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Landgericht Hamburg
Zivilkammer 24

324 O 341/05

Verkündet am:
10.06.2005

B E S C H L U S S

vom 10.6.2005

In Sachen

Franz-Joseph Hutsch

 - Antragsteller -

Prozessbevollmächtigte:
Irion p.p.

Michaeliststrasse 24, 20459 Hamburg
gGz. 77/65

gegen

1) Frankfurter Allgemeine Zeitung GmbH
xxxxxx

2) Matthias Rüb
xxxxx

- Antragsgegner -

Prozessbevollmächtigte:
 

beschließt das Landgericht Hamburg, Zivilkammer 14 durch

den Richter am Landgericht Dr. Weyhe

die Richterin am Landgericht Meyer-Göring

den Richter Dr. Korte

I. Im Wege der einstweiligen Verfügung – der Dringlichkeit wegen ohne mündliche Verhandlung – wird den Antragsgegnern bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden  Ordnungsgeldes, und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten (Ordnungsgeld im Einzelfall höchstens EUR 250.000,00; Ordnungshaft insgesamt höchstens 2 Jahre) wird verboten zu verbreiten:
 

1.  …

2.  …

3. Herr Hutsch habe bei „seiner eigens für ein Schweizer Lesepublikum aufbereiteten Geschichte für das Boulevardblatt „Sonntagsblick“ vom 21. November 2004“  (…) „das Dossier, (…), dagegen dem Bund zugeordnet. Einmal Nato, einmal BND- beim Umgang mit „Geheimnissen“ nahmen es Hutsch und (…) nicht so genau.“

4. Der Antragsteller habe in seiner Aussage vor dem Kriegsverbrechertribunal in Den Haag „die fortgesetzten Provokationen“ der UCK als „hinterhältig“ bezeichnet und geäußert, der „Grad der Hinterhältigkeit habe zum  Jahresende 1989 zugenommen.“

5.  …

6.  „Das Wort „Mord“ kommt Hutsch im Haag nur über die Lippen, wenn serbische Polizisten von der UCK-Kämpfer getötet werden (…)“:

7. In einem Gespräch mit der serbischen Journalistin Mira Beham für das Magazin „NIN“ von Ende Oktober 2004   – später auch abgedruckt in der deutschen Wochenzeitung „Freitag“ – versteift sich Hutsch auf den Umstand, das die Leichen in dem Flussbett von Recak „nicht von anderen Leuten verstümmelt wurden, sondern von streunenden  Hunden“.


8. Die Frage, wie die Leichen in Recak dorthin kamen und wie die Menschen getötet wurden, interessiert Herrn Hutsch nicht sonderlich.


II. Die Kosten des Verfahrens fallen (…)

Dr. Weyhe                            Meyer-Göring                                   Dr. Korte

mitgeteilt von Irion Rechtsanwälte, Tanja Irion , Hamburg
für Franz Hutsch

Kommentar von der Rechtsanwältin des Antragstellers :

Am 3. Juni 2005 erschien in der FAZ auf Seite 18 ein Artikel mit der Überschrift: „Im Zweifel für den Angeklagten Milošević“.

Geschrieben wurde über zwei Beiträge, in denen die Autoren Hans-Ulrich Gack und Franz Hutsch für das „heute Journal“ im März 2004 über die „pogromartigen Ausschreitungen radikaler Albaner gegen die serbische Minderheit in der von Internationalen Friedenstruppen leidlich befriedeten und von einer UN-Bürokratie halbwegs verwalteten Provinz“ berichteten.

In diesem Zusammenhang äußerte sich die Zeitung ausführlich zur angeblichen Arbeitsweise des Journalisten Hutsch. Gegen Passagen aus dem Artikel hat Franz Hutsch, vertreten durch die Hamburger Anwältin Tanja Irion, am 10. Juni 2005 eine Einstweilige Verfügung erwirkt.

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Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 29.07.06
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