Buskeismus
 

Stasi-Fall Gysi

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Gregor Gysi vs. Bärbel Bohley und Berliner Zeitung

Siehe Verfahrensverlauf

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Landgericht Hamburg

Sievekingplatz 1
20348 Hamburg
Telefon: 040/3497-1
Telefax: 3497-4318/19

324 O 768/93

BESCHLUSS vom 24.11.93

In Sachen

Dr. Gregor Gysi,
MdDB,
xxxxx
xxxxx Berlin

- Antragsteller -

Prozessbevollmächtigte                                         Rechtsanwälte Dr. Senfft pp.,
Schlüterstraße 6, 20146 Hamburg
Gz.: Se/ha, GK.: 262

gegen

1)   Bärbel Bohley,
      Berlin

2)   G + J Berliner Zeitung Verlag GmbH S Co.KG,
      vertr. durch die G + J  Berliner Zeitung
      Verlagsbeteiligungen GmbH, d. i. Gf.
      C. Nienhaus u. M. Siehel
      Karl-Liebknecht-Straße 29, 10178 Berlin

- Antraggegner -

Prozessbevollmächtigte :                                       Rechtsanwälte Dr. Lehmann-Brauns
Kurfürstendamm 37,
10718 Berlin

beschließt das Landgericht Hamburg, Zivilkammer 24, durch

den Vorsitzenden Richter am Landgericht Ficus
den Richter am Landgericht Meyer
den Richter Böttcher

I.      Im Wege der einstweiligen Verfügung - der Dringlichkeit wegen ohne vorherige mündliche Verhandlung - wird den Antragsgegnern bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes, und für den Fall, daß dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten (Ordnungsgeld im Einzelfall höchstens DM 500.000.--; Ordnungshaft insgesamt höchstens 2 Jahre)

verboten

der Antragsgegnerin zu 1:

zu behaupten, zu verbreiten und/oder behaupten oder

verbreiten zu lassen,

der Antragsgegnerin zu 2. :

zu. verbreiten und/oder verbreiten zu lassen

der Antragsteller sei ein Stasi-Spitzel gewesen.

II.     Die Kosten des Verfahrens fallen den Antragsgegnern nach einem Streitwert von DM 40,000,— zur Last,

Ficus                                     Meyer                                         Böttcher

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Hintergrund:

Es gibt keine gerichtliche Entscheidung, dass Gregor Gysi IM der Staatssicherheit der DDR war oder mit der Staatssicherheit zusammengearbeitet hat. Schon allein aus diesem Grunde werde ich dieses auch nicht behaupten. [Rolf Schälike]

Artikel in der Berliner Zeitung vom 18. November 1993, S 27, Nr. 270:

O-Ton Bärbel Bohley:

"Leider kann man Versäumtes nicht nachholen. Die Bürgerrechtler hätten im Herbst 89 die Wohnung in der Chausseestraße besetzen und die zu bundesdeutschen Vertretung spähenden Stasi-Typen zum Teufel jagen müssen. Danach hätten wir den Mann, der aus dieser Wohnung eine Adresse des Widerstandes in der DDR gemacht hat, bitten können, in diesen Ort zurückzukehren.
Ja, so hätten ei damals den Prozeß der Genugtuung für die Opfer einleiten müssen. Aber wir wollten ja eine "friedliche Revolution" und haben uns lieber mit den Stasi-Spitzeln an den runden Tisch gesetzt (Böhme, Schnur, de Mazière, Gysi und alle, die noch nicht enttarnt sind).
Heute es es wieder, dass an den Pranger gestellt wird, wer über ein intaktes Gedächtnis verfügt und für die Wiederherstellung seiner Rechte kämpft.
Sicher wurde Biermann auf die Wohnung verzichten, wenn eine allein stehende Frau mit fünf Kindern dort wohne würde. Aber ein PDS-Funktionär an diesem Ort ist ein Beweis, daß wir keine Revolution, sondern eine Spaziergang nach dem Westen gemacht haben.
Leider muss nun Biermann das von uns Versäumte nachholen und selbst um sein recht kämpfen.
Dabei unterstütze ich ihn."

 

 

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Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 16.06.06
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