BUSKEISMUS

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Bericht
Pressekammer LG Hamburg
Sitzung, Freitag, den 24. November 2006

Rolf Schälike - 29.11.2006

Auch für diesen Bericht gilt wie für alle anderen meiner Berichte: Alles, was hier steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen kann ich nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Pressekammer, waren meine Recherchen erbärmlich. Was hier in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft verwende ich falsche Zeichensetzung. Habe dafür schon einmal gesessen. Möchte für mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf meinen während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als  Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen kann ich nichts. Auch Zeugen habe ich nicht. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung habe ich nicht; es handelt sich um Verschwörungstheorien.

-> Terminrolle 24.11.2006

 

Stasi-Fall Porsch vor der Pressekammer Hamburg - August 2006

 

Wir kennen das Urteil in einer anderen Sache 324 O 512/04.


Recht ist nicht Gerechtigkeit
Lurusa Gross

Heute war es die Fortsetzung der Zeugenbefragung des Ex-Stasi-Majors Busch in drei gleichen Sachen 324 O 18/05 gegen die Axel Springer AG, 324 O 836/04 gegen das Focus Magazin sowie 324 O 774/04 gegen das Dresdner Druck- und Verlagshaus
sowie die Verhandlung über die Klage gegen den Grünen-Abgeordneten, Herr Dr. Gerstenberg die Sachen.

Die erste Zeugenbefragung von Herrn Busch fand statt am 25.08.2006. Wir berichteten.

Vertreten wurde Porsch durch Anwalt Dr. Krüger sowie Herrn Dr. Peter-Michael Diestel.

Springer war vertreten durch Anwalt Herrn Jörg Thomas, das Dresdner Druck- und Verlagshaus durch Anwalt Herrn Spyros Aroukatos.

Das Magazin Focus vertrat die Kanzlei Prof. Schweizer in Person des Anwalts Dr. Söder.

Diese zweite Zeugenbefragung des Stasi-Führungsoffiziers von Porsch, des Herrn Major a.D. Busch dauerte mehrere Stunden.

Die Verhandlung wurde geleitet vom Vorsitzenden Richter, Herr Andreas Buske, unterstützt durch die Richter Zink und Dr. Weyhe.

 

Prof. Porsch gegen Grünen-Abgeordneten Dr. Gerstenberg

Auf der Internet-Seite der Linkspartei Sachsen finden wir zur Sache 324 O 460/06 Prof. Dr. Porsch vs. Dr. Gerstenberg die folgende Pressemitteilung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

Pressemitteilung 132 / 2006 der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im
Sächsischen Landtag, vom 25. April 2006


Gerstenberg: "Porsch hat sich nicht für offenen und kritischen Rückblick, sondern für Strategie des Leugnens und Vertuschens entschieden"

Dresden. Die GRÜNEN-Fraktion im Sächsischen Landtag begrüßt die Abgeordnetenklage gegen Prof. Peter Porsch. Der Ausschuss für Geschäftsordnung und Immunitätsangelegenheiten hat heute, mit Ausnahme der Abgeordneten der Linkspartei.PDS, für eine Abgeordnetenklage votiert.

"Es besteht kein Zweifel daran, dass Prof. Porsch bewusst und aus freiem Willen Menschen bespitzelt und gefährdet hat. Seine Abschöpfungstheorie hat sich in Luft aufgelöst", erklärt Karl-Heinz Gerstenberg, Parlamentarischer Geschäftsführer der GRÜNEN-Fraktion im Sächsischen Landtag. Nach Ansicht Gerstenbergs haben insbesondere die Anhörungen und schriftlichen Stellungnahmen der Bundesbeauftragten und des Landesbeauftragten für Stasi-Unterlagen zu Arbeitsweise und Aktenführung des MfS den Verdacht erhärtet. "Prof. Porsch hat über lange Jahre als zuverlässiger Informant für die Staatssicherheit gearbeitet."

"Damit hat sich die Erkenntnis des Bewertungsausschusses bestätigt, dass Prof. Porsch als IM Christoph konspirativ für die Staatssicherheit gearbeitet hat", so Gerstenberg.

"Es war für die GRÜNE-Fraktion eine schwierige und verantwortungsvolle Abwägung, ob trotz dieser IM-Tätigkeit von Prof. Porsch eine Weiterführung des Mandats tragbar ist", so Gerstenberg. "Diese Abwägung musste im Falle von Prof. Porsch zu seinen Ungunsten ausfallen. Im Umgang mit den gegen ihn erhobenen Vorwürfen hat er sich nicht für einen offenen und kritischen Rückblick, sondern ganz im Stile des MfS für eine Strategie des Leugnens und Vertuschens entschieden. Ein solcher Abgeordneter des Sächsischen Landtages ist vor allem den Bürgerinnen und Bürgern des Freistaates nicht zuzumuten, die selbst Opfer des Willkürsystems waren", so der Parlamentarische Geschäftsführer.

Bezeichnend sei, dass von Seiten der Linksfraktion.PDS während des gesamten Verfahrens im Sächsischen Landtag stets nur angebliche Formfehler in den Mittelpunkt der Debatte gerückt wurden. Entgegen anders lautender Aussagen der Linksfraktion.PDS sei die durch das Verfassungsgerichtshofgesetz vorgeschriebene Jahresfrist bis zur Anklageerhebung noch nicht abgelaufen.

Zugleich sei mit dem Artikel 118 der Sächsischen Verfassung, mehreren Gesetzen, der Geschäftsordnung und dem Landtagsbeschluss zur Arbeit des Bewertungsausschusses eine rechtliche Regelungsdichte erreicht, welche die durch das Bundesverfassungsgericht in seinem ersten Gysi-Urteil formulierten Anforderungen bei weitem erfüllt.

Andreas Jahnel
Pressesprecher
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
andreas.jahnel at slt.sachsen.de
Tel.  0351-493-4811
mobil 0179- 45 80 371

Auf der Web-Seite des Beklagten finden wir

3. November 2006
Abgeordnetenanklage gegen Prof. Porsch

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag bedauert die Entscheidung des Sächsischen Verfassungsgerichtshofs, die Abgeordnetenanklage gegen den Abgeordneten Prof. Peter Porsch aus formalen Gründen abzulehnen.

"Mit dieser Entscheidung des Gerichts bleiben die Vorwürfe gegen Prof. Porsch ungeklärt", stellt Karl-Heinz Gerstenberg, Parlamentarischer Geschäftsführer der GRÜNEN-Fraktion fest. "Wir haben die Entscheidung des Sächsischen Verfassungsgerichtshofs zu akzeptieren, teilen tun wir sie nicht."

Gerstenberg wies darauf hin, dass der Sächsische Landtag innerhalb eines Jahres vom Eingang der Akten aus der 'Birthler-Behörde' bis zur Abgeordnetenanklage entschieden hätte. Der Bewertungs- und der Immunitätsausschuss hätten dabei konzentriert gearbeitet.

"Ich bin nach wie vor der Überzeugung, dass die Vorwürfe gegen Herrn Porsch zu Recht erhoben wurden", so Gerstenberg. "Wir waren es den Opfern der SED-Diktatur schuldig, uns mit den Stasi-Vorwürfen gegen Herrn Porsch im Sächsischen Landtag auseinander zu setzen. Die Auseinandersetzung über die Rolle der Staatssicherheit muss weiter gesamtgesellschaftlich geführt werden. Letztlich geht es um Fragen der Moral und des Freiheitsverständnisses."

Am 24.11.06 erlebten wir das Ganze als Rechtsstreit vor der Pressekammer Hamburg.

Der Beklagte erschien persönlich. Prof. Porsch wie erwartet nicht. Als Sprachwissenschaftler und Politiker überlässt er die Lösung dieser strittigen Frage seinen Anwälten sowie dem Hamburger Gericht.

Es ging nicht um den Inhalt der Aussage, sondern darum, ob der Beklagte äußern durfte oder nicht. Ist dieser als Abgeordneter geschützt?

Der Klägeranwalt Dr. Krüger, Vertreter vieler ehemaliger Akteure der Stasi-Geschehenisse in der DDR, versuchte die Sichtweise seiner Mandanten auf Einschränkung des Äußerungsrechts in der Berliner Republik durchzusetzen. Das DDR-Denken holte uns im Gerichtssaal ein.

In der Erklärung der PDS-Fraktion Sachsen finden wir die folgende Information, welche der Zeugenaussage des Stasi-Führungsoffiziers von Peter Porsch widerspricht:

Was dann zu Beginn der heißen Wahlkampfphase pünktlich vom Magazin „Focus“ über Peter Porsch veröffentlicht wurde, hatte nichts mit Rosenholz, aber um so mehr mit gewöhnlichen Stasi-Akten zu tun. Allerdings nicht mit seinen, denn weder IM-Akte noch Verpflichtungserklärung noch handschriftliche Berichte noch von ihm unterzeichnete Gesprächsprotokolle präsentierten „Focus“ und all die Nachfolge-Rechercheure bis heute, sondern eine OPK-Akte, also eine „Operative Personenkontrolle“, wie im Sprachgebrauch des MfS die „Opfer-Akte“ hieß. Letzteres wiederum ist eine Vokabel aus der offizellen und offiziösen Aufarbeitung des Wirkens der Stasi nach der politischen Wende in der DDR.

Der Stasi-Major a.D. bezeugte am 25.08.06 als Zeuge, dass aus einer OPK-Akte eine IM-Akte werdwen konnte, und dass es in seiner Abteilung keine OPK-Opfer-Akten gab.

Der Vorsitzende:

Wir haben drei Bereiche.

Tatsachenbehauptung. Wahr oder unwahr.

Die Ziffer 3 ist nur aus Gründen des Verständnisses aufgenommen worden.

Es geht um die Indemnität und Immunität.

Es gab am 23.09.05 eine Sitzung des Landtages, dort hat sich der Beklagte geäußert. Das wäre die Anlage B7 [Sitzungsprotokoll als pdf-Datei und als doc-Datei].

Anmerkung: Die Sitzungsprotokolle des Sächsischen Landtages kann man im Internet auf der offiziellen Site des Landtages finden.

In dieser Sitzung ging es um die Abgeordnetenklage. Das hat der Beklagte erklärt:

Ich bin der Überzeugung, Prof. Porsch ist nicht etwa 14 Jahre lang einer Legende aufgesessen, sondern er hat wissentlich und – wie die Akten zeigen – mit übergroßer Bereitschaft für das MfS gearbeitet.

Er verleugnet, verdreht seine MfS-Tätigkeit.

Es gab die unterschiedlichsten Stellungnahmen.

Es gab die Pressemitteilung vom 25.04.06 des BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN

In einer öffentlichen Sitzung des Landtages vom 11.05.2006 fielen diese Worte erneut. [Sitzungsprotokoll als pdf-Datei bzw. doc-Datei].

Für mich bestehen nach dieser seit Juni 2005 anhaltenden umfassenden Auseinandersetzung keine Zweifel daran, dass Herr Prof. Porsch für das Ministerium für Staatssicherheit tätig gewesen ist. Ich bin davon überzeugt, dass er das wissentlich und willentlich getan und dabei zuverlässig gearbeitet hat, nämlich: Informationen an die Staatssicherheit zu liefern.

Auf Grundlage der BGH-Entscheidung meinen wir, dass der Beklagte Immunitätsschutz besitzt.

Klägeranwalt Dr. Krüger sicher:

Lässt sich feiern. Verkriecht sich schmählich hinter der Immunität.

Dass der Immunitätsschutz einen Abgeordneten davor bewahren soll, kann ich nicht glauben.

Der Immunitätsschutz soll den Abgeordneten schützen bei seiner Tätigkeit als Abgeordneter.

Derjenige, welcher außerhalb des Parlaments Äußerungen tätigt, sich außerhalb des Parlaments äußert ... .

Durch Immunitätsschutz soll nicht umgangen werden, dass jemand sich im Parlament äußert und danach auch außen .. .

Diesen Umgehungsschutz müssen wir ... .

Die Pressemitteilung vom April 2006 hat keine Bezug zu den Äußerungen 2005.

Es ist ein Bericht an die Presse nicht als Mandatsträger, sondern im Namen der Fraktion.

Weshalb verschweigt der Klägeranwalt Dr. Klüger, dass diese Pressemitteilung auf der offiziellen Web-Seite der Linkspartei-Sachsen auch heute zu finden ist? Wird hier Parteipolitik mit Unterstützung der Pressekammer Hamburg gemacht?

Auch im Rahmen des Verfügungsverfahrens wurde nicht die parlamentarische Äußerung genutzt. Der Beklagte ist zufällig ... .

Damit nicht genug.

Was hat der Antragsgegner 2005 im Parlament gesagt? Wir stellen fest es sind nicht identische Äußerungen. Die Äußerungen sind nur ähnlich.

... aus freien Stücken Menschen bespitzelt ... .

Wo wird 2005 von bespitzelt gesprochen? Darübedr haben Sie sich 2005 nicht ausgelassen.

Wir haben recherchiert. Im Sitzungsprotokoll vom 23. September 2005 kommt das Wort bespitzelt viermal vor. Auch einmal bei Dr. Gerstenberg

Dr. André Hahn, Linksfraktion.PDS:  Wenn ein früherer Minister, gegen den in mehreren schwerwiegenden Vorfällen staatsanwaltschaftlich ermittelt wird, im Pyjama von einer Zeitung abgelichtet wird, dann setzt die Staatsgewalt Himmel und Hölle in Bewegung. Journalisten werden bespitzelt, mutige Staatsanwälte werden strafversetzt und man konzentriert alle Kräfte darauf, die undichte Stelle zu finden. Die Ermittlungen gegen Schommer bleiben dagegen über Monate liegen.

Heinz Eggert, CDU: Da geht es um Studenten, die bespitzelt wurden, weil sie in der Studentengemeinde waren, die hochintelligent waren, die ihre Abschlüsse mit Eins gemacht haben und trotzdem kein Forschungsstudium bekamen, nicht promoviert werden durften, vom Professor ganz zu schweigen.

Winfried Petzold, NPD: Wie konnte es geschehen, dass die Tätigkeiten des DDR-Ministeriums für Staatssicherheit, das die eigenen Bürger in nahezu allen Bereichen überwachte und bespitzelte, so schnell vergessen wurden?

Dr. Karl-Heinz Gerstenberg, GRÜNE:  Das sind wir den Menschen schuldig, die bespitzelt und verfolgt wurden, deren berufliche Entwicklung getroffen wurde und deren Familien zerstört wurden, die in Haft geworfen und misshandelt wurden.

Bin gespannt, wie die Pressekammer das sieht.

Dass Porsch Informant war, haben Sie [der Beklagte] 2005 nicht gesagt.

Das stimmt allerdings wörtlich, was das Sitzungsprotokoll vom 23. September 2005 betrifft.

Konspirativ, Strategie des Leugnens und Vertuschung sagten Sie 2005 nicht.

Von strategischem Leugnen ist 2005 nicht die Rede.

Wir haben keine unerheblichen Abweichungen.

Es ist ein neuer Vorwurf.

K2 ist eine Reaktion auf unsere Abmahnung.

Wie weit darf die Abweichung vom Parlament gehen, um zu sagen, es ist unabhängig?

Sie nehmen die Abmahnung zum Anlass, Ihre Vorwürfe zu wiederholen.

Noch eins drauf.

Herr Buske, Sie sagten 5. Mai 2006. Diese [Äußerung] haben wir dokumentiert im Verfügungsverfahren.

Das ist ein Schreiben nicht von Dr. Gerstenberg, sondern von der Fraktion der Grünen. Es geht um die Pressemitteilung vom 25.04.2006.

Danach wird auf drei Seiten die Äußerung wiederholt: ... Zudem hat die Öffentlichkeit das Recht zu erfahren, wie wir als Fraktion der Grünen ... .

Das hat alles Null und Komma Null damit zu tun, was Sie in einer öffentlichen Sitzung geäußert haben.

Zum Schluss:

Es lässt sich eine Entwicklung absehen, dass eine derartige Feststellung, Porsch sei IM gewesen, ein Werturteil, eine Meinungsäußerung sein darf.

Jetzt ist es eine Tatsachenbehauptung., welche Sie hinausposaunt haben.

Bis ans Lebensende darf er das immer wieder behaupten, weil er den Indemnitätspunkt ausgraben kann?

Beklagtenanwalt Aroukatos:

Bedauerlich, was Sie gesagt haben.

Aus dem Munde von Herrn Porsch hätte mich das nicht gewundert.

Aber, verkriechen hinter dem Immunitätsschutz?

Immunitätsschutz ist ... .

Sachsens Verfassung hat den Immunitätsschutz erweitert auf alle Tätigkeiten außerhalb des Parlaments, auf Äußerungen und sonstige Handlungen.

Man könnte Äußerungen ausschließen wegen einer Privatfehde.

Ist hier nicht der Fall.

Nach meiner Auffassung ist die IM-Tätigkeit festgestellt.

Das ist aus dem Internet ´runterladbar als Material des Sächsichen Landtages.

Habe nicht zu knapp dargelegt, dass Herr Porsch seine Fraktionskollegen von der nichtöffentlichen Sitzung informiert hat.

Porsch gegen Herrn Gerstenberg sei vorangekommen, und Herr Gerstenberg sei verblendet und paktiere mit Neonazis.

Diese parlamentarische Debatte ist im Zusammenhang zu sehen. Endete mit der Abgeordnetenklage.

Die Frage, inwieweit man sich dreißig Jahre auf die Immunität berufen kann, stellt sich nicht.

Darüber wird diese Kammer oder eine andere vermutlich entscheiden.

Wiederholung zur Unzeit stellt sich als Frage nicht.

Möchte die Kammer nicht mit Meinungsäußerung und Tatsachenbehauptungen belasten.

Weshalb ist die Abschöpfungstheorie keine Meinungsäußerung?

Klägeranwalt Dr. Krüger:

Sie berufen sich mit Stolz auf die Sächsische Verfassung.

Wenn er etwas sagt, ohne es vorher im Parlament gesagt zu haben, ... .

Leuchtet mir nicht ein.

Es geht immer um Äußerungen, welche er als Abgeordneter tätigt.

Da äußert er etwas in einer Eisdiele.

Danach sind Sie eingegangen auf Gegenschlag. Porsch hat ausgeteilt.

Mir kann nicht einleuchten, dass das Recht auf Gegenschlag unwahre, verächtlich machende Äußerungen rechtfertigt. Das ist nicht das Recht auf Gegenschlag.

Es kommt darauf an, war diese Äußerung in einer öffentlichen Sitzung getätigt worden.

Dazu kommt die Presseerklärung der Grünen, Das war kein Gegenschlag.

Beklagtenanwalt Aroukatos:

Das Wort "Recht auf Gegenschlag", habe ich nicht erfunden..

Das Bundesverfassungsgfericht hat entschieden:

... was in der Öffentlichkeit gesagt worden ist, kann der Abgeordnete jenseits [des Parlaments auf sich äußern], wenn er dies als Gegenschlag sieht.

Herr Krüger, Sie müssen meine Erwiderung lesen. Sie müssen diese lesen, und zwar rechtzeitig.

Der Vorsitzende:

Wir als Kammer wollen nicht die Dresdener Verfassung kommentieren.

Von der Eisdiele sind wir weit entfernt.

Sollen wir entscheiden?

Klägeranwalt Dr. Krüger:

Ja.

Der Vorsitzende diktiert:

 ... .

Anlagen wurden übergeben ... .

Beschlossen und verkündet:

Eine Entscheidung wird verkündet am 26.01.07, 9:55 in diesem Saal.

30.03.07: Urteil: Die Klage wird abgewiesen.

11. August 2007 Bild, Seite 2

Gegendarstellung

In der BILD vom 20.04.2007 wird auf Seite 2 unter der Unterschrift "Meine Top 10 der Woche - Meinhardt" u.a. +über mich berichtet: "Das erfreuliche Urteil ... sprach das Hamburger Landgericht. Der sächsische Landestagsabgeordnete [...] Karl.-Heinz Gerstenberg, durfte und darf ungestraft über den PDS-Politiker Peter Porsch mit IM-Vergangenheit sagen, er habe bewusst und aus freiem Willen Menschen bespitzelt [...]"
Hierzu stelle ich fest: Das Hamburger Landgericht hat nicht über den Wahrheitsgehalt der Vorwürfe Herrn Gerstenbergs entschieden, sondern ihm als Abgeordnetem den Schutz der Indemnität zuerkannt. Ich habe nie wissentlich und willentlich als IM für die Stasi gearbeitet.
Klinga, den 13.05.2007.Prof. Dr. Peter Porsch
BILD ist zum Abdruck der vorstehenden Gegendarstellung unabhängig von dem Wahrheitsgehalt verpflichtet.

Zweite Zeugenbefragung des Stasi-Majors Busch - Stasifall Porsch

324 O 18/05 und 324 O 836/04 und 324 O 774/04,

Der Vorsitzende:

Hallo, Herr Busch. Die zweite Runde.

Damit begann die zweite Runde der Zeugenvernehmung des Herrn Busch, Stasi-Major a.D. im Stasifall Peter Porsch. Über die erste Zeugenbefragung am 25.08.06 haben wir berichtet. Siehe ebenfalls Stasi-Fall Peter Porsch.

Die Klägerseite wurde vertreten vom Anwalt Dr.Krüger. Herr Diestel fehlte diesmal.

Die Beklagten wurden vertreten vom Dresdner Anwalt Spyros Aroukatos, dem Berliner Springer-Anwalt Jörg Thomas sowie dem Anwalt Dr. Söder aus München.

Die Fragen stellte der Dresdener Anwalt, einige wenige der Berliner.

Anwalt Aroukatos versuchte nachzuweisen, es sei ausgeschlossen, dass Peter Porsch nicht wusste, dass er in Berlin und Leipzig es nicht mit einem wissenschaftlichen Mitarbeiter bzw. Kriminapolizisten zu tun hatte, sondern mit Stasi-Offizieren und diesen willentlich Informationen übergab.

Das Protokoll diktierte diesmal Richter Zink. Tendenzielle Abweichungen von dem wirklichen Abweichungen des vom Zeugen Busch Gesagten konnte ich nicht feststellen.

Richter Dr. Korte saß ebenfalls am Richtertisch.

Die Zeugenbefragung führte der Vorsitzende Richter, Andreas Buske.

Nicht alle Fragen wurden zugelassen. Nicht alles wurde diktiert, weil Richter Zink meinte, es wäre überflüssig, weil schon protokolliert.

Damit hatte Anwalt Aroukatos natürlich weniger Möglichkeiten, den Zeugen in Widersprüche zu verwickeln.

Aus meinen Notizen [keine wörtlichen Zitate, keine Garantie für die Richtigkeit]:

Der Vorsitzende:

Sie, Herr Busch, sind schon fünf Stunden lang vernommen worden.

Die Kammer hat keine Fragen mehr.

Die Beklagten haben Fragen.

Anwalt Aroukatos:

Zeugenaussage auf Seite 4 über den Aufbau der Akte.


Der Schlächter
Lurusa Gross 1987

Bei der formellen Übergabe gab es eine Akte, welche die Person betraf und eine andere über die operativen Inhalte.

Frage: Bestand auch die Akte "Christoph" aus einer Personalakte und einer Akte mit operativen Inhalten?

Zeuge Busch:

Es gab die Teile 1a und 1b.

Der erste Teil betraf personelle Dinge, der zweite Teil hatte inhaltlichen Charakter.

Man hat zwei Ordner. War auch im Fall Porsch so.

Es war auch im Fall Porsch ein IM-Vorgang.

Anwalt Aroukatos:

Gab es im Teil zwei auch Berichte?

Zeuge Busch:

Der Vorgang "Christoph" war von mir übernommen worden. Dieser hatte keine operative Bedeutung. Es war ein Verwaltungsvorgang. Wir wollte archivieren.

Gescheitert ist das am Abteilungsleiter, dem Oberst Rößler. Er wollte nicht.

Was im zweiten Teil stand, weiss ich nicht mehr genau.

Da werden Bemerkungen von den Vorgängern von  mir und auch von mir gewesen sein.

Kann mich nicht erinnern.

Es war ein sehr dünnes Bändchen.

Es ging darum, ob man an der UNI Leipzig operative Kontakte aufbauen konnte.

Anwalt Aroukatos:

Es gab Berichte oder es gab keine. Oder Sie erinnern sich nicht mehr.

Zeuge Busch:

Im Regelfall ... .

Ich kann nur über meine Zeit sprechen. Von Porsch gab es keine Berichte. Es gab nur Treffberichte von mir. Betreffend: Begegnungen mit Porsch.

Aus der Sicht von heute sind keine Hinweise über operative Personen von Interesse gewesen.

Studentennamen, F10-Überprüfung.

Richter Zink diktiert:

Es gab sehr wenige Berichte.

Anwalt Aroukatos:

Er ist gerade zum FDJ-Sekretär gewählt worden, wurde als operativ interessante Person gesehen.

Könnte interessant gewesen sein.

Zur Personalakte.

Was waren die Bestandteile?

Zeuge Busch:

Man müsste nachschlagen.

Wir haben unser Papier mit Auftrag vernichtet.

Uns ging ganz schön die Düse.

Der Vorsitzende lächelt.

Im Regelfall. OPK ging voran. Die OPK-Erfassung ging einem Vorgang voran.

Das war die Eröffnung. Die Personalakte wurde eingesehen. Bei Bedarf kopiert.

Das war der erste Teil.

Was die zweite Seite, betrifft, hängt ab vom Umfeld des Betroffenen. Ehefrau, Freundin wurden jedenfalls erfasst.

Auch mehrere Personen aus der Ausreiseabteilung, Heimreiseprofessoren wurden erfasst und wieder gelöscht.

Richter Zink diktiert und fragt:

Was vergessen?

Anwalt Aroukatos:

Operativ nicht von Belang. Enthielt sie außer den kleinen Personalien auch sonstige Dokumente?

Zeuge Busch:

Was sich in der Personalakte befand, war der Regelfall.

Sonst nichts.

Anwalt Aroukatos:

Verpflichtungserklärung, Vorbereitung zur Werbung, Werbebericht und Bericht nach erfolgter Werbung.

Ist es nicht so, dass sich das in der Personalakte befand?

Zeuge Busch:

Das ist korrekt.

Aber der Vorgang Porsch, welcher legendiert geführt worden war - wurde nicht von mir angelegt - setzt voraus, dass eine Werbevorlage da war.

Verpflichtungserklärung war nicht Pflicht gewesen.

Befand sich bei Porsch auch nicht, weil er nicht verpflichtet wurde... .

Anwalt Aroukatos:

Gab es einen Bericht über das Werbegespräch?

Zeuge Busch:

Kann ich nicht sagen, weil ich die Akte bei der Übernahme nur durchgeblättert habe.

Ein Bericht über die Eröffnung des Vorgang muss vorhanden gewesen sein.

OPK mit verdichtetem Material.

... .

Durchaus möglich, dass es über den Werbevorgang keinen Bericht gegeben hat.

....

Der Vorsitzende:

Noch Fragen?

Anwalt Aroukatos:

Musste in Werbungsgesprächen die Bereitschaft des Geworbenen zwingend erfasst werden?

Zeuge Busch:

Wenn ich jemanden legendiere, kann ich nicht sagen, du bist jetzt ... .

Es gibt 35 - 40 verschiedene Werbeformen.

Anwalt Aroukatos:

Bei den so genannten legendierten IM´s - gab es gerade da keine Berichte über die Werbung?

Zeuge Busch:

Natürlich gab es auch da Berichte.

Stand nicht drin: xym ist bereit, für den MfS zu arbeiten.

Es gab Vordrucke.

Jeder hatte die Freiheit, zu gestalten, wie die Werbung erfolgte.

Richter Zink:

Ist alles politisch-historisch interessant, jedoch nicht für diesen Fall.

Klägeranwalt Dr. Krüger:

.... .

Richter Zink:

Dem kann ich mich nicht verschließen.

Zeuge Busch:

Nicht Bericht. Sondern Inhalt der Werbung.

Anwalt Aroukatos:

Der Zeuge sagte, Herr Porsch hätte überzeugt werden müssen für IPK Haut und Haare zu lassen.

Zeuge Busch:

Ich wollte nur sagen  .... .

Anwalt Aroukatos:

Halte B19 vor. Den dritten Kommentar zu Richtlinie 279.

Ist diese geläufig? .

Zeuge Busch:

Ja.

Anwalt Aroukatos:

... .

Die Werbekandidaten müssen davon überzeugt werden,  dass auch konspirative Methoden verwendet werden.

Warum musste Herr Porsch überzeugt werden, konspirative Methoden zu verwenden?

Klägeranwalt Dr. Krüger:

Das ist eine Suggestivfrage. Die Frage ist nicht zuzulassen.

Das Gericht zieht sich zur Beratung zurück.

Der Vorsitzende:

Beschlossen und verkündet:
Die Frage wird zurückgewiesen.

Anwalt Aroukatos:

Ist die Richtlinie 279 bekannt?

Zeuge Busch:

Die Richtlinien wurden in Form von Schulungen nahegebracht.

Man konnte sie auch holen, lesen oder beiseite legen.

Die operative Arbeit war nicht gebunden an Richtlinien oder Buchstaben.

Anwalt Aroukatos:

... .

Vorhalt.

Ergibt sich aus der Bereitschaftserklärung zur konspirativen Zusammenarbeit oder aus anderen Dokumenten der Akte- ... muss mündlich oder schriftlich erfolgen ... .

Muss durch eindeutige operative Ergebnisse bestätigt werden.

Zeuge Busch:

Bezüglich des Werbegespräches muss man mit der Eröffnung sprechen.

Es genügt, wenn jemand zu vertraulichen ... .

Wir haben bewusst den Begriff "konspirativ" vermieden. Es reicht der Begriff  "vertrauliche Zusammenarbeit".

Der Vorsitzende denkt nach. Der Zeuge setzt fort:

Man sollte mit dem Vorgangsoffizier sprechen.

Klägeranwalt Dr. Krüger:

Darf ich eine Frage stellen?

Kann meine Schrift schlecht lesen.

Erinnern Sie sich an das Werbegespräch?

Zeuge Busch:

Muss eine Seite drinnen gewesen sein. Erinnere mich selbst nicht.

Legendierter Vorgang war immer eine Ausnahme.

Anwalt Aroukatos:

"Konsperativ" haben Sie vermieden, aber "vertraulich" gebraucht?

War Herr Porsch mit einer vertraulichen Zusammenarbeit einverstanden?

Zeuge Busch:

Ich habe nicht mit ihm vertraulich zusammen gearbeitet.

Es gab eine vertrauliche Zusammenarbeit.

Austausch von allgemeinen politischen Fragen unter der Tarnlegende des IPW.

Er war Genosse, Kommunist, Sozialist.

Richter Zink:

Das meiste haben wir schon drin.

Anwalt Aroukatos:

Wieso wurde, wenn er Kommunist war, auf legendierter Basis gearbeitet?

Zeuge Busch:

Ich habe eine Feststellung gemacht. Hochschuldozent, Germanist, Österreicher mit kommunistischer Weltanschauung.

Wir sollten mit ihm arbeiten.

Da gab es keine operativen Ergebnisse.

Werber, Instrukteur ... .

Er sollte mehrfach archiviert werden.

Hatten die Vorgänge schon längst [als] Legende gekippt.

Richter Zink:

Was soll ins Protokoll? Sehe keinen Bezug..

Der Vorsitzende:

Es gab keinerlei Anlass, diesen Vorgang zu verändern.

Zeuge Busch:

Für die Leipziger war das ein Happen. Für uns kein Interesse.

Klägeranwalt Dr. Krüger stellt naiv die Frage:

Kann man Kommunist und Sozialist sein?

Anwalt Aroukatos:

Kontaktperson und IM.

Welcher Unterschied?

Zeuge Busch:

Da gibt es eine klare Definition in irgendeiner Richtlinie von den Verwaltungsmitarbeitern.

Kontaktperson: Einreisebearbeitung. Noch keine Vorgangsbearbeitung. In der DDR von Rostock bis Erfurt.

Leute, die in der Archivierung gearbeitet haben.

IM: Immer Vorgangseröffnung. Wenn ein Vorgang existiert ... .

So war es auch im Fall von Herrn Porsch. Es gab einen Vorgang "Inoffizieller Mitarbeiter".

Anwalt Aroukatos:

Im Zusammenhang mit Kontaktpersonen gab es keinen Vorgang, keine KP-Akte?.

Zeuge Busch:

Ich habe nicht erlebt, dass es Kontaktpersonen-Akten gab.

Habe es nicht praktiziert. Auf dem Index kann es vier andere Personen gegeben haben. Auf dem Index-Register.

IM, OV oder MfS-Mitarbeiter.

Anwalt Aroukatos:

Vorhalt B19m 832, ganz oben.

Der Vorsitzende fand das wohl lustig:

Nicht, dass Sie gegen die Aktenordnung verstoßen.

Anwalt Aroukatos:

... unbewusst   sind Kontaktpersonen-Akten anzulegen.

Sie sagen, dass Sie keine PK-Akten angelegt haben und keine IM-Akten.

Weshalb wurde Porsch als IM geführt und nicht als KP?

Zeuge Busch:

Die Richtlinie ist von 1984. Der Vorgang ist 1970 angelegt.

Kann mir das nicht erklären. Man muss die damalige Aktenordnung ansehen.

Anwalt Aroukatos:

B22, S. 501.

Äußerung von Markus Wolf:

Definition von Kontaktpersonen: Personen, die unwissentlich genutzt werden.

Warum ... ?

Zeuge Busch:

Es hat das Eine  und auch das Andere gegeben.

Zu dieser Thematik kann ich nichts sagen.

Es gab das Eine und das Andere. Jeder Mitarbeiter hatte seine Handschrift.

Egal, was Herr Wolf dazu geschrieben hat.

Wenn es mit den Gepflogenheiten des Hauses nicht übereinstimmte, hätte es kein PK gegeben.

Bei uns gab es keinen KP-Vorgang.

Anwalt Jörg Thomas:

Auch nicht in Ihrer Abteilung?

Zeuge Busch:

Ob andere das gemacht haben, kann ich nicht beurteilen.

Klägeranwalt Dr. Krüger:

Wolf wird morgen beerdigt.

Anwalt Aroukatos:

Wir haben den Zeugen Wolf verlangt. Die Kammer war zu langsam.

Was ist eine erfassende Einheit?

Was machten Sie in der erfassenden Diensteinheit?

Zeuge Busch:

Nur in einer wurde registriert.

Doppel-Erfassungen waren die Ausnahmen.

Die erfassende Diensteinheit war die Abteilung 12.

Anwalt Aroukatos:

Sie waren die erfassende Diensteinheit?

Zeuge Busch:

Ja.

Anwalt Aroukatos:

18 aus 06, Blatt 34
Ist das ein Schreiben an die erfassende Einheit?.

Zeuge Busch:

Natürlich.

Anwalt Aroukatos:

Woher wussten die Leipziger das?

Zeuge Busch:

Es war ein einfaches System. F10-Überprüfung. Schultz Reinhard. Geburtsdatum,  BV-Leipzig.

Dieser Zettel geht in die Registrierung.

Anwalt Aroukatos:

Daher wussten die, dass man sich direkt an Sie wenden musste.

Peer Porsch ist aktiv erfasst. Tagebuch, Auskunftsbericht. NSW-Auslandskader wird zugestimmt, aber nicht Nato-Land.

Das noch waren Sie?

Zeuge Busch:

Ja

Anwalt Aroukatos:

Der Zeuge sagte, Herr Porsch hätte überzeugt werden müssen, für IPK Haut und Haare zu lassen.

Zeuge Busch:

Ich... .

Anwalt Aroukatos:

Tagebuchnummer. Ist diese identisch mit der von Ihnen verwendeten?.

Zeuge Busch:

Ja, überall.

Anwalt Aroukatos:

Antwort: Kein Einsatz in Nato-Ländern.

Zeuge Busch:

Porsch war noch bei uns geführt. Im Regelfall habe ich für die erfassende Einheit geantwortet.

Anwalt Aroukatos:

Was bedeutet es, dass als Auslandskader zugestimmt wird.

Was bedeutet das?

Zeuge Busch:

Reisen, Kongresse, Forschung. Im Regelfall: ja.

Das war das absurde bürokratische System.

Es gab Fälle, dass der Schrank zehn Jahre nicht aufgeräumt wurde. Dann durfte man nicht reisen.

Immer bei mir gefragt. Einzelreise. Dauerreise.

Anwalt Aroukatos:

Aus operativen Gründen kein Einsatz in Nato-Ländern. Warum?.

Zeuge Busch:

Kann ich  nicht beantworten. Über die Antworten entschied nicht ich allein, sondern der Referatsleiter.

Anwalt Aroukatos:

Welche operativen Gründe sprechen gegen Reisen in Nato-Länder?

Zeuge Busch:

Da gibt es vielfältige Gründe. Hatte ich beim Vorgang Porsch nicht.

IM, welcher als Instrukteur im Operationsgebiet tätig war, konnte nicht, wenn er wieder legalisiert war, z.B. an einer .... teilnehmen.

Anwalt Aroukatos:

Sie sagen, Sie haben keine konkrete Erinnerung?.

Zeuge Busch:

Wenn eine Personalie von einem Ausländer genutzt wurde, konnte der wahre nicht fahren.

Oder es gab eine positive Erfassung, die über mehrere Hände lief. Kommt dann so wieder zurück.

Dazu gab es die Angst vor Werbung durch andere Dienste.

Klägeranwalt  Dr. Krüger:

Gab es einen Katalog?

Könnte der Grund gewesen sein, dass er aus einem Nato-Land kam?.

Anwalt Aroukatos:

Kam nicht aus einem Nato-Land.

Zeuge Busch:

Nicht so eng sehen. Alles links oder unterhalb der Elbe war für uns Feindesland.

Anwalt Aroukatos:

Peter Porsch ist in der Abteilung aktiv erfasst.

Aktive Erfassung. Was ist das?

Zeuge Busch:

Das wurde am Telefon gesagt. Man konnte das am Telefon sagen.

Aktiv und positiv erfasst ist identisch.

Anwalt Aroukatos:

Was hat der andere darunter verstanden?

Zeuge Busch:

Bedeutet, dass Verbindung dazu besteht.

Anwalt Aroukatos:

Sie sagten, Herr Porsch war für Sie uninteressant. Hat nichts geliefert..

Der Vorsitzende:

Schon mal vorgehalten.

Anwalt Aroukatos:

Wenn er gar nichts getan hat, weshalb wurde dann mitgeteilt, er würde zuverlässig arbeiten?

Zeuge Busch:

Ich habe schon ... .

Mache das kurz. Sage mal salopp.

Stand im Schrank, den wir loswerden wollten, bei der Stange gehalten haben.

Klägeranwalt Dr. Krüger:

Die Frage ist unzulässig.

Weil er nichts getan hatte, unterstellt, dass er die Legende kannte.

Die Richter ziehen sich zur Beratung zurück.

Der Vorsitzende:

Nach Baratung: Die Frage wird zugelassen.

Zeuge Busch redet um den heißen Brei herum:

Kontakt. Zusammenarbeit bestand.

Es gab keine Probleme. Ich wollte archivieren.

Er war loyal zur DDR.

Anwalt Aroukatos:

Naumann war Ihr operative Name?.

Zeuge Busch:

Im Dienst mit Klarnamen. Intern immer Herr Busch.

Für Herrn Porsch war ich Ronald Naumann

Der Vorsitzende:

Geht ja gar nicht, wenn er Ronald hieß..

Zeuge Busch:

Es kommt jetzt Ronald. Ich habe was anderes zu tun.

Busch kannte er nicht.

Ob er den Namen Naumann kannte, kann ich nicht sagen.

Ronald kannte er.

Anwalt Aroukatos:

Hier ist Ronald?

Herr Opelt hat ausgesagt, bei der HVA gab es Abschöpfungs-IM. Genau weiß er das nicht.

Zeuge Busch:

Kenne diese Kategorie nicht. Habe diese nicht benutzt.

Anwalt Aroukatos:

Befragungsprotokoll vom 25.08.06,  S. 6 und 10.

Eine Legende sah vor, dass es sich um eine inoffiziellen Kontakt handelte.

... .

Habe mich mit Herrn Porsch auf einer inoffiziellen Ebene bewegt.

Wie haben Sie das Herrn Porsch gesagt?

Zeuge Busch:

Persönlich brauchte ich gar nichts zu sagen. Wir haben bei Legenden versucht, uns wirklichkeitsnah zu halten.

 Beim IPW ging es um die politische Stoßrichtung.

Anwalt Aroukatos:

Wie haben Sie ihm klargemacht, dass es ein inoffizieller Kontakt ist?

Zeuge Busch:

Brauchte ich ihm nicht klarzumachen. Es war eine lückenlose Verbindung zwischen zwei Genossen.

Anwalt Aroukatos:

Sie waren für ihn niemand.

Zeuge Busch:

Sie haben davon keine Vorstellungen. Muss mich entschuldigen.

Anwalt Aroukatos:

Danke für das Kompliment. Davon habe wirklich keine Vorstellung.

Zeuge Busch:

... .

Anwalt Aroukatos:

Genug zum Aufnehmen.

Richter Zink:

Nicht viel Neues.

Anwalt Aroukatos:

Waren Sie mit Porsch persönlich befreundet?

Verbrachten Sie gemeinsam Geburtstage, Wochenenden?

Zeuge Busch:

Nein.

Anwalt Aroukatos:

Und nach der Wende?

Gab es einen Briefwechsel?

Zeuge Busch:

Nein, weder telefonisch noch schriftlich.

Anwalt Aroukatos:

Haben Sie für Herrn Porsch Vergünstigungen erwirkt?.

Zeuge Busch:

Kann mich jetzt nicht daran erinnern.

Anwalt Aroukatos:

Sie haben sich zwei- bis dreimal im Jahr getroffen. Einmal gar nicht. Sonst in Berlin.

Woher wussten Sie, dass er in Berlin ist?

Zeuge Busch:

Aus der gesamten Entwicklung war ich der Letzte.

Anwalt Aroukatos:

Doch mit Ihnen war das nicht so vereinbart?

Zeuge Busch:

Es gab keine operative Notwendigkeit. War ein relativ loser Kontakt. Mein Vorgänger hatte versucht, den Vorgang zu archivieren.

Der Vorsitzende:

Das hatten wir schon. das letzte Mal gefragt.

Muss es sein, teile auch gerne aus.

Anwalt Aroukatos:

Brauchbare Personen an den Universitäten interessierten Sie.

Hat er Sie angerufen?

Zeuge Busch:

Ja.

Anwalt Aroukatos:

Er ist da?

Zeuge Busch:

Er ist zu einer Dienstreise.

Anwalt Aroukatos:

Er wollte von Ihnen nichts?

Zeuge Busch:

Es war eine über 14 Jahre gewachsene Struktur.

Anwalt Aroukatos:

Sie wurden ihm vorgestellt als Ronald?

Weshalb ruft er Sie an?

Zeuge Busch:

Es gab die Möglichkeit, sich gegenseitig anzurufen.

Anwalt Aroukatos:

Sie wissen es nicht?

Klägeranwalt Dr. Krüger:

Der Zeuge kann es nicht wissen.

Der Vorsitzende:

Weil er es ihm nicht gesagt hat.

Zeuge Busch:

Wir haben uns unterhalten über die politische Situation.

Danach gab es Querelchen mit den Studenten aus dem Ausland.

Mein Assistent, worüber schreibt er?

So konnte ich meinen ersten Kontakt abschöpfen.

Anwalt Aroukatos:

Sie sagten, es gab Treffberichte?

Zeuge Busch:

Es gab einen kurzen Bericht.

Getroffen im Kaffee Sabine

Der Vorsitzende:

Gab es das?

Zeuge Busch:

Möglicher Hinweis auf den FDJ-Sekretär oder Anderes.

Musste meine Auslagen bestreiten.

Anwalt Jörg Thomas:

Drei Fragen.

IM-Christoph. Haben Sie sich mit ihm getroffen?

Zeuge Busch:

... .

Thema Leipzig.

Lesung bei seiner Frau wurde nicht besprochen. Das war ein Kriminalpolizist. Das andere war IPW. Hat keine Rolle gespielt.

Anwalt Jörg Thomas:

War die Telefonnummer des Herrn Wenzel eine andere?

Zeuge Busch:

War eine andere.

Anwalt Jörg Thomas:

Bei der Übergabe Wenzel-Naumann wurde die neue Telefonummer genannt?

Zeuge Busch:

Muss so gewesen sein.

Anwalt Jörg Thomas:

Dreißig Anrufe am Tag. Er zwei Mal pro Jahr

Wie konnten Sie so schnell schalten?

Zeuge Busch:

Kein Problem. War unser Beruf.

Es gab keine zwei oder vier Peters.

Er war jemand. Akzent.

Das Telefon war der Lebensnerv für die Arbeit.

Auch wenn man ausgebildet wurde.

Anwalt Jörg Thomas:

Aus Ihren Erfahrungen als MfS-Offizier.

Wenn jemand vierzehn Jahre berichtet, kann er wirklich nicht wissen, dass es MfS ist?

Zeuge Busch:

Diese Frage ist mir selbst oft gestellt worden bei der Arbeit.

Jeder von unseren Leuten arbeitete aus Gewohnheit, Ängstlichkeit, Parteidisziplin oder Geltungsbedürfnis.

Man hat diese Fragestellung sich gestellt.

Bei operativ interessantem Vorgang. TWK.

Wo es politisch brisante Themen waren.

Da haben wir uns gewundert.

Geschmeichelt, wichtig zu sein, anders zu sein.

Anwalt Jörg Thomas:

Wie erklären Sie, dass er Ihre Legende vierzehn Jahre lang geglaubt hat?

Habe keine Fragen mehr.

Der Vorsitzende:

Nehmen wir das zu Protokoll.

Klägeranwalt Dr. Krüger:

Lang und breit wurde gesprochen über das Werbegespräch.

Ist Ihnen ein Werbegespräch mit Herrn Porsch bekannt?

Zeuge Busch:

Nein

Klägeranwalt Dr. Krüger:

Sie haben verschiedentlich über Treffberichte gesprochen.

Nur unter einer Legende oder anders?

Zeuge Busch:

Nur unter Legende.

Klägeranwalt Dr. Krüger:

Abschöpfungs-IM.

Kann man sagen, dass Porsch abgeschöpft wurde?

Zeuge Busch:

Natürlich.

Klägeranwalt Dr. Krüger:

Hat es einen IM-Vorgang gegeben, in dem Porsch registriert wird?

Richter Zink diktiert: bewusst und gewollt .

Zeuge Busch:

Ja.

Klägeranwalt Dr. Krüger:

Ist es für Sie abwegig, der Begriff: "Abschöpfungs-IM"?

Zeuge Busch:

Klassisch.

Automatische Übergabe in einer konspirativen Wohnung.

Übergabe nur als Kriminalpolizei. Kein Klarbegriff.

Deswegen konnte er diesen Begriff verwenden.

Klägeranwalt Dr. Krüger:

Wissentlich und willentlich?

Für mich, den Prozessbeobachter unklar, weshalb keiner der drei Beklagtenanwälte, die Zulässigkeit diese Frage nicht in Frage stellte.

Zeuge Busch:

Ergibt sich daraus nicht.

Lange Zeit her.

Für Sie eine wichtige Diskussion.

Der Vorsitzende:

Wenn sie abspielen wollen, dann machen wir einen neune Termin.

Der Vorsitzende diktiert:

Die Parteien verzichten schweren Herzens aufs Abspielen.

Herr Busch, wir bedanken uns vielmals.

... .

Sollen  noch weitere Zeugen gehört werden?

Welche haben wir im Angebot?

Lachend, gut gekaut wird gestritten.

Als nächster Zeuge wird am 13.04.2007 Herr Roland Krautzberger befragt.

Anwalt Dr. Krüger rügt Verspätung.

Die heutige freitagliche Verhöhnung der Stasi-Opfer nahm ihr Ende.

Am 13.04.07 wurde befragt Herr Heinz Schockenbäumer, der erste Führungsoffizier von Peter Porsch.

Bericht

 

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Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 11.08.07
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