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Bericht

Pressekammer LG Hamburg
Sitzung, Freitag, den 17. Februar 2006

Mein zweiter Schulungstag

Rolf Schälike - 18.-05.03.2006

 

Auch für diesen Bericht gilt,  wie für alle anderen meiner Berichte: Alles, was hier steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen kann ich nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Pressekammer, waren meine Recherchen erbärmlich. Was hier in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft verwende ich falsche Zeichensetzung. Habe dafür schon einmal gesessen. Möchte für mangelnde Kenntnis von Grammatik und Syntax nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf meinen während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als  Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen kann ich nichts. Auch Zeugen habe ich nicht. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung habe ich nicht; es handelt sich um Verschwörungstheorien.

Haben Sie eine Dauerkarte?                       

"Haben sie eine Dauerkarte?" fragte mich mein früherer Anwalt Helmuth Jipp als er mich schon wieder im Gerichtsaal sitzen sah. Am gleichen Wochentag zur gleichen Zeit. Bei der Pressekammer gewann die Gegenseite alle Fälle, bei denen er mich vertreten hatte.

"Ich möchte hier lernen; begreifen was los ist," war meine juristisch saubere Antwort.

"Ach ja, lernen...," Herr Anwalt Jipp war mit seinen Gedanken vermutlich ... - Wo?

"Hier lerne ich mehr als in all den Gesprächen mit meinen Anwälten.
Und meinen Verfahren...."

"Das glaube ich Ihnen gerne," Herr Jipp wandte sich dem vor mir sitzenden Mädchen zu.
"Und was machen SIE hier?"
"Praktikanten," stammelte erschreckt eine Schülerin.
"Bei Gericht?"
"Ja!"
"Jetzt weiß ich alles," wurde das Gespräch beendet von Herrn Jipp. Routiniert und effektiv.

"Ist der Mann neugierig..." tuschelten die Praktikanten, "Warum denn bloß...?"

Intelligenz zeichnet sich durch Neugier aus, ging durch meinen Kopf. Meine neugierige Katze ist intelligenter.

Warum gefiel den intelligent wirkenden Schülerinnen die Neugier dieses Staranwalts nicht?
Zeigte sich in diesem Fall etwa wieder das Generationsproblem?
Lag es am Kleidungsstil?

 

Sieht für Anwalt Helmuth Jipp nicht gut aus   -  Kai Diekmann fühl sich vom Magazin "stern" verletzt                    

In der Sache 324 O 51/06 Kai Diekmann vs. Gruner + Jahr AG + Co KG Druck wurde Rechtsanwalt Helmuth Jipp unterstützt von Frau Dr. Kirsten Hendricks, der Justiziarin von Gruner + Jahr, welche sich eine Nuance mehr Redezeit gestattete. Und das noch als Frau? Wirkt man da nicht resolut? Schon wieder die alte Sprachgewohnheit.

also: wirkt frau nicht resolut?

Für die Pressekammer entsprechend meinen  Thesen ein Problem. Herr Diekmann, Chefredakteur der Springer-Bild, klagte gegen den 'Stern', vertreten von Anwalt Helmuth Jipp.

Ohne den Fall zu kennen, würde ich tippen, Springer verliert.

Nach dem Skandal mit Robert Hoyzer sind Fußballwetten heute schlicht indiskutabel. Unser neuer Sport ist Gerichts-Tippen.

Wir werden das Ergebnis dieses Falles am nächsten Dienstag, de, 21.02.06 um 12:00 hören.

Um was ging es eigentlich? Ohne Vorkenntnisse verstand ich folgerndes:

Der 'Stern' hatte mal geschrieben, die 'Bild' erfinde Geschichten. Der Vorsitzende Richter meinte, dies sei deutlich eine Tatsachenbehauptung. Der Kläger begehrte eine Gegendarstellung.

Dann wurde definiert, was ein durchschnittlicher deutscher Rezipient unter 'Erfinden von Geschichten' im allgemeinen versteht. Wieder musste die Pressekammer die Duden-Redaktion ergänzen.

Heißt 'Erfinden von Geschichten', wenn der Chefredakteur den Journalisten persönlich oder über vorgeschriebene bzw. funktionierende Wege anweist, eine Geschichte zu erfinden?

Oder kann man von 'Erfinden von Geschichten' auch sprechen, wenn die 'Bild' einem Informanten aufsitzt, der eine Geschichte erfunden hat, was bekannter weise auch dem 'Stern' so manches Mal passiert.

So argumentierte jedenfalls der Springer-Anwalt Prof. Dr. Jan Hegemann vor der Pressekammer in der Hoffnung, der 'Stern' möchte nicht dem Vorwurf, Geschichten zu erfinden, ausgesetzt sein, wenn er falschen Informanten Glauben schenkt.

Der Anwalts-Professor rechnete nicht mit dem logischen Konterschlag von Helmuth Jipp: "Wir verhandeln über ihre Klage gegen den 'Stern'; nicht umgekehrt."

Springer jedoch wurde unterstützt vom Vorsitzenden. "Geschichten erfinden heißt, Meldungen in die Welt setzen, bei denen keine Tatsachen vorhanden sind. Falschberichterstattung ist keine erfundene Geschichte." [KEIN wörtliches Zitat des vorsitzenden Richters. Meine Notiz nach Gehör. Habe keine Zeugen, denn kein Anwesender wird sich an diese Worte GENAU erinnern. Kann mich wie immer natürlich verhört haben [RS]. Der Duden bekam eine eindeutige Definition.

Dann ging es weiter über eine Pornodarstellung mit Anal-Akt, welche der 'Bild' zusammen mit einem Text verboten wurde. Es ging um die Schauspielerin Sibel_Kekilli, bekannt geworden durch Ihre Hauptrolle im Film 'Gegen die Wand', vor kurzem ausgezeichnet mit dem Goldenen Bären. Davor war lediglich bekannt, dass sie im Heilbronner Rathaus arbeitete und im Supermarkt entdeckt wurde. Dann wurde bekannt, dass die 23-Jährige bereits Kameraerfahrung gesammelt hatte - als Darstellerin in insgesamt sechs Pornofilmen von 'Magma'.

In der Gegendarstellung berichtete 'Bild' dann von der 'eingehenden Durchdringung' allerdings ohne Fotos auf der ersten Seite. Die nicht verbotenen Fotos erschienen auf einer Innenseite.

Durfte nun der 'Stern' behaupten, die 'Bild' verletze die Menschenwürde dieser bekannten Schauspielerin, die für Pornoaufnehmen nicht mehr zur Verfügung steht?

Was ist der Tenor eines Verbots?

Eher wörtlich? Eher sinngemäß? Gehören auch Begründungen zum Tenor?

Denn im wörtlichen Verbot stand nicht das Wort 'Menschenwürde'. Doch stand es - zumindest indirekt - in der Begründung. Durfte nun der 'Stern' behaupten, die 'Bild' greife die Menschenwürde der ehemaligen Pornodarstellerin an, was das Kammergericht in Berlin verboten hatte?

Es stellte sich für den Springer-Anwalt auch die Frage, wie er dem Leser den Kern eines Verbots darlegen kann, ohne Texte aus dem Verbot zu verwenden.

Natürlich war es nicht die Pflicht von Anwalt Helmuth Jipp, bei 'Bild' mitzuformulieren. "Kann sein, dass es keinen Text gibt, dann müssen sie auf den Text verzichten," war die Meinung des Wallraff-Anwalts.

Warum habe ich mich bloß seinerzeit einem Maulkorb-Pur-Anwalt vertrauensvoll ausgeliefert?  [RS]

Die Formulierung 'Verletzung der Menschenwürde' sei eine Meinungsäußerung, fügte Helmuth Jipp hinzu. Der Springer-Anwalt widersprach, denn wenn Bezug auf das Urteil des Kammergerichts Berlin genommen wird, was der 'Stern' tat, ist es eine Tatsachenbehauptung. In der Verbotsformulierung stand dieses Wort nicht.

Nicht unerwähnt blieb in diesem Zusammenhang das Verfahren vor dem Landgericht München 'Bild gegen Stern' zu der Viva-Moderatorin Charlotte Roche, weil 'Stern' über angebliche "Bild-Methoden" kritisch berichtete.

Zu diesem Fall erfahren wir ein Jahr später:

Sueddeutsche Zeitung - 23.11.2006

Schwarzer Tag für "Bild"

Das Blatt soll an eine Münchnerin Schmerzensgeld zahlen und erringt gegen den "Stern" einen Pyrrhus-Sieg. Dabei geht es um die Kult-Moderatorin Charlotte Roche.

Der Stern dürfe schreiben, dass alle Reporter, Anrufer und der "Abschuss-Fotograf" sich als Bild-Mitarbeiter ausgegeben haben. Zwar sei "eher fernliegend", dass ausschließlich Trittbrettfahrer aufgetreten sein sollen, es stehe dem Stern aber frei, hieraus wertende Schlüsse zu ziehen. "Journalistisch geschickt aufbereitet mag dies für die Klägerin ein weitaus verheerenderes Echo haben als die bislang streitgegenständliche Berichterstattung", meinen die Richter des Landgerichts München I (Az.: 9 O 11367/06).

Die Diskussion amüsierte den Vorsitzenden, er lächelte, ich kritzelte weiter.

Dann ging es noch um das Wort 'Kampagne'. Eine weitere von 'Bild' angegriffene 'Stern'-Äußerung. 'Kampagnen' sind zwar nicht verboten, doch mit dem Vorwurf sind wir nicht im Bereich der Meinungsäußerung, sagte - 'Bild' wohlwollend - Richter Dr. Weyhe.

Kann man etwas als Kampagne erleben, was keine ist? Umgekehrt?

07.06.2007: Vom Klägeranwalt durch Einstweilige Verfügungen und Prozesse belästigt haben wir an diesem Bericht eine Kreuz "x" gesehen. Wir ahnten Böses und erhielten heute das Urteil vom 21.02.2006:

I. Die Einstweilige Verfügung vom 26.01.2006 wird aufgehoben und der ihr zugrundeliegende Antrag zurückgewiesen.

II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Antragsteller darf die Kostenvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Antraggegnerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Wir hatte uns in der Voraussage nicht geirrt. Springer hat verloren.

 

Unterricht in Wirtschaftsfragen                   

Flugs ging das Gericht über zum nächsten Thema. Denn der 'Stern' beschrieb 'Bild als DIE große Vertriebs-AG.

Eine Lehrstunde für Betriebswirtschaftler begann.

Kann das, was die  bild.t-online macht - welche unbestritten vertreibt - auch der Bild-Zeitung untergejubelt werden - welche unbestritten empfiehlt? Grammatik Notizen immer verkürzter, -----> folge angenehm dem Sprechtempo :).

Sind Empfehlungen Bestandteile eines Vertriebs bzw. Vertriebskonzepts oder darf das nicht gedacht, geschweige denn geäußert werden?

Wenn der Teil des Springer-Konzerns, die Bild-T-Online, Volks-PC´s - ironisch kamen auch 'Volksempfänger' ins Gespräch - vertreibt und ein anderer Teil des Konzens, die 'Bild', diese empfiehlt, darf dann 'Stern' über "Bild als DIE große Vertriebs-AG" schreiben?

Das müssen die Sprachspezialisten der Pressekammer entscheiden, denn wichtig ist: was versteht ein durchschnittlicher Deutscher vom Vertrieb und dem Zusammenhang mit einer Empfehlung?

So einfach können wirtschaftliche Strukturen den richtigen Terminus finden (RS).

Erneut entdeckte ich die Pressekammer als wichtige Quelle von Definitionen :)

Wie gesagt, für Jipp sah es nicht gut aus, doch er wird bestimmt obsiegen, denn es klagte 'Bild' und Jipp vertrat die Beklagte.

Gewinne ich diesmal mein Bierchen?

Sollte als Vorspann zum heutigen Bericht genügen.

Erklärung

Meine Erklärung zum ersten Bericht bezüglich nicht beweisbare Inhalte und 'Zitate' gilt selbstverständlich auch heute.

Bitte meinen Bericht nicht als Beweis in irgendeinem Verfahren verwenden und keinesfalls sich auf den Bericht berufen. Widerrufe alles, bezeuge nichts. Sind alles nur Meinungsäußerungen. Vielleicht unglücklich formulierte. Aufgeschwatzte Verschwörungstheorien?

Lieber durchschnittlicher Deutscher, nimm nicht alles wörtlich, gehe nicht davon aus, dass alles in Anführungszeichen stehende ein genaues Zitat ist. Habe das notiert. Irrtum vorbehalten.

Was fiel mir an diesem zweiten Tag auf?

Streitwert                   

Über den Streitwert wurde an diesem Tag viel gesprochen.

Zunächst einmal wurden in zwei Fällen sehr genaue Streitwerte von '19.281,46 EUR" und '30.765,09 EUR' festgesetzt, welche zumindest suggerierten, dass die Streitwerte entgegen meiner ersten Erfahrung vom letzen Freitag auf den Cent genau festgelegt seien. Falls nicht überhaupt sehr genau nach strengen Regeln festzusetzen sind.

Warum bei einem Streitwert von 30.765,09 EUR der Kläger jedoch nur 15.000,00 Entschädigung erhält, obwohl er obsiegt hat und die Kosten des Verfahrens (324 O 363/05)  der Beklagte vollständig zu tragen hat, blieb mit verschlossen. Ich konnte niemanden fragen, denn ich war weder Praktikant noch Referendar und mir brauchten die Richter keine Antwort zu geben. Möglicherweise dürfen die Richter auch solche Fragen der Zuhörer nicht beantworten.

Die mangelnde Freiheit der Richter bei der Festlegung des Streitwertes offenbarte sich im Verfahren 324 O 907/05,  bei dem der vorsitzende Richter einen Streitwert von 12.000,00 EUR festlegen wollte, weil der Antragsgegner nicht sperrig war und versucht hat, ein Verfahren zu vermeiden.

Der Antragsteller, die  Zentrale für Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs, blieb hart. Sie hatte den  Streitwert  angesetzt auf 18.000,00 EUR. Da half auch nicht, dass der Antragsgegner arm war und nur abstottern kann.

Nach langem Beraten außerhalb des Gerichtssaal einigten sich die Seiten auf einen Streitwert von 15.000,00 EUR und den Passus: "Der Klägervertreter erklärt den Verzicht auf eine Streitwertbeschwerde."

Der Vorsitzende Richter mit seinem Wunsch von nur 12.000,00 EUR war machtlos, eine Streitwertbeschwerde hätte er verloren. Das war sonnenklar. Die Anwälte erhalten nun jeweils ca. 65,00 EUR mehr, das Gericht 70,00 EUR, der Beklagte zahlt jedoch über 300,00 EUR, weil mit Mehrwertsteuer.

Die Anwälte verhandelten über den Streitwert ca. 5 Minuten im Gerichtssaal, auf dem Korridor 10 Minuten. Das machte mindestens einen Stundensatz von 260,00 EUR/h. Nun weiß ich nicht, wie viele Stunden in den anderen Betrag von 1.325,00 EUR , den die Anwälte laut Gebührenordnung bei einem Streitwert von 12.000,00 erhalten hätten, von Anwälten investiert worden war. Dieses werden jene mir nicht verraten, und der Beklagte wird es nicht wissen. Inhaltlich  gestritten wurde gar nicht. Für die Anwälte Routine. Es ging lediglich um deren Honorare, die Kosten des Gerichts.

Der Fall ist nicht publik, die Zentrale für Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs verdiente am Verfahren nichts, der Fall wirkt damit auch nicht abschreckend. Eine halbe Stunde lang beobachtete ich das routinierte Funktionieren einer Kostenmaschine.

 

Zusätzlich erfuhr ich aus dem Munde von Richter Dr. Weyhe, dass es einen Kostenrechnungs-Papst gibt: den Herrn Egon Schneider, einen ehemaligen OLG-Richter, den ich im Internet auch als 'Grandseigneur des Zivilprozessrechts' fand.

Soviel auf einmal an einem Verhandlungstag zum Streitwert. Fast wie eine Vorlesung am Objekt. Professoren hätten es nicht besser machen können. Hoffentlich streiten Sie mit mir nie über den Wert dieser Information.

Ich verglich das an diesem Freitag gehörte mit meinem Bericht vom 10.02.06.

Liebe Richter der Pressekammer Hamburg, lesen Sie diese Berichte und empfinden Sie einen Tatsachen-Hintergrund, der auch nur in Nuancen Ihrer subjektiven Wahrnehmung oder der eventuell anderer Zuhörer widerspricht, dann meldet Sie sich bitte bei mir.  Es geht auch anonym mit einer e-Mail. Ich werde alles korrigieren, wie Sie es die Betroffene wünschen.

Wie man absolut anonym bleiben kann, finden Sie auf der Site  Realname-Diskussion von Winfried Wacker [der Name braucht nicht zu stimmen, von mir wurde dieser nicht geprüft und Winfried Wacker ist mit seinen Ratschlägen und Argumenten durchaus der Internet-Papst für Anonymität - RS].

Was war am letzten Freitag noch berichtenswert?                    

Zunächst einmal fand ein 22jähriger mit einem türkischen Namen seine Genugtuung (324 O 363/05). Die Springerpresse nannte ihn beim Namen als einen "Supermarkt-Räuber".
Festgenommen hatte die Polizei jedoch einen absolut Unbeteiligten.

Nun klagte der junge Mann gegen die 'Bild', vertreten von Anwalt Michael Rockel.

"Es war ein Fehler der Polizei," stellte der Vorsitzende Richter fest und erläuterte dem Anwalt Jörg Thomas von der 'Bild', dass es sich bei der heftigen Darstellung um eine schwere Persönlichkeitsverletzung handelt mit wahrheitswidrigem Gehalt, bei der es zu einer Geldentschädigung in beträchtlicher Höhe kommen kann. Eine Gegendarstellung wirkt sich nicht besonders mildernd aus, denn in seinem Kulturkreis glaubt man allem, was auf dem Papier steht, auch wenn dies später widerrufen bzw. richtig gestellt wird. Das Springer-Blatt bekam seine Abreibung.

Der Springer-Anwalt musste sich an diesem Freitag erstmals mit dem Anwalt des Klägers beraten. Es kam zu einer Einigung.

Springer zahlt an den Jugendlichen 15.000,00 EUR und trägt alle Kosten des Verfahrens mit einem Streitwert von 30.765,09 EUR. Kann jedoch bis zum 22.02.06 von diesem Vergleich zurücktreten.

Voller Sieg für einen jungen Mann. Er war anwesend, blieb jedoch auf dem Flur. Sein Rechtsanwalt Michael Rockel wollte auch ihn in den Kampf einbeziehen. Warum?

Möglicherweise kannte er nicht die geringen Chancen von Springer bei der Pressekammer des Landgerichts Hamburg.

Der sympathische Kläger kam dann trotzdem kurz rein. Wir können nur hoffen, dass die 15.000,00 EUR ihm wirklich helfen.

Beweisaufnahme -  Ulrich Marseillle vs. Springer                   

Dann war da noch die Beweisaufnahme in der Sache 324 O 393/05 von Ulrich Marseille gegen den Axel Springer Verlag AG. Laut meiner zu untersuchenden Thesen müsste der Springer Verlag verlieren. Doch den Marseille liebt die Kammer bestimmt auch nicht, also muss viel verhandelt werden. Es ging darum, ob Marseille als zwei Meter großer Pilot im Hamburger Flughafen den kontrollierenden kleinwüchsigen Sicherheitsbeamten herablassend mit den Worten "Sie wissen wohl nicht, wer ich bin" beleidigte hatte, wie es die 'Bild' berichtete. Die Zeugen des Klägers, seine Ehefrau und ein Partner, die am fraglichen Tag gemeinsam mit einem Privatjet mit Marseille als Piloten zum Marseille-Bauvorhaben auf Usedom fliegen wollten, haben selbstverständlich nicht bestätigt, dass Ulrich Marseille herablassend als 'Großkotz' auftrat, wie es die 'Bild' wohl  beschrieb.

Es fielen auch keinesfalls die Worte: "Sie wissen wohl nicht, wer ich bin".

Dass sich ein kleingewachsener Sicherheitsbeamter von einem zwei Meter großen Unternehmer herablassend behandelt fühlt - würde ich behaupten - ist fast selbstverständlich. Da reicht manchmal schon ein falsch verstandenes Lächeln. Ulrich Marseille wäre nicht der Unternehmer, der er jetzt ist ohne die damit einhergehende soziale Kompetenz. Ich lese auf der Internetseite von Herrn Marseille:

"Hohe Parteifunktionäre bitten Marseille, Schill zu sich nach Hause einzuladen, er solle zwischen den Parteispitzenvertretern Anbahnung betreiben. Dies gelingt Marseille, die Schillpartei erhält jede 5. Stimme der Hamburger Wähler (19,4 %) und zieht zusammen mit CDU und FDP ins Rathaus als Regierungspartei ein.

Marseille soll Gesundheitssenator werden, dann Staatsrat. Er entscheidet sich aber, als Spitzenkandidat für die kommende Landtagswahl in Sachsen-Anhalt zu kandidieren. Durch sein engagiertes Auftreten wird die SPD-Höppner Regierung gestürzt, die FDP macht sich Marseilles Auftreten geschickt zunutze und gewinnt überproportional.
Später tritt Marseille aus der Partei aus.
"

Da kommt es doch nicht auf die Wortwahl an. Bin gespannt, für wen die Pressekammer entscheidet. Für den Rechtsstaat müsste das Wurst sein. Ich würde tippen, dass Springer verliert.

Nicht ohne Grund kam es dazu, dass der Vorsitzende Richter während dieses Disputs zwischen der Streithähnen lachte.

Ein Vergleich (vergleiche mit dem anderen Vergleich)                    

Interessant war für mich persönlich auch der vom Vorsitzenden Richter diktierte Vergleich in der Sache des Polizeifehlers bezüglich der Verhaftung des absolut unbeteiligten Jugendlichen. Obwohl zum Vergleich lediglich über die Höhe der Entschädigung während der Verhandlung gesprochen worden war, diktierte der Vorsitzende folgenden ordentlich formulierten Vergleich: [kann sich von dem urkundlichen Vergleichstext unterscheiden, denn ich habe lediglich meine Notizen, welche weder einen Beweis darstellen noch Fehlerfreiheit garantieren.]

1. Die Beklagte zahlt 15.000,00 EUR bis zum 31.03.2006 an den Kläger.

2. Damit sind alle gegenseitigen Ansprüche aus der Veröffentlichung in der Bild-Zeitung vom 7.04.2005, Seite 10 erledigt.

3. Die Kosten des Rechtsstreits fallen der Beklagten zur Last.

4. Bis zum 22.01.2006 bleibt es der Beklagten nachgelassen, vom Vergleich zurückzutreten.

5. Für den Fall des Rücktritts stellt der Kläger den Antrag vom 27.05.2005. Der Beklagtenvertreter beantragt die Abweisung der Klage.

Termin der Verkündung wird auf den 31.03.2006, 9:55 anberaumt.

Verglichen mit den vom gleichen Vorsitzenden Richter diktierten Vergleich in meinem Fall fehlten die Positionen 2., 4. und 5. Warum? Auch das werde ich noch begreifen.

Die anderen Fälle waren nicht minder interessant.

Bohlen durfte nicht fehlen                   

Natürlich durfte er persönlich fehlen, jedoch nicht als Kläger oder Beklagter.

Die Sachen 324 O 1001/05 und 324 O 1005/05 Bohlen bzw. Küster gegen M.I.G. Medien Innovations GmbH, welche zu Burda gehört, waren eigentlich uninteressant. Alles Tratsch. Burda, Bohlen und Küster. Wer gewinnt, dürfte Zufall sein. Die Burda vertritt die bekannte Kanzlei Prof Schweizer, die zu den seltenen Kanzleien gehört, welche bei der Pressekammer Hamburg Boulevard-Zeitschriften siegreich vertritt. Bohlen hat sicherlich keinen Bonus bei der Pressekammer Hamburg, jedoch die Kanzlei Prof. Schweitzer soll auch nicht immer obsiegen.

Das sind so die Gedanken eines Laien, der keine Ahnung von den Tiefen des Presserechts hat. (RS)  ;)

Folgerichtig erschienen mir die folgenden Worte der Richter [Es sind alles keine wörtlichen Zitate. Irrtum vorbehalten.]:

Wir haben die Widerspruchsbegründung ausführlich gelesen und sind mit vielem einverstanden. Bohlen hat sein Privatleben der Öffentlichkeit bekannt gemacht. Muss deswegen einiges hinnehmen.

Dass Estefania zu Hause bleibt und sich nur auf ihre Mutterrolle konzentriert ...
Dieser Sachverhalt ist falsch, oder wir haben es so zu sehen, wie es in der eidesstattlichen Versicherung von Bohlen steht.

Es kommt darauf an, ob es sehr belastend ist, und in den Keller sperren ist schon belastend.

Dann ging es um Fotos, deren Veröffentlichung vermutlich auch verboten worden ist.

Uns ist ein Missgeschick passiert.
Werden wir korrigieren.

Wir sind aber nach wie vor der Ansicht, dass der Antragsteller [Bohlen] nicht alles Veröffentlichte hinnehmen muss.

Dann fragte der Burda-Anwalt, warum werden die Sätze "Was ist mit seiner schönen Freundin?
"Wo ist sie?" verboten.

Das verbieten zu wollen, kann nicht sein.

Der Schlusssatz ist schon heftig. "Vielleicht schließt er Estefania ein, damit das Ganze ...

Sind doch Spekulationen

Spekulationen sind nicht zugelassen.

Es ist ein schöner Fall.

Wo zieht man die Grenzen? Wo darf man über Bohlen verbreiten, was nicht?

Man kann ja vor der Veröffentlichung Bohlen fragen. Er ist der Presse gegenüber offen.

Nachrichten darf man verbreiten. Es müssen aber auch Nachrichten sein.

Dann ging es noch um die Vermutung, ob Bohlen zum Islam übergetreten ist.

Na, gut.

Wenn es nur eine Vermutung ist, dann kann man [bei Bohlen] nachhaken.

Bei der Beschlussverkündung von Dienstag, 06-02-21, war ich nicht dabei. Vermute, Bohlen und Küster haben mehr gewonnen als verloren. Muss ja auch mal sein.

 

Wer erfand den Werbespruch "... find ich gut!"                   

Die anderen Fälle finde ich nicht berichtenswert.

Baader (Az.: 324 O 998/05) stritt um sein Erfinderrecht am Slogan ""Otto … find ich gut!". Die 'FAZ' berichtete, dass den Slogan Herr Kapinski erfunden hatte. Öde.

An diesem Freitag war wieder nur EIN direkt Beteiligter dabei - Baader.

Ansonsten alles nur Juristen bzw. Zeugen. Den jungen Mann, dem 15.000,00 Euro zugesprochen wurden, brauchte das Gericht nicht. Er wartete draußen. Herr Kapinski blieb auf der Zuschauerbank.

 

Juristen unter sich                   

Über die Wahrheit und Meinungsfreiheit entschieden auch heute die Juristen mit Ihren Paragraphen und Spielregeln unter sich.

 

Der Vorsitzende Richter [es sind keine wörtlichen Zitate; es sind nur unverbindliche Wiedergaben meiner Notizen als Besucher]                     

"Die Gegendarstellung wirkt sich auch nicht besonders aus." (Bei einer unbegründeten falschen Berichterstattung.)

"Es gibt die Ankertheorie. Immer an der ersten Zahl [hält man sich fest]. Davon kann man sich schlecht lösen."

"Werden wir korrigieren."

"Der Schlusssatz ist schon heftig."

"Schöner Fall. Wo zieht man die Grenzen?"

"Na gut. Wenn es nur eine Vermutung ist, dann kann man nachhaken."

"Seit neun Jahren jagt er hinter die Ignoranz des Staates her."

"Kann den Streitwert festlegen. Dann geht der Kläger in die Beschwerde. Ich kann nichts machen."

"Es gibt sperrige Leute."

"Geschichten erfinden heißt eine Meldung, bei der keine Tatsachen vorhanden sind.
Falschberichterstattung ist keine erfundene Geschichte."

 

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Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 14.05.08
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