Buskeismus

Stasi-Fall  Gregor Gysi

 

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Dokument Nr.: 276

Dem 1. Ausschuß liegt eine Tonbandabschrift der "Hauptabteilung XX/9" vom 3. Mai 1988 über einen "Vermerk über eine Rücksprache zwischen Rechtsanwalt Dr. Gysi und Herrn Wollenberger am 28.4.1988" vor (Dok. Nr. 276). Die Tonbandabschrift, die im Zusammenhang mit der Verhaftung von Vera Wollenberger und ihrer Ausreise aus der DDR im Februar 1988 steht, gibt als Quelle "Sputnik" an. Die Tonbandabschrift enthält den Vermerk: "entgegengenommen: OSL Lohr am 29.4.1988"; am Ende heißt es: "gez. IM". Weitere Dokumente aus dieser Zeit betreffen, wie unter Ziffer 6.10 ausgeführt wurde, Bärbel Bohley. Der Bundesbeauftragte hat aber auch einen Auszug aus einem Ordner mit dem Titel "Personenverzeichn. Maßn. 26-A" (Dok. Nr. 125) u. a: mit Daten vom "7.4.1986" und "13. 3. 1987" vorgelegt, der den Namen Dr. Gysis enthält. Nach Auskunft des Bundesbeauftragten bedeutet eine "Maßnahme 26-A" eine Telefonkontrolle (BStU, Gutachterliche Stellungnahme, S. 13). Als Dok. Nr. 274 und 290 liegen Kopien von an Dr. Gysi gerichteten Briefen und Postkarten aus den Jahren 1987 und 1989 vor, die vom MfS kontrolliert worden sind. Weiterhin liegt ein Bericht der Quelle IMB "R. Zenker" vom 3. September 1987 über Dr. Gysi vor, der allerdings nicht von der HA XX/9 stammt (Dok. Nr. 124). Abg. Dr. Gysi vertritt die Auffassung, daß gegen ihn eine Operative Personenkontrolle mit umfangreichen Kontrollmaßnahmen durchgeführt worden sei. Er habe hiervon zum damaligen Zeitpunkt keine Kenntnis gehabt. Es gebe Anhaltspunkte dafür, daß seine Post kontrolliert und Telefongespräche abgehört worden seien. Hinsichtlich des Maßnahmeplans auf Dok. Nr. 88 erklärt Abg. Dr. Gysi, er könne nicht "Sputnik" sein, weil er zum damaligen Zeitpunkt keinen persönlichen Kontakt zu Werner Fischer gehabt habe. Zur Tonbandabschrift vom 3. Mai 1988 (Dok. Nr. 276) bestreitet er, die darin enthaltenen Informationen dem MfS mitgeteilt zu haben. Außerdem habe er keine Präsente vom MfS erhalten. Abg. Dr. Gysi bezieht sich auf eine von ihm vorgelegte schriftliche Stellungnahme des ehemaligen MfS-Offiziers Schmidt vom 6. April 1997 (Schreibenvom17. April 1997, Anlage 1).

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