BUSKEISMUS

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Bericht
Pressekammer LG Hamburg
Sitzung, Freitag, den 04. August 2006

Rolf Schälike - 04.08.2006

Auch für diesen Bericht gilt, wie für alle anderen meiner Berichte: Alles, was hier steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen kann ich nichts; geurteilt nach strengen Regeln der Pressekammer, waren meine Recherchen erbärmlich. Was hier in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft verwende ich falsche Zeichensetzung. Habe dafür schon einmal gesessen. Möchte für mangelnde Kenntnis von Grammatik und Syntax nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf meinen während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als  Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen kann ich nichts. Auch Zeugen habe ich nicht. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung habe ich nicht; es sind bloß Verschwörungstheorien.

-> Terminrolle 04.08.2006

 

Öffentlichkeit

Keine Journalisten. Dafür gut eine Dutzend zukünftiger Juristen als Praktikanten bzw. Referendare.

Um Nachwuchs braucht sich die Juristenkaste nicht zu sorgen. Ebenfalls nicht um Lehrer.

 

Verkündungen

Der Vorsitzende Richter:

Öger - Axel Springer: klagabweisendes Urteil

Dürre - NDR: klagabweisendes Urteil

Marseille - Handelsblatt: Beweisbeschluss

die beiden anderen haben sich erledigt

Nun wissen wir etwas mehr, waren ja bei den Verhandlungen dabei.

Der Bericht über die Verhandlung vom 02.06.2006 liefert Aufschluss.
 Vural Öger ist SPD-Mitglied. Insofern ist das Urteil erstaunlich. Kann man den Schluss ziehen, dass er nicht mehr lange SPD-Mitglied bleiben wird?

Über Dürre vs. NDR hatte ich wenig berichtet. Die Sache 324 O 65/06 fand statt am 07.07.2006. Richter Andreas Buske war abwesend. Den Vorsitzenden spielte an diesem Tag Richter Zink. Herr Dürre wurde beim Zu-Schnell-Fahren erwischt und gab dem NDR ein Interview. Hat es anschließend bedauert. Sein Bild war in die Welt gesendet worden. Heute erfuhren wir: Pech gehabt, Herr Dürre.
Die Veröffentlichung tatsächlich begangener Verkehrsverstöße auf öffentlichen Straßen begründet keine schwerwiegende Persönlichkeitsrechtsverletzung des gefilmten Verkehrssünders. Die veröffentlichten Verkehrsverstöße wurden tatsächlich begangen, und konnten von zahlreichen Dritten wahrgenommen werden. Es ist ein für die Allgemeinheit in nicht unerheblichem Maße gefährdendes Verhalten. Der Verkehrssünder äußerte sich zudem freimütig vor laufender Kamera. So ist ein Verschulden der Fernsehanstalt wegen berechtigter Annahme einer konkludenten Einwilligung ausgeschlossen.

BGB § 823, BGB § 1004 analog, GG Art. 1 Abs. 1, GG Art. 2 Abs. 1

Marseille vs. Handelsblatt wurde ebenfalls verhandelt am 07.07.06. Ohne den Bericht im Handelsblatt und die Hintergründe zu kennen, habe ich auf eine Berichterstattung verzichtet. Es sollte bei meinen handschriftlichen Notizen bleiben.
Dafür gab es heute das umgekehrte Vergnügen. Wilhelm Hecker klagte gegen die Marseille Kliniken AG. Klingt sehr nach Sumpf und  Vetternwirtschaft: ob da der Beweisbeschluss etwas bringt?

Interessanter waren die beiden anderen sich erledigt habenden Fälle. 324 O 129/06 KZ Austria Beteiligungs GmbH vs. Hans Dichand und 324 O 128/06 Westdeutsche Allgemeine Zeitung vs. Hans Dichand.
Zeitungs-Magnaten streiten um den Einfluss auf dem Balkan. Da ist die Öffentlichkeit nicht gefragt. Dass diese Fälle sich erledigt haben, war vorauszusehen.

Danach wurden heute zwei Vergleiche getroffen. 324 O 38/06: Fedorow-Berndt u.a. vs. Estetica Clinic GmbH und 324 O 335/06 Werthmann vs. Facts & Products Ltd.

Ein erfolgreicher Tag.

 

Pressekammer ersetzt Vertragsverhandlungen

Mit der Sache 324 O 38/06 erlebte ich nicht das erste Mal den Versuch, über die Pressekammer - vorbei am Markt - zu Geld zu kommen.

Ein Produkt zu verkaufen und dafür Geld einzuklagen, gehört zu den normalen Geschäftsgebaren. Das bringt aber nicht viel in die Kasse und die Prozesskosten können höher sein als der eingeklagte Betrag.

Hilfe kommt durch Verbote, Vertragsstrafen und Schadensersatz.

So im Fall des klagenden Modells - ich finde sie unter "L" in http://www.eastwestmodels.de/html/index.php - und des Fotografen.

Die Kläger sehen das natürlich anders und fühlten sich vom Beklagten hintergangen.

Wie hat die Pressekammer den Wert bestimmt?

Auch an dieser Stelle soll darauf hingewiesen werden, dass unter "Wert", die Zahlungen an das Modell, den Fotografen und deren Rechtsanwalt seitens der Beklagten verstanden werden, einschließlich der Strafgebühren.

Der Vorsitzende:

Der Flyer ist herausgebracht worden mit einer Auflage von 5000 Stück. Der Zeitraum, in dem er auf dem Tresen bei der Beklagten gelegen hat, war etwa von Anfang 2004 bis Oktober 2005.

Anders als die Kläger meinen, müssen wir nicht schauen, was man jetzt dafür zahlen müsste, sondern was damals dafür hätte gezahlt werden müssen.

Das ist schwierig genug. Noch schwieriger ist es mit den Fotos der Räumlichkeiten. Bei diesen haben wir das Problem, welche Fotos sind von Herrn Krause und welche vom Kläger zu 2?

Spannend ist das mit dem Foto rechts unten.

Entscheiden müssen wir, wer welche Fotos gemacht hat, ausgehend von der Perspektive.

Wir haben uns gedacht, ein Stadtplan sei kein Foto.

Der Einwand des Praktikers von der Beklagtenseite, dass auch eine Agentur sehr viel Zeit benötige, zu prüfen, welches Foto von wem stamme, wurde von Richter Zink weggewischt:

Ist tatsächlich ein Problem. Man sollte eben ordentlich archivieren. Ansonsten sieht es schlecht für Sie aus.

Das freute mich. Die Pressekammer sorgt für Ordnung bei den Agenturen und schafft damit Arbeitsplätze. Ist doch toll.

Danach hörte ich etwas von der Kalkulation. Der Vorsitzende wieder:

5000,00 EUR Vertragsstrafe, 3000,00 EUR Lizenz, 700,00 EUR Rechtsanwaltsgebühren.

So können Fotopreise gehandelt und erhöht werden.

Dem Kläger war das zu wenig. Der Beklagtenseite zu viel des Ganzen.

Man einigte sich auf 30.000,00 EUR mit Rücktrittsrecht seitens des Klägers wegen dem Betrag und seitens der Beklagten wegen eines möglichen Verbots ordentlich gekaufter Fotos, welche man jedoch nicht mehr nutzen möchte. Es ging ums Prinzip.

Ordnung muss sein. Dafür haben wir Gerichte.

Wozu Preise auf dem Markt verhandeln. Die Pressekammer löst es mit Strafen und Gesetzen.

Eine interessante neue Form der Planwirtschaft. Realsozialistisch würde ich diese nicht nennen.

Eine Weiterentwicklung realsozialistischer Ideen könnte das schon eher sein.

Die Beklagte, die Estetica Clinic GmbH wirbt mit

Das Erleben der eigenen Attraktivität und die positiven Reaktionen anderer auf diese fördern das Wohlbefinden und die Lebensqualität. Wer mit seinem Äußeren zufrieden ist, strahlt mehr Selbstsicherheit und Selbstbewusstsein aus und findet schneller Kontakte. Wenn wir uns schön fühlen, fördert das unser persönliches Durchsetzungsvermögen und vereinfacht die Partnersuche. Wer sich selbst attraktiv findet, hat es im Allgemeinen leichter im Leben. Vor allem durch die Sympathie, die einem im Privat- und Berufsleben entgegengebracht wird.

Der Geschäftsführer, Herr  Bernhard Kerling, war persönlich anwesend. Er ist wohl Anwalt und die Beklagtenvertreterin, Frau Ulrike Kosin, ist Anwältin seiner Kanzlei.

Verzwickt.

Warum ist es ihm nicht gelungen, positive Reaktionen bei den Klägern und dem Klägeranwalt zu erzeugen?

 

Ein Journalist wird verunglimpft

In Sachen 324 O 335/06  Marcus Werthmann vs. Facts & Products Ltd. ging es um das pdf-Magazin, vertrieben von www.treuffeljaeger.de  = www.trueffeljaeger.com.

Wir lesen im Internet:

trueffeljaeger entscheidet: Schluß mit der Trauer!

Das Ende des trueffeljaeger PDF-Magazins bedeutet nicht das Ende der Welt. Leben muss weitergehen! Und wie?

Wir wollen unseren supertreuen und –lieben trueffeljaeger-Fans keine Hoffnung auf die Wiederbelebung des trueffeljaeger PDF-Magazins machen – aber Sie wenigstens noch einige Tage auf dieser Homepage mit den neuesten Nachrichten aus der Branche versorgen. Das sind wir Ihnen schuldig, nachdem uns in den vergangenen Tagen eine sensationelle Anzahl von E-Mails erreicht hat, viele das Ableben des trueffeljaeger nicht glauben wollen und zahlreiche neue Abonnenten hinzugekommen sind. Also stellen wir uns weiterhin tot, grunzen jedoch (vorerst) noch ein bisschen auf dieser Seite vor uns hin.

(true, 23. Mai 2006)

Ob das mit dem heutigen Verfahren etwas zu tun hat?

Verlag und Inhaber haben ihren Sitz im Ausland Facts & Products Ltd., GREAT HAMPTON STREET 69, B18 Birmingham 6EW/GB, Company No. 5499748, vom 05.07.05

Haben 100,00  Pfund bezahlt und eine Limited gegründet. Da kann man nichts holen, sagte Klägeranwalt Herr Engels und bat um Beschleunigung des Verfahrens.

Über Marcus Werthmann, welcher heute persönlich anwesend war, finden wir: 35. Nach der Bundeswehr ging er 1989 zu „Bild“. Seit 2004 arbeitet er für den Bauer-Verlag. An der deutschen Ausgabe des von Bauer in den USA verlegten „Intouch“ arbeitet Werthmann seit Sommer 2004. Zunächst in Köln, seit 2005 in der Hamburger Zentrale.

Dieser Journalist sollte angeblich ein Madonna-Interview gefälscht haben und deswegen von der "Bild" geschasst worden sein. Selbstverständlich hat der Bauer-Verlag nachgefragt, und das Ganze hatte keine Folgen für Marcus Werthmann.

Trotzdem. Rufschädigung, schwerwiegende Persönlichkeitsrechtsverletzung.

Es kam zu einem Vergleich ohne Präjudiz für den Sach- und Rechtsstandpunkt [nicht wörtlich]:

1. Die Beklagte verpflichtet sich:

a. bis spätestens am 25.08.2006 folgenden Widerruf für einen Monat in ihr Online-Angebot www.trueffeljaeger.de zu stellen:

Die Meldung, dass Marcus Werthmann die Bild-Redaktion wegen eines gefälschten Madonna-Interview verlassen musste, widerrufen wir, weil diese unwahr war.

Das am 03.03.05 in mehreren Folgen der Bild-Zeitung abgedruckte Madonna-Interview hat Herr Marcus Werthmann mit Madonna geführt.

Er ist nicht wegen dieses Interviews bei der Bildzeitung ausgeschieden. Er war bis April 2004 bei Springer als Chefreporter der Bild-Bundesausgabe tätig.

b. den Widerruf gemäß 1.a. spätestens am 25.08.2006 an die Empfänger der Trueffeljaeger-Newsletter vom 21.11.2005 per E-Mail zu versenden.

2. Die Beklagte verpflichtet sich, an den Kläger 7.139,51 EUR zu zahlen.

Der Beklagten wird nachgelassen, die Zahlungen in drei Raten von jeweils 1.800,00 EUR und einer vierten Rate mit dem Restbetrag zu zahlen.

Die Zahlung erfolgt auf das Konto des Prozessbevollmächtigten des Klägers.

3. Damit sind alle gegenseitigen Ansprüche aus der Veröffentlichung der Trueffeljaeger-Newsletter erledigt.

4. Die Kosten des Rechtsstreits fallen zu 9/10 der Beklagten und zu 1/10 dem Kläger zur Last.

Verlesen und genehmigt.

Danach beschloss und verkündete die Kammer:

Beschlossen und verkündet.

Der Streitwert beträgt 47.139,51 EUR. Der Wert des Vergleichs übersteigt nicht den Wert der Hauptsache.

Kommentar (RS):

Habe schon viel gehört über Hinterhältigkeit von Journalisten unter sich, welche das Geschäftsgebaren von Kaufleuten in den Schatten stellt. Heute erlebte ich ein bezeichnendes Beispiel.

Wir werden sehen, wie lange www.trueffeljaeger.de bestehen bleibt, und ob der Widderruf veröffentlicht wird.

Ab den 26.08.2006 werde auch ich mal auf diese Web-Site schauen.

 

Anwalt verliert

In Sachen 324 O 878/05 und 324 O 166/06 Anwalt und Mutter vs. Springer klagte Anwalt Corvin Fischer auf

- Gegendarstellung

- Widerruf

- Schadensersatz

Für den Anwalt sah die Kammer überhaupt keine Chance.

Wahrscheinlich hat er sich so weit hinausgewagt, dass auch die Pressekammer dieses Mal den Vertreter ihres Berufsstandes nicht schützen konnte.

Der Vorsitzende legte die Gründe in etwa folgendermaßen dar:

Eine Gegendarstellung ist nur zulässig im Zusammenhang mit einer Einstweiligen Verfügung.
Im Widerruf-Verfahren ist eine Gegendarstellung nicht erfolgreich.

Die Einflussintensität reiche für einen Widerspruch nicht aus

Es fehle an einer Schadensersatzfeststellung, dass z.B. Mandate ausbleiben wegen der Rechtswidrigkeit der Veröffentlichung.

Für das Hausfoto sei der Kläger nicht aktiv legitimiert. Anders bei Fußballern, Sängern, die sich bei Veröffentlichung ihres Wohnhauses vor Autogrammjägern nicht retten könnten.

Die Unterlassungsverpflichtungserklärung ist deutlich vor der Klage abgegeben worden.

Der überschüssige rechtswidrige Teil stelle keine schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung dar.

Das ist das, was die Kammer nach der Vorbereitung zu sagen hat.

Auf die Frage des Vorsitzenden, ob es nicht die Möglichkeit eines Vergleichs gebe, reagierte der Springeranwalt Dr. Schmidt von der Kanzlei Damm & Mann mit einem NEIN. Wozu einen Vergleich, nachdem wir die Meinung der Kammer gehört haben?

Der Vorsitzende lächelnd:

Ich kann es gut erklären.

Wir haben noch eine Instanz drüber.

Die kann anders entscheiden.

Die Verkündung hören wir am 15.09.2006, 9:55, Saal 335.

15.09.06: In Sachen 324 O 166/06 wird die Klage abgewiesen

 

Wilhelm Hecker vs. Marseille Kliniken AG und M.S.

In Sache 324 O 265/05 wurde der Zeuge Robert Baumanns vernommen.

Eine alte Geschichte. Jetzt entscheidet die Pressekammer - Richter Andrea Buske, Richter Zink und Richter Dr. Korte - über die Wahrhaftigkeit einer Aussage bzw. deren Verbot.

Anwalt der Marseille Kliniken AG und von M.S. ist Walter Wellinghausen, der umstrittene Stadtrat von Hamburg unter Ronald Barnabas Schill. Im Abendblatt vom 08.01.2005 lesen wir, dass Walter Wellinghausen in Hamburg als Anwalt nicht zugelassen ist und sich deswegen ins schleswig-holsteinische Norderstedt zurückgezogen hat. Muss sich geändert haben, denn wie dürfte er sonst heute in der Pressekammer erscheinen?

Zeuge des beklagten war Redakteur Robert Baumanns aus Köln.

Kläger war Wilhelm Hecker, seit 2003 Geschäftsführer der Kliniken der Stadt Köln; zuvor Vorstandsvorsitzender der Marseille Kliniken AG; 20 Jahre tätig im Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung, zuletzt als Staatssekretär.

Details im Internet reichlich enthalten.

Hintergrund (auf inhaltliche Richtigkeit ungeprüft aus dem Internet übernommen - RS):

Gegen Ulrich Marseille, Aufsichtsratsvorsitzender und Hauptaktionär der Marseille Kliniken, ermittelt seit Oktober 2004 die Staatsanwaltschaft wegen Bilanz- und Urkundenfälschung bei der TD Trump Deutschland AG, die eine Tochter der Marseille Kliniken ist. Nach Angaben der Neuen Westfälische 24.4.05 führt Ulrich Marseille die Ermittlungen auf den „Racheakt“ des fristlos entlassenen Vorstandsvorsitzenden und CDU-Politikers Wilhelm Hecker zurück.

Hecker habe laut Ulrich Marseille gehen müssen, so die Neue Westfälische weiter, weil er dem Architekturbüro der Tochter von Norbert Blüm (welcher eine Zeit lang im Marseille-Aufsichtsrat saß) einen Projektauftrag zugeschanzt habe. Er habe außerdem einen Schwager als Berater engagiert. Hecker wies diese Behauptung zurück und sagte, er sei wegen „Unregelmäßigkeiten“ gegangen, „die ich nicht mehr mittragen konnte“.

Mehr im TAZ-Artikel von Frank Überall vom 30.04.2005.

Wie gesagt, inhaltlich von mir nicht geprüft, keine ordentliche Recherche.

Nun sollten die drei Richter entscheiden, was wahr ist, und ob die Marseile Kliniken AG behaupten dürfen, Wilhelm Hecker habe Projektaufträge der Tochter bzw. deren Büro zugeschanzt, ohne Gegenleistung.

Der Zeuge Baumanns hat bestätigt, dass ihm das so gesagt worden war.

Die Entscheidung erfolgt schriftlich. Mündlich wird nichts verkündet, nicht einmal lakonisch kurz.

Der politisch-wirtschaftliche Sumpf, deren Widerspiegelung ich heute 25 Minuten miterleben durfte, soll nicht an die Öffentlichkeit.

Die Beziehung der Pressekammer zur Wahrheit ist hinlänglich bekannt. Darauf kann man Lieder singen.

Wir werden versuchen, die schriftlich zuzustellende Entscheidung zu erhalten.

Ordnungsmittelbeschluss 324 O 265/05 vom 13.09.2006

Deutsche Sprache - Scheiße

Wieder fiel heute im Gerichtssaal das deutsche Wort "Scheiße".

Der Zeuge Robert Baumanns sagte, man habe ihm nicht gesagt, was haben sie da für eine Scheiße geschrieben.

Durchaus möglich, dass das den Richtern nicht auffiel. Jedenfalls diktierte das Richter Dr. Korte nicht in das Zeugenaussagen-Protokoll.

Weshalb die Richter der Pressekammer in meinem Fall behaupteten, dass Wort "Scheiße" käme in Gerichtsverhandlungen so selten vor, dass man dies behalten würde, werde ich schon begreifen.

 

Stolpe-Entscheidung

Die Stolpe-Entscheidung spielte heute keine Rolle.

 

An diesem Freitag herausgehörte Leitsätze

Bei Widerruf ist der Beklagte verpflichtet, die Unwahrheit darzulegen.

Eine Gegendarstellung ist nur zulässig im Zusammenhang mit einer Einstweiligen Verfügung.
Im Widerruf-Verfahren ist eine Gegendarstellung nicht erfolgreich.

Kostenentscheidungen ergehen nach Einschätzung der Erfolgschancen.

Bei Vereidigung wird das Strafmaß nur noch höher.

 

Der Vorsitzende Richter an diesem Freitag im Gerichtssaal [keine wörtlichen Zitate; lediglich Wiedergaben meiner Notizen]

"Zweiter Durchgang."

"Da haben wir eine gefestigte Meinung."

"Erscheint uns zwingend. Kann nicht jeden überzeugen."

"Wir können nicht so lange Termine machen, bis sie sich einigen."

"Sie kommen bei uns nicht schlecht weg, wenn wir Recht haben. Wir können nicht ausschließen, dass wir Recht haben."

"Was haben wir da schon?"

"Damit kommen Sie bei uns schlecht an, wenn wir recht haben.
Wir können nicht ausschließen, dass wir recht haben."

"Ein Stadtplan ist kein Foto, haben wir uns gedacht."

"Punkt. Das ist schon mal gut."

"Wünsche Ihnen ein ganz besonders gutes Wochenende."

"Dieser Fall wäre bei uns gelandet."

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Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 26.05.08
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