil. Genau wie Günter Wallraff werden auch andere Verdächtige streiten, die in den kommenden Monaten mittels Rosenholz enttarnt werden. Durchaus mit Aussicht auf Erfolg. Wallraff hat das Pech, dass auch andere Erkenntnisse ein fragwürdiges Licht auf seinen Umgang mit der Stasi werfen. So wurde der Verfassungsschutz (West) schon 1971 auf den Schriftsteller aufmerksam. Wie seine Kontakte zur HVA endeten, ist deshalb detailliert beschrieben und nachzulesen in einer Anklage der Generalbundesanwaltschaft von 1993 gegen die Chefs der Abteilung X der HVA. Am Nachmittag des 17. Dezember 1971 traf Wallraff demnach in Kopenhagen den stellvertretenden Chefredakteur der Rostocker Ostsee−Zeitung. Der Herr war IM der HVA und fungierte offensichtlich als Kurier. Er hatte einen Spickzettel mit Aufträgen für Wallraff dabei und sollte Dokumente von ihm entgegennehmen. Wallraff seinerseits hatte Papiere über die Deutsche Union besorgt, eine rechtsnationale Partei, über die er ohnehin gerade recherchierte. Darüber hinaus verlangte die Stasi Informationen über Helmut Schmidt. Der interessierte Wallraff zwar nicht, er hatte aber trotzdem um einen Auftrag zu erfüllen, so der Generalbundesanwalt gehandelt und einen befreundeten Studenten gebeten, Erkundigungen einzuholen über einen Kellner in Schmidts Lieblingslokal. Diesen Auftrag, so Fußnote 410 der Anklageschrift, bestätigte der Student in einer Vernehmung am 20. Dezember 1971. Als der Stasi-Kurier auf dem Rückweg in die DDR in Hamburg verhaftet wurde, hatte er zudem einen Brief dieses Studenten an Wallraff in der Tasche. Nach der Festnahme des Herrn von der Ostsee-Zeitung brach Wallraff den Kontakt zur HVA ab. Die ihrerseits verdächtigte den Schriftsteller, Doppelagent des Verfassungsschutzes zu sein. Fortan, so heißt es in einem Bericht der Abteilung X von 1976, bearbeitete sie Wallraff stärker aus abwehrmäßiger Sicht.

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Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 22.07.05
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