Buskeismus


Home    Sitemap

Quelle:  

Die Akteure

Kanzler Gerhard Schröder (Homepage)

Friseur Schulz aus Hannover (Friseur-Finder)

Nachrichtenagentur ddp  (Homepage)

Michael Nesselhauf, des Kanzlers Anwalt  (Homepage)

Sabine Schwind von Egelstein - Imageberaterin (Homepage)

Klaus Sedelmeier - Rechtsanwalt der Nachrichtenagentur ddp

Andreas Buske, Vorsitzender Richter beim  Hamburger Landgericht

Die Vorgeschichte

Alles begann am 23. Januar 2002 mit einem Interview mit der Nachrichtenagentur ddp.

Dort verkündete die Imageberaterin Sabine Schwind von Egelstein, dass der Bundeskanzler an Glaubwürdigkeit gewinnen würde, wenn er sich die grauen Schläfen nicht wegtönen würde.

Das Interview wurde verbreitet, bis der Hamburger Anwalt Michael Nesselhauf (Kanzlei Buse, Heberer und Fromm, Hamburg) ein Fax an die Redaktion sandte, in dem er eine Richtigstellung forderte: Der Kanzler färbe nicht. Der Kanzler töne nicht.

Dazu Frau von Egelstein: "Selbst wenn des Kanzlers Haar behandelt sein sollte, hieße das nicht, dass er grundsätzlich lügt, sagte sie und erklärte noch einmal ihren Standpunkt: "Bei einem Mann, der auf die 60 zugeht, entspricht es nicht der Erwartungshaltung der meisten Menschen, dass die Haare so dunkel sind."Dadurch könne die Vermutung aufkommen, der Kanzler färbe sich die Haare - und dies sei "dem Image nicht förderlich"."

Anmerkung: Gerhard Schröder war Kunde bei Friseur Schulz in Hannover. Bis jetzt liegt HairWeb.de keine Stellungnahme des Coiffeurs vor.

Zwischenzeitlich hatte der CDU-Abgeordnete Karl-Josef Laumann bereits im Bundestag gespottet: "Ein Bundeskanzler, der sich die Haare färbt, der frisiert auch jede Statistik". Der Londoner „Guardian” titelte: „Wenn ein Politiker über seine Haarfarbe flunkert, worüber mag er dann noch flunkern?”

ddp nahm die Meldung schleunigst zurück und schickte des Kanzlers Richtigstellung an die Medien. Schröder, angeblich aus Sorge darüber, dass ihm die haarige Meldung im Wahlkampf um die Ohren geschlagen wird, verlangte eine Unterlassungserklärung bei Gericht, mit der Androhung einer Geldstrafe von 10 000 Euro, falls ddp die Nachricht vom getönten Haupthaar noch einmal verbreitet.

Der Prozess

12. April 2002, Hamburg, Eingangsbereich des Hamburger Landgerichts

ddp-Rechtsanwalt Sedelmeier (naturfarbene, weissgraue Haare) steht vor dem Gerichtsgebäude und verkündet: "Um die Haare des Bundeskanzlers geht es gar nicht. Es geht hier um die Pressefreiheit." Die dort wartenden Journalisten nickten.

"Genau genommen geht es um die Begehungsgefahr", sagt Sedelmeier. Dann erklärt er, was eine Begehungsgefahr ist. Die Journalisten nicken erneut. Dann fragen sie, ob er das noch mal erklären könnte. Sedelmeier setzt erneut an:. "Die Wiederholungsgefahr ist ein Unterfall der Begehungsgefahr müssen sie wissen." Die anwesenden Reporter verstummen daraufhin...

In einem Interview mit der Nachrichtenagentur ddp vom 23. Januar dieses Jahres sagte die Imageberaterin Sabine Schwind von Egelstein, dass der Bundeskanzler zwar gut angezogen ist und auch sonst einen guten Eindruck macht. Nur könnten Glaubwürdigkeit und Überzeugungskraft höher sein, würde Schröder sich nicht die grauen Schläfen wegtönen. Das Interview wurde verbreitet, bis der Hamburger Anwalt Michael Nesselhauf eine Richtigstellung von ddp forderte. Der Kanzler färbe und töne nicht.

Die Agentur ddp schickte dann umgehend eine Richtigstellung an alle Zeitungen, in der hieß es: "Bundeskanzler Schröder legt Wert auf die Feststellung, dass seine Haare weder gefärbt noch getönt sind." Soweit, so gut. Die Angelegenheit schien erledigt.

Aber es blieb nicht bei der Richtigstellung. Schröders Anwalt forderte eine Unterlassungserklärung von der Nachrichtenagentur. Sollte ddp jemals wieder die Behauptung von Frau Schwind von Egelstein verbreiten, müsse ddp zehntausend Euro Geldbuße zahlen. Die Agentur ddp wollte die Unterlassungserklärung nicht unterzeichnen daher kam es zur Unterlassungsklage des Bundeskanzlers. Die Nachrichtenagentur begründet dies damit, dass sie sich nicht für alle Zukunft eine Berichterstattung über die Haarfarbe des Kanzlers verbieten lassen wolle.

12. April 2002, 12.20 Uhr, Hamburg, Raum 833 des Hamburger Landgerichts

Vorsitzender Richter Andreas Buske teilt mit, dass man es eigentlich mit relativ langweiligen juristischen Fragen zu tun habe, was aber keinen der vielen Journalisten dazu bewog, den Raum 833 des Hamburger Landgerichts zu verlassen. Manchmal wartet man eben auf Dinge, von denen man ahnt, dass sie nicht geschehen. Auf ein Urteil zum Beispiel.

Kanzler-Anwalt Nesselhauf nannte die Richtigstellung durch ddp vor dem Hamburger Landgericht einen "Scherz". Die ddp-Richtigstellung wäre in einer zu lockeren Form präsentiert worden.

ddp-Anwalt Sedelmeier sprach währende der Verhandlung noch kurz von der Pressefreiheit und davon, dass man nicht wissen konnte, dass des Kanzlers Haare nicht gefärbt sind. Dass man dies richtig gestellt hätte und dass dies ausreichen muss. Zudem sei es ja so: Es gibt viele, die schwören würden, der Kanzler färbe. Oder töne. "Der Kanzler hat schließlich bemerkenswert einheitlich gefärbtes Haar", sagte Sedelmeier und wurde dann nervös: "Also nicht gefärbt meine ich, sondern so Farbe an sich. Einheitlich farbiges Haar."

Schröders Anwalt Nesselhauf wollte dann auch noch etwas sagen und verwies auf eine gewisse Studie, wonach ca. vier Prozent der Bevölkerung auch im hohen Alter noch volles Haar hätten - wohlgemerkt ohne "graue Haare". Auch sein Onkel sei so ein Fall gewesen, sagte Michael Nesselhauf. Er sagte es nicht ohne Stolz. Der Onkel starb mit 89 Jahren und tiefschwarzem Haar. "Er kannte noch gar keine Tönung. Er war ein einfacher Bauer." Es ist schwer zu sagen, ob die Geschichte von Bauer Nesselhauf die Entscheidung im Prozess irgendwie beeinflussen wird, aber es wurde danach sehr still im Gerichtsaal.

Richter Buske deutet Zweifel an, ob die Nachrichtenagentur ihrer journalistischen Sorfaltspflicht genügt habe und deutet an, bei der Richtigstellung handele es sich wohl nicht um einen uneingeschränkten Widerruf.

12. April 2002, 12.35 Uhr, Hamburg, Raum 833 des Hamburger Landgerichts

Richter Buske, mit schulterlangen, grauen und ungefärbten (!) Haaren ausgestattet, schließt die Verhandlung nach nur 15 Minuten (!) damit, dass am 17. Mai um 9.25 Uhr ein Urteil verkündet werde...

Bei Zuwiderhandlung drohen 250 000 Euro Strafe. Oder zwei Jahre Haft.

Immerhin muss der Steuerzahler nicht für den haarigen Rechtsstreit aufkommen. Schröders Gerichtstermin sei eine Privatangelegenheit, versicherte ein Regierungssprecher. Eventuell anfallende Kosten werden privat beglichen.

Die Reaktionen...

Anwalt Sedelmeier sagte nach der Verhandlung, sollte im Fall einer Niederlage der Agentur vor dem Landgericht eine Revision zugelassen werden, gehe er vor den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Sollte die Revision nicht zugelassen werden, werde er das Bundesverfassungsgericht anrufen.

In der Verhandlung im vollbesetzten Gerichtssaal des Hamburger Landgerichts hatte der ddp-Rechtsvertreter zuvor das Verlangen nach einer "maßlos überspannten Sorgfaltspflicht" der Medien kritisiert. Wenn die Medien beim Zitieren Dritter jedes Mal alle Betroffenen nach dem Wahrheitsgehalt der Zitate befragen müssten, "kann man zu machen", sagte Sedelmeier vielsagend.

Die Vorsitzende der Jungen Union, Hildegard Müller, forderte einen Haartest von Schröder und kritisierte: "Während das Land in Problemen steckt, kümmert sich sein Kanzler um Eitelkeiten." Auch CDU-Generalsekretär Laurenz Meyer wunderte sich über die Prioritäten des Kanzlers: "Der kann sich von mir aus jeden Tag die Haare färben, wenn er in der Politik bessere Ergebnisse hätte".

Das Urteil vom 17.05.02

Am Freitag wurde der Streit vor dem Hamburger Landgericht entschieden. Der Kanzler setzte seine Unterlassungsverfügung gegen die Nachrichtenagentur ddp durch. Die Nachrichtenagentur darf unter Strafandrohung das Zitat, wonach Schröder sich die Haare färbe oder töne, nicht mehr verbreiten (beachten Sie die Ergebnisse der HairWeb-Umfrage zu diesem Thema weiter unten).

Richter Andreas Buske sagte: "Zwischen den Parteien besteht kein Streit darüber, ob der Kanzler die Haare tönt." Die Nachrichtenagentur ddp hatte sich dennoch geweigert, die geforderte Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Der Richter begründete das Urteil damit, dass ddp nicht sorgfältig genug recherchiert und nicht bei Schröder nachgefragt habe, ob die Unterstellung der zitierten Imageberaterin Sabine Schwind von Egelstein zutrifft.

Anwalt Klaus Sedelmeier kündigte umgehend Berufung an und verkündete: "Wenn eine Agentur jedes Zitat, das sie verbreitet, bis ins Letzte nachrecherchieren muss, könnte sie ihren Laden dicht machen", erklärte er.

Die Bundesregierung äußerte sich zufrieden über die Entscheidung des Gerichts. Regierungssprecher Uwe-Karsten Heye merkte dazu an, dass die Richter in ihrem Urteil auf die notwendige Sorgfaltspflicht von Journalisten hingewiesen hätten.

 

Bitte senden Sie Ihre Kommentare an Rolf Schälike
Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 21.05.05
Impressum